Kaufmännische Betriebslehre

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EUROPA-FACHBUCHREIHE für wirtschaftliche Bildung Kaufmännische Betriebslehre Kurzausgabe 33. Auflage Verfasst von Lehrern an Kaufmännischen Schulen Lektorat: Jürgen Müller, 79112 Freiburg VERLAG EUROPA-LEHRMITTEL Nourney, Vollmer GmbH & Co. KG Düsselberger Straße 23 42781 Haan-Gruiten Europa-Nr.: 90246

Mitarbeiter des Arbeitskreises: Deskovski, Toni Studienrat Heidelberg Felsch, Stefan Studienrat Freiburg i. Br. Frühbauer, Raimund Oberstudiendirektor Wangen i. A. Krohn, Johannes Studienrat Freiburg i. Br. Kurtenbach, Stefan Studiendirektor Bad Saulgau Müller, Jürgen Studiendirektor Freiburg i. Br. Rupp, Martin Oberstudienrat Reutlingen Leitung des Arbeitskreises und Lektorat: Jürgen Müller, Im Kapellenacker 4a, 79112 Freiburg i. Br. Bildbearbeitung: Verlag Europa-Lehrmittel, 42781 Haan-Gruiten 33. Auflage 2015 Druck 5 4 3 2 1 Alle Drucke derselben Auflage sind parallel einsetzbar, da sie bis auf die Behebung von Druckfehlern untereinander unverändert sind. ISBN 978-3-8085-9085-0 Alle Rechte vorbehalten. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der gesetzlich geregelten Fälle muss vom Verlag schriftlich genehmigt werden. 2015 by Verlag Europa-Lehrmittel, Nourney, Vollmer GmbH & Co. KG, 42781 Haan-Gruiten http://www.europa-lehrmittel.de Umschlagfoto: Christine Bird Fotolia.com Satz und Umschlaggestaltung: Satz+Layout Werkstatt Kluth GmbH, 50374 Erftstadt Druck: M. P. Media-Print Informationstechnologie GmbH, 33100 Paderborn

Vorwort»Kaufmännische Betriebslehre Kurzausgabe«ist ein in Unterricht und Praxis vielfach bewährtes betriebswirtschaftliches Fachbuch. Es richtet sich an Schülerinnen und Schüler an Fachschulen und Berufskollegs Schülerinnen und Schüler in kaufmännischen Berufsfeldern Schülerinnen und Schüler in Ausbildungs-, Umschulungs- und Weiterbildungslehrgängen Dozenten und Teilnehmer von Fort- und Weiterbildungen in Unternehmen, Verbänden und sonstigen Institutionen Die vorliegende 33. Auflage des Buches bietet die Breite der betriebswirtschaftlichen und rechtskundlichen Lehrinhalte. Das Buch erhält durch eine straffe und einprägsame Darstellung der einzelnen Stoffgebiete eine in sich geschlossene Form. Für den Lernenden ist es übersichtlich und erleichtert somit das strukturierte und eigenständige Lernen. Zahlreiche fallbezogene und praxisorientierte Beispiele im Text sowie mehrfarbige Darstellungen und Tabellen veranschaulichen schwierige Sachverhalte. Handlungsorientierte Aufgaben und Probleme sind am Ende der einzelnen Sachthemen zusammengefasst. Sie bieten Material für Wiederholungen und Hausaufgaben sowie zur Prüfungsvorbereitung. Ausführliche Inhalts- und Stichwortverzeichnisse erleichtern das Auffinden von Kapiteln, Abschnitten, Fachbegriffen und Erläuterungen. Die»Kaufmännische Betriebslehre Kurzausgabe«enthält die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die statistischen Daten bis zum Januar 2015. Ihr Feedback ist uns wichtig. Ihre Anmerkungen, Hinweise und Verbesserungsvorschläge zu diesem Buch nehmen wir gerne auf schreiben Sie uns unter lektorat@europa-lehrmittel.de. 3 Rottenburg, Januar 2015 Die Verfasser

4 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen des Wirtschaftens............. 11 1.1 Notwendigkeit des Wirtschaftens. 11 1.1.1 Bedürfnisse, Bedarf, Nachfrage.... 11 1.1.2 Güter......................... 12 1.1.3 Ökonomisches Prinzip........... 12 1.2 Betriebe als Orte der Leistungserstellung und Leistungsverwertung........... 13 1.2.1 Private und öffentliche Betriebe.... 13 1.2.2 Leistungsfunktionen verschiedener Wirtschaftszweige............... 14 1.2.3 Betriebswirtschaftliche Produktionsfaktoren...................... 14 1.2.4 Zusammenwirken betrieblicher Funktionsbereiche.............. 16 1.2.5 Supply Chain Management....... 17 2 Rechtliche Rahmenbedingungen des Wirtschaftens 19 2.1 Rechtssubjekte................ 19 2.1.1 Natürliche und juristische Personen. 19 2.1.2 Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit.............. 19 2.2 Rechtsobjekte................. 21 2.2.1 Sachen und Rechte............. 21 2.2.2 Eigentum und Besitz............. 22 2.3 Rechtsgeschäfte............... 24 2.3.1 Arten und Zustandekommen der Rechtsgeschäfte................ 24 2.3.2 Form der Rechtsgeschäfte........ 25 2.3.3 Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften............... 26 2.3.4 Wichtige Vertragsarten im Überblick 28 2.4 Vertragsfreiheit und Allgemeine Geschäftsbedingungen......... 29 3 Die Unternehmung........ 31 3.1 Wirtschaftliche Entscheidungen bei der Gründung.............. 31 3.1.1 Wahl des Geschäftszweiges und der Betriebsgröße.................. 31 3.1.2 Wahl des Standorts............. 31 3.1.3 Kapitalbeschaffung und Kapitalverwendung.............. 32 3.2 Rechtliche Rahmenbedingungen für die Gründung............... 33 3.2.1 Gewerbefreiheit................ 33 3.2.2 Kaufmannseigenschaft........... 33 3.2.3 Firma........................ 35 3.2.4 Anmeldung der Unternehmung zum Handelsregister............. 36 3.3 Unternehmungsformen......... 38 3.4 Personenunternehmungen....... 40 3.4.1 Einzelunternehmung............. 40 3.4.2 Offene Handelsgesellschaft (OHG)........................ 40 3.4.3 Kommanditgesellschaft (KG)...... 44 3.4.4 GmbH & Co. KG................ 44 3.4.5 Stille Gesellschaft............... 45 3.4.6 Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR).................. 46 3.4.7 Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe......... 46 3.5 Kapitalgesellschaften........... 48 3.5.1 Aktiengesellschaft (AG)........... 48 3.5.2 Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)....................... 52 3.5.3 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)................ 53 3.6 Besondere Gesellschaftsform: Genossenschaft (eg)........... 56 3.7 Kooperation und Konzentration.. 58 3.7.1 Kartell........................ 59 3.7.2 Interessengemeinschaft.......... 60 3.7.3 Konsortium.................... 60 3.7.4 Verbundene Unternehmen........ 61 3.7.5 Vereinigte Unternehmen (Trust).... 62 3.7.6 Ziele der Unternehmenszusammenschlüsse............. 62 3.7.7 Staatliche Maßnahmen zur Erhaltung des Wettbewerbs....... 63 3.8 Not leidende Unternehmung..... 65 3.8.1 Sanierung..................... 66 3.8.2 Insolvenzplan.................. 67 3.8.3 Außergerichtlicher Vergleich....... 67 3.8.4 Insolvenzverfahren.............. 68 3.8.5 Restschuldbefreiung............. 72 3.8.6 Bankrott...................... 72 3.9 Liquidation der Unternehmung... 73 4 Menschliche Arbeit im Betrieb..................... 74 4.1 Leitende und ausführende Arbeit. 74 4.1.1 Von Unternehmern zu leistende Funktionen im Betrieb............ 74 4.1.2 Von den Mitarbeitern zu leistende Funktionen im Betrieb............ 75

