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Landesverwaltungsamt Berlin Service- und Systemunterstützungs-Center (SSC) Landesverwaltungsamt Berlin 10702 Berlin (Postanschrift) IPV anwendende Stellen GeschZ (Bei Antwort bitte angeben) PS IPV Dienstgebäude Berlin-Wilmersdorf Fehrbelliner Platz 1 10707 Berlin Fragen zum Inhalt per Hotline- Anfrage an die unten angegebene E-Mail-Adresse Vermittlung (030) 90 139-0 Intern 9139-111 Fax (030) 9028-3534 E-Mail Adresse ipv-hotline@lvwa.berlin.de (email-adresse nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur) Datum 03.11.2017 Rundschreiben LVwA IPV Nr. 19/2017 Änderungen/Hinweise zum Kalendermonat November 2017 Übersicht der Themenkomplexe 1 Allgemeines 3 1.1 Termine 3 1.1.1 Transporttermin November 2017 3 1.1.2 Ausführen des Kopierreports durch die Pensionsstelle 3 1.1.3 Nutzersperre 3 1.2 IPV-Anwenderhandbuch 3 2 Stichprobenprüfung 3 3 Personal- / Versorgungsadministration und Zeitwirtschaft 4 3.1 Sonderzahlung Versorgung 2017 4 3.2 Löschen von zukünftigen Datensätzen des Infotyps Basisbezüge (IT 0008) bei erneuter Festsetzung der Versorgungsbezüge 4 3.3 Sonderzahlung Beamte 2017/2018 5 3.3.1 Anpassung der Beträge ab 2017 5 3.3.2 Stichtag für die Bemessung der Sonderzahlung bei einer Beurlaubung ohne Bezüge 5 3.4 Anpassung der tariflichen Arbeitszeit für Mitarbeiterkreise 4A TV-L Besch. ITDZ und 7F TVA-L BBiG ITDZ 6 3.5 Neue Datumsart TA 3 Abs. 3 EntgFG 7... Fehrbelliner Platz (U7, U3) 101, 104, 115 Eingang: Tordurchfahrt Württembergische Str. Internet: http://www.berlin.de/landesverwaltungsamt Sprechzeiten: Siehe Internet und nach telefonischer Vereinbarung

3.6 Kürzung der Vollzugszulage bei gleichzeitigem Anspruch auf Schichtlohnzuschlag 7 3.7 Sonderzahlung für Tarifl. Beschäftigte mit AT-Dienstverträgen (Mitarbeitergruppe 5C) - Anpassung der Beträge ab 2017 8 3.8 Benutzermenü ZPER 8 3.9 Entgeltordnungen für Lehrkräfte und Musikschullehrkräfte 9 3.10 Infotyp Basisbezüge (IT 0008), Feld Tarifgebiet 9 3.11 Vereinfachtes Abgrenzen einer Pfändung/Abtretung 9 3.12 Report zum Prüfen der Lohnart 1907 10 3.13 Neue Reports zur Umsetzung IT 0007 und Neubewerten von An- und Abwesenheiten 10 3.14 Neues Formular zur Beantragung von Arbeitszeitplanregeln 11 3.15 Abgrenzen von Abwesenheiten 11 4 Abrechnungssachbearbeitung 12 5 Stellenwirtschaft und Stellenplanung 12 5.1 Abbildung der Entgeltordnung in der Stellenwirtschaft 12 5.2 Registerkarte Planstellenmerkmale in der Stellenwirtschaft bzw. Stellenvermerke in der Stellenplanung, Infotyp Planstellenmerkmale (IT 9509) 13 6 Anwendungssystembetreuung 13 6.1 Lohnarten für Tarif (Besoldungsanpassung) 13 7 Reisekosten 13 8 Familienkasse 13-2 -

1 Allgemeines 1.1 Termine 1.1.1 Transporttermin November 2017 Die Systemanpassungen werden am 07.11.2017 in die produktiven IPV-Systeme Z01 und S01 transportiert. 1.1.2 Ausführen des Kopierreports durch die Pensionsstelle Der Kopierreport wird von der Pensionsstelle mehrmals im Monat, vor der Personalabrechnung in diesem Monat letztmalig am 07.11.2017 um 10:00 Uhr ausgeführt. 