37 (6) BetrVG und 96 (4) SGB IX wissen und bewegen 2015: DGB-Bildungswerk NRW e.v. Bismarckstraße 77 40210 Düsseldorf Telefon: 0211 17523-280 Telefax: 0211 17523-197 E-Mail: sgrimm@dgb-bildungswerk-nrw.de Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de wissen und bewegen 2015 Das DGB-Bildungswerk NRW ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 3 star Seminare für betriebliche InteressenvertreterInnen Verwaltungsstelle Siegen 42 Verwaltungsstelle Siegen 42
Vorwort 3 SIEGEN Liebe Kollegin, lieber Kollege, wissen und bewegen unter diesem Motto stehen nun unsere Seminare für betriebliche Interessenvertretungen, die die IG Metall Siegen in Kooperation mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.v. auch dieses Jahr wieder für dich anbietet. Kolleginnen und Kollegen, die Interessenvertretung kompetent angehen wollen, benötigen zuerst Wissen zu ihren Handlungsbedingungen. Dabei steht das Betriebsverfassungsgesetz an erster Stelle. Das Wissen über Paragraphen allein reicht allerdings nicht aus. Deshalb ist es notwendig, sich auch die praktische Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zu erarbeiten, um etwas im Sinne der Interessen der Kolleginnen und Kollegen im Betrieb bewegen zu können. In unseren Seminaren bekommst du neben Antworten auf Fragen rund um die betriebliche Interessenvertretung auch jede Menge Unterstützung hinsichtlich konkreter Problemlagen, die dir in deinem Betrieb begegnen und du erhältst die Möglichkeit, dich mit anderen Kolleginnen und Kollegen aus anderen Betrieben über Lösungsstrategien auszutauschen. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten der Grundlagenseminare sind in der Regel ebenfalls Mitglieder betrieblicher Interessenvertretungen in Betrieben aus der Region und haben somit sowohl theoretisches Wissen, als auch jahrelange Praxiserfahrung. Bei Spezialthemen unterstützen uns unsere handlungskompetenten Expertinnen und Experten. Alle Interessierten sind in unseren Seminaren willkommen. Wenn du noch Fragen hast, kannst du uns jederzeit ansprechen. Auch wenn du spezielle Themen hast, die wir noch nicht in unser Seminarangebot aufgenommen haben, freuen wir uns, gemeinsam mit dir passende Lösungen zu finden. Wir sehen uns! Hartwig Durt Elke Hülsmann 1. Bevollmächtigter DGB-Bildungswerk NRW e.v. IG Metall Siegen
4 Inhalt 5 Seminare Seminare Jugend- und Auszubildendenvertretungen Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I).. 7 Wochenseminare Betriebsräte Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)... 9 Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II kompakt Modul 1)... 11 Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln (BR II kompakt Modul 2)... 13 Gute Arbeit / Personal Ausstieg aus dem Erwerbsleben Rente Was ist möglich vor 67?... 14 Gute Arbeit gesunde Arbeitsbedingungen gestalten... 15 Tagesseminare Tagesseminare der IG Metall Betriebsräte... 16 Informatives Jahresüberblick 2015... 20 Tagungshäuser... 22 Unsere Referentinnen und Referenten... 24 Seminardurchführung... 29 Ratgeber Freistellung... 30 Der Weg zur Teilnahme... 32 Vorgehen bei Streitigkeiten... 35 Musterschreiben... 36 Anschrift der IG Metall vor Ort... 38 Seminaranmeldung... 39
6 Jugend- und Auszubildendenvertretung Jugend- und Auszubildendenvertretung 7 Sandra Grimm, Gewerkschaftssekretärin der DGB-Region Südwestfalen und Referentin der IG Metall Siegen Wer durchblickt, kann besser handeln. Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse über die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Die TeilnehmerInnen befassen sich mit den Voraussetzungen für die Arbeit einer JAV nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Es werden die vorhandenen betrieblichen Verhältnisse thematisiert sowie die neueste Rechtsprechung zur Arbeit einer JAV ausgewertet. z Aufgaben und Rechte der JAV und ihrer einzelnen Mitglieder ( 60-64; 70 BetrVG) z Geschäftsführung der JAV ( 65 und 66 BetrVG) z Sprechstunden der JAV ( 69 BetrVG) z Jugend- und Auszubildendenversammlung ( 71 BetrVG) z Gesamt-JAV ( 72 und 73 BetrVG) z Beteiligung bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen ( 96-98 BetrVG) z Zusammenarbeit von JAV und Betriebsrat ( 66-68 BetrVG) Lebenslanges Lernen und Bildung sind nicht nur wichtig, sondern dieses Lernen macht auch Spaß. Dazu muss aber die Möglichkeit bestehen, sich fortlaufend und nachhaltig weiterbilden zu können dafür stehen die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW mit vielfältigen Angeboten. In den Seminaren haben betriebliche Interessenvertreter die Möglichkeit, sich den sicheren Umgang mit Rechten und Pflichten für die Praxis zu erarbeiten und dabei im ständigen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen zu stehen. 29.03. 02.04.2015 Sprockhövel, IG Metall-Bildungszentrum Seminarkostenpauschale 699,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 609,- Euro zzgl. USt. Seminarnummer: D14-151283-066
