Amtsblatt für die mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf 5. Jahrgang Schönwalde-Glien, 26. März 2009 Nr. 3 Ö F F E N T L I C H E B E K AN N T M AC H U N G E N Inhaltsverzeichnis Amtliche Mitteilungen 4. Sitzung des Hauptausschusses vom 10.2.2009 Beschlüsse des Hauptausschusses S. 2 Vorstellung Planung Brandenburgische Straße 2.BA, OT Schönwalde- Siedlung S. 2 Beauftragung Planungsleistungen Grünflächengestaltung S. 2 5. Sitzung der Gemeindevertretung vom 26.2.2009 Beschlüsse der Gemeindevertretung S. 2 Widmung des verlängerten Gimpelsteiges (Fl. 5, Flst. 110 teilw.). OT Schönwalde- Siedlung S. 2 Wasserwanderrastplatz am Havelkanal S. 2 Fördermittelantragstellung zur Sanierung der Altdeponie im OT Schönwalde- Siedlung und zur außerplanmäßigen Ausgabe auf der Haushaltsstelle 7200.9600 S. 2 Antrag Präzisierung des Beschlusses Dr.- Nr. 267/2008 zur Errichtung eines Bolzplatzes auf dem Schafstallgelände im OT Schönwalde-Siedlung Antrag vom 18.11.2008 S. 2 Anfrage auf Änderung der Nutzungsfestsetzung des Grundstückes Richard- Wagner-Str. 33 im Geltungsbereich des Text-Bebauungsplanes Nr. 01 Dichter und Denker, OT Schönwalde-Siedlung S. 2 Anfrage auf Befreiung von einer Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 11 Amselsteig für eine Teilung des Grundstückes Amselsteig 49, OT Schönwalde-Siedlung S. 2 Antrag der CDU Fraktion zum Bau eines Fußweges von der Beethovenstraße zur Gaststätte Strandbad, OT Schönwalde-Siedlung, Nachvollziehung S. 2 Antrag B90/Die Grünen, Herr Laarß vom 03.02.2009 Teilnahme an Besprechungen der Fraktionsvorsitzenden S. 2 Benennung von Gemeindevertretern für den Umlegungsausschuss der S. 3 Abschluss einer Dienstleistungsvereinbarung zur Bewertung von immobiliaren Anlagevermögen S. 3 Öffentliche Bekanntmachungen Flächennutzungsplan der S. 3 Bekanntmachung der Betr.: 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schönwalde-Glien S. 3 Bekanntmachung der Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfes vom März 2009 zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Am Schmiedeweg der für den Ortsteil Paaren im Glien S. 4 Bekanntmachung Widmungsverfügung (Gemarkung Schönwalde, Flur : 5, Flurstück: 110 teilw.) S. 4 Umwelttag am 28. März 2009 S. 6 Impressum S. 7
Seite 2 Amtsblatt für die Jahrgang 5 Nr. 3 Amtliche Mitteilungen Beschlüsse der 4. Sitzung des Hauptausschusses vom 10.2.2009 - ÖFFENTLICHE SITZUNG - Beschluss Nr. 25/2009 Vorstellung Planung Brandenburgische Straße 2.BA, OT Schönwalde- Siedlung Der vorgestellten Planung des Büros Just für den Ausbau der - Brandenburgischen Straße im Abschnitt Strandallee bis zur Straße der Jugend, - Strandallee im Abschnitt Strandallee Hausnummer 1 bis zur Kurmärkischen Straße wird zugestimmt. (7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) - NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG - Beschluss Nr. 18/2009 Beauftragung Planungsleistungen Grünflächengestaltung Auf der Grundlage des vorgestellten Konzeptes am 10.02.2009 durch das Büro Neumann Gusenburger, Landschaftsarchitekten aus Berlin, vor Vertretern unserer Gemeinde zur Bestandserhebung und Potentialanalyse von Schönwalde-Dorf und Siedlung sowie der Vorplanung Straßengrünzug, Park und Parkplatz Schönwalde-Siedlung, wird das Büro entsprechend ihrem Pauschalhonorarangebot in Höhe von (Netto) 5.000,00 vom 27.01.2009, durch die Gemeinde beauftragt. Die Kosten für die Umsetzung und Planung des Vorhabens werden in den Nachtragshaushalt 2009 aufgenommen. (7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Ende der 4. Sitzung des Hauptausschusses vom 10.2.2009 Beschlüsse der 5. Sitzung der Gemeindevertretung vom 26.2.2009 - ÖFFENTLICHE SITZUNG - Beschluss Nr. 27/2009 Widmung des verlängerten Gimpelsteiges (Fl. 5, Flst. 110 teilw.). OT Schönwalde- Siedlung Der verlängerte Gimpelsteig (Fl. 5, Flst.110 teilw.) im OT Schönwalde- Siedlung wird gemäß beiliegender Widmungsverfügung öffentlich gewidmet. (19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Die Bekanntmachung der Widmungsverfügung mit Flurkarte erfolgt auf der Seite 4. Beschluss Nr. 19/2009 Wasserwanderrastplatz am Havelkanal Die Errichtung eines Wasserwanderrastplatzes (linkes Ufer des Havelkanals, km 6,0) im Ortsteil Schönwalde-Siedlung hat entsprechend der Variante 1E zu erfolgen. (17 Ja- und 2 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) betragen 1.663.649,77. Die Gemeindevertretung beschließt auf der Haushaltsstelle 7200.9600 eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.663.649,77. (18 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. 267/I/ 2008/2009 Antrag Präzisierung des Beschlusses Dr.- Nr. 267/2008 zur Errichtung eines Bolzplatzes auf dem Schafstallgelände im OT Schönwalde-Siedlung Antrag vom 18.11.2008 Der Ortsbeirates Schönwalde-Siedlung hat in seiner Sitzung am 18.11.2008 beschlossen, den nachfolgenden Antrag an die Gemeindevertretung zu stellen : Die soll mit dem Landkreis Havelland ein Pachtverhältnis über 5 Jahre über eine Fläche von ca. 30m x 30m zum Zwecke der Errichtung eines Ballspielplatzes anpachten und alle rechtl. und sonstigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass dieser möglichst Zeitnah dort eröffnet werden kann. (1 Ja- und 14 Nein-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. 