Umgang mit krebserzeugenden Arbeitsstoffen Vorschriften und Umsetzung im Betrieb

Ähnliche Dokumente
DNEL DMEL. Nutzen für den Arbeitsschutz. Schlema VII Weimar, Mai Herbert F. Bender, Prof. Dr. BASF SE

Das Expositionsverzeichnis über Beschäftigte, die durch krebserzeugende Stoffe gefährdet sind und die Zentrale Expositionsdatenbank ZED

Schwerpunkte aus der Gefahrstoffverordnung 2015

Zentrale Expositionsdatenbank - ZED. Dr. Beatrice Spottke, Sparte 2 Chemie - Papier - Zucker Präventionszentrum Hamburg / Langenhagen

Grundlagen. des. Risiko. Konzepts. Prof. Dr. Herbert F. Bender. BASF SE, Ludwigshafen

Expositionsverzeichnis nach 14 GefStoffV Verordnungsgrundlage und Zentrale Expositionsdatenbank (ZED)

Neue Gefahrstoffverordnung Schutzstufenkonzept, Auswirkungen auf den Tunnelbau (Stäube, DME-NO x )

Dieselmotoremissionen bei Feuerwehren

Neue Regelungen für krebserzeugende Stoffe

Gefahrstoffverordnung Dipl.-Ing. Martin Worbis, VDRI Veranstaltung, Trostberg,

Dieselmotoremissionen bei Feuerwehren. Torsten Wolf, Bochum

Verbrauch/Einsatzfall (z.b. kg/l) Verbrauch/Jahr (z.b. kg/l) Lagerung:

Staatliche. Arbeitsschutzvorschriften

Arbeitsschutz. Welche Potentiale bieten sich durch die Umsetzung von REACH? Dr. Heiner Wahl Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn REACH

Grenzwerte Ableitung und Bedeutung für den Arbeitsschutz

Fragen und Antworten zum Risikokonzept gemäß BekGS 910

Das. Risiko. Konzept. des AGS. Prof. Dr. Herbert F. Bender. BASF SE, Ludwigshafen

Die neue Gefahrstoffverordnung

Die neue Gefahrstoffverordnung 2004

Sicherheitsdatenblätter und Gefährdungsbeurteilung. Dr. Kerstin Rathmann Norbert Kluger Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Frankfurt am Main

Die neue Gefahrstoffverordnung

2


Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung GefStoffV)

Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke

VSK Ein Hilfsmittel zur Gefährdungsbeurteilung

Gefahrstoffverordnung Neufassung im Lichte von GHS und REACH. Dr. Heiner Wahl, BMAS Bonn

Dr. Michael Türk Gefahrstoffbeauftragter

Richtiger Umgang mit Asbestzement

Grenzwerte und Bewertungsmaßstäbe unter REACH und GefStoffV

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

Das Konzept der neuen Gefahrstoffverordnung

Symposium Gefahrstoffe 2015 Schlema VIII vom März 2015 Pyrolyseprodukte organischer Materialien

3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG

Neue GefahrstoffVO Entwurf. Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und

Die neue Gefahrstoffverordnung Wie setze ich die neuen Vorgaben um?

Die neue TRGS Mineralischer Staub

Gefahrstoffverzeichnis

Stand der Arbeiten an der neuen TRGS für krebserzeugende Metalle und Metallverbindungen

Aspekte zu GHS in Schulen

Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden

Vortrag über die neue Gefahrstoffverordnung. Herausgeber: Staatliches Amt für Arbeitsschutz Coesfeld Verfasser: Peter Bischof Stand: September 2005

Staub und staubgebundene Gefahrstoffe: Krebserzeugende Metalle

Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun?

Mutterschutz Gefährdungsbeurteilung Handlungshilfe

Dr. Heiner Klein Arzt für Allgemeinmedizin Dudweiler

Gesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO

Gefährdungsbeurteilung mit dem Einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe EMKG

Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v.

