AMTLICHES KREISBLATT

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Transkript:

AMTLICHES KREISBLATT Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke Minden, den 28. Juli 2016 Jahrgang 2016, Nr. 20 I n h a l t Seite A. Bekanntmachungen des Kreises Minden- Lübbecke 200 Öffentliche Zustellung von Ordnungsverfügungen 203 201 Erscheinungstermine des Amtlichen Kreisblattes 203 B. Bekanntmachungen der Städte und Gemeinden 202 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zur Finanzierung außerunterrichtlicher Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule vom 06.07.2016 der Gemeinde Hüllhorst 203 203 Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2016 der Stadt Lübbecke 204 Seite 204 Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 76 Frettholz der Stadt Porta Westfalica 205 205 Wirksamkeit einer Flächennutzungsplanänderung; hier: Änderung des Flächennutzungsplanes Kurpark der Stadt Porta Westfalica 206 C. Sonstige Bekanntmachungen 206 5. Änderungssatzung vom 18.07.2016 zur Satzung der Stadtwerke Bad Oeynhausen (AöR) über die Straßenreinigung und Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung) 208 207 Aufgebot eines Sparkassenbuches der Sparkasse Minden-Lübbecke 209 208 Kraftloserklärung div. Sparkassenbücher der Sparkasse Minden-Lübbecke 210 200 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung von Ordnungsverfügungen Die Zustellung von Ordnungsverfügungen wird diesem Amtlichen Kreisblatt als Anlage angefügt. Die Anlage ist vom Erscheinungstag des Kreisblattes an für 14 Tage befristet im Internet einsehbar. 201 Erscheinungstermine des Amtlichen Kreisblattes Nr. 21 Redaktionsschluss 04.08.2016 Ausgabe 11.08.2016 Nr. 22 Redaktionsschluss 18.08.2016 Ausgabe 25.08.2016 Nr. 23 Redaktionsschluss 01.09.2016 Ausgabe 08.09.2016 Nr. 24 Redaktionsschluss 22.09.2016 Ausgabe 29.09.2016 202 Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zur Finanzierung außerunterrichtlicher Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule vom 06.07.2016 Der Rat der Gemeinde Hüllhorst hat in seiner Sitzung am 06.07.2016 die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zur Finanzierung außerunterrichtlicher Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule für die Gemeinde Hüllhorst beschlossen. Die Bekanntmachung der v.g. Satzung wird im vollen Wortlaut vom 28.07.2016 bis 05.08.2016 im Bekanntmachungskasten der Gemeinde Hüllhorst am Rathaus, Löhner Straße 1, ausgehängt und kann in dieser Zeit zusätzlich während der Öffnungszeiten im Rathaus, Fachbereich Verwaltung, 32609 Hüllhorst eingesehen werden. Hüllhorst, den 06.07.2016 Gemeinde Hüllhorst Der Bürgermeister Rührup - 203 -

203 Bekanntmachung der Nachtragssatzung der Stadt Lübbecke für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund des 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (GV. NRW. S. 474), hat der Rat der Stadt Lübbecke mit Beschluss vom 23.06.2016 folgende Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung erlassen: Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden 1 Die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. Nachträge festgesetzt auf Ergebnisplan EUR EUR EUR EUR Erträge Aufwendungen 57.001.561, 59.465.845, 755.698, 1.316.070, 57.757.259, 60.781.915, Finanzplan aus der laufenden Verwaltungstätigkeit Einzahlungen Auszahlungen 53.700.211, 52.475.650, 755.698, 1.176.570, 54.455.909, 53.652.220, aus der Investitionstätigkeit Einzahlungen Auszahlungen 3.155.482, 5.261.123, 2.883.300, 3.155.482, 8.144.423, Aus der Finanzierungstätigkeit Einzahlungen Auszahlungen 2.535.080, 3.204.350, 3.304.172, 5.839.252, 3.204.350, 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 881.080, EUR um 3.304.172, EUR erhöht und damit auf 4.185.252, EUR festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Umschuldung erforderlich ist, bleibt unverändert. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.350.000, EUR um 800.000, EUR erhöht und damit auf 2.150.000, EUR festgesetzt. 4 Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage wird aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplans gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 2.464.284, EUR um 560.372, EUR erhöht und damit auf 3.024.656, EUR festgesetzt. 5 Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen wird nicht geändert. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden nicht geändert. 6-204 -

