Grundlagen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Grundlagen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz"

Transkript

1 Grundlagen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Für ihre Tätigkeit steht Rechtsanwälten gesetzlich eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu ( 1 I RVG). Die Vergütung nach RVG ist eine taxmäßige Vergütung i. S. d. 612 II BGB. Dies bedeutet, die Gebühren nach dem Vergütungsverzeichnis (VV RVG) gelten als vereinbart, wenn keine anderen Absprachen getroffen worden sind. Rechtsanwalt und Mandant können abweichend von den gesetzlichen Gebühren nach 4 RVG abweichende Vergütungsvereinbarungen schriftlich abschließen. 1 Aufbau Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Gesetz (Paragrafenteil) Anlagen Anlage 1: Anlage 2: Vergütungsverzeichnis Tabelle zu zu 2 II RVG 13 I RVG allgemeine Vorschriften und Auflistung der Höhe Tabelle für die generelle Regelungen der Vergütung mit Berechnung der in 61 Paragrafen über 250 einzelnen Gebühr aus dem Gebühren und Auslagen- Gegenstandstatbeständen wert 1.1 Gesetzesteil (Paragrafenteil) Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist in neun Abschnitte untergliedert: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Höhe der Vergütung 3 Gebühren in sozialrechtlichen 1. Abschnitt 1 12 RVG Allgemeine Vorschriften Im ersten Abschnitt werden der Geltungsbereich, die Höhe der Vergütung, die Vergütungsvereinbarung, die Vertretung mehrerer Auftraggeber, die Fälligkeit, der Vorschuss, die notwendigen Angaben für die Berechnung und die Festsetzung der Vergütung gegenüber dem Mandanten geregelt. 46

2 2. Abschnitt RVG Gebührenvorschriften Im zweiten Abschnitt werden die Ausübung des Gebührenermessens für die Rahmengebühren und der Abgleich bei verwandten Gebühren in einer Vergütungsrechnung geregelt. 3. Abschnitt RVG Angelegenheit Im dritten Abschnitt wird der wichtige Begriff der Angelegenheit katalogisiert. Die Bestimmung der Angelegenheit ist die Grundlage für die Anwendung der Übergangsregelung und für neu entstehende bzw. mehrfach anfallende Gebühren. 4. Abschnitt RVG Gegenstandswert Der vierte Abschnitt enthält Regelungen über die Bestimmung des Gegenstandswertes. 5. Abschnitt RVG Mediation und außergerichtliche Tätigkeit Im fünften Abschnitt sind die Gebührentatbestände der Mediation, Steuersachen und schiedsrichterliche Verfahren geregelt. 6. Abschnitt RVG Gerichtliche Verfahren Der sechste Abschnitt enthält die besonderen gerichtlichen Verfahren vor den Verfassungsgerichten und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft. 7. Abschnitt RVG Straf- und Bußgeldsachen Im siebten Abschnitt sind die Gebühren für Straf- und Bußgeldsachen und die Abtretung des Kostenerstattungsanspruches geregelt. 8. Abschnitt RVG beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe Der achte Abschnitt enthält die Regelungen über die Prozesskosten- und Beratungshilfe. 9. Abschnitt RVG Übergangs- und Schlussvorschriften Der neunte Abschnitt enthält die allgemeine Übergangsvorschrift und die Schlussvorschrift aus Anlass des am in Kraft getretenen RVG. 1.2 Anlagen: Vergütungsverzeichnis, Tabellen Anlage 1: Vergütungsverzeichnis Die einzelnen gesetzlichen Gebühren werden nicht im Gesetzesteil aufgeführt. In 2 II RVG wird auf das gesonderte Gebührenverzeichnis, das tabellarische Vergütungsverzeichnis (VV) zum RVG, verwiesen. Die einzelnen Gebührentatbestände werden im Vergütungsverzeichnis mit vierstelligen Nummern bezeichnet. 47

