1. Berufshaftpflichtversicherung 2. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung 4. Haftpflichtversicherung (Besonderheiten der BerufshaftpflichV und VermögensschadenhaftpflichtV) 1. Haftung 1. Begriffe 2. Gesetzliche Haftung (Deliktshaftung) 3. Gesetzliche Haftung aus Vertragsverhältnissen (Kontrakthaftung) 4. Haftung aus "Rechtsprechungsrecht" 5. Exkurs: Abgrenzung Verrichtungsgehilfe / Haftpflicht -Überblick- 1. Rechtliche Zuordnung 2. Formen 1. Verunreinigung von Gewässern ( 22 WHG) - Anlagenrisiko 2. Verschmutzung von Boden, Luft und Wasser ( 1 UHG) 3. Produktfehler ( 1 ProdHaftG) 4. "Einschließbare Ausschlüsse" 3. Haftpflicht- (Besondere Verträge bzw. Konzepte) 2. Haftpflichtversicherung (Allgemein) 3. Leistungsvoraussetzung 4. Leistung 5. Versicherte Personen 6. Risikoveränderung 7. Zeitpunkt des V-Falles 8. Versicherte Schäden 9. Klassische Ausschlüsse (Auszug) 10. Begriffe
Rechtsgrundlagen (Auszug) 249 ff. BGB 847 BGB Personenschäden Richtige Personalauswahl Alles Zumutbare wurde getan, um den Schaden zu vermeiden Auch bei äußerster Sorgfalt wäre Schaden entstanden Rechtsgrundlage: 831 BGB VG muß Arbeitnehmer von mir sein In Ausübung der Tätigkeit entsteht ein Schaden Ein "Unbeteiligter" wird geschädigt Entlastung (Exculpation) möglich Rechtsgrundlage: 278 BGB Muß kein Arbeitnehmer von mir sein Schädiger "Erfüllt meinen Vertrag" Vertragspartner wird geschädigt Keine Entlastung möglich; ich hafte wie bei eigenem Verschulden VG EG 5. Exkurs: Abgrenzung Verrichtungsgehilfe / Haftung 6. Schadenersatz Schadensarten Sachschäden Vermögensschäden Mitverschulden ( 254) Schadenersatzminderung Vorteilsausgleich ("Abzug Neu für Alt") Gesetzliche Haftungsgrenzen in Verschuldenshaftung Arten der Haftung Haftung aus vermutetem Verschulden 1. Begriffe Fremdes Verschulden Verrichtungsgehilfe Haftung für Tiere Sachen Gebäude Gewässergefährtende Stoffe Sorgfaltspflicht verletzt Nebenpflicht verletzt objektiv subjektiv zu vertreten nicht zu vertreten Verschulden eines n Ursprüngliche Nachträgliche In Verzug setzen Gefahrtragung Schadenersatz Unmöglichkeit Verzug culpa in contrahendeo (Rechtsprechung) Positive Vertragsverletzung (Rechtsprechung) Verschulden eines EG Vertrag besteht Vertrag wird erfüllt Schaden außerhalb Vertrag entsteht Verschulden eines EG Vertrag besteht (noch) nicht Verschulden BEI Vertragsabschluß Welche? Beschreibung Beschreibung Positive Vertragsverletzung culpa in contrahendeo Haftung für Leistungsstörungen (=mangelnde Erfüllung) 4. Haftung aus "Rechtsprechungsrecht" 3. Gesetzliche Haftung aus Vertragsverhältnissen (Kontrakthaftung) 2. Gesetzliche Haftung (Deliktshaftung) z.b. unerlaubte Handlung andere Grundlage: 823-853 BGB "Generalklausel" ( 823) Billigkeitshaftung ( 829) Mögliche Tatbestände (Auszug) Voraussetzungen Besonderheiten Gewässerschaden gem. 22 WHG Gesamtschuldnerische Haftung ( 830, 