13/2009 Anfrage auf Änderung der Nutzungsfestsetzung des Grundstückes Richard- Wagner-Str. 33 im Geltungsbereich des Text-Bebauungsplanes Nr. 01 Dichter und Denker, OT Schönwalde-Siedlung Dem Antrag des Grundstückseigentümers auf Änderung der Nutzungsfestsetzung seines Grundstückes Richard-Wagner-Str. 33 von Wald in Bauland im Geltungsbereich des Text-Bebauungsplanes Nr. 01 Dichter und Denker wird grundsätzlich zugestimmt. Die Zustimmung ist gebunden an die Änderung des Geltungsbereiches des Text-Bebauungsplanes Nr. 01 und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bei paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes für den betreffenden Bereich. Die Kosten der Änderungsverfahren sind gemäß abzuschließendem Vertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger von diesem zu übernehmen. (3 Ja- und 12 Nein-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. 14/2009 Anfrage auf Befreiung von einer Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 11 Amselsteig für eine Teilung des Grundstückes Amselsteig 49, OT Schönwalde-Siedlung Zum Zwecke der Realteilung des Grundstückes Amselsteig 49 und späteren Bebauung des entstehenden Grundstückes am Gimpelsteig wird dem Antrag auf Befreiung von der im Bebauungsplan Nr. 11 Amselsteig festgesetzten Mindestgrundstücksgröße zugestimmt. Diese Zustimmung ist gebunden an eine Änderung des Bebauungsplanes. Die Kosten des Änderungsverfahrens sind gemäß abzuschließendem Vertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger von diesem zu übernehmen. (0 Ja- und 19 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. 26/2009 Antrag der CDU Fraktion zum Bau eines Fußweges von der Beethovenstraße zur Gaststätte Strandbad, OT Schönwalde-Siedlung, Nachvollziehung Dem Antrag der CDU Fraktion zum Bau eines Fußweges von der Beethovenstraße zur Gaststätte Strandbad wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt die Möglichkeiten einer Förderung zu prüfen. Die Finanzierung des Gehweges (Eigenanteil bzw. Gesamtkosten) soll aus der allgemeinen Rücklage erfolgen. (18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. 33/2009 Fördermittelantragstellung zur Sanierung der Altdeponie im OT Schönwalde-Siedlung und zur außerplanmäßigen Ausgabe auf der Haushaltsstelle 7200.9600 Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg einen Antrag auf Gewährung von Zuwendungen des MLUV zur Förderung von öffentlichen Maßnahmen der Abfallwirtschaft für die Sanierung der Altdeponie Schönwalde-Siedlung zu stellen. Die Maßnahme soll in den Jahren 2009 und 2010 durchgeführt werden. Die geschätzten Gesamtkosten Beschluss Nr. 35/2009 Antrag B90/Die Grünen, Herr Laarß vom 03.02.2009 Teilnahme an Besprechungen der Fraktionsvorsitzenden Dem Antrag von B90/Die Grünen, Herr Michael Laarß, vom 03. Februar 2009 auf Teilnahme an Besprechungsrunden des Bürgermeisters mit den Fraktionsvorsitzenden wird zugestimmt. (3 Ja- und 14 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 32/2009 Benennung von Gemeindevertretern für den Umlegungsausschuss der Für die Arbeit in den Umlegungsausschuss werden durch die Gemeindevertretung benannt: Herr Lothar Lüdtke - Stellvertreterin: Frau Simone Arndt Herr Axel Kees - Stellvertreter: Herr Kai Orzelski (19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Amtsblatt für die Jahrgang 5 Nr. 3 Seite 3 - NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG - Beschluss Nr. 30/2009 Abschluss einer Dienstleistungsvereinbarung zur Bewertung von immobiliaren Anlagevermögen Die schließt mit der DEKRA Real Estate Expertise GmbH, Untertürkheimer Straße 25, 66117 Saarbrücken, eine Dienstleistungsvereinbarung zur Bewertung von immobiliaren Anlagevermögen der ab. Der Bürgermeister wird mit der Unterzeichnung der Vereinbarung beauftragt. (18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen) Ende der 5. Sitzung der Gemeindevertretung vom 26.2.2009 Öffentliche Bekanntmachungen Beschluss Nr. 214/2008 aus Gemeindevertretersitzung vom 20.11.08 Flächennutzungsplan der Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien beschließt die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der mit Stand November 2008, die Begründung wird gebilligt und ist zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde einzureichen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen, dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. (18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes incl. Planwerk und Begründung tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann die 1. Änderung des genehmigten Flächennutzungsplanes und die dazugehörige Begründung ab diesem Tag im Bauamt der, Zimmer 11, OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12 in 14621 Schönwalde-Glien