Möglichkeiten und Grenzen thermischer Entsorgungsverfahren Jana Friedrichs Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Großbeerenstraße 231, 14480 Potsdam Tel. (0331) 27 93-45 Fax (0331) 27 93-20 jana.friedrichs@sbb-mbh.de
Spezielle thermische Verfahren zur Abfallbehandlung Pyrolyse Vakuumthermik Verbrennung hoch halogenhaltiger Abfälle Panzerdrehrohrofentechnik Thermische Bodenbehandlung Krankenhausabfallverbrennung
Pyrolyse von Abfällen geeignet für Metallabfälle, die mit gefährlichen organischen Stoffen verunreinigt sind Verschwelung der gefährlichen Anhaftungen z.b. thermische Entlackung Metalle nach der Pyrolyse direkt verwertbar ABL-Technic Wagenseil GmbH
Vakuumthermik in der Regel für kontaminierte Böden und ähnliche Abfälle geeignet Vorbehandlung in Form von Sieben, Zerkleinern, Konditionieren erforderlich Hauptkontaminanten: PAK, MKW, PCB, BTEX, Phenole, LHKW, Quecksilber
Typischer Gaswerksstandort Typischer Gaswerksstandort mit verunreinigtem Boden
Teerverunreinigter Boden tvf-altwert GmbH
Verbrennung hoch halogenhaltiger Abfälle Spezielle Sonderabfallverbrennungsanlagen Chloranteil ohne Beschränkungen Auch hohe Belastungen an Fluor, Brom, Jod möglich sowie Quecksilber Rückgewinnung bei hoch chlorhaltigen Abfällen von Salzsäure und Natriumcarbonat
Panzerdrehrohrofentechnik Spezielle Drehrohre mit Stahlmantelauskleidung Thermische Entsorgung von Explosivstoffen und pyrotechnischen Abfällen z.b. sprengstoffverunreinigter Boden, Airbags/Gurtstraffer In der Regel Chargenbetrieb
Thermische Bodenbehandlung In der Regel nur für stichfeste mineralische Abfälle, wie Boden und Bauschutt wasserstadt-povel Bestimmte Korngrößen erforderlich Diverse Annahmegrenzwerte sind zu beachten
Krankenhausabfallverbrennung Spezialbehälter erforderlich Spezielle Kühlräume vorhanden Verbrennung ohne Vorbehandlung der Abfälle ava-augsburg GmbH
Vorbehandlung für thermische Entsorgung Kantenlängen technisch bedingte Vorgaben erfordern Vorzerkleinerung zur Einhaltung maximaler Stückgrößen großvolumige Leergebinde müssen ggf. zerkleinert werden gefüllte und verschlossene Gebinde Einhaltung bestimmter Größen erforderlich sofern ein Umfüllen oder Entleeren nicht möglich ist
Ausschlusskriterien thermische Entsorgung Ausgeschlossen Krebserzeugende Fasern Radioaktive Abfälle Nur im Einzelfall Infektiöse Abfälle Abfälle mit großem Volumen, mit sehr großen Kantenlängen Rollreifenfässer Sehr hohe Quecksilberwerte
Wann besteht Andienungspflicht? Die Andienungspflicht gegenüber der SBB besteht für gefährlichen Abfall, der einer Beseitigung zugeführt wird und in Brandenburg/Berlin erzeugt, entsorgt oder zwischengelagert wird.
Rechtsgrundlagen Entsorgungsnachweis Begleitschein/ Übernahmeschein NachwV Bundesrecht Zuweisungsbescheid/ Verwertungsfeststellung Formular S SAbfEV SoAbfEV Landesrecht
Notwendige Dokumente Vor beabsichtigter Entsorgung müssen vorliegen: Entsorgungsnachweis Zuweisungsbescheid oder Verwertungsfeststellung Dokumentation der durchgeführten Entsorgung durch: Begleitschein weiß / altgold (Erzeuger) gelb (Beförderer) grün (Entsorger) Übernahmeschein (bei Sammelentsorgung) Formular S
Der Entsorgungsnachweis EN Deckblatt VE Verantwortliche Erklärung DA Deklarationsanalyse AE Annahmeerklärung BB Behördliche Bestätigung füllt Erzeuger/Beförderer aus füllt Entsorger aus
Nachweisarten für gefährliche Abfälle Sammelentsorgungsnachweis (SN) nur bis max. 20 t pro Anfallstelle des Erzeugers, Abfallart und Jahr Abfallerzeuger erhält Übernahmeschein als Beleg Einzelentsorgungsnachweis (EN) Abfallerzeuger erhält Begleitschein als Beleg Privilegiertes Verfahren (PV) Nachweisbestätigung durch zuständige Behörde entfällt
Stichtag 1. April 2010 Ab 01.04.2010 sind elektronisch zu führen: Entsorgungsnachweise - Neuanträge Entsorgungsnachweise - Änderungen Begleitscheine Zuweisung/Verwertungsfeststellung der SBB
Übergangsrecht 01.02.2007 01.04.2010 30.03.2015 EN / SN BS ÜS - Erzeuger ÜS - Einsammler Register Papier Elektronisch
Nachweisführung Bleibt inhaltsgleich zu Papier Ergänzendes Formblatt Verfahrensbevollmächtigung Beauftragung Andienung über Feld Sonstiges ersetzt Daten- und Vorblatt
Ergänzendes Formblatt
Wo bekomme ich weitere Infos...... zum elektronischen Nachweisverfahren www.sbb-mbh.de www.zks-abfall.de
Fazit Bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen in thermische Anlagen ist zu beachten Kriterien für die Abfallannahme, wie Kantenlänge, Ausschluss von krebserzeugenden Fasern und radioaktiven Abfällen Vorbehandlung mit einkalkulieren Spezielle Verfahren nutzen, sofern möglich Nachweis- und Andienungspflicht beachten ab 1. April 2010 Elektronisches Nachweisverfahren
Kontakt SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Postadresse: Besuchsadresse: PF 60 13 52 Großbeerenstraße 231 14413 Potsdam 14480 Potsdam Telefon: Internet: Zentrale: (0331) 27 93-0 www.sbb-mbh.de Infotelefon: (0331) 27 93-27 Fax: (0331) 27 93-20