Senatsverwaltung für Finanzen

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Transkript:

Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister von Berlin Frau Finanzstadträtin Clara Herrmann - Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg - Geschäftszeichen II D - HB 5210-2/2017-1-1 Bearbeiter Herr Nitzsche Dienstgebäude Klosterstraße 59, 10179 Berlin-Mitte Zimmer 2080 Telefon (030) 9020 3956 Telefax (030) 9020 283956 E-Mail fabian.nitzsche@ senfin.berlin.de Internet www.berlin.de/sen/finanzen Verkehrsverbindungen U Klosterstraße S+U Jannowitzbrücke 1. Fortschreibung der Globalsummen 2018/ Mein Schreiben - II D - HB 5210-2/2016 - vom 19. April 2017 Datum 10. Juli 2017 Sehr geehrte Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Finanzstadträtin Herrmann, mit meinem o.g. Schreiben habe ich Ihnen das Ergebnis der Globalsummenberechnung für den Haushalt 2018/ mitgeteilt. Zwischenzeitlich haben sich Sachverhalte ergeben, die eine Anpassung der Beträge erfordern. Die Umsetzung der entsprechenden Veränderungen erfolgt mit der vorliegenden Fortschreibung. Die Höhe der fortgeschriebenen Globalsummen entnehmen Sie dabei bitte der Anlage 1. Nachfolgend werden die Sachverhalte dargestellt, die entweder ohne gesonderten Antrag im Verfahren berücksichtigt wurden oder deren Auswirkungen gleichermaßen alle Bezirke betreffen. Dabei wird zwischen plafondverändernden und plafondneutralen Fortschreibungen unterschieden. 1 Plafondverändernde Fortschreibungssachverhalte 1.1 Ergebnisse der AG Ressourcensteuerung Im meinem Schreiben zum Bezirksplafond 2018/ vom 12.04.2017 hatte ich auf die noch ausstehende Klärung zum Umgang mit den Mehrmitteln hingewiesen, die den Bezirken im Zuge der Richtlinien der Regierungspolitik zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Die entsprechende Klärung ist nunmehr in der Sitzung der AG Ressourcensteuerung am 28.04.2017 erfolgt. Hieraus ergeben sich folgende Feststellungen: Um den Herausforderungen der Wachsenden Stadt gerecht zu werden und Handlungsspielräume für eigene politische Entscheidungen zu eröffnen, werden den Bezir- Die Senatsverwaltung für Finanzen ist seit August 2011 als familienbewusste Arbeitgeberin zertifiziert...

- 2 - ken 60 Mio. im Jahr 2018 zusätzlich bereitgestellt. Dies entspricht rd. 1.250 VZÄ. Im Jahr treten weitere 10 Mio. hinzu, so dass sich der Betrag auf 70 Mio. erhöht. In 2018 können die Bezirke dabei rd. 41 Mio. des o.g. Betrages - entspricht rd. 818 VZÄ - in eigener Verantwortung unter Beachtung der Richtlinien der Regierungspolitik belegen. Die Verteilung dieser Mittel erfolgt auf Basis der Einwohnerzahlen der Bezirke (Melderegister, Stand 31.12.2016) und wird in Form einer Sonderkalkulation außerhalb der Normierung umgesetzt. Über die Mittelverwendung müssen die Bezirke der Senatsverwaltung für Finanzen bis zum 05. September 2017 berichten und die Belegung begründen. Zudem wird auf dieser Basis zwischen der Senatsverwaltung und jedem Einzelbezirk eine Zielvereinbarung über die Personalmittelverwendung und die Aufgabenerfüllung abgeschlossen. Über die Verteilung des Aufstockungsbetrages für (weitere 10 Mio. ) ist in der AG Ressourcensteuerung noch keine abschließende Entscheidung getroffen worden. Aus diesem Grund ist im Haushalt eine zentrale Vorsorge über diesen Betrag getroffen worden. Die Verteilung der weiteren 10 Mio. für wird ebenfalls in der AG Ressourcensteuerung abgestimmt. Darüber hinaus hat sich die AG verständigt, bei allen Sachverhalten, die in die dargestellte Klärung einbezogen wurden, einheitlich mit einem Personalkosten- Durchschnittssatz von 45 T je VZÄ zzgl. 5 T für personalbezogene Sachkosten (Mieten, Arbeitsplatz etc.) zu kalkulieren. 1 Diese Setzung hat (zumeist geringfügige) Anpassungen bei der Berechnung betroffener Produktbudgets zur Folge. Auch die ursprüngliche Personalmehrbedarfs-Berechnung Wachsende Stadt 2018/ wurde an die Ergebnisse der AG Ressourcensteuerung angepasst (siehe Anlage 2). 1.2 Masterplan Integration Für die Umsetzung von bezirklichen Nachbarschaftsprogrammen im Rahmen des Masterplans Integration können für 2018 und weitere Mittel in Höhe von jeweils 1,5 Mio. bereitgestellt werden. Die somit nunmehr im Plafond des T-Teils insgesamt vorhandenen Mittel von jährlich 9,2 Mio. werden wie bisher mittels einer Sonderkalkulation verteilt. Dabei kommt der bereits mit der Globalsummenzuweisung vom 19.04.2017 verwendete Verteilschlüssel anhand bezirklicher Belegungskapazitäten zur Anwendung. 1.3 Flüchtlingspakete II bis V Gemäß den Ergebnissen der AG Ressourcensteuerung erfolgt mit der Fortschreibung auch eine Verstetigung der Mittel für die rd. 207 VZÄ aus den Maßnahmepaketen II bis V zur Bewältigung der Flüchtlingssituation (sog. Flüchtlingspakete II bis V ). Diese VZÄ werden auch (2017 voll, danach in abnehmenden Raten) weiterfinanziert, wenn die Zahl der Flüchtlinge im Laufe der Legislatur kontinuierlich sinkt. Die Finanzierung der freiwerdenden VZÄ erfolgt dabei mit entsprechend steigendem Anteil aus den Mehrmitteln, die den Bezirken im Zuge der Richtlinien der Regierungs- 1 vgl. hierzu Protokoll der 3. Sitzung AG Ressourcensteuerung vom 28.04.2017: Dies gilt z.b. auch durchgängig für diejenigen Sachverhalte, die auf die 60 Mio. angerechnet werden. Das finanzielle Risiko daraus (falls also nur höherwertige Stellen geschaffen werden) tragen die Bezirke....

- 3 - politik zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Dieser Anteil liegt im Jahr 2018 bei 25% und steigt in den Folgejahren jeweils um weitere 25%. Der Finanzierungsanteil für die jeweils verbleibenden VZÄ, die noch zur Bewältigung der Flüchtlingssituation eingesetzt werden, wird ebenfalls im Plafond zur Verfügung gestellt. Hinsichtlich der Mittelverteilung auf die Bezirke ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der Kosten der Maßnahmenpakete bereits im Jahr 2016 in die KLR eingeflossen und daher bereits in den Produktbudgets 2018 enthalten ist. Der Rest muss über eine Sonderkalkulation verteilt werden. Nach Maßgabe der Basiskorrektur 2016 sind beim Flüchtlingspaket IV (Jugendamt) noch 76,5% der Mittel nach Maßgabe der Vereinbarung der Jugendstadträte aufzuteilen. Bei den Flüchtlingspaketen II, III und V beläuft sich das zusammengefasste Volumen der Sonderkalkulation auf 59,7%; hier erfolgt die Verteilung über den Verteilschlüssel, der auch für die Mittel des Masterplans Integration angewandt wurde (vgl. Tz. 1.2). 1.4 Tariferhöhung Zuwendungsempfänger Mit Schreiben vom 08.05.2017 habe ich Sie darüber informiert, dass den Bezirken im Zuge des Nachtragshaushaltsgesetz 2017 insg. 1.140 T zur Schließung von Tariflücken bei Zuwendungsempfängern zusätzlich bereitgestellt werden. Mit der vorliegenden Fortschreibung wird dieser Betrag nunmehr auch in den Plafond 2018/ aufgenommen. Der Betrag wurde prozentual (nach der jeweiligen Plafondhöhe 2017) auf die T-Teil-Bereiche Freiwillige soziale Leistungen, Schuldner- und Insolvenzberatung sowie Psychiatrie-Entwicklungsprogramm (PEP) aufgeteilt. Darüber hinaus habe ich in Anlehnung an die Vorgehensweise in der Hauptverwaltung - im Plafond eine Tarifvorsorge entsprechend den Abschlüssen nach TV-L in Höhe von 2,35% für 2018 (jeweils wirksam auf 80% Personalkostenanteil der Zuwendung) in den drei genannten Bereichen vorgenommen. Mit dieser Berechnung sind die bisher bereits vorgesehenen Steigerungen teilweise ersetzt worden. Gegenüber dem bisherigen Plafond (April) ergibt sich so ein Aufwuchs um 357 T. Die Gesamtsteigerung gegenüber dem bisherigen Plafond beläuft sich damit auf 1.497 T (vgl. im Intranet hinterlegte Berechnungsdatei). Der fortgeschriebene Teilplafond für den T-Teil kann der Anlage 3 entnommen werden. Angesichts der zweigeteilten Plafonderhöhung habe ich bei der Verteilung der zusätzlichen Mittel von einer allgemeinen Sonderkalkulation abgesehen. Stattdessen habe ich mich dafür entschieden, die Mittelerhöhung in den Bereichen PEP und Schuldner- und Insolvenzberatung durch eine Zuweisungspreiserhöhung bei den betroffenen Produkten umzusetzen. Lediglich bei den Freiwilligen sozialen Leistungen habe ich eine Sonderkalkulation mit gleichmäßigen Beträgen für alle Bezirke vorgesehen, da hier durch die Vielzahl der berührten Produkte eine produktbezogene Umsetzung nicht möglich ist. 1.5 Aufschichtung des Berliner Notdienstes Kinderschutz Entsprechend den Richtlinien der Regierungspolitik habe ich die zum 01.01.2018 vorgesehene Aufschichtung des Berliner Notdienstes Kinderschutz aus dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in der Fortschreibung berücksichtigt. Dabei wurde der zuvor zwischen den Verwaltungen...

