Fundamental Review of the Trading Book Sensitivity Based Approach New Directions

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1 White Paper No. 66 Stand: 15. Juni 2015 Thorsten Wächter/Monika Bi/Christian Seiwald Fundamental Review of the Trading Book Sensitivity Based Approach New Directions

2 Hintergrundinformationen zur Entwicklung des Standardansatzes Im Oktober 2013 veröffentlichte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) ein zweites Konsultationspapier zu einer grundlegenden Überarbeitung der Kapitalanforderungen für das Handelsbuch. 1 Auf Basis der zugegangenen Kommentierungen zu diesem Konsultationspapier veröffentlichte das Fachgremium Trading Book Group des BCBS am 10. März 2014 eine erneute Überarbeitung des Standardansatzes für Kapitalanforderungen. 2 Es wurde entschieden, den angestrebten Partial Risk Factor -Ansatz zu verwerfen und stattdessen zwei alternative Bewertungsmöglichkeiten zu veröffentlichen: Adjusted Cash Flow Approach (ACFA) und Sensitivity Based Approach (SBA). Grundlegend neuer Standardansatz Der ACFA setzt die Zerlegung jedes einzelnen Instruments in seine Cashflows ( Notional Positions ) auf Handelsebene voraus, um durch eine vereinfachte Barwertmethode das Finanzinstrument zu bewerten. Im nächsten Schritt sollten die Barwerte mit Risikogewichten zur entsprechenden Kapitalanforderung aggregiert werden. Die Risikogewichte dienen dabei als risikoadjustierte Diskontfaktoren. Der Baseler Ausschuss hatte diese Vorgehensweise und weitere Adjustierungen für die unterschiedlichen Assetklassen vorgegeben. Da jedoch die Berechnung der Kapitalanforderung sehr ressourcenintensiv ist, wurde dieser Ansatz bisher nicht weiter verfolgt. Im Juli 2014 wurde im Rahmen der dritten quantitativen Auswirkungsstudie (QIS) zu Basel III die Anleitung Instructions for Basel III Monitoring 3 veröffentlicht, die unter anderem eine Erhebung zum Fundamental Review of the Trading Book (FRTB) in puncto Standardansatz und internes Modell umfasste. In dieser Veröffentlichung wurde nur noch auf den Sensitivity Based Approach eingegangen. Am 19. Dezember 2014 wurde ein drittes Konsultationspapier des Baseler Ausschusses zum Fun- Die Autoren danken Dr. Frank Oertel (Deloitte UK) für den wertvollen fachlichen Input. 1 BCBS 265, Fundamental review of the trading book, Konsultationspapier, Oktober 2013, 2 Für eine Kommentierung dieser Veröffentlichung siehe Instructions for Basel III monitoring, July 2014, org/bcbs/qis/biiiimplmoninstr_jul14.pdf. damental Review of the Trading Book veröffentlicht. 4 Nach der Kommentierung durch die Finanzindustrie 5 kommt der BCBS zum Entschluss, den ACFA nicht weiter zu verfolgen, und legt sich in dieser Veröffentlichung auf den SBA fest. Dennoch gibt es bisher zum Verzicht auf den ACFA noch keine offizielle Stellungnahme. Im Sensitivity Based Approach werden die Kapitalanforderungen über die Ermittlung von Sensitivitäten eines Finanzinstruments bestimmt. Die berechneten Sensitivitäten werden dann je Assetklasse über vorgegebene Korrelationen zu entsprechenden Kapitalanforderungen für das Delta-, Curvature-(Gamma-Risiko) und Vega- Risiko aggregiert. Die höhere Risikosensitivität sollte zur verbesserten Berücksichtigung von Hedging- und Diversifikationseffekten führen. Die Berechnung des im aktuellen Standardansatz nicht explizit behandelten Default- Risikos erfolgt über eine Jump-to-Default -Methode 6, deren Ergebnis zusätzlich als additive Komponente einfließt. Verschiedene Parameter zur Berechnung der Kapitalanforderungen sollten künftig durch die Aufsicht vorgegeben werden. Daher dient die aktuelle QIS 7 dem Baseler Ausschuss als wichtige Kalibrierungsmöglichkeit. SBA als Untergrenze der Eigenmittelanforderungen für interne Modelle angedacht Das zweite und dritte Konsultationspapier sehen das Standardverfahren als Mindestmaß für Kapitalanforderungen vor, die sich bei der Ermittlung von Marktrisiken des Handelsbuches mittels interner Modelle ergeben. Diese Vorgehensweise ähnelt den Be stimmungen des Art. 500 CRR, wonach Institute, welche die Eigenmittelanforderungen für das Kredit- und operationelle Risiko mit dem auf internen Beurteilungen basierenden bzw. fortgeschrittenen Ansätzen ermitteln, während eines Übergangszeitraums die sog. Basel-I-Untergrenze einzuhalten haben, die sich aus den jeweiligen Standardverfahren ergibt. Marktpreisrisiken sind von der derzeitigen Basel I-Untergrenze allerdings nicht erfasst. Die Entscheidung über die Höhe der Untergrenze ist jedoch von den Ergebnissen der Auswirkungsstudie abhängig. Daher werden auch Banken, die zur Ermittlung der Kapitalanforderungen für Marktpreisrisiken des Handels- 4 BCBS 305d, Fundamental review of the trading book, Konsultationspapier, Dezember 2014, pdf Siehe Anhang. 7 Instructions for Basel III monitoring, Revised, July 2014, 2