5 4.2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.. 76 4.2.1 Ausbildungsverhältnisse.......... 76 4.2.2 Kaufmännischer Angestellter (Handlungsgehilfe).............. 78 4.2.3 Handlungsvollmacht............. 82 4.2.4 Prokura....................... 83 4.2.5 Generalvollmacht............... 85 4.3 Ordnung und Rechtsschutz der betrieblichen Arbeit............ 86 4.3.1 Arbeitsvertrag.................. 86 4.3.2 Sozialpartnerschaft.............. 89 4.3.3 Arbeitskampf und Schlichtung..... 90 4.3.4 Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Betrieb....... 92 4.3.5 Arbeitsgerichte................. 95 4.3.6 Arbeitsschutzgesetze............ 96 4.4 Entlohnung der betrieblichen Arbeit............ 100 4.4.1 Löhne und Preise............... 100 4.4.2 Arbeitsbewertung............... 101 4.4.3 Lohnformen................... 102 4.4.4 Gewinn- und Kapitalbeteiligung.... 105 4.4.5 Lohnzahlung................... 106 4.4.6 Soziale Leistungen (Lohnnebenkosten)....................... 107 5 Leitung der Unternehmung............ 108 5.1 Zielsetzung................... 108 5.2 Planung...................... 109 5.3 Organisation.................. 109 5.3.1 Aufgaben der Organisation........ 109 5.3.2 Aufbauorganisation.............. 110 5.3.3 Leitungssysteme (Instanzenbildung). 112 5.3.4 Ablauforganisation.............. 114 5.4 Kontrolle und Revision.......... 118 5.5 Rechenschaftslegung und Repräsentation................ 119 5.6 Logistik...................... 120 5.6.1 Integriertes Logistikkonzept....... 120 5.6.2 Teilbereiche des Logistikkonzepts.. 120 6 Warenbeschaffung........ 125 6.1 Bedarfs- und Bezugsquellenermittlung.................... 125 6.1.1 Bedarfsermittlung............... 125 6.1.2 Bezugsquellenermittlung......... 128 6.2 Zustandekommen des Kaufvertrags...................... 130 6.2.1 Anfrage....................... 130 6.2.2 Angebot...................... 131 6.2.3 Bestellung (Auftrag)............. 133 6.2.4 Bestellungsannahme (Auftragsbestätigung)............ 133 6.2.5 Kaufvertrag.................... 134 6.3 Inhalt des Kaufvertrags......... 137 6.4 Arten des Kaufs............... 144 6.4.1 Bürgerlicher Kauf und Handelskauf................... 144 6.4.2 Besondere Arten des Kaufvertrags.. 145 6.5 Werkvertrag und ähnliche Verträge. 147 6.6 Lieferungsüberwachung......... 148 6.7 Preisberechnung (Kalkulation).... 149 6.7.1 Kalkulation im Handelsbetrieb..... 149 6.7.2 Kalkulierter Preis und Marktpreis... 150 6.7.3 Preisangaben für Waren und Leistungen.................... 151 6.8 Störungen bei der Erfüllung des Kaufvertrags.................. 153 6.8.1 Mangelhafte Lieferung (Schlechtleistung)............... 153 6.8.2 Lieferungsverzug (Nicht-Rechtzeitig- Lieferung)..................... 156 6.8.3 Annahmeverzug (Nicht-Rechtzeitig- Annahme)..................... 157 6.8.4 Zahlungsverzug (Nicht-Rechtzeitig- Zahlung)...................... 158 6.8.5 Überblick über die Störungen bei der Erfüllung des Kaufvertrags..... 159 6.8.6 Außergerichtliches Mahnverfahren.. 160 6.8.7 Gerichtliches Mahnverfahren...... 160 6.8.8 Klageverfahren................. 163 6.8.9 Zwangsvollstreckung............ 163 6.9 Verjährung.................... 165 7 Lagerhaltung.............. 168 7.1 Notwendigkeit und Aufgaben der Lagerhaltung.................. 168 7.2 Das Lager und seine Einrichtung.. 169 7.2.1 Lagerarten.................... 169 7.2.2 Lagereinrichtungen.............. 170 7.2.3 Lagerplan..................... 170 7.3 Arbeiten im Lager und Lagerkontrolle................. 170 7.3.1 Lagerarbeiten.................. 171 7.3.2 Lagerkontrolle.................. 171 7.4 Lagerkennzahlen.............. 171 7.4.1 Lagerbestände................. 171 7.4.2 Lagerumschlag................. 172 7.4.3 Lagerzinssatz.................. 173 7.4.4 Wirtschaftlichkeit der Lagerhaltung................... 174

6 8 Absatz (Marketing)........ 176 8.1 Beschaffung von Marktinformationen durch Marktforschung.... 177 8.1.1 Grundbegriffe der Marktforschung.. 177 8.1.2 Anwendungsbereiche der Marktforschung................ 178 8.1.3 Primär- und Sekundärforschung.... 178 8.2 Produktpolitik................. 179 8.3 Sortimentspolitik............... 180 8.3.1 Sortimentsstruktur.............. 180 8.3.2 Sortimentsgestaltung............ 180 8.4 Preis- und Konditionenpolitik.... 181 8.5 Werbung..................... 182 8.5.1 Arten der Werbung.............. 182 8.5.2 Aufgaben und Wirkungen der Werbung...................... 182 8.5.3 Werbemittel und Werbeträger...... 183 8.5.4 Werbeplan und Mediastrategie..... 184 8.5.5 Werbeerfolgskontrolle............ 186 8.5.6 Unzulässige Werbung (unlauterer Wettbewerb).......... 186 8.6 Absatzwege................... 187 8.7 Absatzhelfer.................. 188 8.8 Andere absatzpolitische Instrumente................... 189 8.8.1 Verkaufsförderung (Sales Promotion)............... 189 8.8.2 Public Relations................ 190 8.8.3 Dienst am Kunden Kundendienst.. 191 8.9 Marktsegmentierung und Marketing-Mix................. 191 8.9.1 Marktsegmentierung............. 191 8.9.2 Marketing-Mix................. 192 8.10 Marketingcontrolling........... 192 8.11 Marketing und Verbraucherschutz 194 8.11.1 Unwahre Werbung.............. 194 8.11.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen. 194 8.11.3 Preisangaben.................. 194 8.11.4 Produkthaftung................. 194 8.11.5 Kredit- und Abzahlungsgeschäfte, Haustür- und Fernabsatzgeschäfte..................... 195 9 Güter- und Nachrichtenverkehr.................... 196 9.1 Geschäfte beim Güterverkehr.... 196 9.1.1 Frachtgeschäft................. 196 9.1.2 Speditionsgeschäft.............. 197 9.1.3 Lagergeschäft.................. 198 9.2 Einrichtungen (Träger) des Güterund Nachrichtenverkehrs........ 200 9.2.1 Brief- und Paketdienste.......... 200 9.2.2 Telekommunikationsdienste....... 203 9.2.3 Eisenbahngüterverkehr........... 203 9.2.4 Kraftwagengüterverkehr.......... 207 9.2.5 Rohrleitungsverkehr............. 208 9.2.6 Seeschiffsgüterverkehr........... 208 9.2.7 Binnenschiffsgüterverkehr........ 211 9.2.8 Luftfrachtverkehr............... 212 9.2.9 Leistungen der Verkehrsträger in Deutschland................... 214 9.3 Transport und Lagerung gefährlicher Güter.............. 214 10 Geld und Zahlungsverkehr 217 10.1 Geld und Währung............. 217 10.1.1 Eigenschaften des Geldes........ 217 10.1.2 Funktionen des Geldes........... 217 10.1.3 Währung...................... 218 10.2 Zahlungsmittel und Zahlungsarten................. 218 10.2.1 Zahlungsmittel................. 218 10.2.2 Zahlungsarten.................. 219 10.2.3 Gironetze..................... 219 10.2.4 Elektronischer Zahlungsverkehr.... 220 10.3 Zahlungsträger................ 225 10.3.1 Barzahlung.................... 225 10.3.2 Zahlschein.................... 225 10.3.3 Zahlungsanweisung............. 225 10.3.4 Zahlungsverkehr im europäischen Zahlungsverkehrsraum SEPA...... 226 10.3.5 SEPA-Lastschrift............... 227 10.3.6 Scheck....................... 228 10.3.7 Wechsel...................... 230 11 Finanzierung der Unternehmung............ 233 11.1 Finanzierungsarten............. 233 11.1.1 Beteiligungsfinanzierung (Eigenfinanzierung).............. 234 11.1.2 Fremdfinanzierung.............. 235 11.1.3 Selbstfinanzierung.............. 238 11.2 Unterschiedliche Merkmale von Eigen- und Fremdkapital....................... 240 12 Der Handel................ 242 12.1 Einzelhandel.................. 242 12.1.1 Ladengeschäfte................ 242 12.1.2 Versandhandel................. 243 12.2 Großhandel................... 244 12.2.1 Arten des Großhandels........... 244 12.2.2 Bedeutung des Großhandels...... 245 12.3 Gruppenbildung im Handel...... 246 12.3.1 Aufgaben der Gruppen........... 246

