Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung & Chance Sommer 2013 Informationen für Firmen 1 09.09.2013
Agenda Allgemeine Informationen & aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften EURO-Eil-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen 2
Was ist SEPA? SEPA steht für Single Euro Payments Area Verschmelzung des Inlands-Zahlungsverkehrs und des EU-Zahlungsverkehrs SEPA löst die nationalen Verfahren ab SEPA betrifft alle! Betrifft Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen betrifft nicht: Schecks, Wechsel, Geldwechselgeschäfte, Wertpapier- Abwicklungssysteme 3
Gültigkeitsbereich der SEPA 33 Staaten Alle 17 Euro-Staaten 11 EU-Mitglieder (ohne Euro-Bargeld) Norwegen, Island, Liechtenstein, Monaco* & Schweiz* * Teilnahme an SEPA aber keine Umsetzung der einheitlichen ZV-Richtlinie 4
SEPA-Zeitplan Januar 2008 Einführung SEPA-Überweisung November 2009 Einführung SEPA-Lastschrift November 2010 Alle Banken der -Zone müssen SEPA-Basis-Lastschriften akzeptieren 09. Juli 2012 Umdeutungsmöglichkeit für Einzugsermächtigungen 1. Februar 2014 Ablösung der nationalen ZV-Verfahren 5
Vorteile Einheitlicher europäischer Rechtsrahmen (Ausnahme: Schweiz, Monaco) Vereinheitlichung und Verkürzung von Fristen Europaweit transparente Preise Risikoreduktion durch Insolvenzfestigkeit der SEPA-Lastschrift und Unwiderrufbarkeit von Aufträgen Effektiveres Liquiditätsmanagement möglich Reduktion von Bankverbindungen im europäischen Zahlungsverkehr 6
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SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer, SCT) Einführung Januar 2008 Beleghafte und beleglose Einreichung möglich Ausführungsfrist max. 1 Bankarbeitstag (seit 01.01.2012) + 1 Tag bei Belegen Keine Betragsgrenze IBAN & BIC ersetzen Konto-Nr. & BLZ (Übergangsfrist für Verbraucher bis zum 1.2.2016) IBAN only im nationalen Zahlungsverkehr (spätestens ab 01.02.2014) AWV-Meldepflicht besteht unverändert für Beträge von mehr als 12.500 8
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SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit) Lastschrift-Arten: SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) statt Einzugsermächtigung EURO-Eil-Lastschrift (COR1) statt Einzugsermächtigung SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) statt Abbuchungsauftrag Besonderheiten: Jeder Zahlungsempfänger benötigt eine Gläubiger-ID und eine Mandatsreferenznummer Einreichung nur noch beleglos möglich, auch nicht mit Disketten, USB-Sticks oder anderen Datenträgern Vorabankündigung (Pre Notification) ist notwendig
Gläubiger-Identifikationsnummer Jeder Einreicher von Lastschriften benötigt eine Gläubiger-ID Vergabe in Deutschland durch die Deutsche Bundesbank unter https://extranet.bundesbank.de/scp/ Die VR-Banken unterstützen ihre Kunden bei der Beantragung Aufbau der Gläubiger-Identifikationsnummer ISO-Ländercode DE 78 ZZZ 00000018353 Prüfziffer Geschäftsbereichskennung (Individuell nutzbar z.b. BUC = Buchhaltung LG1 = Lager1) Nationales Identifikationsmerkmal 11
Mandatsreferenznummer Jede Lastschrift muss eine Mandatsreferenznummer ausweisen Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Sie wird vom Lastschrifteinreicher individuell für jedes SEPA-Mandat vergeben Die Länge beträgt maximal 35 alphanumerische Zeichen Der Aufbau wird vom Lastschrifteinreicher festgelegt (z. B. Kundennummer) Beispiel: Mandatsreferenz aus der Kombination Firmennamen und Kundennummer: Maschinenfabrik Meyer GmbH Kundennummer (12345) MMG12345 12 05.06.2013
Vorabankündigung (Pre-Notification) Verpflichtende Information des Einreichers an den Zahlungspflichtigen über die anstehende Lastschrift Der Zahlungspflichtige kann so für ausreichende Deckung sorgen Frist: spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit, wenn nichts anderes vereinbart Achtung: Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen reicht eine einmalige Aufstellung -z.b. pro Jahr- (erste Fälligkeit beachten) Inhalt der Vorabankündigung: Belastungsbetrag Belastungstermine Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenznummer Keine Formvorgabe, möglich sind z. B. Brief, Vertrag, Rechnung SMS, Telefon, E-Mail, Fax 13
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SEPA-Lastschriften (CORE und COR1) Zahlungspflichtiger 1. Mandatseinholung 2. Mandat 3. Vorabinformation Zahlungsempfänger 6. Belastungsbuchung 4. transaktions- & mandatsbezogene Daten Clearing & Verrechnung 5. Weiterleitung aller Daten Bank des Zahlungspflichtigen Bank des Zahlungsempfängers 15