3 buchs interne Modelle einsetzen, analog dem überarbeiteten Standardansatz verfahren müssen. Sofern wie aktuell erwogen wird der neue Standardansatz als Floor für die Kapitalanforderungen 8 dienen soll, wären auch die Anwender interner Modelle an den Standardansatz zur Bestimmung der konkreten Kapitalanforderungen gebunden. Daher ist eine detaillierte Analyse des Standardansatzes SBA auch für diese Institute sinnvoll. Die Kommentarfrist der dritten Konsultationsphase endete am 20. Februar Die Ergebnisse der zweiten Auswirkungsstudie zu Basel III wurden vier Monate nach Abgabe der Daten veröffentlicht. Daher ist mit den Ergebnissen zur dritten Auswirkungsstudie, die den SBA behandelt, wahrscheinlich erst im Herbst 2015 zu rechnen. Anschließend sollten nach dem Vorhaben des BCBS finale Regelungsvorschläge gemeinsam mit einem Einführungszeitraum für die neuen Regelungen veröffentlicht werden. Einordnung der Finanzprodukte in Assetklassen, Risikobuckets und -faktoren stellt eine große Herausforderung dar Grundbausteine des Sensitivity Based Approach Der Sensitivity Based Approach stellt einen Algorithmus dar, der sich aus den folgenden drei grundlegenden Schritten ergibt: 1) Finanzinstrumente werden in einem ersten Schritt in folgende Assetklassen eingeteilt: Allgemeines Zinsrisiko (GIRR General Interest Rate Risk) Credit-Spread-Risiko (CSR) Equity-Risiko (EQ) Commodity-Risiko (COM) FX-Risiko (FX) Add-On: Default Risk 2) Jedes Finanzinstrument einer Assetklasse fällt aufgrund unterschiedlicher Kriterien (Währung, Rating, Laufzeit usw.) in mindestens ein Risikobucket. 3) Risikobuckets lassen sich in verschiedene Risikofaktoren gliedern. Auf deren Grundlage wird das Delta-, Curvature- und Vega-Risiko je Assetklasse und Risikobucket definiert (siehe Abb. 1). Abb. 1 Zuordnung eines Finanzinstruments zu Assetklasse, Risikobucket und -faktor Assetklassen GIRR CSR EQ COM FX Risikobuckets Währung Rating Region, Sektor Commodity-Art Laufzeit Risikofaktoren Delta Curvature Zinskurven Tenor Laufzeit der Option Laufzeit des Underlyings Moneyness Zinskurven Tenor Laufzeit der Option Moneyness Vega Zinskurven Zinskurven Equity-Spot-Preis Dividendenausschüttung Repos Laufzeit der Option Moneyness Equity-Spot-Preis Dividendenausschüttung Repos Commodity- Spot-Preis Laufzeit der Option Moneyness Commodity- Spot-Preis Wechselkurs Laufzeit der Option Moneyness Wechselkurs 8 BCBS 306, Capital Floors: the design of a framework based on standardized approaches, Konsultationspapier, Dezember 2014, 3

4 Nach Berechnung von Delta-, Curvature- und Vega- Risiken (Sensitivitäten) werden diese mit vorgegebenen Risikogewichten skaliert und aggregiert. Eine Berücksichtigung des Default-Risikos für Kredit- und Equity- Instrumente erfolgt neben den genannten Sensitivitäten über eine additive Komponente. Jedes Finanzinstrument ist der Zerlegung in Assetklassen und Risikobuckets zu unterziehen. Die Berechnung der Kapitalanforderungen nach dem SBA Die vorgegebene Methode zur Berechnung der Risk Weighted Assets (RWA) nach dem SBA erfolgt schrittweise angefangen mit der Berechnung der Kapitalanforderungen auf Ebene der Risikofaktoren bis zur übergreifenden Aggregation auf Ebene der Assetklassen (siehe Abb. 2). Im Gegensatz zum Cashflow-basierten Ansatz berücksichtigt der SBA die Sensitivität des zugrunde liegenden Risikofaktors eines Finanzinstruments (z.b. Shift der EURIBOR3M-Kurve um einen Basispunkt im 3-Monats- Tenor eines Zinsswaps). Dieser Ansatz umfasst sowohl lineare (Delta-Risiko) als auch nicht lineare Sensitivitäten (Curvature- und Vega-Risiken), denen Geschäfte mit Optionen unterliegen. Die Kapitalanforderungen werden wie im Cashflow-basierten Ansatz jeweils auf Ebene der Assetklassen ohne Berücksichtigung von Diversifikationseffekten berechnet. Im ersten Schritt werden sowohl die linearen als auch die nicht linearen Risiken auf Ebene der Risikofaktoren berechnet. Die Definition der einzelnen Sensitivitäten variiert je nach Assetklasse. Eine ausführliche Darstellung findet sich im Anhang. Das Delta-Risiko misst die Sensitivität des Marktwertes eines Finanzinstruments gegenüber einem Shift des zugrunde liegenden Risikofaktors. Die berechnete Sensitivität wird mit vorgegebenen Gewichten skaliert. Die Höhe der Gewichte eines Risikofaktors für jede Assetklasse wird künftig von der Aufsicht vorgegeben. Die Verrechnung der gewichteten Sensitivitäten verschiedener Risikofaktoren erfolgt wahlweise über die Korrelationsmethode oder die Disallowance-Faktor-Methode (95,0% des kleineren Exposures). In der Korrelations- Abb. 2 Algorithmus zur Berechnung der Kapitalanforderung nach dem SBA Schritt 1 Berechne Delta-, Vegaund Curvature-Risiko pro Risikofaktor einer Assetklasse Schritt 2 Skaliere Deltasensitivitäten eines Risikofaktor mit vorgegebenen Risikogewichten Schritt 3 Aggregiere (gewichtete) Sensitivitäten im Risikobucket einer Assetklasse Schritt 4 Aggregiere die berechneten Kapitalanforderungen über alle Risikobuckets hinweg pro Assetklasse Risikofaktorlevel Risikobucketlevel Assetklassenlevel Zinskurven, Tenors, Laufzeit der Option & des Underlyings, Moneyness Credit-Spread-Kurven, Tenors, Laufzeit der Option & Moneyness Equity-Spot-Preis, Dividenden, Repos, Laufzeit der Option & Moneynes Commodity-Spot-Preis; Laufzeit der Option & Moneyness (nur für Vega) Währung Rating Region, Sektor Commodity-Art GIRR CSR EQ COM Währung, Laufzeit der Option & Moneyness (nur für Vega) Laufzeit FX 4