7 12.3.2 Einkaufsgenossenschaften des Einzelhandels.................. 246 12.3.3 Einkaufskontore und Genossenschaftszentralen........ 247 12.3.4 Freiwillige Ketten............... 247 12.3.5 Vertragshändlersystem........... 247 12.3.6 Einkaufsverbände............... 247 12.3.7 Franchising.................... 248 12.4 Warenwirtschaft und Warenwirtschaftssysteme....... 248 12.5 Markt- und Börsenhandel....... 252 12.5.1 Allgemeine Märkte.............. 252 12.5.2 Versteigerung (Auktion)........... 253 12.5.3 Messe und Ausstellung........... 253 12.5.4 Börse........................ 254 12.6 Außenhandel.................. 254 12.6.1 Einfuhr und Einfuhrverfahren...... 255 12.6.2 Verzollung..................... 255 12.6.3 Transithandel und Transitverkehr... 257 12.6.4 Ausfuhr und Ausfuhrverfahren..... 257 12.6.5 Außenhandelsdokumente......... 258 12.6.6 Lieferungsbedingungen im Außenhandel................ 259 12.6.7 Verpackungen im Außenhandel.... 260 12.6.8 Zahlungsbedingungen im Außenhandel................... 260 12.6.9 Förderung des Außenhandels...... 261 12.6.10 Handels- und Zahlungsbilanz...... 262 13 Der Industriebetrieb...... 264 13.1 Ablauf der Leistungserstellung im Industriebetrieb............. 265 13.1.1 Aufstellung des Produktionsprogramms.................... 265 13.1.2 Fertigungsplanung.............. 266 13.1.3 Produktionsplanung und -steuerung (PPS)............... 270 13.1.4 Fertigungsdurchführung.......... 273 13.1.5 Qualitätsmanagement............ 274 13.2 Qualitätskennzeichnung und Rechtsschutz der Erzeugnisse... 277 13.2.1 Qualitätskennzeichnung.......... 277 13.2.2 Rechtsschutz der Erzeugnisse..... 278 13.3 Rationalisierung der Leistungserstellung............ 279 13.3.1 Rationalisierung des Fertigungsverfahrens............ 279 13.3.2 Rationalisierung des Fertigungsgegenstandes......... 280 13.3.3 Ganzheitliche Rationalisierungskonzepte...................... 281 13.4 Kostenrechnung im Industriebetrieb................ 284 13.5 Mess- und Richtzahlen.......... 288 14 Die Kreditinstitute......... 291 14.1 Geschäfte der Kreditinstitute..... 291 14.2 Einlagengeschäfte............. 291 14.2.1 Sichteinlagen.................. 291 14.2.2 Termineinlagen................. 292 14.2.3 Spareinlagen................... 292 14.2.4 Sparförderung.................. 293 14.3 Kreditgeschäfte............... 294 14.3.1 Grundsätze der Kreditgewährung... 294 14.3.2 Kreditvertrag, Kreditwürdigkeit, Kreditüberwachung............. 295 14.3.3 Kreditarten und Kreditsicherungen.. 296 14.4 Bankkredite................... 298 14.4.1 Personal- oder Blankokredit....... 298 14.4.2 Verstärkte Personalkredite........ 298 14.4.3 Realkredite.................... 300 14.5 Kreditleihe.................... 304 14.5.1 Avalkredit..................... 304 14.5.2 Akzeptkredit................... 305 14.5.3 Akkreditiv..................... 305 14.5.4 Rembourskredit (Akzept-Akkreditiv).............. 306 14.6 Wertpapiergeschäfte........... 307 14.6.1 Einteilung der Wertpapiere hinsichtlich der verbrieften Rechte.. 307 14.6.2 Gläubigerpapiere............... 314 14.6.3 Teilhaberpapiere................ 315 14.6.4 Wertpapier-Sonderformen........ 315 14.6.5 Effektenbörse.................. 316 14.6.6 Höhe und Schwankungen der Effektenkurse.................. 318 14.6.7 Ausgabe, Übernahme und Unterbringung von Effekten....... 320 14.6.8 Depotgeschäfte................ 321 14.7 Zahlungsgeschäfte............. 322 14.8 Kreditinstitute und Europäische Zentralbank........ 323 14.8.1 Arten der Kreditinstitute.......... 323 14.8.2 Europäische Zentralbank......... 323 15 Die Versicherung.......... 327 15.1 Sozialversicherung............. 328 15.2 Drei-Säulen-System der Alterssicherung................ 332 15.2.1 Gesetzliche Altersvorsorge........ 332 15.2.2 Betriebliche Altersvorsorge....... 333 15.2.3 Private Vorsorge............... 333 15.3 Individualversicherung.......... 335 15.4 Personenversicherung.......... 336 15.5 Sachversicherung.............. 336 15.6 Vermögensversicherung........ 336 15.7 Kraftfahrtversicherung.......... 336

