Jugendhilfeausschuss - Frau Birgitt Müller SGL Kindertagesförderung LK MSE 0
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1 Jugendhilfeausschuss - Frau Birgitt Müller SGL Kindertagesförderung LK MSE 0
2 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte = 5500 km² = 20 Ämter = 156 Gemeinden = 94 km Nord-Süd = 101 km Ost-West = 198 Kindertageseinrichtungen und 217 Kindertagespflegepersonen Bis zu 85 km Entfernung! Jugendhilfeausschuss - Frau Birgitt Müller SGL Kindertagesförderung LK MSE 1
3 Anzahl absolut Anzahl absolut Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bevölkerung und Kapazitäten - Krippe und Kindergarten LK MSE Anzahl Kindertageseinrichtungen DM; 48 NB; MST; 52 MÜR; Kapazität KK+KG mit TP Kapazität KK+KG ohne TP Bevölkerung 0 bis unter 6,5 Jahre Versorgungsgrad für Krippe (inkl. TP) und Kindergarten: ca. 92 % = 198 Kindertageseinrichtungen Bevölkerungszahl LK MSE gesamt Kinder 0 bis unter 3 Jahre 6252 Kinder* Kinder 3 bis 6,5 Jahre 7482 Kinder* Kinder 6,5 bis unter 11 Jahre 9681 Kinder* Kinder 0 bis unter 11 Jahre Kinder* * Stand ; Quelle: Statistisches Amt Hort LK MSE 6618 Kapazität Hort 9681 Bevölkerung 6,5 bis 11 Jahre Versorgungsgrad für Hort: ca. 68 % Jugendhilfeausschuss - Frau Birgitt Müller SGL Kindertagesförderung LK MSE 2
4 Daten und Fakten im Bereich Kindertagesförderung (Stand 06/2017) Kindertagespflege NB MST MÜR DM gesamt Tagespflegepersonen Kapazität Kindertageseinrichtungen NB MST MÜR DM gesamt Anzahl Kitas laut BE Gesamtkapazität Kapazität KK Kapazität KG Kapazität Hort Quelle: eigene Erhebungen Jugendhilfeausschuss - Frau Birgitt Müller SGL Kindertagesförderung LK MSE 3 3
5 gesetzliche Grundlagen des Betriebserlaubnisverfahrens 45 SGB VIII - Abs. 2 Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist. 21 Aufgabenzuordnungsgesetz M-V - Wahrnehmung der Aufgaben durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im eigenen Wirkungskreis 15 KiföG M-V - Zuständigkeit des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe für: Erteilung und Entziehung der BE nach 45 SGB VIII, für die örtliche Prüfung, Entgegennahme von Anzeigen und Untersagung von Tätigkeiten Jugendhilfeausschuss - Frau Birgitt Müller SGL Kindertagesförderung LK MSE 4
6 Betriebserlaubnisverfahren nach 45 SGB VIII Ziel und Auftrag: Schutz von Kindern in Einrichtungen und Sicherstellung des Wohls der zu betreuenden Kinder Anspruch auf Erteilung: Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl des Kindes in der Einrichtung gewährleistet ist. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen hat der Träger einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Betriebserlaubnis. Konzeption als Prüfmaßstab: Konzeption muss erkennen lassen, dass die Voraussetzungen für die BE-Erteilung erfüllt werden Auskunft über Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung- und sicherung räumliche, fachliche, wirtschaftliche und personelle Voraussetzungen müssen gewährleistet sein Jugendhilfeausschuss - Frau Birgitt Müller SGL Kindertagesförderung LK MSE 5
7 Betriebserlaubnisverfahren nach 45 SGB VIII Eignung des Personals: persönliche und fachliche Eignung im Sinne des KiföG M-V und unter Beachtung 72 a SGB VIII Nachweis Leiterqualifikation Einhaltung des Fachkraft-Kind-Schlüssels nach KiföG M-V Absicherung Fort- und Weiterbildung der päd. Fachkräfte bauliche/räumliche Anforderungen: ausreichendes Raumangebot nach Struktur und Bedürfnissen der Altersgruppen ausreichend Bewegungsraum und Ruhemöglichkeiten altersgemäße Ausstattung im Innen- und Außenbereich Sicherheit der Spielgeräte- Unfallprävention altersgerechte sanitäre Anlagen Flucht und Rettungswege Umfriedung des Geländes Hygienestandards u.a. Jugendhilfeausschuss - Frau Birgitt Müller SGL Kindertagesförderung LK MSE 6
8 Betriebserlaubnisverfahren nach 45 SGB VIII Beteiligung und Zusammenarbeit mit anderen Ämtern/partnern: Gesundheitsamt Technische Bauaufsicht Sozialamt Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V/Bereich Arbeitsschutz Unfallkasse M-V u.a. Jugendhilfeausschuss - Frau Birgitt Müller SGL Kindertagesförderung LK MSE 7
9 aktuelle Situation im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte tendenziell zunehmender Fachkräftemangel, insbesondere im ländlichen Raum begrenzter Bestand an räumlichen Möglichkeiten zur Betreuung und deren Beschaffenheit bei erforderlichen Erweiterungen teilweise erhöhter Sanierungsbedarf der Kitas vorhanden (Sanitär, Heizung.) Einhaltung von Mindeststandards oftmals problematisch Meldepflichten der Träger sind verbesserungswürdig (Personalveränderungen und über Ereignisse die den gewohnten Betrieb wesentlich beeinflussen wie z.b. Unfälle Brände usw. aktive Mitwirkung an Erstellung Kita-Bedarfsplanung hoher Beratungsbedarf vor Ort in den Einrichtungen enge Zusammenarbeit mit Partnern, um jede Entscheidung immer zum Wohl der Kinder zu fällen Jugendhilfeausschuss - Frau Birgitt Müller SGL Kindertagesförderung LK MSE 8
10 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Der Kinderschutz gewinnt. Jugendhilfeausschuss - Frau Birgitt Sachgebiet Müller SGL Kindertagesförderung LK MSE 9
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