840) Haftung für Verrichtungsgehilfe ( 831) Haftung aus Aufsichtspflicht ( 832) Haftung als Tierhalter/Tieraufseher ( 833, 834 BGB) Haftung für Gebäude ( 836-838) Tun oder Unterlassung Rechtsgutverletzung Person Sache Vermögen Schuldhafte Handlung Widerrechtliche Handlung Adäquater Kausalzusammenhang zwischen Handlung und Schaden 827 BGB Deliktsfähigkeit 828 BGB 832 BGB Luxustier = Gebäude = vermutetes Verschulden Verrichtungsgehilfe = Haftung für fremdes Verschulden Aufsichtspflicht = Haftung für eigenes Verschulden (Aufsichtspflichtverletzung)
Über gesetzlichen Anspruch hinaus Ausland Pferde-, Rad-, Kfz-Rennen/Boxen/Ringen Almählichkeitsschäden Flurschäden durch Weidevieh AN gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Sachen Viele gewerbliche Tätigkeiten Strahlen Umweltschäden Vorsatz Schäden an Angehörigen und Organen der Firma Gefahrdrohende Umstände nicht beseitigt Überragung von Krankheiten Schäden AN hergestellten Sachen Besteht bedingungsgemäßer V-Schutz? Ausschluß/Obliegenheit? Prämie bezahlt? Besteht eine Rechtsgrundlage? Schadenhöhe i.o.? Mitverschulden? Abdingbare Ausschlüsse ( 4 I ABH) Unabdingbare Ausschlüsse ( 4 II AHB) Grundsätzlich "AHB-Deckung" (alle Gefahren aus der betrieblichen/beruflichen Tätigkeit, soweit nicht ausgeschlossen - 1 AHB) Erweiterung durch Besondere Bedingungen oder Spezialkonzepte Deckung Haftung 9. Klassische Ausschlüsse (Auszug) 10. Begriffe 8. Versicherte Schäden Haftpflicht- (Allgemein) 1. Rechtliche Zuordnung 2. Formen 3. Leistungsvoraussetzung 4. Leistung Klassisch Weitere Funktionen der HV Hohe Dauer Bedingungen: AHB und Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen vgl. auch: MindMap "Haftung" BetreibshaftpflichtV BerufshaftpflichtV VermögensschadenhaftpflichtV PrivathaftpflichtV Tierhalter Gewässerschaden Motorboot Haus- und Grundbesitzer Schadeneintritt während Laufzeit Personen-, Sach- oder Vermögensschaden ist entstanden Dritter verlangt Schadenersatz Fahrlässigkeit bei gesetzlichen Haftpflichtbestimmunen Versicherte Anspruchsgrundlage privatrechtlichen Inhalts Gesetzliche Prüfung der Haftung des VN Abwehr unberechtigter Ansprüche, auch vor Gericht Befreiender Ersatz der Entschädigung Bis max. Deckungssumme I.d.R. max 2x Deckungssumme pro Jahr Ende des Vertrages Nachhaftungsfrist, sofern vereinbart Zeitpunkt der Handlung Verstoßtheorie Zeitpunkt des Schadens i.d.r. die anwendbare Theorie! Schadenfeststellung Schadenereignistheorie Manifestationstheorie 7. Zeitpunkt des V-Falles 5. Versicherte Personen 6. Risikoveränderung VN Gesetzliche Vertreter des VN Betriebsangehörige während der Tätigkeit Bestehendes Risiko erhöht sich Neues Risiko kommt hinzu Risikoerweiterung Risikoerhöhung Beide Sachverhalte sind mit den vereinbarten Deckungssummen mitversichert ( 8 AHB) VorsorgeV ( 2 AHB) Mit verminderten Deckungssummen mitversichert Ausschlüsse für bestimmte Risiken!