8 16 Steuern.................... 339 16.1 Besitzsteuern................. 342 16.1.1 Einkommensteuer............... 342 16.1.2 Lohnsteuer.................... 346 16.1.3 Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer)............... 347 16.1.4 Körperschaftsteuer.............. 347 16.1.5 Grundsteuer................... 347 16.1.6 Gewerbesteuer................. 348 16.1.7 Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer.. 348 16.2 Verkehrsteuern................ 351 16.2.1 Umsatzsteuer.................. 351 16.2.2 Kraftfahrzeugsteuer............. 352 16.2.3 Grunderwerbsteuer.............. 353 16.3 Verbrauchsteuern.............. 353 Stichwortverzeichnis................. 354 Bildnachweis: ASKUS Consult GmbH, Freiburg Claas Saulgau GmbH, Bad Saulgau Deutsche Telekom AG, Darmstadt Deutsche Bahn AG, Berlin Daimler AG, Stuttgart Frankfurter Allgemeine Zeitung, Frankfurt Gardena AG, Ulm GIF Gesellschaft für Ingenieurprojekte Freiburg GmbH, Freiburg Hapag-Lloyd AG, Hamburg Markus Frey, Solingen Wirtschaftswoche, Düsseldorf Wichtiger Hinweis In diesem Buch finden sich Verweise/Links auf Internetseiten. Für die Inhalte auf diesen Seiten sind ausschließlich die Betreiber verantwortlich, weshalb eine Haftung ausgeschlossen wird. Für den Fall, dass Sie auf den angegebenen Internetseiten auf illegale und anstößige Inhalte treffen, bitten wir Sie, uns unter info@europa-lehrmittel.de davon in Kenntnis zu setzen, damit wir beim Nachdruck dieses Buches den entsprechenden Link entfernen können.

9 Gesetze, Verordnungen und Abkürzungen ADR ADSp AEG AFB AGG AHB AKB AktG AltTZG AO ArbGG ArbNErfG ArbSchG ArbZG AVB AWB AWG AWV BBankG BBiG BEEG BetrAVG BetrVG BewG BFH BGB BImSchG BKGG BörsG BUrlG CMR DepotG DGR DrittelbG EBRG EFTA EGV EG.VO EinzelhG ENeuOG EntgFG ErbStG EStG EU EVO FGO FG FVG GBO GebrMG GenG GeschmMG GewO GewStG GG GGBefG GGVE GGVS GmbHG GrEStG GrStG GsiG Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (European Agreement Concerning the international Carriage of Dangerous Goods by Road) Allgemeine Deutsche Spediteur-Bedingungen Allgemeines Eisenbahngesetz Allgemeine Feuerversicherungsbedingungen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung Aktiengesetz Altersteilzeitgesetz Abgabenordnung Arbeitsgerichtsgesetz Arbeitnehmererfindungsgesetz Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz) Gesetz zur Vereinheitlichung des Arbeitszeitrechts (Arbeitszeitgesetz) Allgemeine Versicherungsbedingungen Allgemeine Bedingungen für Versicherungen gegen Leitungswasserschäden Außenwirtschaftsgesetz Außenwirtschaftsverordnung Gesetz über die Deutsche Bundesbank (Bundesbankgesetz) Berufsbildungsgesetz Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit Gesetz über betriebliche Altersversorgung Betriebsverfassungsgesetz Bewertungsgesetz Bundesfinanzhof Bürgerliches Gesetzbuch Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) Bundeskindergeldgesetz Börsengesetz Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) Convention relativ au Contrat de transport international de Marchandises par Route (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr) Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (Depotgesetz) Dangerous Goods Regulations Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz) Gesetz über Europäische Betriebsräte European Free Trade Association EG-Vertrag Verordnung des Europäischen Parlaments Einzelhandelsgesetz Eisenbahnneuordnungsgesetz Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz) Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz Einkommensteuergesetz Europäische Union Eisenbahn-Verkehrsordnung Finanzgerichtsordnung Finanzgericht Gesetz über die Finanzverwaltung (Finanzverwaltungsgesetz) Grundbuchordnung Gebrauchsmustergesetz Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz) Gesetz betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen (Geschmacksmustergesetz) Gewerbeordnung Gewerbesteuergesetz Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter Gefahrgutverordnung Eisenbahn Gefahrgutverordnung Straße Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung Grunderwerbsteuergesetz Grundsteuergesetz Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

10 GüKG GVG GWB HGB IHK IHKG InsO InvG JArbSchG KAGG KraftStG KSchG KStG KWG LMBG LuftVG MarkenG MG MitbestG MoMiG MuSchG MÜK NachwG PAngV PartGG PatG PfandBG PflVG PostG ProdHaftG PTNeuOG PublG RKW ROG RVO ScheckG SGB SGG SigG SolZG StGB StPO StVZO TACT TKG TVG UmweltHG UStG UWG VAG VermBG VerpackV VGB VHB VVG VwVfG WAK WG WHG WoPG WTO ZAG ZK ZollV ZollVG ZPO Güterkraftverkehrsgesetz Gerichtsverfassungsgesetz Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Handelsgesetzbuch Industrie- und Handelskammer Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern Insolvenzordnung Investmentgesetz Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften Kraftfahrzeugsteuergesetz Kündigungsschutzgesetz Körperschaftsteuergesetz Gesetz über das Kreditwesen Gesetz über den Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen (Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz) Luftverkehrsgesetz Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz) Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Montan-Mitbestimmungsgesetz) Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz) Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz) Montrealer Übereinkommen Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz) Verordnung zur Regelung der Preisangaben (Preisangabenverordnung) Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (Partnerschaftsgesellschaftsgesetz) Patentgesetz Pfandbriefgesetz Gesetz über die Pflichtversicherung bei Kraftfahrzeughaltern Postgesetz Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz) Gesetz zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (Publizitätsgesetz) Rationalisierungskuratorium der deutschen Wirtschaft Raumordnungsgesetz Reichsversicherungsordnung Scheckgesetz Sozialgesetzbuch Sozialgerichtsgesetz Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (Signaturgesetz) Solidaritätszuschlagsgesetz Strafgesetzbuch Strafprozessordnung Straßenverkehrszulassungsordnung The Air Cargo Tariff Telekommunikationsgesetz Tarifvertragsgesetz Umwelthaftungsgesetz Umsatzsteuergesetz Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen Fünftes Vermögensbildungsgesetz Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung) Allgemeine Bedingungen für die Verbundene Wohngebäudeversicherung Allgemeine Bedingungen für die Verbundene Hausratversicherung Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz) Verwaltungsverfahrensgesetz Warschauer Abkommen Wechselgesetz Wasserhaushaltsgesetz Wohnungsbau-Prämiengesetz World Trade Organisation Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten EG-Zollkodex Zollverordnung Zollverwaltungsgesetz Zivilprozessordnung

