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Inhaltsverzeichnis Allgemeine Informationen zur Bank Kapitel A Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit Privatkunden (Kontoführung, Sparverkehr, Kreditgeschäft, Auskünfte, Avale, Reisezahlungsmittel, Schrankfächer/Verwahrstücke, Sonstiges) Kapitel B Preise und Leistungsmerkmale bei Zahlungsdiensten (Bareinzahlungen/Barauszahlungen, Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen) sowie beim Scheckverkehr - Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel C Preise für Wertpapierdienstleistungen - Privatkunden Kapitel D Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften - Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel E Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Die Bank kann gemäß ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenen Ersatz der Aufwendungen verlangen. Dies gilt insbesondere für Telefonate, Porti oder wenn Sicherheiten bestellt, verwaltet, freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten, Lagergelder, Kosten der Bewachung von Sicherungsgut). Stand 3. Juli 2015 2

Allgemeine Informationen zur Bank Name und Anschrift der Bank Zentrale BANKHAUS MAX FLESSA KG Luitpoldstraße 2-6 97421 Schweinfurt Telefon 09721 531-0 Telefax 09721 531-231 E-Mail info@flessabank.de Internet www.flessabank.de Kommunikation mit der Bank Die für die Geschäftsbeziehung maßgeblichen Anschriften der Niederlassungen sind der Rückseite des Kontoauszuges zu entnehmen oder im Internet unter "www.flessabank.de" abrufbar. Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn BaFin-Registriernummer: 100316 www.bafin.de Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Schweinfurt HRA 365 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ist Deutsch. Änderungen der allgemeinen Informationen zur Bank ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz oder dem Kontoauszug. Stand 3. Juli 2015 3

Kapitel A Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit Privatkunden (Kontoführung, Sparverkehr, Kreditgeschäft, Auskünfte, Avale, Reisezahlungsmittel, Schrankfächer/Verwahrstücke, Sonstiges) A 1 Persönliche Konten Preise Kontoführung für Privatkonten (Gehalts-, Lohn-, Rentenkonten) Für Kunden unter 21 Jahren wird generell kein Entgelt für Kontoführung berechnet. Unabhängig vom Alter wird bei Schülern, Studenten, Auszubildenden, freiwillig Wehrdienst-/Bundesfreiwilligendienstleistenden kein berechnet, sofern ein gültiger Nachweis erbracht wird. Grundpreis pro Monat EUR 2,20 pro Arbeitsposten Bareinzahlung/Barauszahlung bei der Bank EUR 0,00 Buchung über Online-Banking-Einreichung* EUR 0,05 Buchung über Datenträger-Einreichung* EUR 0,10 Ausnahme: Kontoführung bei Niederlassung München EUR 0,15 Restliche Buchungen (außer Online-Banking/Datenträger)* EUR 0,20 Ausnahme: Kontoführung bei Niederlassung München EUR 0,31 *Wird nur berechnet, wenn Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden durchgeführt werden. Insbesondere wird das Entgelt nicht berechnet, wenn ein Auftrag fehlerhaft ausgeführt wurde. Preise Kontoführung für sonstige Privatkonten Für Kunden unter 21 Jahren wird generell kein Entgelt für Kontoführung berechnet. Unabhängig vom Alter wird bei Schülern, Studenten, Auszubildenden, freiwillig Wehrdienst-/Bundesfreiwilligendienstleistenden kein berechnet, sofern ein gültiger Nachweis erbracht wird. Grundpreis pro Monat EUR 2,50 pro Arbeitsposten Bareinzahlung/Barauszahlung bei der Bank EUR 0,00 Buchung über Online-Banking-Einreichung* EUR 0,05 Buchung über Datenträger-Einreichung* EUR 0,15 Restliche Buchungen (außer Online-Banking/Datenträger)* EUR 0,31 *Wird nur berechnet, wenn Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden durchgeführt werden. Insbesondere wird das Entgelt nicht berechnet, wenn ein Auftrag fehlerhaft ausgeführt wurde. Übermittlung des Kontoauszuges (pro Vorgang) Kontoauszug (täglich) Portokosten Selbstabholer EUR 0,00 Ausnahme: Kontoführung bei Niederlassung München Bereitstellung für Selbstabholer EUR 0,25 Terminversand (wöchentlich, 14-tägig, monatlich) Zusendung auf Verlangen des Kunden der gesammelten Selbstabholerpost Portokosten Portokosten Kontoauszugsdrucker EUR 0,00 Zusendung der am Kontoauszugsdrucker nach 45 Tagen oder nach 100 Umsätzen nicht abgerufenen Kontoauszüge Portokosten Ausfertigung von Duplikaten von Kontoauszügen und Belegen auf Verlangen des Kunden - soweit die Bank ihre Informationspflicht bereits erfüllt hat je angefangene Arbeitsstunde Recherche EUR 25,00 und pro Duplikaterstellung EUR 2,00 A 2 Sparkonto Zusendung Gutschriftsanzeige EUR 0,00 Kennwortvereinbarung EUR 10,00 Banksparbuch-Schließfach (jährlich) EUR 10,00 Bearbeitungsentgelt einer Sparbuchverlusterklärung EUR 20,00 Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seines Sparbuches zu vertreten hat. Vermögenswirksames Sparen Vorzeitige zulagenschädliche Auflösung EUR 20,00 Übertrag in eine andere vermögenswirksame Sparform, z. B. an eine Bausparkasse oder ein anderes Kreditinstitut EUR 0,00 A 3 Sparbriefe Verwahrung hauseigener Sparbriefe EUR 0,00 A 4 Regelleistungen bei Privatkrediten Die derzeit gültigen Konditionen sind dem Preisaushang zu entnehmen. Stand 3. Juli 2015 4

