Teil III Anlagen zum Managementplan

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1 Teil III Anlagen zum Managementplan Die Ergebnisse der Untersuchungen (Abgrenzung der LRT und Habitatflächen sowie Bewertungen) werden in den Karten 2a (LRT) und 2b (Arten des Anhangs II) sowie in den Bewertungstabellen (LRT und Arten) dargestellt (siehe Kapitel I.3). Die entsprechenden Shape- Dateien werden dem Auftraggeber übergeben. Die im Rahmen der Managementplanung vorgesehene öffentliche Veranstaltung wurde vom Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe einberufen und unter fachkundiger Leitung eines Moderators geleitet. Die Protokolle der Veranstaltungen werden dem Managementplan angefügt. Der Beteiligungs- und Abstimmungsprozess zum Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE Goldensee, Mechower, Lankower und Culpiner See (MV) erfolgte durch: Schriftliche Information betroffener Behörden und Interessenvertreter über den Beginn der Managementplanung Schriftliche Information betroffenen Gemeinden über den Beginn der Managementplanung Bekanntmachung über den Beginn der Managementplanung auf der Homepage des Biosphärenreservatsamtes Schaalsee-Elbe ( Schriftliche Information des NABU M-V und des BUND M-V über den Beginn der Managementplanung Ortsübliche Bekanntmachung der Gemeinden Kneese und Roggendorf über den Beginn der Managementplanung auf der Homepage des Amtes Gadebusch Ortsübliche Bekanntmachung der Gemeinden Dechow und Schlagsdorf über den Beginn der Managementplanung auf der Homepage des Amtes Rehna Sitzung der begleitenden Arbeitsgruppe zu Grundlagen und Maßnahmenplanung im Gebiet mit dem Forstamt Radelübbe, der unteren Wasserbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg, dem Kreisbauernverband Nordwestmecklenburg, der Gemeinde Dechow, dem Zweckverband Schaalsee- Landschaft, dem Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe und dem Büro biota Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH Ortsübliche Bekanntmachung der Gemeinden Dechow und Schlagsdorf über die öffentliche Infoveranstaltung am auf der Homepage des Amtes Rehna Ortsübliche Bekanntmachung der Gemeinden Kneese und Roggendorf über die öffentliche Infoveranstaltung am auf der Homepage des Amtes Rehna 1

2 Vorstellung des Grundlagenteils auf der Homepage des Biosphärenreservatsamtes Schaalsee-Elbe ( Öffentliche Infoveranstaltung zur Managementplanung im Dorfgemeinschaftshaus Dechow Einstellung Protokoll und Präsentation zur Öffentlichkeitsveranstaltung am auf der Homepage des Biosphärenreservatsamtes Schaalsee- Elbe ( Vorstellung des Entwurfes des Managementplanes auf der Homepage des Biosphärenreservatsamtes Schaalsee-Elbe ( Schriftliche Information betroffener Behörden und Interessenvertreter über den Entwurf des Managementplanes Schriftliche Information der betroffenen Gemeinden über den Entwurf des Managementplanes Folgende Protokolle werden dem Anhang hinzugefügt: Protokoll der Arbeitsgruppensitzung vom Protokoll der öffentlichen Veranstaltung vom Nachfolgend ist in der Tabelle 24 die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aufgeführt. 2