5 methode werden die gewichteten Sensitivitäten unter Berücksichtigung des Basisrisikos in jedem Risikobucket aggregiert. Dies erfolgt über eine asymmetrische Korrelationsmatrix, die für jedes Paar von Risikopositionen berechnet wird. Die Korrelationen werden zwischen dem Exposure der Instrumente mit demselben Vorzeichen um einen vorgegebenen Spread erhöht und bei Exposurewerten mit gegensätzlichen Vorzeichen verringert. Die Finanzindustrie hat sich zu diesem Verfahren kritisch geäußert, da eine Vernachlässigung von Diversifikationseffekten in einem Portfolio zu unrealistisch hohen Kapitalanforderungen führen würde. Infolgedessen sind weitere Erkenntnisse notwendig, die die Ergebnisse der dritten Auswirkungsstudie als weitere Möglichkeit zur Kalibrierung liefern könnten. Das Curvature-Risiko misst die Sensitivität bezüglich einer Veränderung des Delta-Risikos des zugrunde liegenden Risikofaktors. Laut dem dritten Konsultationspapier wurde während der zweiten QIS beobachtet, dass die Anwendung großer Schocks in einem singulären Tenorpunkt zur Messung des Curvature-Risikos zu ungewöhnlichen Resultaten führt (z.b. negative Varianz und negative Forward Rates). Nach Abwägung verschiedener Alternativen zur Lösung des Problems hat sich der Baseler Ausschuss darauf geeinigt, ausschließlich für die Assetklassen GIRR und CSR eine Parallelverschiebung entlang aller Tenors der kompletten Kurve und nicht nur einen punktuellen Shift zu einem Zeitpunkt auf der Kurve wie beim Delta-Risiko einzuführen (siehe Abb. 3). Das Vega-Risiko beschreibt die Sensitivität des Optionswertes bezüglich einer Änderung der Volatilität des zugrunde liegenden Risikofaktors. Der Baseler Ausschuss vertritt die Meinung, dass das Vega-Risiko analog zum Delta-Risiko zu behandeln sei, da Hedging-Strategien das Volatilitätsrisiko teilweise mit Spot-Positionen glattstellen würden und das Vega-Risiko daher hauptsächlich als lineares Risiko aufzufassen sei. Infolgedessen sieht das dritte Konsultationspapier eine Zusammenfassung der Vega- und Delta-Positionen mit demselben/entgegengesetzten Vorzeichen unter Berücksichtigung einer +/-1-Korrelation vor. Die vorgegebenen Korrelationen zwischen Vega-Positionen wurden über die dritte QIS modifiziert und getestet. Sie weichen, anders als im dritten Konsultationspapier vorgesehen, von den Korrelationen zwischen Delta-Positionen ab. Die Moneyness 9 wird laut dem dritten Konsultationspapier über das Verhältnis Spotpreis zu Basispreis vorgegeben. Die Nodes (Stützstellen) zur Berechnung des Vega- Risikos sind grundsätzlich zweidimensional definiert, jedoch hat das Baseler Komitee bei der Assetklasse GIRR eine dreidimensionale Definition (Restlaufzeit der Option, Restlaufzeit des Underlyings und Moneyness) vorgeschlagen. In diesem Fall müssten die Modelle der Institute auf 600 Nodes kalibriert werden. Das Default-Risiko beschreibt das Risiko eines unerwarteten Ausfalls des Schuldners von Finanzinstrumenten. Die Kapitalanforderungen ergeben sich aus der Summe der Anforderungen für verbriefte und nicht verbriefte Abb. 3 Unterschied in der Delta- und Curvatureberechnung anhand eines GIRR-Beispiels Zinskurve Delta: Verschiebung der Zinskurve im Tenor t Zinskurve Curvature: Verschiebung der Zinskurve entlang aller Tenors +160bp +1bp Tenor t Tenor t 9 Moneyness ist eine Kennzahl aus der Theorie der Optionsscheine, die den aktuellen Börsenkurs eines Optionsscheines in Bezug zum Geldkurs (Basiskurs) beschreibt. 5

