Inklusive Praktiken als Qualitätssteigerung in der Lehre

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Transkript:

Inklusive Praktiken als Qualitätssteigerung in der Lehre Mag. a Marlene Fuhrmann-Ehn Behindertenbeauftragte der TU Wien Mag. a Christine Steger Behindertenbeauftragte Universität Salzburg 19. September 2014, Universität Graz

I. Vier Ebenen der Inklusion Rechtliche Ebene Politisches Bekenntnis zum gleichberechtigten Zugang zur Bildung Institutionelle Ebene Anerkennung von Behinderung und chronische Erkrankung als relevantes Faktum Strukturelle Ebene Schaffen von Rahmenbedingungen und Bereitstellen von Ressourcen Individuelle Ebene Wird durch persönliche Haltungen und Erfahrungen bestimmt

II. Voraussetzungen für eine inklusive Lehre Allgemeine Qualitätsstandards (?) Anerkennung von Behinderungen/chronischen Erkrankungen als relevante Fakten in allen Bereichen (Lehre, Forschung, Verwaltung) Inklusion in allen Bereichen (Projekte, Forschungsansätze, Budget ) Nachteilsausgleich als Recht der Studierenden Anforderungen an Lehrende

III. Anforderungen der Studierenden Barrierefreiheit von Gebäuden u. Infrastruktur Aufbereitung von Lehr- u. Lerninhalten - (ÖGS) DolmetscherInnen, Unterlagen in leichter Sprache, TutorInnen, Mitschreibhilfen, Schreibassistenz, etc. - Technische Unterstützung (E-Learning, Videoaufnahmen) - Unterstützung bei Erstellen und Präsentieren wissenschaftlicher Arbeiten

III. Anforderungen der Studierenden Organisation des Studienbetriebs - Einführungsphase - Anwesenheitspflicht - Prüfungsmodalitäten - Technische Hilfsmittel

IV. Anforderung der Lehrenden Kompetenz der Lehrenden - Weiterbildung - Informationsveranstaltungen - Informationsmaterial - Ressourcen Weiterentwicklung Strategien zur Umsetzung von Nachteilsausgleichen Dialog aller beteiligter Personen - Studierende, Lehrende, Universitätsangehörige

V. Strategien und Umsetzungen Individuelle Beratung und Unterstützung Fachliche Begleitung und Koordination von Nachteilsausgleichen und Unterstützungsleistungen Kommunikation - Angebote und Leistungen - Sensibilisierungsmaßnahmen/ Projekte

VI. Verantwortung der Lehrenden Bekenntnis zur Inklusiven Bildung Verantwortung für die Lehre liegt bei den Lehrenden! Unterschiedliche Bedürfnisse unterschiedlicher Gruppen Unterschiedliche Anforderungen an unterschiedliche Gruppen Haltungen lassen sich nicht verordnen!

VII. Verantwortung der Studierenden Gezielt outen sagen, was ist - Bedarf (rechtzeitig) bekanntgeben - Soft Skills Selbstbestimmt agieren - ExpertInnen in eigener Sache - Lern- und Bewältigungsstrategien

VIII. Beispiele aus der Praxis Schwerhöriger Informatikstudent Feinmotorisch eingeschränkter Chemiestudent Bauingenieurstudent mit chronischer Erkrankung (Diabetes) Mathematikstudentin mit Schizophrenie

Literatur Beier, Christoph / Bürger, Irma (2010): Eine Uni für alle Studium und Behinderung : Chancengleichheit für Studierende mit Behinderung an Hochschulen. Projektbericht des Potsdamer Modellprojekts zur Qualifizierung von Erstsemestertutor/innen an Hochschulen. Berlin: DeutschesStudentenwerk Döbert, Hans[Hrsg.] : Inklusive Bildung professionell gestalten. Situationsanalyse und Handlungsempfehlungen. Münster:Waxmann 2013 Knauf, Helene: Ressourcen und Barrieren für Inklusion an Hochschulen. Eine qualitative Untersuchung zu Sichtweisen von Studierenden und Lehrenden an deutschen Hochschulen http://www.inklusion-online.net/index.php/inklusion-online/article/view/214/215 (28.07.2014) Reich, Kersten [Hrsg.] : Inklusion und Bildungsgerechtigkeit. Standards und Regeln zur Umsetzung einer inklusiven Schule. Weinheim Basel: Beltz 2012 Rothenberg, Brigitte: Barrierefreie Hochschuldidaktik. In: journal hochschuldidaktik TU Dortmund 2012, 23. Jg. Nr. 1-2 Vierzig Wege der Binnendifferenzierung für heterogene LernerInnen-Gruppen. Ein didaktischer Reader verfasst von Dr.in Birgit Aschemann unter Mitarbeit von Mag.a Petra Gugler u. Mag.a Maria Nimmerfall, Frauenservice Graz 2011 Mag.a Marlene Fuhrmann-Ehn, TU Wien