Wühlmausköder WUELFEL

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Transkript:

Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) 033366-00/00 Wirkstoff(e): Zinkphosphid Stand: 2010-10-25 SVA am: 2010-11-10 Lfd.Nr.: 24 Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/12 D-38104 Braunschweig Tel: +49 (0)531 299-3454 Fax: +49 (0)531 299-3002 E-Mail: axel.wilkening@bvl.bund.de

Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht... 3 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen... 8 3 Anwendungen... 11 4 Dekodierung von Auflagen und Hinweisen... 21 5 Anhang [Abkürzungen]... 22 Antrag: 033366-00/00-2 - SVA am: 2010-11-10

1 Übersicht 1.1 Basisdaten Pflanzenschutzmittel Kenn-Nr. 033366-00/00 Antragsart Zulassungsantrag gemäß 15 PflSchG Antragsteller Chemische Fabrik Wülfel GmbH & Co KG, Hildesheimer Straße 305, 30519 Hannover Wirkungsbereich Rodentizid Formulierungstyp Fertigköder Wirkstoff (Wirkstoffnummer) Zinkphosphid (0003) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung 1.2 Beabsichtigte Entscheidung des BVL 24 g/kg ja Wirkstoff nicht in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen. Endfassung der Monographie ist verteilt (D = RMS) 1.2.1 Mittel zulassen 1.2.2 Beantragte Anwendungen Nummer Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Schadorganismus/ Zweckbestimmung Entscheidung 00-001 Gemüsekulturen Schermaus zulassen 00-002 Obstkulturen Schermaus zulassen 00-003 Zierpflanzen Schermaus zulassen 00-004 Wiesen, Weiden Schermaus zulassen 00-005 Weinrebe Schermaus zulassen 00-006 Gemüsekulturen Schermaus zulassen 00-007 Obstkulturen Schermaus zulassen 00-008 Zierpflanzen Schermaus zulassen 00-009 Weinrebe Schermaus zulassen 00-010 Forstpflanzen Schermaus zulassen 1.3 Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung Es handelt sich um einen phosphorwasserstoffentwickelnden Fertigköder zur Bekämpfung von Schermäusen. Die technischen Daten erfüllen die Mindestanforderungen des FAO/WHO-Manuals (2006) und weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung keine Probleme auftreten sollten. Das Mittel ist auch in Faltschachteln (Verbundmaterial) von 100 g und 250 g für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich vorgesehen. Für den technischen Wirkstoff Zinkphosphid im technischen Material und in der Formulierung stehen valide Analysemethoden zur Verfügung. Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffs Zinkphosphid bzw. Phosphin in Boden und Wasser stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Höchstmengen, Grenzoder Richtwerten zur Verfügung. Antrag: 033366-00/00-3 - SVA am: 2010-11-10

Wühlmausköder Wülfel ist ein gebrauchsfertiger Köder auf Karottenbasis mit 2,4 % Zinkphosphid und wird zur Bekämpfung von Schermäusen im Obst-, Gemüse-, Zierpflanzen- und Weinbau sowie auf Wiesen und Weiden angewendet. Zinkphosphid ist ein schnell wirkendes Akutgift, gut löslich in Säuren und Alkalien. Nach der Köderaufnahme erfolgt im Magen die Zersetzung des Zinkphosphids zu Phosphorwasserstoff (Phosphin). Phosphin ist ein farbloses, zytotoxisches Gas, das schwerer als Luft ist. Phosphin ist ein starkes Stoffwechsel- und Nervengift, es blockiert wichtige Enzymsysteme des Körpers und führt durch zentrale Atemlähmung, Lungenödeme oder Kollaps zum Tod. Phosphin hemmt den Elektronentransport in den Mitochondrien durch Blockierung der Cytochromoxidase. Die Auslegung des Köders erfolgt verdeckt in Wühlmausgänge. Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden weder Bienen (NB663) noch Regenwurmpopulationen gefährdet (NO683). Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung sind keine schädlichen Auswirkungen auf sonstige Nutzorganismen und die Bodenfruchtbarkeit zu erwarten. Es sind keine negativen Einflüsse auf die Qualität oder Quantität des Ertrages bekannt. Die vorliegenden Angaben zum Wirkstoff Zinkphosphid sowie zum Präparat Wühlmausköder WUELFEL reichen zur Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren sowie des Risikos für Mensch und Tier aus. Schädigende Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern, Arbeitern, Umstehenden oder Anwohnern sind bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht zu erwarten. Die vorgesehenen Anwendungen sind auf Grund der Art der Anwendung und der Mitteleigenschaften nicht rückstandsrelevant. Eine Beeinträchtigung der Gesundheit des Verbrauchers durch Rückstände in der Nahrung in Folge der Anwendung von kann ausgeschlossen werden. Wartezeiten in Tagen sind nicht erforderlich und Rückstandshöchstgehalte werden nicht abgeleitet. Aufgrund der Wirkstoffeigenschaften und der punktuellen Ausbringung in Form von Giftködern sind schädliche Auswirkungen auf das Grundwasser nicht zu erwarten. Um unvertretbare Auswirkungen wegen der hohen akuten Toxizität des Wirkstoffs für Vögel und Nichtziel-Säuger auszuschließen, dürfen die Köder ausschließlich verdeckt in den Bauen der Zielorganismen ausgebracht werden: Dabei sind geeignete Geräte zur verwenden, es dürfen keine Köder auf der Bodenoberfläche zurückbleiben. Zum Schutz von Gewässerorganismen sollte bei der Anwendung ein Abstand von 10 m zu benachbarten Oberflächengewässern eingehalten werden um gegebenenfalls Einträge durch Abschwemmung zu vermeiden. Zusätzliche Risikominderungsmaßnahmen zum Schutz anderer Gruppen der Nichtzielorganismen sind für die vorgesehenen Anwendungen sind nicht erforderlich. 1.4 Kennzeichnungen, Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Hinweise zum Mittel Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und Anwendungsbestimmungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Angabe zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß 5 Gefahrstoffverordnung N Umweltgefährlich Xn Gesundheitsschädlich RK050 R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. RX022 R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken RX032 R 32 : Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. SX001 S 1 : Unter Verschluß aufbewahren SX002 S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen SX013 S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten SX014 S 14 : Von... fernhalten (inkompatible Substanzen vom Hersteller anzugeben) Antrag: 033366-00/00-4 - SVA am: 2010-11-10