8 von profis für profis Wochenseminare Betriebsräte 9 Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) 2015 Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts und der aktuellen Rechtsprechung. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebsrats. Seminare 2015 ExpertInnenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt z Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig Beschäftigten z Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechtsprechung z Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes von 2002 z Nutzung der Beteiligungsrechte z Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht nach dem BetrVG: 74 Grundsätze der Zusammenarbeit 81 Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers 87 Mitbestimmungsrecht in sozialen Angelegenheiten 102 Mitbestimmung bei Kündigungen 106 Unterrichtung in wirtschaftlichen und anderen Angelegenheiten Gemeinsam weiterbilden ExpertInnenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt: Mit dem gemeinsamen Seminarprogramm von TBS NRW und DGB-Bildungswerk NRW e.v. aktuelle Herausforderungen im Betrieb meistern. Information und Programm gibt es beim DGB-Bildungswerk NRW e.v. Anne Wellnitz-Kraus Katharina Rischke krischke@dgb-bildungswerk-nrw.de Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 17523-281 Fax: 0211 17523-197 www.dgb-bildungswerk-nrw.de/expertinnenwissen 26.01. 30.01.2015 Morsbach, Landhotel Goldener Acker Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 425,- Euro zzgl. USt. Seminarnummer: D14-151280-066 16.02. 20.02.2015 Morsbach, Landhotel Goldener Acker Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 425,- Euro zzgl. USt. Seminarnummer: D14-151281-066 09.03. 13.03.2015 Morsbach, Landhotel Goldener Acker Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 425,- Euro zzgl. USt. Seminarnummer: D14-151282-066
10 BR-kompakt Wochenseminare Betriebsräte 11 BR kompakt Eine Ausbildungsreihe für Betriebsräte Werde auch DU ein erfolgreicher Betriebsrat oder eine erfolgreiche Betriebsrätin mit BR kompakt! Es schließt sich nahtlos an das Seminar»Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)«. Gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.v. bieten wir Dir damit eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an. Sieben Seminare vermitteln Dir fachliche und methodische Kompetenzen und das gewerkschaftliche Know-how. Dein soziales Engagement kannst DU damit gezielt weiterentwickeln. Deine Kolleginnen und Kollegen und DU werden davon profitieren. Die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW e.v. bieten Dir einen umfangreichen Service Bildung, Beratung und eine starke Interessenvertretung. *** ** BR II Mitbestimmung und Betriebsratshandeln BR kompakt Modul 1 Der Betriebsrat hat, soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht, in sozialen und betrieblichen Angelegenheiten mitzubestimmen. Dieses stärkste Mitbestimmungsinstrument ist für den Betriebsrat ein wichtiges strategisch-taktisches Instrument. Der kreative und phantasievolle Umgang damit ist für aktive Interessenvertretungen Grundlage ihrer Aufgaben. z Arbeitsrecht und Betriebsverfassung z Aufgaben des BR in betrieblichen Angelegenheiten z Mitbestimmung bei betrieblichen und sozialen Angelegenheiten: 87 BetrVG z Betriebsvereinbarungen und Regelungsabsprachen z Rechtliche Handlungsmöglichkeiten: Einstweilige Verfügung, Einigungsstellenverfahren nach 76 BetrVG, Beschlussverfahren z Tarifvorbehalt nach 77 Abs. 3 BetrVG z Praktische Anwendung anhand aktueller Fallbeispiele *** Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)* ** *** *** *** 04.05. 08.05.2015 Morsbach, Landhotel Goldener Acker Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 425,- Euro zzgl. USt. Seminarnummer: D14-151285-066 *»Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)«kann beim DGB-Bildungswerk NRW e.v. in Kooperation mit Deiner IG Metall vor Ort besucht werden; siehe Seite 9. ** Diese BR kompakt Seminare können wahlweise beim DGB-Bildungswerk NRW e.v. in Kooperation mit Deiner IG Metall vor Ort, siehe Seite 11 und 13, oder in einer unserer IG Metall-Bildungszentren besucht werden. Die beiden BR kompakt Seminare entsprechen dem BR II Seminar. *** Diese BR kompakt Seminare werden nur in den IG Metall-Bildungszentren angeboten. 14.09. 18.09.2015 Morsbach, Landhotel Goldener Acker Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 425,- Euro zzgl. USt. Seminarnummer: D14-151288-066