- 4 - vereinbarte Aufschichtungsbetrag i.h.v. 7.392 T (davon 6.390 T Personalausgaben) umgesetzt. 1.6 Teilplafond Personal Im Teilplafond Personal sind mit der 1. Fortschreibung folgende neue Sachverhalte berücksichtigt worden: Der Bereich Besoldung wurde mit der Besoldungsanpassung 2018 gem. Senatsbeschluss vom 14.06.2017 mit 3,2% zum 01.08.2018 sowie die Nachwirkung der Besoldungsanpassung 2017 zum 01.08.2017 mit 2,6% fortgeschrieben. Des Weiteren wurde die Erhöhung der Sonderzuwendung für 2018 vollständig berücksichtigt. Personalmehrbedarfe Zur Umsetzung des Berliner Hundegesetzes wurden zwölf Stellen der Besoldungsgruppe A 9 berücksichtigt (Zeile 14 der Anlage 4a). Die Umsetzung erfolgte per Sonderkalkulation. Weitere zwölf auf zwei Jahre befristete Beschäftigungspositionen E 9 werden über die Basiskorrektur bis berücksichtigt. Es wird an dieser Stelle nochmals auf die Schreiben SenFin IV A HB 5034 3/2016-1 vom 12.06.2016 und vom 04.10.2016 hingewiesen. Die Verstetigung der zwei Stellen im Bezirk Pankow für die Bekämpfung der Schwarzarbeit wurde ebenfalls berücksichtigt. Auch hier erfolgte die Umsetzung per Sonderkalkulation. Wegen der Aufschichtung des Berliner Notdienstes Kinderschutz vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg zum Einzelplan 10 (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie) wurden die dazugehörigen Personalmittel im Personalplafond abgesetzt (Zeile 24 der Anlage 4a), vgl. auch Tz. 1.5. Mit der Erhöhung des Anteils des festangestellten Personals in den Musikschulen auf 20% ab 2018 entfällt die Sonderkalkulation für die Personalüberhangskräfte in den Musikschulen in Mitte und Pankow (siehe dazu auch Tz. 2.5). Der entsprechende Betrag aus dem Teilplafond Personal 2017 wurde daher in den regulären Anteil Tarif überführt (Zeile 20 der Anlage 4a). AG Ressourcensteuerung Das Ergebnis der AG Ressourcensteuerung vom 28.04.2017 (vgl. Tz. 1.1) wurde vollständig in den Teilplafond Personal 2018 aufgenommen. Grundsätzlich ergibt sich zunächst eine Reduzierung in der Position Zusätzliches Personal (Zeile 21 der Anlage 4a) von ursprünglich rd. 12,4 Mio. auf rd. 5,4 Mio., da vereinbarungsgemäß einige Sachverhalte auf die zusätzlichen 53,7 Mio. für 2018 (Personalanteil an den 60 Mio. ) angerechnet werden. Die zusätzlichen 53,7 Mio. finden sich in den Zeilen 29, 30 und 31 der Anlage 4a aufgeteilt nach Personal für die Wachsende Stadt, Personal für die Umsetzung der zusätzlichen Aufgaben entsprechend der Richtlinien der Regierungspolitik und zusätzliches Personal zur eigenverantwortlichen Schwerpunktsetzung der Bezirke zur Umsetzung der Richtlinien der Regierungspolitik wieder. (Die Unterscheidung entspricht der Differenzierung gemäß Anlage zum Protokoll der AG Ressourcensteuerung vom 28.04.2017.)...

- 5 - Hinsichtlich der Verstetigung der Mittel für die rd. 207 VZÄ aus den Flüchtlingspaketen II bis V sind zudem die Finanzierungsanteile für die VZÄ zu berücksichtigen, die weiterhin zur Bewältigung der Flüchtlingssituation eingesetzt werden (vgl. Tz. 1.3). Entsprechend dem vereinbarten Verfahren ist für 2018 in Zeile 28 (Anlage 4a) ein Finanzierungsanteil in Höhe von 75% und für in Zeile 17 (Anlage 4b) ein Finanzierungsanteil in Höhe von 50% berücksichtigt worden. Die AG Ressourcensteuerung hat sich zudem darauf verständigt, dass die Erhöhung der Honorarmittel um 500.000 wegen der erwarteten Honorarerhöhungen auf Grund der Bandbreitenregelung auf die 53,7 Mio. angerechnet wird. Daher ist der Betrag nunmehr in Zeile 30 (Anlage 4a) enthalten, die Zeile 33 wurde entsprechend gemindert. In Summe über die dargestellten Sachverhalte erhöht sich der Teilplafond Personal in 2018 um 41 Mio. auf 1.158 Mio. und in um 37 Mio. auf 1.174 Mio.. 1.7 Teilplafond sonstige Sachausgaben Die personalbezogenen Sachkosten für das zusätzliche Personal (Sachkostenzuschlag) gem. Tz. 1.1 (Ergebnisse AG Ressourcensteuerung) und Tz. 1.3 (Flüchtlingspakete II bis V) sind in den Teilplafond sonstige Sachausgaben 2018 und eingestellt. Dabei wurde entsprechend der Verständigung in der AG Ressourcensteuerung mit einheitlich 5 T je VZÄ gerechnet. Die Verabredung wurde auch auf den Personalmehrbedarf angewendet, der bereits mit Schreiben vom 12.04.2017 zum Bezirksplafond zusätzlich für Wachsende Stadt bereitgestellt wurde, wodurch sich der hierfür eingestellte Sachkostenzuschlag je VZÄ um 1,75 T verringerte. Hinsichtlich der Aufschichtung des Berliner Notdienstes Kinderschutz aus dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (vgl. Tz. 1.5) wurde von den insgesamt aufzuschichtenden Mittel i.h.v. 7.392 T ein Anteil von 1.002 T für Sachausgaben berücksichtigt. Damit erhöht sich der Teilplafond sonstige Sachausgaben in 2018 auf 945,9 Mio. und auf 953,5 Mio. in, vgl. auch Anlage 5a und b. 1.8 Überblick über die Plafondauswirkungen Durch die o.g. Sachverhalte der Fortschreibung erhöht sich der Bezirksplafond im Vergleich zur Globalsummenzuweisung vom 19.04.2017 um rd. 48,4 Mio. in 2018 und 44,9 Mio. in. Der so fortgeschriebene Bezirksplafond 2018/ setzt sich nach Hauptgruppen betrachtet wie nachfolgend dargestellt zusammen. Im Vergleich zur Fortschreibung der Globalsummen 2017 (Stand 11.08.2016) summieren sich dabei die vorgenommenen Plafondveränderungen zu einer Erhöhung um insgesamt rd. 478,3 Mio. in 2018 und um 567,7 Mio. in....

