Frank Nullmeier Riester-Rente. Erwartungen, Realitäten, Reformmöglichkeiten 1
Teil 1: Genese, Entwicklung, Bestandsaufnahme 2
Gesetzgebung 2001 Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz - AVmG) 26.6.2001 Staatliche Förderung im EStG Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen (Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetz AltZertG) Zudem: Änderungen in der betrieblichen Alterssicherung Einführung der bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 3
Erwartungen 2001 Finanzielle Stabilisierung der GRV durch Leistungseinschränkungen, Umstellung auf Beitragssatzstabilisierung als Steuerungskriterium bei Aufgabe des bisherigen sicherungszielgesteuerten Systems Gewährleistung des Sicherungsziels Lebensstandardsicherung in einem Drei-Säulen-Modell bei Ausgleich der Leistungseinbußen in der GRV durch hohe Inanspruchnahmeraten privater Altersvorsorge aufgrund großzügiger Zulagenregelung höhere Renditen aufgrund der Umstellung auf Kapitaldeckung 4
Erwartungen 2001 Belebung des bundesdeutschen Finanzmarktsektors im Zuge der Finanzmarktliberalisierung Entlastung der staatlichen Finanzen und der Arbeitgeber durch Senkung der Lohnnebenkosten Veränderung von Deutungsmustern und Einstellungen der BürgerInnen: Eigenverantwortung und private Vorsorge, neues Sozialstaatsverständnis 5
Interpretationen in Politik und Wissenschaft Paradigmenwechsel, Bruch mit den Prinzipien des Bismarckschen Sozialversicherungssystems bzw. des konservativen Wohlfahrtsstaatsmodells Durchbruch einer neoliberalen Sozialpolitik Einstieg in die Teilprivatisierung der Sozialpolitik, Schaffung von Wohlfahrtsmärkten und Machtzugewinn der Finanzmarktdienstleister 6
Finanzielle Anpassungen Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge 2007 Erhöhung der Kinderzulage für ab 2008 geborene Kinder auf 300 Euro Bürgerentlastungsgesetz (Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen 2009) Einmaliger Berufseinsteiger-Bonus 200 7
Zentrale Reformen Alterseinkünftegesetz 2004 Vereinfachung/Veränderung der Zertifizierungskriterien (u.a. Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf 5 statt bisher 10 Jahre) Unisextarife Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz 2007 Leistungen erst ab 62 (statt 60) Eigenheimrentengesetz 2008 Einführung des Wohn-Riesters (Wohnungsbau-Darlehen) Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz 2013 Erhöhte Informationspflichten und Flexibilisierungen 8
Veränderte ökonomische Rahmenbedingungen Attraktivitätsverlust der Kapitaldeckung: Das niedrige Zinsniveau setzt private Produkte unter Druck Senkung des Garantiezinses in der Lebensversicherung (2001: 3,25%; ab 2015: 1,25%) Alternative Gefahrenszenarien: Depression und Deflation bei niedrigen Zinsen oder Zinserhöhung und Inflationsgefahr 9
Bestandsaufnahme 2014/15 Ungenügende Datenbasis, trotz: Übersichtsstudien DIW, FES und diverse Renditeberechnungen BT-Drs. 18/3467 und 18/3628 Weiterhin fehlen Informationen zu Kalkulationsgrundlagen der Anbieter, zu Stornoquoten, zu soziodemographischen Merkmalen der Riester-Sparer und zu Verläufen von Riester-Verträgen 10
Bestandsaufnahme 2014/15 Fehlende Datenübersicht: geschätzt: 34,4 Mill. Förderberechtigte 16,0 Mill. Ende 2014 geführte Riester-Verträge incl. ca. 20% ruhende Verträge, davon in Tsd.: Versicherungsverträge 10.832 Banksparverträge 811 Investmentfonds 3.051 Wohn-Riester 1.313 11
Bestandsaufnahme 2014/15 Zeitlich: Tendenz zur Stagnation nach eher langsamen Aufbau von 2001 bis 2004 (4,2 Mill.), steilerer Anstieg von 2005 2008 (12,1 Mill.) und expansiver Abflachungsphase 2009 2011 (15,3%) nunmehr Stagnation/ganz leichtes Wachstum (2012-2014: 15,7 zu 16,0) Sozial: ungleiche Inanspruchnahme Größte Gruppe bei Männern: Einkommen 65.000 67.500 Größte Gruppe bei Frauen: Ohne Einkommen 12
Bestandsaufnahme 2014/15 Gesamtversorgungsniveau vor Steuern: Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung: 2020-2028 bei 50-51% unter Einbeziehung einer monatl. Riester-Rente von 125 im Jahre 2020 bzw. 247 im Jahre 2028 Riester-Abschluss liegt auf jeden Fall bei weniger als der Hälfte der Förderberechtigten vor, selbst bei diesen sind durch zeitweise ruhende Verträge bzw. fehlender Zulagen-berechtigung oder -abrufung (10,5 Mill. Zulagen 2013) bzw. Zulagenkürzung (nur 6,4 Mill. Personen 2011 ungekürzte Zulagen = 18-19% aller Förderberechtigten) geringere Riester-Leistungen anzunehmen. 13
Die Drei-Säulen-Sicht in den frühen 2000ern 14
