1. Kleine Kapitalgesellschaft (GmbH) Pendlerförderung - was ist zu tun? Arbeitnehmerveranlagung

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1 über Steuer und Wirtschaft (Kurzversion) H A N S G R U B E R M B A S t e u e r b e r a t e r E i n g e t r a g e n e r M e d i a t o r M A G. R E N E G R U B E R U n t e r n e h m e n s e n t w i c k l u n g ÜBERSICHT Seite M A G. D R. F R A N Z F U C H S L i e g e n - s c h a f t s b e w e r t u n g e n M A G. R O N A L D F I C H T I N G E R 1. Kleine Kapitalgesellschaft (GmbH) 2 2. Pendlerförderung - was ist zu tun? 2 3. Arbeitnehmerveranlagung Highlights aus dem LStR-Wartungserlass Splitter 4 6. Termin Workshop Businessplan 5 Ausgabe 2/2013 erstellt von: Gruber Wirtschaftstreuhand GmbH Zelking/Melk Amstetten Scheibbs Zelking am M A N U E L A M E Y E R R O S A R E I S N E R H E D W I G G R U B E R G e s e l l s c h a f t s - S o z i a l - u n d P e n s i o n s r e c h t H E I D I H A U E R T H O M A S S I M H O F E R O L I V E R G R U B E R C H R I S T A L E O N H A R T S B E R G E R L o h n v e r r e c h n u n g A r b e i t s r e c h t S o z i a l v e r s i c h e r u n g ( A S V G G S V G ) E L F R I E D E H O F E C K E R L o h n v e r r e c h n u n g A r b e i t s - u n d S o z i a l re c h t K O O P E R A T I O N S P A R T N E R G R U B E R M a n a g e m e n t G m b H S t r a t e g i e B u s i n e s s p l ä n e B u d g e t i e r u n g F i n a n z p l a n u n g I n v e s t i t i o n s r e c h n u n g F ö r d e r u n g e n K o s t e n r e c h n u n g W a r e n w i r t s c h a f t E D V - S y s t e m b e t re u u n g O n l i n e P r o g r a m m e f ü r : B u c h h a l t u n g L o h n v e r r e c h n u n g F a k t u r i e r u n g W a r e n w i r t s c h a f t K o s t e n r e c h n u n g B M D S Y S T E M H A U S G m b H B u s i n e s s - S o f t w a r e l ö s u n g e n f ü r : B u c h h a l t u n g L o h n v e r r e c h n u n g K o s t e n r e c h n u n g W a r e n w i r t s c h a f t L I E G E N S C H A F T S B E W E R T U N G E N B a u m e i s t e r I n g. R a i m u n d W i e s e r A Z e l k i n g / M e l k G a s s e n 2 T e l. : ( 0 ) / F a x D W 1 5 H G S t. P ö l t e n F N p U I D - N r : A T U W T - C o d e o f f i c g r u b e r - w t. c o m w w w. g r u b e r - w t. c o m

2 über Steuer und Wirtschaft Seite 2 1. Kleine Kapitalgesellschaft (GmbH) Das Bundesministerium für Justiz hat am einen Ministerialentwurf zu einem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013 (GesRÄG 2013) eingebracht. Ab ist daher die Gründung einer GmbH mit Stammkapital möglich davon müssen mindestens die Hälfte bar einbezahlt werden. Die jährliche Mindestkörperschaftsteuer beträgt Für die Aufbringung des Stammkapitals (Stammeinlage) kann auch ein bestehendes Unternehmen (Einzelunternehmen oder Personengesellschaft) verwendet werden. Der Gesetzesbeschluss soll in den nächsten Wochen gefasst werden. TIPP Nicht das bestehende Einzelunternehmen (oder Personengesellschaft) an die GmbH verkaufen denn durch die Betriebsaufgabe kommt es zu einer Besteuerung der stillen Reserven. Falls ein bestehendes Einzelunternehmen (oder Personengesellschaft) in eine GmbH umgewandelt werden soll ist dazu ein Sacheinlagevertrag der den Anforderungen des Umgründungssteuergesetzes entspricht erforderlich. In diesem Zusammenhang wird ab dem Jahr 2014 die Mindestkörperschaftsteuer auch für bestehende GmbHs von derzeit auf 500- gesenkt. Der Geschäftsführer einer GmbH ist bei Erreichen der Kennzahlen des Unternehmensreorganisationsgesetzes (Eigenmittelquote von weniger als 8 % und fiktive Schuldentilgungsdauer von mehr als 15 Jahren) zur Einberufung einer Generalversammlung verpflichtet (gilt auch für bestehende GmbHs). Unverändert bleibt die Verpflichtung zur Einberufung einer Generalversammlung bei Verlust des halben Stammkapitals. 2. Pendlerförderung - was ist zu tun? Pendlerpauschale steht auch Teilzeitkräfte zu (Aaliquotierung) Neueinführung des Pendlereuros Pendlern steht zusätzlich zur Pendlerpauschale der Pendlereuro abhängig von der Entfernung zum Arbeitsplatz. Der Pendlereuro beträgt jährlich 2 pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Jobticket für alle Zur Förderung der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel können seit die Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel ( Jobticket ) auch dann steuerfrei vom Dienstgeber ersetzt werden wenn kein Anspruch auf das Pendlerpauschale besteht. Kein Pendlerpauschale für Arbeitnehmer mit Dienstauto Arbeitnehmern die ein Dienstauto auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen können steht ab kein Pendlerpauschale mehr zu. 3. Arbeitnehmerveranlagung 2012 Grundsätzlich sind bei der Arbeitnehmerveranlagung (früher als Jahresausgleich bezeichnet) drei Varianten von Veranlagungen zu unterscheiden: Pflichtveranlagung