- 6 - Tabelle 1: Bezirksplafond nach Hauptgruppen in Mio. 2017 1 2018 Teilplafond Personal 1.084,9 1.158,0 1.174,2 Teilplafond Transferausgaben 6.069,2 6.564,8 6.697,6 Teilplafond sonst. Sachausgaben ohne kalk. Kosten 492,4 587,1 594,7 Plafondanteil für kalkulatorische Kosten 337,1 358,7 358,7 Vertikaler Finanzausgleich 6,9 6,9 6,9 Zwischensumme Ausgaben 7.990,5 8.675,5 8.832,2 Einnahmevorgabe -1.628,6-1.835,2-1.902,5 Bezirksplafond gesamt 6.362,0 6.840,3 6.929,7 Berechnung enthält Rundungsdifferenzen 1) Stand Fortschreibung vom 30.05.2016 und 11.08.2016 Differenziert nach den unterschiedlichen Zuweisungsfeldern ergibt sich folgendes Bild: Tabelle 2: Bezirksplafond nach Zuweisungsfeldern in Mio. 2017 1 2018 Produktsummenbudget (PSB) 5.518,7 6.056,5 6.131,3 Sonstige Transfers 2.464,9 2.612,1 2.693,9 Vertikaler Finanzausgleich 6,9 6,9 6,9 Zwischensumme Ausgaben 7.990,5 8.675,5 8.832,2 Einnahmevorgabe -1.628,6-1.835,2-1.902,5 Bezirksplafond gesamt 6.362,0 6.840,3 6.929,7 Berechnung enthält Rundungsdifferenzen 1) Stand Fortschreibung vom 30.05.2016 und 11.08.2016 Die Entwicklung des fortgeschriebenen Bezirksplafonds gegenüber Vorjahren ist in Anlage 6 dargestellt. 2 Plafondneutrale Fortschreibungssachverhalte 2.1 Planmengen Zweckentfremdungsverbot Die Mengen, die das abgeordnete Personal 2016 beim Produkt 80670 Zweckentfremdungsverbot erbracht hat, wurden bei den Planmengen 2018 in Abzug gebracht. Damit wurde der Bitte der betreffenden Produktmentorengruppe, die Mengen in Ermangelung einer gesonderten Zählung rechnerisch (durchschnittliche Menge je VZÄ) zu ermitteln, gefolgt....

- 7-2.2 Planmengen B-Planfabrik Auf Anregung der Geschäftsstelle Produktkatalog und im Einvernehmen mit dem Projektteam Budgetierung wurden die Mengen, die das abgeordnete Personal 2016 beim Produkt 78428 Städtebauliche Planungen erbracht hat, bei den Planmengen 2018 in Abzug gebracht. Auf Grund der unzureichenden Datenlieferung durch die Bezirke musste dabei auf eine rechnerische Ermittlung (durchschnittliche Menge je VZÄ) zurückgegriffen werden. Für die Produkte der Produktgruppe 4281 - Verbindliche Planung - Stadtplanung erfolgt, ebenfalls im Einvernehmen mit dem Projektteam Budgetierung, keine Fortschreibung. Es bleibt bei der Absenkung des Zuweisungspreises in Höhe der angefallenen Personalkosten des abgeordneten Personals. 2.3 Planmengen der Transferprodukte Hilfen zur Erziehung (HzE) Im Globalsummenschreiben vom 19.04.2017 hatte ich unter Tz. 2.1.5 e) über das Ergebnis der Evaluierung des modifizierten HzE-Zuweisungsverfahrens berichtet. Aus Sicht der Senatsverwaltung für Finanzen hat sich diese Verfahrensmodifikationen grundsätzlich bestätigt und zugleich wertvolle Hinweise zu Nachjustierungen gegeben, die bei der Budgetberechnung 2018 berücksichtigt wurden. Vor diesem Hintergrund hatte ich den Modell-Anteil an der Planmengenberechnung entsprechend der bestehenden Einführungsstrategie auf 33% angehoben. Im Zuge der zwischenzeitlich erfolgten Erörterung der Evaluationsergebnisse haben sich die Jugendstadträtinnen und räte für die Beibehaltung des bisherigen Modell- Anteils von 22% für das Haushaltsjahr 2018 ausgesprochen, um die angestrebten Wirkungen valider bewerten zu können. Mit Blick auf diesen Wunsch ist der Senat übereingekommen, die letzte Stufe der Erhöhung der Modell-Menge auf das Jahr zu verschieben und in 2018 noch einmal mit dem bisherigen Wert (22%) zu rechnen. Damit ist die Möglichkeit einer erneuten Bewertung im Zuge der geplanten zweiten Evaluation gegeben. Sofern diese Evaluation zu dem Ergebnis führen sollte, dass ein Modell-Anteil von 33% zu starke Wirkungen entfaltet, ist auch noch eine Anpassung der Budget-Ergebnisse möglich. 2.4 Zuweisungspreisanpassung für Qualitätsoffensive Ausbildung Die Plafonderhöhung zur Verbesserung der Betreuung von Auszubildenden wurde nunmehr zweckkonform durch Erhöhung des Zuweisungspreises beim Produkt 80146 - Ausbildung und Betreuung von Praktikantinnen und Hospitantinnen im Rahmen der technischen Fortschreibung umgesetzt. 2.5 Zuweisungspreisanpassung im Bereich der Musikschulen Wie bereits unter Tz. 1.1 ausgeführt haben die Vereinbarungen der AG Ressourcensteuerung zum Personalkosten-Durchschnittssatz auch Auswirkungen auf die Berechnung von Produktbudgets. So musste beim Produkt 79395 Musikunterricht die Zuweisungspreiserhöhung, die infolge der Umwandlung von Honorarverträgen in feste Arbeitsverträge vorgenommen wurde, angepasst werden. Im Zuge dieser Anpassung konnte zudem die bisherige Sonderkalkulation für rückversetzte Musikschullehrer aus dem ZeP abgelöst werden. Mit dem Beschluss, zukünftig in allen Bezirken mindestens 20% der Angebote durch festangestellte Musikschulleh-...

- 8 - ren zu erbringen, ist der Grund für diese Sonderkalkulation (Strukturnachteil für Bezirke durch rückversetzte Lehrer) entfallen (vgl. Tz 1.6). Im Übrigen gelten meine Ausführungen im Übersendungsschreiben vom 19.04.2017. 2.6 Sonderkalkulation Flüchtlingspaket I Von den flüchtlingsbedingten Personalmehrbedarfen waren bereits im April 2017 die 121 VZÄ, die den Bezirken als Sofortmaßnahme bereitgestellt wurden ( Flüchtlingspaket I ), vereinbarungsgemäß verstetigt und im Plafond 2018/ berücksichtigt worden. Auf Wunsch des Projektteams Budgetierung werden diese Mittel (rd. 6.262 T ) nunmehr im Wege einer Sonderkalkulation verteilt. Ich habe hierzu den Verteilschlüssel herangezogen, der auch für die Mittel des Masterplans Integration angewandt wurde (vgl. Tz. 1.2). Ein wesentlicher Teil der Mittel ist bereits in 2016 erstmals verausgabt worden und über die KLR in die Produktbudgets 2018 eingeflossen. Da eine nachträgliche, produktscharfe Herausrechnung dieser Kosten nicht möglich ist, Kommt es durch die Sonderkalkulation zu einer Doppelfinanzierung. Der Ausgleich erfolgt dabei über die Normierung, deren Volumen sich entsprechend erhöht. 3. Normierung Der fortgeschriebene Plafondanteil für das Produktsummenbudget (sog. Produkt- Plafond) entspricht dem insgesamt zur Verfügung stehenden produktbezogenen Zuweisungsvolumen für die Jahre 2018/. Um sicherzustellen, dass dieses Zuweisungsvolumen weder über- noch unterschritten wird, wurden die verbleibenden Abweichungen zwischen Produktsummenbudgets und Produkt-Plafond wie in den Vorjahren mittels der Normierung ausgeglichen. 2 Die Normierung dient also der Erhaltung der Gesamtzuweisung entsprechend der Höhe des Bezirksplafonds. Nach Fortschreibung beläuft sich das unnormierte Produktsummenbudget 2018 auf 6.120,5 Mio.. Bei einem Bezirksplafond i.h.v. 6.056,5 Mio. ergibt sich ein Normierungsvolumen von 64,0 Mio.. Es ist im Vergleich zur Globalsummenberechnung aus dem April leicht gestiegen (um rd. 6,7 Mio. ), liegt aber weiterhin deutlich unter dem Ergebnis des Jahres 2017 (um rd. 27,3 Mio. ). Prozentual beläuft sich das Normierungsvolumen auf 1,0% bezogen auf den Produkt-Plafond. Der leichte Anstieg gegenüber dem Wert aus dem April 2018 ist u.a. darauf zurückzuführen, dass - die Personalmehrmittel für Hochbau - insb. Schulen - (96 VZÄ, 4,8 Mio. ) bislang lediglich im Plafond enthalten waren und nunmehr im Wege einer Sonderkalkulation auf die Bezirke aufgeteilt werden konnten (Ergebnis der AG Ressourcensteuerung), - die Mittel für das Flüchtlingspaket I in voller Höhe als Sonderkalkulation zur Verfügung gestellt werden, obwohl sie teilweise bereits in 2016 produktwirksam geworden sind (vgl. Tz. 2.6). Diese Doppelfinanzierung erhöht das Normierungsvolumen. Die Entstehungsgründe des Normierungsvolumens sind in hohem Maße technischer Natur und in den letzten Jahren intensiv untersucht worden. Details können den Vorlagen an den UA Bezirke des Hauptausschusses (Bez 17/0098 A und Bez 17/0098 D) 2 Produktbudgets, deren Höhe im Hinblick auf vorgegebene Teilplafonds kalkuliert wurde, hiervon ausgenommen worden sind....

