VERTRAG zur Ausschreibung JCMYK-2016-06 zwischen dem Jobcenter Landkreis Mayen - Koblenz (JC MYK), Marktplatz 24, 56727 Mayen vertreten durch Herrn Geschäftsführer Rolf Koch - nachstehend als Auftraggeber bezeichnet - und XXX vertreten durch - nachstehend als Auftragnehmer bezeichnet -
1 Vertragsgegenstand Der Auftragnehmer hat die Postdienstleistung für den Auftragnehmer zu erbringen. Dies umfasst die Zustellung der Briefe und Pakete (s. Anlage Aufkommen Postausgänge) und der Verteilung der Post an alle Standorte des Jobcenters und der Kreisverwaltung. 2 Vertagsbestandteile Die Leistungsbeschreibung samt Anlagen, das Angebot des Auftragnehmers und das aktuell gültige Postgesetz (PostG) sind Bestandteile des Vertrages. 3 Leistungen des Auftragnehmers (1) Postversand (2) Abholen von Postsendungen (3) Weiterleitung von Postsendungen (4) Leerung der Postfächer (5) Kurierdienste innerhalb des Jobcenters und der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz 4 Personal Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Er verpflichtet sich, nur eigenes, fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich entsprechende Nachweise der eingesetzten Arbeitskräfte zeigen zu lassen. 5 Datenschutz (1) Der Auftragnehmer hat die Verordnung über den Datenschutz bei der geschäftsmäßigen Erbringung von Postdiensten (Postdienste- Datenschutzverordnung-PDSV) in ihrer aktuell gültigen Fassung und 39 ff. PostG zu beachten. (2) Der Auftragnehmer hat das Personal zur Verschwiegenheit zu verpflichten und von diesem (vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz) hierzu eine schriftliche Erklärung zu verlangen. (3) Der Auftraggeber stellt eine Verpflichtungserklärung zur Verfügung, welche vor Aufnahme der Arbeit zu unterschreiben ist. (4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Kenntnis gelangenden internen Angelegenheiten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln, insbesondere Vorkehrungen zu
treffen, dass solche Kenntnisse anderen Personen außer den mit der Ausführung Beauftragten nicht bekannt werden. Er hat ferner die Pflicht, die mit der Ausführung beauftragten Personen gemäß 8 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) zu verpflichten. Der Auftragnehmer ist auch selbst zur Einhaltung der Regelungen des 8 LDSG verpflichtet. (5) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften zum Sozialdatenschutz, einzuhalten. 6 Entgelte (1) Die vereinbarten Entgelte lt. Preisblatt gelten als Festpreise; sie können frühestens nach einem Jahr und nur mit Zustimmung des Auftraggebers erhöht werden, wenn der Abschluss neuer Lohn- und Rahmenverträge, die für den Auftragnehmer gelten, dies erforderlich machen sollte. Einbindung von weiteren Geschäftsstellen in den Dienst Eine Anpassung der Vergütung erfolgt max. in Höhe von 80% der tariflichen Erhöhung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber rechtzeitig, mindestens jedoch 4 Wochen vorher, schriftlich von einer derartigen Änderung zu unterrichten. Eine rückwirkende Anpassung kann nicht erfolgen. Änderungen der Entgelte bedürfen der schriftlichen Vereinbarungen. (2) Extra-Postsendungen, die eine Mindestmenge von 1.000 Briefen überschreiten, werden jeweils in mindestens zwei Teillieferungen posttäglich an den Auftragnehmer zur Verteilung ausgehändigt. Der Preis berechnet sich entsprechend dem Preisblatt. (3) Bei Wegfall oder weiteren Abholstellen erfolgt eine Anpassung des monatlichen Betrages gem. Preisblatt. Der Auftraggeber muss den Auftragnehmer 4 Wochen vor der Änderungen unterrichten. (4) Bei Mängeln in der Erbringung der Dienstleistung gemäß Leistungsbeschreibung hat der Auftraggeber die Möglichkeit eine weitere Laufzeitmessung (gem. Leistungsbeschreibung) anzufordern. Der Auftraggeber gibt hierzu den Zeitraum vor.