6 Positionen. Im Gegensatz zum Kreditrisiko werden bei der Berechnung der Kapitalanforderungen von Default- Risiken seltene Ausfallevents berücksichtigt, die nicht mittels Credit Spreads abgedeckt werden. Die originäre Verwendung von Credit-Spread-Sensitivitäten würde den Verlust unterschätzen, da diese nur den erwarteten Verlust wiedergeben. Datenanforderung zur Berechnung der Kapitalanforderungen Bereits für die dritte Auswirkungsstudie war es für die teilnehmenden Banken besonders schwierig, im vorgegebenen Zeitraum angemessene IT-Systeme zu implementieren. 12 Dies zeigt, dass vielen Front-Office-Systeme der Banken die notwendigen Daten nicht in der benötigten Form vorlagen, sondern eine Nacherfassung notwendig war, um eine angemessene RWA-Berechnung über alle Assetklassen zu ermöglichen. Ansatz erfordert erneut einen hohen Aufwand an Ressourcen Auch wenn der SBA im Vergleich zum ACFA geringere Anforderungen an die Datenhaltung- und -ermittlung voraussetzt, ist der aktuelle Vorschlag des Baseler Ausschusses für den Standardansatz nach wie vor mit umfangreichen Datenanforderungen verbunden. 10 So liegt die größte Herausforderung für Institute weiterhin in der Beschaffung der notwendigen hochwertigen Daten. Eine Übersicht benötigter Daten für den SBA gibt Tabelle Tabelle 1 Datenanforderung zur Berechnung der Kapitalanforderungen Delta Curvature Volatility General Interest Rate Risk (GIRR) Credit Spread Risk (CSR) 1-bp-Shift der Zinskurve im Tenor t (11 vorgegebene Tenors) 1-bp-Shift der Credit-Spread- Kurve im Tenor t (5 vorgegebene Tenors) +/- Parallelshift der Zinskurven entlang aller Tenorpunkte abhängig vom vorgegebenen Risikogewicht +/- Parallelshift der Credit- Spread-Kurven entlang aller Tenorpunkte abhängig vom vorgegebenen Risikogewicht Equity 1-%-Shift des Spot-Preises +/- Parallelverschiebung abhängig von vorgegebenen Risikogewichten in den jeweiligen Risikobuckets Commodity 1-%-Shift des Spot-Preises +/- Parallelverschiebung abhängig von vorgegebenen Risikogewichten in den Risikobuckets FX 1-%-Shift je Währung +/- Parallelverschiebung je Währung abhängig i.h.v. 15 % Vega und implied Volatility nach Moneyness, Laufzeit der Option und Underlyings Vega und implied Volatility nach Moneyness und Laufzeit der Option Vega und implied Volatility nach Moneyness und Laufzeit der Option Vega und implied Volatility nach Moneyness und Laufzeit der Option Vega und implied Volatility nach Moneyness und Laufzeit der Option 10 1b Trade Association Response FRTB CP _FINAL.pdf, Seite 14, 11 Zusätzlich zu den in Tabelle 1 genannten Daten sind die Daten zur Berechnung des Default-Risikos zu beachten: Notional, bondäquivalenter Marktwert und Mark-to-Market Loss des zugrunde liegenden Finanzinstruments. 12 ISDA/GFMA/IIF letters on the Fundamental Review of the Trading Book, 6

7 Stellungnahme der Finanzindustrie zum angestrebten Standardansatz Die Tabellen 2 4 stellen einen Überblick über die Änderungsvorschläge der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) 13 gegenüber dem angestrebten SBA aus dem dritten Konsultationspapier per 20. Februar 2015 dar. 14 Dabei orientiert sich die Gliederung der Tabellen an der Vorgehensweise zum SBA. Die Finanzindustrie steht dem SBA nicht vorbehaltslos gegenüber Tabelle 2 Übersicht zur Stellungnahme der Finanzindustrie zur Aggregation der Risikofaktoren Themenbereich Vorgehen SBA Stellungnahme Finanzindustrie Korrelationsmatrizen Verbriefungspositionen (Linearisierung) Verbriefungspositionen (Granularität) Die gewichteten Sensitivitäten je Finanzinstrument einer Assetklasse werden über vorgegebene Korrelationen zu einer gemeinsamen Kapitalanforderung aggregiert. Dabei werden positive wie negative Exposurewerte getrennt voneinander behandelt. Verbriefungspositionen wer-den über eine additive Credit-Spread-Komponente berücksichtigt. Diese soll das Mark-to-Market -Risiko erfassen, das sich aus Credit-Spread-Veränderungen der Tranchen und dem risikogewichteteten Ausfallrisiko ergibt. Die Größe eines Spreads hängt von der Kombination aus Industriesektor und Kreditqualität ab. Somit stehen insgesamt 7 Buckets (6 Kombinationen + 1 Residuum) zur Verfügung. Die getrennte Betrachtungsweise ermöglicht keine Berücksichtigung von Hedging- und Diversifikationseffekten. Die Variation an Handelsvolumen und -strategien kann sowohl zu einer signifikant überhöhten als auch zu volatileren Kapitalanforderungen führen. Alternativ könnte dieser Effekt über eine Durchschnittsmethode geglättet werden: Komponenten könnten entweder über einen durchschnittlichen szenarioabhängigen Exposurewert mit einer skalierten Korrelationsmatrix oder über eine mittelwertbasierende Korrelationsmatrix erweitert um einen Intervallschätzer bestimmt werden. Es steht zur Diskussion, ob eine lineare Aggregation der verschiedenen Ausfallrisiken die Kapitalanforderungen nicht überschätzen, da ein Offsetting nicht anwendbar ist. Daher könnte das Risiko auch über einen preissensitiven Ansatz, kalibriert an Preisschocks oder über einen adjustierten Spreadansatz, bestimmt werden. Zusätzlich sollte diesbezüglich Konsistenz zwischen Bank- und Handelsbuch herrschen, um Arbitragemöglichkeiten zu vermeiden. Die mangelnde Granularität könnte zu einer erhöhten Inanspruchnahme des residualen Buckets führen, der mit einem hohen Risikogewicht i.h.v bp belegt ist. Daher sollten RMBS und CMBS separat behandelt werden und es sollte zusätzlich eine höhere Granularität in weiteren Sektoren berücksichtigt werden

