Tagesordnungspunkt: Festsetzung der übrigen Abgaben und Steuersätze

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1 STADT WIESLOCH FBL 2 / FGL 2.11 / Allgemeine Finanzwirtschaft 2.11 /Peter Bühler Tel.: Vorlage Nr. 159/2014 Aktenzeichen: Tagesordnungspunkt: Festsetzung der übrigen Abgaben und Steuersätze Beratungsfolge: Ortschaftsrat Schatthausen öffentlich Ortschaftsrat Baiertal öffentlich Ausschuss für Verwaltung, Kultur, Sport und Soziales öffentlich Gemeinderat öffentlich Vorangegangene Beratungen: Vorschlag der Verwaltung: Der Arbeitspreis bei der Nahwärmeversorgung Wärmegebiet Sofienstraße" wird ab dem auf 89 Euro pro Megawattstunde festgesetzt. Die übrigen Abgaben und Steuersätze werden zum nicht verändert. Bürgerinformation/Bürgerbeteiligung: E Ja In Form von: LII Pressemitteilung 3 Ausführliche Informationen auf der Internetseite (Pläne/Hintergrundwissen etc) E Information an Anwohner/Anwohnerinnen bzw. Betroffenen EI Info-Veranstaltung EI Bürgerbeteiligung durch: El Nein Begründung: Beschluss des Ortschaftsrats: Finanzierung: Seite 1

2 Begründung: Benutzungs- und Verwaltungsgebühren Für die Frischwassergebühr bzw. Schmutz- und Niederschlagswassergebühren liegen eigene Vorlagen mit entsprechender Kalkulation vor. Weiterhin liegt eine eigene Vorlage für die Festsetzung der Freibadgebühren ab der Badesaison 2015 vor. Die Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung erfolgte zum bzw. die erste Änderung zum Nahwärmeversorgung Die Vorkalkulation für das Jahr 2015 auf Grund der Hochrechnung für das Jahr 2014 ergab bei einer durchschnittlichen Abgabemenge von Megawattstunden einen kostendeckenden Arbeitspreis von 88,57 Euro pro Megawattstunde. Da aktuell bei der Nahwärmeversorgung ein Verlustvortrag besteht, sollte der Arbeitspreis von 87 Euro pro Megawattstunde auf 89 Euro pro Megawattstunde festgesetzt werden. Nachfolgend wird ein Überblick über die übrigen Abgaben und Steuern vermittelt. Der Gemeinderat wird gebeten, diese in ihrer Höhe zu bestätigen. Bestattungsgebühren Die erste Änderung der Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung wurde vom Gemeinderat am beschlossen und trat am in Kraft. Benutzungsgebühren für die Stadtbibliothek Durch die Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek vom wurden erstmals Benutzungsgebühren eingeführt. Eine Gebührenanhebung wurde im Rahmen der Haushaltskonsolidierung im Jahr 2011 beschlossen und zum umgesetzt. Hiernach wurde die Jahresgebühr für Erwachsene auf 12 Euro (vorher 10 Euro), die Partnerkarte auf 18 Euro (vorher 15 Euro) und die Tageskarte auf 2 Euro (vorher 1,50 Euro) festgesetzt. Am kam hier noch die Metropolkarte mit einem Gebührensatz von 20 Euro hinzu. Ab dem steht als neuer Service in der Stadtbibliothek Wiesloch die digitale Ausleihe (Onleihe) zur Verfügung. Die Gebühreneinnahmen betrugen im Jahr Euro, im Jahr Euro und im Jahr Euro. Bis Mitte Oktober 2014 gingen Euro ein. Kindergarten-Elternbeiträge Die Fortschreibung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2014/2015 wurde am 15. Mai 2013 durch den Gemeinderat beschlossen. Ablösung der Stellplatzpflicht Der Beitrag für die Stellplatzablösung wurde auf Euro festgesetzt. Eine Ablösung ist nur noch für das Gewerbe möglich. Seite 2

