Auslandsaufträge rechtssicher gestalten. Exporttag Großregion Chambre des Métiers, Luxemburg Rechtsanwalt Jörg Luft
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- Kornelius Heinrich
- vor 5 Jahren
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1 Auslandsaufträge rechtssicher gestalten Exporttag Großregion Chambre des Métiers, Luxemburg Rechtsanwalt Jörg Luft
2 Themenüberblick Einführung / Definitionen Rechtswahlklausel Gerichtsstandsklausel / Schiedsgerichte Erfüllungsortvereinbarung Gefahrübergang / INCOTERMS Eigentumsvorbehalt Haftungsbeschränkungsklausel Allgemeine Geschäftsbedingungen UN-Kaufrecht 2
3 Was sind Exportverträge? Lieferverträge des Exporteurs mit seinem Kunden Unterscheide: Verträge des Exporteurs zur Regelung der Zusammenarbeit mit seinem Vertriebsmittler (Händler, Handelsvertreter,...) 3
4 Exkurs Händlervertrag: worauf muss ich achten? Handelsvertretervertrag: worauf muss ich achten? 4
5 Wer ist der Vertragspartner? Identität und Bonität? Vertretungsberechtigung? Vertragsabschluss schriftlich? Sprache? 5
6 Deckt die Betriebshaftpflichtversicherung das Auslandsgeschäft? Entsendung von Mitarbeitern? Meldepflichten? 6
7 Welche Klauseln sollten in Exportverträgen mindestens enthalten sein? Rechtswahlklausel Gerichtstandsklausel Erfüllungsortvereinbarung Gefahrübergang Eigentumsvorbehalt Haftungsbeschränkungsklausel 7
8 Welches Recht ist anwendbar? Das Internationale Privatrecht (IPR), in der EU seit geregelt in der Rom I-Verordnung 593/2008, bestimmt das anwendbare Recht. Grundsatz: Freie Rechtswahl - ausdrückliche Rechtswahl - stillschweigende Rechtswahl 8
9 Bei fehlender Rechtswahl: Recht des Landes, mit dem der Vertrag die engsten Verbindungen aufweist = Recht des Landes, in dem die Vertragspartei sitzt, die die vertragscharakteristische Leistung erbringt 9
10 Bei einem Kaufvertrag ist dies das Land des Sitzes des Verkäufers Bei einem Werkvertrag ist dies das Land des Sitzes des Werkunternehmers Bei einem Dienstvertrag ist dies das Land des Sitzes des Dienstleisters 10
11 Bei einem Werkvertrag und einem Dienstvertrag wird aber oft von einer stillschweigenden Rechtswahl zugunsten des Landes ausgegangen, in dem das Werk errichtet bzw. die Dienstleistung erbracht wird, oder von einer engeren Verbindung zu einem anderen Staat > ausländisches Recht 11
12 Grenzen der Rechtswahl: - Ordre public - Verbraucherschutz - Dingliche Rechte (Eigentum) 12
13 Grenzen der Rechtswahl: - Wettbewerbsrecht, Kartellrecht - Gewerbliche Schutzrechte Marken und Patente also auch in dem Land schützen lassen, in das geliefert wird 13
14 Welches Gericht ist zuständig? Unterschied: Rechtswahl <-> Gerichtsstand Verordnung (EU) Nr.1215/2012 (Brüssel I a VO) über die gerichtliche Zuständigkeit und die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Titeln in Zivil- und Handelssachen, in Kraft seit (vorher: Verordnung (EU) Nr.44/2001) Luganer Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit vom
15 Welches Gericht ist zuständig? Bei fehlender Gerichtsstandswahl: Zuständigkeit der Gerichte am Beklagtensitz oder am Erfüllungsort Grundsatz: der Gerichtsstand ist frei wählbar > heimisches Gericht, ausländisches Gericht, Schiedsgericht Einschränkungen bei Verbraucherkunden 15
16 Gerichtsstandswahl / Gerichtsstandsklausel Schriftlichkeitserfordernis Nicht einseitig Im Moment des Vertragsschlusses 16
17 Praktische Bedeutung des Gerichtsstands am Beispiel Frankreich Verfahrenssprache Verfahrensdauer Verfahrenskosten Kostenerstattung Besetzung der Gerichte 17