während der Dienststunden Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr (ausgenommen der Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr), einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Gemäß 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind beachtliche Verletzungen der in 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 (2) beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Flächennutzungsplanes, sowie nach 214 (3) Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist werden diese unbeachtlich. Bekanntmachung der Betr.: 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 20.11.2008 unter der Drucksache Nr. 214/2008 beschlossene 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schönwalde-Glien wurde mit Schreiben des Landkreises Havelland als höhere Verwaltungsbehörde vom 29.01.2009 mit Aktenzeichen 63.3-3924-08 gemäß 6 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit 1 Auflage genehmigt. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 3 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Flächennutzungsplan eintretenden Vermögensnachteilen, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Schönwalde-Glien, den 10.02.2009 gez. Bodo Oehme Bürgermeister (Dienstsiegel)
Seite 4 Bekanntmachung der Amtsblatt für die Jahrgang 5 Nr. 3 Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfes vom März 2009 zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Am Schmiedeweg der für den Ortsteil Paaren im Glien Der Entwurf vom März 2009 zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Am Schmiedeweg mit Begründung für das Gebiet in der Gemarkung Paaren im Glien mit den Flurstücken 215/1, 217/1, 212, 347, 348, 350, 351, 359 bis 366, 369 bis 388, 393 bis 396, 400, 403, 440, 441, 453, 455, 457, 462 bis 464, 476, 478, 563, 564, 568 bis 573, 580, 586, 587, 589, 599, 600, 604 und 610 bis 612, der Flur 4 (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) wurde zur Auslegung bestimmt. Gemäß 3 Absatz 2 BauGB ist der Entwurf vom März 2009 für die Dauer von 2 Wochen öffentlich auszulegen, wobei Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die durch die Planung der Gemeinde berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind nach 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zu den erfolgten Änderungen zu beteiligen. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 06.04.2009 bis einschließlich 22.04.2009 öffentlich im Bauamt der, Bauamt, OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach- Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus: Montag und Mittwoch Dienstag Donnerstag Freitag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr (ausgenommen der Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr), Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung. Schönwalde-Glien, den 13.03.2009 Bekanntmachung Widmungsverfügung Nach 6 Brandenburgisches Straßengesetz in der Bekanntmachung der Neufassung des Brandenburgischen Straßengesetzes vom 31.03.2005 (GVBI I.S. 218), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.12.2008 (GVBI I.S. 316) erhält folgende Verkehrsfläche in der Gemarkung Schönwalde die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zu Verfügung gestellt: Lagebezeichnung: Gemarkung Schönwalde, Flur : 5, Flurstück: 110 teilw. Klassifizierung: Die vorstehende Straße ist eine Gemeindestraße gemäß 3 Abs. 1 Nr. 3 BbgStrG und verlängert den bereits als öffentliche Straße gewidmeten Gimpelsteig Funktion: Anliegerstraße gez. Bodo Oehme Bürgermeister (Siegel) Träger der Straßenbaulast: Widmungsbeschränkung: ohne; verkehrsrechtliche Anordnungen gelten entsprechend
Inkrafttreten: Die Widmung tritt nach Veröffentlichung in Kraft. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Bürgermeister der, OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach Str. 10-12, 14621 Schönwalde-Glien zu erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist erfolgt ist. Amtsblatt für die Jahrgang 5 Nr. 3 Seite 5 gez. Bodo Oehme Bürgermeister Siegel Ende der öffentlichen Bekanntmachungen
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Amtsblatt für die Jahrgang 5 Nr. 3 Seite 7 Impressum: Herausgeber: Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Redaktion: Kurt Hartley Der Bürgermeister Telefax: (0 33 22) 24 84-40 Steffen Schmunk Schönwalde-Siedlung Sebastian-Bach-Straße 10-12 www.schoenwalde-glien.de 14621 Schönwalde-Glien hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de Das Amtsblatt für die erscheint unregelmäßig. Alle im Amtsblatt veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden. Das Amtsblatt wird sowohl in der Gemeindeverwaltung als auch in den Büros der Ortsbürgermeister zu den ortsüblichen Sprechzeiten kostenlos ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf der Homepage der Gemeinde www.schoenwaldeglien.de zur Verfügung. Das Amtsblatt der ist außerdem bei der gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.
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