2. Bekanntmachung der Nachtragssatzung Die vorstehende Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Nachtragssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß 80 Abs. 5 GO NRW dem Landrat des Kreises Minden-Lübbecke als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Minden mit Schreiben vom 05. Juli 2016 ergänzt durch das Schreiben vom 13. Juli 2016 angezeigt worden. Die Nachtragssatzung mit ihren Anlagen wird bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude Kreishausstraße 2-4, 32312 Lübbecke, Zimmer 308, zur Einsichtnahme verfügbar gehalten. Lübbecke, den 19. Juli 2016 Bürgermeister 204 Bekanntmachung der Stadt Porta Westfalica Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Nr. 76 Frettholzweg Bekanntmachung vom 21.07.2016 des Satzungsbeschlusses gem. 10 Abs. 3 BauGB Der Rat der Stadt Porta Westfalica hat in seiner Sitzung am 27.06.2016 den Bebauungsplan Nr. 76 Frettholzweg einschließlich Begründung und Fachbeitrag Artenschutz als Satzung beschlossen. Ziel ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes in der Gemarkung Hausberge, Flur 3. Der o.g. Bauleitplan einschließlich Begründung und Fachbeitrag Artenschutz gem. 10 (4) BauGB liegt während der Dienststunden in der Abteilung Stadtplanung Bauordnung der Stadt Porta Westfalica in 32457 Porta Westfalica, Kempstr. 1, 2. OG, zu jedermanns Einsicht aus. Über die Inhalte wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Mit dieser Bekanntmachung tritt der o.g. Bebauungsplan in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung der Stadt Porta Westfalica wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Hinweise: 1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der im 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuches (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Porta Westfalica geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. - 205 -

2. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Porta Westfalica vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. 3. Auf die Vorschriften des 44 (3) Satz 1 und 2 sowie (4) BauGB über die Entschädigung von durch die Bebauungspläne eingetretenen Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Porta Westfalica, den 21.07.2016 Der Bürgermeister Bernd Hedtmann 205 Bekanntmachung der Stadt Porta Westfalica Wirksamkeit einer Flächennutzungsplanänderung Die vom Rat der Stadt Porta Westfalica in seiner Sitzung am 18.04.2016 beschlossene 111. Änderung des Flächennutzungsplanes Kurpark ist gem. 6 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBL I S. 2141) in der zuletzt geänderten Fassung von der Bezirksregierung Detmold mit Verfügung vom 05.07.2016 (Az. 35.21.10-608/H.113) genehmigt worden. Ziel ist die partielle Umwandlung von Grünflächen mit der Zweckbestimmung Park und einem Sondergebiet Haus des Gastes, Bürgerhaus, Hotelanlage in Wohnbauflächen in der Gemarkung Hausberge, Flur 11 und 15 (Teilbereich 1). Gleichzeitig werden als Kompensation Wohnbauflächen in der Gemarkung Holzhausen I, Flur 8 (Teilbereich 2) und in der Gemarkung Hausberge, Flur 13 (Teilbereich 3) zurückgenommen. - 206 -

Die Flächennutzungsplanänderung einschließlich der Begründung, des Umweltberichtes und der zusammenfassenden Erklärung gem. 6 (5) BauGB liegt während der Dienststunden im Rathaus I der Stadt Porta Westfalica in 32457 Porta Westfalica, Kempstr. 1, II. OG, Zi. 2.22 zu jedermanns Einsicht aus. Über die Inhalte wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Mit dieser Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam. - 207 -

Hinweise: 1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der im 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuches (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Porta Westfalica geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. 2. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) kann gegen diese Flächennutzungsplanänderung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) die Flächennutzungsplanänderung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Porta Westfalica vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Porta Westfalica, den 21.07.2016 Der Bürgermeister Bernd Hedtmann 206 Bekanntmachung 5. Änderungssatzung vom 18.07.2016 zur Satzung der Stadtwerke Bad Oeynhausen (AöR) über die Straßenreinigung und Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 18.12.2008 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 17.12.2015 Aufgrund der 7, 114 a Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.7.1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Art. 2 Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496), der 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NRW) vom 18.12.1975 (GV. NRW. S. 706, ber. 1976 S. 12), zuletzt geändert durch Art. 9 Siebtes Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 02.10.2014 (GV. NRW. S. 622) und der 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Meldegesetzes vom 8. September 2015 (GV. NRW. S. 666) hat der Verwaltungsrat der Stadtwerke Bad Oeynhausen in seiner Sitzung am 01.06.2016 folgende 5. Änderungssatzung zur Satzung der Stadtwerke Bad Oeynhausen (AöR) über die Straßenreinigung und Straßenreinigungsgebühren beschlossen. Der Rat der Stadt Bad Oeynhausen hat in seiner Sitzung am 29.06.2016 dieser Satzung zugestimmt. Artikel I Das Straßenverzeichnis gemäß 2 Abs. 1 Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung wird wie folgt geändert: 1. Die bisher geltenden Festsetzungen im Straßenverzeichnis für die Siegfriedstraße als ein Straßenabschnitt werden gestrichen. 2. Die Straßen Loher Busch und Siegfriedstraße werden mit folgenden Festsetzungen in das Straßenverzeichnis aufgenommen: Sommerdienst Winterdienst Verpflichtung zur Reinigung Fahrbahnreinigung Straße Loher Busch von Bleichstraße bis Detmolder Straße Loher Busch von Bleichstraße bis Hellerhagener Straße Siegfriedstraße von Niederbecksener Straße bis Schulstraße Siegfriedstraße von Schulstraße bis Südbahnstraße Verkehrsart der Straße Fahrbahn Gehweg/Bankett Kompl. Straßenbereich Häufigkeit der Reinigung/Woche Reinigungsklasse I Anl. 1 1 I Anl. 1 4 I St Anl. 1 * 2 I St Anl. 1 * 4-208 -