Wochenseminare Betriebsräte 13 Carsten Fischer, freigestellter Betriebsratsvorsitzender, EJOT GmbH & Co. KG und Referent der IG Metall Siegen Praxiswissen für die Betriebsratsarbeit BR II Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln BR kompakt Modul 2 Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen die Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung bei personellen Angelegenheiten gemäß 99 ff. BetrVG. Die TeilnehmerInnen lernen unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung ihre Handlungs- und Beteiligungsmöglichkeiten in diesem Arbeitsfeld kennen. z Beteiligung der Interessenvertretung in personellen Angelegenheiten z Verfahren bei Personalentscheidungen z Beteiligung des Betriebsrats bei Personalentscheidungen nach 99 BetrVG: Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, Umgruppierung z Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigung nach 102 ff. BetrVG z Personalplanung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats z Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung Genau wie im normalen Berufsleben ist Qualifizierung unendlich wichtig, um den Anforderungen der Betriebsratsarbeit gerecht zu werden. Da helfen die Seminare des DGB-Bildungswerks gemeinsam mit der IG Metall sehr, weil die Inhalte praxisbezogen sind und man das neue Wissen gut im betrieblichen Alltag anwenden kann. 08.06. 12.06.2015 Morsbach, Landhotel Goldener Acker Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 425,- Euro zzgl. USt. Seminarnummer: D14-151286-066 09.11. 13.11.2015 Morsbach, Landhotel Goldener Acker Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 425,- Euro zzgl. USt. Seminarnummer: D14-151290-066
14 Altersteilzeit Arbeits- und Gesundheitsschutz 15 Ausstieg aus dem Erwerbsleben Rente Was ist möglich vor 67? In den letzten Jahren sind die Möglichkeiten, flexibel in den Ruhestand zu gehen, durch die Rente mit 67, die Rente mit 63 und die neuen Regelungen zur Altersteilzeit mehrfach verändert worden. Dies erschwert die Beurteilung der Möglichkeiten zum Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und der Höhe der zu erwartenden Leistungen. Für Betriebsräte gilt es, ein möglichst genaues Bild über die allgemeine und individuelle Ausgangslage zu entwickeln, um bei der Personalplanung und der Beratung der Beschäftigten Fehleinschätzungen mit gravierenden Folgen zu vermeiden. z Die verschiedenen Altersrenten und die Berechnung der jeweiligen vorzeitigen und abschlagfreien Rentenbeginne z Was hat sich seit 2014 verändert? z Auswirkung von Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit auf die Ausstiegstermine und die Rentenhöhe z Erreichen eines Rentenzugangs in Verbindung mit Krankheit z Brutto- und Nettorente, Kranken- und Pflegeversicherung, Besteuerung z Praktische Berechnungsübungen zur Rentenbeginn und Rentenhöhe mit excelbasierten Programmen z Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen im Zusammenhang mit einem vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben z Möglichkeiten zur Beratung der Beschäftigten Gute Arbeit gesunde Arbeitsbedingungen gestalten Im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eine der drängendsten aktuellen Fragen: Wie können Beschäftigte gesund bis zur Rente kommen? In der großen Beschäftigtenbefragung der IG Metall im Jahr 2013 gingen 31% der Befragten davon aus, vermutlich nicht bis zum gesetzlichen Renteneintritt arbeiten zu können. Ein Viertel aller Krankheitstage geht laut der Berufsgenossenschaft (BG) auf Muskel-Skelett-Erkrankungen zurück. Die Gestaltung gesunder Arbeitsbedingungen muss an den Problemfeldern der hohen körperlichen Belastungen am Arbeitsplatz ebenso ansetzen wie bei den psychischen Arbeitsbelastungen, die stark zugenommen haben und zu Erkrankungen führen. In diesem Seminar werden die Handlungsmöglichkeiten für die betrieblichen Interessenvertretungen aufgezeigt und