Übergang Schule - Beruf Berufliche Orientierung Für SchülerInnen mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot bzw. mit einer wesentlichen Behinderung Verpflichtende Dienstbesprechung des SSA KA Mittwoch, den 15.02.2017, 14.00 16.45 Uhr Anne-Frank-Realschule Ettlingen
Über welche Zielgruppe sprechen wir? Es geht um die Berufliche Orientierung bzw. die Berufswegeplanung für SchülerInnen mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot SchülerInnen mit einer wesentlichen Behinderung Diese Zielgruppe wird an den SBBZen beschult. an den allgemeinen Schulen beschult.
Über welche Zielgruppe sprechen wir? Epilepsie geistigen Behinderung Lernbehinderung Autismus Förderbedarf im Bereich soz. und emot. Entwicklung SchülerInnen mit (einer) Körperbehinderung Sehbehinderung/ Blindheit Sprachbehinderung Hörbehinderung
Schulgesetzlicher Rahmen Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG), zuletzt geändert am 6. Oktober 2015 3, Abs. 3 SchG: In den Schulen wird allen Schülern ein barrierefreier und gleichberechtigter Zugang zu Bildung und Erziehung ermöglicht. Schüler mit und ohne Behinderung werden gemeinsam erzogen und unterrichtet (inklusive Bildung). 15, Abs. 1 SchG: Die Erziehung, Bildung und Ausbildung von Schülern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungs-, Unterstützungs- und Bildungsangebot ist Aufgabe aller Schulen. [ ] Sonderpädagogische Beratung, Unterstützung und Bildung zielt auch auf die bestmögliche berufliche Integration.
Schulgesetzlicher Rahmen 20 Berufswegekonferenz, SBA-VO Abs. 1: In dem Schuljahr vor dem Übergang auf eine berufliche Schule der Sekundarstufe II, in eine Berufsausbildung oder eine Berufsvorbereitung ist für SchülerInnen (1) bei denen der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Anschluss an die Sekundarstufe I fortbesteht oder (2) die nach dem Übergang im Hinblick auf eine Behinderung besondere Vorkehrungen durch die Schule, die Berufsberatung der Agentur für Arbeit, den Integrationsfachdienst oder den Träger der Sozialhilfe oder der Jugendhilfe benötigen, rechtzeitig eine Berufswegekonferenz durchzuführen.
Schulgesetzlicher Rahmen 20 Berufswegekonferenz, SBA-VO Abs. 2: In einer Berufswegekonferenz wird von der Schulaufsichtsbehörde unter Berücksichtigung der individuellen beruflichen Perspektiven und Wünsche der SchülerInnen der für sie am besten geeignete Bildungsweg und -ort festgelegt, um die bestmögliche berufliche Integration zu erreichen. Durchführung von Berufswegekonferenzen wird verbindlich! Verantwortliche Schulaufsichtsbehörde ist das jeweilige SSA Inwieweit die Verantwortlichkeit von den SSÄ an die Schule delegiert wird, ist Entscheidung der SSÄ.
Schulgesetzlicher Rahmen 20 Berufswegekonferenz, SBA-VO Abs. 4: Die Schulaufsichtsbehörde regelt die weiteren Einzelheiten des Verfahrens der Berufswegekonferenz im Zusammenwirken mit dem Regierungspräsidium. Weitere Regelungen / Absprachen mit den SSÄ
Schulgesetzlicher Rahmen 20 Berufswegekonferenz, SBA-VO Abs. 3: Die Berufswegekonferenz wird unter Beteiligung der SchülerInnen, der Erziehungsberechtigten, der berührten Schulen und Schulträger sowie der notwendigen Leistungsund Kostenträger durchgeführt. Ziel ist eine einvernehmliche Entscheidung aller Beteiligten. Teilnehmerkreis ist verbindlich benannt. Mit Blick auf BWKs von inklusiv beschulten SchülerInnen werden die SSÄ sich zukünftig z. T. direkt beteiligen
Schulgesetzlicher Rahmen 21 Fortbestehen des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot, SBA-VO Bestünde der Anspruch auf ein sonderpäd. Bildungsangebot mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, Sehen, Hören oder körperliche und motorische Entwicklung in der Sek. II bei Besuch eines SBBZ oder einer allgemein bildenden allgemeinen Schule fort, stellt die Schulaufsichtsbehörde fest, dass der Anspruch auch nach dem Übergang auf eine berufliche Schule, in eine Berufsausbildung oder eine Berufsvorbereitung fortbesteht. Verantwortliche Schulaufsichtsbehörde ist das jeweilige SSA SchülerInnen aus den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung fallen ggf. (!!) in 20, Abs. 1, Satz 2 benötigen besondere Vorkehrungen Für SchülerInnen mit ASS, Epilepsie oder einer anderen wesentlichen Behinderung gilt ebenfalls ggf. (!!) 20, Abs. 1, Satz 2
Aufgaben der Schule im Rahmen der Beruflichen Orientierung An den SBBZen gibt es ausgearbeitete, zielgruppenorientierte Konzeptionen und Abläufe für die Berufliche Orientierung und die Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf bzw. die nachschulischen Perspektiven. An den allgemeinen Schulen gibt es ausgearbeitete Konzeptionen und Abläufe für die Berufliche Orientierung. Diese gilt es mit Blick auf die inklusiv beschulten SchülerInnen nun zu überarbeiten und anzupassen bzw. zu erweitern! Dabei liegt der beruflichen Orientierung von inklusiv beschulten SchülerInnen folgende Annahme zu Grunde: Soviel Allgemeines wie möglich soviel Spezifisches wie nötig.
