Arbeitsgruppe 3: Ansätze sozialräumlich orientierter, örtlicher Teilhabeplanung

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Transkript:

Fachtagung: Wie betreut man Wohnen? - Perspektiven der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im Alltag Siegen, 3. März 2009 Arbeitsgruppe 3: Ansätze sozialräumlich orientierter, örtlicher Teilhabeplanung Ablauf der Arbeitsgruppe Die Arbeitsgruppe wurde eingeleitet durch Thesen zur Teilhabeplanung von Prof. Dr. Albrecht Rohrmann (s. unten). Daran schloss sich die Präsentation von Herrn Klaus-Peter Kniel, Sozialdezernent des Landkreises Ahrweiler zur Teilhabplanung im an (s.unten). Nachfragen und Anmerkungen der Teilnehmer/innen der Arbeitsgruppe bezogen sich auf die Möglichkeiten der Einbeziehungen unterschiedlicher Akteure (Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörige, Anbieter von Hilfen und andere Leistungsträger) die Verbindlichkeit im Planungsprozess die Rolle der Politik für die Initiierung und Steuerung des Planungsprozesses die Grenzen sozialräumlicher Planung (am Beispiel von Angeboten für Nutzer/innen illegaler Drogen) die Verknüpfung von individueller und örtlicher Teilhabeplanung Zeithorizonte für den Planungsprozess Ressourcen für die Teilhabeplanung Übertragbarkeit des Planungsansatzes insbesondere auf örtliche Planungsprozesse in Regionen auf, in denen die Kommune nicht in der Verantwortung als Sozialleistungsträger für die Eingliederungshilfe steht. Einleitende Thesen 1. Im Unterschied zu anderen Feldern der Sozialpolitik hat die Planung von Hilfen für Menschen mit Behinderung noch keine ausgeprägte Tradition. Die Dominanz der stationären Versorgung und die Struktur des Hilfesystems haben es bis vor einigen Jahren entbehrlich erscheinen lassen, eine über die Angebotsentwicklung durch einzelne Träger hinausgehende Planung zu entwerfen. 2. Die Planungsrealität der Fachplanung ist in vielen Regionen von einer kleinen Zahl starker Träger geprägt, die ihr Angebot nach verbandsbezogen entwickelten fachlichen Prinzipien gestalten. Das Subsidaritätsprinzip räumt den Trägern ein hohes Maß an Autonomie hinsichtlich der Planung ihrer Angebote ein. In den Kommunen ist vor diesem Hintergrund die Kompetenz im Feld der Hilfen für Menschen mit Behinderung und der Gestaltung eines inklusiven Gemeinwesens häufig nur unzureichend vorhanden. Planungen finden häufig lediglich punktuell und anlassbezogen statt. 3. Teilhabeplanung als zielgerichteter Veränderungsprozess benötigt eine Orientierung. Eine Orientierung kann nur bedingt aus gesetzlichen Grundlagen gewonnen werden. Eine allgemeine Zielperspektive kann aus dem Auftrag der kommunalen Daseinsvorsorge oder auch aus übergreifenden Übereinkünften (UN- Konvention, Erklärung von Barcelona) gewonnen werden 4. Ein auf die Einschränkung der Teilhabe bezogenes Verständnis von Behinderung zieht die Notwendigkeit einer Neuorientierung des Unterstützungssystems für Menschen mit Behinderung insgesamt nach sich. Mit dieser Perspektive steht die Überwindung ausgrenzender Verhältnisse im Mittelpunkt der Bemühungen. Damit verändern sich die Aufgabenstellung für die Sozialleistungsträger, die Anforderungen an die Anbieter von Leistungen und die Herausforderungen für alle öffentlichen Institutionen und Einrichtungen grundlegend. Ein Unterstützungsbedarf in einem bestimmten Lebensbereich kann insofern nicht isoliert betrachtet werden, er muss vielmehr im Kontext ausgrenzender Bedingungen in anderen gesellschaftlichen Systemen verstanden und bearbeitet werden. Damit findet eine Entgrenzung von Teilhabeplanung statt, da eine solche Planung nicht als Fachplanung betrieben werden kann. Die damit verbundene Planungsperspektive lässt sich als gemeinwesen- und partizipationsorientierte Planung kennzeichnen.