3 Tabelle 1: Dokumentation der Beteiligung Stellungnehmender/ Datum Kapitel, Seite Stellungnahme (Originaltext) Ergebnis Begründung Die Information über den Planungsbeginn wurde mit einem Schreiben für die Gebiete DE Braken, DE Goldensee, Mechower, Lankower und Culpiner See (MV), DE Schönwolder Moor und DE Testorfer Wald und Kleingewässerlandschaft an die Träger Öffentlicher Belange versendet. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belage betrafen überwiegend mehrere dieser FFH-Gebiete, so dass auch eine gemeinsame Abwägung der eingegangenen Hinweise erfolgte. Die Behandlung der Hinweise ist als Anlage 1 beigefügt. Im Rahmen der Vorbereitung der Öffentlichkeitsveranstaltung am wurde durch die Gemeinde Kneese über das Amt Gadebusch eine gesonderte Stellungnahme abgegeben. Amt Gadebusch für die Gemeinde Kneese / keine Berücksichtigung der Hinweise Die bestehende Badestelle in Dutzow ist nicht Bestandteil des FFH-Gebietes DE Darüber hinaus erfolgt eine Darstellung vorhandener Nutzungen unter Berücksichtigung des Kartenmaßstabes von 1: Eine Anpassung der FFH-Gebietsgrenzen ist gemäß Fachleitfaden Managementplanung für Natura Gebiete in MV nicht Gegenstand der laufenden Managementplanung. Die Ortslage von Goldensee ist nicht Bestandteil des FFH- Gebietes DE Durch die vorliegende Managementplanung wird für den Bereich der Gemeinde Kneese keine Einschränkung der bisher zulässigen Bade- und Angelnutzung ausgewiesen. 3

4 Stellungnehmender/ Datum Herr Jens Altmann, Teilnehmergemeinschaft Flurneuordnungsverfahren Dechow / Frau Kerstin Lehniger, Landesforst Mecklenburg- Vorpommern Kapitel, Seite Stellungnahme (Originaltext) Ergebnis Begründung Wir haben den FFH-Managementplan in der letzten Vorstandssitzung der Teilnehmergemeinschaft des Flurneuordnungsverfahrens erörtert. Es gibt insbesonsichtigung der keine Berückdere im Raum Groß Thurow zwei geplante Maßnahmen, die Teil der Neugestaltungsgrundsätze und der Maßnahmenplanung werden sollen. Hinweise 1) Zum einen handelt es sich um die Zuwegung der Badestelle am Goldensee, Gemarkung Groß Thurow, Flur 4, Flurstück 39. Die Planung sieht vor das vorhandene Kopfsteinpflaster zu erhalten und die vorhandenen Schäden zu beheben. 2) Zum anderen handelt es sich um ein Teilstück des ehemaligen Kolonnenweges unterhalb der Alten Schule. Dieser soll primär für touristische Zwecke in wassergebundener Bauweise für Fußgänger auf einer Länge von etwa 300 Meter ausgebaut bzw. erhalten werden. Der LRT 3140 liegt im Norden und Osten des Mechower Sees auf Waldfläche keine Berücksichtigung des und ist auch dort teilweise mit der Maßnahme S002 belegt worden. Auch wenn das Flurstück sich im Eigentum des Zweckverbandes befindet so handelt es sich Hinweises doch um Wald und dieser unterliegt dem LWaldG. Durch die Erneuerung der Zuwegung zur Badestelle bzw. der Ausbau des ehemaligen Kolonnenweges werden keine LRT oder Habitate von Arten des Anh. II beeinträchtigt. Im Zuge der Digitalisierung hat das beauftrage Büro den standorttypischen Gehölzsaum entsprechend der Biotopkartieranleitung in die LRT- Fläche integriert. In der Karte 3a wird die Maßnahme S009_1 dargestellt. Diese Maßnahme findet Berücksichtigung des Hin- in der Waldfläche statt und es gibt laut Karte 2a dort keinen Lebensraumtyp. Die Maßnahmenbeschreibung "Erhalt des Wasserstandes" wird von der Landesforst weises M-V mitgetragen. Bitte sprechen Sie das Forstamt darauf an, dass das im Luftbild noch sehr gut erkennbare Großseggenried als Nichtholzboden ausgewiesen werden soll. Nur so können Sie dauerhaft garantieren, dass event. Baumaufwuchs auch unproblematisch entnommen werden. Gegenwärtig gehört das Großseggenried zur bestockten Waldfläche. Die Maßnahme S009_1 dient dem Erhalt eines Windelschneckenhabitats und ist in seinem Zustand zu erhalten. Es wird in der Maßnahmentabelle darauf hingewiesen, dass die Forst zu beteiligen ist. Ähnlich wie beim Mechower See ist auch das Ostufer des Goldensees Wald und wurde mit dem 3150 belegt. Auch hier handelt es sich um Wald nach LWaldG. keine Berücksichtigung des Hinweises s.o. 4

