Herzlich willkommen! Referenten & Themen - Informationen rund um den Energieausweis Ing. Roman Schöllbauer Energieberater EVN - Cleverhaus: Modernes Wohnen ist sich rundherum wohlzufühlen! - Finanzierungsmöglichkeiten für Ihr Wohnprojekt - Überblick über Förderungen des Landes NÖ Leopold Stremnitzer Standortleiter Raiffeisen Lagerhaus Alfred Brodesser WohnTraumBerater - Planung und Bau eines Gartens Ing. Christiana Bayr Maschinenring Begrüßung: Prok. Wolfgang Grundschober
NÖ WOHNBAUFÖRDERUNG EIGENHEIMERRICHTUNG
Voraussetzungen Fertigstellung noch nicht erfolgt Nutzfläche soll nicht größer als 130 m² sein Gebührenbefreiung! Grundeigentümer österreichische Staatsbürger/EWR- Bürger Wohnungsbenützer Grundeigentümer oder Verwandter Hauptwohnsitz Einhaltung der Einkommensgrenzen
Voraussetzungen Jahresnettoeinkommen ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld bis + 7.000,-- für jede weitere Person 55.000,-- 35.000,-- 1 Pers. 2 Pers. 3 Pers. bei Überschreitung um bis zu 20 % geringere Förderung
Innovative klimarelevante Heizsysteme Heizung mit biogenen Brennstoffen nach Möglichkeit mit Solaranlage kombiniert Monovalente Wärmepumpen mit Jahresarbeitszahl 4 nach Möglichkeit mit Solar- oder Photovoltaikanlage (Ausnahmen möglich) kombiniert, z.b.: Wasser/Wasserwärmepumpe Anschluss an Fernwärme Erdgas-Brennwert-Anlage mit Solaranlage kombiniert, nur unter bestimmten Voraussetzungen
Punkte auf Basis Energieausweis Objektförderung gemäß A/V-Verhältnis und Energiekennzahl (für Eigenheime) 1 Punkt = 300,-- Förderungsdarlehen Eigenheim EKZ in kwh/m²a A/V Verhältnis > 0,80 = 0,80 A/V Verhältnis 0,80 0,75 0,70 0,65 0,60 0,55 0,50 0,45 0,40 0,35 0,30 0,25 0,20 36 35 34 32 31 30 28 27 25 24 23 21 20 60 Punkte 15 14 14 13 13 12 12 11 11 -- -- -- -- 80 Punkte 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 Passivhaus
Punkte auf Basis Nachhaltigkeit Punkte - Heizung mit fester Biomasse mit Solaranlage - monovalente Wärmepumpe mit Solar- oder Photovoltaikanlage 20 - Anschluss an Fernwärme kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung 10 Solaranlage oder Wohnraumlüftungskompaktgerät für Warmwasser 10 Solaranlage für Warmwasser und Zusatzheizung 15 Wärmepumpe für Warmwasser mit Photovoltaikanlage (mindestens 2 kw peak) 10 Photovoltaikanlage bis zu 20 Barrierefreiheit 10 Ökologische Baustoffe bis zu 15 Sicherheitspaket bis zu 5 (3) Begrüntes Dach bis zu 5 (4) Garten-, Freiraumgestaltung 3 Beratung, Berechnung 1 (0) Als Obergrenze werden max. 100 Punkte gewährt. ( ) = Punkteanzahl für Wohnungen
Familienzuschläge + 4.000,-- für Jungfamilien (ein Partner unter 35 Jahre mit mind. 1 Kind) + 8.000,-- für das 1. versorgungsberechtigte Kind + 10.000,-- für das 2. versorgungsberechtigte Kind + 12.000,-- ab dem 3. für jedes weitere versorgungsberechtigte Kind + 10.000,-- für jedes behinderte Kind, für das erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird + 7.500,-- für Familien, bei denen ein Familienmitglied eine Erwerbsminderung von mind. 55 % aufweist oder Pflegegeld der Stufe II oder höher bezieht + 2.500,-- wenn Nutzungsberechtigter in den letzten 3 Jahren seinen Hauptwohnsitz in Niederösterreich hatte und in den letzten 15 Monaten mindestens 12 Monate unselbständig erwerbstätig war
Weitere Zuschläge Lagequalität: für bestimmte Lage, z.b. Bauland Kerngebiet bis zu EUR 4.500,-- Erhöhungsbeträge Förderung für 2. Wohneinheit + 40 % der Förderung aufgrund des Energieausweises, der Nachhaltigkeit und der Familienzuschläge der 2. Wohneinheit
Passivhausförderung EKZ Referenzklima 10 kwh/m².a Bei Beantragung darf mit den Bauarbeiten noch nicht begonnen worden sein Pauschalbetrag von 50.000,-- + ev. Förderung für Lagequalität bis zu 4.500,-- + ev. Zuschlag für 2. Wohneinheit Einkommensgrenzen werden nicht überprüft ACHTUNG: Wird eine NÖ Arbeitnehmer- bzw. Familienförderung beantragt, müssen die Einkommensgrenzen eingehalten werden!
