Probleme & Herausforderungen des Handels bei der Umsetzung des novellierten ElektroG Köln 3. April 2014 1
Übersicht I. Status quo a. Rücknahme als Kundenservice b. Vorschläge zur flächendeckenden Sammlung II. Bewertung ElektroG-Referentenentwurf a. Positive Aspekte der Novelle b. Führt Sammelpflicht zu mehr Sammelmenge im Handel? III. Vorschläge zur Anpassung des Entwurfs a. Mögliche Probleme in der praktischen Umsetzung 2
Status quo Rücknahme als Kundenservice Ergebnisse HDE-Mitgliederumfrage: Elektroaltgeräte werden bereits bundesweit im Einzelhandel zurückgenommen. Etwa 50% der Geschäfte (kl. 400m²) nehmen EAG zurück, die Hälfte davon auch 0:1! Ca. 80% der Geschäfte (gr. 400m²) nehmen EAG, überwiegend auch 0:1, zurück! Die flächendeckende Möglichkeit zur Rückgabe ist Realität. Alleine weit mehr als 6000 Handelsstandorte (gr. 400m²) und etwa 1700 kommunale Sammelhöfe bieten diesen Service an! 85% der über den Einzelhandel gesammelten Altgeräte werden im großen Fachhandel zurückgegeben. Händler, die organisatorisch und personell in der Lage sind zu sammeln, bieten diesen Service selbstverständlich freiwillig zur Kundenbindung an. Die Sammelpflicht nach ElektroG II wird insb. kleine innerstädtische Einzelhändler vor große Schwierigkeiten stellen. 3
Status quo Vorschläge zur flächendeckenden Sammlung Branchenweite vertragliche Kooperationen des Handels mit Dritten. z. B. Kooperation der kommunalen Spitzenverbände mit dem Fachhandel. Zusätzliche Erfassung von Elektrokleingeräten durch spezialisierte Rücknahmedienstleister. Strukturen zur Rücknahme sind bereits vorhanden. Abhollogistik erfordert nur beschränkten Mehraufwand. Verstärkung der Kundenkommunikation am PoS. Haushaltsnahe Erfassung von tonnengängigen EAG über eine Wertstofftonne. Diese Vorschläge und um die freiwillige Sammlung im Handel ergänzten kommunalen Sammelstellen gewährleisten das Erreichen der Sammelquoten von mind. 65% bis 2019! 4
Bewertung ElektroG-Referentenentwurf Positive Aspekte der Novelle Ambitionierte Sammel- und Verwertungsziele. Beweislastumkehr zur Eindämmung der illegalen Ausfuhr. ( 23) Verbesserung der Informations- und Sensibilisierungsmöglichkeiten ggü. privaten Haushalten. ( 18) Anpassung der Fristen zur Optierung ( 14, Abs. 5) und ihrer Anzeige. Optierende öre sollten zukünftig über Optierungsgebühr einen Finanzierungsbeitrag leisten. 5
Bewertung ElektroG-Referentenentwurf Positive Aspekte der Novelle Anpassung der Registrierungsvorgaben ( 6): Umsetzung der EU-weit harmonisierten Regeln. Änderung der Vertreiberpflichten bei nicht registrierten Elektrogeräten. Zukünftig kein Übergang der Herstellerpflichten auf die Vertreiber! 6
Bewertung ElektroG-Referentenentwurf Positive Aspekte der Novelle Fairer Wettbewerb durch Einbeziehung des Distanzhandels in die Rücknahmeverpflichtung. ( 17, Abs. 2): Aber: Gewährleistung kostenloser Rücksendemöglichkeit eines EAG bei (1:1) muss gesetzlich verankert werden. 50 und 55 KrWG stehen einer einfach umsetzbaren Pflichterfüllung entgegen. Bestehende Rechtsunsicherheit bei der Definition von in zumutbarer Nähe. 7
Bewertung ElektroG-Referentenentwurf Führt Sammelpflicht zu mehr Sammelmenge? Faktisch schafft die Pflicht lediglich zusätzliche Sammelstellen im kleinen u./o. Nicht- Fachhandel. Die Erfahrung zeigt, dass Kunden EAG in erster Linie im großen Fachhandel zurückgeben. Vielfach werden Elektroartikel spontan gekauft, so dass kein Altgerät abgegeben werden kann. Ein großer Teil der Elektrogeräte werden im Weihnachtsgeschäft verkauft. Insbesondere die 1:1-Rücknahme wird keinen Mehrwert bringen! Das BattG macht deutlich, dass allein die Anzahl an Sammelstellen nicht ausreicht. 8
Vorschläge zur Anpassung des Entwurfs Rücknahmepflicht der Vertreiber ( 17) Werden die Sammelquoten steigen? Nein, nicht dauerhaft. Kurzfristig, aufgrund einmaliger Effekte durch strengere Meldepflichten. Nein, Kunden können schon heute deutschlandweit flächendeckend EAG zurückgeben. Welche Folgen hat eine Sammelpflicht für den Einzelhandel? Zahlreiche, freiwillig sammelnde Händler verlieren ihren Wettbewerbsvorteil. Unternehmen werden mit hohen Kosten für Logistik und Personal belastet. Insb. kleine und mittelständische Händler haben vielfach weder die örtlichen noch die personellen Kapazitäten eine ordnungsgemäße Sammlung und Lagerung sicherzustellen. 1:1-Rücknahme wird in der Praxis eine Pflicht zur 0:1-Rücknahme! Handel wird zur Missachtung gegenläufiger rechtlicher Vorgaben (ADR) gezwungen! Was schlägt der HDE alternativ vor? Beibehaltung und Ausbau der etablierten Sammelstrukturen in Handel und Kommunen. Verstärkung der Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen. ( 18) Im Falle einer Rücknahmepflicht muss Rückgriff auf Abholkoordination der EAR möglich sein! Finanzierungsverantwortung, auch bei der Vertreiberrücknahme, obliegt den Herstellern. 9
Vorschläge zur Anpassung des Entwurfs Anzeige- und Mitteilungspflichten der Vertreiber Anzeigepflicht ( 25) Vorschriften nach Abs. 3 gehen zu weit, insb. für Vertreiber, die nicht dauerhaft Elektrogeräte im Sortiment führen. Gesetzgeber sollte Übergangsfrist von bis zu drei Monaten zur Anzeige gewähren. (vgl. auch 51, Abs. 2) Mitteilungspflicht ( 29) Bagatellgrenze für Kleinstbetriebe mit minimalen Sammelmengen. (Abs. 5) Aufwand für Dokumentation und Nachweis entspricht nicht dem zu erwartenden Nutzen. Aus Sicht des HDE ist ein verbindlicher Hinweis auf die EAG-Verwertung nach ElektroG ausreichend. 10
Stephan Rabl Referat Umweltpolitik Handelsverband Deutschland Am Weidendamm 1A 10117 Berlin Fon: +49 30 72 62 50 26 Fax: +49 30 72 62 50 69 Mail: rabl@hde.de www.einzelhandel.de 11