18 Praktische Bedeutung des Gerichtsstands am Beispiel Deutschland Verfahrenssprache Verfahrensdauer Verfahrenskosten Kostenerstattung Besetzung der Gerichte 18
19 Schiedsgerichtsvereinbarungen Vorteile - Anerkennung und Vollstreckung nahezu weltweit - Einfluss auf Ernennung der Schiedsrichter - Einfluss auf Verfahrenssprache und Schiedsort - Verfahren ist nicht öffentlich - Verfahren hat nur eine Instanz - Verfahren richtet sich nach der Verfahrensordnung der Schiedsgerichtsinstitution (z.b. DIS, ICC) 19
20 Schiedsgerichtsvereinbarungen Nachteile - Verfahren hat nur eine Instanz - Kosten - Verfahrensdauer 20
21 Erfüllungsortsvereinbarung Der Erfüllungsort ist frei vereinbar (INCOTERM gilt in der Regel als Erfüllungsortsvereinbarung ) Begründet einen eigenen Gerichtsstand Wichtig für Erfüllung der Zahlungsverpflichtung und Lieferverpflichtung 21
22 Ohne Erfüllungsortsvereinbarung Beim Kaufvertrag: Erfüllungsort ist dort, wohin die Kaufsache geliefert wurde oder hätte geliefert werden sollen (Art.7 VO 1215/2012) Beim Dienstleistungsvertrag: Erfüllungsort ist dort, wo die Dienstleistung erbracht wurde oder hätte erbracht werden sollen (Art.7 VO 1215/2012) 22
23 Gefahrübergang Wichtig für die Frage, ab wann der Lieferant für den Verlust, die Zerstörung und die Beschädigung der Ware nicht mehr haftet Kann durch INCOTERMS geregelt werden 23
24 INCOTERMS Von ICC als Empfehlung herausgegeben Gelten nicht automatisch, regeln nicht alles regeln nur: Gefahrübergang, Transportart, Transportkosten, Versicherungspflicht, Dokumente, Freimachung Klausel+Ort+Incoterms+ +Jahreszahl der Version EXW Juncker SARL, 13 Rue de la Gare, Luxembourg, Incoterms
25 INCOTERMS Was wird nicht geregelt? Anwendbares Recht / Gerichtsstand Haftungsausschlüsse Mängel und Leistungsstörungen Beziehungen zum Versicherer / Frachtführer Eigentumsübergang Zahlungsübergang 25
26 Achtung «False friends»: INCOTERMS COD F.O.B. 26
27 INCOTERMS Für EXW (ab Werk) muss nicht unbedingt ein Werk existieren, kann jeder Ort sein EXW ist für den Verkäufer nicht immer das Beste, da öffentlich-rechtliche Normen existieren können, die dem Verkäufer z.b. Zolldeklarationen auferlegen, die nicht auf den Käufer abgewälzt werden können 27
28 Neuerungen INCOTERMS statt 13 Klauseln EXW, FCA, CPT, CIP, DAT, DAP, DDP, FAS, FOB, CFR, CIF Anwendungshinweise für jede Klausel Piktogramme Kann auch im nationalen Geschäft verwendet werden 28
29 Einteilung in 2 Klassen: Klauseln für Schiffstransporte Klauseln für alle Transporte FAS (free alongside ship) FOB (free on board) CFR (cost and freight) CIF (cost, insurance and freight) EXW (ex works) FCA (free carrier) CPT (carriage paid to) CIP (carriage an insurance paid) DAP (delivered at place) DAT (delivered at terminal) DDP (delivered duty paid) 29
30 Eigentumsvorbehaltsklausel Die internationalen Übereinkommen regeln nicht die Frage des Eigentumsübergangs Grundsatz: Recht des Belegenheitsortes (lex rei sitae) Eine Eigentumsvorbehaltsklausel ist nicht automatisch im Ausland wirksam und durchsetzbar (Problem oft: verlängerter Eigentumsvorbehalt) 30
31 Häufige Anforderungen an die EV-Klausel: Eintragungen / Veröffentlichungen in Registern verlängerter EV nur gültig, wenn zusätzlich die Voraussetzungen der Forderungsabtretung erfüllt Sprache des Kunden deutlich hervorgehoben zu vereinbaren spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung sind 31
