STEUERBERATER RECHTSANWÄLTE UNTERNEHMENSBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER MÜNCHEN DRESDEN BAYREUTH BÖBLINGEN SOFIA (BG) VARNA (BG) ERFOLGREICHE FIRMENGRÜNDUNG IN BULGARIEN Gut erstellte Unterlagen halbe Weg zum Erfolg
Komanditengesellschaft auf Aktien in Bulgarien Unterschriftsproben der Komplimentären Erklärungen laut Art. 160 und 234 des Handelsgesetzes Protokoll der Gründungsversammlung Satzung der Komanditengesellschaft auf Aktien Beschluss von der juristischen Person als Gesellschafter für seine Teilnahme in der Gesellschaft Notariell beglaubigte Unterschriftsproben der Personen, die die Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft übernehmen Bei Sacheinlagen Beurteilung von Sachverständigen laut Art. 72, Abs. 2 des HG
Aktiengesellschaft in Bulgarien Satzung der Aktiengesellschaft Protokoll der Gründungsversammlung Unterlagen zum Nachweis der Gründung einer juristischen Person - Aktionär Beschluss des entsprechenden Organs der juristischen Person Aktionär für die Teilnahme in der Aktiengesellschaft Das Protokoll der Sitzung des Aufsichtsrats für die Auswahl der Vorstandsmitglieder (bei einem zweistufigen System) Das Protokoll der Sitzung des Verwaltungsrates bzw. der Vorstand für die Auswahl der Gesellschaftsvertreter Eine Liste der Personen, die Aktien bei der Gründung gezeichnet haben Erklärung nach Art.160 Abs.2 und Art. 234 Abs. 3 des Handelsgesetzes Notariell beglaubigte Unterschriftsproben der Personen, die die Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft übernehmen. Bei Sacheinlagen - Beurteilung von Sachverständigen laut Art. 72, Abs. 2 des HG
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Bulgarien Gründungsprotokoll Gesellschaftsvertrag Unterlagen zum Nachweis der Gründung einer juristischen Person Gesellschafter Beschluss der juristischen Person Gesellschafter für die Teilnahme in der neugegründeten Gesellschaft mit beschränkter Haftung Vertrag über die Geschäftsführung der Gesellschaft Notariell beglaubigte Unterschriftsproben der Personen, die die Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft übernehmen Beschluss der Hauptversammlung über die Berufung des Geschäftsführers bzw. der Geschäftsführer Bei Sacheinlagen Beurteilung von Sachverständigen laut Art. 72, Abs. 2 des HG
Einmann - Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Bulgarien Satzung der Gesellschaft / Gründungsakte Gründungsprotokoll Beschluss des alleinigen Eigentümers des Kapitals über die Berufung des Geschäftsführers bzw. der Geschäftsführer Notariell beglaubigte Unterschriftsproben der Person, die die Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft übernimmt Vertrag über die Geschäftsführung der Gesellschaft Bei Sacheinlagen Beurteilung von Sachverständigen laut Art. 72, Abs. 2 des Handelsgesetzes
Komanditengesellschaft in Bulgarien Gesellschaftsvertrag mit notariell beglaubigten Unterschriften der Gesellschafter Unterschriftsproben der unbeschränkt haftenden Gesellschafter Unterlagen zum Nachweis der Gründung einer juristischen Person Gesellschafter Beschluss des entsprechenden Organs der juristischen Person Gesellschafter für die Teilnahme in der Komanditengesellschaft
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