8 Greeks im Sensitivity Based Approach Tabelle 3 Übersicht zur Stellungnahme der Finanzindustrie zu den Risikoarten Themenbereich Vorgehen SBA Stellungnahme Finanzindustrie Delta-Risiko im SBA Vega-Risiko im SBA Curvature-Risiko im SBA Der Disallowance-Faktor (95,0 % des kleineren Exposures) wurde zur Aggregation von positiven und negativen Sensitivitäten zwischen den Finanzinstrumenten eingeführt. Dabei wird dieser stets auf die kleinere Zahl zur Glättung angewendet. In CP3 wurde zusätzlich eine auf Korrelationen basierende Methode als Wahlmöglichkeit eingeführt. Die Sensitivität wird über die Verschiebung der impliziten Volatilität ermittelt. Das Curvature-Risiko für die Assetklassen GIRR und CSR wird mittels einer Parallelverschiebung der kompletten Kurve ermittelt. Für alle anderen Assetklassen erfolgt die Ermittlung des Curvature-Risikos weiterhin auf der Delta-Risikofaktorebene. Beide Methoden können zu deutlich höheren Kapitalanforderungen im Vergleich zum internen Modell führen. Die Disallowance-Faktor-Methode könnte als Fall-Back zu einer Skalierungsmöglichkeit der Korrelationen dienen. Zusätzlich sollte diese Methodik in der Aggregation nicht auf Handelstischebene sondern auf Risikoartenebene erfolgen. Die Ausarbeitung des Vega-Risikos bedarf noch weiterer Definitionen. Daher ist noch nicht eindeutig bestimmt, ob zur Bewertung die Volatilität aus einer Oberfläche oder einer Kurve benötigt wird. Da das Delta-Risiko eine lineare und das Vega- Risiko eine nicht lineare Komponente darstellen, könnte es Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit geben. Die vorgegebene Methodik zur Berechnung der Kapitalanforderungen des Curvature-Risikos benachteiligt Institute mit einer Gamma-Long- Strategie. Daher wird eine widersprüchliche Anreizstruktur befürchtet. Die getrennte Modellierung von Delta- und Curvature-Risiko kann zu Inkonsistenzen führen. Eine Berücksichtigung von Instrumenten mit gecappten oder gefloorten Pay-Offs (z.b. Barriers, Call Spreads usw.) und sonstigen nicht linearen Instrumenten findet noch nicht statt. Die Granularität dieser Berechnungsart erfordert insbesondere erhöhten operativen Aufwand bei Aktien-Indizes. Eine Untergrenze für die Credit Spreads soll ein Absinken in den negativen Bereich verhindern, da negative Credit Spreads im Bootstrapping nicht darstellbar sind. 8

9 QIS 3 gibt weitere Möglichkeit zur anschließenden Kalibrierung des SBA Tabelle 4 Übersicht zur Stellungnahme der Finanzindustrie zur Kalibrierung des SBA Themenbereich Vorgehen SBA Stellungnahme Finanzindustrie Definition Risikofaktoren Kalibrierung Behandlung der Indizes Der BCBS hat für jede Assetklasse verschiedene Buckets festgelegt. Die Definition wurde im Rahmen von CP3 bereits erweitert. Die Auswirkungsstudien sollen dem Baseler Ausschuss die Möglichkeit zur einheitlichen Kalibrierung des SBA liefern. Der BCBS strebt eine Look-Through-Variante an. Dennoch sieht die Industrie folgende Aufteilung als praktikabler an: - Aufteilung des Rohstoffrisikos in Forward- Kurven und in nur drei Laufzeit-Buckets. - Bei der Berechnung des Basisrisikos sollte beim gleichen Typus nach Lieferungsort unterschieden werden. - Der Risikofaktor für Aktienkapital sollte eindimensional für das Delta-Risiko definiert werden. Es sollte den Instituten die Möglichkeit zu einer Anpassung der Korrelationen für die Aggregation gegeben werden. Viele Institute können einen Look-Through- Approach nicht anwenden, daher sollte es möglich sein, entweder nur die Primärrisiken oder bei ausreichendem Datenbestand nur die Sekundärrisken (Vega, Curvature) zu modellieren. 9