5 Stellungnehmender/ Datum Kapitel, Seite Stellungnahme (Originaltext) Ergebnis Begründung Herr Rico Greger, Gemeinde Roggendorf keine Berücksichtigung der Hinweise Durch die Instandsetzung des vorhandenen Weges werden keine LRT oder Habitate der Arten Anh. II FFH-RL beeinträchtigt. Im Rahmen der Planung wurden keine Maßnahmen formuliert, die die Aufgabe der offiziellen Badestellen oder Liegewiese betreffen. Durch den geplanten Ausbau des ehemaligen Kolonnenweges werden keine LRT oder Habitate der Arten Anh. II FFH-RL beeinträchtigt. Das Vorhandensein von Lebensraumtypen oder Habitaten von Arten des Anh. II FFH-RL führt nicht grundsätzlich zu einem Betretungsverbot von Wegen. Im vorliegenden Managementplan wurde kein Verbot der Betretbarkeit von Wegen ausgewiesen. Das Betreten von Wegen bzw. des Landschaftsraumes ist durch bestehende Gesetze (StrWG- M-V, BNatSchG, NatSchAG M-V) und der Biosphärenreservats-verordnung geregelt. 5

6 Stellungnehmender/ Datum Herr Olaf Blietz, Bergamt Stralsund Kapitel, Seite Stellungnahme (Originaltext) Ergebnis Begründung Kenntnisnahme Herr Bernhard Holz, Gemeinde Dechow, - keine Berücksichtigung der Hinweise Eine Anpassung der FFH- Gebietsgrenzen ist gemäß Fachleitfaden Managementplanung für Natura Gebiete in MV nicht Gegenstand der laufenden Managementplanung. Das Vorhandensein von Lebensraumtypen oder Habitaten von Arten des Anh. II FFH-RL führt nicht grundsätzlich zu einem Betretungsverbot von Wegen. Im vorliegenden Managementplan wurde kein Verbot der Betretbarkeit von Wegen ausgewiesen. Das Betreten von Wegen bzw. des Landschaftsraumes ist durch bestehende Gesetze (StrWG- 6

7 Stellungnehmender/ Datum Kapitel, Seite Stellungnahme (Originaltext) Ergebnis Begründung M-V, BNatSchG, NatSchAG M-V) und der Biosphärenreservatsverordnung geregelt. 7

8 Anlage 1 Auswertung Hinweise der TÖB-Beteiligung im Rahmen der Bekanntmachung vom Lfd Nr. TÖB aufgefordert mit Schreiben vom Frist bis Antwort mit Schreiben vom Bemerkung 1 Landkreis Nordwestmecklenburg Fachdienst Bauordnung Planung Per 2 Landkreis Nordwestmecklenburg Untere Wasserbehörde 3 Landkreis Nordwestmecklenburg Untere Naturschutzbehörde Landkreis Ludwigslust-Parchim Landkreis Ludwigslust-Parchim Fachdienst Natur- und Umweltschutz 6 Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern 7 Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg 8 Landesforst Mecklenburg-Vorpommern -Anstalt des öffentlichen Rechts- 9 Landesforst Mecklenburg-Vorpommern Frau Lehniger Per Per Forstamt Radelübbe Forstamt Grevesmühlen Wasser- und Bodenverband Boize-Sude-Schaale