"Schweißen von PVC-Bahnen im Freien mit THF-haltigen Quellschweißmitteln"

Gefahrstoffsymbole. GHS (Global harmonisiertes System) (Schwarze Symbole in rot umrandeter Raute) EU-Recht (orange Piktogramme)

Gefahrstoffe im Betrieb

Arbeitskreis erstellt durch: Datum

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung GefStoffV)

Die neue TRGS 561: Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen

Gefahrstoffrecht Update Dr. Erhard Schmidt - Arbeitsschutz, Gefahrstoffe - 6. NZW Dresden Juli 2014

Messung und Beurteilung krebserzeugender Arbeitsstoffe in der Metallbearbeitung

Gefahrstoffe ohne Arbeitsplatzgrenzwert

Prävention - Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Hochtemperaturwollen (HTW) Norbert Kluger Hennef, den 16. April 2008

Die neue Gefahrstoffverordnung Handlungsauftrag für die Betriebsräte

Die neue Gefahrstoffverordnung Vollständiger Text zur gekürzten Fassung aus rekonform Ausgabe 3 / 2005

Ortstermin Labor Quantität und Qualität des Arbeitsschutzes. Dr. Heike Niemann, Präventionsabteilung Hamburg

Berufskolleg Glockenspitz Krefeld. Neue Gefahrstoffverordnung und Arbeitsschutz

1.1 Organisationscheck zum Arbeitsschutz

Was bringt REACH für den Arbeitsschutz aus der Sicht einer mittelständischen Unternehmensgruppe?

Wichtigste Unternehmerpflicht im Arbeits- und Brandschutz: Die Gefährdungsbeurteilung

Staub richtig absaugen

Mutterschutz Gefährdungsbeurteilung Handlungshilfe

Lagerung von Gefahrstoffen im Allgemeinen und von entzündbaren Flüssigkeiten im Besonderen in Apotheken

Chemikalienrichtlinie

Berücksichtigung des Mode of Action bei Grenzwertvorschlägen des UA III. Gisela H. Degen

Umsetzung der Beschlüsse des FA Steine und Erden und des AGS durch die neue Gefahrstoffverordnung

ArbMedVV- die medizinische Sichtweise zur Gefahrstoffverordnung

1 Allgemeines 2 Schutzmaßnahmen 3 Organisation

Dr. Christine Guhe Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe

Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe. Eine Handlungshilfe

Inhalt. Inhalt. Biologische Grenzwerte (BGW) Nutzen Zusammenhang AGW und BGW Messverpflichtung... 50

Baden-Württemberg. DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN Fachgruppe Mutterschutz. Merkblatt. Werdende Mütter an Tankstellen

Betriebs- und branchenbezogene Projekte zum Schutz gegenüber Stäuben

Neuerungen zum technischen Regelwerk, insbesondere TRGS 402

Novelle Gefahrstoffverordnung

Stand der Novelle der Gefahrstoffverordnung

Neue TRGS Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas

Zentrale Expositionsdatenbank - ZED Stefan Gabriel*, Dr. Susanne Zöllner*, Benno Gross*, Dr. Roger Stamm*, Dr. Harald Wellhäußer**

Auf dem Weg zu sicheren Chemikalien Die Entwicklung des Chemikalien-/ Gefahrstoffrechts von

Neue Vorschriften für Schädlingsbekämpfung und Begasung - Biozide in der Gefahrstoffverordnung-

Auch hier vorab allgemeine Betrachtungen, die anschließend anhand von Beispielen veranschaulicht werden.

Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht:

Auswirkungen von REACH auf den Arbeitsschutz

Gesünder arbeiten in Niedersachsen

Gefahrstoffe wieder einmal neu. Dr. Norbert Graf; BG RCI, Branchenprävention Chemie

Informationsveranstaltung der TÜV SÜD Chemie Service GmbH

Direktanzeigende Messgeräte - Theorie und Praxis -

MuSch Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz *)

Gefährdungsbeurteilung nach 7 Gefahrstoffverordnung

1. Sächsisches Arbeitsschutzforum Dresden, 13. Oktober Aus der Praxis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

77. VO: Verordnung Persönliche Schutzausrüstung - PSA-V

Das Risikokonzept in der Praxis am Beispiel der Metalle

Transkript:

Tag der Arbeitssicherheit Fellbach 9.3.2017 Umgang mit krebserzeugenden Arbeitsstoffen Vorschriften und Umsetzung im Betrieb Gefahrstoff Consulting Compliance Prof. Dr. H.F. Bender

Inhalt Gefährdungsbeurteilung Schutzmaßnahmen nach GefStoffV Substitution Anzeige krebserzeugender Stoffe nach 14 Abs. 3 GefStoffV Beurteilungsmaßstäbe TRGS 910 Maßnahmenplan EG-Grenzwertvorschläge Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 2

Gefährdungsbeurteilung Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist eine Gefährdungsbeurteilung unter folgenden Gesichtspunkten fachkundig durchzuführen: gesundheitlich gefährliche Stoffeigenschaften Sicherheitsinformationen (SDB) des Herstellers bzw. Importeurs Ausmaß, Dauer und Art der Exposition (Expositionsmessungen) physikalisch-chemische Eigenschaften Möglichkeiten der Substitution des Gefahrstoffs Arbeitsbedingungen, -verfahren, Arbeitsmittel und Stoffmenge Arbeitsplatz- und biologische Grenzwerte Wirksamkeit der technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen Erkenntnisse aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 3

Gefährdungsbeurteilung Personelle Anforderungen: Die Gefährdungsbeurteilung muss von fachkundigen Personen durchgeführt werden! ist der Arbeitgeber selbst nicht fachkundig, muss er sich fachkundige beraten lassen Fachkundige Personen sind insbesondere: Sicherheitsfachkraft Betriebsarzt Gefährdungsbeurteilung des Herstellers/Inverkehrbringers darf übernommen werden, wenn die Tätigkeiten den dort gemachten Angaben entsprechen Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 4

Gefährdungsbeurteilung 1. Informationsermittlung Stoffe, eingestuft in Kategorie 1A oder 1B, gekennzeichnet mit H350 bzw. Inhalationskanzerogene mit H350i Stoffe, eingestuft in Kategorie 1A oder 1B nach TRGS 905 Tätigkeiten nach TRGS 906 Schutzmaßnahmen für Stoffe der Kat. 2 (H351) unterscheiden sich deutlich hiervon! Differenzierung: Hochdosis-Kanzerogene von ungenügend untersuchten Stoffe notwendig 2. Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen 3. Festlegung der Schutzmaßnahmen 4. Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 5

Gefährdungsbeurteilung 1. Informationsermittlung Toxikologischen Eigenschaften genotoxisches, nicht-genotoxisches Kanzerogen Schwellenwert vorhanden (nur) Inhalatationskanzerogen akut toxische Eigenschaften, Sensibilisierung hautresorptiv physikalisch-chemische Eigenschaften Umweltgefahren Möglichkeiten der Substitution Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 6

Gefährdungsbeurteilung 2. Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen Inhalative Exposition Bestimmung der Stoffkonzentration in der Luft am Arbeitsplatz (Höhe, Dauer) Schichtmittelwert Expositionsspitzen Luftgrenzwerte Dermale Exposition Explosionsgefährliche Atmosphäre Emissionen in die Umwelt Bestimmung der Stoffkonzentration im Körper Biologischen Grenzwerte EX-Zoneneinteilung Messung der EX-Atmosphäre UEG, OEG Luftemissionen Einleitung ins Abwasser Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 7

Rangfolge Schutzmaßnahmen 3. Festlegung der Schutzmaßnahmen geschlossene Anlage geschlossene Reaktoren, Einfüllungen bzw. Abfüllungen (z.b. Rohrleitungen), geschlossenes Abgassystem technische Schutzmaßnahmen z.b. bauliche Abtrennung, Absaugung organisatorische Schutzmaßnahmen z. B. Betriebsanweisung, Kennzeichnung, Unterweisung Prof. Dr. Bender persönliche Schutzmaßnahmen z.b. Atemschutz Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 8

