Packen Sie Ihren Notfallkoffer Referent: Rechtsanwalt Dipl. Betrw. Dr. Edgar Eich Partner in Dr. Eich, Jakob & Partner Rechtsanwälte & Steuerberater Ernst-Abbe-Str. 16 56070 Koblenz Tel. 0261 88448-0 Fax: 0261 88448-220 Email: rechtsanwaelte@ejp-koblenz.de Internet: www.ejp-koblenz.de 1
I. Notfall Krankheit im betrieblichen Bereich 1. Allgemeine Grundsätze 2. Besonderheiten des Einzelunternehmers 3. Besonderheiten der Personengesellschaft Was soll mit der Beteiligung erfolgen? Wer soll sie haben? 4. Besonderheiten der Kapitalgesellschaft Wer soll Geschäftsführer sein? Wer soll Anteile halten? 2
5. Gesetzliche Betreuungsregelung 1898 Abs. 1 BGB Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheit ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. 3
Nachteile der gesetzlichen Regelung Zeitdauer bis das der Betreuer ausgewählt wird Auswahl des Betreuers von Gutdünken des Vormundschaftsgerichts abhängig Der Betreuer ist dem Vormundschaftsgericht rechenschaftspflichtig (mit allen Vor- und Nachteilen) Der Betreuer kann mit sich selbst keine Geschäfte abschließen 6. Unternehmervorsorgevollmacht 4
II. Notfall Krankheit im privaten Bereich a) Vorsorgevollmacht (Erläuterung einer Vorsorgevollmacht unter Vorlage eines Musters) b) Patientenverfügung (Erläuterung einer Patientenverfügung unter Vorlage eines Musters) c) Form der Vollmacht 5
aa) Eine Vollmacht kann grundsätzlich mündlich erteilt werden. Sie sollte jedoch zur besseren Beweiszwecken schriftlich erteilt werden. Noch besser ist eine Erteilung einer notariellen Generalvollmacht, von welcher dann Ausfertigungen erteilt werden können und Grundstücksgeschäfte getätigt werden können. bb) Aufbewahrung der Vollmacht am besten in der Spähre des Notars. d) Bevollmächtigung mehrerer Personen ist in bestimmten Ausnahmefällen ratsam. Ansonsten kann es zu Pattsituationen kommen. 6
e) Handlungsanweisungen Der Betriebsinhaber muss in gesunden Tagen zumindest in groben Zügen festlegen, was nach seinem Vorschlag aus dem Betrieb werden soll, wenn er z. B. durch Unfall oder plötzliche Krankheit für längere Zeit nicht mehr einsatzfähig ist. Ohne einen vorgegebenen Tätigkeitsrahmen bestehen für den Bevollmächtigten erhebliche Unsicherheiten und Haftungsgefahren. f) Trennung der Vollmacht für den Privat- und Betriebbereich 7
III. Notfall Tod 1. Allgemeine Grundsätze wie bei Krankheit 2. Besonderheiten bei Tod a) Testament, Formen des Testaments, verschiedene Möglichkeiten der Testamente aa) Erbeinsetzung Vermächtnis bb) Vor- und Nacherbschaft cc) Enterbung dd) Beispiel Berliner Testament mit Vor- und Nachteilen mit Formulierungsvorschlag b) Erbvertrag c) Testamentsvollstreckung 8
3. Bestehen einer Erbengemeinschaft; spezielle Regelung mit Bestimmung eines Erben oder des Bevollmächtigten. IV. Notfall Insolvenz 1. Erkennen der Insolvenz, Insolvenzkriterien und frühzeitige Entscheidung a) Einzelunternehmen b) Personengesellschaften c) GmbH 9
2. Welche Maßnahmen sollen im Vorfeld der Insolvenz bei der Insolvenz getroffen werden. a) Frühzeitiger Insolvenzantrag mit Möglichkeit der übertragenden Sanierung bzw. des Insolvenzplanverfahrens b) Vorsorge im privaten Bereich Eigentum des Einfamilienhauses Kriegskasse c) Absicherung des handelnden Unternehmens z.b. durch eine D&O Versicherung Sozialversicherungsbeiträge Bilanzen und Buchhaltung 10
3. Geordneter Insolvenzantrag a) Eintreten in die Verhandlungen mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter 11
Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und stehe Ihnen selbstverständlich bei Rückfragen gerne zur Verfügung. Vielen Dank! Rechtsanwalt Dipl. Betrw. Dr. Edgar Eich 12