9 Lfd Nr. TÖB aufgefordert mit Schreiben vom Frist bis Antwort mit Schreiben vom Bemerkung 13 Wasser- und Bodenverband Stepenitz-Maurine 14 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Ludwig-Bölkow-Haus 15 Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg 16 Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.v. 17 Naturschutzbund Deutschland Landesverband Mecklenburg-Vorpommern 18 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. 19 Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. 20 Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. 21 Kreisbauernverband Nordwestmecklenburg e.v. 22 Kreisbauernverband Ludwigslust e.v. Nordwestmecklenburg e.v. 23 Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e.v. 24 Tourismusverband Mecklenburg-Schwerin e.v per Dokument tlw. Defekt, neues Dokument wird jedoch nicht übersendet Bergamt Stralsund

10 Lfd Nr. TÖB aufgefordert mit Schreiben vom Frist bis Antwort mit Schreiben vom Bemerkung 27 Gemeinde Lüttow-Valluhn über Amt Zarrentin Gemeinsame Stellungnahme der Stadt 28 Stadt Zarrentin über Amt Zarrentin Zarrentin und der Gemeinde Lüttow- Valluhn 29 Gemeinde Roggendorf über Amt Gadebusch Gemeinde Kneese über Amt Gadebusch Gemeinde Krembz über Amt Gadebusch Gemeinde Rögnitz über Amt Gadebusch Gemeinde Dechow über Amt Rehna Gemeinde Schlagsdorf über Amt Rehna Gemeinde Thandorf über Amt Rehna Gemeinde Utecht über Amt Rehna Privatperson

11 Nr. TÖB/Stellungnahme/Hinweise Ergebnis Begründung 1 Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung Zu 1: Kenntnisnahme Zu 2: Kenntnisnahme Zu 1: Im Bereich der FFH-Gebiete des Landkreises Nordwestmecklenburg liegen keine rechtskräftigen Bebauungsplane oder städtebaulichen Satzungen vor. Zu 2. Die Gemeinden wurden mit gleichen Anschreiben beteiligt. Zu 3: Kenntnisnahme 11

12 Nr. TÖB/Stellungnahme/Hinweise Ergebnis Begründung 2 Zu 1: Kenntnisnahme. Zu 1: Die Beteiligung der Behörde zur FFH Managementplanung erfolgte auf Grundlage der allgemeinen Gebietsbeschreibung. Konkrete Planungsunterlagen zu geplanten FFH-Maßnahmen liegen noch nicht vor. Zu 2: Teilweise Übernahme des Hinweises. Zu 3: Übernahme des Hinweises. Zu 2: Die Aussagen zu den Gewässern II. Ordnung werden zur Kenntnis genommen. Die zuständigen Wasser- und Bodenverbände werden in den Planungsprozess integriert. Zu 3: Sofern mit Maßnahmen eine Gewässerausbau bzw. eine Änderung von Wasserstandshöhen vorgesehen wird, ist ein gesondertes wasserrechtliches Genehmigungsverfahren bei der unteren Wasserbehörde zu beantragen. Bereits erfolgte Plangenehmigungen werden bei der weiteren Planung berücksichtigt. 12

13 Nr. TÖB/Stellungnahme/Hinweise Ergebnis Begründung 5 Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung Zu 1: Kenntnisnahme. Zu 2: Übernahme des Hinweises. Zu 2: Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Ludwigslust- Parchim wird in ihrem Zuständigkeitsbereich- FFH-Gebiet DE Testorfer Wald und Kleingewässerlandschaft- bei der weiteren Managementplanung berücksichtigt. 13

14 Nr. TÖB/Stellungnahme/Hinweise Ergebnis Begründung 6 Zu 1: Teilweise Übernahme des Hinweises. Zu 1: Die Aussage, dass eine fischereiliche Nutzung der Gewässer in den benannten FFH-Gebieten nicht bekannt ist und fischereiliche Belange nicht betroffen sind wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Maßnahmenerarbeitung werden alle Nutzer bzw. Betroffene in die Planung integriert. 14