Grundlagen des Wirtschaftens 11 1 Grundlagen des Wirtschaftens Der Mensch braucht Güter, um existieren und ein menschenwürdiges Dasein führen zu können. Mit der Produktion und Bereitstellung von Gütern dient die Wirtschaft also dem Menschen. 1.1 Notwendigkeit des Wirtschaftens Ursache des Wirtschaftens sind die Wünsche der Menschen nach Gütern, ihre Bedürfnisse. 1.1.1 Bedürfnisse, Bedarf, Nachfrage»Ein jeder Wunsch, wenn er erfüllt, kriegt augenblicklich Junge«(Wilhelm Busch). Der Mensch hat Bedürfnisse. Sie sind unbegrenzt, unterschiedlich, wandelbar, von verschiedenen Bedingungen abhängig und im Einzelnen mehr oder minder dringlich. Nach der Dringlichkeit der Bedürfnisse unterscheidet man: a) Existenzbedürfnisse. Ihre Befriedigung ist notwendig zur Erhaltung des Lebens. Beispiele: Bedürfnisse nach ausreichender Nahrung, Kleidung, Wohnung und Grundbildung; Bedürfnisse nach reiner Luft, sauberem Trinkwasser und lebenswerter Umwelt. b) Kultur- und Luxusbedürfnisse. Ihre Befriedigung erhöht den Lebensstandard und steigert das Lebensgefühl. Beispiele: Bedürfnisse nach verfeinerter Kost, anspruchsvoller Kleidung, gehobener Bildung, sozialer Geltung, Kunstgenuss und vielfältigen Möglichkeiten der Urlaubs- und Freizeitgestaltung. Es ist Wunsch und Ziel des Menschen, seine Bedürfnisse befriedigen zu können. In welchem Maße der Mensch diese befriedigen kann, hängt ab von seiner Leistungsfähigkeit, seiner Leistungsbereitschaft und den verfügbaren Mitteln (Einkommen und Vermögen). Bedarf im wirtschaftlichen Sinne ist nur der Teil der Bedürfnisse, den der Mensch mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln (Kaufkraft) befriedigen will und kann. Nachfrage nach einem Gut entsteht, wenn der Mensch am Markt auftritt, um seinen Bedarf zu decken. Vom Bedürfnis zur Nachfrage Bedürfnisse Bedarf Nachfrage Markt

12 Grundlagen des Wirtschaftens 1.1.2 Güter Die Mittel, die zur Befriedigung der menschlichen Bedürfnisse dienen können, nennt man Güter. Einen Überblick über die Güter, unter denen man nicht nur materielle, sondern auch immaterielle Güter (Rechte) und Dienstleistungen versteht, gibt das folgende Bild. Güter freie Güter* z.b. Sonnenlicht Produktionsgüter Sachen Konsumgüter knappe Güter Rechte* z. B. Markenzeichen, Gütezeichen, Patente Dienstleistungen* z. B. Transport von Waren, Zahlungsvermittlung, Versicherungsschutz Verbrauchsgüter z.b. Treibstoffe für Lieferwagen Gebrauchsgüter z.b. Ladeneinrichtung, Lieferwagen Verbrauchsgüter z.b. Lebensmittel, Treibstoffe für Privatwagen Gebrauchsgüter z. B. Wohnungseinrichtung, Privatwagen *Auch freie Güter, Rechte und Dienstleistungen können sowohl Produktions- als auch Konsumgüter sein. Die Bedürfnisse der Menschen sind unbegrenzt, nicht aber die zu ihrer Befriedigung benötigten Güter. Nur wenige Güter sind so reichlich vorhanden, dass der Mensch seine Bedürfnisse nach ihnen ohne Mühe und Aufwand befriedigen kann. Man nennt sie freie Güter. Die Zunahme der Bedürfnisse und das Wachstum der Weltbevölkerung führen jedoch dazu, dass freie Güter zunehmend zu knappen Gütern werden. Beispiele für freie Güter: Luft, Sonnenlicht, Regenwasser. Aber auch die freien Güter können sehr leicht zu knappen Gütern werden, wenn der Mensch nicht sorgfältig mit ihnen umgeht. Die meisten Güter sind knappe Güter. Die Gründe dafür sind: Die meisten Stoffe und Kräfte kommen in der Natur nur in begrenzter Menge vor, sodass sich bei wachsendem Bedarf die Grenzen des Wirtschaftswachstums immer deutlicher abzeichnen. Der Mensch muss die benötigten Stoffe und Kräfte der Natur erst mühevoll abringen, und zwar unter Einsatz seiner ebenfalls begrenzten Arbeitskraft und seiner begrenzten technischen Mittel, die zuvor produziert werden müssen. Die meisten Güter sind in den verschiedenen Wirtschaftsräumen in ungleicher Menge vorhanden. Politische Grenzen, die oft auch wirtschaftliche Grenzen sind, können gebietsweise die Knappheit verschärfen. Die Knappheit der meisten Güter zwingt den Menschen zu wirtschaften, d.h. geistige und körperliche Kraft aufzubringen, um die Knappheit weitgehend zu überwinden. Nur die knappen Güter sind Gegenstand des Wirtschaftens. Man nennt sie deshalb Wirtschaftsgüter. Produktionsgüter werden zur Herstellung eines neuen Gutes benötigt, während Konsumgüter unmittelbar der Befriedigung von Bedürfnissen dienen. Nur einmal verwendbare Güter werden Verbrauchsgüter, mehrmals zu benutzende Güter werden Gebrauchsgüter genannt. 1.1.3 Ökonomisches Prinzip Um ein möglichst hohes Maß an Bedürfnisbefriedigung zu erreichen, bemühen sich die Menschen, knappe Güter sparsam und vernünftig einzusetzen. Sie beachten daher bei ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit folgende Grundsätze (Prinzipien):

Grundlagen des Wirtschaftens 13 Das Maximalprinzip. Es verlangt, dass mit gegebenen Mitteln eine möglichst hohe Leistung erzielt wird. Beispiel: Die Werbeabteilung einer Großhandlung kann über 100.000 EUR verfügen. Sie soll damit einen möglichst hohen Umsatz vorbereiten. Das Minimalprinzip (Sparprinzip). Es verlangt, dass eine vorbestimmte Leistung mit möglichst geringen Mitteln erzielt wird. Beispiel: Eine Möbelgroßhandlung beabsichtigt, in einer Sonderaktion 50 Küchen zu verkaufen. Der dafür erforderliche Werbeaufwand soll möglichst niedrig sein. Ungeachtet des Unterschieds verwendet man für beide Prinzipien den Ausdruck»wirtschaftliches oder ökonomisches Prinzip«. Das Handeln nach dem ökonomischen Prinzip ist Leitsatz für alle Unternehmen, Betriebe und Haushalte. 1.2 Betriebe als Orte der Leistungserstellung und Leistungsverwertung Wirtschaftliches Handeln vollzieht sich in erster Linie in Betrieben. Betriebe sind Wirtschaftseinheiten, die der Leistungserstellung und Leistungsverwertung dienen. a) Leistungserstellung (Produktion). Durch den planmäßigen Einsatz von Arbeit und sachlichen Mitteln werden laufend Wirtschaftsgüter erzeugt, die mittelbar oder unmittelbar der Bedarfsdeckung dienen. Dieser Produktionsprozess vollzieht sich in Stufen von der Rohstoff- und Energiegewinnung bis zur Bereitstellung der Güter in Einzelhandels- oder sonstigen Dienstleistungsbetrieben. Da die Leistungserstellung vornehmlich in Betrieben erfolgt, werden die Begriffe Betrieb, Unternehmung und Unternehmen oft gleichgesetzt. b) Leistungsverwertung (Absatz). Die in den einzelnen Produktionsstufen erstellten Leistungen werden über den Absatzmarkt an andere Betriebe oder Haushalte abgesetzt. 1.2.1 Private und öffentliche Betriebe In aller Regel findet der betriebliche Leistungsprozess in privaten Unternehmen statt; aber auch die öffentlichen Gemeinwesen (EU, Bund, Länder und Gemeinden) sind an der Produktion von Gütern, insbesondere von Dienstleistungen beteiligt. Private Unternehmen als erwerbswirtschaftliche Betriebe In der Marktwirtschaft wird die Güterproduktion hauptsächlich von privaten Unternehmen getragen. Die privaten Inhaber wollen durch die Unternehmertätigkeit ihren Lebensunterhalt bestreiten. Sie sind deshalb persönlich daran interessiert, für die am Markt verkauften Produktionsleistungen so hohe Erlöse zu erzielen, dass die Kosten für den Einsatz der Produktionsfaktoren gedeckt sind und darüber hinaus ein Gewinn erzielt werden kann. Das Streben nach Gewinnerzielung ist charakteristisches Merkmal für die erwerbswirtschaftliche Zielsetzung der privaten Unternehmen. Öffentliche Gemeinwesen als gemeinwirtschaftliche Betriebe Neben den privaten Unternehmen treten auch die öffentlichen Gemeinwesen (EU, Bund, Länder und Gemeinden) als Produzenten von Gütern, insbesondere von Dienstleistungen, auf.