konkrete präventive Maßnahmen vorgestellt, um gesunde Bedingungen in der Arbeitswelt zu schaffen. z Rolle und Funktion des Betriebsrats auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes ( 80 82 und 87 (1) Nr. 7 BetrVG) z Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach 5 Arbeitsschutzgesetz (Gefährdungsbeurteilung) z Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen z Zusammenwirken von Arbeitsschutz mit Leistungs-, Entgelt- und Arbeitszeitpolitik z Alternsgerechte Arbeitsplatzgestaltung und Schichtplanung z Die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung z Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsstrategien im Betrieb 15.04. 17.04.2015 Bad Laasphe, Landhotel Doerr Seminarkostenpauschale: 536,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 305,- Euro zzgl. USt. Seminarnummer: D14-151284-066 20.04. 22.04.2015 Bad Laasphe, Landhotel Doerr Seminarkostenpauschale: 536,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 305,- Euro zzgl. USt. Seminarnummer: D14-151287-066
16 Tagesseminare Tagesseminare 17 Tagesseminare der IG Metall Betriebsräte Arbeitskreis Mitte Beginn jeweils um 08:30 Uhr im Siegerlandzimmer der Siegerlandhalle Mittwoch, 28.01.2015 Mittwoch, 25.03.2015 Mittwoch, 20.05.2015 Mittwoch, 16.09.2015 Mittwoch, 25.11.2015 Arbeitskreis Jugend- und Auszubildendenvertretung Beginn jeweils um 08:30 Uhr im Sitzungssaal der IG Metall Siegen, Donnerscheidstraße 30 Mittwoch, 14.01.2015 Mittwoch, 15.04.2015 Mittwoch, 24.06.2015 Mittwoch, 30.09.2015 Mittwoch, 02.12.2015 Arbeitskreis Weißtal Beginn jeweils um 08:30 Uhr im Gasthof Schüler, Hauptstraße 123, 57074 Siegen Dienstag, 13.01.2015 Donnerstag, 05.03.2015 Donnerstag, 21.05.2015 Donnerstag, 02.07.2015 Donnerstag, 03.09.2015 Donnerstag, 05.11.2015 Arbeitskreis Süd Beginn jeweils um 08:30 Uhr im Gasthof Am Römer, Nassauische Straße 2, 57299 Burbach Mittwoch, 14.01.2015 Mittwoch, 11.03.2015 Mittwoch, 06.05.2015 Mittwoch, 08.07.2015 Mittwoch, 16.09.2015 Mittwoch, 18.11.2015 Arbeitskreis Nord Beginn jeweils um 08:30 Uhr im Landgasthof Merje, Kredenbacher Straße 18, 57223 Kreuztal Donnerstag, 15.01.2015 Donnerstag, 05.03.2015 Donnerstag, 07.05.2015 Donnerstag, 02.07.2015 Donnerstag, 03.09.2015 Donnerstag, 12.11.2015 Nicht im Gasthof Reuter! Arbeitskreis: Wirtschaftliche Angelegenheiten Beginn jeweils um 08:30 Uhr in der Siegerlandhalle, Siegen Mittwoch, 04.02.2015 Dienstag, 19.05.2015 Mittwoch, 12.08.2015 Mittwoch, 02.12.2015 Arbeitskreis Wittgenstein Beginn jeweils um 08:30 Uhr im Gasthof Schöne Aussicht, Zur Aussicht 1, 57319 Bad Berleburg Mittwoch, 14.01.2015 Mittwoch, 04.03.2015 Mittwoch, 13.05.2015 Mittwoch, 01.07.2015 Mittwoch, 02.09.2015 Mittwoch, 04.11.2015
18 Seminare 19 Anzeige Informatives Die IG Metall Siegen möchte Dich noch auf zwei weitere Seminartermine aufmerksam machen: Angestellte Kreativ-Aktiv Termin: 04.03. 06.03.2015 Sprockhövel, IG Metall-Bildungszentrum Organizing Grundlagen Termin: 09.09. 11.09.2015 Sprockhövel, IG Metall-Bildungszentrum Für nähere Informationen zur Seminaranmeldung wende Dich bitte an Deine IG Metall Verwaltungsstelle: IG Metall Siegen Tel.: 0271 23609-0 Fax: 0271 23609-30 Siegen@igmetall.de www.igmetall-siegen.de
20 Jahresüberblick 2015 Jahresüberblick 2015 21 Hier alle Seminare auf einen Blick. Januar Februar 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Einführung BR I Weihnachtsferien Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa Einführung BR I So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa März Einführung BR I JAV I Osterferien So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di April JAV I Rente Gute Arbeit Osterferien Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Mai BR II Mitbestimmung Pfingstferien Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Juni BR II Pers. Maßnahmen Sommerferien Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Juli Sommerferien Sommerferien Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr August Sommerferien Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo September BR II Mitbestimmung Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Oktober Herbstferien Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa November BR II Pers. Maßnahmen So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Dezember Weihnachtsferien Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Weihnachtsferien gehen bis zum 6. Januar 2016.