- 9 - entnommen werden. Der UA Bezirke hat die Vorlagen zur Kenntnis genommen und darin enthaltenen Vorschläge der Senatsverwaltung für Finanzen begrüßt. 4. Ergebnis der Zuweisung/ Übersendung Die fortgeschriebenen Ergebnisse für die Zuweisung 2018/ sind, getrennt nach Zuweisungsbereichen, in der Anlage 1 dargestellt. Wie in den Vorjahren habe ich auf die Übersendung in Papierform verzichtet. Die bezirksindividuellen Daten erhalten Sie per E-Mail als Datei-Anhang 18F_PSB_(Bezirk). Die übrigen Unterlagen für die Finanzzuweisung 2018/ sind über das Intranet abrufbar. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes ausgewiesen wurde, handelt es sich in allen Tabellen um -Beträge. 5. Veranschlagung 5.1 Veranschlagungshinweis für die Transferzuweisung beim Produkt 80682 - Berliner Kältehilfe Entsprechend den Richtlinien der Regierungspolitik habe ich mit meinem Schreiben vom 19.04.2017 die Kapazität der Kältehilfeplätze auf 1.000 Plätze erhöht. Da die Berliner Kältehilfe als ein neues Transferfeld festgelegt wurde, ist für diese Ausgaben der Titel 68404 Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen im Rahmen der Berliner Kältehilfe ab dem Jahr 2018 neu eingerichtet worden. 3 Ich bitte bei der Veranschlagung sicherzustellen, dass ausschließlich dieser Titel in den Bezirksplänen genutzt wird. Die Kostenerfassung erfolgt auf dem Verwaltungstransferprodukt 80682 VT- Bereitstellung von Notschlafplätzen in der Kältehilfeperiode durch freie Träger, das zu 100% nachbudgetiert wird. Die Hinweise zur Vermeidung von Unterveranschlagungen aus der Tz. 3.3.1 meines o.a. Schreibens vom 19.04.2017 gelten sinngemäß. Den Transferanteil am Produktbudget habe ich durch Multiplikation der Planmengen mit dem Tagessatz von 17 für eine Notübernachtung ermittelt (vgl. im Intranet hinterlegte Berechnungsdatei). 5.2 Coaching-Mittel für Jugendberufsagenturen Für die im Rahmen der Einrichtung der Jugendberufsagenturen bis einschließlich zugesagten Mittel für Coaching-Angebote (bis zu 250.000 je Bezirk) ist im Landeshaushalt eine finanzielle Vorsorge getroffen worden. Die Mittelbereitstellung erfolgt auch in 2018/ per Basiskorrektur. 4 Hinsichtlich des Nachweises der Coaching-Mittel wird auf das Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft vom 02.11.2015 verwiesen. Demnach sind diese ausschließlich über den Titel 67139 - Jugendsozialarbeit nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, Ukt. 210 auf dem Produkt 80144 - Berufsorientierende und berufsvorbereitende Leistungen für junge Menschen zu buchen. 3 Er erhält den Kennbuchstaben T, ist der Kostenart 40602010 (Transfergruppe 2 innerhalb der erweiterten Teilkosten) zugeordnet und im Stammdatenverzeichnis des ProFiskal-Moduls DAV mit der FKZ 236 erfasst. 4 Um eine Doppelfinanzierung von Coaching-Mitteln zu verhindern (Produktbudget und vorgesehener Basiskorrektur), sind die in 2016 mit der Basiskorrektur ausgereichten Coaching-Mittel per Sonderkalkulation aus dem Produktsummenbudget 2018 herausgerechnet worden....

- 10-5.3 Neuberechnung der Leitlinie Ausbildungsmittel Aufgrund der prozentualen Ausrichtung der Leitlinie Ausbildungsmittel an der Verteilung des Produktsummenbudgets (ohne Produktbudgets außerhalb der Normierung) war mit dieser Globalsummenfortschreibung eine Neuberechnung der Leitlinie erforderlich. Eine Übersicht der Leitlinien nach Fortschreibung ist der Anlage 7 zu entnehmen. 5.4 Veranschlagung von Überschüssen und Fehlbeträgen Die nunmehr feststehenden Jahresergebnisse 2016 (vgl. Anlage 8) sind bei den entsprechenden Titeln (36020 bzw. 96020) im Bezirkshaushaltsplan für das Jahr 2018 zu veranschlagen. Für gelten die gemäß AR 18/19 (Tz. 3.11) gemachten Ausführungen unverändert fort. 6. Sonstiges Die Umsetzung des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen in Berlin (Prostituiertenschutzgesetz ProstSchG ) befindet sich auf Senatsebene in Vorbereitung. Aufgrund noch fehlender Festlegungen kann ich in den Bezirken für diese Aufgabenstellung noch keine Mittel bei der Globalsummenzuweisung berücksichtigen. Ich werde stattdessen im Haushalt 2018/ an zentraler Stelle eine adäquate Vorsorge treffen. In Vertretung Klaus Feiler

II D - HB 5210-2/2017 Anlage 1: Ergebnis der Fortschreibung der Globalsummen 2018/ 2018 Bezirke (Werte in T ) Vertikaler Wertausgleich Produktsummenbudget 2018 Sonstige Transferausgaben Einnahmevorgabe Globalsummen 2018 neu Stand 19.04.2017 Diff. neu Stand 19.04.2017 Diff. 31 Mi 612.802 608.523 4.279 354.636 1.160-236.008 732.590 728.310 4.280 32 FK 456.713 460.495-3.782 232.260 990-151.922 538.040 541.823-3.783 33 Pk 695.765 688.430 7.335 188.451 0-152.752 731.464 724.129 7.335 34 CW 440.114 435.985 4.129 235.878 0-196.500 479.492 475.363 4.129 35 Sp 417.702 413.978 3.724 199.008 972-127.563 490.119 486.395 3.724 36 SZ 431.624 426.591 5.033 116.654 0-100.508 447.770 442.737 5.033 37 TS 512.194 506.757 5.437 246.986 837-165.787 594.230 588.793 5.437 38 Nk 544.219 539.874 4.345 319.939 1.116-195.396 669.877 665.532 4.345 39 TK 413.748 408.393 5.355 125.550 0-93.590 445.708 440.353 5.355 40 MH 494.709 489.425 5.284 174.548 972-114.690 555.539 550.255 5.284 41 Lb 624.786 620.010 4.776 230.553 0-174.913 680.426 675.650 4.776 42 Rd 412.131 409.607 2.524 187.629 855-125.580 475.035 472.511 2.524 Gesamt 6.056.507 6.008.068 48.439 2.612.092 6.900-1.835.209 6.840.290 6.791.851 48.439 Bezirke (Werte in T ) Vertikaler Wertausgleich Produktsummenbudget Sonstige Transferausgaben Einnahmevorgabe Globalsummen neu Stand 19.04.2017 Diff. neu Stand 19.04.2017 Diff. 31 Mi 620.615 616.709 3.906 366.030 1.160-244.921 742.884 738.977 3.907 32 FK 462.567 466.928-4.361 239.657 990-157.902 545.311 549.673-4.362 33 Pk 702.973 695.937 7.036 193.892 0-157.844 739.021 731.985 7.036 34 CW 446.243 442.402 3.841 242.878 0-202.585 486.536 482.695 3.841 35 Sp 422.978 419.466 3.512 205.294 972-132.512 496.732 493.220 3.512 36 SZ 438.113 433.359 4.754 120.608 0-104.093 454.628 449.874 4.754 37 TS 518.668 513.510 5.158 255.197 837-172.529 602.173 597.015 5.158 38 Nk 550.624 546.567 4.057 330.254 1.116-203.522 678.471 674.414 4.057 39 TK 419.239 414.096 5.143 129.298 0-96.858 451.679 446.536 5.143 40 MH 500.545 495.508 5.037 179.832 972-118.980 562.369 557.332 5.037 41 Lb 631.175 626.675 4.500 237.474 0-180.338 688.311 683.811 4.500 42 Rd 417.578 415.298 2.280 193.532 855-130.418 481.547 479.267 2.280 Gesamt 6.131.318 6.086.455 44.863 2.693.946 6.900-1.902.502 6.929.662 6.884.799 44.863 Juli 2017