1.1.3 Nutzersperre Vom SSC werden am 23.11.2017 und 24.11.2017 grundlegende SAP-Systemanpassungen in die produktiven IPV-Systeme Z01 und S01 übernommen sowie die Folgearbeiten zur Anpassung der Entgelte und Arbeitszeiten für die Tarifbeschäftigten, Auszubildenden und Praktikanten/Praktikantinnen zum 01.01.2018 (vgl. Anlage 5 zum Rundschreiben LVwA IPV Nr. 16/2017) Anpassung der Arbeitszeiten für die Tarifbeschäftigten des ITDZ (Mitarbeiterkreise 4A und 7F) ab 01.01.2018 (vgl. Tz.3.4) ausgeführt. Die Nutzer werden daher ab 23.11. 2017, 10:00 Uhr auf den produktiven IPV-Systemen Z01 und S01 gesperrt. Über die Aufhebung der Sperre werden die Anwendungssystembetreuungen per E-Mail informiert. 1.2 IPV-Anwenderhandbuch Am heutigen Tag wird die 100. Änderung des IPV-Anwenderhandbuchs im Intranet veröffentlicht. Die Information über die Aktualisierung ist als Anlage 1 dem Rundschreiben beigefügt. 2 Stichprobenprüfung keine aktuellen Informationen - 3 -

3 Personal- / Versorgungsadministration und Zeitwirtschaft Versorgung 3.1 Sonderzahlung Versorgung 2017 Aufgrund des BerlBVAnpG 2017/2018 werden im Jahr 2017 als Sonderzahlung für Versorgungsempfänger folgende Beträge gewährt: Liegen der Berechnung der Versorgungsbezüge Bezüge der Besoldungsgruppe A1 bis A9 zugrunde, beträgt der Sonderzahlungsbetrag 500 Euro, ansonsten 400 Euro. Emeriten erhalten 800 Euro Sonderzahlung (dies entspricht dem Sonderzahlungsbetrag für aktive Beamte der Besoldungsgruppen ab A10 aufwärts). Hinweise Versorgungsempfängern / -empfängerinnen, deren erdientem Versorgungsbezug eine Besoldungsgruppe A10 oder höher zu Grunde liegt, die jedoch die amtsunabhängige Mindestversorgung nach 14 Abs. 4 S.2 LBeamtVG erhalten, wird der höhere Sonderzahlungsbetrag (nach BesGr A4), somit 500 Euro gezahlt. Es ist zu beachten, dass in Regelungsfällen die Unterscheidung der Sonderzahlungsbetragshöhe auch für die jeweiligen Höchstgrenzen relevant ist. Für Personalfälle mit Regelung nach 53 LBeamtVG bedeutet dies, dass in Abhängigkeit von der Besoldungsgruppe jeweils 800 Euro bzw. 1000 Euro (ggf. begrenzt auf den laufenden Bezug gem. 50 Abs. 4 LBeamtVG) entsprechend der besoldungsgruppenabhängigen Sonderzahlungsbeträge für aktive Beamte in die Höchstgrenzenberechnung einbezogen werden. Die ebenfalls im Gesetz festgelegte Anpassung der Sonderzahlung im Jahr 2018 wird zu einem späteren Zeitpunkt transportiert. 3.2 Löschen von zukünftigen Datensätzen des Infotyps Basisbezüge (IT 0008) bei erneuter Festsetzung der Versorgungsbezüge Werden im Rahmen der Bearbeitung eines Personalvorganges in der PWE Datenänderungen in der Registerkarte Basisbezüge vorgenommen, werden bei Freigabe des Personalvorganges diese Daten in den Infotyp Basisbezüge (IT 0008) der PA-Datenbank geschrieben. Systemseitig wird künftig geprüft, ob ein weiterer zukünftiger Datensatz für den Infotyp Basisbezüge (IT 0008) existiert. Zutreffendenfalls wird eine Warnmeldung ausgegeben. In diesem Fall ist zu prüfen, ob der zukünftige Datensatz noch relevant ist; ggf. ist dieser umzupflegen. - 4 -