Gefährdungsbeurteilung 4. Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen Konzentrationsmessungen Strömungsröhrchen Geschlossene Behälter Optische Kontrolle Akustische Kontrolle Aufmerksame Mitarbeiter Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 9

Dokumentation Gemäß 6 Abs. 8 ist zu dokumentieren: Die Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Ergebnis der Substitutionsprüfung Begründung des Verzichts auf technisch mögliche Substitution, wenn zusätzliche Schutzmaßnahmen notwendig sind die Beschreibung der Schutzmaßnahmen bei krebserzeugenden Stoffen mit ERB die Maßnahmen gemäß Maßnahmenplan Die Angaben müssen nicht in einem Dokument zusammengefasst sein! Betriebsanweisungen (PSA, Schutzmaßnahmen) Arbeitsanweisung, Verfahrensvorschrift (Technik) Expositionsdatenbank Gefahrstoffverzeichnis Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 10

Gefahrstoffverzeichnis Verzeichnis der im Betrieb gehandhabten Stoffe ist zu führen: Bezeichnung des Gefahrstoffs Einstufung des Gefahrstoffs/Angaben zu gefährlichen Eigenschaften Mengenbereiche Bezeichnung des Arbeitsbereichs mit möglicher Exposition Ausnahme: kein Gefahrstoffverzeichnis ist notwendig, wenn nur geringe Gefährdung vorliegt Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 11

Möglichkeit einer Substitution Rahmen-TRGS zur Substitution: TRGS 600 1. Frage: nicht-krebserzeugende Stoffe vorhanden? 2. Frage: sind diese weniger gefährlich? Ergebnis komplexer Betrachtungen: toxikologische Eigenschaften (schwierige Abwägung!) physikalisch-chemische Eigenschaften (z. B. Ex-Gefahr) Freisetzungspotential (Dampfdruck, Verstaubungsverhalten) Beurteilungsmaßstäbe eingesetzte Verfahrenstechnik Umfassende Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung aller Aspekte Detailliertes Expertenwissen notwendig Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 12

Substitution 3. Frage: Ersatzstoff technisch einsetzbar? Bei Einsatzstoffen: verfahrenstechnische Forschung Bei technischen Produkten: anwendungstechnische Prüfungen, Kundentests Bei endverbrauchernahen Produkten: Substitution gewinnt deutlich an Bedeutung! 4. Frage: technisch einsetzbarer Stoff zumutbar? Zumutbarkeit: wirtschaftliche Betrachtungsweise Ressourcenverbrauch Abfallproblematik patentrechtliche Fragestellungen Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 13

Anzeige krebserzeugender, keimzell-mutagener Stoffe Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 14

Anzeige krebserzeugender Stoffe Gemäß 14 Abs. 3 GefStoffV müssen Beschäftigte in das Expositionsverzeichnis aufgenommen werden bei Tätigkeiten mit Krebserzeugenden, keimzellmutagenen Stoffen der Kategorie 1A oder 1B bzw. nach TRGS 905 K1 oder K2 oder TRGS 906 bei vorliegender Gefährdung. Das Verzeichnis ist 40 Jahren aufzubewahren, den Mitarbeitern beim Ausscheiden auszuhändigen oder der ZED zu übertragen. TRGS 410: Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A,1B Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 15

TRGS 410 Von einer Gefährdung ist auszugehen, wenn Exposition vorliegt, bei Stoffen ohne AGW) oder ERB, keine ausreichende Expositionserkenntnisse vorliegen, bei Stoffen mit AGW bei Überschreitung bei Stoffen mit ERB, wenn die Akzeptanzkonzentration überschritten wird entsprechende arbeitsmedizinische Erkenntnisse vorliegen, die Beurteilungsmaßstäbe der TRGS 906 überschritten werden. Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 16

TRGS 410 Folgende Tätigkeiten sind grundsätzlich aufzunehmen: Reparaturarbeiten (mit Exposition) Wartungsarbeiten Reinigungsarbeiten Probenahme bei nicht geschlossenen Systemen Benutzung von (expositionsmindernder) PSA Abrissarbeiten unfallartigen Ereignissen mit erhöhter Exposition (Einzelbewertung fallbezogen vornehmen, Ereignisnachbereitung) Keine Gefährdung ist typischerweise gegeben bei: Arbeiten nach VSK (mit AGW, AK Einhaltung) Tätigkeiten in geschlossenen, technisch dichten Anlagen Labortypische Tätigkeiten Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 17