10 Fazit Mit dem dritten Konsultationspapier macht der Baseler Ausschuss deutlich, dass die angestrebte Überarbeitung des Standardansatzes für das Handelsbuch auf eine sensitivitätsbasierte Methodik hinausläuft. Die größte Herausforderung für Banken liegt hierbei darin, die zur Berechnung der Kapitalanforderungen benötigte Datenbasis bereitzustellen. Die Daten sind größtenteils zwar in den Bewertungssystemen abrufbar, aber aufgrund bislang fehlender einheitlicher Vorgaben durch die Aufsicht noch nicht in den verschiedenen IT-Systemen für Meldewesenzwecke hinterlegt. Zukünftig werden selbst Banken, die ein internes Modell verwenden, verpflichtet sein, den SBA zu implementieren. Dieser soll zur Berechnung einer Untergrenze für Kapitalanforderungen, die nach internen Modellen ermittelt wurden, dienen. Die Zulassung für die Anwendung des internen Modells soll je Handelstisch erfolgen. Darüber hinaus ist vorgesehen, den SBA auch als Fall- Back-Lösung für einen Handelstisch, der keine Zulassung für ein internes Modell erhält oder die Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt, einzusetzen. Somit wird der SBA von grundlegender Bedeutung für alle Handelsbuchinstitute sein. Es bleibt abzuwarten, ob die Investitionstätigkeit der Institute in ein internes Modell weiterhin im gleichen Umfang wie in der Vergangenheit ausfallen wird, sollte aufgrund der vorgegebenen Untergrenze kein merklicher Vorteil durch die Anwendung des internen Modells bezüglich der Kapitalanforderung möglich sein. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses White Papers lagen die Ergebnisse der dritten Auswirkungsstudie noch nicht vor. Es ist aber zu erwarten, dass die Kapitalanforderungen unter der aktuellen Kalibrierung des SBA signifikant steigen werden. Die Finanzindustrie, die diese Erwartung in mehreren Kommentaren zum Ausdruck gebracht hat, drängt daher auf eine vierte Auswirkungsstudie, die weitere Erkenntnisse zur Kalibrierung des SBA liefern soll, um ein global konsistentes und kohärentes Rahmenwerk für die Ermittlung der Kapitalanforderungen sicherzustellen. In Abhängigkeit von der Aussagekraft der dritten Auswirkungsstudie könnte das finale Konsultationspapier durch den Baseler Ausschuss Ende 2015/Anfang 2016 veröffentlicht werden. 10

11 Anhang Anhang Berechnung der Kapitalanforderungen gemäß dem SBA-Ansatz Schritt Delta-Risiko Die Delta-Sensitivität ss! des Instruments ii mit vorgegebenem Shift des zugrunde liegenden Risikofaktors wird pro Assetklasse definiert: wobei 1. GIRR: ss!!! =!!!!!!!",!!!!!!!!,!!!!!" 2. CSR: ss!"!! =!!!!!!!!",!!!!!!!!,!!!!" 3. EQ: ss!" =!!!,!"!!!!!!!!!!,!"!!!, 4. COM: ss!" =!!!,!"!!"!!!!!"!!!,!"!"!!, 5. FX: ss!" =!!!,!"!!!!!!!!!!,!"!!!, rr! die risikofreie Zinskurve zum Tenor tt, ccss! die Credit Spread Kurve zum Tenor tt,,, VV! eine Funktion des Marktwerts von Instruments ii in Abhängigkeit vom zugrunde liegenden Risikofaktor, 1 bp einen Basispunkt, i.e. 0,0001 oder 0,01%, EEQQ! den Marktwert von Equity kk, CCCCYY! den Marktwert von Commodity kk, FFXX! den Wechselkurs zwischen der Währung kk und der Berichtswährung darstellen. Curvature-Risiko Das Curvature-Risiko für GIRR und CSR berücksichtigt eine positive und negative Parallelverschiebung der zugrunde liegenden Zins- beziehungsweise Credit-Spread-Kurve in Höhe des von der Aufsicht vorgegebenen maximalen Delta-Risikogewichts entlang aller Tenors: CCCCRR! = mmmmmm! VV(xx!" + RRWW!" tt kk) VV(xx!" tt kk)!! RRWW!" ss!"! VV(xx!" + RRWW!" tt kk) VV(xx!" tt kk) + RRWW!" ss!"!!. 16 BCBS 305, Fundamental review of the trading book, Konsultationspapier, Dezember 2014, 11

12 Für die restlichen Assetklassen wird das Curvature-Risiko wie folgt berechnet: CCCCRR! = mmmmmm! VV(xx!" + RRWW!" xx!" ) VV(xx!" ) RRWW!" ss!".! VV(xx!" + RRWW!" xx!" ) VV xx!" + RRWW!" ss!" Die Parameter sind wie folgt: kk ist der Risikofaktor, ii ist das Instrument, das dem optionalen Risiko ausgesetzt ist, tt ist der Tenor der Kurve kk, VV(xx!" + RRWW!" tt kk) ist der Preis des Instruments ii nach einer Parallelverschiebung der Yields/Spreads xx!" entlang aller Tenors tt der Kurve kk, ss!" ist das Delta eines Instruments ii bezüglich des Deltas Risikofaktor tt, RRWW!" ist der absolute Shift, der auf den Curvature-Risikofaktor kk angewandt wird bezüglich des Instruments ii. Die vorgegebenen Risikogewichte sind dem dritten Konsultationspapier zu entnehmen. Vega-Risiko Die Vega-Sensitivität VVRR!" setzt sich zusammen aus dem Vega der Option multipliziert mit der impliziten Volatilität und gewichtet mit dem relativen Faktor, der einen Liquiditätshorizont von zehn Tagen berücksichtigt, i.e. GIRR: VVRR!"# = 0,55 sonst: VVRR!" = 0,55!"!"!!!"#!!!"# σσ!"#,!"!"!!!"!!!" σσ!", wobei ii die Laufzeit der Option, jj (nur bei GIRR) zusätzlich noch die Laufzeit des Underlyings und kk die Moneyness darstellen. Der Liquiditätshorizont lässt sich wie folgt für jede Assetklasse aufteilen: Risikofaktorkategorie LH Zins-ATM Volatilität 60 Kredit (andere) 250 Equity-Preis (large cap) Volatilität 20 Equity-Preis (small cap) Volatilität 120 FX Volatilität 60 Energiepreis Volatilität 60 Edelmetall Volatilität 60 Andere Rohstoffpreise Volatilität Schritt Im zweiten Schritt werden die im ersten Schritt berechneten Delta-Sensitivitäten gewichtet: WWSS! = RRWW! ss! 3. Schritt Im dritten Schritt werden sowohl die gewichteten Delta-Sensitivitäten als auch die Vega- und Curvature- Sensitivitäten über alle Risikofaktoren zu einem Risikobucket aggregiert: 12