3 Das Vergütungsverzeichnis (VV RVG) ist dem Kostenverzeichnis des Gerichtskostengesetzes (GKG) ähnlich. Das Vergütungsverzeichnis ist in sieben Teile gegliedert: die erste Ziffer von links gibt den Teil des Vergütungsverzeichnisses an, die zweite bis vierte Ziffer den Abschnitt bzw. Unterabschnitt. Beispiel: Geschäftsgebühr Nr VV RVG Lfd. Nr. Teil Abschnitt Unterabschnitt Lfd. Nr. im Angabe der des im Teil im Abschnitt Unterabschnitt Rechtsquelle VV des VV des VV des VV Nr VV RVG Beachten Sie bitte: Zusätzlich zu den gesetzlichen Gebühren sind Vorbemerkungen und Anmerkungen zu den einzelnen Teilen des Vergütungsverzeichnisses sowie zu den einzelnen Gebühren zur Anrechnung sowie zum Anwendungs- und Abgeltungsbereich zu beachten. Diese müssen besonders zitiert werden. Übersicht Gliederung des Vergütungsverzeichnisses 1. Teil Allgemeine Gebühren. Sie entstehen unabhängig neben den in anderen Teilen bestimmten Gebühren in jedem Verfahrensabschnitt. 2. Teil Gebühren für außergerichtliche Tätigkeiten einschließlich der Vertretung in Verwaltungsverfahren. 3. Teil Gebühren des Rechtsanwaltes in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeit, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz und ähnlichen Verfahren. 4. Teil Gebühren des Rechtsanwaltes in Strafsachen, in der Strafvollstreckung und für Einzeltätigkeiten in Strafsachen. Es werden sowohl die Gebühren des Wahlverteidigers als auch die des Pflichtverteidigers behandelt. 5. Teil Gebühren des Rechtsanwaltes in Bußgeldsachen. Die Gebührenhöhe ist im Wesentlichen nach dem Umfang der Geldbuße gestaffelt. 6. Teil Gebühren für sonstige Verfahren wie z. B.: Rechtshilfe- und Disziplinarverfahren, Verfahren bei Freiheitsentziehung und in Unterbringungssachen 7.Teil Gebührentatbestände für Auslagen und die Umsatzsteuer. Anlage 2: Tabelle zu 13 Abs. 1 RVG Abgestimmt auf den Gegenstandswert sind die Wertgebühren nach 2 I RVG aus der Tabelle abzuleiten. Ermittlung von Wertgebühren 1. Feststellung des Gegenstandswertes, 2 I RVG 2. Ermittlung des Gebührensatzes laut Vergütungsverzeichnis 3. Bestimmung der 1,0-Gebühr für den Gegenstandswert 4. 1,0-Gebühr x Gebührensatz = Gebühr in Euro 48

4 Beispiele Verfahrensgebühr Nr VV RVG 1,3 Terminsgebühr Nr VV RVG 1,2 Gegenstandswert 3 000,00 EUR Die volle (= 1,0-)Gebühr beträgt 189,00 EUR. Verfahrensgebühr: 189,00 EUR x 1,3 = 245,70 EUR Terminsgebühr: 189,00 EUR x 1,2 = 226,80 EUR 1.3 Vergütungsanspruch Es muss unterschieden werden zwischen der gesetzlichen Vergütung ( 1 I RVG) und der vertraglich vereinbarten Vergütung ( 4 I RVG). Vergütungsformen gesetzliche Vergütung vertragliche Vergütung Vergütungsverzeichnis (RVG) schriftliche Vergütungsvereinbarung Gesetzliche Vergütung Das Entgelt für die anwaltliche Tätigkeit eines Rechtsanwaltes ist gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Vergütung = Gebühren + Auslagen Gebühren sind durch Gesetz, Verordnung oder Satzung vorgeschriebene Entgelte für bestimmte Tätigkeiten. Gebühren nach RVG sind das Entgelt, das der Rechtsanwalt als Gegenleistung für die anwaltliche Tätigkeit fordern kann. Die Gebühren sollen alle Bürokosten (z. B. Miete, Stromkosten, Telefonkosten, Personalkosten, Steuern, Anschaffungen von Bürogegenständen) der Kanzlei decken und einen Gewinn des Rechtsanwaltes/der Rechtsanwältin erwirtschaften. Zusätzlich zu den Gebühren können nur die in Teil 7 VV RVG bestimmten Auslagen ( 46 RVG, Nr VV RVG), die durch die anwaltliche Tätigkeit entstanden sind, in Rechnung gestellt werden. Die Vergütung (= Gebühren + Auslagen) für die anwaltliche Tätigkeit von zugelassenen Rechtsanwälten sowie Rechtsanwaltsgesellschaften ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für Rechtsanwälte (RVG) geregelt ( 1 I RVG). 49