Die Beschreibung zur Registerkarte Basisbezüge im Anwenderhandbuch Kapitel 04 Versorgungsadministration VADM wird entsprechend ergänzt. Besoldung 3.3 Sonderzahlung Beamte 2017/2018 3.3.1 Anpassung der Beträge ab 2017 Aufgrund des BerlBVAnpG 2017/2018 wurden die Einstellungen zur Sonderzahlung gemäß den in Artikel 2 Änderung des Sonderzahlungsgesetzes Nr. 2. a) genannten Beträgen ab dem Jahr 2017 angepasst. 3.3.2 Stichtag für die Bemessung der Sonderzahlung bei einer Beurlaubung ohne Bezüge Gem. Artikel 2 Nr. 2 c) BerlBVAnpG 2017/2018 bemisst sich die Sonderzahlung in Fällen einer Beurlaubung ohne Bezüge nach dem Beschäftigungsumfang am Tag vor Beginn des Urlaubs; dies gilt auch, wenn während einer Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wird, soweit das Kind den zwölften Lebensmonat noch nicht vollendet hat. Beim Grundsatzreferat Besoldung wurde am 18.08.17 angefragt, ob unserer Rechtsauffassung in Bezug auf die Einstellungen gefolgt werden kann. Da keine Antwort vorliegt, werden die Einstellungen wie folgt vorgenommen: Die Abwesenheitsarten im Infotyp Abwesenheiten (IT 2001) 0601 Elternzeit 0602 Elternzeit für Großeltern 0650 Freistellung mehrt. unbez 0670 Wehrdienst 0690 Eignungsprüfung unbezahlt 8010 Entwicklungshelfer 9535 Abzug für Abw.art 9335 9561 SU familiäre Gründe 9562 SU andere Gründe 9601 Elternzeit TZ b. and.ag werden als Beurlaubungen ohne Bezüge berücksichtigt. - 5 -

Achtung Berücksichtigt werden nur die genannten Abwesenheitsarten, also keine Abwesenheitsarten, die ausschließlich dem Bereich Tarif zuzuordnen sind. Falsch gepflegte Personalfälle sind entsprechend zu korrigieren. Ist eine der oben genannten Abwesenheitsarten im Infotyp Abwesenheiten (IT 2001) über den Stichtag der Bemessung der Sonderzahlung 01.12. des jeweiligen Kalenderjahres hinaus gepflegt, werden die Einstellungen so vorgenommen, dass der Beschäftigungsumfang am Tag vor Beginn des Urlaubs für die Bemessung der Sonderzahlung maßgeblich ist. Es werden ggf. auch mehrere direkt aneinander anschließende der oben genannten Abwesenheitsarten berücksichtigt. Erstrecken sich die Beurlaubungen ohne Bezüge ununterbrochen bis ins Vorjahr bzw. noch weitere Vorjahre gilt als Stichtag weiterhin der 01.12. des laufenden Jahres. Die Einstellungen zur Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit sind bereits vorhanden und wurden nicht geändert. Tarif 3.4 Anpassung der tariflichen Arbeitszeit für Mitarbeiterkreise 4A TV-L Besch. ITDZ und 7F TVA-L BBiG ITDZ Für die Tarifbeschäftigten des ITDZ gilt ab dem 01.01.2018 dieselbe Arbeitszeit wie für die Tarifbeschäftigten des Landes Berlin. Daher wurde ab diesem Datum für die betroffenen Tarifarten die Wochenstundenzahl 39,40 hinterlegt. Die Vorschlagswerte für das Anlegen der Infotypen Sollarbeitszeit (IT 0007) sowie Basisbezüge (IT 0008) für die Mitarbeiterkreise 4A TV-L Besch. ITDZ sowie 7F TVA-L BBiG ITDZ wurden entsprechend angepasst. Im Rahmen der Folgeaktivitäten zur Tarifanpassung zum 01.01.2018, die am 23./ 24.11.2017 vom SSC ausgeführt werden, wird in allen Personalfällen der genannten Mitarbeiterkreise, die im Infotyp Sollarbeitszeit (IT 0007) bisher die Arbeitszeitplanregel 3975 510 enthalten, ein neuer Datensatz ab 01.01.2018 mit der Arbeitszeitplanregel 3925 510 angelegt. Im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) werden die Felder zur Arbeitszeit umgestellt, wenn sie zum Stichtag 01.01.2018 in folgender Konstellation vorliegen: Stundenzähler und Nenner Basisbezüge jeweils 39,75 neu 39,40 Stunden pro Monat 172,83 neu 171,31-6 -