14 Grundlagen des Wirtschaftens Staatliche und kommunale Behörden verkaufen ihre Leistungen in der Regel nicht, sondern stellen sie häufig ohne unmittelbare Gegenleistung zur Verfügung. Die erforderlichen Mittel werden dann hauptsächlich durch Steuern aufgebracht. Die öffentlichen Gemeinwesen können auch unmittelbar oder durch Beteiligung Träger von Wirtschaftsunternehmen sein. Auch solche Unternehmen streben grundsätzlich nach Gewinn. Soweit dies in Erfüllung der gestellten Aufgabe nicht möglich ist, zielen sie wenigstens auf Kostendeckung bzw. Verlustminimierung. In Unternehmen der öffentlichen Gemeinwesen tritt damit an die Stelle des Erwerbsprinzips das Versorgungsprinzip. Ihr Streben nach Kostendeckung bezeichnet man als gemeinwirtschaftliche Zielsetzung. Gemeinwirtschaftliche Betriebe arbeiten nach dem Versorgungsprinzip; sie streben dabei nach Kostendeckung bzw. Verlustminimierung. Beispiele: 1. Größere Gemeinden betreiben gemeindeeigene Wasserwerke. 2. Viele Gemeinden sind durch Aktienerwerb Allein- oder Miteigentümer von Elektrizitätsunternehmen geworden. 1.2.2 Leistungsfunktionen verschiedener Wirtschaftszweige Der Prozess der Leistungserstellung, den sich die Unternehmen als wirtschaftliche Zielsetzung und Aufgabe gewählt haben, unterscheidet sich bei den verschiedenen Wirtschaftszweigen. Er kann in der Produktion von Sachleistungen und/oder von Dienstleistungen bestehen: Funktion der Leistungserstellung a) Produktion von Sachleistungen 1. Rohstoff- und Energiegewinnung 2. Rohstoffbe- und -verarbeitung b) Produktion von Dienstleistungen 1. Sammlung und Verteilung (Distribution) von Wirtschaftsgütern 2. Beförderung von Personen, Sachgütern und Nachrichten 3. Zahlungs-, Kredit- und Kapitalverkehr 4. Versicherungsschutz 5. Sonstige Dienstleistungen Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energiewirtschaft verarbeitende Industrie, Warenhandwerk Handel Absatzhelfer (Vertreter, Kommissionäre, Makler) Verkehrswirtschaft (Postdienste, Telekommunikationsdienste, Eisenbahnverkehr, Kraftverkehr, Luftverkehr, Schiffsverkehr, Speditionen, Reisebüros) Geld- und Kreditwirtschaft (Banken, Sparkassen) Versicherungswirtschaft (Individual- und Sozialversicherungen) Beratungsunternehmen, Reparatur- und Reinigungsgewerbe, Hotels und Restaurants, Bildungsvermittlung, Gesundheitsdienste, soziale Dienste, DV- Beratung und -Betreuung 1.2.3 Betriebswirtschaftliche Produktionsfaktoren Produktionsfaktoren sind die Mittel und Kräfte, mit denen Sachgüter und Dienstleistungen erstellt werden. Bei der Leistungserstellung unterscheidet man die Elementarfaktoren und den dispositiven Faktor (Bild, Seite 15). Elementarfaktoren a) Arbeitsleistung. Darunter versteht die Betriebswirtschaftslehre hauptsächlich körperliche (ausführende) Arbeit.

Grundlagen des Wirtschaftens 15 b) Betriebsmittel. Dies sind Anlagen und alle Einrichtungen, welche die technische Voraussetzung zur betrieblichen Leistungserstellung bilden. Dazu gehören Grundstücke und Gebäude für Erzeugung, Lagerung, Verwaltung und Vertrieb; Maschinen, maschinelle Anlagen, Einrichtungen und Werkzeuge; Vorrichtungen zur Lagerung von Material, Schriftstücken, Zeichnungen, Büchern. c) Werkstoffe und Waren. Dies sind Güter, die verarbeitet oder unverarbeitet für den Umsatzprozess verwendet werden. Dazu gehören Rohstoffe. Das sind Stoffe, die im Fertigungsprozess als Hauptbestandteile in das Erzeugnis eingehen (Holz in der Möbelfabrikation). Hilfsstoffe. Das sind Stoffe, die als Nebenbestandteile in das Produkt eingehen (Leim und Lack bei der Möbelherstellung). Betriebsstoffe. Das sind Stoffe, die nicht in das Erzeugnis eingehen, aber bei Durchführung des Fertigungsprozesses verbraucht werden (Schmiermittel, Dieselöl). Fertigteile. Das sind Teile, die unverändert Bestandteile des Produkts werden (Beschläge, Schlösser). Waren. Das sind Güter, die unverarbeitet dem Umsatzprozess dienen (Möbelpolitur, Farbe). d) Rechte. Darunter versteht man insbesondere behördliche Betriebsgenehmigungen (Konzessionen) sowie gewerbliche Schutz- und Nutzungsrechte (Patente, Lizenzen, Gebrauchs- und Geschmacksmuster sowie Markenzeichen). Dispositiver Faktor Es handelt sich dabei um die Fähigkeit des Menschen, die Elementarfaktoren zum Zwecke der Leistungserstellung zu kombinieren, also darum, Leitungsfunktionen auszuüben. Man unterscheidet folgende Leitungsfunktionen: Zielsetzung, Planung, Organisation, Kontrolle, Rechenschaftslegung, Repräsentation (Bild unten). Das Geld spielt eine bedeutsame Rolle bei der Leistungserstellung und Leistungsverwendung. Es ist aber kein unmittelbarer, eigenständiger Produktionsfaktor, sondern nur Hilfsmittel bei der Beschaffung der Produktionsfaktoren. Betrieb Dispositiver Faktor Kombination Faktor Arbeit körperlich geistig Kombination Faktor Betriebsmittel Grundstücke Maschinen Betrieb Ziel und Zweck Leistungserstellung Leistungsverwertung Faktor Rechte Patente Lizenzen Gebrauchsmuster Markenzeichen Kombination Faktor Werkstoffe und Waren Rohstoffe Hilfsstoffe Betriebsstoffe Fertigteile (Zielsetzung, Planung, Organisation, Kontrolle, Rechenschaftslegung, Repräsentation) Kombination

