So gelingt ein guter Start: Projektentwicklung von ambulanten Wohngemeinschaften Ina Friedmann und Christina Wißmann Folie 1
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Inhalt 1. Initiatoren von WGs für Pflegebedürftige 2. Aufgaben des Sozialamtes 3. Aufgaben der Auftraggebergemeinschaft 4. Aufgaben des Fördervereins 5. Begleitung durch einen unabhängigen Dritten 6. Erfolgsfaktoren 7. Förderrichtlinien für selbstverantwortete Wohngemeinschaften in der Landeshauptstadt Stuttgart Ein Beispiel für Förderung von Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige Folie 3
Initiatoren und Unterstützer Kommunen und Kreise, Vereine / bürgerschaftlich Engagierte, Wohnbaugesellschaften, soziale Träger Folie 4
Aufgaben des Sozialamtes Bedarf ermitteln: Sozialdaten Wohnraum aquirieren: Kontakt zu Wohnbauträgern Vernetzen mit Heimaufsicht, Kostenträger, Baurechtsamt, Brandschutz, Ehrenamtlichen und Unterstützer im Quartier / der zielgruppenspezifischen Community Informieren: Infoabende, Öffentlichkeitsarbeit Interessenten finden über Beratungsdienste, Sozialdienste, Multiplikatoren Beraten von allen Beteiligten wie Betroffene, Angehörige, Pflegeund Betreuungsanbieter, Wohnbauträger, stadtintern etc. Unterstützen: Koordination und Moderation, Unterlagen gemeinsam erarbeiten und erstellen, Finanzierung klären, Antragstellung, Unterstützung des Wohnbauträgers bei der Umsetzung (z. B. Bauplanung) Mittelfristige Begleitung: Hilfestellung bei Problemen unterschiedlicher Art Folie 5
Aufgaben der Auftraggebergemeinschaft Klare Vereinbarungen notwendig (Konzept, Satzung der AGG) Gemeinsame Entscheidungen über das Leben in der Wohngemeinschaft treffen Einbindung von anderen Beteiligten wie Ämtern, Verein, Begleitern, Ehrenamtlichen, Dienstleistern Auswahl neuer Bewohnerinnen und Bewohner Abschließen von Kooperationsvereinbarungen und Verträgen mit den einzelnen Dienstleistern Klären von Konflikten und Problemen Sicherstellung der Haushaltsführung zum Beispiel durch das Haushaltgeldes regelmäßige Treffen Folie 6
Aufgaben des Fördervereins Förderverein unterstützt die Angehörigen bietet Rechtsform sichert Nachhaltigkeit Akquise, Begleitung und Koordination von Ehrenamtlichen Öffentlichkeitsarbeit Spenden akquirieren Moderation (neutraler Dritter) Folie 7
Unterstützer Sermin und Ergun Can hier zu Besuch bei der hochbetagten Mutter engagieren sich für kulturbezogene Pflege- Wohngemeinschaften. Foto: Christian Hass Folie 8
Begleitung durch Demenz Support Von Beginn an je nach Bedarf bei der baulichen Begleitung, Beratung zum rechtlicher Rahmen, Unterstützung von Angehörigen oder sozialen Trägern bei der Gründung Klärung des Rollen der einzelnen Beteiligten Moderation Mediation Erarbeitung von Vereinbarungen zur Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteure Schulung und Beratung ( z. B. Was ist Demenz? Wie sieht Alltagsunterstützung aus? Beratung zu Pflege und Betreuung) Folie 9
Erfolgsfaktoren Begleitung durch einen externen Dritten Frühzeitige Beteiligung aller notwendigen Akteure Viel miteinander reden, reden, reden!!! Offenheit, Flexibilität und Mut aller Beteiligten Wille der Kommune Personen, die das Projekt vorantreiben Passender Wohnraum ist vorhanden Folie 10
Förderrichtlinien für selbstverantwortete Wohngemeinschaften in der Landeshauptstadt Stuttgart Die Förderrichtlinien gibt es seit 2014. Die Förderung richtet sich an Wohngemeinschaften für Hilfe- und/oder Pflegebedürftige. Dies gilt auch für Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderung. Folie 11
Gegenstand der Förderung 1. Investive Förderung Gegenstand der Förderung ist der Wohnraum für selbstorganisierte ambulant betreute Wohngemeinschaften, für den ein Investitionskostenzuschuss von maximal 5.000 EUR pro Platz bewilligt werden kann. Maximal werden 40.000 EUR pro Wohngemeinschaft bewilligt. Förderfähig sind der Neubau, Umbau oder Ausbau von geeignetem Wohnraum und von Gemeinschaftsflächen der Wohngemeinschaft und die Erstausstattung von Gemeinschaftsflächen. Jedes Mitglied der Wohngemeinschaft bewohnt ein Einzelzimmer mit mindestens 12 m 2. Die zu nutzende Fläche (Individualflächen und anteilig die Gemeinschaftsflächen) beträgt mindestens 30 m 2 pro Bewohner. Folie 12
Gegenstand der Förderung 2. Förderung begleitender Maßnahmen Förderung für begleitende Maßnahmen, wie die Klärung von rechtlichen Fragen, Coaching, Beratung und Supervision. Ausgeschlossen sind Maßnahmen der Gemeinwesenarbeit. Pro Wohngemeinschaft werden maximal 15.000 EUR über einen Zeitraum bis zu längstens 3 Jahren nach Bezug der Wohngemeinschaft bezuschusst. Der Zuschuss wird frühestens ab einem Jahr vor dem geplanten Bezug einer bereits vorhandenen Immobilie gewährt. Folie 13
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Wohnung Folie 15