Aktueller Sachstand der Evaluation des Fluglärmschutzgesetzes und Vorbereitung des Berichts an die Bundesregierung

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Transkript:

Für Mensch & Umwelt UBA-Sachstandsbericht auf 239. Sitzung der FLK Frankfurt Aktueller Sachstand der Evaluation des Fluglärmschutzgesetzes und Vorbereitung des Berichts an die Bundesregierung Jörn Lindmaier Fachgebiet I 3.3 Lärmminderung im Verkehr

Rechtgrundlage / Auftrag 2 Abs. 3 FluLärmG: Die Bundesregierung erstattet spätestens im Jahre 2017 und spätestens nach Ablauf von jeweils weiteren zehn Jahren dem Deutschen Bundestag Bericht über die Überprüfung der in Absatz 2 genannten Werte unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik. Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD zur 18. Legislatur: Die Grenzwerte des Fluglärmschutzgesetzes werden wir in dieser Legislaturperiode überprüfen. Fluglärmschutzbericht 2017 der Bundesregierung (Federführung BMUB mit Unterstützung durch das UBA) 22.02.2017 UBA-Sachstandsbericht auf 239. Sitzung der FLK Frankfurt 2

UBA-Vorhaben zur Vorbereitung des Fluglärmschutzbericht 2017 Gutachten zur Evaluation der 2. FlugLSV, bearbeitet von einem Konsortium unter Leitung des Öko-Instituts Vergabe eines Forschungsvorhabens Weiterentwicklung der rechtlichen Regelungen zum Schutz vor Fluglärm Inhalt/Fokus: v.a. FluLärmG sowie 1. und 3. FlugLSV, inkl. rechtlicher Querbezüge Auftragnehmer: Öko-Institut mit den Unterauftragnehmern Firma GeräuscheRechner und Team Ewen (Moderation Veranstaltung) Laufzeit bis 05/17 wichtigste Ergebnisse bereits 12/16 22.02.2017 UBA-Sachstandsbericht auf 239. Sitzung der FLK Frankfurt 3

Überprüfungsinhalte gem. 2 FluLärmG und Kleiner BT-Anfrage Überprüfung der 2-Pegelwerte bzgl. Standes der Lärmwirkungsforschung und Luftfahrttechnik Die Bundesregierung will den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm deutlich verbessern. BT-Pressemeldung Mehr Schutz vor Fluglärm vom 03.09.2014 zur Kleine BT-Anfrage 18/2401 Auszug aus BT-Anfrage: Vorgesehen ist eine umfassende Bewertung der Auswirkungen des novellierten FluLärmG für den Bericht. Es kann allein von einer Absenkung der Lärmwerte zur Abgrenzung der Schutzzonen... keine vollständige Lo sung der Lärmprobleme erwartet werden. 22.02.2017 UBA-Sachstandsbericht auf 239. Sitzung der FLK Frankfurt 4

Sachstand des Vorhaben Arbeitspakete Grundlagen/Einführung Sachstandsaufarbeitung zur Lärmwirkungsforschung Luftfahrttechnik umfassende Akteursbefragungen zur Ermittlung von Erfahrungen, Bewertungen, Änderungs-Empfehlungen Erfassung Stand des Vollzuges des FluLärmG (bzgl. LSB- Festsetzungen, passiver Schallschutz, Kosten) Organisation einer Informationsveranstaltung am 16.2.2017 Folgenabschätzung 22.02.2017 UBA-Sachstandsbericht auf 239. Sitzung der FLK Frankfurt 5

Für Mensch & Umwelt Vorab-Stand Februar 2017 Ergebnisse des Forschungsvorhabens Weiterentwicklung der rechtlichen Regelungen zum Schutz vor Fluglärm auf Basis der Vorträge von - Dr. Bettina Brohmann (Öko-Institut e.v.) - Cara-Sophie Scherf (Öko-Institut e.v.) - Hennig Arps (Geräuscherechner) - Friedhelm Keimeyer (Öko-Institut e.v.) - Silvia Schütte (Öko-Institut e.v.) 22.02.2017 UBA-Sachstandsbericht auf 239. Sitzung der FLK Frankfurt 6