3 über Steuer und Wirtschaft Seite 3 Als lohnsteuerpflichtiger Dienstnehmer sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet wenn einer der folgenden Fälle zutrifft und das zu versteuernde Jahreseinkommen mehr als beträgt Aufforderung durch das Finanzamt Sie haben Krankengeld Entschädigungen für Truppenübungen Insolvenz- Ausfallsgeld bestimmte Bezüge aus der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse oder Bezüge aus Dienstleistungsschecks bezogen oder eine beantragte Rückzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen erhalten. NEU: Bei der Berechnung der laufenden Lohnsteuer wurden Steuerabsetzbeträge aufgrund eines Freibetragsbescheides (zb Werbungskosten Sonderausgaben außergewöhnliche Belastungen) berücksichtigt. Antragsveranlagung Sollten keine der oben erwähnten Voraussetzungen zutreffen und Sie somit weder eine Steuererklärung abgeben müssen noch vom Finanzamt dazu aufgefordert werden dann sollten Sie überlegen ob Sie nicht vielleicht zuviel Steuer bezahlt haben und daher vom Finanzamt Geld zurück bekommen. TIPP: Bei der Antragsveranlagung haben Sie für die Beantragung der Einkommensteuerveranlagung fünf Jahre Zeit also für die Abgabe der Steuererklärung 2012 daher bis Ende Und noch ein Vorteil: Wenn wider Erwarten statt der erhofften Gutschrift eine Nachzahlung herauskommt kann der Antrag binnen eines Monats wieder zurückgezogen werden. 4. Highlights aus dem LStR-Wartungserlass 2012 Erschwerende Umstände bei begünstigter Auslandstätigkeit Erschwerende Umstände liegen ab insbesondere dann vor wenn der Einsatz in einer Region erfolgt für die nachweislich am Beginn des jeweiligen Kalendermonats der Tätigkeit eine erhöhte Sicherheitsgefährdung vorliegt (zb Kriegs- oder Terrorgefahr). Nach der Rechtslage bis zum musste die Sicherheitsgefährdung zum Beginn der Tätigkeit oder während eines gesamten Kalendermonats gegeben sein. Steuerfreies Trinkgeld Wird vom Arbeitgeber ein bestimmtes Trinkgeld garantiert kann das Trinkgeld nicht steuerfrei behandelt werden da es sich nicht um eine ausschließliche Zuwendung außerhalb des Dienstverhältnisses handelt. Anwendungszeitpunkt steuerrelevanter OGH-Entscheidungen Werden arbeitsrechtliche Ansprüche aufgrund eines OGH-Urteils nicht anerkannt (zb OGH-Urteil vom 29. März ObA148/11x betreffend Reisediäten von Montagetischlern) so ist die steuerliche Nichtanerkennung erst für Lohnzahlungszeiträume ab dem 1. Jänner des zweitfolgenden Kalenderjahres anzuwenden in dem die OGH- Entscheidung ergangen ist. Bis dahin bleiben die steuerfrei ausbezahlten Reisediäten steuerfrei. Geldwerte Vorteile an überlassene Arbeitskräfte durch Beschäftiger Bei Gewährung von geldwerten Vorteilen (zb Sachbezüge steuerfreie Sachleistungen) des Beschäftigers an die überlassenen Arbeitskräfte kommt es meistens zu einer Verkürzung des Zahlungswegs. Die Versteuerung der steuerpflichtigen Leistungen erfolgt allerdings nicht über eine spätere Veranlagung sondern gleich über die Gehaltsabrechnung durch den Überlasser.