II D - HB 5210-2/2017 Juli 2017 Anlage 2: Ergebnis der Personalmehrbedarfs-Berechnung Wachsende Stadt 2018/ (1. Fortschreibung) VZÄ Produkte allgemein VZÄ Produkte regional VZÄ Hilfen zur Erziehung Verwaltungsprodukte VZÄ VZÄ Hoch- und Tiefbau 1) Radwege VZÄ Pauschale VZÄ Gesamt Bezirke durch Fortschreibung 2017 2018 durch Fortschreibung 2017 2018 durch Fortschreibung 2017 2018 durch Fortschreibung 2017 2018 durch Fortschreibung 2017 2018 durch Fortschreibung 2017 2018 durch Fortschreibung 2017 2018 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 Mitte 12,3 1,8 1,7 0,5 0,2 0,1 3,4 5,4 0,0 0,0 8,0 0,0 0,0 2,0 0,0 2,0 0,0 0,0 18,3 17,4 1,9 Friedrichshain-Kr. 6,2 2,6 1,2 5,1 1,5 1,3 2,0 3,7 0,0 0,0 8,0 0,0 0,0 2,0 0,0 2,0 0,0 0,0 15,4 17,8 2,5 Pankow 10,2 2,2 2,9 0,0 0,0 0,0 2,9 4,3 0,0 0,0 8,0 0,0 0,0 2,0 0,0 2,0 0,0 0,0 15,1 16,5 2,9 Charlottenburg-W. 6,7 1,4 0,5 0,7 0,2 0,2 1,6 2,7 0,0 0,0 8,0 0,0 0,0 2,0 0,0 2,0 0,0 0,0 11,0 14,2 0,7 Spandau 8,4 1,9 0,7 0,0 0,0 0,0 2,3 3,5 0,0 0,0 8,0 0,0 0,0 2,0 0,0 2,0 0,0 0,0 12,7 15,4 0,7 Steglitz-Zehlendorf 2,7 0,7 0,6 0,2 0,0 0,0 1,2 2,5 0,0 0,0 8,0 0,0 0,0 2,0 0,0 2,0 0,0 0,0 6,0 13,2 0,6 Tempelhof-Sch. 5,0 0,4 0,0 0,2 0,0 0,0 2,8 4,4 0,0 0,0 8,0 0,0 0,0 2,0 0,0 2,0 0,0 0,0 10,0 14,8 0,0 Neukölln 4,0 1,2 0,8 0,2 0,1 0,1 2,9 4,7 0,0 0,0 8,0 0,0 0,0 2,0 0,0 2,0 0,0 0,0 9,1 16,0 0,8 Treptow-Köpenick 8,6 2,5 1,5 0,5 0,2 0,1 1,6 2,7 0,0 0,0 8,0 0,0 0,0 2,0 0,0 2,0 0,0 0,0 12,7 15,3 1,6 Marzahn-Hell. 7,1 2,9 1,1 0,5 0,1 0,1 3,4 5,4 0,0 0,0 8,0 0,0 0,0 2,0 0,0 2,0 0,0 0,0 13,0 18,4 1,2 Lichtenberg 12,9 2,6 2,0 0,9 0,2 0,2 2,4 4,0 0,0 0,0 8,0 0,0 0,0 2,0 0,0 2,0 0,0 0,0 18,2 16,8 2,2 Reinickendorf 7,1 1,6 1,1 0,4 0,2 0,1 2,7 3,1 0,0 0,0 8,0 0,0 0,0 2,0 0,0 2,0 0,0 0,0 12,2 14,9 1,2 Summe Bezirke 91,4 21,6 14,1 9,2 2,6 2,2 29,2 46,4 0,0 0,0 96,0 0,0 0,0 24,0 0,0 24,0 0,0 0,0 153,8 190,6 16,3 1) auch für planende Bereiche Veränderung 2018 gegenüber Haushalt 2016/17 344,4 Veränderung gegenüber Haushalt 2016/17 360,7 Personal kosten Sach kosten Gesamt Plafondaufwuchs Fortschreibung 2017: 6.918.875 768.764 7.687.639 Plafondaufwuchs 2018: 8.577.000 953.000 9.530.000 Plafondaufwuchs : 733.950 81.550 815.500 Summe Plafondaufwüchse 16.229.825 1.803.314 18.033.139