Sachstand Lärmwirkungsforschung - Quellenauswahl NORAH-Studie und weitere aktuelle Arbeiten (z.b. Mainz-Studie) Aktuelle Literaturübersichten: z.b. Kaltenbach et al. 2016; Vienneau et al. 2015; Röösli 2015; di Huang et al. 2015 Ältere Literaturübersichten: z.b. Guski et al. 2012, Babisch 2008-2014; van Kamp/Davies 2008 Jahresbezogene Recherche zwischen 2004-2016 Konferenzbeiträge: u.a. ICANA, ICBEN, Internoise Journalbeiträge u.a. Umfeld HYENA, RANCH UBA-Texte: Umwelt & Gesundheit, WaBoLu-Hefte; WHO 22.02.2017 UBA-Sachstandsbericht auf 239. Sitzung der FLK Frankfurt 7

Sachstand Lärmwirkungsforschung - Einordung Qualität der Studien bzw. Ergebnisse ist sehr unterschiedlich, teilweise schwer nachvollziehbar und vergleichbar Frage: Ergebnisse stark kontextabhängig oder übertragbar? für langfristige Effekte epidemiologische Studien erforderlich Grenzwertesystem sollte Unsicherheiten benennen (und dann!?) Grundsätzlich: Lärmwirkungsforschung ermittelt Expositions-Wirkungs- Funktionen Politik muss Grenzen ziehen / Grenzwerte setzen 22.02.2017 UBA-Sachstandsbericht auf 239. Sitzung der FLK Frankfurt 8

Sachstand Lärmwirkungsforschung - Ergebnisse Wirkzusammenhang erhebliche Belästigung (Highly Annoyed): HA%-Kurven ca. 10 db(a) niedriger als die Standard EU Kurve Wirkzusammenhängen Gesundheitsbeeinträchtigung: einheitlich: Herz-Kreislauferkrankungen, mentale Erkrankungen uneinheitlich: Bluthochdruck neu: Stoffwechselerkrankungen (Diabetes) Wirkzusammenhang Schlaf: einheitlich: Korrelation (Einzel-)Pegel mit Aufwachreaktionen 22.02.2017 UBA-Sachstandsbericht auf 239. Sitzung der FLK Frankfurt 9

Sachstand Lärmwirkungsforschung - Fazit für FluLärmG, allgemein neue Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung müssen eine stärkere Berücksichtigung im FluLärmG finden Gesundheitsschutz wird nicht ausreichend Rechnung getragen Belästigungswirkungen bereits bei niedrigeren Schwellenwerte Hohe Relevanz der Einzelpegel (inkl. NAT-Kriteriums): Erhöhung physiologischer Aufwachreaktion bereits ab L max innen 33 db(a) Dauerschallpegel korreliert häufig nicht mit wichtigen Effekten Bevorzugung militärischer Flughäfen ist nicht gerechtfertigt Differenzierung zwischen Ausbau und Bestand: neu zu bewerten 22.02.2017 UBA-Sachstandsbericht auf 239. Sitzung der FLK Frankfurt 10

Sachstand Lärmwirkungsforschung - Fazit für 2-Werte FluLärmG ab L eq 60 db(a) signifikant Erhöhung Risiko für Herzkrankheiten ab L max 50 db(a) nachts erhöhtes Schlaganfallrisiko ab L eq 24h 55-60 db(a) Einnahme von Beruhigungsmitteln und Blutdrucksenkern, aber auch abhängig von nächtlichem Fluglärm ab L eq 40-45 db(a) HA Effektschwelle Bestätigung WHO NNGL-Schwellenwerte (L night, außen ): 30-40 db(a) => Beobachtung moderater Effekte 40-55 db(a) => Gesundheitseffekte bei Gesamtbevölkerung > 55 db(a) => Gesundheitsgefährdung und starke Belästigung 22.02.2017 UBA-Sachstandsbericht auf 239. Sitzung der FLK Frankfurt 11

Sachstand Luftfahrttechnik - Teilaspekte Entwicklung der Geräuschemissionen von Luftfahrzeugen Lärmminderungspotenzial durch alternative Flugverfahren -> Begründung für Verschärfung 2-FluLärmG-Pegelwerte?! potentielle Konsequenzen für Fluglärmberechnungsverfahren der 1.FlugLSV (AzB/AzD) -> Abbildbarkeit im (möglichst realitätsnahen) Modell?! 22.02.2017 UBA-Sachstandsbericht auf 239. Sitzung der FLK Frankfurt 12