Verursachungsvermutung Entlastung bei höherer Gewalt Ausschluß in den AHB Ersatz nur für Personen- und Sachschäden Es gilt die Minifestationstheorie! Meist selbständiger Umwelt-Haftpflicht-Vertrag Stoffe Geräusche Erschütterungen Druck Strahlen Gase Dämpfe Wärme Sonstige Erscheinungen Manifestationstheorie versichert Allmählichkeitsschäden sind mitversichert Aufwendungen vor dem V-Fall sind vers. Schäden aus dem "normalen" Betrieb sind ausgeschlossen. Nur der "Störfall" ist versichert Nachhaftungsklausel, i.d.r. 3 Jahre Schäden Leistungen der Umwelt-Haftpflicht-V Verschmutzung von Boden, Luft und Wasser ( 1 UHG) Haftpflicht- (Besondere Verträge bzw. Konzepte) Verunreinigung von Gewässern ( 22 WHG) - Anlagenrisiko Schadensarten Leistungen Entlastung bei höherer Gewalt Ausschluß in den AHB Wir als selbständiger Vertrag oder mit Einschluß versichert Ungewollter Austritt Einleiten Sachschaden Personenschaden Vermögensschaden durch die Veränderung der Wasserbeschaffenheit Prämie nach Größe der Anlage, z.b. Tank Prämie: Viele Bausteinsysteme am Markt Bietet nicht die Sicherheit die erwartet werden kann Hersteller von End-, Teilprodukt oder Grundstoff Arbeit an fremden Sachen ist ein Unternehmerrisiko Pfusch soll nicht versichert werden Hintergründe Begriffe Hersteller Quasihersteller (Name steht auf Produkt) EU-Importeure Vorlieferant kann nicht benannt werden Händler nur oder Hersteller kann nicht benannt werden Bei beweglichen Sachen: Die ganze Sache, die bearbeitet wird Bei unbeweglichen Sachen: Die unmittelbar bearbeitete Sache Ausgeschlossen sind: Bearbeitungsschäden sind teilweise einschließbar, nicht aber "Pfusch" Gemietete Sachen sollen mit der gleichen Hintergründe Sorgfalt wie eigene behandelt werden alle Schäden an gemieteten, geliehenen, geleasten und gepachteten Sachen Ausgeschlossen sind: Bewegliche und unbewegliche Sachen Mietsachschäden an Gebäuden sind einschließbar, teilweise auch schon an unbeweglichen Sachen Bearbeitungsschäden Mietsachschäden Be- und Entladeschäden "Einschließbare Ausschlüsse" Produktfehler ( 1 ProdHaftG) Frist: 1 Monat Entlastungsmöglichkeit Haftung des HERSTELLERS eines Produltes für PRIVATE Haushalte für Bweislast Geschädigte muß beweisen Entlastung (Bweislast bei Hersteller) Schaden Kausalität Produkt nicht in den Verkehr gebracht frei in den Verkehr gebracht entstand durch zwingende Rechtsvorschrift war durch Stand der Technik / Wissenschaft noch nicht erkennbar vgl. abdingbare Ausschlüsse im MindMap "HaftpflichtV allgemein" Auslandsschäden Abgrenzung HaftpflichtV Haftung DURCH in der Sache Keine Haftung AN der Sache Haftung nach dem ProdHaftG ist mitversichert
Versichert ist nur der Vermögensschaden Ausgeschlossen sind Personen- und Sachschäden Kann als selbständiger Vertrag abgeschlossen werden oder in Betriebs- oder Berufshaftpflicht eingeschlossen werden PflichtV für einige Berufsgruppen Allgemeines V-Vertreter V-Makler Vermögensverwalter Vermögensberatung Steuerberater Rechtsanwälte Freiberufler Notare Testamentsvollstrecker Übersetzer Richter Verwaltung Öffentlicher Dienst Schadeneintritt gem. Verstoßtheorie Mitversichert ist die Rückwärtsversicherung ( 2 VVG) Auch wenn bei den o.g. Tätigkeiten der Vermögensschaden das größte Risiko darstellt, darf das "Restrisiko" des Personen- oder Sachschadens nicht vergessen werden Zielgruppen Besonderheiten Vertrieb Vermögensschadenhaftpflicht Haftpflichtversicherung (Besonderheiten der BerufshaftpflichV und VermögensschadenhaftpflichtV) Berufshaftpflicht Abgrenzung zur BetriebsHV Versicherbar fast identisch! BetriebsHV geht bei Veräußerung über Beruf "kann nicht veräußert werden" Bestimmte Personengruppen z.b.: Land- und Forstwirtschaft Gewerblichen Verkehrs- und Vergnügungsparks Gesundheitspflege Versicherte Riiken Meist Sonderdeklarationen, die auf die Risikosituation abgestimmt sind