II D - HB 5210-2/2017 Juli 2017 Anlage 3: Plafond T-Teil für 2018 und (1. Fortschreibung) T - Teil (Angaben in T ) Ist- Ausgabe 2016 Plafond 2017 (gem. Fortschreibung) Plafond 2018 (alter Stand 14.03.2017) Plafond 2018 (1. Fortschrei-bung) Plafond (alter Stand 14.03.2017) Plafond (1. Fortschrei-bung) Hinweise zur Kalkulation und Plafondfortschreibung für 2018 und 1 2 3 4 4 5 6 7 SGB II - Kommunaler Finanzierungsanteil (KFA) 82.978 86.292 88.070 88.070 89.840 89.840 Freiwillige soziale Leistungen 62.372 37.106 36.656 37.331 37.389 38.033 Freiwillige soziale Leistungen -Teilbereich Masterplan Integration (neu ab 2018) 7.700 9.200 7.700 9.200 Gemäß Mittelvereilung zw. HV und BV. Plafondfestlegung auf Basis Ist 2016, zuzügl. Tarifvorsorgen und flüchtlingsbedingten VZÄ- Aufwüchsen; in Steigerung um 2 % Abzug Kältehilfe (1.169 T ), Steigerung um rd. 705 T für Tarifanpass. NH 17 + TVL 2018 (2,35 % *0,8), ab +2,35 %*0,8 jährlich Kältehilfe (bis 2017 Teil der Freiw. soz. Leist.) 2.567 2.567 2.567 2.567 HbL - Eingliederungshilfe (einschl. Inklusion) 809.045 821.390 854.468 854.468 869.096 869.096 HbL - Hilfe zur Pflege 350.024 371.295 368.775 368.775 373.104 373.104 Kalkulation: Herauslösung aus Freiwilligen soz. Leistungen und Erhöhung auf 1.000 Plätze mal 151 Tage mal 17. Ist 2016 sowie Berücksichtigung bereits beschlossener Entgeltsteigerungen sowie Kalkulation von Mengensteigerungen differenziert nach Fallgruppen. Ist 2016 sowie Berücksichtigung bereits beschlossener Entgeltsteigerungen sowie Kalkulation von Mengensteigerungen differenziert nach Fallgruppen. HbL - Hilfen zur Überwindung besond. sozialer Schwierigkeiten 38.690 39.800 40.312 40.312 40.715 40.715 Ist 2016 sowie Berücksichtigung bereits beschlossener Entgeltsteigerungen sowie Kalkulation von Mengensteigerungen differenziert nach Fallgruppen. Hilfe zur Erziehung (inkl. Krankenhilfe SGB VIII) 524.969 497.371 532.981 532.981 532.981 532.981 Berücksichtigung bereits beschlossener Entgeltsteigerungen Hilfe zur Erziehung (fallunspezifische Leistungen) 1.740 1.800 1.800 1.800 1.800 1.800 Fix-Betrag in Höhe von 150.000 pro Jahr und Bezirk. Erziehungs- und Familienberatung (bis 2015 T-Rest) 3.725 3.697 3.805 3.805 3.805 3.805 Ist 2016 zuzügl. Entgeltfortschreibung für 2017 i.h. v. 2,15%. Beschluss VK Jugend Nr. 1/2017 vom 11.01.17. Krankenhilfe nach SGB XII, AsylbLG 152.233 112.000 130.000 130.000 130.000 130.000 In 2017 ähnliches Niveau erwartet wie 2016, ab 2018 wieder zurückgehender Bedarf durch zu erwartenden Wechsel in das SGB II. Unfallkasse 22.137 21.413 23.099 23.099 23.722 23.722 Steigerung entsprechend Schülerzahlen: 17=+2,2%, 18=+2,1%, 19=+2,7%, 20=+2,8%,21=+2,9% Psychiatrie-Entw.-Progr. (PEP) 15.874 15.450 16.050 16.660 16.650 16.973 Insolvenzordnung 6.797 6.750 6.800 7.012 6.800 7.144 Kita 1.487.811 1.452.521 1.685.182 1.685.182 1.711.626 1.711.626 Anpassung an steigenden Platzzahlbedarf. Plafond 2017 + rd. 303 T Tarifanpass. NH 17 + 600 T sonstige Plafonderhöhung + TVL 2018 (2,35 % *0,8), ab +2,35 %*0,8 jährlich Plafond 2017 + rd. 132 T Tarifanpass. NH 17 + TVL 2018 (2,35 % *0,8), ab +2,35 %*0,8 jährlich Tagespflege in Familien 49.291 49.000 53.000 53.000 53.000 53.000 Anpassung an steigenden Platzzahlbedarf. Sozialpädagogische Hilfen in Ausbildungsprojekten 9.428 10.000 9.430 9.430 9.430 9.430 Fortführung des Ist 2016 Sonst. betreute Wohnformen (außerh.hze) 32.332 27.990 33.028 33.028 33.028 33.028 Beförderung behinderter Kinder 13.754 13.165 14.590 14.590 14.880 14.880 Ist 2016 zuzügl. Entgeltfortschreibung für 2017 i.h. v. 2,15%. Beschluss VK Jugend Nr. 1/2017 vom 11.01.17. Anstieg Inklusionsklassen Schulj. 16/17 um 99 auf 420; Anstieg behind. Schüler um 1.188 auf 13.820; weiterer Anstieg erwartet Bildung und Teilhabe (T-Teil) - ohne Beköstigung - 14.352 13.924 15.820 15.820 16.610 16.610 5 %ige - Mengensteigerung 2016 - erwartet. Bildung und Teilhabe (T-Teil) - Beköstigung - (neu ab 2017) 9.142 7.664 9.700 9.700 9.936 9.936 Bis 2016 Bestandteil BuT Gesamt, Anpassung an steigende Schülerzahlen. Rest T-Teil 15.990 14.259 15.000 15.000 15.225 15.225 Fortschreibung des Ist 2015 um 1,5 % jährlich. Ist 2016 nicht für Basis geeignet, da u.a. Mittel für Masterplan Integration enthalten sind. HbL-Asyl (ehem. T-Rest) 748 1.377 840 840 890 890 Pauschal 3% Mengensteigerung und 3 % Entgeltsteigerung berücksichtigt. Gesamt 3.703.431 3.604.264 3.949.673 3.952.670 4.000.794 4.003.605

II D - HB 5210-2/2017 Juli 2017 Anlage 4a) Ermittlung Teilplafond Personal 2018-1. Fortschreibung - Zeile Sachverhalt Betrag in Euro 1 Teilplafond Personal 2017 1.084.868.000 2 davon Ausbildungsmittel 14.267.000 3 davon Ogr. 41 (Diäten, Ehrenamtliche) 7.194.000 4 davon Ogr. 44 (nur Beihilfen) 19.894.000 5 davon Ogr. 44 (nur Unfallkasse) 3.372.000 6 davon Ogr. 45 (Sonstige) 59.000 7 davon rückvers. Personalüberhang aus dem EZeP/Dezentraler Personalüberhang der vom EZeP finanziert wurde (Kap 3390 UKt. 110 und 111) 10.115.000 8 aus dem ZeP rückversetzte Musikschullehrer in Mitte und Pankow 529.000 9 Summe Z2 bis Z8 55.430.000 10 Z1-Z9: Basissumme Global 2017 1.029.438.000 11 Freie Mitarbeiter 44.525.000 12 Z10-Z11: Basissumme Tarif und Besoldung 2017 984.913.000 13 Anteil Besoldung aus Vorjahr 269.217.000 14 Zusätzliches Personal (Hundegesetz) 424.000 15 Aussetzung der Einsparvorgaben 2017 902.000 16 Zwischensumme Besoldung 270.543.000 17 Faktorisierte Fortschreibung 2018 Besoldung 281.780.000 18 Anteil Tarif aus Vorjahr 704.540.000 19 Aussetzung der Einsparvorgaben 2017 2.282.000 20 aus dem ZeP rückversetzte Musikschullehrer in Mitte und Pankow 529.000 21 22 Zusätzliches Personal (darunter Qualitätskontrolle Schulmittagessen, Jugendberufsagentur, Wissensmanager, R-Produkt umf, Bürgerämter, Energiewendegesetz, Transferkostensteuerung im Sozialbereich) Qualitätsoffensive Ausbildung (hier: Stärkung der Anzahl an Praxisanleiter) 5.365.000 1.154.000 23 Ergebnis der AG Wachsende Stadt aus 2015 und 2016 für das Jahr 2017 11.156.000 24 Zuständigkeitswechsel beim Berliner Notdienst Kinderschutz -6.390.000 25 VBL-Sanierungsgeld -35.099.000 26 Zwischensumme Tarif 683.537.000 27 Faktorisierte Fortschreibung 2018 Tarif 719.015.000 28 29 30 31 Zusätzliches Personal für die Bewältigung der Flüchtlingssituation (Maßnahmepaket II - V) mit Finanzierungsanteil 75% Zusätzliches Personal aus der AG Wachsende Stadt / AG Ressourcensteuerung Zusätzliches Personal für die Umsetzung bzw. für zusätzliche Aufgaben entsprechend den Richtlinien der Regierungspolitik Zusätzliches Personal mit eigenverantwortlicher Schwerpunktsetzung durch die Bezirke und unter Beachtung der Richtlinien der Regierungspolitik 7.006.000 10.912.000 5.985.000 36.833.000 32 Z17+Z27+Z28+Z29+Z30+Z31: Basissumme Tarif und Besoldung 2018 1.061.531.000 33 Freie Mitarbeiter 47.188.000 34 Z32+Z33: Basissumme Global 2018 1.108.719.000 35 Ausbildungsmittel 14.408.000 36 OGr. 41 (Diäten, Ehrenamtliche) 7.377.000 37 OGr. 44 (Beihilfen) 15.213.000 38 OGr. 44 (Unfallkasse) 4.741.000 39 OGr. 45 (Sonstige) 60.000 40 rückvers. Personalüberhang aus dem EZeP/Dezentraler Personalüberhang der vom EZeP finanziert wurde (Kap 3390 UKt. 110 und 111) 5.495.000 41 VBL-Sanierungsgeld 1.954.000 42 Summe Z35 bis Z41 49.248.000 43 Z34+Z42: Teilplafond Personal 2018 1.157.967.000 44 nachrichtlich fremdfinanziert 2018 78.739.646 45 nachrichtlich Summe HGR. 4 1.236.706.646