3 Sondernutzungsgebühren Die Satzung über die Sondernutzungsgebühren wurde zum geändert und die Gebühren neu gefasst. Parkgebühren Der Gemeinderat hat am die Parkgebühren von Montag bis Freitag von 0,60 Euro auf 0,70 Euro erhöht und weiterhin beschlossen, dass an Samstagen keine Parkgebühren mehr erhoben werden. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung im Jahr 2010 wurden die Parkgebühren nochmals um 0,10 Euro pro Stunde erhöht. Mit einer separaten Vorlage wird die Erhöhung der Nutzungsentgelte im City-Parkhaus für die bestehenden Dauerparkertarife um jeweils fünf Euro pro Monat ab dem vorgeschlagen. Weiterhin wird über eine Erhöhung der sonstigen Parkgebühren diskutiert. Wochenmarktgebühren Die Wochenmarktsatzung wurde zum neu gefasst und die Gebühren entsprechend angepasst. Steuern Grundsteuer Der Grundsteuer A wurde im Rahmen der Haushaltskonsolidierung eine Erhöhung der Grundsteuer A von bisher 255 v. H. ab dem auf 345 v. H. beschlossen. Bei der Grundsteuer B wurde im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ebenfalls eine Erhöhung von bisher 350 v. H. ab dem auf 370 v. H. beschlossen. Zehn Prozentpunkte entsprechen bei der Grundsteuer B einem Steueraufkommen von rund Euro. Der Landesdurchschnitt im Jahr 2013 betrug bei der Grundsteuer A 354 v. H. und bei der Grundsteuer B 385 v. H. Gewerbesteuer Der Gewerbesteuerhebesatz wurde letztmals zum von 355 v. H. auf 360 v. H. angehoben. Der Landesdurchschnitt liegt bei 366 v. H. Zehn Prozentpunkte entsprechen einem Steueraufkommen von ca Euro. Hundesteuer Die Hundesteuer wurde zum angehoben und beträgt 87 Euro pro Ersthund. Für den zweiten und jeden weiteren Hund erhöht sich dieser Steuersatz auf das Doppelte. Der Landesdurchschnitt der Städtegruppe B betrug im Jahr Euro für den Ersthund und 184 Euro für den Zweithund. Seite 3

4 Vergnügungssteuer Die Vergnügungssteuersatzung wurde zum neu gefasst und dabei auf die alleinige Bruttokassenabrechnung umgestellt. Die Satzung sieht einen Steuersatz in Höhe von 20 % vor. Zweitwohnungssteuer Die Zweitwohnungssteuer wurde zum eingeführt. Der Steuersatz beträgt 6,60 Euro pro Quadratmeter. Bei der Einführung zum erfolgten 60 Ummeldungen vom Zweitwohnsitz zum Erstwohnsitz. Inzwischen melden sich rund 20 Personen im Jahr auf Grund der Veranlagung zur Zweitwohnungssteuer zum Erstwohnsitz um. Im Jahr 2013 wurden Euro vereinnahmt. Bis Mitte Oktober 2014 gingen Euro ein. Die Kalkulation des Wärmepreises für das Jahr 2015 und eine Aufstellung über die Steuerbzw. Gebühreneinnahmen ab dem Jahr 2009 ist beigefügt. Sachbearbeitende Fachgruppe: 34 Handzeichen: Datum:.2 3 Ap, Mitzeichnung durch FB: Handzeichen: Datum: Zustimmung Gleichstellungsstelle: Handzeichen: Datum: Zustimmung BM: Zustimmung OB: Handzeichen: Handzeichen: Datum: Datum: Y,D.4r 2.3 ZO At Seite 4

5 Anlage Berechnung der Wärmepreise für das Jahr 2015 "Wärmegebiet Sofienstraße" Haushaltsplanung 2015 Haushaltsplanung 2014 Rechnungsergebnis 2013 Sofienstr. Abschreibungen - Jahresbetrag Stromerlöse mit innerbetriebl. Ertr./ Aktivierte Eigenleistungen , ,06 E Sonstige Erträge Auflösung Ertrags- Kapitalzuschüsse Jahresbetrag Zinsen Betriebs- / Wartungskosten Personalkosten Stromkosten Verwaltungskosten Brennstoffkosten Wärmeankauf Gesamtkosten , , , , , , ,42 Grundpreis Leistungspreis 1.220x16,75 /kw durch Arbeitspreis zu decken Gesamtkosten : , , , ,01 88,57 86, , , kostendeckender Arbeitspreis kostendeckender Arbeitspreis ,50 kostendeckender Arbeitspreis Mwh 2000 Mwh / /2013 neuer Preis 89,00 neuer Preis 87,00 alter Preis 87,00 alter Preis 87,00 Wärmepreisberechnung 2015.xls

6 Gebührenart Ist 2009 Ist 2010 Ist 2011 Ist 2012 Ist 2013 Plan 2014 Ist 01-10/2014 Frischwassergebühr , , , , , , , mit VZ 141/2014 Abwassergebühr , , % , , _... Freibadgebühren , , , , , , , mit VZ 1.11/2014 ohne Gebührenausgleichsrückstellung Bestattungsgebühren , , % , , ,68 Benutzungsgebühren Stadtbibliothek , , , , , ,09 Kindergarten Schatthausen Eltembeitage , , , , , ,00 Parkgebühren , , Jahresverantagung TG Palatin Wochenmarktgebühren 7191, , , , , , ,50 Grundsteuer ee) , , , , , ,,,, ahremummen Gewerbesteuer , , , e Vergnügungssteuer , , , , , ahressummen ,90. ahressummen (Zunahme der Spielgeräte) Hundesteuer , , , , ahressummen Zweitwohnungeeuer 6.259, , , ahressummen Gemeindeanteil an Einkommensteuer , , , , , , ,29, 1.11/2014 Gesamtsumme: , , , , , , ,77

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