Fachtagung: Wie betreut man Wohnen? - Perspektiven der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im Alltag Siegen, 3. März 2009 5. Die konkrete Gestaltung von Planungsprozessen zur Verbesserung von Teilhabechancen kann sich an den folgenden Leitprinzipien orientieren: Lebenslauforientierung: Im Planungsprozess kann aus dem Anspruch, dass Menschen mit Behinderung eine möglichst selbstbestimmte Gestaltung des individuellen Lebenslaufes ermöglicht werden soll, ein Anforderungsprofil entwickelt werden. Es orientiert sich an den Aufgaben, die sich Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen in ihrem Lebenslauf stellen. In ihm konkretisieren sich fachliche und normative Merkmale im Hinblick auf Planungsprozesse und die Aufgaben der beteiligten Akteure. Prozessorientierung: Im Prozess der Teilhabeplanung wird nicht die Erstellung eines Planes in den Vordergrund gestellt, sondern die Institutionalisierung von Planung als kontinuierlicher Veränderungsprozess. Beteiligungsorientierung: Die Beteiligung der Betroffenen ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass Teilhabeplanung tatsächlich nutzerorientierte und bedürfnisorientierte Ergebnisse erbringt. Daher muss in geeigneter Weise dafür Sorge getragen werden, dass Menschen mit Behinderung an den Planungsprozessen beteiligt sind. Mainstreaming: Wesentliche Herausforderung für die Institutionalisierung einer regionalen Teilhabeplanung ist die Einbindung von Akteuren, die bislang keine oder zumindest keine gemeinsame Orientierung auf die Realisierung einer regionalen Teilhabe von Menschen mit Behinderung entwickelt haben. Daher muss die Planung möglichst kleinräumig organisiert sein.

Teilhabeplanung 03.03.2009 1 2 Ausgangslage Finanzielle Bedeutung der Eingliederungshilfe weitgehend fehlende Planung und Steuerungsmöglichkeiten in diesem Bereich Einführung des Projekts Hilfe nach Maß ab Januar 2004 im 3 4 Planung ermöglicht erst gezielten und vorausschauenden Einsatz von Steuergeldern bei immer knapper werdender Finanzausstattung Verwaltungshaushalt 2008 Aufteilung Sozialetat 2008 (Volumen 55,3 Mio. ) Gesamtvolumen 111,67 Mio. übrige Aufgaben 27% (29,73 Mio. ) Jugendhilfe 24% (26,62 Mio. ) Übrige Bereiche 25% 14,11 Mio. 28,6 Mio. Eingliederungshilfe 52% 12,6 Mio. Sozialhilfe 49% (55,32 Mio. ) Grundsicherung und SGB II 23% 5 6 1

Entwicklung der Ausgaben und des Zuschussbedarfs der Eingliederungshilfe 35.000 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 12.480 5.147 12.887 Eingliederungshilfe (in Tausend ) 5.133 14.897 5.300 16.172 6.077 17.160 5.488 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 19.742 7.574 22.361 7.115 24.212 6.547 25.527 8.129 28.595 8.428 160 140 120 100 80 60 40 20 0 Entwicklung der Ausgaben in der Eingliederungshilfe (in %) im 7,58 11,09 28,41 39,40 47,92 70,17 92,75 108,71 120,04 146,49 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Ausgaben Zuschussbedarf 2007 voraussichtl. Ergebnis, 2008 Haushaltsplanung 7 8 Was verspricht sich der Kreis Ahrweiler von der Teilhabeplanung Aktive, fachlich fundierte Position und Rolle des Landkreises Verbesserte Wahrnehmung der regionalen Planungsverantwortung Entwicklung von stimmigen, zukunftsfähigen Strategien: fachlich inhaltlich und finanziell Verbesserte Steuerung von Prozessen Finanzen im Rahmen der Eingliederungshilfe können gezielter und bedarfsgerechter eingesetzt werden Bessere Wahrnehmung der Ausgleichsfunktion des Landkreises auch im Bereich der Behindertenhilfe (Stichwort: ländlicher Raum) Umsetzung des Prinzips: ambulant vor stationär 9 10 In Bezug auf die behinderten Mitbürger im Landkreis : Planungsverlauf verbesserte wohnortnähere Angebote durch verbesserte Infrastruktur : Ermöglichung von Angeboten, die den individuellen Hilfebedarf behinderter Menschen aller Altersstufen im Landkreis dezentral optimaler berücksichtigen können Optimierte Rahmenbedingungen der Förder- und Umsetzungsmöglichkeiten für individuelle Teilhabeplanung und persönliche Budgets 03/2002 03/2003 Vorüberlegungen, Auswahl und Beauftragung eines Planungsinstituts 09/2003 06/2005 Erstellung der Teilhabeplanung mit Fachforen, Fragebögen, Interviews 07/2005 Beschlussfassung im Kreistag 11 12 2