II D - HB 5210-2/2017 Juli 2017 Anlage 4b) Ermittlung Teilplafond Personal - 1. Fortschreibung - Zeile Sachverhalt Betrag in Euro 1 Teilplafond Personal 2018 1.157.967.000 2 davon Ausbildungsmittel 14.408.000 3 davon OGr. 41 (Diäten, Ehrenamtliche) 7.377.000 4 davon OGr. 44 (Beihilfen) 15.213.000 5 davon OGr. 44 (Unfallkasse) 4.741.000 6 davon OGr. 45 (Sonstige) 60.000 7 davon rückvers. Personalüberhang aus dem EZeP/Dezentraler Personalüberhang der vom EZeP finanziert wurde (Kap 3390 UKt. 110 und 111) 5.495.000 8 VBL-Sanierungsgeld 1.954.000 9 Summe Z2 bis Z8 49.248.000 10 Z1-Z9: Basissumme Global 2018 1.108.719.000 11 Freie Mitarbeiter 47.188.000 12 Z10-Z11: Basissumme Tarif und Besoldung 2018 1.061.531.000 13 Anteil Besoldung aus Vorjahr 281.780.000 14 Faktorisierte Fortschreibung Besoldung 289.907.000 15 Anteil Tarif aus Vorjahr 719.015.000 16 Faktorisierte Fortschreibung Tarif 729.801.000 17 18 19 20 Zusätzliches Personal für die Bewältigung der Flüchtlingssituation (Maßnahmepaket II - V) mit Finanzierungsanteil 50% Zusätzliches Personal aus der AG Wachsende Stadt / AG Ressourcensteuerung Zusätzliches Personal für die Umsetzung bzw. für zusätzliche Aufgaben entsprechend den Richtlinien der Regierungspolitik Zusätzliches Personal mit eigenverantwortlicher Schwerpunktsetzung durch die Bezirke und unter Beachtung der Richtlinien der Regierungspolitik 4.671.000 13.981.000 5.985.000 33.764.000 21 Z14+Z16+Z17+Z18+Z19+Z20: Basissumme Tarif und Besoldung 1.078.109.000 22 Freie Mitarbeiter 47.188.000 23 Z21+Z22: Basissumme Global 1.125.297.000 24 Ausbildungsmittel 14.555.000 25 OGr. 41 (Diäten, Ehrenamtliche) 7.377.000 26 OGr.44 (Beihilfe) 15.670.000 27 OGr. 44 (Unfallkasse) 4.741.000 28 OGr. 45 (Sonstige) 60.000 29 rückvers. Personalüberhang aus dem EZeP/Dezentraler Personalüberhang der vom EZeP finanziert wurde (Kap 3390 UKt. 110 und 111) 4.579.000 30 VBL-Sanierungsgeld 1.954.000 31 Summe Z24 bis Z30 48.936.000 32 Z23+Z31: Teilplafond Personal 1.174.233.000 33 nachrichtlich fremdfinanziert 78.739.646 34 nachrichtlich Summe HGR. 4 1.252.972.646

II D - HB 5210-2/2017 Juli 2017 Anlage 5a: Ermittlung Teilplafond sonst. Sachausgaben sowie vertikaler Wertausgleich (1. Fortschr.) Zeile Sachverhalt Betrag in T neu a) Sonstige Sachausgaben (ohne kalkulatorische Kosten) 1 Ausgangsbasis Plafond 2017 1) 492.447 2 3 + Sachkostenzuschlag für zusätzliches Personal aus der AG WaSta / AG Ressourcensteuerung (Personalmehrbedarf Hochbau, übrige Bereiche, Flüchtlingspakete II bis V) 5 T je VZÄ für 242,49 VZÄ + Sachkostenzuschlag für Personal zur Umsetzung der Richtlinien der Regierungspolitik bzw. zusätzlicher Aufgaben i.h.v. 5 T je VZÄ f. 193 VZÄ 1.213 965 4 5 6 + Sachkostenzuschlag für zusätzliches Personal in Bezirksverantwortung = 818,5 VZÄ + Sachkostenzuschlag i.h.v. 5 T je VZÄ für Personal Flüchtlingspakete II bis V mit Finanzierungsanteil 75% = 155,67 VZÄ + Sachkostenzuschlag i.h.v. 5 T je VZÄ für ZV Transfersteuerung = 15,67 VZÄ 4.092,0 778,0 78,0 7 - abzgl. Aufschichtung des Berliner Notdienstes Kinderschutz -1.002 8 + zusätzliche Mittel wg. Wachsender Stadt Bereich Schule (inkl. Hort) 2.416 9 + zusätzliche Mittel wg. Wachsender Stadt Beköstigung (ohne BuT) 3.212 10 + zusätzliche Mittel für Schulbauunterhaltung 84.445 11 + zusätzliche Mittel für Willkomensklassen 7.038,0 13 + zusätzliche Mittel für Außerschulische Lernorte 2.000 14 + zusätzliche Mittel für Qualitätskontrolle Schulmittagessen 30 15 + Mittel für zusätzliche Grünflächen 1.445 16 + zusätzliche Mittel für Mietzahlungen an die BIM 1.707 17 + zusätzliche Mittel für zentrale Stelle Leichenschauscheine 66 18 - abzgl. Umsetzung E-Government-Gesetz (Aufschichtung) -16.953 19 - abzgl. AH-Beschluss - Bibliothek Tempelhof-Schöneberg für -300 20 - abzgl. Mittel für Wahlen -856 21 + Ausgleichsbetrag für allgemeine Preissteigerungen (1,0 %) 4.305 22 = Ergebnis sonstige budgetwirksame Sachausgaben 587.126 b) Verrechnungen für kalkulatorische Kosten 23 Verrechnungen für kalkulatorische Gebäudekosten 249.820 24 Verrechnungen für kalkulatorische Pensionen 107.351 25 Verrechnungen für kalkulatorische Zinsen Mobilien 1.573 26 = Ergebnis Verrechnungen für kalkulatorische Kosten 358.744 Summe Teilplafond sonstige Sachausgaben 945.870 c) Vertikaler Wertausgleich 27 Ergebnis des vertikalen Wertausgleichs 6.900 1) Stand Fortschreibung vom 11.08.2016

II D - HB 5210-2/2017 Juli 2017 Anlage 5b: Ermittlung Teilplafond sonst. Sachausgaben sowie vertikaler Wertausgleich (1. Fortschr.) Zeile Sachverhalt Betrag in T neu a) Sonstige budgetwirksame Sachausgaben 1 Ausgangsbasis Plafond 2018 587.126,0 2 3 + Sachkostenzuschlag für zusätzliches Personal aus der AG WaSta / AG Ressourcensteuerung (Flüchtlingspakete II bis V und übrige Bereiche,) 5 T je VZÄ für 68,2 VZÄ - abzgl. Ergebnis der AG Ressourcensteuerung Sachkostenzuschlag i.h.v. 5 T je VZÄ für zus. Personal in Bezirksverantwortung (Verringerung um 68,2 auf 750,3 VZÄ korrespondierend zu Zeilen 2) 341,0-341,0 4 - abzgl. Sachkostenzuschlag i.h.v. 5 T je VZÄ für Personalbedarf Flüchtlingspakete II bis V mit 50% Finanzierungsanteil (Verringerung um 51,89 auf 103,78 VZÄ) -259,0 5 + zusätzliche Mittel wg. Wachsender Stadt Bereich Schule (inkl. Hort) 1.310,0 6 + zusätzliche Mittel wg. Wachsender Stadt Beköstigung 1.346,0 7 + zusätzliche Mittel für Wahlen zum Europaparlament 856,0 8 + Ausgleichsbetrag für allgemeine Preissteigerungen (1,0 %) 4.357,0 9 = Ergebnis sonstige budgetwirksame Sachausgaben 594.736,0 b) Verrechnungen für kalkulatorische Kosten 10 Verrechnungen für kalkulatorische Gebäudekosten 249.820,0 11 Verrechnungen für kalkulatorische Pensionen 107.351,0 12 Verrechnungen für kalkulatorische Zinsen Mobilien 1.573,0 13 = Ergebnis Verrechnungen für kalkulatorische Kosten 358.744,0 Summe Teilplafond sonstige Sachausgaben 953.480,0 c) Vertikaler Wertausgleich 14 Ergebnis des vertikalen Wertausgleichs 6.900,0