TRGS 410 Möglichkeiten der Umsetzung Führen Inhouse-Verzeichnis Archivierung 40 Jahre nach Ausscheiden des Mitarbeiters Aushändigung des Verzeichnisses an MA beim Ausscheiden Nutzung der ZED Archivierung übernimmt ZED Keine Aushändigung des Verzeichnisses an MA beim Ausscheiden, übernimmt ZED http://www.dguv.de/ifa/gestis/zentrale-expositionsdatenbank-%28zed%29/index.jsp Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 18

Beurteilungsmaßstäbe Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 19

Beurteilungsmaßstäbe Luftgrenzwerte Arbeitsplatzgrenzwerte MAK-Werte Akzeptanz-, Toleranzkonzentration DNEL Grenzwerte im biologischen Material Prof. Dr. Bender Biologischer Grenzwert Stoffspezifische Referenzwerte im biologischen Material Referenzwerte der Allgemeinbevölkerung Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 20

Arbeitsplatzgrenzwert Arbeitsplatzgrenzwert ( 2 Abs. 7 Gefahrstoffverordnung) ist die Konzentration eines Stoffes, bei der akute oder chronisch schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind. Publikation in TRGS 900 Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 21

Neues Grenzwertkonzept für krebserzeugende Stoffe Differenzierung krebserzeugender Stoffe: nicht-genotoxische Kanzerogene haben grundsätzlich eine Wirkschwelle, die Ableitung eines AGWs ist möglich! Kategorie 4 MAK-Liste genotoxische Kanzerogene können Wirkschwellen besitzen Kategorie 5 MAK-Liste Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 22

Arbeitsplatzgrenzwert krebserzeugender Stoffe Arbeitsplatzgrenzwerte krebserzeugender Stoffe Kat. 1A oder 1B nach TRGS 900: Stoff Vol-Konz. Gew-Konz ÜF Bemerkungen 1,2-Epoxybutan (1,2-Butylenoxid) 1 ppm 3 mg/m 3 2(I) AGS, Y, H, X Formaldehyd 0,3 ppm 0,37 mg/m 3 2(I) AGS, Sh, Y, X Isopren (2-Methylbutadien) 3 ppm 8,4 mg/m 3 8(II) AGS, X Propylenoxid 2 ppm 4,8 mg/m 3 2(I) AGS, Sh, Y, X Trichlormethan (Chloroform) 0,5 ppm 2,5 mg/m 3 2(I) DFG, EU, Y, X X kanzerogener Stoff der Kat. 1A/1B. Bei Tätigkeiten mit diesem Gefahrstoff ist zusätzlich 10 Gefahrstoffverordnung zu beachten Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 23

Grundlagen des Risikokonzeptes Exposition-Risiko-Beziehung: für genotoxische Kanzerogene und Mutagene Keine ERB-Ableitung notwendig für: fortpflanzungsgefährdende Stoffe krebserzeugende Stoffe mit Schwellenwert Ziel des ERB-Konzeptes: Vermeidung arbeitsplatzbedingter Krebserkrankungen keine Berücksichtigung der Heilungschancen keine Berücksichtigung der Schwere der Tumorarten Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 24

Risikobereiche Einteilung in 3 Risikobereiche: 4 : 1.000 Toleranzkonzentration Hohes Risiko: oberhalb Toleranzkonzentration Mittleres Risiko: zwischen Akzeptanz- und Toleranzkonzentration 4 : 10.000 Akzeptanzkonzentration ab 2018: 4:100.000 Niedriges Risiko: unterhalb Akzeptanzkonzentration Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 25

T u m o r r a t e Risikoextrapolation in den Niedrigdosisbereich 100 % 1 0,01 0,000.01? experimentell zugänglich 0,000.000.01 10-6 10-4 10-2 Dosis [mg/kg(d] 1 100 Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 26