SX046 S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen Auflagen/Anwendungsbestimmungen gemäß 15 Abs. 4 PflSchG Anwenderschutz NT644 Das Mittel ist giftig für Haustiere. Naturhaushalt NT660 Die Anwendung des Mittels ist außerhalb von Forsten nur durch verdecktes Ausbringen zulässig ( 2 Abs. 1 Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung). Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. NT661 Der Köder muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Dabei sind geeignete Geräte (z. B. Legeflinte) zu verwenden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben. Anwenderschutz NT667 Köder unzugänglich für Kinder und für Haus- und Wildtiere auslegen. Naturhaushalt NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild. NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW467 Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Anwenderschutz SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SS1201 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels. Verpackung VH352 Für die unter der Überschrift "Das Mittel ist gemäß 15 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG für die Anwendung/en im Haus- und Kleingartenbereich geeignet" näher beschriebene(n) Verpackungsgröße(n) darf/dürfen die gemäß 20 Abs. 2 Nr. 6 des PflSchG vorgeschriebenen Angaben auf einer, die abgabefertige Packung begleitende Gebrauchsanleitung abgedruckt werden, sofern deren Inhalt die Größe von 125 ml nicht übersteigt. Die Gebrauchsanleitung muss dabei eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherstellen. Auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen ist auf die Packungsbeilage hinzuweisen. Wirksamkeit WA855 Kühl und trocken lagern. WW711 Bei angebrochener Packung muß mit abnehmender Wirksamkeit gerechnet werden. Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß 1d Abs. 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung Antrag: 033366-00/00-5 - SVA am: 2010-11-10

Keine Hinweise NB663 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). 1.5 Nachforderungen zum Mittel Anwendungsbezogene Nachforderungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3) Ohne Unterbrechung Rückstandsanalytik Zu: KIIA 4.4 Boden Bitte reichen Sie folgende in der EU-Wirkstoffprüfung vorgelegte Studie auch für das nationale Zulassungsverfahren ein: Witte, A. (2009), Development and validation of an analytical method fort he determination of residues of zinc phosphide in soil (including confirmatory method) Addendum to Residue analysis of Zinc phosphide in soil - method validation) 08W01020-01-VMS Zu: KIIA 4.5 Trinkwasser/ Absicherungsverfahren Es ist ein validiertes Absicherungsverfahren zur Bestimmung von Rückständen von Zinkphosphid (Zinkphosphid und Phosphin als Phosphin) in Trinkwasser vorzulegen. Begründung: Um falsch positive Ergebnisse in der Überwachung zu vermeiden, ist gemäß Leitlinie SAN- CO/825/00 für Trinkwasser ein validiertes Absicherungsverfahren erforderlich. Die Anforderungen hinsichtlich des Umfangs der Validierung von Absicherungsverfahren sind weiter präzisiert worden (siehe hierzu auch Nachrichtenbl. Deut. Pflanzenschutzd. 52 (2000) 292 bzw. Bundesanzeiger Nr. 232, Seite 23089 vom 09.12.2000). Wirksamkeit Zu: KIIIA1 3.9 Die Gebrauchsanleitung ist bezüglich der Beschreibung der Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zu überarbeiten. Begründung: Insbesondere sind geeignete Hinweise zum Öffnen der Gänge zu machen, z.b. Verwendung einer handelsüblichen Gartenschaufel oder Blumenkelle. Die Gänge sollten nicht mit dem Deckel der Verpackungseinheit geöffnet werden. Die Dosierhilfe ist zur Vermeidung eines unbeabsichtigten Verschüttens technisch zu überarbeiten. Begründung: Die Dosierung und Ausbringung des Mittels mit Hilfe des Deckels ist nicht als sicher zu bezeichnen. Der Deckel ist nicht hinreichend ergonomisch gestaltet, so dass weder ein Kontakt mit dem Mittel bei der Dosierung ausgeschlossen, noch ein unbeabsichtigtes Verschütten ausgeschlossen werden kann. Antrag: 033366-00/00-6 - SVA am: 2010-11-10

