Rechtsanwalt Tim Lieber, LL.M. Aktuelle Rechtsthemen BDS - Rohrtag 2018, Van der Valk Airporthotel Düsseldorf 01. März 2018
Rechtsfall Käufer Rohre in 254 SMO, Werkstoff Nr. 1.4547 Rohrhandel GmbH - Materialkosten - Kosten für Neufertigung - Von BASF geltend gemachte - Kosten Rohre in 254 SMO, Werkstoff Nr. 1.4547 Undichtigkeiten an mehreren Rohren! - Untersuchungskosten - Austauschkosten - Betriebsstillstandkosten Hersteller
Was nun?
Leitfaden zur Reklamationsbearbeitung Rundschreiben des BDS vom 11.12.2017 Fragenliste für Verkäufer bei Reklamationen von verkauften Waren (einschließlich Geltendmachung von Aus- und Einbaukosten)
1. Frage Wurde die reklamierten Rohre von uns geliefert? Darlegungs- und Beweislast liegt beim Käufer! Nachweis häufig schwierig, weil Rohre weiterverarbeitet wurden, anhand nachträglicher Analysen nicht eindeutig Lieferung zugeordnet werden können und/oder im Betrieb Rohre verschiedener Lieferanten verwendet wurden. Rohrhandel GmbH
2. Frage Wann wurden die reklamierten Rohre ausgeliefert? Mit Ablieferung beginnen Verjährungsfristen für Sachmängelansprüche! - Regelverjährung: 2 Jahre ab Ablieferung - Verkürzung auf 1 Jahr ab Ablieferung in AVB möglich - Bei Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk bestimmt sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, 5 Jahre ab Ablieferung
3. Frage Hat der Kunde die Rohre bei Wareneingang untersucht? Gem. 377 HGB hat der Käufer die Obliegenheit, die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein (offener) Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
4. Frage Sind in der mitgelieferte Prüfbescheinigung Mängel dokumentiert? Soweit Prüfbescheinigung dokumentiert, dass anderes Material geliefert wurde oder das Material nicht den Normvorgaben entspricht, indiziert dies eine Mangelhaftigkeit des Materials. Kunde muss dann unverzüglich die im Prüfzeugnis dokumentierte Abweichung anzeigen (offener Mangel). Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt.
5. Frage Hat der Kunde dem von ihm behaupteten versteckten Mangel unverzüglich angezeigt? 377 Abs. 3 HGB: Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
6. Frage Liegt überhaupt ein Mangel vor und war dieser bereits bei Auslieferung vorhanden? Käufer muss beweisen, dass Mangel bereits bei Gefahrübergang regelmäßig Ablieferung, soweit nichts anderes vereinbart wurde vorhanden war! Beweislastumkehr nur bei Garantie oder Verbrauchsgüterkauf ( 477 BGB)
7. Frage Hat der Kunde die Ware vor dem Einbau intensiv verarbeitet bzw. daraus ein neues Produkt gefertigt? Stellungnahme der Bundesregierung zum Gesetzentwurf für Aus- und Einbaukosten (Bundestagsdrucksache 18/8486 ): Eine Grenze dürfte dort erreicht sein, wo die Kaufsache in ihrer ursprünglichen Sacheigenschaft nicht mehr vorhanden ist (Fälle der untrennbaren Vermengung und Vermischung z. B. bei Flüssigkeiten, Chemikalien, Stahlverarbeitung o.ä.)
Rechtsfall Käufer Rohre in 254 SMO, Werkstoff Nr. 1.4547 Rohrhandel GmbH - Materialkosten - Kosten für Neufertigung - Von BASF geltend gemachte - Kosten Rohre in 254 SMO, Werkstoff Nr. 1.4547 Undichtigkeiten an mehreren Rohren! - Untersuchungskosten - Austauschkosten - Betriebsstillstandkosten Hersteller
8. Frage Hätte der Käufer bzw. dessen Kunde die Mangelhaftigkeit der Rohre bereits vor bzw. bei deren Einbau erkennen müssen? Soweit der Kunde vor dem Einbau wusste, dass die Rohre mangelhaft waren oder sich insoweit grob fahrlässig verhalten hat, haftet der Verkäufer für Aus- und Einbaukosten nur dann, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat ( 439 Abs. 3, 442 Abs. 1 BGB)
9. Frage Hat der Kunde Ihnen auf Anforderung eine Besichtigung / Untersuchung der reklamierten Ware gestattet? Käufer muss dem Verkäufer Gelegenheit zur Nacherfüllung geben. Dazu muss Käufer auch die Bereitschaft zeigen, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Bei Verweigerung der Untersuchung durch den Verkäufer: Keine Nacherfüllungsansprüche, kein Rücktrittsrecht des Käufers (BGH, Urteil vom 10.3.2010, VIII ZR 310/08)!
10. Frage Hat der Kunde den Mangel selbst beseitigt, ohne dem Verkäufer zuvor eine angemessene Frist zur Nachlieferung bzw. Nachbesserung zu setzen? Käufer muss dem Verkäufer Gelegenheit zur Nacherfüllung geben. Wenn er dies unterlässt, hat er keinen Anspruch auf die Kosten, die er selbst für die Mangelbeseitigung aufgewandt hat (und die er im Falle einer Nacherfüllung durch den Verkäufer erspart hätte).
11. Frage Sind die geltend gemachten Kosten durch den Mangel verursacht worden? Nicht der Fall, soweit die fraglichen Kosten auch bei mangelfreien Rohren entstanden wären, z.b. weil die Rohre falsch verarbeitet wurden oder von vornherein für den fraglichen Verwendungszweck ungeeignet waren.
12. Frage Waren die geltend gemachten Aus- und Einbaukosten erforderlich und kann sie der Kunde nachweisen? Beweislast beim Käufer. Z.B. nicht der Fall, soweit Aus- und Einbau mit deutlich weniger Aufwand, deutlich billiger möglich gewesen wäre.
13. Frage Sind die geltend gemachten Aus- und Einbaukosten ggf. unverhältnismäßig? 439 Abs. 4 BGB: Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Kosten vs. Warenwert / Bedeutung des Mangels Grenze 150 % des Warenwerts?
14. Frage Ist die Ware von Ihnen selbst hergestellt worden oder haben Sie die Ware nur als Zwischenhändler weiterverkauft? Zwischenhändler trifft für versteckte Mängel i.d.r. kein Verschulden, daher haftet er nicht auf Schadenersatz für Schäden, die unmittelbar infolge der Lieferung einer mangelhaften Ware entstanden sind. z.b.: Wiederherstellungskosten Stillstandkosten Entgangener Gewinn
15. Frage Haben Sie in Ihrem Angebot und/oder in Ihrer Auftragsbestätigung auf Ihre Allgemeinen Verkaufsbedingungen Bezug genommen? Falls AVB gelten, finden sich dort i.d.r. zahlreiche Haftungsbeschränkungen, z.b. - Haftung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit - Haftung nur für den voraussehbaren vertragstypischen Schaden - Verkürzung der Verjährung auf 1 Jahr - Haftungsbegrenzung für Aus- und Einbaukosten (Wirksamkeit streitig)
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