(5) Bei weiteren Mängeln kann der Auftraggeber eine weitere Laufzeitmessung anfordern. Die durchgeführte Laufzeitmessung muss hierbei folgenden Anforderungen genügen: Es muss sich um eine end-to-end-messung innerhalb Deutschlands, die von einer unabhängigen und professionellen Prüfstelle durchgeführt wird, handeln. Das Verfahren muss zu objektiven, nachvollziehbaren und prüfbaren Ergebnissen führen. Zu diesem Zweck sind die Messungen mit einschlägigen statistischen Methoden vergleichbar den Anforderungen der DIN EN 13850 oder DIN EN 14534 oder anderer geeigneter Prüfnormen durchzuführen. Die Laufzeitmessung muss mit einer Mindestanzahl von insgesamt 250 Briefsendungen über einen Zeitraum von 5 Werktagen durchgeführt werden. Jeder Werktag muss mindestens 50 Briefsendungen umfassen. (6) Werden Leistungen durch den Auftragnehmer nicht oder nur als Teilleistung erbracht, ist der Auftraggeber berechtigt, die Vergütung angemessen herab zu setzen. 7 Abholung Die Abholung in den Geschäftsstellen des Jobcenters bzw. der Kreisverwaltung hat wie folgt zu erfolgen: von Montag bis Freitag muss die Post einmal an jedem Standort des Jobcenters (Anlage 1) eingesammelt und verteilt werden ausgeschlossen hiervon sind gesetzliche Feiertage (Bundesland Rheinland-Pfalz) Zeitfenster: bis spätestens 14h; freitags bis 12h 8 Sonstige Pflichten des Auftragnehmers Mängel und Schäden, die während der Dienste festgestellt oder verursacht werden, sind unverzüglich dem Auftraggeber zu melden. 9 Zahlungen (1) Der Auftraggeber zahlt nach Erfüllung der Leistung binnen eines Monats nach Eingang der prüfbaren Rechnung bargeldlos auf das vom Auftragnehmer anzugebende Konto. Die
Zahlungsfrist gilt als gewahrt, wenn der Auftraggeber sein Kreditinstitut angewiesen hat, den Rechnungsbetrag zu überweisen. (2) Die Rechnungslegung des Auftragnehmers erfolgt monatlich nachträglich, bis spätestens zum 10. des Folgemonats. Die Rechnung beinhaltet eine detaillierte Übersicht in der nachgewiesen werden muss, welche Leistungen des Auftragnehmers erbracht wurden. Mindestanforderungen: - Versandliste des Auftragnehmers in der jede Abholung differenziert nachgewiesen wird - Art der Sendung und Anzahl - Übersicht über die Kurierfahrten - Übersicht über Leerung der Postfächer mit Uhrzeit (3) Die tatsächlichen Mengenangaben ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis. Die von Auftraggeber übergebene Mengenübersicht wird vom Auftragnehmer innerhalb von 4 Wochen überprüft. Sie wird verbindlich, wenn sie von beiden Seiten akzeptiert wird. (4) Mehr- oder Minderforderungen werden grundsätzlich mit der Zahlung im folgenden Monat ausgeglichen. 10 Haftung Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die durch ihn oder sein Personal sowie durch Dritte anlässlich seines Betriebes verursacht werden. Er ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000,00 für Sachschäden abzuschließen und dem Auftraggeber den Abschluss der Versicherung innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsunterzeichnung nachzuweisen. 11 Kündigung des Vertrages (1) Der Auftraggeber kann den Vertrag ganz oder teilweise mit einer Frist von 14 Kalendertagen kündigen, wenn Abholstellen der Leistungsbeschreibung von ihm auf Dauer nicht mehr genutzt werden. (2) Der Auftraggeber ist zur Kündigung/Teilkündigung für einzelne Objekte des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt wenn,
a. Der Auftragnehmer Dienstkräften der Verwaltung Geschenke und andere Vorteile im Sinne der 331 Ff StGB und 12 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb anbietet, verspricht oder gewährt. b. Der Vertrag unter Verletzung der Vorschriften des Gesetzes zur Wettbewerbsbeschränkung zustande gekommen ist. c. Der Auftragnehmer Personal einsetzt, welches nicht sozialversichert ist. d. Der Auftragnehmer die Bestimmungen des Vertrages nicht nur geringfügig verletzt, und seine Leistungen nach zweimaliger Abmahnung nicht ordnungsgemäß erbringt, bzw. den Forderungen des Auftraggebers nicht nachkommt. e. Der Auftragnehmer gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz verstößt. f. über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde. g. Der Abschluss der Haftpflichtversicherung nicht binnen der in 10 Abs. 1 genannte Frist nach einer Mahnung unverzüglich nachgewiesen wird. (3) Bei der Kündigung mit sofortiger Wirkung ist der Auftraggeber berechtigt, vom Auftragnehmer Ersatz des ihm hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen. (4) Werden Gebäude aufgegeben oder für andere Zwecke genutzt, kann der Auftraggeber den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Ende jeden Monates kündigen. 12 Vertragsdauer Dieser Vertrag beginnt am 01.01.2017 und endet- unter Beachtung des 11 am 31.12.2018. Es wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart. Innerhalb der Probezeit kann der Auftraggeber ohne Angabe von Gründen und mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. In jedem Falle endet der Vertrag nach einer Vertragsdauer von zwei Jahren am 31.12.2018. 13 Sonstiges Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an Dritte zu übertragen.
14 Erfüllungsort, Gerichtsstand (1) Erfüllungsort sind die in der Leistungsbeschreibung genannten Standorte. (2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des JC MYK. 15 Schriftform (1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. (2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden jedoch unwirksame Bestimmungen unverzüglich durch solche Vereinbarungen ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.
Mayen, den Für das Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz: Rolf Koch Geschäftsführer Für XXX: Geschäftsführer/In