Expositions-Risiko-Beziehungen Extrapolation zum Nullpunkt: Nullrisiko nur bei Exposition = 0 Risiko Exposition-Risiko-Kurve linear (Stoff X) Toleranzrisiko-- Akzeptanzrisiko--- AK-Y TK-Y AK: Akzeptanzkonzentration TK: Toleranzkonzentration Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 27

Grundlagen der ERB Ableitungen Valide tierexperimentelle Studien (2-Jahre Kanzerisierungsstudien) Epidemiologische Studien ausreichende Kohortengröße kausaler Zusammenhang zwischen Erkrankung und Exposition valide arbeitsmedizinische Untersuchung valide Expositionserhebung Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 28

Anwendung des ERB-Konzeptes Wofür dürfen die Risikokonzentrationen nicht benutzt werden? sie geben keine realen Risiken wieder, bei der jeweiligen Exposition an Krebs zu erkranken! Wofür dienen die Risikokonzentrationen? sie geben relative Risiken wieder, zum Vergleich unterschiedlicher Stoffe! sie sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zur Festlegung von Risikobereichen heran zu ziehen! Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 29

Maßnahmenkonzept Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 30

Maßnahmenplan 1. Substitution 2. Technische Maßnahmen 3. Organisatiorische Maßnahmen 4. Persönliche Maßnahmen 5. Administrative Maßnahmen Substitution Niedriges Risiko Mittleres Risiko Hohe Risko Substitutionsprüfung Ja Ja Ja Umsetzung Substitution Ja, wenn verhältnismäßig Ja, im Rahmen der Verhältnismäßigkeit verpflichtend (wenn technisch möglich), unter Berücksichtigung von wissenschaftlichen Erkenntnissen und Zumutbarkeit). Ja, prioritäre, verpflichtende Maßnahme nach Ergebnis Gefährdungsbeurteilung Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 31

Maßnahmenplan Technische Maßnahmen Niedriges Risiko Mittleres Risiko Zusätzliche technische Maßnahmen Nein Regelmäßige Kontrolle Ja, nach Stand der Technik Hohe Risko Ja Beste verfügbare Technlogie Abtrennung Ja, wenn zumutbar Ja Ja Expositionsminimierung Freiwillig Ja Ja Mengenreduzierung Ja, wenn zumutbar Ja Ja Atemschutz Niedriges Risiko Mittleres Risiko Hohe Risko - Ja, zur Verfügung stellen, sollte bei Expositionsspitzen getragen werden Ja Tragepflicht Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 32

Zeitbezug Toleranzkonzentration: Festlegung als Schichtmittelwert, größere Zeiträume dankbar stoffspezifischer Überschreitungsfaktoren wird auf Basis vorhandener Daten durch den UA III festgelegt Default-Überschreitungsfaktor: 8 Beurteilungszeitraum: 15 Min. Häufigkeit: 4 mal pro Schicht, Kumulierung zulässig Akzeptanzkonzentration nur Schichtmittelwert, keine Überprüfung der Kurzzeitexposition notwendig Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 33

ERB-Konzept Berücksichtigung der Hintergrundkonzentration: Hintergrundkonzentration kann subtrahiert werden Keine Absenkung unter die ubiquitäre Luftkonzentration Keine Festlegung unter die biologischen Referenzwerte Analytische Bestimmungsgrenze: Keine Festlegung der Akzeptanzkonzentration unter die beste, anwendbare analytische Bestimmungsgrenze (relevant z. B. für As, Asbest, Cd, Co) Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 34

ERB-Konzept Endogen gebildete krebserzeugende Metaboliten : Keine Festlegung unter die endogene Bildungsrate Isopren (2-Methyl-butadien) AGW Ethylenoxid Quasi Grenzwert-Kanzerogene: AGWs werden für Stoffe festgelegt, deren NOAEL (unter Vernachlässigung der krebserzeugenden Eigenschaft) kleiner/gleich dem Risiko 4:100.000 beträgt Propylenoxid Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 35