1.6 Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden vom Benehmen/Einvernehmen JKI 2010-10-11 erklärt BFR 2010-08-17 erklärt UBA 2010-06-30 erklärt 1.7 Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e) Zulassungsinhaber Kenn-Nr. Formulierungstyp Wirkstoffgehalt Ratron Giftlinsen frunol delicia GmbH 005388-00 GB - Zinkphosphid (0003) 8 g/kg Ratron Schermaus-Sticks frunol delicia GmbH 005389-00 BB - Zinkphosphid (0003) 8 g/kg Wühlmausköder WUEL- FEL Chemische Fabrik Wülfel GmbH & Co KG 023366-00 RB - Zinkphosphid (0003) 24 g/kg Ratron-Giftweizen frunol delicia GmbH 024041-00 RB - Zinkphosphid (0003) 25 g/kg POLLUX Feldmausköder Chemische Fabrik Wülfel GmbH & Co KG 033242-00 RB - Zinkphosphid (0003) 24,3 g/kg Segetan-Giftweizen Spiess-Urania Chemicals GmbH 040324-00 RB - Zinkphosphid (0003) 24 g/kg ARREX E Köder BASF SE APE/DT Li 556 040340-00 RB - Zinkphosphid (0003) 30 g/kg Detia Wühlmausköder Detia Freyberg GmbH 040878-00 RB - Zinkphosphid (0003) 30,4 g/kg Detia Mäuse Giftkörner Detia Freyberg GmbH 040902-00 RB - Zinkphosphid (0003) 30,4 g/kg 1.8 Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte in bestehender Zulassung Keine 1.9 Höchstmengen Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind aktuell über http://ec.europa.eu/sanco_pesticides/public/ recherchierbar. Antrag: 033366-00/00-7 - SVA am: 2010-11-10

2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Prüfbereich zulassungsfähig Identität und phys.-chem. Eigenschaften des/der Wirkstoffe/s Identität und phys.-chem. Eigenschaften des MitteIs Produktanalytik Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Toxikologie/Exposition des Anwenders Naturhaushalt 2.1 Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Zinkphosphid Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften s. Anlage 1. 2.2 Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Identität Hersteller des Mittels Chemische Fabrik Wülfel Versuchsbezeichnung CFW-11980-R-2-RB Schlussfolgerung zu den phys.-chem. Eigenschaften: ist ein rötlich brauner, karottenähnlich riechender Fertigköder. Schütt- /Stampfdichte, Korngrößenverteilung und Lagerstabilität bei erhöhter (54 C für 14 Tage) Temperatur erfüllen die Anforderungen des FAO/WHO-Manuals (2006). Das Mittel ist nach einer Lagerung von zwei hren bei Umgebungstemperatur in der handelsüblichen Verpackung physikalisch und chemisch stabil. Die Angaben zu den technischen Eigenschaften weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung in der Praxis keine Probleme auftreten sollten. 2.3 Produktanalytik Technischer Wirkstoff Für die Bestimmung des Reinheitsgrades des technischen Wirkstoffs und der Gehalte der Verunreinigungen des technischen Wirkstoffs stehen gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev. 4 validierte Methoden zur Verfügung. Mittel Es stehen zwei Methoden zur indirekten Bestimmung von Zinkphosphid zur Verfügung. Bei der gaschromatographischen Methode wird aus dem Wirkstoff Zinkphosphid mit Hilfe von Salzsäure Phosphan freigesetzt und dieser per head space auf einer J&W DB-5 Kapillarsäule mit PN-Detektor bestimmt. Bei der maßanalytischen Methode wird der Wirkstoff Zinkphosphid bestimmt. Es wird eine iodometrische Oxidation des aus dem Wirkstoff mit Schwefelsäure freigesetzten und mit Quecksilber-IIchlorid umgesetzten Phosphan durchgeführt. Das überschüssige Iod wird mit Natriumthiosulfat titriert. Die Methoden sind gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev.4 validiert. Antrag: 033366-00/00-8 - SVA am: 2010-11-10