22 Tagungshäuser Tagungshäuser 23 Tagungshäuser IG Metall-Bildungszentrum, Sprockhövel Otto-Brenner-Str. 100 45549 Sprockhövel Tel.: 02324 706-0 Fax: 02324 706-330 www.igmetall-sprockhoevel.de sprockhoevel@igmetall.de Der Neubau des Bildungszentrums bietet in 126 Zimmern gehobenen Hotelkomfort in kollegialer Atmosphäre. Das Haus verfügt über 15 mit zeitgemäßer Multimedia-Konferenztechnik ausgestattete Seminarräume, bietet mit Sportplatz, Bibliothek, Bar, Kicker, Tischtennisplatte und Kegelbahn aber auch zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Wer entspannen möchte, kann dies im großen Wellnessbereich mit Massagen, Sauna und Dampfbad tun. Alternativ trainiert man die Muskeln und Kondition im Fitnessbereich oder auf dem Mietfahrrad bei einer Tour durch die schöne Natur. Auch das neue Bildungszentrum bietet in Kooperation mit der AWO ganzjährig eine kostenlose Kinderbetreuung an, deren Bedarf vorher angemeldet werden muss. Die Zimmer bieten Dusche, WC, Radio, TV, Internet und Telefon. Sprockhövel liegt am Südrand des Ruhrgebietes in waldiger, hügeliger Umgebung. Die Wege in die benachbarten Städte sind kurz, sei es nach Hattingen oder Bochum, Essen oder Wuppertal. Landhotel Doerr Sieg-Lahn-Straße 8 10 57334 Bad Laasphe- Feudingen Tel.: 02754 370-0 Fax: 02754 370-100 Frau Briel/Frau Doerr info@landhotel-doerr.de www.landhotel-doerr.de Das Landhotel Doerr liegt im Kreis Siegen-Wittgenstein im südlichen Sauerland. Es verfügt über komfortabel ausgestattete Zimmer und einen großzügig angelegten Wellnessbereich. Schwimmbad und Saunen stehen den Hotelgästen kostenlos zur Verfügung. Die Tagungsräume tragen durch moderne Technik und ein Wohlfühlklima zum Gelingen der Tagung bei. Landhotel»Goldener Acker«Zum goldenen Acker 44 51597 Morsbach Tel.: 02294 99366-0 Fax: 02294 99366-50 Frau Salecker/Herr Salecker info@goldener-acker.de www.goldener-acker.de Das Landhotel Goldener Acker liegt in Morsbach am südöstlichsten Punkt des Naturparks Bergisches Land. Die hauseigene Sauna, der Fahrradverleih oder Kegelbahnen bieten nach dem Ende des Seminartages Möglichkeiten zur Entspannung. Weitere Freizeitmöglichkeiten bieten die in der Nähe gelegenen Sportanlagen. Im gesamten Hotel ist der Internetzugang über WLAN möglich, der den Gästen kostenlos zur Verfügung steht.
24 Referentinnen und Referenten Referentinnen und Referenten 25 Unsere Referentinnen und Referenten... sind erfahrene BetriebsrätInnen und GewerkschafterInnen aus der Praxis... kennen die Region, sie kommen größtenteils aus dem Organisationsbereich der IGM Siegen... sind ExpertInnen aus dem Bereich des Arbeitsrechts. Zum ReferentInnenteam gehören zum Beispiel: Jasmin Delfino Gewerkschaftssekretärin IG Metall Siegen Hans-Jürgen Groß Gewerkschaftssekretär IG Metall Siegen Josef Halbhuber ehem. Betriebsratsvorsitzender in Altersteilzeit SMS Logistiksysteme GmbH, Netphen Carsten Fischer freigestellter Betriebsratsvorsitzender EJOT GmbH & Co. KG Christine Hombach freigestellte Betriebsratsvorsitzende Fritz Schäfer GmbH, Neunkirchen Sandra Grimm Gewerkschaftssekretärin DGB-Region Südwestfalen Andree Jorgella Gewerkschaftssekretär IG Metall Siegen Stephan Klenzmann freigestelltes Betriebsratsmitglied SMS Siemag AG, Hilchenbach-Dahlbruch
26 Referentinnen und Referenten Referentinnen und Referenten 27 Werner Leis Gewerkschaftssekretär DGB Region Südwestfalen Marco Schmidt Gewerkschaftssekretär IG Metall Siegen Martin Meister Betriebsrat ThyssenKrupp Steel AG Manfred Semper freigestellter Betriebsratsvorsitzender Dango und Dienenthal Maschinenbau GmbH, Dango und Dienenthal Filtertechnik GmbH, TMT Tapping-Measuring-Technology, ehrenamtlicher Arbeitsrichter Zainab Molsberger ehemals Jugend- und Auszubildendenvertreterin MAN Truck & Bus Deutschland GmbH, Siegen Tobias Tigges freigestelltes Betriebsratsmitglied SMS Siemag AG, Hilchenbach-Dahlbruch Stefan Pätzke Betriebsratsvorsitzender Birkelbach Kondensatortechnik GmbH Maresa Welzel DGB Rechtsschutz GmbH Siegen Heinz Scheffe Betriebsratsvorsitzender Lochanstalt Aherhammer, Kreuztal