Außerdem wird in den Personalfällen mit jeweils 30,0000; 32,0000 bzw. 35,0000 Stunden im Zähler, der Nenner von 39,75 auf 39,40 Stunden geändert. Hinweis Alle anderen Personalfälle sind von der Personalsachbearbeitung selbst umzustellen. Im Anschluss an die Umsetzung der Arbeitszeitplanregeln erfolgt ebenfalls per Report die Neubewertung aller An- und Abwesenheitsdatensätze beginnend ab 01.01.2018. 3.5 Neue Datumsart TA 3 Abs. 3 EntgFG Mit Hinterlegung der Datumsart TA 3 Abs. 3 EntgFG kann im Infotyp Datumsangaben (IT 0041) gesteuert werden, dass bei Personalfällen, bei denen der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses entsteht ( 3 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz), diese Frist korrekt maschinell berücksichtigt wird. Derzeit betrifft dies im IPV-System den Mitarbeiterkreis 5B m. Zusch. 16e SGB II. Künftig wird bei Durchführung der Maßnahmenart Eintritt (M 01) bei diesem Mitarbeiterkreis der Infotyp Datumsangaben (IT 0041) dynamisch mit den Datumsarten 01 techn. Eintrittsdatum sowie TA 3 Abs. 3 EntgFG, jeweils mit den passenden Daten zur Pflege angeboten. Datumsart Bezeichnung Vorschlagsdatum 01 techn. Eintrittsdatum entspricht Eintrittsdatum TA 3 Abs. 3 EntgFG Eintrittsdatum + 4 Wochen Hinweise Der bisherige Pflegehinweis zur Unterdrückung der Entgeltfortzahlung in den ersten vier Wochen durch das Anlegen eines gesonderten Datensatzes im Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) entfällt damit. Bei einer in den ersten vier Wochen beginnenden Erkrankung, die über die 4- Wochenfrist hinaus andauert, muss wie bisher ab dem Tag ab dem Entgeltfortzahlung zusteht, ein neuer Datensatz angelegt werden. 3.6 Kürzung der Vollzugszulage bei gleichzeitigem Anspruch auf Schichtlohnzuschlag Gem. 19a Abs. 2 a) TV-L vermindert sich eine Vollzugszulage, wenn für denselben Zeitraum eine Schichtzulage zusteht. Dies war im IPV-System bisher bei den Lohnarten für eine Wechselschicht- oder Schichtzulage und der gleichzeitigen Zahlung der Lohnarten 1443 Vollzugszulage(VBL-frei) oder 19BS Vollzugszul.n.2J VBL-frei entsprechend hinterlegt. Ab - 7 -

dem 01.01.2017 wird die Vollzugszulage nun auch bei gleichzeitiger Zahlung von folgenden Lohnarten gekürzt: 1940 Schichtlohnzuschlag 5% 1941 Schichtlohnzuschlag 7% 1942 Schichtlohnzuschlag 8% 1943 Schichtlohnzuschlag 9% 1944 Schichtlohnzuschlag ATZ5% 1945 Schichtlohnzuschlag ATZ7% 1946 Schichtlohnzuschlag ATZ8% 1947 Schichtlohnzuschlag ATZ9% Von dem Sachverhalt sind im Jahr 2017 nur wenige Personalfälle einer IPV-anwendenden Stelle betroffen. Diese wurde über die Notwendigkeit eines Rückrechnungsanstoßes informiert. 3.7 Sonderzahlung für Tarifl. Beschäftigte mit AT-Dienstverträgen (Mitarbeitergruppe 5C) - Anpassung der Beträge ab 2017 Tarifl. Beschäftigte mit AT-Dienstverträgen erhalten eine jährliche Sonderzahlung nach dem Sonderzahlungsgesetz SZG (s. auch Tz. 3.3.1). Aufgrund der Höhe des Entgeltes wird für diese Beschäftigten die Sonderzahlung wie folgt angepasst: Ab 2017 mit einem Festbetrag in Höhe von 800,00 Ab 2018 mit einen Festbetrag in Höhe von 900,00 Benutzermenüs 3.8 Benutzermenü ZPER In das Benutzermenü des Personalservice ZPER wurde folgender Auswertungsreport eingebunden: Infosysteme Auswertungsreports Bezügerelevante Listen: ZPZP_CHECK Prüfung Datensätze IT 0008 mit Lohnart 1907 (siehe dazu Tz. 3.12 dieses Rundschreibens) In das Benutzermenü des Personalservice ZPER wurden folgende Pflegereports eingebunden: - 8 -