Sachstand Luftfahrttechnik Geräuschemissionen von Lfz Zulassung geregelt nach ICAO Annex 16: - teilweise nur Festschreibung aktuel. Stand der Luftfahrttechnik + Forschungsprogramme ( ACARE 2020, Flightpath 2050 ) Lärmminderung an der Quelle birgt größtes Entlastungspotenzial aber: Flottenmodernisierung erfolgt nur in größeren Zyklen neue Lfz-Baumuster (nicht in AzB/AzD berücksichtigt): A380, A350, A320neo, B787, B737 NG/MAX, B747 8, Bombardier CSeries, Embraer E-Jets, A400M, CV 22... 22.02.2017 UBA-Sachstandsbericht auf 239. Sitzung der FLK Frankfurt 13

Sachstand Luftfahrttechnik Flugverfahren Lärmminderung durch Vertikale Abstandserhöhung zwischen Lärmquelle und Besiedlung Siedlungsschwerpunkte umfliegen Lärmpausen schaffen relativ kurzfristig umsetzbar (wenn Navi.-Technologie vorhanden) bedeutendes Entlastungspotential aber: geringerer L max Reduktion des L eq standortabhängig, nicht ohne Weiteres übertragbar neue Flugverfahren (nicht in AzB/AzD berücksichtigt): >3 Final, Geschwindigkeitslimits, vertikal-var. Lande und Startverfahren 22.02.2017 UBA-Sachstandsbericht auf 239. Sitzung der FLK Frankfurt 14

Sachstand Luftfahrttechnik - Fazit für Berechnungsvorschrift AzB Im Zuge FLG-Novelle 2007: Einführung AzB/AzD in 2008 Emissionskatalog basierend auf AzB 99 (neue Klassen ergänzt) -> Aktualisierung/Fortschreibung der Luftfahrzeugklassen erforderlich (inkl. Richtcharakteristik Schallabstrahlung der Triebwerke, Streuung bei Anwendung des NAT-Kriteriums) weitere Fragen/Aspekte: Anwendung für AzB für Bewertung aktiver Maßnahmen?! Aufwand/Nutzen prüfen (Bodenlärm, Triebwerksprobeläufe) Harmonisierung Berechnungsverfahren vs. DIN 45689-1 (Entwurf) 22.02.2017 UBA-Sachstandsbericht auf 239. Sitzung der FLK Frankfurt 15

Online-Befragung der Akteursgruppen - Überblick Anzahl Rückmeldungen: ca. 65 sehr hohe Rücklaufquote aller Akteursgruppen: ADF, BVF, ADV, 32a-Ausschuss, PhysE, die mit dem Vollzug FluLärmG betrauten Behörden und Interessensverbände, etc. Struktur: Ankreuzfelder, Begründungsfelder und offene Felder Auswertung: nicht (streng) quantitativ 22.02.2017 UBA-Sachstandsbericht auf 239. Sitzung der FLK Frankfurt 16

Sachstand des Vorhaben Themengebiete Erfahrungen mit der Festsetzung der LSB / 1. FlugLSV Fragen zur 2. FlugLSV Fragen zu Bauverboten / Beschränkung der baulichen Nutzung Fragen zur Außenwohnbereichsentschädigung / 3. FlugLSV Fragen zur Fluglärmbeschwerdesituation Grundsätzliche Einschätzungen des Regelwerkes und Empfehlungen für eine mögliche Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens Abfrage zum Vollzugsstand 22.02.2017 UBA-Sachstandsbericht auf 239. Sitzung der FLK Frankfurt 17

Befragungs-Ergebnisse 1. FlugLSV / FluLärmG (LSB-Ermittlung) Klarstellungs-Empfehlungen: Präzisierung des Verfahrens zur Bereitstellung der Daten Umgang mit Ansprüchen bei Veränderungen 5 ( 2 db Klausel ) Klarstellung Beschreibung der IFR-Strecken inkl. Sigma-Regelung Anzahl der Flugbewegungen bzgl. Platzrunden Änderungsvorschläge: 100/100 -Regel Lauteste Nachtstunde (nach Vorbild TA Lärm) Veränderung der zu erfassenden Quellen (TWPL, Taxiing, etc.) Leichtere Anpassung AzB/AzD bzgl. Lfz-Typen und Flugverfahren 22.02.2017 UBA-Sachstandsbericht auf 239. Sitzung der FLK Frankfurt 18

Befragungs-Ergebnisse 2. FlugLSV allgemein Bewertung Ergebnisse Vorstudie: identifizierte Probleme wurden bestätigt viele Unterstützungen der 21 Empfehlungen in Vorstudie (bisher) kein vollständiges Bild über Vollzugsstand (Anzahl Anträge/Anspruchsberechtigter, bisher entstandene Kosten, etc.) -> Nachfrage bei Landesbehörden/ zu einzelnen Standorten zusätzliche/neue Klarstellungs-Empfehlungen: Wohnfläche nach 5 Abs. 5 umfasst gesamte Wohnfläche Berücksichtigung einer zukünftig zu erwartenden Raumnutzung 22.02.2017 UBA-Sachstandsbericht auf 239. Sitzung der FLK Frankfurt 19