28 Fit für den Vorsitz Seminardurchführung 29 Seminardurchführung Die Verantwortung für Planung und Durchführung der Seminare liegt beim DGB-Bildungswerk NRW e.v. in Händen von Susanne Grimm. Seminare 2015 Fit für den Vorsitz! Für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende BR-Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder Bezirk NRW Das Programm speziell für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende BR-Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder: Kompetenz, Führungsqualität und Akzeptanz für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit. Information und Programm gibt es beim DGB-Bildungswerk NRW e.v. DGB-Bildungswerk NRW e.v. Benjamin Weigel bweigel@dgb-bildungswerk-nrw.de Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 175 23-263 Fax: 0211 175 23-197 Gemeinsam weiterbilden www.dgb-bildungswerk-nrw.de/vorsitzendenprogramm 2015 Kosten Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarpauschale, Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Vollpension, bei Tagesseminaren Seminarpauschale und Verpflegung. Die Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Kosten sind gemäß 37 (6) bzw. 65 (1) BetrVG in Verbindung mit 40 BetrVG sowie gemäß 96 (4) in Verbindung mit 96 (8) SGB IX vom Arbeitgeber zu tragen. Seminarabsage Das DGB-Bildungswerk NRW e.v. behält sich vor, Seminare aufgrund zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung der ReferentInnen auch kurzfristig abzusagen. Anmeldung In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis acht Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW e.v.. Besser ist es, sich früher anzumelden! Ausfallkosten Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn bei Mehrtages- Lehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen, d. h. 20 4 Tage vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr berechnet. Absagen, die 1 3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen wir 100% der Seminargebühr in Rechnung. Werden dem Bildungswerk wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten (für Unterkunft und Verpflegung) in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren kann bis zu einer Woche vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; bei Absage ab 6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr und ggf. Ausfallkosten für Verpflegung berechnet. Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Je nach Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte (nach 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen ( 96 (4) SGB IX) und Jugend- und Auszubildendenvertretungen (nach 37 (6) BetrVG/ 65 (1) BetrVG) in Anspruch genommen werden. Sollten Fragen offen bleiben, kann man uns ansprechen, wir werden versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende Lösung zu finden.
30 Ratgeber Freistellung Ratgeber Freistellung 31 Ratgeber Freistellung Erforderliches Wissen Die Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenvertretung erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das entsprechende Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen. Ist das vermittelte Wissen nicht nur nützlich oder hilfreich, sondern erforderlich zur sachgemäßen Erledigung der Interessenvertretungsarbeit, muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme bezahlt freistellen, sondern auch sämtliche Kosten übernehmen, die im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme entstehen. Für Betriebsräte ergibt sich dies aus dem 37 (6) BetrVG in Verbindung mit 40 (1) BetrVG, für Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus dem 65 (1) BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen aus dem 96 (4) SGB IX in Verbindung mit dem 96 (8) SGB IX. Es gibt keine zeitliche Beschränkung. Unterteilen kann man das erforderliche Wissen in zwei Kategorien: Grundlagen- und Spezialwissen. Grundlagenwissen Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt unabhängig von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des Gremiums einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als gewähltes Mitglied der Interessenvertretung nachzukommen. Hierbei dreht es sich um folgende Themenfelder: z Betriebsverfassungsgesetz z Allgemeines Arbeitsrecht z Arbeitssicherheit/Unfallverhütung Grundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend ist) muss jedes Mitglied der Interessenvertretung einschließlich regelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinen Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen. Insbesondere neu gewählte Mitglieder sollten möglichst zügig an den Grundlagenseminaren teilnehmen. Speziell erforderliches Wissen Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb anfallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vorhaben des Arbeitgebers (z. B. Auslagerung einer Abteilung), durch Beschwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z. B. konkrete Hinweise auf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines Initiativrechts der Interessenvertretung (z. B. Verhandlung einer Betriebsvereinbarung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch spezielle betriebliche oder branchenübliche Problemlagen ergeben. Beschlussfassung Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Interessenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst recht nicht der Arbeitgeber. Bei der Frage, ob überhaupt eine Schulung besucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit ausschlaggebend. Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft das Gremium die Angemessenheit der Dauer, der Kosten und der Qualität. Weder muss das billigste, noch das kürzeste Angebot und auch kein bestimmter Anbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche Angebote genießen den Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchführung zuspricht (BVerwG 27.04.1979 6 P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeitgeber hieran Zweifel und will deswegen die Teilnahme verhindern, muss er sehr konkret darlegen, worauf sich seine Zweifel gründen. Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss, d. h. auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechenden Tagesordnungspunkt z. B. Entsendung zu Schulungen mit Benennung des/der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare geben. Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes ist rechtlich unwirksam! Der Beschluss umfasst folgende Punkte: z Wer fährt zum Seminar? (ggf. ErsatzteilnehmerIn beschließen) z Termin (Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind) z Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten noch Reisekosten hinzukommen) z Anbieter z Themenplan Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulung verhindern? Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeit bezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung ist abgebildet, wie der Betriebsrat dann verfahren sollte (siehe Seite 35). Weiterführende Literatur/Links: y www.dgb-bildungswerk-nrw.de/bwratgeber y Wolfgang Däubler (2004): Handbuch Schulung und Fortbildung Bund-Verlag
32 Der Weg zur Teilnahme Der Weg zur Teilnahme 33 Der Weg zur Teilnahme für Betriebsrats-Mitglieder nach 37 (6) BetrVG Der Weg zur Teilnahme für Schwerbehindertenvertretungen nach 96 (4) SGB IX Tagesordnung BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt Entsendung zu Schulungen mit Benennung des/ der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare frühzeitig zu einer ordentlichen BR-Sitzung ein. Auswahl Die Schwerbehindertenvertretung wählt selbst infrage kommende Veranstaltungen aus und überprüft, ob sie für ihre Arbeit erforderlich sind. Auswahl Beschluss Anmeldung BR-Gremium wählt infrage kommende Schulungen aus und überprüft, ob sie für die Arbeit des Gremiums und für die (Ersatz-) TeilnehmerInnen erforderlich sind und die betrieblichen Belange (Kosten, zeitliche Lage) genug berücksichtigen. Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich. Daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze sind. Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung der betrieblichen Belange fasst das BR-Gremium den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme. Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat (gerne auch per Fax 0211 17523-197) mit Anmeldebogen in diesem Heft. Entscheidung Anmeldung Mitteilung an Arbeitgeber Nach Feststellung der Erforderlichkeit trifft die Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung über die Lehrgangsteilnahme. Verbindliche Anmeldung durch die Schwerbehindertenvertretung (gerne auch per Fax 0211 17523-197) mit Anmeldebogen in diesem Heft. Die Schwerbehindertenvertretung teilt dem Arbeitgeber die Entscheidung mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft). Mitteilung an Arbeitgeber BR teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft). Einladung/ Unterlagen Die Schwerbehindertenvertretung erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.v. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.v. mit der Seminardurchführung beauftragen. Ausfallkosten Siehe Seite 29 Einladung/ Unterlagen Ausfallkosten BR erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.v. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.v. mit der Seminardurchführung beauftragen. Siehe Seite 29 Seminarkosten: Wenn der Arbeitgeber im Anschluss an das Seminar die Bezahlung der Schulungskosten verweigert und Gespräche nicht weiterhelfen, ist nach Rücksprache mit dem DGB Bildungswerk NRW e.v. und der IG Metall durch die Schwerbehindertenvertretung ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten. Entgeltausfall: Die einzelne Schwerbehindertenvertrauensperson muss ihren Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen.