II D - HB 5210-2/2017 Juli 2017 Anlage 6: Entwicklung des fortgeschriebenen Bezirksplafonds 2018/ gegenüber Vorjahren in Mio. Plafond 2016 1) Plafond Plafond 2017 2) 2018 Stand SB 11.07.17 Plafond Stand SB 11.07.17 Differenz 2018 zu 2016 Differenz zu 2016 Bereinigte Differenz 2018 zu 2016 3) Bereinigte Differenz zu 2016 3) in Mio. in % in Mio. in % in Mio. in % in Mio. in % 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 13 14 Teilplafond Personal (HGr. 4) 1.041,5 1.084,9 1.158,0 1.174,2 116,5 11,2% 132,7 12,7% 149,6 14,4% 165,8 15,9% Teilplafond Transferausgaben (HGr. 6 und Darlehen HGr. 8) 5.883,7 6.069,2 6.564,8 6.697,6 681,1 11,6% 813,9 13,8% 681,1 11,6% 813,9 13,8% Teilplafond sonst. Sachausgaben (HGr. 5, 9), ohne kalk. Kosten 476,9 492,4 587,1 594,7 110,2 23,1% 117,8 24,7% 125,4 26,3% 133,0 27,9% Kalkulatorische Kosten 348,6 337,1 358,7 358,7 10,1 2,9% 10,1 2,9% 0,0 0,0% 0,0 0,0% Vertikaler Wertausgleich 6,9 6,9 6,9 6,9 0,0 0,0% 0,0 0,0% 0,0 0,0% 0,0 0,0% ZS Ausgaben 7.757,5 7.990,5 8.675,5 8.832,2 918,0 11,8% 1.074,7 13,9% 956,3 12,3% 1.113,0 14,3% Einnahmevorgabe E 03-241,0-251,7-260,8-260,8-19,8 8,2% -19,8 8,2% -19,8 8,2% -19,8 8,2% Einnahmevorgabe E 04 / E 05-1.326,8-1.376,9-1.574,4-1.641,7-247,6 18,7% -314,9 23,7% -55,6 4,2% -106,3 8,0% ZS Einnahmen -1.567,8-1.628,6-1.835,2-1.902,5-267,4 17,1% -334,7 21,3% -75,4 4,8% -126,1 8,0% Bezirksplafond gesamt 6.189,7 6.362,0 6.840,3 6.929,7 650,6 10,5% 740,0 12,0% 880,9 14,2% 986,9 15,9% 1) Stand Haushaltsgesetz 2016/2017 Std. 17.06.2015 2) Stand Fortschreibung 11.08.2016 3) Bereinigt um Ausgaben: VBL-Sanierungsgeld, Aufschichtungen, BIM-Mieten, Kalkulatorische Kosten (Neutralstellung über Anpassung der Verrechnungsbeträge), Einnahmen: Kita-Gesetz (Beitragsbefreiung), Bundesbeteiligung KdU (Entlastung der Länder/Kommunen um insgesamt 5 Mrd. i.z.m. dem Bundesteilhabegesetz), Bundesbeteiligung KdU (Gesonderte Entlastung der Länder an zusätzlichen Ausgaben für Flüchtlinge), Gesonderte Erstattung des Bundes von zusätzlichen Leistungen i.z.m. dem Bundesteilhabegesetz

II D - HB 5210-2/2017 Anlage 7: Übersicht über die Veranschlagungsleitlinien (1. Fortschr.) Veranschlagungsleitlinien 2018 Bezirk (werte in ) Leitlinie Lehr- und Lernmittel Leitlinie bauliche Unterhaltung Lern- und Nachholbetrag Lehrmittel 1) 2016 Leitlinie insg. Tiefbau Hochbau Fachvermögen Schule Hochbau Fachvermögen nichtschulisch Leitlinie insg. Ausbildungsmittel Ausbildungsmittel Summe 31 Mitte 3.320.406 3.320.406 2.480.645 14.801.202 3.817.401 21.099.249 1.504.000 25.923.655 32 Friedrichsh.-Kreuzbg. 2.690.176 2.690.176 1.368.838 11.954.685 3.831.670 17.155.194 1.128.000 20.973.370 33 Pankow 3.465.782 3.465.782 3.529.690 15.010.383 2.660.836 21.200.909 1.389.000 26.055.691 34 Charlbg.-Wilmersd. 2.975.486 2.975.486 3.048.504 14.381.769 5.681.106 23.111.379 1.180.000 27.266.865 35 Spandau 2.584.876 2.584.876 2.298.333 8.427.161 3.545.010 14.270.504 1.016.000 17.871.380 36 Steglitz-Zehlendorf 3.382.337 3.382.337 3.398.185 12.999.182 3.622.932 20.020.300 1.248.000 24.650.637 37 Tempelhof-Schöneberg 3.335.234 3.335.234 2.576.285 14.319.883 4.150.265 21.046.433 1.246.000 25.627.667 38 Neukölln 3.161.025 3.161.025 2.014.404 15.650.403 3.656.311 21.321.117 1.233.000 25.715.142 39 Treptow-Köpenick 2.414.571 2.414.571 3.601.419 9.810.048 4.821.862 18.233.329 1.058.000 21.705.900 40 Marzahn-Hellersdorf 2.533.968 2.533.968 3.117.245 9.239.383 3.159.743 15.516.370 1.124.000 19.174.338 41 Lichtenberg 2.763.906 2.763.906 2.127.975 9.245.138 2.162.131 13.535.244 1.232.000 17.531.150 42 Reinickendf. 3.055.109 9.974 3.065.083 2.525.476 11.899.517 3.057.951 17.482.945 1.049.000 21.597.028 Summe 35.682.876 9.974 35.692.850 32.087.000 147.738.753 44.167.219 223.992.972 14.407.000 274.092.822 1) Quelle: Schreiben SenBJF I D 1.2 vom 20.02.2017. Veranschlagungsleitlinien Bezirk (werte in ) Leitlinie Lehrund Lernmittel 1) Leitlinie bauliche Unterhaltung Tiefbau Hochbau Fachvermögen Schule Hochbau Fachvermögen nichtschulisch Leitlinie insg. Summe 31 Mitte 3.320.406 2.480.645 14.801.202 3.817.401 21.099.249 1.521.000 25.940.655 32 Friedrichsh.-Kreuzbg. 2.690.176 1.368.838 11.954.685 3.831.670 17.155.194 1.138.000 20.983.370 33 Pankow 3.465.782 3.529.690 15.010.383 2.660.836 21.200.909 1.396.000 26.062.691 34 Charlbg.-Wilmersd. 2.975.486 3.048.504 14.381.769 5.681.106 23.111.379 1.195.000 27.281.865 35 Spandau 2.584.876 2.298.333 8.427.161 3.545.010 14.270.504 1.028.000 17.883.380 36 Steglitz-Zehlendorf 3.382.337 3.398.185 12.999.182 3.622.932 20.020.300 1.270.000 24.672.637 37 Tempelhof-Schöneberg 3.335.234 2.576.285 14.319.883 4.150.265 21.046.433 1.260.000 25.641.667 38 Neukölln 3.161.025 2.014.404 15.650.403 3.656.311 21.321.117 1.244.000 25.726.142 39 Treptow-Köpenick 2.414.571 3.601.419 9.810.048 4.821.862 18.233.329 1.070.000 21.717.900 40 Marzahn-Hellersdorf 2.533.968 3.117.245 9.239.383 3.159.743 15.516.370 1.135.000 19.185.338 41 Lichtenberg 2.763.906 2.127.975 9.245.138 2.162.131 13.535.244 1.234.000 17.533.150 42 Reinickendf. 3.055.109 2.525.476 11.899.517 3.057.951 17.482.945 1.064.000 21.602.054 Summe 35.682.876 32.087.000 147.738.753 44.167.219 223.992.972 14.555.000 274.230.848 1) Quelle: Schreiben SenBJF I D 1.2 vom 20.02.2017. Juli 2017

II D - HB 5210-2/2017 Anlage 8: Jahresergebnisse 2016 in 2018 anzusetzende Beträge 1) Bezirke Jahresergebnis 2016 Überschuss des vorletzten Haushaltsjahres Titel - 360 20 Fehlbetrag des vorletzten Haushaltsjahres Titel - 960 20 in in T in T in T 31 Mi 12.009.781 12.010 12.010 32 FK 143.898 144 144 33 Pk -20.951.202-20.952 20.952 34 CW 7.027.391 7.028 7.028 35 Sp 4.135.918 4.136 4.136 36 SZ 3.866.396 3.867 3.867 37 TS 11.894.326 11.895 11.895 38 Nk 4.977.795 4.978 4.978 39 TK 12.118.451 12.119 12.119 40 MH -1.636.442-1.637 1.637 41 Lb 13.511.410 13.512 13.512 42 Rd 7.206.477 7.207 7.207 Gesamt 54.304.199 54.307 76.896 22.589 1) auf 1.000 aufgerundet (gemäß Nr 15.1 (1) HtR) Juli 2017