15 Nr. TÖB/Stellungnahme/Hinweise Ergebnis Begründung 7 Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung Zu 1: Kenntnisnahme. Zu 2: Übernahme des Hinweises. Zu 2: Die raumordnerischen Ziele sowie Grundsätze werden bei der FFH-Managementplanung beachtet. Zu 3: Kenntnisnahme. Zu 4: Übernahme des Hinweises. Zu 4: Die raumordnerischen Ziele sind mit der FFH- Managementplanung vereinbar. Hinsichtlich der Grundsätze werden vorhandene Wege und Straßen in der Planung berücksichtigt. 15

16 Nr. TÖB/Stellungnahme/Hinweise Ergebnis Begründung 16

17 Nr. TÖB/Stellungnahme/Hinweise Ergebnis Begründung Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung Zu 5: Übernahme des Hinweises. Zu 5: Die raumordnerischen Ziele sowie die Grundsätze der Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms M-V (LEP) werden bei der FFH-Managementplanung beachtet. Die Durchführung der Managementplanung dient der Umsetzung des raumordnerischen Zieles für die FFH-Gebiete. Zu 6: Kenntnisnahme. Zu 6: Der abschließende Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 17

18 Nr. TÖB/Stellungnahme/Hinweise Ergebnis Begründung 10 Zu 1: Keine Berücksichtigung des Hinweises. Zu 1: Für die Wald-Lebensraumtypen wurde ein gesonderter Managementplan durch die Landesforst aufgestellt. Die vorliegende FFH-Managementplanung bezieht sich ausschließlich auf die Offenland-Lebensraumtypen. Dementsprechend können Aussagen zu Maßnahmen für Wald-Lebensraumtypen nicht berücksichtigt werden. 18

19 Nr. TÖB/Stellungnahme/Hinweise Ergebnis Begründung 12 Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung Zu 1: Kenntnisnahme. Zu 2: Kenntnisnahme. Zu 1: Sofern durch FFH-Managementmaßnahmen Gewässer 2. Ordnung betroffen sind, wird durch den Wasser- und Bodenverband Boize-Sude-Schaale eine differenzierte Stellungnahme auf Grundlage der Detailplanung abgegeben. Zu 2: Die allgemeine Aussage zum Gewässerrandstreifen wird zur Kenntnis genommen. Im Wasserhaushaltsgesetz wird eine Breite von 5 m benannt. Abweichende Festlegungen des Gewässerradstreifens sind jedoch möglich. 19

20 Nr. TÖB/Stellungnahme/Hinweise Ergebnis Begründung 13 Zu 1: Kenntnisnahme. Zu 2: Übernahme des Hinweises. Zu 3: Übernahme des Hinweises. Zu 4: Kenntnisnahme. Zu 1: Im Einzugsgebiet des WBV Stepenitz-Maurine befinden sich die FFH -Gebiete DE und DE Ein Gebiet mit Nummer DE gibt es nicht. Zu 2: Für die innerhalb des FFH-Gebietes DE Braken (nicht DE ) und des FFH-Gebietes DE liegenden Gewässer II. Ordnung wird die Unterhaltungspflicht des WBV Stepenitz-Maurine bei der weiteren Planung berücksichtigt, sofern Maßnahmen an diesen Gewässern vorgesehen werden. Zu 3: Der Wasser- und Bodenverband Stepenitz-Maurine wird bei der weiteren Managementplanung für die Gebiete DE und DE berücksichtigt. Zu 4: Der Hinweis zur Genehmigungsbehörde wird zur Kenntnis genommen. 20

21 Nr. TÖB/Stellungnahme/Hinweise Ergebnis Begründung Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung

22 Nr. TÖB/Stellungnahme/Hinweise Ergebnis Begründung 22

23 Nr. TÖB/Stellungnahme/Hinweise Ergebnis Begründung 15 Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung Zu 1: Kenntnisnahme. Zu 1: Die Aussage wird zur Kenntnis genommen. Zu den einzelnen Punkten siehe nachfolgende Behandlung. Zu 2: Teilweise Übernahme des Hinweises. Zu 2: Die Beteiligung von Nutzern und Eigentümern erfolgt gemäß Fachleitfaden Managementplanung für Natura 2000-Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern vom Juni Die Aussage, dass zum gegenwärtigen Stand keine Hinweise und Bedenken geäußert werden, wird zur Kenntnis genommen. Zu 3: Kenntnisnahme. Zu 3: Die Aussage zu den BOV Roggendorf und Utecht werden zu Kenntnis genommen. Es liegen keine Bedenken hinsichtlich der Integrierten ländlichen Entwicklung vor. 23