2.4 Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffs Zinkphosphid bzw. Phosphin in Boden und Wasser stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Höchstmengen, Grenzoder Richtwerten zur Verfügung. Zinkphosphid lässt sich als Phosphin mittels GC-NPD bestimmen. Zurzeit sind Rückstandshöchstgehalte für Lebensmittel pflanzlichen und tierischen Ursprung für Zinkphosphid bzw. Phosphin festgesetzt. In der EU-Wirkstoffprüfung wird jedoch keine Rückstandsdefinition vorgeschlagen, da bei den Anwendungen als Köder keine Rückstände in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs zu erwarten sind. Rückstandsanalysemethoden liegen jedoch vor. Eine Exposition durch Phosphin über die Luft ist nicht zu erwarten, eine Methode liegt aber vor. Methoden für Körperflüssigkeiten und gewebe sind nicht erforderlich, da Phosphin sehr schnell zu Phosphat metabolisiert. 2.5 Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Wühlmausköder Wülfel ist ein gebrauchsfertiger Köder auf Karottenbasis mit 2,4 % Zinkphosphid und wird zur Bekämpfung von Schermäusen im Obst-, Gemüse-, Zierpflanzen- und Weinbau sowie auf Wiesen und Weiden angewendet. Zinkphosphid ist ein schnell wirkendes Akutgift, gut löslich in Säuren und Alkalien und hat einen unangenehmen knoblauchartigen Geruch. Nach der Köderaufnahme erfolgt im Magen die Zersetzung des Zinkphosphids zu Phosphorwasserstoff (Phosphin). Phosphin ist ein farbloses, zytotoxisches Gas, das schwerer als Luft ist. Phosphin ist ein starkes Stoffwechsel- und Nervengift, es blockiert wichtige Enzymsysteme des Körpers und führt durch zentrale Atemlähmung, Lungenödeme oder Kollaps zum Tod. Phosphin hemmt den Elektronentransport in den Mitochondrien durch Blockierung der Cytochromoxidase. Die Auslegung des Köders erfolgt verdeckt in Wühlmausgänge. Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden weder Bienen (NB663) noch Regenwurmpopulationen gefährdet (NO683). Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung sind keine schädlichen Auswirkungen auf sonstige Nutzorganismen und die Bodenfruchtbarkeit zu erwarten. Es sind keine negativen Einflüsse auf die Qualität oder Quantität des Ertrages bekannt. 2.6 Toxikologie/Exposition des Anwenders Der Wirkstoff Zinkphosphid und das Pflanzenschutzmittel wurden nach den heute üblichen Anforderungen toxikologisch untersucht. Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung sind schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten nicht zu erwarten. Es wird hierzu auf den Bericht zur gesundheitlichen Bewertung des BfR verwiesen. 2.7 Die vorgesehenen Anwendungen sind auf Grund der Art der Anwendung und der Mitteleigenschaften nicht rückstandsrelevant. Rückstandsdaten zu Erntegütern sind daher nicht erforderlich. Eine Beeinträchtigung der Gesundheit des Verbrauchers durch Rückstände in der Nahrung in Folge der Pflanzenbehandlung mit kann ausgeschlossen werden. Wartezeiten in Tagen sind nicht erforderlich und Rückstandshöchstgehalte werden nicht abgeleitet. 2.8 Naturhaushalt Das Pflanzenschutzmittel Wühlmausköder Wülfel mit dem rodentiziden Wirkstoff Zinkphosphid ist vorgesehen für Anwendungen als Giftköder im Acker-, Gemüse-, Obst-, Wein- und Zierpflanzenbau einschließlich Haus- und Kleingartenbereich sowie im Forst. Bei dem Wirkstoff Zinkphosphid handelt es sich um eine anorganische Verbindung, deren Verbleib in der Umwelt naturgemäß nicht durch einen schrittweisen Abbau bis hin zur Mineralisierung gekennzeichnet ist sondern durch hydrolytische und oxidative Reaktionen, die im Boden schließlich zur Bildung von Zink- und Phosphat-Ionen führen. Hydrolyseprodukt ist Phosphorwasserstoff (Phosphan), das auch im Zielorganismus entstehende eigentlich wirksame Agens. In orientierenden Untersuchungen zur Umsetzungsgeschwindigkeit des Wirkstoffs in wassergesättigten Boden- Antrag: 033366-00/00-9 - SVA am: 2010-11-10

proben wurden DT 50 von 7,8 bis 14 d beobachtet. Das Hydrolyseprodukt Phosphan geht in die Gasphase über; im Boden wurden DT 50 von wenigen Stunden (sehr humusreiche Böden) bis 13 d (humusarmer Boden) bestimmt. Eine Akkumulation von Wirkstoff und Phosphan im Boden ist auch unter Berücksichtigung der punktuellen Ausbringung als Köder nicht zu besorgen. Darüber hinaus ist eine Versickerung in bewertungserheblichem Ausmaß nicht zu erwarten. Zinkphosphid ist in Wasser praktisch nicht löslich. Die Hydrolyse in sterilem wässrigen Medium tritt nur im sauren Milieu ein (DT 50 bei ph 4 38 d, bei ph 2 10,5 h), der Wirkstoff ist im umweltrelevanten ph-bereich 5 9 hydrolysestabil. Experimentelle Daten zum Verhalten des Wirkstoffs im Wasser-Sediment-System liegen nicht vor. Aufgrund der Art der vorgesehenen Anwendung ist eine signifikante Exposition von Oberflächengewässern nicht zu erwarten. Der Wirkstoff ist nicht flüchtig, das Hydrolyseprodukt Phosphan ist gasförmig und weist eine höhere Dichte als Luft auf. Soweit nicht ein Abbau bereits im Boden erfolgt, kann ein Eintrag in die Atmosphäre in geringen Mengen nicht ausgeschlossen werden. Direkte Photolyse-Reaktionen in der Troposphäre tragen nicht zum Abbau bei, da Phosphan bei Wellenlängen über 290 nm keine Absorption zeigt, jedoch erfolgt eine indirekte Photooxidation durch OH-Radikale. Eine weiträumige Verfrachtung des Wirkstoffs in der Atmosphäre kann daher ausgeschlossen werden. Seiner Zweckbestimmung entsprechend weist der Wirkstoff gegenüber Säugern und auch Vögeln eine hohe akute Toxizität auf (LD 50 akut 12 mg/kg KG bzw. 12,9 mg/kg KG). Aufgrund der schnellen Umsetzung des Wirkstoffs und des durch saure Hydrolyse im Magen der Zielorganismen entstehenden Phosphorwasserstoffs ist das Risiko von Sekundärvergiftungen gering. Bei Untersuchungen mit Vögeln, denen vergiftete Beutetiere verfüttert wurden, wurden keine Mortalitäten bei den Prädatoren beobachtet. Um das Risiko einer Vergiftung von Nichtzielwirbeltieren zu minimieren darf die Ausbringung der Köder ausschließlich verdeckt in den Bauen der Zielorganismen erfolgen. Durch eine entsprechende Anwendungsbestimmung ist sicherzustellen, dass für die Ausbringung geeignete Geräte verwendet werden und auf der Bodenoberfläche keine Köder zurückbleiben. Unter den geprüften Standard-Testarten aus der Gruppe der Gewässerorganismen erwiesen sich Algen als empfindlichste Spezies gegenüber dem Wirkstoff (Desmodesmus subspicatus: 3 d E r C 50 = 3,75 µg as/l). Für die vorgesehene Anwendung als Ködergift in Bauen der Schermaus ist eine Verlagerung in Oberflächengewässer allenfalls zu erwarten, falls es bei unmittelbar folgenden Starkregenereignissen zu einer Abschwemmung der Köder in benachbarte Gewässer mit dem durch die Nagetiergänge abfließenden Wasser kommt. Aus Vorsorgegründen ist daher durch eine Anwendungsbestimmung bei der Anwendung ein Mindestabstand von 10 m zu Oberflächengewässern vorzusehen. Auswirkungen auf terrestrische Nichtziel-Arthropoden und andere Bodenorganismen (Eisenia fetida: 14 LC 50 > 1000 mg/kg) wären aufgrund der Art der Anwendung allenfalls punktuell zu erwarten. Nichtzielorganismen einschließlich Pflanzen in benachbarten Saumstrukturen sind nicht exponiert. Zum Schutz dieser Organismengruppen sind daher zusätzliche Risikominderungsmaßnahmen zur Sicherstellung der Zulassungsvoraussetzungen nicht notwendig. Aufgrund der der Toxizität des Wirkstoffs Zinkphosphid für aquatische Organismen (Legaleinstufung hinsichtlich der Umweltgefährdung laut Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG: N, R50/53) ist für das Pflanzenschutzmittel Wühlmausköder Wülfel eine gefahrstoffrechtliche Einstufung und Kennzeichnung als umweltgefährlich (N) und sehr giftig für Wasserorganismen (R50/53) erforderlich (entsprechende Kennzeichnung nach GHS: GHS09, H400 H410). Antrag: 033366-00/00-10 - SVA am: 2010-11-10