4 über Steuer und Wirtschaft Seite 4 Doppelte Haushaltsführung relevante Einkünfte des (Ehe)Partners Die Kosten einer doppelten Haushaltsführung können als Werbungskosten geltend gemacht werden wenn der Familienwohnsitz deshalb beibehalten wird weil der (Ehe)Partners steuerlich relevante Einkünfte von wirtschaftlicher Bedeutung am Familienwohnsitz erzielt. Als steuerlich relevant werden ab der Veranlagung 2013 Einkünfte von mehr als ( bis zur Veranlagung 2012) betrachtet. Steuerberatungskosten für Selbstanzeige Fallen Steuerberatungskosten für eine Selbstanzeige (zb bei Liechtensteinischen Konten) nicht für betriebliche Einkünfte an sind sie als Sonderausgaben abzugsfähig wenn sie an berufsrechtlich befugte Personen geleistet werden. 5. Splitter EuGH: Grenzüberschreitende Übertragung finaler Verluste doch möglich In seinem am 21. Februar 2013 ergangenen Urteil in der Rs A Oy (C-123/11) gelangte der EuGH zur Erkenntnis dass die grenzüberschreitende Übertragung von steuerlichen Verlustvorträgen bei Vorliegen finaler Verluste in Hinblick auf die Niederlassungsfreiheit unionsrechtlich geboten ist. Danach müssen finale Verluste ausländischer Tochtergesellschaften im Ansässigkeitsstaat der Muttergesellschaft unter denselben steuerlichen Bedingungen übergehen wie dies bei Verlusten von inländischen Tochtergesellschaften auf die Muttergesellschaft der Fall ist. Nachträglich erbrachte Beförderungsnachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine nachträgliche Beibringung von Beförderungsnachweisen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen möglich in der Praxis allerdings oft aufwändig. Die Finanzverwaltung versagt die Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen wenn die im Rahmen einer Betriebsprüfung vorgelegten Beförderungsnachweise mangelhaft sind (z.b. Fehlen der unterschriebenen Empfangsbestätigung des Abnehmers im Original bzw. im Abholfall Fehlen einer unterschriebenen Erklärung des Abnehmers oder seines Beauftragten dass er den Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördern wird im Original). Eine nachträgliche Sanierung des Mangels wird in der Regel nicht anerkannt. Mit Erkenntnis vom 20. Dezember 2012 (2009/15/0146) stellt der VwGH nunmehr fest dass die nachträgliche Beibringung (auch von ersatzmäßigen Nachweisen) zulässig ist wenn der geforderte Nachweis nicht bereits im Zeitpunkt der Lieferung geführt werden konnte. Allerdings muss der Unternehmer jeden Zweifel der Finanzverwaltung ausräumen was mitunter zeitaufwändig sein dürfte. Geschäftsführergehalt ASVG- oder GSVG-pflichtig Geschäftsführende Gesellschafter mit einer Beteiligung bis zu 25 % unterliegen der Pflichtversicherung nach dem ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) und unterliegen mit dem Geschäftsführerbezug der Lohnsteuerpflicht. Hat ein geschäftsführender Gesellschafter aufgrund seiner Beteiligung von mehr als 25% und maximal 50 % einen derart beherrschenden Einfluss auf die Betriebsführung des Unternehmens kann er (sie) auch der Pflichtversicherung nach dem ASVG unterliegen das Geschäftsführergehalt unterliegt aber der Einkommensteuerpflicht.

5 über Steuer und Wirtschaft Seite 5 Ab einer Beteiligung von 50% unterliegt der/die Geschäftsführer/in jedenfalls der Pflichtversicherung nach dem GSVG und der Geschäftsführerbezug der Einkommensteuerpflicht. 6. Termin Vorsteuervergütung für Drittlands-Unternehmer bis Workshop Businessplan Die Gruber Steuer- und Unternehmensberatung bietet eine Workshop-Reihe (8 Meetings) zum Thema Businessplan an. In dieser Workshop-Reihe arbeiten Sie Step-by- Step unter unserer professionellen Anleitung ihren eigenen Businessplan aus. Beinahe unumgänglich ist heutzutage ein Businessplan wenn eine Kapitalbeschaffung bei Banken Investoren oder Förderstellen ansteht. Darüber hinaus und leider in der Praxis oft vernachlässigt ist ein Businessplan ein sehr gutes und effektives Unternehmensführungs- und Strategieinstrument. Nutzen Sie also die Möglichkeit unserer Workshop-Reihe Businessplan Erfolg braucht Plan" und profitieren Sie von der: Erstellung eines eigenen Businessplans Praxisnahe Weiterbildung in der Unternehmensführung und im betriebswirtschaftlichen Know How Erfahrungsaustausch mit anderen Unternehmern Das erste Meeting findet am 15. Mai 2013 von 18:00 bis ca. 20:00 Uhr in unserer Kanzlei in Zelking statt. Näheres zum Inhalt Ablauf & Anmeldung finden Sie auf unserer Homepage: Für weitere Informationen und Auskünfte steht Ihnen das Gruber-Team gerne zur Verfügung.

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