24 Nr. TÖB/Stellungnahme/Hinweise Ergebnis Begründung Zu 4: Übernahme des Hinweises. Zu 5: Übernahme des Hinweises. Zu 4: Sofern auf diesen Flächen Maßnahmen vorgesehen werden, wird der Hinweis in der Managementplanung berücksichtigt. Zu 5: Sofern Maßnahmen im Bereich des BOV Utecht vorgesehen werden, wird der Hinweis in der Managementplanung berücksichtigt. Zu 6: Übernahme des Hinweises. Zu 6: Das StALU Westmecklenburg ist bei allen weiteren Planungsschritten die die FFH-Gebiete Braken und Testorfer Wald und Kleingewässerlandschaft betreffen zu beteiligen. Zu 7: Kenntnisnahme. Zu 8: Kenntnisnahme. Zu 9: Kenntnisnahme. Zu 10: Kenntnisnahme. 24

25 Nr. TÖB/Stellungnahme/Hinweise Ergebnis Begründung Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung

26 Nr. TÖB/Stellungnahme/Hinweise Ergebnis Begründung 20 Zu 1: Kenntnisnahme. Zu 1: Bei den eingereichten Unterlagen handelt es sich um die Bekanntgabe des Beginns der FFH-Managementplanung und der Anfrage, ob Belange seitens der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald zu berücksichtigen sind. Es handelt sich nicht um eine konkrete Maßnahme. Dieser Sachverhalt wurde Herrn Rogga am telefonisch klargestellt. Im Telefonat wurde sich darauf verständigt, dass die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald im weiteren Verfahren berücksichtigt wird. 26

27 Nr. TÖB/Stellungnahme/Hinweise Ergebnis Begründung 25 Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung Zu 1: Kenntnisnahme. Zu 1: Die Aussagen des Bergamtes Stralsund werden zur Kenntnis genommen. Die FFH-Managementplanung zu den benannten Gebieten berührt nicht die Belang des Bergamtes Stralsund. Für den Bereich der FFH-Gebiete liegen keine Bergbauberechtigungen vor. 27

28 Nr. TÖB/Stellungnahme/Hinweise Ergebnis Begründung 27/ 28 Zu 1: Kenntnisnahme. Zu 2: Teilweise Übernahme des Hinweises. Zu 3: Keine Berücksichtigung des Hinweises. Zu 4: Teilweise Übernahme des Hinweises. Zu 1: Die getroffenen Aussagen zur gemeindlichen Betroffenheit und zur Abstimmung mit den Bürgermeistern von Zarrentin und Lüttow-Valluhn werden zur Kenntnis genommen. Zu 2: Der Landweg zwischen Zarrentin und Schadeland wird als vorhandene Nutzung bei der Erstellung des FFH- Managementplanes zum Gebiete DE berücksichtigt. Ziel der Managementplanung ist die Festlegung von Maßnahmen zum Erhalt der im FFH-Gebiet zu schützenden und vorkommenden Arten und Lebensraumtypen. Eine pauschale Freistellung der Unterhaltung bzw. auch des zukünftigen Ausbaus des Landweges ist im Rahmen der FFH-Managementplanung nicht möglich. Hier sind die gesetzlichen Regelungen zur Ermittlung der Betroffenheit des FFH- Gebietes maßgeblich. Durch die FFH-Managementplanung wird jedoch die Prüfung der Betroffenheit erleichtert, da die Erkenntnislage zu den Arten und Lebensraumtypen verbessert wird und (räumlich) konkrete Maßnahmen zum Erhalt der Arten und Lebensraumtypen im Konsens mit den betroffenen Landnutzern festgelegt werden. Die Ableitung der Maßnahmen berücksichtigt dabei auch wirtschaftliche Anforderungen sowie regionale und örtliche Besonderheiten. Zu 3: Eine pauschale Freistellung der Planung und Umsetzung des Radweges nach Gudow von den Festlegungen und Maßnahmen des FFH-Managementplanes kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen. Hierzu sind die Auswirkungen im Rahmen der konkreten Wegeplanung zu prüfen. Die Festlegung von FFH-Maßnahmen erfolgt mit den betroffenen Landnutzern. Durch die FFH- Managementplanung wird darüber hinaus die Beurteilung einer möglichen Betroffenheit von Vorhaben erleichtert. Zu 4: Die vorhandenen Wander- und Radwege werden als Bestandsnutzung in der Managementplanung berücksichtigt. Die Festlegung von FFH-Maßnahmen orientiert sich an den Zielen des Netzes Natura Die Ableitung der Maßnahmen berücksichtigt aber auch wirtschaftliche Anforderungen sowie regionale und örtliche Besonderheiten. Dadurch wird unter anderem ökonomischen und freizeitbedingten Erfordernissen Rechnung getragen. 28