Infosysteme Pflegereports Änderungen in Infotypen: ZPZPUMS_IT7 Umsetzen von Feldinhalten des IT 0007 ZPUPBANAB Neubewerten von An-/Abwesenheiten IT 2001/2002 (siehe dazu Tz. 3.13 dieses Rundschreibens) Entgeltordnung 3.9 Entgeltordnungen für Lehrkräfte und Musikschullehrkräfte Die im IPV-System hinterlegten Einstellungen für die Entgeltordnungen für die Lehrkräfte und die Musikschullehrkräfte wurden jeweils als Anlage zu den Rundschreiben LVwA IPV Nr. 15/2017 sowie Nr. 16/2017 veröffentlicht. Nunmehr stehen sie auch auf den Intranetseiten des LVwA unter IPV Dokumente und Dateien zur Verfügung. Infotypen 3.10 Infotyp Basisbezüge (IT 0008), Feld Tarifgebiet Am 10.10.2017 wurden vom SSC die Folgeaktivitäten vorgenommen, die sich aufgrund der Tarifanpassungen im Land Berlin ab dem 01.12.2017 ergeben. Dabei wurde auch bei allen aktiven Personalfällen der Mitarbeitergruppen L Tarifl. Besch. TV-L sowie E Auszubildende das Feld Tarifgebiet im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) in 20 Tarifgebiet West geändert, sofern es noch den Wert 31 Tarifgeb.Berlin(Ost) beinhaltete. Um künftig Pflegefehler zu vermeiden, ist keine Eingabe mehr im Feld Tarifgebiet möglich. Beim Anlegen des Infotyps wird das Feld mit dem Wert 20 Tarifgebiet West vorbelegt angezeigt und ist nicht änderbar. Hinweis Für alle Personalfälle bei denen noch Lehrkräfte in die neuen Tarifarten umgesetzt werden müssen, ist die Pflege des Tarifgebiets noch bis zum Abschluss der Umsetzarbeiten möglich. Achtung Sofern nach dem o.g. Termin in aktuellen Personalfällen neu das Tarifgebiet 31 gepflegt wurde, ist dies bis zum Transporttermin 07.11.2017 unbedingt zu korrigieren! Pfändung/Abtretung 3.11 Vereinfachtes Abgrenzen einer Pfändung/Abtretung Bisher war das Abgrenzen einer Pfändung/Abtretung ein relativ umständlicher und fehleranfälliger Prozess. Das Vorgehen wurde nun deutlich vereinfacht. - 9 -

Ab sofort ist es nicht mehr notwendig eine Batch-Input-Mappe zu erstellen und diese dann abzuspielen. Stattdessen muss nur noch der betreffenden Datensatz des Infotyps Pf.D Pfändung/Abtret (IT 0111) auf den Status beendet am gesetzt und das Gültigkeitsdatum angepasst werden. Danach werden die dazugehörigen Datensätze der anderen Pfändungsinfotypen im Zuge einer dynamischen Maßnahme abgegrenzt. Die korrekte Vorgehensweise im Einzelnen ist dem IPV-Anwenderhandbuch Kapitel 07 Schwerpunktthemen S09 Pfändungen/Abtretungen zu entnehmen. Reports 3.12 Report zum Prüfen der Lohnart 1907 Wie in der Anwenderrunde am 23.10.2017 angekündigt, wurde der neue Report Prüfung Datensätze IT 0008 mit Lohnart 1907 in das Benutzermenü für den Personalservice eingebunden (siehe Tz. 3.8 dieses Rundschreibens). Mit diesem Report kann bei Beschäftigten der Mitarbeitergruppe L Tarifl. Besch. TV-L die ein