Befragungs-Ergebnisse 2. FlugLSV (teilweise) neue Vorschläge Änderungsvorschläge: Be- und Entlüftungsanforderung und -kostenerstattung Kosten für Erstellung schalltechnischer Objektbeurteilung (StOB) sind als Nebenleistung erstattungsfähig Vereinfachung des Verfahrens (Mitwirkung der Bauämter) Ermittlung der Schallschutzanforderungen auf Grundlage der Innenpegel (statt Bauteilanforderungen an Außenteile) Schallschutzanforderungen basieren auf VDI 2719 (1987) Alternative Belüftung erstattungsfähig (z.b. Fensterschließsysteme) Stromkosten für Betrieb der Belüftung werden erstattet 22.02.2017 UBA-Sachstandsbericht auf 239. Sitzung der FLK Frankfurt 20

Befragungs-Ergebnisse zur Siedlungssteuerung Allgemeine Einschätzung/Kritik: 5-7 FluLärmG sind schlecht geeignet zur Siedlungssteuerung Konflikt zwischen Bedarf an Wohnungen und sens. Einrichtungen und Lärmschutz bzw. Entwicklung der Flughäfen Änderungsvorschläge : bei Baubeschränkungen -> Ausgleich für betroffene Kommunen Verbote stringenter einhalten allerdings muss Flughafen bei Erweiterung auch auf Bauleitplanung Rücksicht nehmen Ausnahmen von Bauverboten nur dann, wenn sich Anzahl der Hochbetroffenen nicht erhöht 22.02.2017 UBA-Sachstandsbericht auf 239. Sitzung der FLK Frankfurt 21

Befragungs-Ergebnisse zur 3. FlugLSV (Außenwohnbereichsent.) Allgemeine Einschätzung/Kritik: Anwendungsbereich ist nicht angemessen Entschädigungspauschalen sind zu niedrig Klärung Vollzugsfragen und Verkehrswertgutachten aufwändig Entschädigung kann nur ultima ratio sein Änderungsvorschläge: Anwendungsbereich erweitern auf Bestandsflughäfen (zivil + militärisch) und Tag-Schutzzone 2 Erhöhung Entschädigungssumme, Verkehrswertermittlung vereinfachen (nach Vorbild Frankfurter Lösung ) 22.02.2017 UBA-Sachstandsbericht auf 239. Sitzung der FLK Frankfurt 22

Grundsätzliche Einschätzungen zum FluLärmG Allgemeine Einschätzung/Kritik: FluLärmG liefert einen Beitrag (passiver Schallschutz) keine vollständige Lösung der Fluglärmproblematik bisher unzureichender und verspäteter Vollzug Differenzierung zw. zivilen und militärischen Flugplätzen, Bestands- und Neu- /Ausbaufällen nicht gerechtfertigt Stand Lärmwirkungsforschung und Stand Luftverkehrstechnik werde nicht ausreichend berücksichtigt FluLärmG vermag Lärmbelastung nicht zu begrenzen Verpflichtung zum aktiven Schallschutz fehlt auch außerhalb der LSB bestehen Fluglärmprobleme 22.02.2017 UBA-Sachstandsbericht auf 239. Sitzung der FLK Frankfurt 23

weiteres Vorgehen zur Erstellung des Fluglärmberichts 2017 Auswertung des UBA der diesbezüglichen Studien, v.a. Weiterentwicklung der rechtlichen Regelungen zum Schutz vor Fluglärm Evaluation der 2. FlugLSV UBA-Bewertung der NORAH-Studie und anderer Lärmwirkungsstudien eigene Erfahrungen und Konzepte zur Fluglärmminderung UBA-Bericht an BMUB Entwurf des Fluglärmberichts durch BMUB Abstimmung des Berichts mit den anderen Bundesressorts Finalisierung und Weiterleitung der Endfassung des Fluglärmberichts der Bundesregierung an Bundestag 22.02.2017 UBA-Sachstandsbericht auf 239. Sitzung der FLK Frankfurt 24

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Jörn Lindmaier joern.lindmaier@uba.de www.umweltbundesamt.de 22.02.2017 UBA-Sachstandsbericht auf 239. Sitzung der FLK Frankfurt 25