A 5 Sonderleistungen im Kreditgeschäft Bei der Kreditbearbeitung Zinsbescheinigung auf Wunsch des Kunden EUR 15,00 Zusätzlicher Zins-/Tilgungsplan EUR 25,00 wird nicht berechnet bei befristeten Verbraucherdarlehen Ratenänderung auf Wunsch des Kunden EUR 75,00 Finanzierungsbestätigung gegenüber Dritten EUR 25,00 Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung je Darlehenskonto EUR 50,00 Bei Nichtimmobiliardarlehen ist die Höhe des angegebenen Berechnungsentgelts nach 502 Abs. 1 BGB begrenzt. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Gegenbeweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden verursacht wurde. Wird auf der Grundlage der vorgenommenen Berechnung das Darlehen abgelöst, wird das Entgelt auf die Vorfälligkeitsentschädigung angerechnet. Bei der Sicherheitenbearbeitung Einsichtnahme in das Grundbuch oder Einholung eines Grundbuchauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Grundbuchgebühren) EUR 25,00 Einsichtnahme in ein Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister, Güterstandsregister) oder Einholung eines Registerauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Registergebühren) EUR 25,00 Austausch von Sicherheiten im Auftrag des Kunden (wird im Einzelfall nach Aufwand berechnet, zzgl. Auslagen soweit gesetzlich zulässig) mindestens EUR 75,00 Rangänderung bei einem Grundpfandrecht im Auftrag des Kunden (zzgl. Auslagen soweit gesetzlich zulässig) mindestens EUR 150,00 Sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit Grundpfandrechten, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank dazu besteht mindestens EUR 150,00 Erteilung von Treuhandaufträgen (wird im Einzelfall nach Aufwand berechnet) mindestens EUR 75,00 Abwicklung von Treuhandaufträgen (wird im Einzelfall nach Aufwand berechnet) mindestens EUR 75,00 A 6 Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) Bankauskunft im Inland einholen EUR 25,00 Bankauskunft im Inland als Eilauskunft einholen EUR 40,00 Bankauskunft im Ausland einholen EUR 40,00 Bankauskunft im Ausland als Eilauskunft einholen EUR 55,00 A 7 Avale Provision - bei Summe aller übernommenen Avale bis EUR 10.000,00 3 % p.a. - bei Summe aller übernommenen Avale über EUR 10.000,00 2 % p.a. A 8 Reisezahlungsmittel Verkauf von EUR- und Währungs-Reiseschecks 1 % mindestens EUR 12,50 Barauszahlung von EUR- und Währungs-Reiseschecks wird nicht angeboten Rücknahme von EUR-Reiseschecks soweit von uns verkauft auf ein Konto bei uns EUR 0,00 Rücknahme von Währungs-Reiseschecks soweit von uns verkauft auf ein Konto bei uns pro Scheck EUR 7,00 Courtage 0,025 % mindestens EUR 1,00 Stand 3. Juli 2015 5

A 9 Schrankfächer/Verwahrstücke Mietpreis für Schrankfächer (pro Jahr) Breite 250 mm bis 350 mm Höhe 40 mm bis 59 mm EUR 30,00 Höhe 60 mm bis 79 mm EUR 40,00 Höhe 80 mm bis 109 mm EUR 48,00 Höhe 110 mm bis 159 mm EUR 60,00 Höhe 160 mm bis 209 mm EUR 75,00 Höhe 210 mm bis 399 mm EUR 110,00 Breite 600 mm bis 630 mm Höhe 210 mm bis 399 mm EUR 220,00 Höhe 400 mm bis 499 mm EUR 280,00 Höhe 500 mm bis 599 mm EUR 400,00 Einlagerung von Verwahrstücken Entgelt pro Posten (die tatsächliche Berechnung erfolgt nach Zeitraum und Verwahrstückgröße) mindestens EUR 11,90 A 10 Sonstiges Adressennachforschung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - incl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) EUR 7,14 - ansonsten EUR 6,00 + fremde Kosten Einrichtung - eines Vertrages zugunsten Dritter - einer Kontoverfügung für den Todesfall - einer Kontovollmacht für den Todesfall Bei erstmaliger Vertragsvereinbarung pro Konto EUR 5,00 pro Vertrag mindestens EUR 15,00 Änderung und/oder Aufnahme zusätzlicher Konten pro Konto EUR 5,00 Mietkautionskonto mit Vormerkung einer Verpfändungserklärung zugunsten des Vermieters EUR 10,00 Vereinbarung zur Aufbewahrung von Post für strenge Postabholung pro Auftrag jährlich EUR 25,00 Vereinbarung zur Disposition von Betreuungskonten pro Konto monatlich EUR 5,00 Nachforschungen/Recherchen zu Kundenaufträgen, die auf fehlende/fehlerhafte Kundenangaben zurückzuführen sind pro Auftrag EUR 10,00 + fremde Kosten Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden (siehe Ziffer 12 Abs. 1 AGB-Bank) pro Arbeitsstunde EUR 25,00 pro Kopie EUR 1,00 Erträgnisaufstellung - incl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) EUR 11,90 - ansonsten EUR 10,00 Stand 3. Juli 2015 6