34 Die Seminarprofis Vorgehen bei Streitigkeiten 35 Das DGB-Bildungswerk NRW: die Seminarprofis! Vorgehen bei Streitigkeiten. Wenn der Arbeitgeber blockt Der Arbeitgeber bestreitet die Erforderlichkeit des Lehrgangs. Der Arbeitgeber hält die betrieblichen Belange für nicht genügend berücksichtigt. Susanne Grimm Sandra Shebeika Jürgen Reusch Kompetenz Jetzt seit 25 Jahren bietet das DGB-Bildungswerk NRW e.v. arbeitsweltorientierte Seminare, Studien-Seminare und Projekte an. Damit schaffen wir das Basiswissen und die notwendige Kompetenz für eine wirkungsvolle Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit passgenauen Lösungen und der Vermittlung von Spezialkenntnissen für Gremien, Gremienvorsitzende, Wirtschaftsausschussmitglieder und andere Fachleute stellen wir Augenhöhe zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern her. Ergänzt wird unser Angebot durch Beratung in Sachen Weiterbildung und allen Fragen der Freistellung. Der Arbeitgeber kann ein arbeitsgerichtliches Verfahren einleiten, wenn er die Schulungsteilnahme des BR- Mitglieds verhindern will. Wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet, sofort eine Betriebsratssitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und die Erforderlichkeit ordentlich begründen. Den Beschluss mit der Begründung dem Arbeitgeber mitteilen. Der Arbeitgeber muss die Einigungsstelle anrufen. Sie entscheidet über die zeitliche Teilnahme. Daher frühzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber. Wenn der Arbeitgeber die Berücksichtigung der betrieblichen Belange bestreitet, zeitnah eine BR-Sitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und entsprechend begründen. Zugehörigkeit Als Bildungswerk der Gewerkschaften in Nordrhein-Westfalen orientieren wir uns an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ihre Interessen und Rechte stehen im Mittelpunkt unseres Bildungsangebotes. Unsere Seminare richten sich an Betriebs- und Personalräte, Vertrauensleute, Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten, aber auch an alle anderen interessierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich für ihre Rechte interessieren und einsetzen wollen. Vertrauen Vertrauen ist die wichtigste Voraussetzung für eine Beziehung, auch oder besonders für eine Lernbeziehung. Jedes Jahr vertrauen mehr als 45.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf das Wissen und Können von rund 2.000 Referentinnen und Referenten. Mit etwa 2.500 Bildungsveranstaltungen jährlich sind wir der größte Anbieter politischer Bildung in Nordrhein- Westfalen. Weitere Informationen: www.dgb-bildungswerk-nrw.de oder Telefon: 0211 17523-280 DER GEWERKSCHAFTEN Das BR-Mitglied kann gegen den Willen des Arbeitgebers an der Schulung teilnehmen. wenn der Arbeitgeber kein gerichtliches Verfahren einleitet oder nicht auf den Beschluss des Betriebsrates reagiert oder kurzfristig ohne vorherige Ankündigung die Seminarteilnahme verhindern will. wenn der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht anruft oder kurzfristig (ca. 2 Wochen vorab) trotz frühzeitiger Anmeldung die Teilnahme am Seminar verhindern will. Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung der Seminarkosten und des Entgeltausfalls. Seminarkosten: Der BR leitet nach Rücksprache mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.v. ein Beschlussverfahren zur Kostentragung durch den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein. Tipp: die örtliche IG Metall einbeziehen. Entgeltausfall: Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen.
36 Musterschreiben Musterschreiben 37 Musterschreiben BETRIEBSRATSBESCHLUSS gem. 37 Abs. 6 BetrVG Der Betriebsrat beschließt, den/die KollegIn (Name)... gem. 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel) MITTEILUNG AN ARBEITGEBER FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN An den Arbeitgeber Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung Die Schwerbehindertenvertretung hat in ihrer Sitzung vom... bis zum... zu entsenden. am... entschieden, Die Veranstaltung findet statt in... die Kosten werden ca.... Euro betragen. dass... in seiner Eigenschaft als Schwerbehindertenvertrauensperson an der Schulungsveranstaltung... MITTEILUNG AN ARBEITGEBER Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat beschlossen, den/die KollegIn (Name)... gem. 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel) vom... bis zum... zu entsenden. vom... bis zum... teilnimmt. Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehalte hiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung, damit ich diese ggf. berücksichtigen kann. Mit freundlichem Gruß Unterschrift Die Veranstaltung findet statt in... die Kosten werden ca.... Euro betragen. Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie beiliegenden Ausschreibung. Wir bitten um Kenntnisnahme.
38 Anschrift Seminaranmeldung 39 Die Anschrift der IG Metall Verwaltungsstelle vor Ort IG Metall Siegen Donnerscheidstraße 30 57072 Siegen Tel.: 0271 23609-0 Fax: 0271 23609-30 Siegen@igmetall.de www.igmetall-siegen.de Seminaranmeldung 2015 IG Metall Siegen Hiermit melde ich mich verbindlich an: Kopieren und faxen an DGB-Bildungswerk NRW Fax: 0211 17523-197 Name, Vorname... Straße... DER GEWERKSCHAFTEN DGB-Bildungswerk NRW e.v. Bismarckstraße 77 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 17523-280 Fax: 0211 17523-197 sgrimm@dgb-bildungswerk-nrw.de www.dgb-bildungswerk-nrw.de PLZ, Ort... Telefon privat... Telefon berufl ich... E-Mail... Firma... Seminartitel... Seminartermin... Seminarnummer... Beschlussfassung am... Ich bin einverstanden, dass meine Daten zum Zweck der Seminaro ganisation sowie für Informationen über weitere Seminare und Veranstaltungen des DGB-Bildungswerk NRW e.v. elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Datum... Unterschrift...