Erster Aufruf für Soziale Innovation. Interessensbekundungsverfahren. im Rahmen des Operationellen ESF-Programms

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Transkript:

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration EUROPÄISCHER SOZIALFONDS 2014-2020 Erster Aufruf für Soziale Innovation Interessensbekundungsverfahren im Rahmen des Operationellen ESF-Programms 2014-2020 Perspektiven in Bayern Perspektiven in Europa vom 25. Februar 2015 Rechtsgrundlage Art. 9 VO (EU) Nr. 1304/2013 (ESF-Verordnung) sieht die Förderung von Projekten der Sozialen Innovation vor: (1) Der ESF fördert soziale Innovation auf allen Gebieten seines Interventionsbereichs gemäß Artikel 3 dieser Verordnung, vor allem mit dem Ziel der lokalen oder regionalen Erprobung, Bewertung und Umsetzung in größerem Maßstab von innovativen Lösungen, darunter auch auf lokaler oder regionaler Ebene, um sozialen Bedürfnissen in Partnerschaft mit den relevanten Partnern und vor allem den Sozialpartnern zu begegnen. (2) Die Mitgliedstaaten legen entweder in ihren operationellen Programmen oder zu einem späteren Zeitpunkt bei der Durchführung Bereiche für soziale Innovationen fest, die den besonderen Bedürfnissen der Mitgliedstaaten entsprechen. Die ESF-Verwaltungsbehörde in Bayern hat im Operationellen Programm Themen für Soziale Innovation festgelegt und wird ggf. unter Beteiligung der Sozialpartner weitere Themen festlegen. Die Themen müssen den besonderen Bedürfnissen der Mitgliedstaaten entsprechen, sozio-ökonomische Relevanz haben und zu den Zielen, Investitionsprioritäten und Aktionen des bayerischen Operationellen Programms passen. Für Projekte der Sozialen Innovation sind in jeder Prioritätsachse 5 Prozent des Mittelvolumens reserviert, insgesamt. ca. 15 Mio. EUR. Die ESF-Verwaltungsbehörde macht mindestens einmal jährlich einen Aufruf zu bestimmten Themen der Sozialen Innovation, an denen sich Interessierte beteiligen können. Außerhalb eines Aufrufs können keine Projektanträge zu Sozialer Innovation angenommen werden. Siehe auch Präsentationen im Rahmen der Informationsveranstaltung Soziale Innovation am 25.02.2015. Internet: www.sozialministerium.bayern.de//esf Fragen? esf@stmas.bayern.de Aktenzeichen: I2/6684.02-1/10 Stand: 08.01.2015 Operationelles Programm Perspektiven in Bayern Perspektiven in Europa, Europäischer Sozialfonds Bayern 2014-2020

SEITE 2 Themen des ersten Aufrufs: 1. Verbesserung der Berufsausbildung Jugendlicher Projekte zur Verbesserung der Ausbildung benachteiligter Jugendlicher, insbesondere in öffentlich privater Partnerschaft Projekte zur Umsetzung und Verbesserung der Berufsausbildung in Teilzeit Projekte zur Verringerung des Ausbildungsabbruchs, insbesondere zur Frage: Wie kann die Abbruchquote in der Pflegeausbildung verringert werden? Projekte zum Abbau geschlechter-stereotypischen Berufswahlverhaltens Fachkräfte für morgen: MINT-Berufe ab 15 Jahren 2. Fachkräfte, Anpassung, Arbeitsmarkt der Zukunft Internet der Dinge Informations-, Kommunikationstechnologien Industrie 4.0 Qualifizierung im innerbetrieblichen Zusammenhang Zum Thema Verbesserung der Weiterbildung und Anpassungsqualifizierung für Geringqualifizierte und Ältere gibt es vss. Ende 2015 einen neuen Aufruf. 3. Bekämpfung der Armut Chancen für Langzeitarbeitslose Projekte zur Verknüpfung von ESF Land mit ESF Bund, Kooperation ESF Bayern, Jobcenter, Kommune und Regionaldirektion, Coaching in der Motivations-, Aktivierungs- und Stabilisierungsphase, Projektdauer ESF Bayern 3 4 Monate jeweils und Organisation einer Übergabe an ESF Bund Auswahlkriterien: Maßgeblich für die Auswahl und Beurteilung der Förderfähigkeit sind: die in diesem Aufruf niedergelegten Inhalte und Verfahren die im operationellen Programm ESF-Programm Bayern niedergelegten Themenbereiche, die in dem Aufruf publiziert sind die allgemeinen Projektauswahlkriterien vom 3. Dezember 2014; abrufbar unter: http://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_internet/esf/allgemei ne_auswahlkriterien_bga_2014.pdf