001 Gemüsekulturen - Schermaus 3 Anwendungen Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Gemüsebau Schermaus Gemüsekulturen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Anwendungszeitpunkt Bei Befall; ganzjährig Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik auslegen - Erläuterungen verdeckt Aufwand 5 g je 8-10 m Ganglänge Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten (F) Freiland: Gemüsekulturen Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NW704 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Ohne Unterbrechung BBA-Wirksamkeit Zu: KIIIA1 6.1.3 Vorlage von richtliniengerechten Versuchen entsprechend dem GEP-Standard spätestens mit einem erneuten Antrag auf Zulassung des Fraßköders. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Die Anwendung ist nicht rückstandsrelevant. zulassungsfähig 002 Obstkulturen - Schermaus Antrag.: 033366-00/00-11 - SVA am: 2010-11-10

Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Obstbau Schermaus Obstkulturen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Anwendungszeitpunkt Bei Befall; ganzjährig Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik auslegen - Erläuterungen verdeckt Aufwand 5 g je 8-10 m Ganglänge Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten (F) Freiland: Obstkulturen Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NW704 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Ohne Unterbrechung BBA-Wirksamkeit Zu: KIIIA1 6.1.3 Vorlage von richtliniengerechten Versuchen entsprechend dem GEP-Standard spätestens mit einem erneuten Antrag auf Zulassung des Fraßköders. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Die Anwendung ist nicht rückstandsrelevant. 003 Zierpflanzen - Schermaus Antrag.: 033366-00/00-12 - SVA am: 2010-11-10

Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Zierpflanzenbau Schermaus Zierpflanzen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Anwendungszeitpunkt Bei Befall; ganzjährig Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik auslegen - Erläuterungen verdeckt Aufwand 5 g je 8-10 m Ganglänge Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten (N) Freiland: Zierpflanzen Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Anwendungsbestimmungen NW704 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Ohne Unterbrechung BBA-Wirksamkeit Zu: KIIIA1 6.1.3 Vorlage von richtliniengerechten Versuchen entsprechend dem GEP-Standard spätestens mit einem erneuten Antrag auf Zulassung des Fraßköders. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Die Anwendung ist nicht rückstandsrelevant. Antrag.: 033366-00/00-13 - SVA am: 2010-11-10

004 Wiesen, Weiden - Schermaus Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Schermaus Wiesen, Weiden Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Anwendungszeitpunkt Bei Befall; ganzjährig Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik auslegen - Erläuterungen verdeckt Aufwand 5 g je 8-10 m Ganglänge Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten (F) Freiland: Wiesen, Weiden (Gras und Heu) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NW704 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Ohne Unterbrechung BBA-Wirksamkeit Zu: KIIIA1 6.1.3 Vorlage von richtliniengerechten Versuchen entsprechend dem GEP-Standard spätestens mit einem erneuten Antrag auf Zulassung des Fraßköders. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Die Anwendung ist nicht rückstandsrelevant. Antrag.: 033366-00/00-14 - SVA am: 2010-11-10

005 Weinrebe - Schermaus Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Weinbau Schermaus Weinrebe Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Anwendungszeitpunkt Bei Befall; ganzjährig Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik auslegen - Erläuterungen verdeckt Aufwand 5 g je 8-10 m Ganglänge Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten (F) Freiland: Weinrebe Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NW704 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Ohne Unterbrechung BBA-Wirksamkeit Zu: KIIIA1 6.1.3 Vorlage von richtliniengerechten Versuchen entsprechend dem GEP-Standard spätestens mit einem erneuten Antrag auf Zulassung des Fraßköders. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Die Anwendung ist nicht rückstandsrelevant. Antrag.: 033366-00/00-15 - SVA am: 2010-11-10