Kapitel B Preise und Leistungsmerkmale bei Zahlungsdiensten (Bareinzahlungen/Barauszahlungen, Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen) sowie beim Scheckverkehr - Privatkunden und Geschäftskunden B 1 Bareinzahlungen und Barauszahlungen B 1.1 Geschäftstage für Bareinzahlungen und Barauszahlungen am Schalter der Bank Geschäftstag für Bareinzahlungen und Barauszahlungen sind die Schalterzeiten der kontoführenden Stelle. Die Schalterzeiten können in jeder Niederlassung, auf der Rückseite der Kontoauszüge oder im Internet unter "www.flessabank.de" eingesehen werden. Werktage, an denen die kontoführende Stelle wegen örtlicher Besonderheiten (Fasching, Kirchweih u. ä.) geschlossen hat, werden rechtzeitig per Aushang in der Niederlassung bekannt gemacht. B 1.2 Geschäftstage für Auszahlungen am Geldautomaten der Bank Die Automaten der Bank sind i. d. R. täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr zugänglich. B 1.3 Wertstellungen für Bareinzahlungen und Barauszahlungen Girokonten/Sparkonten Einzahlungstag/Auszahlungstag B 1.4 Barauszahlungen Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer girocard entfällt EUR 0,00 mit unserer MasterCard 3 % vom Umsatz mindestens EUR 5,00 1 % vom Umsatz mindestens EUR 3,50 Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit unserer girocard am Schalter am Geldautomaten - bei teilnehmenden Banken am Cashpool: - bei inländischen KI und KI in der EU* und den EWR-Staaten**, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard System - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/EAPS) in Euro - bei inländischen KI und KI in der EU* und den EWR-Staaten**, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den Zahlungssystemen Maestro/ Cirrus/EAPS in Euro - bei KI in der EU* und den EWR-Staaten** in Fremdwährung - bei KI außerhalb der EU* und den EWR-Staaten** entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt EUR 0,00 EUR -*** 1 % vom Umsatz mindestens EUR 5,00 1 % vom Umsatz mindestens EUR 5,00 1 % vom Umsatz mindestens EUR 5,00 1 % vom Umsatz mindestens EUR 5,00 mit Kreditkarte MasterCard am Schalter am Geldautomaten - im Inland und Ausland 3 % vom Umsatz mindestens EUR 5,00 1 % vom Umsatz mindestens EUR 3,50 Zuzüglich 1 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU* und der EWR-Staaten**. Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel D dieses Verzeichnisses. Fünf Barauszahlungen im Ausland pro Jahr (Euro oder Fremdwährung) sind bei MasterCard Gold entgeltfrei. Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. * Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). ** EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). *** Der Preis wird von dem geldautomatenbetreibenden Zahlungsdienstleister festgelegt und am Geldautomaten angezeigt. Stand 3. Juli 2015 7

B 1.5 Annahme-, Ausführungsfristen, Entgelte für Bareinzahlungen zugunsten Dritter in Euro (kontoungebunden) Zahlungsempfänger bei der Bank - Annahmefrist bis 15.30 Uhr an Geschäftstagen - Ausführungfrist taggleich - Entgelt EUR 2,50 Zugunsten Dritter bei fremden Kreditinstituten oder Drittstaaten B 1.6 Entgelte für Bareinzahlungen auf eigene Konten wird nicht angeboten In EUR oder Fremdwährung am Schalter der Bank - für Privatkunden EUR 0,00 - für Geschäftskunden In EUR am Geldautomaten der Bank (Cash-Recycler) B 2 Überweisungen B 2.1 Allgemeines Geschäftstage für Überweisungen Geschäftstag für Überweisungen ist jeder Tag, an dem das Zahlungsdienstleistungszentrum Schweinfurt den für die Ausführung von Bearbeitungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhält. Dies ist an allen Werktagen der Fall, mit Ausnahme: - Samstage - Neujahr, Heilige Drei Könige, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit (1. Mai), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Tag der Deutschen Einheit, Allerheiligen, Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtstag, Silvester - Werktage, an denen die kontoführende Stelle wegen örtlicher Besonderheiten (Fasching, Kirchweih u. ä.) geschlossen hat. Dies wird rechtzeitig per Aushang in der Niederlassung bekannt gemacht. Annahmefristen für Überweisungsaufträge Beleghafte Überweisungsaufträge und Datenfernübertragung (Vorlage des Begleitzettels zwingend notwendig); per Post, über Briefkasten, am Schalter Beleglose Überweisungsaufträge über Online-Banking oder Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift an Geschäftstagen bis 13.00 Uhr im Zahlungsdienstleistungszentrum Schweinfurt vorliegend an Geschäftstagen bis 14.00 Uhr im Zahlungsdienstleistungszentrum Schweinfurt vorliegend Alle bis 13.00 Uhr in einer Niederlassung eingereichten Überweisungsaufträge werden am nächsten Geschäftstag durch das Zahlungsdienstleistungszentrum Schweinfurt bearbeitet. Wertstellungen für Überweisungsaufträge Tag der Weiterleitung durch das Zahlungsdienstleistungszentrum Schweinfurt an den Zahlungsdienstleister des Empfängers oder einen zwischengeschalteten Zahlungsdienstleister Wertstellungen für Überweisungseingänge Tag der Gutschrift im Zahlungsdienstleistungszentrum Schweinfurt B 2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro Zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören derzeit - die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Länder Island, Liechtenstein und Norwegen. Ausführungsfristen für Überweisungsaufträge Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Beleghafte Überweisungsaufträge und Datenfernübertragung (Vorlage des Begleitzettels zwingend notwendig) Beleglose Überweisungsaufträge über Online-Banking oder Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift Entgelte für die Ausführung von Überweisungsaufträgen Überweisungsaufträge innerhalb der Bank Überweisungsaufträge mit IBAN/BIC innerhalb der Bank Überweisungsaufträge mit Konto-Nr./BLZ auf ein anderes Kreditinstitut Überweisungsaufträge mit IBAN/BIC auf ein anderes Kreditinstitut maximal zwei Geschäftstage maximal ein Geschäftstag Eilüberweisungen oder telegrafische Überweisungen an andere Zahlungsdienstleister zusätzlich EUR 10,00 Stand 3. Juli 2015 8

