Kapitalaufnahme mit oder ohne Prospekt

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1 Kapitalaufnahme mit oder ohne Prospekt Global Business Week Kapitalmarkt und Mittelstand 18. Mai 2011 Dr. Manuel Lorenz, Partner Baker & McKenzie Frankfurt

2 Übersicht Rechtliche Grundlagen Praktische Anwendung Bezugsrechtskapitalerhöhung Privatplatzierung Standby Equity Emission von Fremdkapital Emission von Hybridkapital Ausblick 2

3 Rechtliche Grundlagen 3

4 Kernelemente des Going Public Going Public Aufnahme von Eigenkapital von einer unbestimmten Zahl von Investoren Erstmaliger Börsengang einer Kapitalgesellschaft - Initial Public Offering ( IPO ) Kernelemente Angebot und Veräußerung von Aktien neue Aktien Altaktien Zulassung von Aktien zum Börsenhandel im regulierten Markt (Herstellung der Handelbarkeit) Prospektpflicht nach dem WpPG bzw. 32 III Nr. 2 BörsG 4

5 Gestaltungsoptionen im Aktienrecht Kapitalerhöhung Genehmigtes Kapital Hauptversammlung Volumen max. 50 % unbegrenzt Bar- / Sachkapitalerhöhung + + Bezugsrecht Ausschluss möglich bis 10 % ( 186 III 4 AktG) 5

6 Wertpapierprospekt Wesentlicher Inhalt Zusammenfassung Risikofaktoren Beschreibung des Angebots Verwendung des Erlöses OFR (Diskussion der Finanzzahlen) Geschäftsbeschreibung Strategie Stärken Geschäftsbereiche Allgemeine Informationen über den Emittenten Finanzteil Komplexe Anforderungen 6

7 Wertpapierprospekt Erstellung und Billigungsverfahren Anfertigung häufig durch Anwälte Basis: Material von der Gesellschaft Management Interviews Due Diligence Input aller Beteiligten schriftlich Drafting Sessions / Drafting Conference Calls Kommentare der BaFin Billigung Evtl. Nachträge erforderlich = teuer und zeitaufwändig 7

8 Wertpapierprospekt Gesetzliche Haftung Schuldner bei öffentlichem Angebot: Emittent Schuldner bei Börsenzulassung: Antragsteller (Emittent und Bank) Weitere Schuldner: Prospektverursacher (schillernder Begriff) Haftungsvoraussetzung: Wesentliche Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit oder fehlender Prospekt trotz Prospekterfordernis Inhalt der Prospekthaftung: Rückgabe der Papiere gegen Kaufpreis, maximal Ausgabepreis oder erster Kurs, bei Veräußerung die Kaufpreisdifferenz zu Erwerbspreis (maximal Ausgabepreis oder erstem Kurs) und Verkaufskurs 8

9 Wertpapierprospekt Gesetzliche Haftung (2) Wichtigste Verteidigungslinie: 45 I BörsG: wer nachweist (Beweislast!!!), dass er die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben des Prospekts nicht gekannt hat und die Unkenntnis nicht auf grober Fahrlässigkeit beruht. Eigene Prüfungen der Bank, Einschaltung von Experten (due diligence, legal opinion (Anwälte), disclosure letter (Anwälte), comfort letter (Wirtschaftsprüfer)) Ausschlussfrist: Erwerb 6 Monate nach Börsenzulassung oder Beginn des Angebots Verjährung 1 Jahr ab Kenntnis, maximal 3 Jahre seit Prospektveröffentlichung (Geplant: 3 Jahre ab Kenntnis) 9

10 Die wichtigsten Prospektausnahmen 3 II Nr. 1 WpPG: Angebot an qualifizierte Anleger Institutionelle Anleger Juristische Personen, die kein KMU sind Registrierte natürliche Personen, die zwei von drei der folgenden Kriterien erfüllen: Experience: >10 Transaktionen pro Quartal Net worth: Wertpapierportfolio > Sophistication: Mindestens 1 Jahr im Finanzsektor im Bereich Wertpapieranlage tätig Registrierte KMUs Zukünftig Synchronisation mit Begriff professioneller Anleger nach der Finanzmarktrichtlinie 10