Phasen der Berufsorientierung Klasse 5-6 7-8 SchülerInnen ohne / mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Info-Elternabend (Portfolio, Wahlpflichtfach) Wahl des Wahlpflichtfaches Start BO-Portfolio Info-Veranstaltungen Teilnahme an Profil AC Einsatz Kompetenzinventar bei jungen Menschen mit einer wesentlichen Behinderung Info über mögliche Anschlüsse Teilhabeorientierte Bildungsangebote SchülerInnen mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot: Was ist zu beachten? Welche Partner braucht es? Info Eltern über den Prozess der Berufswegeplanung in Kooperation mit entsprechenden SBBZ Abstimmung mit Sonderpädagogik/ Eltern was in das BO- Portfolio übernommen werden soll/ ILEB Bildungsbereiche der Bildungspläne der SBBZen Info Eltern zum Kompetenzinventar (KI), zu Unterstützungsmöglichkeiten und Anschlüssen Hinzuziehung von Partnern (SBBZ, IFD, Agentur für Arbeit, Multiplikator Kompetenzinventar auf Ebene des SSA) Abklärung mit den Beratungsfachkräften der Rehateams der Agenturen hinsichtlich der zeitlichen und inhaltlichen Organisation des Beratungsverfahrens Bildungsbereiche der Bildungspläne der SBBZen
Phasen der Berufsorientierung Klasse 8-9 9-10 SchülerInnen ohne / mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot BIZ-Besuche Praktika Info Schulbesprechung im Rahmen der BO durch die Berufsberatung bzw. Reha-Beratung Ggf. individuelles Beratungsgespräch der Berufsberatung bzw. Reha-Beratung Praktika (ggf. mit Unterstützung des IFD oder BerEb) Schulbesprechung im Rahmen der BO durch die Berufsberatung bzw. Reha-Berater Ggf. individuelles Beratungsgespräch der Berufsberatung bzw. Reha-Beratung Weitere Praktika (ggf. mit Unterstützung des IFD oder BerEb) Kennenlernen und ggf. Erprobung möglicher Anschlüsse SchülerInnen mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot: Was ist zu beachten? Welche Partner braucht es? Ggf. Durchführung einer Berufswegekonferenz (nach 20 SBA-VO) auf der Grundlage der Ergebnisse des Kompetenzinventars (KI) Suche von Praktikumsplätzen Abklärung mir der Berufsberatung bzw. dem Reha-Bereich hinsichtlich einer Elternveranstaltung Vorbereitung des Übergangs Verpflichtend: Durchführung einer Berufswegekonferenz (nach 20 SBA-VO) auf der Grundlage der Ergebnisse des Kompetenzinventars (KI) Elternberatung Vorbereitung des Übergangs
Berufliche Orientierung (BO) in der Sekundarstufe I der allgemein bildenden Schulen
Berufliche Orientierung (BO) in der Sekundarstufe I der allgemein bildenden Schulen Fachkonzept Berufliche Orientierung mit den Schlüsselstellen Profil-AC Praktika BIZ-Besuch Berufsberatung Übergänge Schule Beruf / Arbeit auf der Grundlage des indiv. BO-Portfolios Schulisches BO-Konzept berücksichtigt die spezielle Berufswegeplanung für SchülerInnen mit Einschränkungen der Teilhabe und Aktivität Umsetzung erfolgt mit den Instrumenten Kompetenzinventar (KI) und Berufswegekonferenz (BWK)
Entscheidend für das Gelingen des Übergangs von der Schule in den Beruf bzw. in nachschulische Perspektiven sind folgende Aspekte: Frühzeitig Schlüsselstellen ausmachen, an denen eventuell intensivere Vorbereitungen oder besondere Maßnahmen notwendig werden Ansprechpersonen sowie Unterstützungssysteme kennen und diese bei eventuellem Bedarf kontaktieren Verbindliche Instrumente Berufswegekonferenz (BWK) und Kompetenzinventar (KI) kennen und einsetzen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!