Darlehensbedingungen Darlehensgeber: Darlehenslaufzeit: Land Niederösterreich 27,5 Jahre Darlehensverzinsung: 1 % Sicherstellung: Rückzahlung grundbücherlich halbjährliche Rückzahlung
Beispiel NÖ Wohnbauförderung Energiekennzahl 34 kwh/m².a, A/V 0,80 Pelletsheizung ökologische Baustoffe Beratung, Berechnung Solaranlage für Warmwasser Förderung 60 Punkte 20 Punkte 7 Punkte 1 Punkt 10 Punkte 98 Punkte x 300,-- 29.400,-- Jungfamilie 4.000,-- 2 Kinder 18.000,-- Arbeitnehmerförderung 2.500,-- 53.900,--
NÖ EIGENHEIMSANIERUNG
Förderbare Arbeiten Wärmeschutz oberste Geschoßdecke Wärmeschutz Fußböden bei nicht unterkellerten erdberührten Böden Wärmeschutz Kellerdecke Wärmeschutz Dachschräge bei bestehenden Dachgeschoßausbauten Vollwärmeschutzfassade inklusive Gebäudesockeldämmung Fenstertausch Eingangstür Dachsanierung (Dachdecker, Zimmerer, Spengler) Fassaden- und Fenstersanierung bei denkmalgeschützten und historischen Gebäuden
Förderbare Arbeiten Heizung auf Basis fester biogener Brennstoffe mit einer thermischen Solaranlage inkl. Heizkreisverteilungssystem Wärmepumpe für Heizung mit einer thermischen Solaranlage oder einer Photovoltaikanlage inkl. Heizkreisverteilungssystem Anschluss an Fernwärme aus fester Biomasse oder an Fernwärme aus Kraftwärmekoppelung bzw. Nutzung von sonstiger Abwärme inkl. Heizkreisverteilungssystem thermische Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung/Zusatzheizung Wärmepumpe für die Warmwasserbereitung in Verbindung mit Photovoltaikanlage (mind. 2 kwp) Pufferspeicher zu einer bestehenden Zentralheizungsanlage Photovoltaikanlage (netzgekoppelte Anlage, Inselbetrieb)
Förderbare Arbeiten zentrale Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung dezentrale Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (nur Sanierung) Sicherheitseinrichtungen Trockenlegung (mechanische, chemische Systeme) * Barrierefreiheit * behindertengerechte Maßnahmen für besondere Wohnbedürfnisse * Instandsetzungsarbeiten nach Hochwässern * Präventivmaßnahmen für den Hochwasserschutz * Schaffung von bis zu zwei neuen Wohneinheiten in bestehende Gebäude durch Auf-, Zu-, Um- und Einbauten inklusive Sanitär-, Elektroinstallationen und innovativer klimarelevanter Heizung * Diese Arbeiten sind auch ohne Vorlage eines Energieausweises förderbar!
Förderungshöhe BASIS-Sanierung 25 % der anerkannten Sanierungskosten + Punkte auf Basis Nachhaltigkeit BONUS-Sanierung thermische Sanierung Förderungsbasis mehr als 100 % möglich Ankaufsförderung bis zu 20.000,-- möglich Maßnahmen für Behinderte und Pflegebedürftige 100 % der anerkannten Sanierungskosten
Punkte auf Basis Energieausweis bei Erreichen einer Verbesserung am tatsächlichen Standort von 40 % 60 % 80 % 55 Punkte 70 Punkte 90 Punkte oder Die Punkteanzahl ergibt sich aufgrund des A/V-Verhältnisses bei Erreichen einer Verbesserung am tatsächlichen Standort von bei Erreichen einer Energiekennzahl bezogen auf Referenzklima EKZ in kwh/m²a A/V Verhältnis 0,80 0,75 0,70 0,65 0,60 0,55 0,50 0,45 0,40 0,35 0,30 0,25 0,20 60 58 56 53 51 49 47 44 42 40 38 36 33 70 Punkte 40 39 37 36 34 33 31 30 28 27 25 24 22 90 Punkte 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 130 Punkte A/V Verhältnis > 0,80 = 0,80
Punkte auf Basis Nachhaltigkeit Punkte - Heizung mit fester Biomasse mit Solaranlage - monovalente Wärmepumpe mit Solar- oder Photovoltaikanlage 20 - Anschluss an Fernwärme kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung 10 Solaranlage oder Wohnraumlüftungskompaktgerät für Warmwasser 10 Solaranlage für Warmwasser und Zusatzheizung 15 Wärmepumpe für Warmwasser mit Photovoltaikanlage (mindestens 2 kw peak) 10 Photovoltaikanlage bis zu 20 Barrierefreiheit 10 Ökologische Baustoffe bis zu 15 Sicherheitspaket bis zu 3 Begrüntes Dach bis zu 4 Beratung, Berechnung 1 Erstellung Gesamtkonzept 1 Denkmalschutz 35