006 Gemüsekulturen - Schermaus Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Gemüsebau Schermaus Gemüsekulturen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Haus- und Kleingartenbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt Bei Befall; ganzjährig Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik auslegen - Erläuterungen verdeckt Aufwand 5 g je 8-10 m Ganglänge Kennzeichnungsauflagen HS1201 Wartezeiten (F) Haus- und Kleingartenbereich: Freiland: Gemüsekulturen Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NW704 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Ohne Unterbrechung BBA-Wirksamkeit Zu: KIIIA1 6.1.3 Vorlage von richtliniengerechten Versuchen entsprechend dem GEP-Standard spätestens mit einem erneuten Antrag auf Zulassung des Fraßköders. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Die Anwendung ist nicht rückstandsrelevant. Antrag.: 033366-00/00-16 - SVA am: 2010-11-10

007 Obstkulturen - Schermaus Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Obstbau Schermaus Obstkulturen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Haus- und Kleingartenbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt Bei Befall; ganzjährig Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik auslegen - Erläuterungen verdeckt Aufwand 5 g je 8-10 m Ganglänge Kennzeichnungsauflagen HS1201 Wartezeiten (F) Haus- und Kleingartenbereich: Freiland: Obstkulturen Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NW704 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Ohne Unterbrechung BBA-Wirksamkeit Zu: KIIIA1 6.1.3 Vorlage von richtliniengerechten Versuchen entsprechend dem GEP-Standard spätestens mit einem erneuten Antrag auf Zulassung des Fraßköders. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Die Anwendung ist nicht rückstandsrelevant. Antrag.: 033366-00/00-17 - SVA am: 2010-11-10

008 Zierpflanzen - Schermaus Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Zierpflanzenbau Schermaus Zierpflanzen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Haus- und Kleingartenbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt Bei Befall; ganzjährig Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik auslegen - Erläuterungen verdeckt Aufwand 5 g je 8-10 m Ganglänge Kennzeichnungsauflagen HS1201 Wartezeiten (N) Haus- und Kleingartenbereich: Freiland: Zierpflanzen Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Anwendungsbestimmungen NW704 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Ohne Unterbrechung BBA-Wirksamkeit Zu: KIIIA1 6.1.3 Vorlage von richtliniengerechten Versuchen entsprechend dem GEP-Standard spätestens mit einem erneuten Antrag auf Zulassung des Fraßköders. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Die Anwendung ist nicht rückstandsrelevant. 009 Weinrebe - Schermaus Antrag.: 033366-00/00-18 - SVA am: 2010-11-10

Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Weinbau Schermaus Weinrebe Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Haus- und Kleingartenbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt Bei Befall; ganzjährig Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik auslegen - Erläuterungen verdeckt Aufwand 5 g je 8-10 m Ganglänge Kennzeichnungsauflagen HS1201 Wartezeiten (F) Haus- und Kleingartenbereich: Freiland: Weinrebe Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NW704 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Ohne Unterbrechung BBA-Wirksamkeit Zu: KIIIA1 6.1.3 Vorlage von richtliniengerechten Versuchen entsprechend dem GEP-Standard spätestens mit einem erneuten Antrag auf Zulassung des Fraßköders. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Die Anwendung ist nicht rückstandsrelevant. 010 Forstpflanzen - Schermaus Beschreibung der Anwendung Antrag.: 033366-00/00-19 - SVA am: 2010-11-10

Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Forst Schermaus Forstpflanzen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Anwendungszeitpunkt Bei Befall; ganzjährig Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik auslegen - Erläuterungen verdeckt Aufwand 5 g je 8-10 m Ganglänge Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten (N) Freiland: Forstpflanzen Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Anwendungsbestimmungen NW704 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Ohne Unterbrechung BBA-Wirksamkeit Zu: KIIIA1 6.1.3 Vorlage von richtliniengerechten Versuchen entsprechend dem GEP-Standard spätestens mit einem erneuten Antrag auf Zulassung des Fraßköders. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Die Anwendung ist nicht rückstandsrelevant. Antrag.: 033366-00/00-20 - SVA am: 2010-11-10

HS1201 N NB663 NT644 NT660 NT661 NT667 NT671 NW262 NW264 NW467 NW704 RK050 RX022 RX032 SB001 SB110 SP001 SS1201 SX001 SX002 SX013 SX014 SX046 VH352 4 Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS1201: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels". Umweltgefährlich Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). Das Mittel ist giftig für Haustiere. Die Anwendung des Mittels ist außerhalb von Forsten nur durch verdecktes Ausbringen zulässig ( 2 Abs. 1 Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung). Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Der Köder muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Dabei sind geeignete Geräte (z. B. Legeflinte) zu verwenden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben. Köder unzugänglich für Kinder und für Haus- und Wildtiere auslegen. Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild. Das Mittel ist giftig für Algen. Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Aufgrund der Gefahr der Abschwemmung muss bei der Anwendung zwischen der behandelten Fläche und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - ein Sicherheitsabstand von mindestens 10 m eingehalten werden. R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken R 32 : Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels. S 1 : Unter Verschluß aufbewahren S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 14 : Von... fernhalten (inkompatible Substanzen vom Hersteller anzugeben) S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen Für die unter der Überschrift "Das Mittel ist gemäß 15 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG für die Anwendung/en im Haus- und Kleingartenbereich geeignet" näher beschriebene(n) Verpackungsgröße(n) darf/dürfen die gemäß 20 Abs. 2 Nr. 6 des PflSchG vorgeschriebenen Angaben auf einer, die abgabefertige Packung begleitende Gebrauchsanleitung abgedruckt werden, sofern deren Inhalt die Größe Antrag.: 033366-00/00-21 - SVA am: 2010-11-10