11 Die wichtigsten Prospektausnahmen (2) 3 II Nr. 2 WpPG: Angebot an weniger als 100 (zukünftig: 150) nicht qualifizierte Anleger 3 II Nr. 3 und 4 WpPG: Mindestabnahme oder Mindeststückelung Euro oder mehr (künftig: Euro) 3 II Nr., 5 WpPG: Papiere im Wert von Euro in 12 Monaten UNGESCHRIEBENE AUSNAHME: Angebot an begrenzten Personenkreis als nicht-öffentliches Angebot 11

12 Die wichtigsten Prospektausnahmen (4) 4 II Nr. 1 WpPG: Bei Zulassung von weniger als 10% des bereits zugelassenen Kapitals über einen Zeitraum von 12 Monaten 4 II Nr. 7 WpPG: Aktien die nach Ausübung von Umtausch- oder Bezugsrechten aus anderen Wertpapieren ausgegeben werden, wenn Aktien der gleichen Gattung wie bereits an der Börse zugelassen 12

13 Eigenkapitalaufnahme für GmbHs Grundsätzlich schwierig, da Gesetzgeber Handel mit GmbH-Anteilen durch Beurkundungserfordernisse ausgeschlossen hat Es bleiben Genusskapital, stille Einlagen, Hybridkapital U.U. Prospekterfordernis auch ohne Verbriefung durch Verkaufsprospektgesetz, wenn Definition für Vermögensanlage erfüllt ( nicht verbriefte Anteile, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren ) VerkprospG wird durch Vermögensanlagengesetz ersetzt werden (verschärfte Prospektanforderungen und verschärfte Anforderungen an den Vertrieb) 13

14 Praktische Anwendung 14

15 Bezugsrechtskapitalerhöhung Prospektfreies Angebot an begrenzten Personenkreis, wenn beschränkt auf bestehenden Aktionärskreis; kein Bezugsrechtehandel eröffnet (Vermittlung von Bezugsrechten im Aktionärskreis möglich) und der unverkaufte Rest ( Rump ) wird ausschließlich im Aktionärskreis platziert (Mechanik: Mehrbezugsrechte) Prospektfrei nicht mehr möglich spätestens ab Mitte

16 Bezugsrechtskapitalerhöhung (2) Lt. Praxis der Börse prospektfreie Zulassung über 10% möglich nach 4 II Nr. 7 WpPG Eventuell auch durch (zeitweilige) Nichtzulassung 40 BörsG, 69 II BörsZulV: Maximal ein Jahr Oder 7 I Satz 2 BörsZulV: Aufrechterhaltung eine beherrschenden Einflusses oder lockup-vereinbarung (Großaktionäre!) 16

17 Bezugsrechtskapitalerhöhung (3) Vorteile Niedrige Transaktionskosten Ausgabepreis gestaltbar Kein Anfechtungsrisiko, wenn aus genehmigten Kapital Nachteile 2-wöchige Bezugsfrist Limitiert auf bestehenden Aktionärskreis 17

18 Privatplatzierung Angebot an qualifizierte (=institutionelle) Investoren Family Offices, HNWIs kontaktierbar über Ausnahme für weniger als 100 nicht qualifizierte Investoren Unter 10% sonst Prospekterfordernis in Zusammenhang mit Zulassung am regulierten Markt Haftungsrisiko prospektfreie Privatplatzierung: Zivilrechtliche Prospekthaftung in D Prospekthaftung nach ausländischem Recht (zb 10b-5 in den USA) 18

19 Privatplatzierung (2) Vorteile Schneller Mittelzufluss Niedrige Transaktionskosten Kein Anfechtungsrisiko Nachteile Begrenztes Volumen Wenig Flexibilität bei der Gestaltung des Ausgabepreises 19