Entgelte für eingehende Überweisungen Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags nur möglich, wenn Weiterleitung noch nicht erfolgt pro Auftrag EUR 5,00 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrages pro Auftrag Portokosten Bearbeitung der Wiederbeschaffung einer Überweisung mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden pro Auftrag EUR 5,00 Ausführungsbestätigung eines Überweisungsauftrages pro Bestätigung EUR 5,00 Daueraufträge Einrichtung auf Wunsch des Kunden pro Auftrag EUR 1,00 Änderung auf Wunsch des Kunden pro Auftrag EUR 1,00 Daueraufträge zugunsten eigener Konten bei der Bank und Taschengeldzahlungen auf Jugendgirokonten bei der Bank sind entgeltfrei. Dies gilt auch für Daueraufträge zugunsten gemeinnütziger Lotterien und kirchlicher oder mildtätiger Einrichtungen. Ausführung Wertstellung Tag der Ausführung Rückruf durch den Kunden nur möglich, wenn Weiterleitung noch nicht erfolgt pro Auftrag EUR 5,00 B 2.3 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in anderen EWR-Währungen Zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören derzeit - die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Länder Island, Liechtenstein und Norwegen. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint Ausführungsfristen für Überweisungsaufträge Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Beleghafte Überweisungsaufträge Beleglose Überweisungsaufträge Entgelte für die Ausführung von Überweisungsaufträgen Entgeltpflichtiger maximal vier Geschäftstage maximal vier Geschäftstage Der Zahler kann folgende Entgeltregelungen vereinbaren: - Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte ("0" oder "SHA") - Zahler trägt alle Entgelte ("1" oder "OUR") Höhe der Entgelte - Konventionelle Abwicklung 0/SHA 0,15 % mindestens EUR 10,00 1/OUR 0,30 % mindestens EUR 35,00* *Sofern das uns vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers bzw. der zwischengeschalteten Zahlungsdienstleister in Rechnung gestellte Entgelt 0,15 % des Überweisungsbetrages bzw. EUR 25,00 übersteigt, ist die Bank berechtigt, dem Zahler den überschießenden Betrag nachträglich in Rechnung zu stellen. Zuzüglich Spesen bei konventioneller Abwicklung EUR 3,00 Zuzüglich Spesen bei besonderer Abwicklung (z. B. eilige Zahlung) EUR 10,00 Ausführungsbestätigung EUR 10,00 Courtage (bei Währungsumrechnung) 0,025 % mindestens EUR 1,00 Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags nur möglich, wenn Weiterleitung noch nicht erfolgt pro Auftrag EUR 20,00 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrages pro Auftrag Portokosten Bearbeitung der Wiederbeschaffung einer Überweisung mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden pro Auftrag EUR 20,00 Stand 3. Juli 2015 9

Entgelte bei eingehenden Überweisungen Entgelte bei eingehenden Überweisungen 0,15 % mindestens EUR 10,00 Courtage 0,025 % mindestens EUR 1,00 Spesen EUR 3,00 aber kein Entgelt, wenn die Überweisung die Entgeltanweisung des Zahlers "Zahler trägt alle Entgelte" enthält. Hinweis: Die Bank darf ihr Entgelt vor Erteilung der Gutschrift von dem übermittelten Überweisungsbetrag abziehen. In diesem Fall wird die Bank den vollständigen Überweisungsbetrag und das Entgelt getrennt ausweisen. B 2.4 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung z. B. US-Dollar) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten - das sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes) Zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören derzeit - die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Länder Island, Liechtenstein und Norwegen. Ausführungsfristen für Überweisungsaufträge Überweisungsaufträge werden baldmöglichst bewirkt. Entgelte für die Ausführung von Überweisungsaufträgen Entgeltpflichtiger Sofern keine abweichende Vereinbarung vom Zahler vorgegeben wird, werden Überweisungsaufträge als SHARE-Überweisungen ausgeführt. Der Zahler kann jedoch mit der Bank folgende Entgeltregelungen vereinbaren: OUR-Überweisung Zahler trägt alle Entgelte ("1" oder "OUR") SHARE-Überweisung Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte ("0" oder "SHA") BEN-Überweisung Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte ("2" oder "BEN") Das von der Bank in Abzug gebrachte Entgelt entspricht dem Entgelt einer SHARE-Überweisung. Hinweis: Bei einer SHARE-Überweisung können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden Höhe der Entgelte - Konventionelle Abwicklung 0/SHA 0,15 % mindestens EUR 10,00 1/OUR 0,30 % mindestens EUR 35,00* *Sofern das uns vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers bzw. der zwischengeschalteten Zahlungsdienstleister in Rechnung gestellte Entgelt 0,15 % des Überweisungsbetrages bzw. EUR 25,00 übersteigt, ist die Bank berechtigt, dem Zahler den überschießenden Betrag nachträglich in Rechnung zu stellen. Zuzüglich Spesen bei konventioneller Abwicklung EUR 3,00 Zuzüglich Spesen bei besonderer Abwicklung (z. B. eilige Zahlung) EUR 10,00 Ausführungsbestätigung EUR 10,00 bei Währungsumrechnung zusätzlich Courtage 0,025 % mindestens EUR 1,00 Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags nur möglich, wenn Weiterleitung noch nicht erfolgt pro Auftrag EUR 20,00 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrages pro Auftrag Portokosten Bearbeitung der Wiederbeschaffung einer Überweisung mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden pro Auftrag EUR 20,00 Entgelte bei eingehenden Überweisungen Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister vereinbart wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: OUR-Überweisung Zahler trägt alle Entgelte ("1" oder "OUR") SHARE-Überweisung Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte ("0" oder "SHA") BEN-Überweisung Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte ("2" oder "BEN") Hinweis: Bei einer SHARE-Überweisung können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen worden sein. Stand 3. Juli 2015 10

Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen worden sein. Höhe der Entgelte SHARE- oder BEN-Überweisung, pro Überweisung 0,15 % mindestens EUR 10,00 Courtage 0,025 % mindestens EUR 1,00 B 3 Lastschriftverkehr 3.1 Geschäftstage für den Lastschriftverkehr Spesen EUR 3,00 Geschäftstag für den Lastschriftverkehr ist jeder Tag, an dem das Zahlungsdienstleistungszentrum Schweinfurt den für die Ausführung von Bearbeitungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhält. Dies ist an allen Werktagen der Fall, mit Ausnahme: - Samstage - Neujahr, Heilige Drei Könige, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit (1. Mai), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Tag der Deutschen Einheit, Allerheiligen, Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtstag, Silvester - Werktage, an denen die kontoführende Stelle wegen örtlicher Besonderheiten (Fasching, Kirchweih u. ä.) geschlossen hat. Dies wird rechtzeitig per Aushang in der Niederlassung bekannt gemacht. B 3.2 Einzugsermächtigungslastschrift (seit 01.02.2014 nur noch für Kartenzahlungen zulässig) Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung Portokosten B 3.3 SEPA-Basis-Lastschrift Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung Portokosten B 3.4 SEPA-Firmen-Lastschrift Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Lastschrifteinlösung Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmen-Lastschriftmandats EUR 5,00 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift Portokosten B 4 Zahlungskarten B 4.1 Geschäftstage für Zahlungen der Bank aus Zahlungskarten-Verfügungen des Kunden an den Zahlungsempfänger Geschäftstag für Zahlungskarten ist jeder Tag, an dem das Zahlungsdienstleistungszentrum Schweinfurt den für die Ausführung von Bearbeitungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhält. Dies ist an allen Werktagen der Fall, mit Ausnahme: - Samstage - Neujahr, Heilige Drei Könige, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit (1. Mai), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Tag der Deutschen Einheit, Allerheiligen, Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtstag, Silvester - Werktage, an denen die kontoführende Stelle wegen örtlicher Besonderheiten (Fasching, Kirchweih u. ä.) geschlossen hat. Dies wird rechtzeitig per Aushang in der Niederlassung bekannt gemacht. Für Bargeldauszahlungen am Geldausgabeautomaten ist jeder Tag ein Geschäftstag. Der Kunde kann seine Zahlungskarte jederzeit einsetzen. Die Festlegung der Geschäftstage betrifft nur die Verarbeitung des Zahlungsvorgangs durch die Bank. B 4.2 girocard ohne PIN girocard ohne PIN EUR 0,00 Ersatzkarte EUR 0,00 Stand 3. Juli 2015 11

B 4.3 girocard mit PIN girocard mit PIN (jährlich) EUR 5,00 Ersatzkarte EUR 5,00 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. Einsatz der girocard an Terminals von Handels- und Dienstleistungsunternehmen - in Euro innerhalb des EWR EUR 0,00 - in Fremdwährung 1 % mindestens EUR 1,00 höchstens EUR 4,00 Die Bestimmung des Umrechnungskurses bei Fremdwährungsumsätzen ergibt sich aus Kapitel D dieses Verzeichnisses. Ausführungsfrist für Zahlungen der Bank aus girocard-verfügungen des Kunden an den Zahlungsempfänger Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag spätestens innerhalb folgender Fristen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des EWR in anderen EWR-Währungen als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR maximal ein Geschäftstag maximal vier Geschäftstage die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt B 4.4 Kreditkarten MasterCard Standard Hauptkarte (jährlich) EUR 20,00 Zusatzkarte (jährlich) EUR 15,00 Business (jährlich) EUR 20,00 MasterCard Gold Hauptkarte (jährlich) EUR 65,00 Zusatzkarte (jährlich) EUR 45,00 Business (jährlich) EUR 55,00 Ersatzkarte EUR 15,00 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. Einsatz der MasterCard an Terminals von Handels- und Dienstleistungsunternehmen - in Euro innerhalb des EWR EUR 0,00 - in Fremdwährung 1 % Die Bestimmung des Umrechnungskurses bei Fremdwährungsumsätzen ergibt sich aus Kapitel D. Entgelt für Kreditkartenabrechnung Online EUR 0,00 Ersatzkennwort auf Wunsch des Kunden EUR 1,00 Entgelt für SMS-Benachrichtigung bei MasterCard Umsatz - MasterCard Standard pro SMS EUR 0,19 - MasterCard Gold monatlich 10 SMS entgeltfrei - jede weitere SMS EUR 0,19 Erstellung einer zusätzlichen Kreditkartenabrechnung für eine Abrechnungsperiode incl. Postversand auf Wunsch des Kunden EUR 7,50 Erstellung einer/eines zusätzlich angeforderten Rechnungskopie/Beleges EUR 0,00 Ausführungsfrist für Zahlungen der Bank aus MasterCard-Verfügungen des Kunden an den Zahlungsempfänger Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag spätestens innerhalb folgender Fristen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des EWR in anderen EWR-Währungen als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR B 5 Scheckverkehr B 5.1 Scheckverkehr im Inland Entgelte maximal ein Geschäftstag maximal vier Geschäftstage die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt Einlösung eines auf Euro ausgestellten Schecks Scheckeinzug/-inkasso (Inland) Barscheck-Vordrucke (25 Stück) für Lohn-, Gehalts-, Rentenkonten EUR 0,00 Verrechnungsscheck-Vordrucke (25 Stück) für Lohn-, Gehalts-, Rentenkonten EUR 0,00 Barscheck-Vordrucke (25 Stück) für Geschäfts-, Kredit- und sonstige Girokonten EUR 1,00 Verrechnungsscheck-Vordrucke (25 Stück) für Geschäfts-, Kredit- und sonstige Girokonten EUR 1,00 Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch pro Sendung Portokosten Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbank-Schecks pauschal EUR 25,00 Bereitstellung eines bestätigten Bundesbank-Schecks 0,15 % mindestens EUR 50,00 Stand 3. Juli 2015 12