32 Beispiele für landesspezifische Anforderungen Frankreich: kein verlängerter Eigentumsvorbehalt Schweiz: Eintragung in ein öffentliches Register Türkei: notarielle Beurkundung USA: security interest (Sicherungsvertrag), Registrierung China: Eigentumsvorbehalt unbekannt Japan: kein verlängerter Eigentumsvorbehalt Weitere Informationen: Der Eigentumsvorbehalt bei Warenlieferungen in das Ausland, Publikation der IHK Offenbach 32
33 Haftungsbeschränkungsklausel Begrenzung oder Ausschluss der Schadensersatzpflicht des Verkäufers Begrenzung der Mängelgewährleistungsrechte des Käufers Wirksamkeit hängt vom anwendbaren Recht ab 33
34 Einbeziehung von AGB In welcher Sprache müssen die AGB verfasst sein? Verhandlungssprache Heimatsprache des Kunden 34
35 Einbeziehung von AGB Muss ich die AGB mitschicken? nationales (zum Beispiel deutsches Recht: Möglichkeit der Kenntnisnahme, Informationsbeschaffungspflicht des Käufers) internationales Recht: der Käufer muss nachweislich davon Kenntnis erlangt haben (Informationsverschaffungspflicht des Verkäufers) 35
36 Einbeziehung von AGB Was geschieht, wenn der Käufer auf seine eigenen widersprechenden AGB verweist (und diese übermittelt)? herrschende Meinung: Restgültigkeitstheorie ( knock out ): AGB heben sich gegenseitig auf andere Theorien: Last Shot ; First Shot 36
37 Einbeziehung von AGB PRAXISTIPPS AGB s tatsächlich an den Kunden übermitteln Nachweise der Übermittlung sichern AGB s in Heimatsprache des Empfängers oder in Verhandlungssprache Hinweisklausel auf allen Vertragsunterlagen auf Geltung der AGB s, Hinweisklausel in der richtigen Sprache 37
38 UN-Kaufrecht UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom = CISG = Wiener Kaufrechtsübereinkommen 38
39 UN-Kaufrecht Vertragsstaaten 84 Vertragsstaaten in der ganzen Welt nicht dabei u.a.: GB, P D: seit , F: seit , LUX: seit
40 Erfasste Vertragsarten Kaufverträge über Waren zwischen Gewerbetreibenden UN-Kaufrecht Auch Verträge über die Lieferung herzustellender Ware, wenn die notwendigen Teile nicht überwiegend vom Besteller stammen (Werklieferungsvertrag) Nicht Verträge, bei denen die Arbeit und Dienstleistung überwiegt 40
41 Automatische Geltung UN-Kaufrecht falls nicht ausgeschlossen (Opting Out) Bedeutung der Klausel Es gilt luxemburgisches Recht. Opting In 41
42 UN-Kaufrecht Regelungsbereich des UN-Kaufrechts Zustandekommen von Kaufverträgen Rechte und Pflichten des Käufers Rechte und Pflichten des Verkäufers 42
43 UN-Kaufrecht Haftung des Verkäufers bei Vertragsverletzung Der Verkäufer liefert nicht/liefert zu spät/liefert etwas anderes Der Verkäufer verletzt eine sonstige Pflicht, z.b. Nebenleistungs- oder Schutzpflichten Die Ware ist nicht vertragsgemäß 43
44 UN-Kaufrecht Vorzüge des UN-Kaufrechts Exporteurfreundlich, einfach und übersichtlich Schadensersatz begrenzt auf vorhersehbaren Schaden und begrenzbar auf Versicherungssumme, Auftragswert etc. Ersatzlieferung und Rücktritt nur bei wesentlicher Vertragsverletzung 44
45 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT RA Jörg LUFT Tel
46 Unsere Standorte 16 rue de Reims F Strasbourg Tel.: Fax: strasbourg@rechtsanwalt.fr 4 rue Paul Baudry F Paris Tel.: Fax: paris@rechtsanwalt.fr Schützenstraße 7 D Baden-Baden Tel.: Fax: baden@avocat.de 50, rue de Grosbliederstroff F Sarreguemines Tel: Fax: sarreguemines@rechtsanwalt.fr Konrad-Adenauer-Ufer 71 D Köln Tel.: Fax: koeln@avocat.de bd Vivier Merle F Lyon Tel.: Fax: lyon@rechtsanwalt.fr oder
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