SEPA-Lastschriften (CORE und COR1) Muster-Mandat Muster GmbH, Musterstr. 1, 53111 Bonn Gläubiger-ID DE99ZZZ05678901234 Mandatsreferenz 987 543 CB 2 SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Muster GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, Die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. 1. Daten des Gläubigers 2. Eindeutige Bezeichnung 3. Vorgegebener Mandatstext zweifache Weisung Name & Anschrift Kreditinstitut (Name und BIC) IBAN: DE BIC: Datum, Ort und Unterschrift 4. Daten des Zahlungspflichtigen 16
SEPA-Basis-Lastschrift (SDD CORE) Die SEPA-Basis-Lastschrift (SDD CORE) ist europaweit einsetzbar Zahlungspflichtiger ist spätestens 14 Tage vor Fälligkeit über Betrag und Termin zu informieren ( Pre-Notification ), wenn nicht anderes vereinbart Vorgegebene Vorlagefristen (5 bzw. 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit) (Einreichungsfristen bei Ihrer Bank 6 bzw. 3 Bankarbeitstage) Einer SEPA-Basis-Lastschrift kann innerhalb von 8 Wochen nach Kontobelastung widersprochen werden, so dass der Belastungsbetrag wieder gutgeschrieben wird. Bei einer nicht autorisierten Zahlung, d. h. Einzug ohne gültiges SEPA- Mandat, kann der Zahlungspflichtige innerhalb von 13 Monaten nach Belastung die Erstattung des Lastschriftbetrages verlangen. 17
Einreichungsbeispiel: SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) fällig per 7. eines Monats 18
Euro-Eil-Lastschrift (SDD COR1) Die SEPA-Lastschrift mit verkürzter Vorlagefrist SEPA-Lastschrift (COR1) ab 4. November 2013 nur innerhalb Deutschlands einsetzbar, z. Zt. nicht europaweit Vorgegebene Vorlagefristen (1 Bankarbeitstage vor Fälligkeit) (Einreichungsfristen bei Ihrer Bank 2 Bankarbeitstage) Es gilt das SEPA-Basislastschrift-Mandat (keine spezifischen Regelungen) Separate Vereinbarungen in Inkassovertrag ist notwendig Zahlungspflichtiger ist spätestens 14 Tage vor Fälligkeit über Betrag und Termin zu informieren ( Pre-Notification ), wenn nicht anderes vereinbart Rückgaben bis 8 Wochen nach Belastung durch Zahlungspflichtigen möglich bei autorisierten Mandaten Rückgaben bei nicht autorisierter Lastschrift bis 13 Monate möglich 19
SEPA-Lastschriften (CORE und COR1) Umdeutungslösung Zielsetzung: Nutzung der vorhandenen, schriftlich vorliegenden Einzugsermächtigung als SEPA-Mandat Die Umdeutung ist seit dem 9. Juli 2012 möglich Anstelle der Einholung eines separaten Mandats haben die Zahlungsempfänger die Möglichkeit, ihre Kunden schriftlich über den Schwenk von Einzugsermächtigungslastschriften auf SEPA-Basis- Lastschriften zu informieren unter Nennung von Gläubiger-ID, Mandatsreferenz und Umstellungstermin Umdeutung in Mandat ist erfolgt, wenn der Zahlungspflichtige nicht widerspricht Es ist keine explizite Zustimmung des Zahlungspflichtigen erforderlich Die Inkasso-Vereinbarung mit Ihrer Bank müssen die SEPA-Lastschrift-Verfahren (CORE und COR1) beinhalten! 20
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SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) Zahlungspflichtiger 1. Mandatseinholung 2. Mandat 3. Vorabinformation Zahlungsempfänger 2b. Mandat 6. Belastungsbuchung 6a. Mandatsprüfung 4. transaktions- & mandatsbezogene Daten Bank des Zahlungspflichtigen Clearing & Verrechnung 5. Weiterleitung aller Daten Bank des Zahlungsempfängers 22
SEPA-Firmen-Lastschrift Muster-Mandat (SDD B2B) Muster GmbH, Musterstr. 1, 53111 Bonn Gläubiger-ID DE99ZZZ05678901234 Mandatsreferenz 987 543 CB 2 SEPA-Firmen-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Muster GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Ich bin nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Ich bin berechtigt, mein Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen. Name & Anschrift 1. Daten des Gläubigers 2. Eindeutige Bezeichnung 3. Vorgegebener Mandatstext zweifache Weisung Kreditinstitut (Name und BIC) IBAN: DE BIC: Datum, Ort und Unterschrift 4. Daten des Zahlungspflichtigen 23
SEPA-Firmen-Lastschrift (SDD B2B) Nur zwischen Nicht-Verbrauchern möglich Zahlungspflichtiger muss seiner Bank vor dem erstem Einzug eine Kopie des Mandats vorlegen Beleglose Einreichung bei Ihrer Bank spätestens 2 Tage vor Fälligkeit Bank des Zahlungspflichtigen ist zur Prüfung des Mandats verpflichtet Kein Widerspruch durch den Zahlungspflichtigen möglich Keine Umdeutung von Abbuchungsaufträgen möglich! 24