29 Nr. TÖB/Stellungnahme/Hinweise Ergebnis Begründung Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung Zu 5: Teilweise Übernahme des Hinweises. Zu 5: Die Abstimmung von Maßnahmen erfolgt konsensorientiert mit betroffenen Eigentümer und Nutzern sowie im Rahmen von Arbeitsgruppen vor der Fertigstellung des FFH-Managementplanes. Weiterhin wird der Managementplan im Internet veröffetnlicht 29

30 Nr. TÖB/Stellungnahme/Hinweise Ergebnis Begründung 33 Zu 1: Keine Berücksichtigung des Hinweises. Zu 1: Eine Überprüfung bzw. auch Änderung der FFH- Gebietsabgrenzungen ist gemäß Fachleitfaden Managementplanung für Natura-2000 Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern nicht vorgesehen. Zu 2: Keine Berücksichtigung des Hinweises. Zu 2: Nicht zu berücksichtigen. Eine denkmalpflegerische Unterschutzstellung ist nicht Gegenstand der FFH-Managementplanung. Zu 3: Teilweise Übernahme des Hinweises. Zu 3: Vorhandene Wege und Straßen werden in der Managementplanung berücksichtigt. Ebenso sind denkmalpflegerische Aspekte bzw. entsprechende gesetzliche Regelungen zu beachten. Der Landkreis Nordwestmecklenburg wurde als untere Denkmalschutzbehörde zur Stellungnahme aufgefordert. Zu 4: Kenntnisnahme. 30

31 Nr. TÖB/Stellungnahme/Hinweise Ergebnis Begründung Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung Zu 1: Keine Berücksichtigung des Hinweises. Zu 1: Die Abgrenzung und Ausweisung des FFH-Gebietes DE ist bereits erfolgt. Die Anpassung von Grenzen ist gemäß Fachleifaden Managementplanung für Natura-2000-Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern kein Ziel der Managementplanung. Zu 2: Keine Berücksichtigung des Hinweises. Zu 2: Die Ausweisung von FFH-Gebieten erfolgte zum Schutz vorkommender FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Arten. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese in den Gebieten flächendeckend vorkommen müssen. Vielmehr ergeben sich auch weitere Gründe für die Einbeziehung von Flächen, z.b. die Pufferung von vorhandenen LRT, der Biotopverbund von LRT, das Entwicklungspotential oder die Lebensraumeignung für FFH-Arten usw.. Die Kartierung des LRT 6210 ist in der ehemaligen Ortslage Lankow nicht erfolgt. Jedoch konnte der LRT 6210 an anderer Stelle im FFH-Gebiet bestätigt werden. Der angesprochene Standort in der ehemaligen Siedlungslage Lankow ist teilweise als LRT 6510 Magere-Flachland- Mähwiesen ausgewiesen worden und besitzt unter anderem eine Bedeutung als Pufferzone zum Lankower See (LRT 31xx). Derzeit ist der LRT 6510 in einem schlechten Erhaltungszustand, so dass geeignete Pflegemaßnahmen zum Erhalt des LRT erforderlich sind. Das widerspricht nicht dem PEPL-Erhaltungsziel. Zu 3: Keine Berücksichtigung des Hinweises. Zu 3: Siehe nachfolgende Behandlung beim Schreiben vom