16 Grundlagen des Wirtschaftens 1.2.4 Zusammenwirken betrieblicher Funktionsbereiche Der Betrieb erwirbt die Produktionsfaktoren auf den Beschaffungsmärkten gegen Geld. Sie werden im Betrieb miteinander verbunden, sodass nach vorgegebenem Plan in einem kürzeren oder längeren Prozess fertige Leistungen entstehen, die gegen Geld am Absatzmarkt verkauft werden. Das für den Erwerb erforderliche Geld stammt vor allem aus den Verkaufserlösen der fertigen Leistungen, aber auch aus anderen Quellen (Einlagen des Unternehmers oder Fremdkapital). So laufen in jedem Unternehmen zwei Ströme gegeneinander, der Güterstrom in Richtung auf die Absatzmärkte, der Geldstrom in Richtung auf die Beschaffungsmärkte. Überblickt man das Geschehen, so stellt man fest, dass in jedem Unternehmen weitgehend unabhängig vom Gegenstand der Leistungserstellung ihrer Betriebe bestimmte Aufgaben (Funktionen) zu erfüllen sind. Leitung Management (dispositiver Faktor) Leitungsfunktionen: Zielsetzung, Planung, Organisation, Kontrolle, Rechenschaftslegung, Repräsentation. Funktionen im Güterstrom Beschaffung Produktion Absatz Erlös im Geldstrom Zahlung Finanzierung Kapital Funktionen im Güterstrom a) Beschaffung. Sie umfasst alle vorbereitenden und ausführenden Tätigkeiten, die der Bereitstellung von Sachgütern, Rechten und Dienstleistungen für Betriebszwecke dienen (Grundstücke, Maschinen, Werkstoffe, Waren, Patente, Arbeitskräfte, Transportleistungen, Geld und Kapital). b) Produktion (Leistungserstellung). Durch den planmäßigen Einsatz von Arbeit, Betriebsmitteln und Werkstoffen werden durch die Gewinnung und Umformung von Gütern neue Wirtschaftsgüter hergestellt. Die Fertigung ist somit die Hauptaufgabe des Industriebetriebes. Leistungen werden aber auch in den Betrieben anderer Wirtschaftszweige erstellt, z.b. in Verkehrs-, Handels-, Bank- und Versicherungsbetrieben. c) Absatz. Darunter versteht man alle vorbereitenden und ausführenden Tätigkeiten, die der entgeltlichen Verwertung von Betriebsleistungen am Absatzmarkt dienen. Wenn auch die Leistungsverwertung zeitlich der Leistungserstellung (Beschaffung, Produktion) folgt, so wirkt sie doch nach Art und Umfang bestimmend auf die Leistungserstellung zurück.

Grundlagen des Wirtschaftens 17 Eine weitere Funktion im Güterstrom ist die Lagerung, die bei Beschaffung, Produktion und Absatz eine wichtige Rolle spielt. Funktionen im Geldstrom a) Finanzierung. Sie umfasst alle Maßnahmen, die der Beschaffung und Bereitstellung von Geld und Sachmitteln für die betriebliche Leistungserstellung dienen. Sie ist nicht nur eine einmalige, bei der Gründung zu lösende Aufgabe, sondern eine laufende Tätigkeit des Beschaffens, Freisetzens und Wiedereinsetzens von Mitteln. Diese Finanzierungsmaßnahmen finden ihren Niederschlag in der Kapital- und Vermögensausstattung der Betriebe. b) Zahlung. Sie hat vor allem die Aufgabe, den Geldstrom in Richtung auf die Beschaffungsmärkte weiterzuleiten. Außerdem dient sie zur Leistung von Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge). Zahlungen werden mithilfe von Geldinstituten geleistet. Leitungsfunktionen Die Beschaffung, die Produktion und der Absatz müssen wirtschaftlich erfolgen. Es bedarf daher der Lenkung durch die Leitungsorgane (dispositiver Faktor). Die wichtigsten Aufgaben der Leitung sind Zielsetzung, Planung, Organisation, Kontrolle und Rechenschaftslegung. 1.2.5 Supply Chain Management Das Konzept des Supply Chain Managements (SCM) hat in den letzten Jahren Einfluss auf Managemententscheidungen ausgeübt. SCM berücksichtigt die gesamte Versorgungskette vom Rohstofflieferanten bis zum Endverbraucher. Dies betrifft somit nicht nur den Fertigungsprozess des jeweiligen Unternehmens, sondern bezieht ebenso die physischen Beziehungen zu Lieferanten und Kunden mit ein. Ein vernetztes Denken in den Beziehungen und der Einsatz moderner IT-Systeme sind notwendige Voraussetzungen für ein effektives Supply Chain Management. Nur dadurch ist gewährleistet, dass der Informationsfluss sämtliche Kunden-Lieferanten-Beziehungen optimal unterstützt. Beispiel: Ein Kfz-Händler bestellt im Zentrallager online 100 Scheibenwischer-Blätter. Kann dieser Bedarf nicht durch vorhandene Fertigprodukte gedeckt werden, so löst diese Information unmittelbare Aktivitäten beim Produzenten (Fertigung, Beschaffung von Fertigteilen), bei den verschiedenen Lieferanten (Metallbügel, Wischergummi, Verpackungsmaterial), bei deren Lieferanten (Papierfabrik) sowie deren Spediteuren aus. 1.»Ein jeder Wunsch, wenn er erfüllt, kriegt augenblicklich Junge.«a) Belegen Sie diesen Satz von Wilhelm Busch mit Beispielen aus Ihrem persönlichen Leben. b) Auf welche Eigenschaften der menschlichen Bedürfnisse können Sie daraus schließen? c) Nennen Sie Beispiele dafür, dass Bedürfnisse individuell verschieden, wandelbar, von verschiedenen Bedingungen abhängig sind. d) Erörtern Sie, wie die Wirtschaft eines Landes beschaffen sein muss, damit sie den Eigenschaften der Bedürfnisse bei der Güterversorgung möglichst gerecht wird. 2. Ordnen Sie die Bedürfnisse nach folgenden Gütern entsprechend ihrer Dringlichkeit als Existenz-, Kultur- oder Luxusbedürfnisse: a) Auto eines Schülers, b) Auto eines Handelsvertreters, c) Zigaretten,?

