Generationswechsel Rechtliche Möglichkeiten der Gestaltung Constanze Nehls Rechtsanwältin Fachanwältin für Agrarrecht Fachanwältin für Arbeitsrecht 1
Ausgangsüberlegung: Festlegungen für das eigene Vermögen treffen./. keinen Einfluss auf Verteilung seines Vermögens mehr haben Vorteile für Festlegungen zu Lebzeiten: selbstbestimmte Einflussnahme die Früchte seiner Arbeit genießen Planungssicherheit für sich, Familie und ggf. Arbeitnehmer 2
Analyse Ist-Zustand (Standort) Warum will ich jetzt Regelungen treffen? Was gehört mir eigentlich? Privatvermögen (Flächen, Haus, Auto) Landwirtschaftsbetrieb (Einzelbetrieb oder Gesellschaft) 3
Analyse Ist-Zustand (Standort) Einzelbetrieb besteht u. a. aus: Flächen (Eigentum/Pacht) Maschinen Zahlungsansprüchen Vorräten Lieferverträgen ggf. Arbeitnehmern etc. -> Eigentümer/Vertragspartner ist idr der Inhaber des Landwirtschaftsbetriebs 4
Analyse Ist-Zustand (Standort) Gesellschaft (GbR, KG, GmbH, GmbH & Co. KG, eg oder AG) ist Eigentümerin/Inhaberin aller Vermögenswerte ist Vertragspartner bei Verträgen mit Dritten Ausnahmen sind möglich Prüfung der Satzung zu Fragen des Verkaufs/Übertragung von Geschäftsanteilen zu erbrechtlichen Fragen 5
Ermittlung Soll-Zustand (Wunschort) Landwirtschaftsbetrieb zeitweise Vermögensübertragung dauerhafte Vermögensübertragung Übertragung auf wen? Privatvermögen Eintritt gesetzliche Erbfolge Eintritt gewillkürte Erbfolge Wirkung zu Lebzeiten./. von Todes wegen 6
Entwicklung des Übertragungskonzeptes (Marschroute) beim Landwirtschaftsbetrieb sind die Möglichkeiten der Vermögensübertragung abhängig von der Rechtsform Einzelunternehmen: Bewirtschaftungsvertrag Betriebspachtvertrag Schenkung gegen Gewährung eines Altenteils (vorweggenommene Erbfolge) Verkauf des Landwirtschaftsbetriebs Gründung einer neuen Gesellschaft (GbR, GmbH o. ä.) mit dem Nachfolger 7
Entwicklung des Übertragungskonzeptes (Marschroute) beim Landwirtschaftsbetrieb sind die Möglichkeiten der Vermögensübertragung abhängig von der Rechtsform Gesellschaft : Übertragung Geschäftsanteil ändert nichts am Vermögen der Gesellschaft (Ausnahme: change of control-klauseln) dem Gesellschafter gehört nur ein Gesellschaftsanteil, über den er verfügen kann (Ausnahme Gesamtverkauf) Verkauf des Geschäftsanteils Schenkung eines Geschäftsanteils (vorweggenommene Erbfolge) ggf. gegen Gewährung Nießbrauch 8
Entwicklung des Übertragungskonzeptes (Marschroute) Privatvermögen Nichts unternehmen? (Problem: Landwirtschaftsbetrieb) Testament, Erbvertrag, Erbverzicht 9
Ausgewählte Probleme bei Vermögensübertragungen: Formerfordernisse Regelungen im Übertragungsvertrag (Garantien, Haftung) Pachtflächen BVVG 10
Ausgewählte Probleme bei Vermögensübertragungen: Formerfordernisse: beurkundungspflichtig: Einzelbetrieb mit Flächen, GmbH beurkundungsfrei: eg, KG, GbR (str.) der Notar berät nicht! 11
Ausgewählte Probleme bei Vermögensübertragungen: Regelungen im Kaufvertrag: Zeitpunkt Übergang der Geschäftsanteile Kaufpreissicherung Due Diligence-Prüfung Garantien/Zusagen im Übertragungsvertrag Gefahren: u. a. Flächenangaben Rechtsfolgen verletzter Garantien/Zusagen 12
Ausgewählte Probleme bei Vermögensübertragungen: Pachtflächen: oberste Priorität: Wie bekomme ich die Pachtverträge sicher rüber? Einzelbetrieb: 593a BGB Gesellschaft: meist problemlos (Pächter = Gesellschaft = bleibt gleich) Ausnahme: change of control Klauseln Problem: Neugründung Gesellschaft 13
Ausgewählte Probleme bei Vermögensübertragungen: BVVG/EALG Verträge: Zustimmungserfordernis für Übertragung (vorweggenommene Erbfolge?) Ortsansässigkeit weitere Beschränkungen (Zusammensetzung der Gesellschafter) Freikauf Anzeige Vermögensübertragung 14
Erster Vortrag geschafft! 15