Der Weg in die Selbständigkeit Verband der Diätassistenten Deutscher Bundesverband e.v.
1.1 VDD- Zertifikat für Anbieterqualifikation nach 20 SGB V (siehe auch Leitfaden zu 20 SGB V) 1.2 Existenzgründerseminar des VDD e.v. oder ähnliches 2 Manche Krankenkassen fordern für Leistungen im Bereich des 43 SGB V eine mind. 2jährige Berufserfahrung. Dazu gibt es allerdings keine gesetzliche Grundlage. Entscheidend ist hier 3 DiätassG, welcher regelt, dass wir mit abgeschlossener Ausbildung entsprechende diättherapeutische Maßnahmen durchführen können und dürfen. 3 Keine Gewerbeanmeldung notwendig, da wir ein Heilberuf sind 18 Abs.1 Nr. 1 EStG
Freiberufliche Tätigkeiten im steuerrechtlichen Sinne werden nach 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG in Katalogberufe, also beispielsweise den Arzt oder Rechtsanwalt und den Katalogberufen ähnliche Berufe differenziert. Der ähnliche Beruf muss dem Katalogberuf in allen Punkten entsprechen, d.h. er muss alle Wesensmerkmale eines korrekten Katalogberufes zumindest nahezu vollständig enthalten. So müssen Ausbildungen als Voraussetzungen für die jeweilige Berufsausübung vergleichbar sein. (Quelle: www.freie-berufe.de Letzter Zugriff: 24.11.2010 14:35 Uhr) (Hier sind DA s in der Gruppe der ähnlichen Berufe mit aufgeführt.) Siehe dazu auch: D&I 1/200& S.25 ff Ertrags- und Umsatzsteuern für Diätassistenten von Steuerberater Leinemann, Hamburg (auch auf der CD zum Leitfaden des VDD e.v. Fit für den Erfolg ) 4.1 Einkommenssteuer 4.2 Gemäß 4 Abs. 3 EStG ist eine Einnahme- Überschußrechnung ausreichend, Formular- Vordrucke hierzu gibt es beim zuständigen Finanzamt oder zum Download im Internet https://www.formularebfinv.de/ffw/resources/ticket/d5660617a8eb7e210732-16223/034046_09.pdf (letzter Zugriff: 24.11.2010 14:45 Uhr) 4.3 Gemäß 4 Nr. 14 UStG sind Leistungen der Diätassistenten als arztnahe Tätigkeit bzw. mit ärztlicher Verordnung von der Umsatzsteuer befreit, da ein therapeutisches Ziel verfolgt wird. 4.4 Dienstleistungen, die der Verbesserung des Allgemeinzustandes dienen, also Präventionsleistungen ( 20 SGB V- Beratungen, Kurse, Beratungen auf Messen, Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung,
Gesundheitstage, Tage der offenen Tür, Vorträge, Kochkurse etc. ) sind umsatzsteuerpflichtig, da der unmittelbare Krankheitsbezug fehlt. (Quelle: D&I1/2006 S 25 ff. Ertrags- und Umsatzsteuern für Diätassistenten von Steuerberater Leinemann, Hamburg (auch auf der CD zum Leitfaden des VDD e.v. Fit für den Erfolg ) 4.5 Wenn selbständige Lehrer als Honorarkraft (freie Mitarbeit) an einer Bildungseinrichtung unterrichten, die nach 4 Nr. 21b, aa und bb UStG und 4 Nr. 21a, aa und bb UStG umsatzsteuerbefreit sind, so sind die Einnahmen aus der Unterrichtstätigkeit ebenfalls umsatzsteuerbefreit. Per Gesetz ist die freiberufliche Tätigkeit an Universitäten, FHs, Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen und staatlichen Ersatzschulen umsatzsteuerfrei. ( ) Steuerfrei sind ausschließlich Unterrichtsleistungen im Rahmen festliegender Lehrpläne. ( ) Siehe Urteil des BFH vom 23.08.2007- V R 10/05 und V R 4/05 (Quelle: Steuerberater Neubauer/ Bundesministerium der Finanzen) 4.6 Kleinunternehmerregelung ( 19 UStG) Voraussetzung für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung (im laufenden Geschäftsjahr) ist, dass eine bestimmte Umsatzgrenze nicht überschritten wird. Der Kleinunternehmer muss gegenüber dem Finanzamt durch die jährliche Umsatzsteuererklärung nachweisen, dass der Umsatz im Vorjahr nicht höher als 17.500 EUR war und der Umsatz im laufenden Jahr nicht höher sein wird als 50.000 EUR.