Wertstellungen Einreichung im Zahlungsdienstleistungszentrum Schweinfurt an einem Geschäftstag bis 13.00 Uhr: Scheckeinreichungen Schecks ausgestellt durch Kunden der Bank Scheckeinreichungen Schecks ausgestellt durch Kunden anderer Kreditinstitute Scheckeinreichungen Schecks zum Inkasso gleicher Geschäftstag wie Einreichungstag zwei Geschäftstage nach Einreichungstag nach Erhalt des Gegenwertes Einreichungen, die nach 13.00 Uhr im Zahlungsdienstleistungszentrum Schweinfurt eintreffen, werden wie Einreichungen des nächsten Geschäftstages behandelt. Einreichungen in einer Niederlassung werden wie Einreichungen des nächsten Geschäftstages behandelt. B 5.2 Grenzüberschreitender Scheckverkehr Zahlungen per Scheck in das Ausland Scheckzahlung in EUR oder Fremdwährung durch uns im Kundenauftrag Provision 0,15 % mindestens EUR 10,00 bei Fremdwährung Courtage 0,025 % mindestens EUR 1,00 Spesen - Scheckaushändigung an den Kunden EUR 8,00 - Postversand per Einschreiben EUR 8,00 Scheckausstellung durch den Kunden und Vorlage zur Einlösung über ISE (Image-gestützter Scheckeinzug) bzw. auf dem Inkassoweg Provision 0,15 % mindestens EUR 10,00 bei Fremdwährung Courtage 0,025 % mindestens EUR 1,00 Spesen EUR 5,00 bei Bezahlung in CHF zuzüglich EUR 10,00 Unterliegt der uns zur Bezahlung vorliegende Scheck den einheitlichen Richtlinien für Inkassi (ICC Publikation Nr. 522), werden der Einreicherbank 0,15 % mindestens jedoch EUR 25,00 oder Gegenwert in Rechnung gestellt. Der Anschaffungsbetrag ist entsprechend zu reduzieren. Scheckeinreichungen zugunsten unserer Kunden Provision (Weiterleitung über Korrespondenzbanken) 0,15 % mindestens EUR 10,00 Provision (Weiterleitung Zahlstelle Inkassi) 0,15 % mindestens EUR 25,00 bei Fremdwährung Courtage 0,025 % mindestens EUR 1,00 Spesen - je nach Arbeitsaufwand und entstehenden Kosten EUR 8,00 bis EUR 20,00 Fremde Kosten werden in voller Höhe weiterberechnet und im Einzelfall nachbelastet. Rückentgelt für Auslandsschecks 0,15 % mindestens EUR 40,00 + fremde Kosten Reklamationen bei Scheckinkassi pro Reklamation EUR 15,00 Kurierkosten werden zusätzlich in voller Höhe belastet. Wertstellungen von zur Gutschrift eingereichten Auslandsschecks EUR-Schecks gezogen auf inländische Kreditinstitute ausländische Kreditinstitute Fremdwährungsschecks bei Gutschrift zum Scheckankaufskurs gezogen auf inländische Kreditinstitute gezogen auf ausländische Kreditinstitute Fremdwährungsschecks bei Gutschrift zum Devisenankaufskurs gezogen auf inländische Kreditinstitute gezogen auf ausländische Kreditinstitute Fremdwährungsschecks bei Gutschrift auf ein entsprechendes Fremdwährungskonto gezogen auf inländische Kreditinstitute gezogen auf ausländische Kreditinstitute Scheckeinreichungen zum Inkasso zwei Geschäftstage später zehn Geschäftstage später Abrechnungstag Abrechnungstag zehn Geschäftstage später zehn Geschäftstage später zehn Geschäftstage später zehn Geschäftstage später zwei Geschäftstage nach Erhalt des Gegenwertes Stand 3. Juli 2015 13