individuelles Vergleichsentgelt erhalten die Anpassung der Lohnart 1907 dyn. Vergl.Entg. 5 TVÜ-L bei den jeweiligen Tariferhöhungen überprüft werden. Die möglicherweise fehlerhaften Personalfälle werden in einer Liste ausgegeben. Der Report wird in Anlage 2 zu diesem Rundschreiben beschrieben. Achtung Eine zeitnahe Überprüfung der betroffenen aktiven Personalfälle wird im Hinblick auf die weiteren tariflichen Änderungen, die zum 01.01.2018 in Kraft treten (siehe Tz. 1.1.3 dieses Rundschreibens), dringendst empfohlen. Nach dem Anlegen der Datensätze zum 01.01.2018 ist das Datum für das Ende des auszuwertenden Zeitraums auf den 31.12.2018 zu ändern. Hinweis Hinweise zur allgemeinen Nutzung von Reports, insbesondere auch zum Anlegen eines benutzerspezifischen Layouts sind dem IPV-Anwenderhandbuch Kapitel 05 Reports und Auswertungen Allgemeine Hinweise und Übersicht der Reports Reports und Auswertungen Allgemeine Hinweise zu entnehmen. 3.13 Neue Reports zur Umsetzung IT 0007 und Neubewerten von An- und Abwesenheiten Aufgrund von Anforderungen der IPV anwendenden Stellen wird der Report zur maschinellen Umsetzung des Infotyps Sollarbeitszeit (IT 0007) zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung - 10 -

gestellt. Damit ist nun möglich, im Nachgang der maschinellen Umsetzung der Arbeitszeitplanregeln durch das SSC in Folge der Änderung der tariflichen Arbeitszeit zum 01.12.2017, weitere individuelle Umsetzungen selbst vorzunehmen. Im Anschluss an die erfolgreiche Umsetzung etwaiger Datensätze des Infotyps Sollarbeitszeit (IT 0007) ist es immer notwendig, für den Umsetzzeitraum und den betroffenen Personenkreis eine Neubewertung der An- und Abwesenheiten durchzuführen. Dafür wurde ein weiterer neuer Report zur Verfügung gestellt. Die beiden Reports Umsetzen von Feldinhalten des IT 0007 und Neubewerten von An-/Abwesenheiten IT 2001/2002 wurden in das Benutzermenü des Personalservice angebunden: Infosysteme Pflegereports Änderungen in Infotypen (siehe Tz. 3.8 dieses Rundschreibens). Da in beiden Fällen jeweils von einer relativ langen Laufzeit auszugehen ist, sollten diese Reports immer im Hintergrund ausgeführt werden. Es wird jeweils eine Batch-Input-Mappe erzeugt. Erst durch das Abspielen der jeweiligen Mappe erfolgt die eigentliche Datenpflege. Die näheren Hinweise zur Verwendung des Umsetzreports sind dem IPV- Anwenderhandbuch Kapitel 07 Schwerpunkthemen S11 Arbeitszeiten zu entnehmen. Zeitwirtschaft 3.14 Neues Formular zur Beantragung von Arbeitszeitplanregeln Im Intranet auf den Seiten des SSC ist ein überarbeitetes Formular für die Beantragung von Arbeitszeitplanregeln hinterlegt worden. Bitte ab sofort nur noch dieses Formblatt benutzen. Die (ebenfalls angepassten) Ausfüllhinweise sind zu beachten. 3.15 Abgrenzen von Abwesenheiten Zum 31.12.2017 werden die nachfolgenden Abwesenheiten im IPV-System abgegrenzt und sind somit ab 01.01.2018 nicht mehr aufgebbar: 0215 Berufserkrankung T Die Rechtsgrundlage ist entfallen; es ist stattdessen die Abwesenheit 0200 (Krankheit mit Attest) oder 0270 (Arbeitsunfall T) zu verwenden. 0600 Erziehungsurlaub Die Rechtsgrundlage ist entfallen; es ist stattdessen die Abwesenheit 0601 (Elternzeit) zu verwenden. 0660 Ersatz-/Zivildienst - 11 -

