STADT WESLOCH. Bürgerinformationlßürgerbetelligung: ] Ja. Tagesordnungspunkt: Beratungsfolge: Gemeinderat. Vorschlag der Verwaltung:
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1 % STADT WESLOCH Vorlage Nr, 164/2018 FBL 1 / FGL 1.1 /Zentrale Verwaltung 1.1 /Andrea Gädner Tel; Aktenzenchen: Tagesordnungspunkt: Neubildung der Ausschüsse und sonstigen Gremien a) Einigung über die Besetzung der beschließenden Ausschüsse bzw, b) Entscheidung über die Zuiassung der eingereichten Wahlvorschläge 5) Durchführung der Wahl und Feststellung des Wahlergebnisses Beratungsfolge: Gemeinderat öffentlich Vorangegangene Beratungen: Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt die Besetiung des Ausschusses für Technik und Umwelt und des Ausschusses für Venualtung, Kultur, Sport und Soziales im Wege der Einigung vor, Sollte eine Einigung nicht zustande kommen, beschließt der Gemeinderat zunächsi über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläga Anschließend erfolgt die WahL Bürgerinformationlßürgerbetelligung: ] Ja In Form von: ] Pressemitteilung ] Ausführliche Informationen auf der Internetseite (Pläne/Hintergrundwissen etc) ] Information an Anwohner/Anwohnerinnen bzw. Betroffenen ] Info Veranstaltung ] Bürgerbeteiligung Nein Begründung: Beschluss des Ortschaftsrats: Finanzierung: Seite 1
2 Begründung: Sachverhalt: Im Zusammenhang mit dem Ausscheiden von aus dem Gemeindera, sollten in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 184 Juli 2018 auch die Ausschüsse und sonsfigen Gremien neu besetzt werden, Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat zur damaligen Sitzung folgenden Besetzungsvorschlag eingereicht: Gremium bisher "GU: VKSS-Ausschuss Frau Ebbecke Frau Ebbecke Frau Celik Frau Celik T+U Ausschuss Frau Lacheneuer Herr Hecker Schulbeirat Verbandsversammlung Musikschule Frau Merkel Grau Vertretung: Frau Ebbeer Frau Merkel Grau Frau Ebbecke Vertretung: Frau Lachenauer Frau Lachenauer Verbandsversammlung AHW Herr Hecker Eine Einigung über die Besetzung der Ausschüsse konnte allerdings nicht erzielt werden. Es wurde kein Beschluss gefasst, die Besetzung der Ausschüsse wurde auf die nächste Sitzung des Gemeinderates verschoben. Die Durchfühan einer Wahl noch in der Juli-Sitzung war nich möglich, da dieser Punkt nicht auf der Tagesordnung stand und zuvor auch seitens der Gemeinderäte'innen Wahlvorschläge eingereicht werden müssen. Nachdem nun keine Einigung zustande gekommen ist, 40 Abs. 2 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (Gem0) vor, dass die Mitglieder der beschließenden Ausschüsse dann per Wahl bestimmt werden. Das Durchführen der Wahl ist notwendige Folge der Nichteinigung über die Besetzung der beschließenden Ausschüsse. Insofern bedarf es hier vorab keines grundsätflichen (Mehrheits-)Beschlusses über eine Neubildung der Ausschüsse mehn Offen war in der Juli-Sitzung noch die Frage, ob es überhaupt möglich ist, den Ausschuss für Technik und Umwelt neu zu besetzen, da hier kein Mitglied war, sondern nur Stellvertreterin und es für den Wechsel der Besetzung hier ggf. keinen Grund gibt. Der Gemeinderat kann auch in den Zeiträumen zwischen Wahlen hinsichtlich der Bildung und Zusammensetzung von Ausschüssen Enßcheidungen treffen. Diese dürfen allerdings nicht willkürlich sein. Anlass für die Neubesetzung der Ausschüsse und sonstigen Gremien is hier letztlich das Ausscheiden von aus dem Gemeinderat. Dies hat zur Folge, dass sie auch nicht mehr als Stellvertreterin im Ausschuss für Technik und Umwelt zur Verfügung steht Insofern besteh hinsichflich der vom Gemeinderat bestellten Stellvertreter'innen eine personelle Lücke, was auch aus Sicht des Regierungspräsidiums Karlsruhe (Kommunalaufsicht) durchaus eine Begründung für eine Neubesetzung ist. Seite 2