Sozialplanung als kommunales Steuerungsinstrument Nicht nur Bauleitplanung steuert das Gemeinwesen Sozialplanung dient der Standortsicherung Finanzmisere der öffentlichen Haushalte kann Auslöser für innovative neue Wege sein, mit dem Effekt positiver fachlicher oder verfahrensmäßiger Veränderungen Beispiel RLP: Persönliches Budget / Individuelle Teilhabeplanung Sozialräumlich orientierte kommunale Sozialplanung kann nur dann erfolgreich sein, wenn Teilhabe und Beteiligung stattfinden, die wiederum erst Akzeptanz ermöglichen Am Ende der Planung: Entwicklung von Prioritätenlisten kurzfristig mittelfristig langfristig (Finanzierbarkeit) Umsetzungsbeschluss durch politische Gremien 13 14 Beschluss Kreistag Ergebnis: Bindungswirkung Aufnahme von Projekten/Maßnahmen in mittelfristige Finanzplanung des Kreises Qualitative Verbesserung des Angebots für behinderte Menschen im Bessere Steuerungsmöglichkeiten durch den Landkreis 15 16 Weiteres Ziel: (möglichst weitgehende) Akzeptanz trotz unterschiedlicher Interessenlagen Planung hat Wirkung und Auswirkung auf den Markt Gemeinden Einrichtungen der Behindertenhilfe Teilhabeplanung kann nicht neutral sein Kreis Behinderter Mensch Angehörige Planung ist politische Notwendigkeit und kann innovativer Antrieb sein THP/PB Private Anbieter Planung hat einen Sicherstellungsauftrag Land Wohlfahrtsverbände 17 18 3

Umsetzung der Teilhabeplanung im Westteil des Kreises Ahrweiler Ziel: Aufbau einer (kleinräumigen) Betreuungs- und Versorgungslage im Westen des Landkreises, vorzugsweise für Personen der Verbandsgemeinde Adenau sowie Teilen der Verbandsgemeinden Altenahr und Brohltal 19 20 1. Bestandsanalyse 2. Vorgaben 3. Umsetzung Sozialraum Adenau rd. 23.000 Personen - 44 Ortsgemeinden, 1 Stadt - 77 Ortsteile zw. 8 und 2.700 Einwohner Ausdehnung: 34 km (N/S), 30 km (O/W) -Straßenentfernungca. 384 km² rd. 1.400 erfasste Schwerbehinderte 21 22 rd. 30 Werkstattbesucher durchschn. 6 Besucher des Offenen Treffs im GPZ 14 Hilfeempfänger im Persönlichen Budget bzw. betreuten Wohnen (Stand: 01/2009) 23 24 4

Einrichtungen der Behindertenhilfe 25 26 Vorhandene Infrastruktur: Schülerströme Gymnasien PIA-Außensprechstunde (2x wöchentlich) 1 Kinder- und Jugendpsychiatrische Praxis Offener Treff des GPZ Aufsuchendes betreutes Wohnen (in Einzelfällen) Fazit: ausschließlich Angebote für psychisch Kranke 27 28 Fahrbeziehungen der WfbM - Besucher Zingsheim Bonn 1. Bestandsanalyse 2. Vorgaben 3. Umsetzung Mayen Koblenz 29 30 5

Vorgaben: Eine! Gut erreichbare Anlaufstelle Angebot altersunabhängig Angebot für alle Behinderungsarten Angebot auch an Wochenenden Versorgung vorrangig in ambulanter Form 1. Bestandsanalyse 2. Vorgaben 3. Umsetzung 31 32 (Auftakt)Tagung mit rd. 30 orts- und fachkundigen Personen, Institutionen und Einrichtungen (11/2008) Jeder soll seine Vorschläge und Vorstellungen einbringen können (partizipativer Ansatz) Auswertung der Tagungsergebnisse anhand der Zielvorgaben sowie der Feststellungen des Teilhabeplanes für behinderte Menschen im Kreis Ahrweiler Erstellen einer Tagungsdokumentation durch die Moderatoren und Abstimmung mit dem Landkreis Übermittlung der Dokumentation an alle Beteiligten 33 34 Herausforderungen: Laienhelfer sollen weiterhin in der ambulanten Versorgung präsent sein (teurere) professionelle Anbieter wollen flächendeckende Versorgung sicherstellen vorhandene Trägervielfalt soll gewahrt werden belastbares Zahlenmaterial für den Aufbau einer ortsnahen Betreuung und Versorgung ist nur schwer ermittelbar zentrale Anlaufstelle soll (auch am Wochenende) trägerneutral besetzt sein wer übernimmt/finanziert die Aufgabe? 35 36 6

Ergebnis: Sozialplanung im ländlichen Raum hat gänzlich andere Strukturen als in städtischen Gebieten. Es gilt, die in ländlichen Gebieten (noch) teilweise gut ausgebauten nachbarschaftlichen Beziehungen für niederschwellige Hilfen zu erhalten und zu nutzen. Im ländlichen Raum mit weiten Wegen und schlechter Infrastruktur ist eine strategisch günstige Verteilung der Kapazitäten anzustreben. Professionelle Hilfen, insbesondere vollstationäre Heimunterbringungen, sind auf die unbedingt notwendigen Fälle zu beschränken (ambulant vor stationär). 37 38 Die vor Ort ansässigen professionellen Anbieter sind mit ihrem Fachwissen in die Planung einzubeziehen. Sozialräumlich orientierte Planung ist nicht Selbstzweck sondern vor dem Hintergrund knapper werdender (Finanz)ressourcen rcen für Leistungsträger zwingend notwendig. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Der Kostenträger (= Landkreis) muss Planung und Umsetzung offensiv gestalten...... wir sind auf dem Weg dorthin... 39 40 7