Barrierefreie Kommunikation durch Videodolmetschen mit qualifzierten DolmetscherInnen

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Transkript:

Barrierefreie Kommunikation durch Videodolmetschen mit qualifzierten DolmetscherInnen Plattform Patientensicherheit Institut für Ethik und Recht in der Medizin in Kooperation mit dem Bundesministerium für Gesundheit Dr. Maria Kletečka-Pulker www.plattform-patientensicherheit.at www.videodolmetschen.com

Recht auf gleichen Zugang zu Behandlung und Pflege Realität oder Vision? Gesundheitsziel 2: Für gesundheitliche Chancengerechtigkeit zwischen den Geschlechtern und sozioökonomischen Gruppen, unabhängig von Herkunft und Alter sorgen

Deutscher Ethikrat 2010 Migration und Gesundheit Andreas Spickhoff, Spezielle Patientenrechte für Migranten, Juristische und rechtsethische Überlegen, 59ff 3

Kommunikation unverzichtbares Element für Patientensicherheit Zentrales Element Juristische Notwendigkeit Barrierefreiheit Aufklärung Einwilligung Verpflichtung, alle in Beratung oder Behandlung übernommenen Gesunden und Kranken ohne Unterschied der Person gewissenhaft zu betreuen Personengruppen MigrantInnen Gehörlose Personen TouristInnen 4

Einwilligung Aufklärung Medizinische/pflegerische Maßnahme bedarf wirksamer Zustimmung des einsichts- und urteilsfähigen Patienten => Verletzung der Selbstbestimmung rechtliche Sanktionen ( 110 StGB, Verletzung Behandlungsvertrag etc) Ausnahme: Gefahr in Verzug /Eilfälle Rechtmäßige Einwilligung setzt AUFKLÄRUNG voraus

Aufklärung bei nicht deutschsprachigen Patienten Keine Sonderbestimmungen allgemeine Regelungen Nur sehr rudimentäre Regelungen Aufklärung sehr individuell Aufklärungsgespräch zentral - Unterstützende Aufklärungsblätter in allen Sprachen Unterstützung fremdsprachige Aufklärungstafeln Einsichts- und urteilsfähiger Patient ist Adressat der Aufklärung - Beurteilung der Einsichts- und Urteilsfähigkeit - Erfassung von Bedeutung und Tragweite der geplanten Maßnahme Bereits Rechtsprechung in Deutschland und Österreich

Probleme in der Praxis Prüfung Sprachverständnis? Wieweit können Angaben in dt. Sprache über den Gesundheitszustand und geplante Behandlung gegeben werden Vermeidung von Fachausdrücken Verständliche Umgangssprache Kein Budget für professionelle Dolmetscher Oft noch nicht Bewusstsein - Führungsaufgabe Wer trägt Kosten? Träger oder Betroffener - soll deutsch lernen Mehrkosten durch Mehrfachuntersuchungen oder Fehlerhäufigkeit Unzufriedenheit der MitarbeiterInnen und Betroffenen

Bisherige Lösungsstrategien bei Sprachbarrieren Erhebung 2013 IERM/ANetPAS bei niedergelassenen KinderärztInnen (Wien) 8

Was tun bei Sprachbarriere? Generell muss Arzt/Ärztin überzeugen, ob PatientIn alles verstanden hat Prüfung Sprachverständnis Wieweit können Angaben in dt. Sprache über den Gesundheitszustand und geplante Behandlung gegeben werden Vermeidung von Fachausdrücken Verständliche Umgangssprache Wenn keine Verständigung möglich ist Variante 1: Neubestellung mit professionellen DolmetscherIn Variante 2: Bei Behandlungsbedürftigkeit bzw. Unabweisbarkeit => Behandlung

Pilotprojekt Videodolmetschen Start Oktober 2013: Zentraler Dolmetschdienst 3 Sprachen Türkisch BKS (Bosnisch, Kroatisch, Serbisch) Gebärdensprache Konsekutiv 16 Stunden täglich (6.00 bis 22.00 Uhr) Anwendung: 11 Ambulanzen Niedergelassener Bereich Fördergeber: BMG, FGÖ, Träger von KA, Hauptverband

Zuziehung professioneller Dolmetscher Qualifizierter Dolmetscher zur richtigen Zeit am richtigen Ort Spezielle Ausbildung (Universität, Zertifizierung) Kulturelle Aspekte Durch Videodolmetscher jederzeitige Erreichbarkeit Mobile Geräte Vorteil Telefondolmetscher Kommunikation zu 1/3 non verbal wichtig 1 Knopfdruck richtige Sprache 11

Haftungsrechtliche und datenschutrechtliche Aspekte - Qualifizierung der DolmetscherInnen - Frage der Konstruktion - Erfüllungsgehilfenhaftung Datenschutz zentral - Gesundheitsdaten = sensible Daten nach DSG - Sichere Übertraung - Einverständniserklärung der beteiligten Personen - Keine Aufnahme der Gespräche - Verschwiegenheitspflicht der DolmetscherInnen 12

Ziele des Pilotprojekts - Erhöhung der Qualitätssicherung bei der Behandlung nicht dt-sprachiger PatientInnen - Erhöhung der PatientInnenund MitarbeiterInnensicherheit - Vermeidung von Fehlern (Fehldiagnosen etc) - Erhöhung der Chancengleichheit im österreichischen Gesundheitswesen - Einsparung von Kosten Vermeidung von Mehrfachkonsultationen 13

Weiterentwicklung in Kooperation Plattform Patientensicherheit Alle Standardsprachen und extra Sprachen (Mandarin,...) Innerhalb von 120 Sekunden Seit März 24 Stundendienst! Nur qualifizierte DolmetscherInnen Sichere Datenübertragung Auch mobil (derzeit in Notschlafstellen von Flüchtlingen im Einsatz) Spezielle mobile Anwendung für Gehörlose (www.gehoert.org) In Kooperation Plattform Patientensicherheit Qualitätssicherung www.videodolmetschen.at 14

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Danke für die Aufmerksamkeit! www.videodolmetschen.com 16