TRGS 910, Anhang 1 Stoff Akzeptanzkonzentration Toleranzkonzentration Bemerk. Vol-Konz. Gew.-Konz. Hinw. *) Vol-Konz. Gew.-Konz.. ÜF ** Acrylamid 0,07 mg/m 3 b) 0,15 mg/m 3 8 1), (2) Acrylnitril 0,12 ppm 0,26 mg/m 3 b) 1,2 ppm 2,6 mg/m 3 8 H Aluminiumsilikatfaser 10.000 F/m 3 b), d) 100.000 F/m 3 8 ->TRGS 558 Arsenverbindungen, eingestuft C1A, C1B 0,8 µg/m 3 (E) b), d) 8,3 µg/m 3 (E) 8 -> TRGS Metalle Asbest 10.000 F/m 3 b) 100.000 F/m 3 8 -> TRGS 517, 519 Benzol 0,06 ppm 0,2 mg/m 3 b) 0,6 ppm 1,9 mg/m 3 8 H Benzo(a)pyrene in spez. PAH 70 ng/m 3 (E) b) 700 ng/m 3 (E) 8 ->TRGS 551 1,3-Butadien 0,2 ppm 0,5 mg/m 3 b) 2 ppm 5 mg/m 3 8 Cadmium + Cd-Verbindungen C1A, C1B Cr-VI-Verbindungen 0,16 µg/m 3 (A) b) 1 µg/m 3 (E) 8 ->TRGS Metalle 1,2-Dichlorethan 0,2 ppm 0,8 mg/m 3 b) 1 ppm 4 mg/m 3 8 (2), H ->TRGS Metalle Dimethylnitrosamin 0,075 µg/m 3 b) 0,75 µg/m 3 8 (2), ->TRGS 552 Epichlorhydrin 0,6 ppm 2,3 mg/m 3 b) 2 ppm 8 mg/m 3 2 (2) Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 36

TRGS 910, Anhang 1 Stoff Akzeptanzkonzentration Toleranzkonzentration Bemerkungen Vol-Konz. [ppm] Gew-Konz. Hinw. *) Vol.- Konz. Gew.-Konz. ÜF **) Ethylenoxid 0,1 0,2 mg/m 3 b), e) 1 ppm 2 mg/m 3 2 ->TRGS 513 Hydrazin 0,0017 2,2 µg/m 3 b) 17 ppb 22 µg/m 3 2 4,4 - Methylendianilin 70 µg/m 3 b) 700 µg/m 3 8 (1) 2-Nitropropan 0,05 0,18 µg/m 3 0,5 ppm 1,8 µg/m 3 8 H Trichlorethen 6 33 mg/m 3 b) 11 ppm 60 mg/m 3 8 Chromat: kein ERB, Datenlage nicht ausreichend, Orientierung für Schutzmaßnahmen: 1 µg/m 3 o-toluidin: kein ERB, Aufnahme in GefStoffV Anhang II Nr. 6, neuer Abs. 2 : geschlossene Anlage, kein Straftatbestand Aziridin: keine ERB ableitbar, sehr starkes Kanzerogen, Aufnahme in GefStoffV Anhang II Nr. 6 (1) : geschlossene Anlage Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 37

Fußnoten a) Akzeptanzkonzentration: 4:100.000 (z. Z. noch nicht vergeben) b) Akzeptanzkonzentration: 4:10.000 c) Akzeptanzkonzentration: zwischen 4:10.000 und 4:100.000 (n. n.) d) Akzeptanzkonzentration wurde auf Basis der Bestimmungsgrenze festgelegt e) die Akzeptanzkonzentration ist assoziiert mit der endogenen Bildungsrate, eine weitere Absenkung erfolgt nicht (1) Nach Stand der Technik kann Akzeptanzkonzentration unterschritten werden (2) Toleranzkonzentration wurde aufgrund der nicht-kanzerogenen Wirkung festgelegt. Bei Überschreitung gelten die gleichen Maßnahmen wie bei Überschreitung des AGW. Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 38