3 ...ooooooflo Bei der Besetzung der Ausschüsse nach der Kommunalwahl 2014 in der öffentlichen Siuung des Gemeinderates am wurde als Stellvertreterin für den Aus schuss für Technik und Umwelt benannt. (Auszug aus der Niederschrifl vom ): Ausschuss für Technik und Umwelt: Eger, Britta (Grüne) Merkel Grau, Susanne (Grüne) Veits, DE Gerhard (Grüne) Deschner, Klaus (CDU) Hilswicht, Jutta (CDU) Markmann, Karl-Heinz (CDU) Rothenhöfer, Klaus (SPD) Ziehensack, Richard (SPD) Schindler, Michael (FWV) Zeier Dr. Fritz (FWW Bekyigr't, Orhan (WGF/AWL) Goldschmidt, Warner (WGF/AWL) Innerhalb der Fraktion/Zählgemeinschaft kann Jede/4 Jede/-n vertreten. (Grüne: 1. Katharina Ebbecke, 24 Anna-Lena Gefäller, 3. Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr CDU: 1, Michael Kleinjans 2. Werner Philipp, 3. Adrian Seid/er SPD: 1. Sonja Hut/7, 2, Eckharr Kamm, 3, Adrian Klare FWV: 1. Helmuf Pfeifer, 2. Fritz Sandritter AWL/WGF: 1. Beate Klein, 2. Stefan Seewäster) Hinzu kommt, dass es in den letzten zwei Jahren drei Wechsel innerhalb der Fraktion Bünd nis 90/Die Grünen gegeben hat (DL Schmidt Eisenlohr im Män 2016, Frau Eger im Januar 2018 und nun im Juli 2018) was auch eine Neuorganisation der Gremienbesetzung innerhalb der Fraktion rechtfertigen kann. Der Gemeinderat bestellt die stimmberechtigten Mitglieder der beschließenden Ausschüsse widerruflich durch Wahl aus seiner Mitte (5 40 Abs.1 S. 2 Gem0). Es wird davon ausgegan gen, dass über die Zusammenseüung in der Regel Einigung elzielt wird, und zwar in dem Sinne. dass die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen im entspre chenden Verhältnis auch in den Ausschüssen zum Zuge kommen..einigung im Sinne von 5 40 Abs. 2 GemO bedeutet, dass alle anwesenden Stimmberechtigten (einschließlich Ober bürgermeister) zustimmen müssen, es also keine Gegenstimme und auch keine Enthaltung geben darf. Eine Einigung setzt stets eine aktive Mitwirkung voraus. Nach der Kommunalwahl 2014 wurde analog der Sitzverteilung im Gemeinderat per Einigung folgende Sitzverteilung für die beschließenden Ausschüsse festgelegt: CDU Grüne SPD FWV WGF/AWL 12 Sitze: 3 Sitze 3 Sitze Sitze 2 Sitze Seite 3
4 Üblicherweise werden die Ausschüsse jedoch so besetzt, dass man sich an der Sitzverteilung lm Gemeinderat (s.o ) orientiert und die Fraktionen/Wählervereinigungen auf dieser Grundlage Vorschläge für die personelle Besetzung derjeweiligen Ausschüsse machen, welche dann von den übrlgen Fraktionen/Wählergemeinschaften so akzeptiert werden (also per Einigung). Diese Praxis sollte aus der Sicht der Verwaltung unbedingt so weiter beibehalten werden. Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung auch im Hinblick auf die bereits im Mai 2019 stattfindenden Kommunalwahlen erneut vor, die Ausschüsse durch Einigung zu besetzen. Wahlvelfahren: (sofern keine Einigung zustande komm( und gewäth werden muss) Kommt es allerdings bei der personellen Bese!zung zu keiner Einigung, werden die Vertre (er'innen der Ausschüsse von den Gemeinderäten'innen aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt, Wird nur ein gültiger oder gar kein Wahlvorschlag eingereicht, findet Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber'innen statt. Es dürfen nach 5 40 Abs. 2 GemO nur die