Einzelbauteilsanierung Folgende Werte müssen erreicht werden: Fenster bei Tausch des gesamten Elements Fensterglas Außenwand oberste Geschoßdecke Kellerdecke, Fußboden gegen Erdreich 1,35 W/(m²K) 1,10 W/(m²K) 0,25 W/(m²K) 0,20 W/(m²K) 0,35 W/(m²K)
Ankaufsförderung Bei Erwerb eines Eigenheims kann im Zusammenhang mit einer thermischen Sanierung die bezuschusste Ausleihung um bis zu 20.000,-- erhöht werden. Der Ankauf darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Förderungsantrags nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Obergrenze Sanierungskosten max. 500,--/m² Nutzfläche zuzüglich bis zu 20.000,-- für Ankauf bei thermischer Sanierung
Förderung Voraussetzungen Die Baubewilligung muss vor mindestens 20 Jahren erteilt worden sein. Ausnahme: thermische Gesamtsanierung, Anschluss an Fernwärme, Wärmeschutzmaßnahmen, energiesparende Maßnahmen inkl. Solar- und Photovoltaikanlage, Maßnahmen für behinderte/pflegebedürftige Menschen, Hochwasserpräventivmaßnahmen, Beseitigung von Hochwasserschäden, Benützungsbewilligung muss vorliegen Nutzfläche keine Begrenzung (Förderung für max. 130 m² Nutzfläche) Förderungswerber Eigentümer oder Benützer
Förderung Förderungsgeber Zuschuss durch Land Niederösterreich Finanzierung geförderte Ausleihung richtet sich nach Höhe der Energie-Einsparung Laufzeit der Ausleihung mindestens 10 Jahre
Beispiel Sanierungskosten 20.000,--, Nutzfläche 100 m², Fenstertausch, Kosten Energieausweis (26 % Förderbasis) Ausleihung 5.200,-- (10 Jahre Laufzeit, Zinssatz 2,36 %) jährliche Rückzahlung 584,-- - Objektförderung 3 % 156,-- jährliche Nettorückzahlung 428,-- halbjährliche Nettorückzahlung 214,-- monatliche Nettorückzahlung 35,67 Gesamtrückzahlung 4.280,--
ZUSCHUSS SICHERES WOHNEN
Zuschuss für den Einbau von Sicherheitstüren und Alarmanlagen mit/ohne Videoüberachung Förderungsausmaß: - Der Zuschuss beträgt max. 30 % der anerkannten Investitionskosten, höchstens jedoch: mechanischer Schutz bei einer Wohnung: Sicherheitstüren mit Widerstandsklasse von mind. 2: 1.000,- elektronischer Schutz bei einem Eigenheim, einem Wohnhaus oder einer Wohnung: Alarmanlagen nach VSÖ- oder VDS-Richtlinien: 1.000,- wird eine Alarmanlage mit einer Videoüberwachung kombiniert, beträgt der Zuschuss für die Videoüberwachung zusätzlich 1.500,- Beantragung: Innerhalb von 6 Monaten nach Einbau bzw. Inbetriebnahme Die Förderung ist bis 31.12.2015 befristet.
BUNDESFÖRDERUNG SANIERUNGSSCHECK
Bundesförderung Bundesförderung bis zu EUR 10.000,-- einmaliger nicht rückzahlbarer ZuschussFinanzierung Was wird gefördert? - Maßnahmen zur Wärmedämmung - der Austausch von Fenstern und Außentüren - die Einbindung einer thermischen Solaranlage in das bestehende Heizungssystem - der Umstieg auf Holzzentralheizungsgeräte - sowie der Einbau von Wärmepumpen mit einem nicht rückzahlbaren Einmalzuschuss gefördert. Gerne erledigen wir alle Formalitäten von der Antragsstellung bis zur Einreichung für Sie!
Unsere Leistungen Finanzierung Ob Bausparfinanzierung oder Wohnbaukredit - wir erarbeiten ein auf Ihre Wünsche abgestimmtes Finanzierungskonzept. Förderung Oft weiß man nicht, was, wie, warum und von wem gefördert wird nutzen Sie unser Förderungs-Know-How. Wir erledigen vom Antrag bis zur Einreichung alle Formalitäten für Sie. Immobiliensuche Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Immobiliensuche - profitieren Sie von unseren kompetenten Kooperationspartnern aus der Region. Versicherung Für Sie persönlich und Ihr neues Zuhause bieten wir Ihnen den optimalen Versicherungsschutz.