4.7 Übersteigt der Umsatz im umsatzsteuerpflichtigen Bereich 25.000 EUR im Jahr, so wird u.u. auch Gewerbesteuer fällig. 5 Meldepflicht beim örtlichen Gesundheitsamt Gesundheit ist Landesrecht, somit kann in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt sein. Bitte erkundigen Sie sich vor Ort. In Bayern regelt z.b. 12 Absatz 2 des GDVG, dass sich Angehörige der gesetzlich geregelten Heilberufe zu Beginn und zum Ende der selbständigen Tätigkeit unverzüglich beim örtlichen Gesundheitsamt anzeigen müssen. In Berlin lautet die Vorschrift wie folgt: Wer selbständig einen staatlich geregelten Beruf des Gesundheitswesens oder einen anderen staatlich geregelten Pflegeberuf ausüben will, hat unbeschadet weitergehender rechtlicher Verpflichtungen dem öffentlichen Gesundheitsdienst den Beginn und das Ende seiner Tätigkeit unter Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung oder zum Führen der Berufsbezeichnung anzuzeigen. Rechtsgrundlage: 14 Anzeigepflichten der Berufe des Gesundheitswesens Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz GDG) Vom 25. Mai 2006 Verkündet als Art. I d. Ges. v. 25. 5. 2006, GVBl. S. 450, Wegen des Inkrafttretens am 1. 7. 2006 vgl. Art. V Abs. 1 d. Ges. v. 25. 5. 2006, GVBl. S. 450 In Brandenburg: Auch in Brandenburg gibt es eine Pflicht zur Anzeige bei den örtlichen Gesundheitsämtern für die selbständige Ausübung eines Berufes des Gesundheitswesens. Die Regelung findet sich in 12 Abs. 2 des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetz. Manche Landkreise haben für die Anzeige eigene Formulare entwickelt und ins Netz gestellt.
Von den weiteren Bundesländern steht die Antwort noch aus. 6 Entsprechend einer Honorarumfrage der AG Freiberuflichkeit zum Kongress 2008 zeigten sich große regionale Unterschiede. Empfehlenswert sind Honorare von 0,80-1,20 EUR pro Minute. Dies deckt sich zum Großteil auch mit den Daten der Masterarbeit von Daniel Buchholz Ambulante Diät- und Ernährungsberatung in Deutschland- eine Bestandsaufnahme. Allerdings muss man seinen Preis natürlich entsprechend seiner Bedürfnisse ermitteln. Ein adäquates Hilfsmitteln können die interaktiven pdf- Dokumente von www.existenzgruender.de sein. 7 Notwendig, auch beim Feierabend- Freiberufler, da hier z.b. Haftungsansprüche des Klienten ggü. des Beraters versichert sind oder auch Schäden, die z.b. durch die DA in der Wohnung des Klienten verursacht worden sind. Wichtig ist, dass die Berufshaftpflicht meist die Privathaftpflichtversicherung mit einschließt und diese somit gekündigt werden kann. Die Kosten belaufen sich auf ca. 130 EUR pro Jahr. 8 Gemäß 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII besteht für Personen, die im Gesundheitswesen selbständig tätig sind Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung, der Berufsgenossenschaft. Die Kosten belaufen sich je nach Versicherungssumme auf ca. 120 EUR pro Jahr und sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten und der Gefahrenklasse des Berufs. Diätassistenten sind z.b. bei der BGW in der Gefahrenstufe 6 eingruppiert.
8.1 Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (www.bgw-online.de) für DA s die überwiegend im therapeutischen Bereich arbeiten 8.2 Verwaltungsberufsgenossenschaft (www.vbg.de) für DA s die überwiegend im Präventionsbereich arbeiten Die Berufsgenossenschaften versichern Arbeits- und Wegeunfälle und kommen z.b. für Reha- Maßnahmen, Renten und Hinterbliebenenversorgung auf, wenn der Versicherte z.b. einen Autounfall auf dem Weg zum Klienten oder ins Büro hat, oder wenn man sich im Kochkurs mit dem Messer verletzt etc. 9 Ob die/der freiberufliche DA rentenversicherungspflichtig bei der DRV ist, ist generell als Einzelfallentscheidung zu klären. Es hängt vom Angebotsspektrum und den Vorversicherungszeiten ab. Wir empfehlen eine persönliche Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung vor Ort. 10 Gem. 203 StGB besteht Schweigepflicht. Zum Austausch mit dem behandelnden Arzt und weiteren Therapeuten muss der Klient sein Einverständnis geben. 11 Die Aufbewahrungsfristen sind im 257 Abs.4 HGB, der AO und 14b UStG geregelt. So müssen z.b. Bücher, Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Buchungsbelege, Inventare, Bilanzen und Lageberichte, etc. 10 Jahre aufgehoben werden. Die Recherche bzgl. der Aufbewahrungspflichten im med. Bereich ist noch nicht abgeschlossen.