3. Die Festsetzungen für die Straßen Drosselweg und am Sprickerholz werden wir folgt geändert: Sommerdienst Winterdienst Verpflichtung zur Reinigung Fahrbahnreinigung Straße Verkehrsart der Straße Fahrbahn Gehweg/Bankett Kompl. Straßenbereich Häufigkeit der Reinigung/Woche Reinigungsklasse Drosselweg A St Anl. 1* 2 Am Sprickerholz A Anl. 1 2 Artikel II Diese 5. Änderungssatzung zur Satzung der Stadtwerke Bad Oeynhausen (AöR) über die Straßenreinigung und Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 18.12.2008 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 17.12.2015 tritt am 01.10.2016 in Kraft. B e k a n n t m a c h u n g s a n o r d n u n g Die vorstehende 5. Änderungssatzung vom 18.07.2016 der Satzung der Stadtwerke Bad Oeynhausen AöR über die Straßenreinigung und Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 18.12.2008 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 17.12.2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird drauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit Ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Satzungsbeschluss nach den kommunalverfassungsrechtlichen Bestimmungen beanstandet worden ist oder d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber den Stadtwerken Bad Oeynhausen (AöR) vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Die Verletzung solcher Formvorschriften kann beim Vorstand der Stadtwerke Bad Oeynhausen AöR, Weserstr. 23, 32547 Bad Oeynhausen geltend gemacht werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich im Internet unter http://www.stadtwerke-badoeynhausen.de unter dem Navigationspunkt Service / Satzungen/Entgeltordnungen veröffentlicht. Bad Oeynhausen, den 18.07.2016 gez. Dörr (Vorstand) 207 Bekanntmachung Aufgebot Am 06.07.2016 wurde das Aufgebot des von der Sparkasse Minden-Lübbecke ausgestellten beantragt. Sparkassenbuches zu Konto Nr. 300 366 275 Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, binnen drei Monaten bei der Sparkasse Minden-Lübbecke seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, da andernfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird. Minden, den 15.07.2016 SPARKASSE MINDEN-LÜBBECKE Zweckverbandssparkasse des Kreises Minden-Lübbecke und der Städte Minden und Petershagen Der Vorstand Droste Böttcher - 209 -

208 Bekanntmachung Kraftloserklärung eines Sparkassenbuches Das Sparkassenbuch zum Konto Nr. 313 013 880 der Sparkasse Minden-Lübbecke ist durch uns am 14.04.2016 mit einer Ausschlussfrist von 3 Monaten aufgeboten worden. Da innerhalb der Aufgebotsfrist Rechte Dritter nicht geltend gemacht wurden, wird das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt. Minden, den 19.07.2016 SPARKASSE MINDEN-LÜBBECKE Zweckverbandssparkasse des Kreises Minden-Lübbecke und der Städte Minden und Petershagen Der Vorstand Droste Böttcher Kraftloserklärung eines Sparkassenbuches Das Sparkassenbuch zum Konto Nr. 313 055 436 der Sparkasse Minden-Lübbecke ist durch uns am 14.04.2016 mit einer Ausschlussfrist von 3 Monaten aufgeboten worden. Da innerhalb der Aufgebotsfrist Rechte Dritter nicht geltend gemacht wurden, wird das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt. Minden, den 19.07.2016 SPARKASSE MINDEN-LÜBBECKE Zweckverbandssparkasse des Kreises Minden-Lübbecke und der Städte Minden und Petershagen Der Vorstand Droste Böttcher Kraftloserklärung eines Sparkassenbuches Das Sparkassenbuch zum Konto Nr. 313 035 982 der Sparkasse Minden-Lübbecke ist durch uns am 14.04.2016 mit einer Ausschlussfrist von 3 Monaten aufgeboten worden. Da innerhalb der Aufgebotsfrist Rechte Dritter nicht geltend gemacht wurden, wird das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt. Minden, den 19.07.2016 SPARKASSE MINDEN-LÜBBECKE Zweckverbandssparkasse des Kreises Minden-Lübbecke und der Städte Minden und Petershagen Der Vorstand Droste Böttcher Herausgeber und Druck: Der Landrat des Kreises Minden-Lübbecke, Portastraße 13, 32423 Minden Das Amtliche Kreisblatt erscheint i.d.r. zweimal monatlich. Die Abgabe erfolgt kostenfrei (in allen Rathäusern und im Kreishaus in Minden). Außerdem kann das Amtliche Kreisblatt im Internet des Kreises Minden-Lübbecke unter www.minden-luebbecke.de abgerufen werden. Für den laufenden Bezug per Postübersendung wird eine Kostenpauschale i.h.v. 20,00 erhoben. Bestellungen für den laufenden Bezug sowie Einzelbestellungen, Anfragen usw. sind an den Herausgeber zu richten. (Telefon 0571/807-0) - 210 -