WA855 WW711 Xn von 125 ml nicht übersteigt. Die Gebrauchsanleitung muss dabei eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherstellen. Auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen ist auf die Packungsbeilage hinzuweisen. Kühl und trocken lagern. Bei angebrochener Packung muß mit abnehmender Wirksamkeit gerechnet werden. Gesundheitsschädlich noch nicht gefüllt 5 Anhang [Abkürzungen] Antrag.: 033366-00/00-22 - SVA am: 2010-11-10

BVL-Bewertungsbericht ZAA 033366-00/00 Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e): 24 g/kg Zinkphosphid (0003) Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Wirkungsweise von Zinkphosphid: Status 2009-03-03

ISO common name Zinc phosphide BVL No. 0003 CIPAC No. 269 CAS No. 1314-84-7 EEC No. 215-244-5 Function rodenticide Molecular formula and molecular mass Zn 3 P 2 258.1 g/mol Chemical name (IUPAC) Zinc phosphide (trizinc diphosphide) Chemical name (CA) Zinc phosphide FAO-Specification Minimum purity of the active substance as manufactured Identity of relevant impurities in the active substance as manufactured 800 g/kg Status 2009-03-03

Physical and chemical properties of the active substance zinc phosphide Section (Annex point) B.2.1.1 2.1.1) Study Melting point, freezing point or solidification point of technical active substance Purity [%] Method Results Comments Reference 82% OECD 102 (DSC) Melting point: > 500 C Acceptable Smeykal, H (2001) (CHE2002-205) B.2.1.2 2.1.2) Boiling point of technical active substance 82% OECD 103 (DSC) Boiling point: > 500 C Acceptable Smeykal, H (2001) (CHE2002-205) B.2.1.3 2.1.3) Temperature of decomposition or sublimation Not required. No signs of decomposition or sublimation within the temperature range (20-500 C) of the study for the melting and boiling point. Acceptable Doc MII B.2.1.4 2.2) Relative density of technical active substance 82% OECD 109 (air comparison pycnometer) Density: 4.51 g/cm 3 Rel. density D R 4: 4.51 Acceptable Smeykal, H (2001) (CHE2002-207) B.2.1.3.1 2.3.1) Vapour pressure of technical active substance 82% OECD 104 (Vapour pressure balance) Vapour pressure < 10-5 hpa at 148 C Extrapolation with Antoine equation: 6.5 * 10-9 Pa at 20 C Acceptable Smeykal, H (2001) (CHE2006-288) Doc MII Status 2009-03-03

Section (Annex point) Study Purity [%] Method Results Comments Reference B.2.1.3.2 2.3.2) Volatility, Henry's law constant of technical active substance Not required, since (i) zinc phosphide is practically insoluble in water (refer to 2.6), (ii) zinc phosphide has a negligible vapour pressure (refer 2.3.1) Acceptable Doc MII B.2.1.4.1 2.4.1) Appearance: physical state 82% solid powder Acceptable Smeykal, H (2001) (CHE2002-207) B.2.1.4.2 2.4.1) Appearance: colour 82% grey-black Acceptable Smeykal, H (2001) (CHE2002-207) B.2.1.4.2 2.4.2) Appearance: odour 80%- 95% garlic-like odour Acceptable Tomlin, C.D.S. (Ed.) (1997) (CHE2002-206) B.2.1.5.1 2.5.1) Spectra of technical active substance 82% OECD 101 (UV/VIS) UV/VIS spectrum: no characteristic absorption IR: range 4000-450 cm -1 no characteristic absorption bands Acceptable Heintze, A. (2001) (CHE2002-208) NMR and MS: not required/not feasible B.2.1.5.2 2.5.2) Spectra of relevant impurities Not required since no impurities of toxicological, ecotoxicological or environmental significance. Acceptable Doc MII B.2.1.6 2.6) Solubility in water of technical active substance 82% EEC A6 (OECD 105, column method) solubility (20 C): < 1.4 µg/l Acceptable Walter, D. (2001) (CHE2002-209) Status 2009-03-03

Section (Annex point) B.2.1.7 2.7) Study Solubility in organic solvents of technical active substance Purity [%] Method Results Comments Reference 82% CIPAC Method MT 181 Solubility at 20 C: n-heptane: < 0.5 g/l p-xylene: < 0.5 g/l 1,2-dichloroethane: < 0.5 g/l methanol: < 0.5 g/l acetone: < 0.5 g/l ethyl acetate: < 0.5 g/l Acceptable Heintze, A. (2001) (CHE2002-210) B.2.1.8 2.8) Partition coefficient of technical active substance (n-octanol/water) 82% EEC A8 (OECD 107) The octanol/water coefficient could not be calculated because Zinc phosphide is insoluble in n-octanol and water. Acceptable Walter, D. (2001) (CHE2002-211) PH 3 Phosp hine OECD 107 (1981) log P OW (phosphine): 0.9 at 21 C (derived from Zinc phosphide), purity: not stated Acceptable Schlösser, W. (1989) (CHE2005-1895) B.2.1.9.1 2.9.1) Hydrolysis rate of technical active substance 82.9% EEC C7 (OECD 111) hydrolysis measured at ph 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, and 9 DT 50 -values at 20 C: ph 1: 0.124 d (2.98 h) ph 2: 0.438 d (10.5 h) ph 3: 20.9 d (502 h) ph 4: 38 d (912 h) ph 5-9: no degradation Acceptable Wilfinger, W. (2005) (CHE2005-1896) Doc MII 82% Decomposition and leaching of the active ingredient in soil and fate in water. Zinc phosphide is hydrolytically stable in contact with water in the neutral ph range, and decomposes to phosphine only under acid conditions, especially at ph <1. Acceptable Koch, E. (1982) (CHE2006-295) Status 2009-03-03