Asymmetrisches Viersäulensystem (Ausgaben geschätzt für 2013 in Mrd nach Sozialbericht 2013) Grundsicherung Alter/EM 5 GRV 259 Betriebliche Altersvorsorge 24 Beamtenversorgung 48 Zusatzversorgung öff. Dienst 11 Private Altersvorsorge Riester- und Rürup-Renten Leistungen 0,3 (Beiträge 10,7 Mrd.; nach 18/3628 für Fälle mit Zulagen: 7,25 Mrd) Förderung insgesamt (Zulagen 2,65) 3,1 Lebensversicherungen gesamt 79 (GDV-Daten) 15
Aktuelle Haltung der Bundesregierung Riester-Rente weiterhin sinnvoll Verzicht auf größere Verbesserungen/ grundlegende Reform der Riester-Rente Ziel einer möglichst vollständigen Ausschöpfung ist nachrangig Tendenzen zur Umstellung auf ein Zweisäulensystem mit Stützung vorrangig der betrieblichen Alterssicherung 16
Angriff auf die Riester-Rente: Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung Kritik der 3. Säule: Die Politik individualisierter privater Vorsorge hat nicht die erhofften Ergebnisse gebracht. Im Gegenteil: Im Niedrigzinsumfeld haben sinkende Erträge bei hohen Kosten zu einer Vertrauenskrise der privaten Vorsorge geführt. (aba 2014) zu teuer! Gegen Finanzdienstleister als zentrale Träger der privaten Vorsorge. Diese können allein die Aufgabe nicht adäquat und kosteneffizient bewältigen. Eforderlich sei eine Politik der guten Rente neben GRV forcierter Ausbau eines kapitalgedeckten Systems bauend auf den institutionellen Sachwaltern : den Sozial-, Tarif- und Betriebsparteien (aba 2014) 17
Bewertung Gemessen an den ursprünglichen Zielsetzungen ist die Riester-Rente gescheitert: Zu geringer Abdeckungsgrad Kein Ausgleich der Leistungsverschlechterungen in der GRV Kein Ausgleich sozialer Ungleichgewichte Keine neue tragfähige Architektur des deutschen Alterssicherungssystems 18
Teil 2: Private Altersvorsorge und Verbraucherpolitik 19
Alterssicherung und Verbraucherpolitik Sozialpolitik als verbraucherschutzferne Sphäre: Öffentlich-rechtlich verfasste Versichertengemeinschaft mit Selbstverwaltung Versicherte, Leistungsbezieher und Versicherungsbürokratie Förderung privater Altersvorsorge macht die soziale Sicherung zu einem verbraucherpolitisch relevanten Feld Privat-rechtlich verfasste Beziehung Kunde und Finanzdienstleister 20
Altersvorsorge- Verbesserungsgesetz 2013 Produktinformationsblatt Informationspflicht vor Beginn der Auszahlungsphase Begrenzung der Wechselkosten auf beiden Seiten Verbesserungen für die private Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos Flexiblere Nutzung der Eigenheimrente/Wohn-Riester (Entnahmemöglichkeiten und Besteuerung verbessert) 21
Verbraucherpolitische Themen Umfang der Informationspflichten Monitoring-Befugnisse von Aufsichtsbehörden Verpflichtende Kostengrenzen Aussagekraft bestimmter Kosten-Indikatoren Methodische Grundlagen von Renditeberechnungen Zulässigkeit von Sterbetafeln mit Sicherheitsmargen Weitere Begrenzung der Abschluss- und Wechselkosten Sanktionen bei Überschreitung von verpflichtenden Kostengrenzen 22
Bewertung Verbraucherpolitik könnte von der Existenz eines transparenten öffentlich-rechtlichen Altersvorsorgeangebots auf Kapitaldeckungsbasis als Standard verbrauchergerechter Altersvorsorge sehr profitieren. 23
Teil 3: Reformoptionen 24
Grundsätzliche Möglichkeiten einer Reform Nachfrageseitig: Anreize (Zulagen) erhöhen Obligatorium Angebotsseitig: Weitere Regulierungen Neue Angebotsformen: Basisprodukt Kombination: Obligatorium mit neuen Angebotsformen (Modell Schweden) 25
Obligatorium Pro: Bei entsprechendem Umfang: Ziel der Lebensstandardsicherung erreichbar Erforderlich als Ausgleich von Informationsdefiziten und Überschätzung des Gegenwartsnutzens Contra: Hohe Begründungslast für einen (zweiten) Finanzierungszwang) in der Altersvorsorge zudem bei Kontrahierungszwang mit privaten Unternehmen Vorsorgepflicht würde sich auch auf bereits verschuldete Personen oder wegen niedriger Einkommen oder hoher Gegenwartsbedarfe nicht weitervorsorgefähige Haushalte beziehen Angesichts einer extremen Niedrigzinsphase nicht sinnfällig 26
Basisprodukt Öffentlich-rechtlich verfasstes und verwaltetes Angebot kapitalgedeckter Altersvorsorge mit Sterbetafeln ohne Risikozuschlag, transparenter Kostengestaltung und ohne Gewinnerzielung DRV Baden-Württemberg: Vorsorgekonto Trägerschaft? Bindung des öff.-rechtlichen Angebots an die Einführung eines Obligatoriums? 27
Schweden als Modell? Obligatorische Beiträge zur Prämienrente in Höhe von 2,5% des Arbeitsentgeltes Wahlmöglichkeiten: Neben privaten Fonds können auch der Fonds AP7 Safa mit standardisiertem altersangepassten Risikoniveau als staatlicher Fonds oder drei weitere staatliche Fonds mit individuell wählbarem Risikoniveau gewählt werden. 28