32 Nr. TÖB/Stellungnahme/Hinweise Ergebnis Begründung Übersichtsplan Zu 1. 32

33 Nr. TÖB/Stellungnahme/Hinweise Ergebnis Begründung Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung BfN-Erläuterungen Seite 1 zu 2. 33

34 Nr. TÖB/Stellungnahme/Hinweise Ergebnis Begründung BfN-Erläuterungen Seite 2 zu 2. 34

35 Nr. TÖB/Stellungnahme/Hinweise Ergebnis Begründung Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung Schreiben vom an das STAUN zu 3. Zur Teilfläche 1: Die Grenzziehung des FFH-Gebietes erfolgte unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten. Es erfolgten jedoch bereichsweise Anpassungen/Begradigungen. Die Einbeziehung von Flächen ohne LRT-Ausweisung ist zulässig und ergibt sich auch zwangsläufig durch die Berücksichtigung von Pufferflächen und nicht zusammenhängenden LRT-Teilflächen. Die Kartierung und Ausweisung der LRT Teilflächen widerspricht nicht dem PEPL-Erhaltungszielen. 35

36 Nr. TÖB/Stellungnahme/Hinweise Ergebnis Begründung Die Ausweisung des Naturschutzgebietes Der Ewige Teich ist mit der Verordnung (VO) vom (NP Schaalsee) unter Berücksichtigung der Änderungsverordnung (ÄVO) vom erfolgt. Die unterschiedlichen Lebensraumansprüche des Fischotters und der Rotbauchunke werden zur Kenntnis genommen und werden bei in der Kartierung und der Festlegung von Maßnahmen berücksichtigt. 36

37 Nr. TÖB/Stellungnahme/Hinweise Ergebnis Begründung Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung Für die die Rotbauchunke erfolgt im Rahmen der Managementplanung eine Kartierung, in der die tatsächliche Verbreitung der Art festgestellt wird. Die persönliche Einschätzung zur Agrarpolitik wird zur Kenntnis genommen. Durch das Vorkommen des LRT 6510 und angrenzend auch des LRT 31xx ist der Bereich des ehemaligen Dorfes Lankow zur Ausweisung als FFH-Gebiet geeignet. In der laufenden FFH- Managementplanung ist nach Vorgaben des Fachleitfadens Managementplanung für Natura-2000-Gebiete in Mecklenburg- Vorpommern keine Anpassung der FFH-Gebietsgrenzen möglich. 37

38 Nr. TÖB/Stellungnahme/Hinweise Ergebnis Begründung Zur Teilfläche 2: In der laufenden FFH-Managementplanung ist nach Vorgaben des Fachleitfadens Managementplanung für Natura-2000-Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern eine Anpassung der FFH- Gebietsgrenzen nicht vorgesehen. Darüberhinaus schließen sich der Wanderweg am Mechower See und FFH-Gebiet nicht aus. Der Weg vom Parkplatz bis zum Aufgang zum Grenzhus/Außenanlage wird auch weiterhin als Wanderweg ausgewiesen. 38

39 IV. Karten 1a Aktueller Zustand, Planungen 1b Schutzgebiete 2a- Blatt 1 Lebensraumtypen 2a- Blatt 2 Lebensraumtypen 2b- Blatt 1 Habitate der Anhang II Arten 2b- Blatt 2 Habitate der Anhang II Arten 3- Blatt 1 Maßnahmen 3- Blatt 2 Maßnahmen 39

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