Die Rechtsgrundlage ist entfallen. 0914 Zusatzurlaub 27 TV-L Die Abwesenheit und das dazu gehörende Kontingent 14 Zusatzurlaub 27 TV-L werden bereits seit 2016 nicht mehr angewendet. Es ist das Abwesenheitskontingent 24 man.zusatzurl. 27 TV-L und die Abwesenheit 0924 manueller Zusatzurlaub nach 27 TV-L zu verwenden. 8021 Rente auf Zeit Siehe hierzu Rundschreiben LVwA IPV Nr. 18/2017, TZ. 3.25 8030 Betriebsstör Tage BMTG und 8031 Betriebsstör. Std. BMT-G Die Rechtsgrundlage ist entfallen. 9317 Heimfahrttage Azubis T Die Rechtsgrundlage ist entfallen. Nach TVA-L BBiG besteht kein Anspruch mehr auf zusätzliche Freistellung für Heimfahrten (siehe auch Arbeitsmaterial Sen Fin zu 11 TVA-L BBiG). 9347 DienstbefrWahlhelferKT Fw Die Abwesenheit ist doppelt vorhanden. Es ist zukünftig immer die Abwesenheit 9366 Dienstbefr.Wahlhelfer KT zu verwenden. Die Abwesenheit ist nur für den Buchungskreis 3320 Berliner Feuerwehr vorgesehen; ansonsten ist grundsätzlich die Abwesenheit 9316 Dienstbefr.Wahlhelfer zu nutzen. 9431 unbez. Abw. VBL-Meld Lohn Die Rechtsgrundlage ist entfallen. 9630 Einstweiliger Ruhestand B Die Abbildung des Sachverhalts erfolgt über die Maßnahme Austritt. 9850 Anw-TV Besitzstand ATZ Die Rechtsgrundlage ist entfallen. 4 Abrechnungssachbearbeitung Aktuelle Informationen erfolgen kurzfristig per E-Mail. 5 Stellenwirtschaft und Stellenplanung 5.1 Abbildung der Entgeltordnung in der Stellenwirtschaft Mit dem Novembertransport in das Produktivsystem ist es möglich, an dem Objekt Planstelle (S) auf der Registerkarte Bewertung, Infotyp Zusatzdaten Bewertung (D) (IT 1514) ein Tätig- - 12 -

keitsmerkmal gem. Entgeltordnung mit Fallgruppe/n zu hinterlegen. Zu beachten ist, dass sich das Tätigkeitsmerkmal auf das erste Feld Tarifgruppe (von) bezieht. (siehe dazu auch Tz. 3.9). Für die Pflege der Registerkarte Alternative Bewertung (IT 1511) gilt dies noch nicht, hier sind Ergänzungen durch die SAP erforderlich. Die Anpassung der Reports Geschäftsverteilungsplan sowie Stellenbesetzungsliste erfolgen ebenfalls in Kürze, die Produktivsetzung wird über das Rundschreiben LVwA IPV bekannt gegeben. 5.2 Registerkarte Planstellenmerkmale in der Stellenwirtschaft bzw. Stellenvermerke in der Stellenplanung, Infotyp Planstellenmerkmale (IT 9509) Gemäß den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen wurde die Liste der Haushaltsvermerke (Planstellenmerkmale) ergänzt und im Intranet mit Stand Nov. 2017 aktualisiert. 6 Anwendungssystembetreuung 6.1 Lohnarten für Tarif (Besoldungsanpassung) Mit Mail vom 12.10.2017 wurde folgende Information gegeben: entsprechend Ihrer Anfrage vom 11.10.2017 nach einer Liste der relevanten Lohnarten, die bei Besoldungsanpassungen für Tarif im IPV-System angepasst wurden, wurde diese erstellt und ist dieser Mail beigefügt. Es wird empfohlen, die betroffenen Personalfälle mit diesen entsprechenden Lohnarten per Ad-hoc-Query auszuwerten, um die Anstoß zur Rückrechnung zu hinterlegen Die Liste ist diesem Rundschreiben nicht beigefügt. 7 Reisekosten keine aktuellen Informationen 8 Familienkasse keine aktuellen Informationen Im Auftrag Schwierkus/Grams - 13 -