20 Standby Equity Commitment eines Finanzinvestors, bis zu einer vereinbarten Obergrenze neue Aktien zu zeichnen und zu übernehmen Laufzeitbegrenzung Tranchen in definierten Mindest-/Höchstgrenzen Gesellschaft löst Kapitalerhöhung durch Ziehungsnachricht aus Preisberechnung über (gewichteten) Börsenkurs innerhalb eines Referenzzeitraums ab Ziehungsnachricht (z. B. 5 Tage) Investor ist berechtigt, innerhalb festgelegter Grenzen während des Referenzzeitraums mit Aktien zu handeln, soweit kein Marktmissbrauch vorliegt. 20

21 Standby Equity (2) Vorteile Schneller Mittelzufluss Zufluss zeitlich von der Gesellschaft gesteuert Gut geeignet für Startups mit konstantem cash burn (z. B Biotechunternehmen) Handelsaktivitäten des Investors können sich liquiditätsfördernd und kurssteigernd auswirken Prospektfrei bis 10% pro Jahr Nachteile Begrenztes Volumen Wenig Flexibilität bei der Gestaltung des Ausgabepreises Evtl. Druck auf Kurs durch Verkäufe des Investors im Markt Zufluss in kleinen Scheibchen: Relativ höhere Transaktionskosten (Handelsregister, Börsenzulassung) 21

22 Emission von Fremdkapital Vermeidung von Prospektpflicht durch große Stückelung ( Euro, künftig Euro) In jedem Fall deutlich reduzierte Anforderungen an Prospekt Anleiheemission zum Üben Rating erforderlich/sinnvoll (Kostenfaktor) Listing in einem der neuen Spezialsegmente für Unternehmensanleihen möglich Platzierung über die Börse im Wege der Eigenemission ohne Underwriting möglich (keine Platzierungsprovision) 22

23 Emission von Hybridkapital Genussscheine Mezzanine (nachrangige Anleihe) Ewige Anleihen Verbriefungsstrukturen für Mittelstand (zb PREPS) Derzeit kein Markt, da Produkte teilweise notleidend geworden 23

24 Ausblick 24

25 Änderungen durch Prospektrichtlinie Voraussichtlich Mitte 2012 Höhere Haftungsrisiken für Zusammenfassung (?) Bezugsrechts-KE nur noch mit erleichterten Anforderungen an Prospekt, aber nicht mehr ohne Erleichterungen beim Prospektinhalt für kleine Emittenten (Marktkapitalisierung unter EUR 100 Mio.) 25

26 Änderungen durch Vermögensanlagengesetz Verschärfung der Prospekthaftung, insbesondere Verlängerung der Verjährung Pläne der EU-Kommission Denkbare weitere Erleichterungen bei den Kapitalmarktvorschriften für Mittelstandsunternehmen Spezialisierte Märkte oder Netzwerke von Märkten Erleichterte Börsenzulassungs- und Transparenzvorschriften 26

27 Fragen? Dr. Manuel Lorenz Baker & McKenzie Bethmannstr Frankfurt am Main manuel.lorenz@bakermckenzie.com Die Baker & McKenzie - Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors ist eine im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Frankfurt/Main unter PR-Nr eingetragene Partnerschaftsgesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Frankfurt/Main. Sie ist assoziiert mit Baker & McKenzie International, einem Verein nach Schweizer Recht. Mitglieder von Baker & McKenzie International sind die weltweiten Baker & McKenzie-Anwaltsgesellschaften. Der allgemeinen Übung von Beratungsunternehmen folgend, bezeichnen wir als "Partner" einen Freiberufler, der als Gesellschafter oder in vergleichbarer Funktion für uns oder ein Mitglied von Baker & McKenzie International tätig ist. Als "Büros" bezeichnen wir unsere Büros und die Kanzleistandorte der Mitglieder von Baker & McKenzie International. Baker & McKenzie

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