SEPA-Lastschriften Gesamtübersicht: -Wer darf mit wem?- * Verbraucher = natürliche Personen ** Nicht-Verbraucher = juristische Personen, Vereine, Selbstständige in ihrer Firmenrolle 25
Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften bzgl. der Vorlage bei der Bank des Zahlungspflichtigen SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) Erst-Lastschrift und Einmal-Lastschrift Früheste Einreichung per EBICS**: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Vorlage: 5 TARGET-Tage vor Fälligkeit => Einreichung bei Ihrer Bank: spätestens 6 TARGET*-Tage vor Fälligkeit Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung per EBICS**: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Vorlage: 2 TARGET-Tage vor Fälligkeit => Einreichung bei Ihrer Bank: spätestens 3 TARGET*-Tage vor Fälligkeit *TARGET-Tage: 365 Tage im Jahr mit den Ausnahmen: Samstag, Sonntag sowie Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1.Mai, 25. und 26. Dezember **mit HBCI-Einreichung früher möglich 26
Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften bzgl. der Vorlage bei der Bank des Zahlungspflichtigen EURO-Eil-Lastschrift (COR1) -ab 4. November 2013- Erst-Lastschrift und Einmal-Lastschrift sowie Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung per EBICS**: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Vorlage: 1 TARGET-Tag vor Fälligkeit => Einreichung bei Ihrer Bank: spätestens 2 TARGET*-Tage vor Fälligkeit SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) Erst- Lastschrift / Einmal- Lastschrift sowie Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung per EBICS**: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Vorlage: 1 TARGET-Tag vor Fälligkeit => Einreichung bei Ihrer Bank: spätestens 2 TARGET*-Tage vor Fälligkeit **mit HBCI-Einreichung früher möglich 27
Agenda Allgemeine Informationen & aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften EURO-Eil-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen 28
Praktischer Umgang mit Mandaten Feste Vorgabe für die Gestaltung und Formulierung der Mandate Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig (zusätzlich in Englisch) Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor damit auch fremdsprachige Mandate prüfbar Abruf unter: für CORE/COR1: http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=core_sdd_mandate_transalations für B2B: http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=sepa_b2b_dd_mandate_translations Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach letztem Einzug Zahlungspflichtiger hat Recht auf Mandatsanforderung über seine Bank Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug 29
Was ist zu tun? Haben Sie eine(n) SEPA-Verantwortliche(n) bestimmt? Wurde bereits seitens Ihrer IT die Anpassung der technischen Voraussetzungen (z.b. Finanzabteilung / ZV Software) in die Wege geleitet? Haben Sie schon Ihre Gläubiger-ID bei der Deutschen Bundesbank beantragt? Haben Sie IBAN & BIC auf Ihren Briefbögen, Rechnungen etc. angedruckt? Kennen Sie IBAN & BIC Ihrer Geschäftspartner? Musteranschreiben in diversen Sprachen stellen wir gerne zur Verfügung. Haben Sie die Einzugsermächtigungen auf Vollständigkeit und Vorhandensein geprüft? Frage nach Abbuchungsaufträgen Wann und wie legen Sie Ihre Mandatsreferenz fest? 30
Was ist zu tun? Haben Sie die Vereinbarungen mit Ihrer Bank aktualisiert? (Lastschriftinkassovereinbarung, DFÜ-Vereinbarung) Wann beabsichtigen Sie auf SEPA umzustellen? Nach Festlegung des Umstellungstermins: o Wann beabsichtigen Sie Ihre Kunden über die Umdeutung informieren? o Ab wann werden Sie nur noch SEPA-Mandate einholen? Wie werden Sie Ihre Mandatsverwaltung organisieren? Wie passen Sie Ihre Prozesse auf die neuen Vorlauffristen an? Wie stellen Sie der Archivierung der Original-Mandate sicher? 31
Wir machen den Weg frei! Regelmäßige Informationen über Newsletter Bereitstellung von Checklisten IBAN-Konverter Unterstützung bei der Beantragung der Gläubiger-ID Wir beraten Sie gerne bei der Analyse der Umstellungsanforderungen bei der Anpassung Ihrer Zahlungsverkehrssoftware zu neuen Dienstleistungen 32
Sollten Sie im Tagesgeschäft Fragen haben, sprechen Sie uns an: Volksbank Anröchte eg Tel.: 02947/ 97110 E-Mail: info@volksbank-anroechte.de. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 33