Kapitel C Preise für Wertpapierdienstleistungen für Privatkunden C 1 Ausführung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) C 1.1 An- und Verkauf Provision in % vom Kurswert in % vom Nennwert Minimum Transaktionsentgelt bei Ausführung im Inland Aktien 1,00 % EUR 25,00 Zertifikate 1,00 % EUR 25,00 Optionsscheine 1,00 % EUR 25,00 Verzinsliche Wertpapiere 0,50 % 0,50 % EUR 25,00 bei Kurs 75-100 % Genussscheine/Genussrechte 1,00 % EUR 25,00 Investmentanteile - Fonds mit Ausgabeaufschlag Ankauf zum Ausgabepreis Verkauf zum Rücknahmepreis - Fonds ohne Ausgabeaufschlag von Vertriebspartnern entgeltfrei (Allianz Global Investors, DWS, Union Investment, Warburg Invest) - Fonds ohne Ausgabeaufschlag (keine Vertriebsvereinbarung) 1,00 % EUR 25,00 - Verkauf von Fonds aus Einlieferung oder dem Eingang aus Depotüberträgen von Drittbanken (keine Vertriebsvereinbarung) 1,00 % EUR 25,00 Bezugsrechte/Teilrechte/Aktienspitzen 1,00 % EUR 25,00 Sonderstaffelung für Minimumentgelt bei Abrechnungswert bis EUR 10,00 entgeltfrei von EUR 10,01 bis EUR 50,00 EUR 3,00 von EUR 50,01 bis EUR 100,00 EUR 5,00 von EUR 100,01 bis EUR 250,00 EUR 10,00 von EUR 250,01 bis EUR 500,00 EUR 20,00 Transaktionsentgelt bei Ausführung im Ausland Aktien 1,00 % EUR 40,00 Zertifikate 1,00 % EUR 40,00 Optionsscheine 1,00 % EUR 40,00 Verzinsliche Wertpapiere 0,50 % EUR 40,00 Genussscheine/Genussrechte 1,00 % EUR 40,00 Investmentanteile 1,00 % EUR 40,00 Bezugsrechte/Teilrechte/Aktienspitzen 1,00 % EUR 40,00 Sonderstaffelung für Minimumentgelt bei Abrechnungswert bis EUR 10,00 entgeltfrei von EUR 10,01 bis EUR 50,00 EUR 6,00 von EUR 50,01 bis EUR 100,00 EUR 10,00 von EUR 100,01 bis EUR 250,00 EUR 20,00 von EUR 250,01 bis EUR 500,00 EUR 30,00 Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und -abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten (jeweils soweit gesetzlich zulässig) in Rechnung stellen. Abrechnung über Streifbanddepot Das Entgelt für den An- und Verkauf der Wertpapiere erhöht sich um EUR 0,00 Teilausführungen Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen, so entfällt ab der zweiten Teilausführung die Berechnung des Minimumentgelts. C 1.2 Vormerkung von Aufträgen Erteilung eines limitierten Auftrags EUR 3,00 (Entgelt fällt nur dann an, wenn der Auftrag in der laufenden Börsensitzung nicht ausgeführt wird, bzw. bei Auftragserteilung vor Börsenbeginn, wenn der Auftrag in der nächstfolgenden Börsensitzung nicht ausgeführt wird.) Änderung eines Auftrags (z. B. Änderung Limit, Gültigkeitsdauer etc.) EUR 3,00 (Entgelt fällt nur dann an, wenn der Auftrag in der laufenden Börsensitzung nicht ausgeführt wird, bzw. bei Auftragserteilung vor Börsenbeginn, wenn der Auftrag in der nächstfolgenden Börsensitzung nicht ausgeführt wird.) Stand 3. Juli 2015 14

C 2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung *C 2.1 Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren* Die Berechnung erfolgt vierteljährlich für den vorangegangenen Berechnungszeitraum auf den Depotbestand per 31.03., 30.06., 30.09., 31.12.** Girosammelverwahrung Streifbandverwahrung Wertpapierrechnung % vom Kurswert/EUR % vom Kurswert/EUR % vom Kurswert/EUR pro Posten pro Posten pro Posten Aktien 0,14875 % 0,2975 % 0,53550 % Zertifikate 0,14875 % 0,2975 % 0,53550 % Optionsscheine 0,14875 % 0,2975 % 0,53550 % Verzinsliche Wertpapiere 0,14875 % 0,2975 % 0,29750 % Genussscheine 0,14875 % 0,2975 % 0,53550 % Investmentanteile 0,14875 % 0,2975 % 0,53550 % Bezugsrechte/Teilrechte/ Aktienspitzen 0,14875 % 0,2975 % 0,5355 % Fondsanteile von Vertriebspartnern (Allianz Global Investors, DWS, Union Investment, Warburg Invest) entgeltfrei entgeltfrei entgeltfrei Mindestpreis pro Bestandsposten p. a. EUR 5,95* Mindestpreis pro Depot p. a. EUR 17,85* Depot ohne Bestand EUR 0,00* C 2.2 Wertpapier-Auslieferungen / Wertpapier-Einlieferungen Auslieferung effektiver Stücke Fremde Kosten und ggf. länderspezifische Entgelte für Leistungen Dritter werden in Rechnung gestellt. entgeltfrei Einlieferung effektiver Stücke in Girosammelverwahrung und Streifbandverwahrung pro Gattung EUR 23,80* Fremde Kosten und ggf. Entgelte für Leistungen Dritter werden in Rechnung gestellt. Einlieferung in Auslandsverwahrung pro Gattung EUR 35,70* Fremde Kosten und ggf. länderspezifische Entgelte für Leistungen Dritter werden in Rechnung gestellt. C 2.3 Kapitalveränderungen Ausübung von Bezugsrechten/ Bezug junge Aktien/Optionsanleihen/ Wandelanleihen/Genussscheinen 1 % vom Kurswert mindestens EUR 10,00 Fremde Kosten und ggf. länderspezifische Entgelte für Leistungen Dritter werden in Rechnung gestellt. C 2.4 Ausübung von Options- und Wandelrechten Trennung von Optionsscheinen gemäß Kundenauftrag pro Vorgang EUR 23,80* Fremde Kosten und ggf. länderspezifische Entgelte für Leistungen Dritter werden in Rechnung gestellt. Ausübung von Rechten aus Optionsscheinen im Auftrag des Kunden 1 % vom Kurswert mindestens EUR 23,80* Ausübung von Wandelrechten 1 % vom Kurswert mindestens EUR 23,80* C 2.5 Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien soweit dies nicht im Zusammenhang mit einem Kaufgeschäft erfolgt pro Wertpapiergattung entgeltfrei* C 2.6 Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Doppelbesteuerungsabkommen erfolgt ab Netto-Rückerstattungsanspruch (d. h. abzüglich fremder Kosten) in Höhe von EUR 50,00 pro Sitz der ausländischen Finanzbehörde EUR 29,75* C 2.7 Zweitschriften von Steuerbescheinigungen und Depotauszügen gemäß Kundenauftrag soweit der Grund der Erstellung in den vom Kunden zu vertretenden Verantwortungsbereich fällt pro Ausfertigung EUR 11,90* C 2.9 Bearbeitung von verlorengegangenen Wertpapieren soweit der Verlust in den vom Kunden zu vertretenden Verantwortungsbereich fällt pro Wertpapiergattung EUR 47,60* C 2.15 Depotauflösung entgeltfrei *Privatvermögen: Für Depotinhaber (Sitz innerhalb der EU) inklusive Umsatzsteuer; für Depotinhaber (Sitz außerhalb der EU) umsatzsteuerfrei Betriebsvermögen: Für Depotinhaber (Sitz im Inland) inklusive Umsatzsteuer; für Depotinhaber (außerhalb der EU) umsatzsteuerfrei; für Depotinhaber (im EU-Ausland) umsatzsteuerfrei - Abführung der Umsatzsteuer im Heimatland gem. 13b Abs. 1 Satz Nr. 1 Umsatzsteuergesetz; **Bei unterjähriger Depotauflösung entsprechende Berechnung pro rata temporis. Stand 3. Juli 2015 15