SEITE 3 die Förderhinweise für Projekte der Sozialen Innovation Sonstige gesetzliche Regelungen, Merkblätter und Ähnliches Verfahren: Es gilt ein zweistufiges Verfahren zur Auswahl von Projekten. In Stufe 1 erfolgt ein Interessensbekundungsverfahren. In dieser Stufe werden Projektvorschläge, die die förmlichen Voraussetzungen des Aufrufs erfüllen von der ESF-Verwaltungsbehörde dem Innovationsausschuss vorgelegt. Der Innovationsausschuss beurteilt die Innovativität. Die Antragsteller der so bestätigten und als innovativ ausgewählten Projektkonzepte werden von der ESF-Verwaltungsbehörde zur Einreichung kompletter Antragsunterlagen aufgefordert. In Stufe 2 erfolgt die weitere Bearbeitung der Antragsunterlagen analog der Standardförderung durch die ESF-Verwaltungsbehörde und die zuständigen Bewilligungsstellen. Voraussetzungen für das Interessensbekundungsverfahren: Stufe 1: Der Projektträger muss ein aussagekräftiges und ausgearbeitetes Projektkonzept einreichen (max. 10 Seiten), mit folgender Gliederung: (1) Name des Projektes (2) kurze Vorstellung des Projektträgers (u.a. Eignung für das Projekt, Hinweis auf ESF- Erfahrung, Aussagen über Qualitätsrahmen, Ansprechpartner mit Kontaktdaten) (3) Rahmendaten des Projekts: Geplanter Beginn und Laufzeit des Projektes, Durchführungsort/-region des Projektes (4) Darstellung zum Thema des Aufrufs sowie des gesellschaftlichen Bedarfs mit nachprüfbaren Größenangaben unter Berücksichtigung eines Bezugs zum Arbeitsmarkt (5) Zum Projekt: Darstellung 5.1 der Projektstrategie und der Projektziele mit Zahlen und Mengengerüst, 5.2 der geplanten Zielgruppen und der geplanten Teilnehmerzahl,

SEITE 4 5.3 des Ablaufs, der Inhalte und Methoden des Projekts, 5.4 des Nutzens sowie der Wirkung des Projekts auf die Teilnehmenden, 5.5 des angestrebten Erfolgs, 5.6 der tatsächlichen Möglichkeiten, den Projekterfolg mit evidenzbasierten Kriterien zu messen (z. B. mit den im Operationellen Programm für die jeweiligen Förderaktionen festgelegten Output- und Ergebnisindikatoren) (6) Zur Sozialen Innovation: Darstellung 6.1 der Innovation, d. h. der Neuerung/Änderung/Verbesserung gegenüber dem Status quo/ Standard, 6.2 der Möglichkeiten der Skalierbarkeit/ Umsetzung der Projektinhalte in größerem Maßstab, 6.3 der konkreten Transferierbarkeit. (7) Kostenkalkulation auf Ebene der Kostengruppen mit den (voraussichtlich) anfallenden Kosten bei der Umsetzung des Konzepts 1 1. Projektpersonal 2. Vergütungen und Leistungen an die Lehrgangsteilnehmenden darunter Leistungen Dritter an die Teilnehmenden (Kofinanzierung) 3. Direkt dem Projekt zurechenbare Ausgaben (ggf. anteilig) 4. Indirekte Ausgaben (nicht oder nur mit größerem Aufwand direkt dem Projekt zurechenbar) Gesamtkosten (Summe) Kosten in Euro (8) Finanzierungsplan mit allen vorgesehenen Dritt- und Eigenmitteln. Die Gesamtfinanzierung des Projekts muss gesichert sein. Die ESF-Förderung beträgt grundsätzlich max. 50% der Gesamtkosten. Der Eigenanteil des Projektträgers beträgt grundsätzlich 10% (siehe auch VV zu Art. 44 BayHO). Hinsichtlich der Drittmittel sind Kofinanzierungsbestätigungen einzureichen. 1 Zum ausführlichen Kostenplan. Die Abrechnung von Projekten der Sozialen Innovation erfolgt auf dem Weg der Realkostenabrechnung in der Regel ohne Pauschale für indirekte Kosten

SEITE 5 1. Private Eigenmittel 2. Leistungen Dritter (Private) darunter Leistungen Dritter an die Teilnehmenden (Kofinanzierung) 3. Nationale öffentliche Mittel darunter Leistungen Dritter an die Teilnehmenden (Kofinanzierung) 4. ESF-Mittel Gesamtkosten (Summe) Kosten in Euro Fristen und Einreichung Für Stufe 1 sind Projektkonzepte im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens einzureichen bis: 31. März 2015 In zweifacher Ausführung in Papierform sowie zusätzlich in digitaler Form an: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Referat I 2 / ESF-Verwaltungsbehörde Winzererstr. 9 80797 München E-Mail: esf@stmas.bayern.de. Die Information welche Projektvorschläge für die Förderung ausgewählt wurden, erfolgt bis spätestens Ende Mai 2015. Der Projektstart ist frühestens zum 15. Juni 2015 möglich. Für Projektvorschläge, die eine längere Konzeptionsphase benötigen, besteht die Möglichkeit Projektkonzepte bis 15. April 2015 nachzureichen. Für diese Projektvorschläge kann eine Rückmeldung bis Ende Mai 2015 bzw. ein Start zum 15 Juni 2015 allerdings nicht garantiert werden. Das EDV-System ESF Bavaria 2014 ist erst in der zweiten Stufe des Antragsverfahrens zu nutzen.

SEITE 6 Noch Fragen? Ihre Ansprechpartner sind: Verbesserung der Berufsausbildung Jugendlicher Frau Barbara Lidl, Tel.: 089/ 1261-1063, barbara.lidl@stmas.bayern.de Fachkräfte, Anpassung, Arbeitsmarkt der Zukunft Herr Sven Wagner, Tel.: 089/ 1261-1339, sven.wagner@stmas.bayern.de Frau Miriam Rheinwald, Tel.: 089/ 1261-1376, miriam.rheinwald@stmas.bayern.de Bekämpfung der Armut Chancen für Langzeitarbeitslose Herr Walter Armgart, Tel.: 089/ 1261-1421, walter.armgart@stmas.bayern.de Informationen zum ESF finden Sie unter: http://www.sozialministerium.bayern.de/esf/zeitraum1/index.php Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! München, den 25.02.2015 Ihre Verwaltungsbehörde ESF in Bayern