13 Delta und Vega: KK! = WWSS!! +!!!! ρρ!" WWSS! WWSS!!, Curvature: KK! = max ( 0, max CCCCRR!, 0! + ρρ!" CCCCRR! CCCCRR! ψψ(cccccc! CCCCCC! )!!!!!, wobei ρρ!" die vorgegebenen Korrelationen darstellt und ψψ xx, yy die Funktion definiert, die den Wert 0 annimmt, wenn xx und yy negative Vorzeichen haben und sonst den Wert Schritt Im letzten Schritt werden die Kapitalanforderungen über alle Risikobuckets hinweg basierend auf den vorgegebenen Korrelationsparametern γγ!" pro Assetklasse aggregiert: Delta und Vega: LLLLLLLLLLLLLL KKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKK = KK!!! +!!!! γγ!" SS! SS! + KK!"#$%&'(,! wobei SS! =!!! WWSS! für alle Risikofaktoren im Bucket bb gilt.! Curvature: Kapitttttttttttttttttttttttttttt = mmmmmm 0,! KK! +!!!! γγ!" SS! SS! ψψ(ss! SS! ) + KK!"#,! wobei SS! =!!! CCCCRR! für alle Risikofaktoren in Bucket bb gilt. Default-Risiko Zur Bestimmung der Kapitalanforderungen für das Default-Risiko sieht das dritte Konsultationspapier im ersten Schritt die Berechnung des Jump-to-Default (JTD)-Risikos auf Basis des vorgegebenen Loss-Given-Default (LGD)- Risikogewichts vor: JJJJDD!"#$ = max (LLLLLL nnnnnnnnnnnnnnnn MMtttt LLLLLLLL, 0) JJJJDD!!!"# = min(llllll nnnnnnnnnnnnnnnn MMMMMM LLLLLLLL, 0) wobei MMMMMM LLLLLLLL einen Mark-to-Market-Verlust bzw. -Gewinn repräsentiert, der bereits im Exposure berücksichtigt wird und nnnnnnnnnnnnnnnn den Nennwert der Position darstellt. Im zweiten Schritt wird die WWWWWW-Ratio nach Ermittlung der JTD-Größen berechnet: WWWWWW = JJJJDD!"#$ JJJJDD!"#$ + JJJJDD!!!"# Im dritten Schritt werden die Kapitalanforderungen für jede Assetklassenkategorie bestimmt: KKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKKK = max RRRR llllllll WWWWWW RRRR sshoooooo, 0, mit RRWW!"#$ = dddddddddddddd rrrrrrrr wwwwwwwwhtt JJJJDD!"#$ und RRWW!!!"# = dddddddddddddd rrrrrrrr wwwwwwwwhtt JJJJDD!!!"#, wobei die Risikogewichte RRRR je Ratingkategorie (nicht verbriefte Positionen) bzw. Tranche (verbriefte Positionen) vorgegeben werden. Im letzten Schritt werden für nicht verbriefte Positionen die im dritten Schritt berechneten Kapitalanforderungen jeder Assetklassenkategorie aufsummiert ohne Berücksichtigung von Hedging- oder Diversifikationseffekten. Für verbriefte Positionen werden die Kapitalanforderungen hingegen unter Berücksichtigung von Offsetting- und Hedgingbedingungen aggregiert. 13