Gemeinderäte'innen wählen, nich( jedoch der Oberbürgen'neister. Verhältniswahl bzw. Mehrheitswahl?» Zur Einreichung von Wahlvorschlägen ist 'ede'r Gemeinderat'rätin berechtigt, nicht qur die FraktionenNVählervereinigungen (5 10 Durchführungsverordnung Gem0) Ublicherwelse reichtjedoch jede Fraktion bzw. Wählervereinigung einen Wahlvorschlag ein. Es gibt keine Vorschrift, wie viele Bewerber'innen auf einem Wahl vorschlag aufgeführt werden können Es kann die doppelte Zahl der zu wählenden Mi(glieder aber auch weniger aufgenommen werden, Jede'r Bewerber'in kann nur auf einem Wahlvorschlag aufgeführt werden. 0 Dabei sind die Gemeinderä e'innen {@ an die Mitglieder seiner/ihrer Gruppierung gebunden. Ein Wahlvorschlag kann auch Gemeinderä(e'innen von verschiedenen PaneienNVählervereinigungen enthalten. Es besteht volle Koalitionsfreiheit Deshalb kann bei einer Wahl die oben genannte Sitzvertellung nicht garantiert werden.. Ein Zeitpunkt, zu dem die Wahlvorschläge eingereicht werden müssen, ist in der Gern0 nicht festgelegt. 0 Der Gemeinderat entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge und stelh das Wahlergebnis fest.. Findet Verhältniswahl statt, hatjeder'r Gemeinderat'rätin eine Stimme, die er/sie auf den Wahlvorschlag insgesam abgibt, Verhältniswahl findet statt, wenn mehr als ein Wahlvorschlag eingereicht wird.. Bei Verhältniswahl gelten nach 5 10 Abs, 3 der DVG Gem0 für die Veneilung der Sitze auf die Wahlvorschläge die Bestimmungen für die Wahl des Gemeinderates entsprechend Damit ist die maßgebliche Vorschrift für die 25 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz und den ist das Höchstzahlverfahren nach Sainte- Lagué/Schepers vorgegeben,. Für die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Bewerber'innen eines jeden Wahlvorschlages ist die Reihenfolge der Benennung im Wahlvorschlag maßgebend. Bei Mehrheitswahl (wenn kein oder nur ein Wahlvorschlag eingereicht wird) hat jede'r so viele Stimmen wie Mitglieder zu wählen sind, also 12.. Findet Mehrheitswahl statt sind die Bewerber innen mit den höchsten Stimmenzahlen in der Reihenfolge dieser Zahlen gewählt, Seite 4
5 ' Um die Wahlvorschläge rechtzeitig vor der Sitzung des Gemeinderates prüfen zu können, müssten diese bis Mittwoch, den bei der Vennaltung-Geschäftsstelle des Gemeinderates eingereicht werden. Es muss jeweils ersichtlich sein, wer den Wahlvorschlag eingereicht hat. Der Gemeinderat entscheidet zunächst über die Zulassung der Wahlvorschläge, dann erfolgt die Wahl und anschließend die Feststellung des Wahlergebnisses. Die Verwaltung geht davon aus, dass unabhängig davon die Besetzung der weiteren Gremien, aus welchen ausgeschieden ist, wie von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagen, umgesetzt werden kann:. Schulbeirat,. Verbandsversammlung Musikschule. Verbandsversammlung AHW Die übrigen Gremien bleiben unverändert:. Ständiger Umlegungsausschuss,. Gemeinsamer Ausschuss Wiesloch-Dielheim,. Gemeinsamer Ausschuss Wiesloch-Walldorf,. Palatin-Beirat,. Verbandsversammlung Zweckverband Bahnhof Wiesloch-Walldorf,. Aufsichtsrat der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft,. VHS Vorstand,. VHS Mitgliederversammlung,. Kindergartenbeirat und. Integrativer Kindergarten Morgenthau ggmbh Beirat. /\fl Sachbearbeitende Fachgruppe: H Datum: [? Mitzeichnung durch FB: V Datum: Zustimmung Gleichstellungsstelle: 0 \ Datum: Zustimmung BM: Zustimmung OB: \ Datum: 3Ä UY.!(}? Datum:] 4, d'/_ 73" Seite 5
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