Äquivalenzwerte im biologischem Material Stoffspezifische Referenzwerte im biologischen Material zu Akzeptanz- und Toleranzkonzentration TRGS 910, Anhang 1 Tabelle 2 Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 39

Grenzwert für Quarz AGS-Beschluss Mai 2015: kein AGW kein ERB Beurteilungsmaßstab 50 µg/m 3 Konsequenz: sind Maßnahmen unter 50 µg/m 3 notwendig (?, keine!) ab 50 µg/m 3 angemessene Maßnahmen festlegen, z. B. arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (Lungenfunktionsprüfung), PSA zur Verfügung stellen, technische Maßnahmen ab 100 µg/m 3 notwendig Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 40

Vorschläge Krebsrichtlinie Hartholzstäube BOELV: 3 mg/m 3 TRGS 553: 2 mg/m 3 Cr-VI (Chromat) BOELV: 25 µg/m 3 (Überprüfung in 3 5 Jahren) ERB: Orientierungswert: 1 µg/m 3 Keramikfasern (RCF) BOELV: 0,3 F/ml (300.000 F/m 3 ) TRGS 910: Tk: 100.000-200.000 F/m 3 Ak: 10.000-20.000 F/m 3 Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 41

Quarz (RCS): Vorschläge Krebsrichtlinie BOLEV: 0,1 mg/m 3 (A) AGS: Beurteilungsmaßstab 0,05 mg/m 3 (A) Benzol BOELV: 3,25 mg/m 3 (1 ppm) TRGS 910: TK: 1,9 mg/m 3 AK: 0,2 mg/m 3 Vinylchlorid BOELV: 2,6 mg/m 3 (1 ppm) Vinylbromid BOELV: 4,4 mg/m 3 (1 ppm) Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 42

Vorschläge Krebsrichtlinie Ethylenoxid BOELV: 1,8 mg/m 3 (1 ppm) TRGS 910: Tk: 1,0 ppm Ak: 0,1 ppm Propylenoxid BOELV: 2,4 mg/m 3 (1 ppm) TRGS 900: AGW = 2 ppm Acrylamid BOELV: 0,1 mg/m 3 TRGS 910: Tk: 0,15 mg/m 3 Ak: 0,07 mg/m 3 Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 43

Vorschläge Krebsrichtlinie 2-Nitropropan BOELV: 18 mg/m 3 (5 ppm) o-toluidin BOELV: 0,5 mg/m 3 (0,1 ppm) Kein ERB, Aufnahme in GefStoffV Anhang II Nr. 6 Butadien BOELV: 2,2 mg/m 3 (1 ppm) TRGS 910: TK: 2,0 ppm Ak: 0,2 ppm Hydrazin BOELV: 0,013 mg/m 3 (0,01 ppm) TRGS 910: Tk: 0,017 ppm Ak: 0,0017 ppm Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 44

Gefahrstoff Consulting Compliance L e i s t u n g e n Sicherheitsdatenblatt nach REACH Gefährdungsbeurteilung Zulassungsanträge nach REACH-VO Substitutionsprüfung Betriebsanweisungen und Unterweisungen Persönliche Schutzausrüstung DNEL, DMEL, PNEC Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung Lagerung von Gefahrstoffen Lagerung von Gefahrstoffen Wir beraten fachkundig bei der Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen oder ortsfesten Behältern nach den einschlägigen technischen Regeln (TRGS 510 bzw. TRGS). Durch die Leitung in den zuständigen staatlichen Gremien verfügen wir über anerkannte Expertise. Betriebsanweisungen nach GefStoffV Auf Basis der betrieblichen Unterlagen, der Sicherheitsdatenblätter sowie den konkreten Tätigkeiten erstellen wir praxisgerechte Betriebsanweisungen. Abfalleinstufung Genehmigungen nach BImSchG Schulungen, Seminare Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 45

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 67459 Böhl-Iggelheim Tel. 06324 / 97 01 62 Mobil: 0151 / 708 29 553 Fax: 06324 / 97 02 67 Mail: herbert.bender@gcc-bender.de www.gcc-bender.de Prof. Dr. Bender Schutzkonzept krebserzeugender Stoffe 46