Verbraucherschutz. Die Sozialbindung des Zivilrechts durch unabänderbare Regelungen
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- Judith Holtzer
- vor 8 Jahren
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1 Verbraucherschutz Die Sozialbindung des Zivilrechts durch unabänderbare Regelungen
2 Verbraucher + Unternehmer VERBRAUCHER ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft ohne gewerblichen oder beruflichen Anlass abschließt. UNTERNEHMER ist jede Person, die bei Abschluss für gewerbliche oder berufliche Zwecke handelt. Beispiel: Geschäftsführer einer GmbH bestellt Blumen für seine Freundin Rechtsaspekte junger Unternehmen Folie 2
3 Fallbeispiel Paul Schlich klingelt bei Oma Schulz, um sie zum Eintritt in den Verein für Luftrettung zu bewegen, was ihm nach einigen Gläschen Sherry auch gelingt. Oma Schulz unterzeichnet daraufhin ein Formular über eine Beitrittserklärung. Am nächsten Tag fühlt sie sich betrogen und überrumpelt und möchte den Vertrag aufheben. Wie kann man in dieser Konstellation helfen? Rechtsaspekte junger Unternehmen Folie 3
4 Schutzmechanismen Informationsrechte Rücktrittsrecht Rückgaberecht Gestaltungsrechte Unwirksamkeit bestimmter Vereinbarungen Verbandsklage-Möglichkeit Rechtsaspekte junger Unternehmen Folie 4
5 Spezielle Regelungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Fernabsatzverträge Haustürgeschäfte Kreditverträge (Fernunterrichtsverträge)... Rechtsaspekte junger Unternehmen Folie 5
6 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Das Kleingedruckte auf der Rückseite
7 Zweck von AGB Vor allem große Unternehmen nutzen die Vertragsfreiheit, um Vorformulierungen für häufig gebrauchte Verträge zu benutzen. Die Gestaltungsmöglichkeiten des Vertragspartners werden damit stark eingeschränkt. Andererseits lassen sich so Abläufe rationalisieren und vereinheitlichen. Damit erhöht sich die Rechtssicherheit. AGB unterliegen besonderen Verbraucherschutz-Bestimmungen Rechtsaspekte junger Unternehmen Folie 7
8 AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die vorgegeben werden (also nicht ausgehandelt sind) und deren Inhalt reglementiert ist. Verbraucher sind deutlich stärker geschützt als Unternehmer! Rechtsaspekte junger Unternehmen Folie 8
9 Einbeziehung von AGB Voraussetzungen für eine wirksame Einbeziehung sind: 1.ein deutlicher Hinweis auf die Bedingungen 2.Möglichkeit der Kenntnisnahme und 3.Einverständnis des Vertragspartners Beispiele: Aushänge (Parkhaus, Garderobe etc.), Rückseite, Kataloge, Internetbestellung, telefonischer Vertragsschluss Rechtsaspekte junger Unternehmen Folie 9
10 Beispiele unwirksamer Klauseln kurzfristige Preiserhöhungen Vertragsstrafen Haftungsausschluss für grobe Fahrlässigkeit Einschränkung der Gewährleistung Wechsel des Vertragspartners Rücktrittsvorbehalt ohne sachlichen Grund Zugangsfiktionen Änderung wesentlicher Vertragsinhalte Rechtsaspekte junger Unternehmen Folie 10
11 Fallbeispiel ABG Martin Beck bestellt bei Andrea Doria eine neue Festplatte für seinen privaten PC. In dem Paket liegt obenauf der Hinweis auf die AGB der Unternehmerin, die sich auf einem Blatt unten in der Kiste finden. Darin steht u.a.: Der Käufer ist zum Rücktritt erst berechtigt, wenn die Nacherfüllung drei Mal fehlgeschlagen ist. Die Ware kann nur in der Original-Verpackung zurückgegeben werden. Die Festplatte ist defekt und Stefan möchte sofort vom Vertrag zurücktreten und sein Geld zurück. Rechtsaspekte junger Unternehmen Folie 11
12 Folgen unwirksamer AGB Sind AGB (teilweise) unwirksam oder gar nicht Vertragsbestandteil geworden, so bleibt der restliche Vertrag im Zweifel wirksam. Anwendung findet dann die entsprechende gesetzliche Regelung. Beispiel: Telefonische Reisebuchung ohne Hinweis auf die in den AGB enthaltene Storno-Pauschale Literatur: Beck-Rechtsberater (dtv), Allgemeine Geschäftsbedingungen Rechtsaspekte junger Unternehmen Folie 12
13 Fernabsatzverträge Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln wie: Telefon Internet Fax Katalog / Brief Rechtsaspekte junger Unternehmen Folie 13
14 Regelungen bei Fernabsatzverträgen Informationspflichten des Unternehmers: Angaben zu Unternehmen, Adresse, Widerrufund Rückgaberechte, Lieferkonditionen in einer deutlich gestalteten und hervorgehobenen Textform. Widerrufsrecht des Verbrauchers: Widerrufsmöglichkeit innerhalb von 2 Wochen ab Eingang der Ware und Information - maximal 6 Monate. Ausnahmen: versiegelte Datenträger, verderbliche Ware, Sonderanfertigungen... Rechtsaspekte junger Unternehmen Folie 14
15 Fallbeispiel Fernabsatz Dr. Buchtel bestellt per Internet einen Heimtrainer, um sich fit zu halten. Dabei klickt er nicht auf den Link Kundenservice der bei der Bestellung erscheint; dort wäre er über sein 2-wöchiges Widerrufsrecht aufgeklärt worden. Nachdem er 4 Wochen Fitnesstraining absolviert hat, verliert er die Lust und schickt daher das Gerät an den Verkäufer zurück und fordert seinen Kaufpreis heraus. Zu Recht? Wie sieht es aus, wenn das Gerät defekt ist? Rechtsaspekte junger Unternehmen Folie 15
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