Section (Annex point) Study Purity [%] Method Results Comments Reference B.2.1.9.2 2.9.2) Direct phototransformation of technical active substance statement Not required since zinc phosphide is not soluble in water, and does not absorb light of any relevant wavelength. Supportive information: For phosphine as a possible degradation product of Zn 3 P 2 absorption of UV light may be expected in the 185 250 nm region Acceptable Doc MII B.2.1.9.3 2.9.3) Quantum yield of direct photodegradation statement Not required since zinc phosphide is not soluble in water, and does not absorb light of any relevant wavelength. Acceptable Doc MII B.2.1.9.4 2.9.4) Dissociation constant (pka) statement Not required, since zinc phosphide is insoluble in water, and instead of dissociation, hydrolysis to phos-phide and zinc cation is the prevalent reaction expected upon contact with water. Acceptable Doc MII B.2.1.10 2.10) Estimated photochemical oxidative degradation statement Not required, since the vapour pressure of the substance is negligible. Release to the atmosphere to any relevant degree is not expected. Calculation models (i.e., AOP) do not address inorganic molecules such as zinc phosphide appropriately thus a calculation is omitted here. Acceptable Doc MII Status 2009-03-03

Section (Annex point) B.2.1.11. 1 2.11.1) Study Purity [%] Method Results Comments Reference Flammability 82.9% EEC A12 Not highly flammable. Acceptable However, the ECB has classified zinc phosphide as F (highly flammable) Franke, J. (2005) (CHE2005-1899) Fehse, W. (1938) (CHE2006-1001) B.2.1.12 2.11.2) Auto-flammability Zinc phosp hide techni cal, purity not stated UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods chapter 14, No. 14.3.2, 14.3.4, 14.4.2.2.4, 14.2.2.5.1 Zinc phosphide is not auto-flammable up to a temperature of 160 C, not releasing flammable gases in contact with water and does not represent a flammable solid. Thus, no classification with respect to these parameters is required. Acceptable Karl, W. (1989) (CHE2005-1900) 82% EEC A16 The relative self-ignition temperature of zinc phosphide is 386 C. Acceptable Smeykal, H. (2001) (CHE2002-216) Bretherick, L. (Ed.) (1990) (CHE2002-214) B.2.1.12 2.12) Flash point statement Submission of data or performance of a test on flashpoint for zinc phosphide is not required, since melting point > 40 C. Acceptable Doc MII B.2.1.13 2.13) Explosive properties 82 % EEC A14 no explosive properties Acceptable Smeykal, H. (2001) (CHE2002-219) Status 2009-03-03

Section (Annex point) B.2.1.14 2.14) Study Purity [%] Surface tension 82 % EEC A5 (OECD 115) Method Results Comments Reference Surface tension at 20.1 C: 72.8 mn/m Zinc phosphide is not surface active Acceptable Heintze, A. (2001) (CHE2002-221) B.2.1.15 2.15) Oxidising properties 82 % EEC A17 (assessment on a theoretical basis) Zinc phosphide is not considered to exhibit any oxidising properties in the sense of the criteria specified in method 92/69/EEC, A.17. Acceptable Smeykal, H. (2001) (CHE2002-223) Status 2009-03-03

Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Sektion (Annex Punk) Eigenschaft Methode Ergebnis III2. 1 Farbe rötlich braun III2. 1 Geruch karottenähnlich III2. 2.1 Explosionsfähigkeit Das Mittel ist aufgrund der Zusammensetzung nicht explosiv. III2. 2.2 Brandfördernde Eigenschaften Das Mittel ist aufgrund der Zusammensetzung III2. 3 III2. 3 Entzündlichkeit (Berührung mit Wasser) Selbstentzündlichkeit (feste Stoffe) EEC A 12 Flammability (contact with water) EEC A 16 Relative self-ignition temperature for solids III2. 3 Entzündlichkeit (feste Stoffe) EEC A 10 Flammability (solids) III2. 6.2 Schütt-/Stampfdichte CIPAC MT 186 Bulk density III2. 6.2 Schütt-/Stampfdichte CIPAC MT 186 Bulk density III2. 7.1 Lagerstabilität bei erhöhter Temperatur CIPAC MT 46.1 Accelerated storage, general methods III2. 7.5 Haltbarkeit bei Umgebungstemperatur GIFAP-technical monograph no. 17 III2. 8.6. Korngrößenverteilung CIPAC MT 170 Dry sieving of WG III2. 8.6. Korngrößenverteilung CIPAC MT 170 Dry sieving of WG III4. 2 Verfahren zur Reinigung von Pflanzenschutzgeräten nicht brandfördernd. Das Mittel ist bei Berührung mit Wasser nicht entzündlich. Das Mittel ist nicht selbstentzündlich. Experimentelle Überprüfung der physikalischen, chemischen und technischen Eigenschaften des Mittels: Bewertungen : Offen For this type of formulation experimental testing is not considered necessary. Das Mittel ist nicht entzündlich. 560 g/l ( sonstiges: fest ) 520 g/l ( sonstiges: lose ) Das Mittel ist physikalisch und chemisch stabil. ( Lagerdauer: bei 54 C / 14 d ) 2 a 7100 µm ( sonstiges: <= 10 % ) 3350 µm ( sonstiges: >= 90 % ) Aufgrund der Anwendung nicht notwendig. - 9 -