18 Grundlagen des Wirtschaftens d) Schönheitsoperation, e) Theaterbesuch. Begründen Sie Ihre Entscheidungen. 3. Mit welchen Mitteln versuchen Industrie und Handel, Bedürfnisse in Bedarf umzuwandeln? 4. Elektrischer Strom ist ein knappes Gut. Erörtern Sie, wie die Knappheit gemildert werden kann. 5. Erläutern und unterscheiden Sie die Begriffe»Konsumgut«und»Verbrauchsgut«. 6. Begründen Sie, welche der folgenden wirtschaftlichen Vorgänge zum Handeln a) nach dem Maximalprinzip, b) nach dem Minimalprinzip gehören: Sie wollen Ihren Urlaub in Spanien verbringen; dafür stehen Ihnen 1.500 EUR zur Verfügung. Für den Bau eines Einfamilienhauses stehen 250.000 EUR Eigenkapital und 340.000 EUR Fremdkapital zur Verfügung. Ein Wohnhaus ist zum Verkauf ausgeschrieben. Als»Verhandlungsbasis«ist ein Preis von 680.000 EUR genannt. 7. Erläutern Sie, warum in der Wirtschaft in der Regel das ökonomische Prinzip angewandt werden sollte. 8. Erklären Sie, wer den Jahresverlust a) eines privaten, erwerbswirtschaftlichen Unternehmens, b) eines öffentlichen, gemeinwirtschaftlichen Betriebs trägt. 9. Ordnen Sie folgende Betriebe nach ihrer Leistungsfunktion gemäß der Tabelle auf Seite 14 in entsprechende Gruppen ein. a) Bauunternehmen, b) Wasserkraftwerk, c) Krankenkasse, d) Apotheke, e) Hotel, f) Steuerberatungsbüro, g) Chemiewerk, h) Bäckerei, i) Saline, j) Taxiunternehmen. 10. Nennen Sie Arbeitskräfte des Unternehmens, die zum dispositiven Faktor gehören. 11. An welchen Produktionsfaktoren mangelt es in Entwicklungsländern? 12. Worin besteht die Leistungserstellung a) eines Handelsbetriebs, b) eines Industrieunternehmens? 13. a) Erklären Sie, welche Güter ein Industriebetrieb am Beschaffungsmarkt erwerben muss. b) Wie kann die Beschaffung finanziert werden? 14. Erläutern Sie, welche Funktionen eines Industrieunternehmens man a) im Güterstrom, b) im Geldstrom, c) in der Leitung unterscheidet. 15. Kreditinstitute bieten ihren Kunden einen vielfältigen Service an. Teilweise lassen sich diese Leistungen aus dem vorliegenden Kontoauszug entnehmen. a) Analysieren Sie den Kontoauszug und beschreiben Sie die Bankleistungen. b) Erkundigen Sie sich bei einem Kreditinstitut, welche weiteren Leistungen angeboten werden. c) Untersuchen Sie, inwieweit sich die Leistungen beim Onlinebanking von der Leistung am Bankschalter unterscheiden. 05.01.20.. Kontostand Girokonto Haben 796,42 EUR Datum Informationen zu den Buchungen Wert Lastschrift Gutschrift 05.01 Einzugsservice von Telekom Buchhaltung 05.01 125,33 07.01 Depotgebühren 08.01 250,00 14.01. Gehalt Januar 20.. 15.01. 2.820,50 14.01. Tilgungsrate Nr. 546664959 15.01. 840,30 21.01.20.. Kontostand Girokonto Haben 2.401,29 EUR

Rechtliche Rahmenbedingungen des Wirtschaftens 19 2 Rechtliche Rahmenbedingungen des Wirtschaftens Die Beziehungen der Menschen (Rechtssubjekte) untereinander und die Beziehungen zu Gegenständen (Rechtsobjekte) werden durch Rechtsgeschäfte geregelt. 2.1 Rechtssubjekte Rechte können von natürlichen und juristischen Personen wahrgenommen werden. Sie sind also Rechtspersonen (Rechtssubjekte) und damit rechtsfähig. 2.1.1 Natürliche und juristische Personen a) Natürliche Personen. Das sind alle Menschen. b) Juristische Personen (JP). Das sind Vereinigungen, die von der Rechtsordnung als eigenständige Personen behandelt werden. Man unterscheidet: 1. JP des öffentlichen Rechts: Dazu gehören Körperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) und Anstalten (Rundfunkanstalten, öffentliche Sparkasse). 2. JP des privaten Rechts: Dazu gehören eingetragene Vereine, Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften und Stiftungen (z. B. VolkswagenStiftung). Merkmale der JP: 1. JP handeln durch Organe, die sich aus natürlichen Personen zusammensetzen. 2. JP tragen einen rechtlich geschützten Namen, unter dem sie klagen und verklagt werden können. 3. JP haften mit dem eigenen Vermögen. Die der JP zugehörigen natürlichen Personen, z.b. die Aktionäre, haften nur ihr gegenüber (z.b. für die Leistung der Einlagen), nicht aber unmittelbar gegenüber den Gläubigern der JP. 4. Der Bestand der JP ist grundsätzlich von der Mitgliederbewegung unabhängig. 2.1.2 Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit Rechtsfähigkeit Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit von Personen, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Jede natürliche Person ist von der Geburt bis zum Tode rechtsfähig. Beispiele: Ein zweijähriges Kind wird durch Erbfolge Eigentümer eines Hauses mit allen Rechten und Pflichten; jeder Jugendliche hat das Recht auf Schulbildung; bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist der Jugendliche berufsschulpflichtig. Jede juristische Person ist von der Gründung bis zur Auflösung rechtsfähig, eine Aktiengesellschaft z.b. von der Eintragung ins Handelsregister bis zur Löschung. Beispiel: Die Volkswagen AG hat einen rechtlich geschützten Namen, unter dem sie klagen und verklagt werden kann. Sie haftet mit ihrem eigenen Vermögen (Grundstücke, Fuhrpark usw.). Sie ist verpflichtet, Körperschaftsteuer zu zahlen. BGB 1

20 Rechtliche Rahmenbedingungen des Wirtschaftens Die Verleihung und Anerkennung der Rechtsfähigkeit juristischer Personen ist durch Gesetze geregelt. Geschäftsfähigkeit Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtsgeschäftliche Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Diese Willenserklärungen sind dazu bestimmt und geeignet, Rechtsverhältnisse zu begründen, zu ändern und aufzuheben. Beispiele: Vertragsantrag, Vertragsannahme, Mieterhöhung, Kündigung. BGB 104 105 106 107 108 1643 107 110 113 a) Geschäftsunfähig sind Personen bis zum vollendeten 7. Lebensjahr, dauernd Geisteskranke. Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig (Mangel der Geschäftsfähigkeit). Beispiel: Ein fünfjähriges Kind ist nicht imstande, sein Kickboard rechtsgültig zu verschenken. Die Eltern können die Rückgabe verlangen. Für Geschäftsunfähige handelt der gesetzliche Vertreter (Eltern, Vormund). b) Beschränkt geschäftsfähig sind Personen vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Die Willenserklärung eines beschränkt Geschäftsfähigen bedarf in der Regel der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Beispiel: Ein 16-jähriger Schüler muss sich den Kauf eines Mofas genehmigen lassen. Die vorher erteilte Zustimmung heißt»einwilligung«, die nachträglich erteilte Zustimmung»Genehmigung«. Ein von einem beschränkt Geschäftsfähigen ohne Einwilligung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossenes Rechtsgeschäft ist bis zur Genehmigung schwebend unwirksam. Durch die nachträgliche Zustimmung wird es voll wirksam. Bei Kredit- und Ratengeschäften ist die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes erforderlich. In folgenden Fällen sind auch die von einem beschränkt Geschäftsfähigen abgeschlossenen Rechtsgeschäfte ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters rechtswirksam: 1. Wenn er Willenserklärungen abgibt, durch die er nur rechtliche Vorteile erlangt. 2. Wenn er Verträge abschließt und sie mit Mitteln erfüllt, die ihm zur freien Verfügung oder zu diesem Zweck von dem gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind (»Taschengeldparagraf«). 3. Ermächtigt der gesetzliche Vertreter den Minderjährigen, einen Arbeitsvertrag abzuschließen, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, die die Eingehung, die Erfüllung oder Aufhebung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses betreffen (Arbeitszeit, Lohn- oder Gehaltsansprüche, Urlaub, Kündigungsfrist, Kündigung). Die einmalige Ermächtigung gilt auch für die Eingehung weiterer gleichartiger Dienst- oder Arbeitsverhältnisse. Hierunter fallen jedoch keine Berufsausbildungsverhältnisse. c) Unbeschränkt geschäftsfähig sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie nicht zu den Geschäftsunfähigen gehören. Die Willenserklärungen eines unbeschränkt Geschäftsfähigen sind voll rechtswirksam. Beispiel: Eine 19-jährige Auszubildende kann einen Kaufvertrag ohne Zustimmung der Eltern rechtsgültig abschließen.