C 3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäft) C 3.1 C 3.2 Einlösung von Kupons sofern einlösende Stelle nicht Zahlstelle ist (nur zum Inkasso) 1,19 % vom Bruttobetrag mindestens EUR 23,80* Einlösung fälliger Wertpapiere sofern einlösende Stelle nicht Zahlstelle ist (nur zum Inkasso) Auf EUR/DEM lautend 0,2975 % vom Bruttobetrag mindestens EUR 23,80* Auf Währung lautend 0,5950 % vom Bruttobetrag mindestens EUR 29,75* C 3.3 Hereinnahme von Wertpapieren zum Umtausch/Stücketausch 1,19 % vom Kurswert mindestens EUR 23,80* Fremde Kosten und ggf. Entgelte für Leistungen Dritter werden in Rechnung gestellt. C 3.4 Bogenerneuerung sofern Kreditinstitut nicht Umtauschstelle ist pro Emittent EUR 20,00* Fremde Kosten und ggf. Entgelte für Leistungen Dritter werden in Rechnung gestellt. C 3.5 Überprüfung von Wertpapier-Urkunden im Kundenauftrag pro Bogen EUR 1,00 mindestens EUR 23,80* C 4 C 4.1 Finanztermingeschäfte Transaktionsentgelt Geschäfte in Optionen und Futures an der Eurex Deutschland Basisentgelt Optionen 1,5 % vom Kurswert + EUR 45,00 mindestens EUR 75,00 Futures/Optionen auf Futures 1,5 % vom Kurswert + EUR 45,00 mindestens EUR 75,00 Ein Transaktionsentgelt wird sowohl bei der Eröffnung als auch bei der Schließung (Glattstellung) einer Terminposition berechnet. Fremde Kosten und ggf. Entgelte für Leistungen Dritter werden in Rechnung gestellt. C 4.2 Teilausführungen Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen, so wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Kontrakt abgerechnet. C 4.3 Vormerkung von Aufträgen Erteilung eines limitierten Auftrags EUR 20,00 Änderung eines Auftrags (z. B. Änderung Limit, Gültigkeitsdauer etc.) EUR 20,00 Löschung eines Auftrags EUR 20,00 C 4.4 Ausübung Lieferung von Wertpapieren gegen Zahlung 1 % vom Kurswert mindestens EUR 30,00 Fremde Kosten und ggf. Entgelte für Leistungen Dritter werden in Rechnung gestellt. Barausgleich pro Kontrakt EUR 50,00 Fremde Kosten und ggf. Entgelte für Leistungen Dritter werden in Rechnung gestellt. Ausübung bzw. Zuteilung ODAX pro Kontrakt EUR 5,00 Fremde Kosten und ggf. Entgelte für Leistungen Dritter werden in Rechnung gestellt. Weitere Preise auf Anfrage. *Privatvermögen: Für Depotinhaber (Sitz innerhalb der EU) inklusive Umsatzsteuer; für Depotinhaber (Sitz außerhalb der EU) umsatzsteuerfrei Betriebsvermögen: Für Depotinhaber (Sitz im Inland) inklusive Umsatzsteuer; für Depotinhaber (außerhalb der EU) umsatzsteuerfrei; für Depotinhaber (im EU-Ausland) umsatzsteuerfrei - Abführung der Umsatzsteuer im Heimatland gem. 13b Abs. 1 Satz Nr. 1 Umsatzsteuergesetz; Stand 3. Juli 2015 16

Kapitel D Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatkunden und Geschäftskunden Die bis 12.30 Uhr eines Arbeitstages vorliegenden Zahlungsaufträge in Währungen des GENO FX-Verfahrens werden auf Basis der an diesem Tag gegen 13.00 Uhr festgestellten Kurse abgerechnet. Nach 12.30 Uhr eingehende Zahlungsaufträge werden auf Basis der am darauffolgenden Geschäftstag festgestellten Kurse abgerechnet. Die Referenzpreise werden für die Landeswährungen der USA, Kanadas, Großbritanniens, Norwegens, Schwedens, Dänemarks, Japans und der Schweiz ermittelt. Die jeweilige Notierung dieser Kurse wird an jedem Handelstag im Internet unter www.genofx.dzbank.de nach Kursfeststellung veröffentlicht. Die Umrechnungen sonstiger Währungen erfolgen auf der Basis der Kurse im Interbankenhandel. Für den Währungsumtausch berechnen wir eine Courtage von 0,025 % mindestens EUR 1,00. Stand 3. Juli 2015 17

Kapitel E Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung des Zentralen Kreditausschusses zum "Girokonto für jedermann" für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Näheres regelt die "Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe", die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenverband.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, zu richten. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in (a) den 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, und (c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder (4) des 2 Absatz 1a Satz 3 und des 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. Stand 3. Juli 2015 18

BANKHAUS MAX FLESSA KG Luitpoldstraße 2-6 97421 Schweinfurt Telefon: 09721 531-0 Telefax: 09721 531-231 E-Mail: info@flessabank.de Internet: www.flessabank.de Stand 3. Juli 2015 19