14 Ausgewählte Veröffentlichungen No. 37: Die neuen Baseler Liquiditätsanforderungen (von Tatsiana Brzenk, Michael Cluse & Anne Leonhardt) No. 39: Basel III Modifizierte Kapitalanforderungen im Spiegel der Finanzmarktkrise (von Minh Banh, Michael Cluse & Andreas Cremer) No. 41: Modernisierung Meldewesen (von Katrin Budy, Michael Cluse, Peter Lellmann & Wilhelm Wolfgarten) No. 42: Berücksichtigung von Basis-Spreads bei der Bewertung von Zinsswaps (von Andreas Blum, Maximilian Großkord & Dirk Stemmer) No. 44: Basel III Die quantitative Behandlung von Kontrahentenausfallrisiken (von Minh Banh, Michael Cluse & Daniel Schwake; abgedruckt in: Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen 10/2011, S ) No. 45: Bewertungseinheiten nach BilMoG Sonderfragen im Rahmen der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen (von Dr. Frederik Bauer, Lars Kalinowski & Farhad Khakzad) No. 46: Richtlinie, Verordnung und Single Rule Book Die europäische Umsetzung von Basel III (von Minh Banh, Michael Cluse & Pascal Neubauer) No. 47: Basel III in der EU Die Implementierung der Baseler Liquiditätskennzahlen (von Michael Cluse, Anne Leonhardt & Daniel Zakowski) No. 51: Implementing Technical Standards on Reporting Das neue europäische Meldewesen (von Michael Cluse & Wilhelm Wolfgarten) No. 53: IDW ERS BFA 3 Verlustfreie Bewertung des Bankbuchs (von Thomas Glischke, Patrick Hallpap & Wilhelm Wolfgarten) No. 54: Handelsbuch 2.0 Das Baseler Konsultationspapier Fundamental review of the trading book (von Michael Cluse, Dmitri Grominski & Gero Mayr- Gollwitzer) No. 55: Vierte Novelle der MaRisk Neue Anforderungen an Risikomanagement und Compliance (von Michael Cluse, Anne Leonhardt, Thomas Peek & Wilhelm Wolfgarten) No. 57: LCR Die Überarbeitung der Baseler Liquiditätsanforderungen (von Michael Cluse, Anne Leonhardt & Pascal Neubauer) No. 58: Lifetime Expected Loss Anwendungsfelder und Berechnungsmethoden (von Maximilian Großkord, Peter Mach & Gerrit Reher) No. 59: Risk Reporting Risikodaten und -berichte im Fokus der Aufsicht (von Ingo de Harde, Martin Flisgen & Marcus Aengenheister) No. 60: RCAP Konsistenz regulatorischer Anforderungen (von Michael Cluse, Gerhard Dengl & Mykolas Nechajus) No. 61: Die neue CRR-Forderungsklasse: Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen (von Michael Cluse, Christian Seiwald & Tatjana Heine) No. 62: Fundamental Review of the Trading Book: Überblick und Neuerungen (von Michael Cluse, Christian Seiwald & Dr. Karl Bannör) No. 63: SREP: Neudefinition des aufsichtlichen Überprüfungs- und Evaluierungsprozesses durch die EBA (von Katrin Budy, Michael Cluse, Andreas Pelzer & Wilhelm Wolfgarten) No. 65: Der neue Kreditrisiko-Standardansatz: Mehr Risikosensitivität, mehr Komplexität (von Katrin Budy, Andreas Cremer & Gerhard Dengl) No. 67: Deloitte Global Risk Management Survey Wesentliche Ergebnisse der 9. Auflage (von Michael Cluse & Jörg Engels) Deloitte Online Ressourcen 14

15 Ihre Ansprechpartner Für mehr Informationen Deloitte FSI Advisory Mario Schlener Director Tel: +43 (0) Deloitte FSI Assurance Christian Seiwald Senior Manager Tel: +49 (0) Der Inhalt dieser Veröffentlichung spiegelt ausschließlich die Meinung der Autoren wider. Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Website auf Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ( Deloitte ) als verantwortliche Stelle i.s.d. BDSG und, soweit gesetzlich zulässig, die mit ihr verbundenen Unternehmen und ihre Rechtsberatungspraxis (Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbh) nutzen Ihre Daten im Rahmen individueller Vertragsbeziehungen sowie für eigene Marketingzwecke. Sie können der Verwendung Ihrer Daten für Marketingzwecke jederzeit durch entsprechende Mitteilung an Deloitte, Business Development, Kurfürstendamm 23, Berlin, oder kontakt@deloitte.de widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited ( DTTL ), eine private company limited by guarantee (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach britischem Recht), ihr Netzwerk von Mitgliedsunternehmen und ihre verbundenen Unternehmen. DTTL und jedes ihrer Mitgliedsunternehmen sind rechtlich selbstständig und unabhängig. DTTL (auch Deloitte Global genannt) erbringt selbst keine Leistungen gegenüber Mandanten. Eine detailliertere Beschreibung von DTTL und ihren Mitgliedsunternehmen finden Sie auf Deloitte erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Consulting und Corporate Finance für Unternehmen und Institutionen aus allen Wirtschaftszweigen; Rechtsberatung wird in Deutschland von Deloitte Legal erbracht. Mit einem weltweiten Netzwerk von Mitgliedsgesellschaften in mehr als 150 Ländern und Gebieten verbindet Deloitte herausragende Kompetenz mit erstklassigen Leistungen und steht Kunden so bei der Bewältigung ihrer komplexen unternehmerischen Herausforderungen zur Seite. Making an impact that matters für mehr als Mitarbeiter von Deloitte ist dies gemeinsame Vision und individueller Anspruch zugleich. Diese Veröffentlichung enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen des Einzelfalls gerecht zu werden und ist nicht dazu bestimmt, Grundlage für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen zu sein. Weder die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft noch Deloitte Touche Tohmatsu Limited, noch ihre Mitgliedsunternehmen oder deren verbundene Unternehmen (insgesamt das Deloitte Netzwerk ) erbringen mittels dieser Veröffentlichung professionelle Beratungs- oder Dienstleistungen. Keines der Mitgliedsunternehmen des Deloitte Netzwerks ist verantwortlich für Verluste jedweder Art, die irgendjemand im Vertrauen auf diese Veröffentlichung erlitten hat Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Stand 07/2015

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