5 Vergütung nach 1 RVG Voraussetzung: anwaltliche Tätigkeit 1 RVG Berechtigte: Rechtsanwälte Rechtsbeistände Rechtsanwalts-GmbH, Rechtsanwalts-AG Rechtsanwalts-Partnerschaftsgesellschaft sonstige Gesellschaftsformen von Rechtsanwälten Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gilt nicht für die Tätigkeit des Rechtsanwalts als Vormund, Betreuer, Pfleger, Verfahrenspfleger, Testamentsvollstrecker, Insolvenzverwalter, Sachwalter, Mitglied des Gläubigerausschusses, Nachlassverwalter, Zwangsverwalter, Treuhänder, Schiedsrichter oder ähnliche Tätigkeiten ( 1 II 1 RVG), für Patentanwälte, für Notare, für Steuerberater, für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer. 1.4 Vergütungsformen Rechtsanwalt und Mandant/Mandanten können nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verschiedene Vergütungsformen vereinbaren. Die Gebühren nach Vergütungsverzeichnis RVG sind gesetzliche Gebühren, eine taxmäßige Vergütung ( Taxe ) i. S. d. 612 II BGB. Haben Rechtsanwalt und Mandant keine Absprache über die Vergütungshöhe getroffen, so gilt 612 BGB. Dies bedeutet, der Rechtsanwalt hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Angemessen sind die gesetzlichen Gebühren nach RVG. Eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung ist nach 49 b I BRAO unzulässig! Eine höhere als die gesetzliche Vergütung ist grundsätzlich zulässig, wenn sie schriftlich vom Auftraggeber unterschrieben worden ist ( 126 BGB), nicht in der Vollmacht enthalten ist, nicht unangemessen ist ( 4 RVG). Für außergerichtliche Tätigkeiten des Rechtsanwaltes können Gebühren auch pauschale Gebühren vereinbart werden, die höher oder niedriger als die gesetzlichen Gebühren sind ( 4 II S. 1 RVG). Beispiele für Vergütungsvereinbarungen 1 : ein Pauschalbetrag eine nach Abschnitten gestaffelte ein Vielfaches der gesetzlichen Gebühren Pauschale Zusatzgebühren gesetzliche Gebühren mit Zuschlag Festlegung eines höheren Gegenstandswertes zusätzlicher Festbetrag Zeithonorar 1 vgl. Gebauer/Schneider, a. a. O., S. 72, Rn

6 1.5 Grundlagen des Vergütungsanspruches Rechtsanwälte sind unabhängige Organe der Rechtspflege, 1 BRAO, selbstständige und unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten 3 BRAO. Rechtsanwälte berechnen als Gegenleistung für ihre anwaltliche Tätigkeit eine Vergütung. Voraussetzung für das Entstehen eines Anspruches auf Vergütung ist der Auftrag, d. h. die Erteilung des Mandats und die Annahme des Auftrages durch den Rechtsanwalt. Der Auftrag entscheidet, welche Gebühren anfallen. Beispiele: Es entstehen für ein einfaches Schreiben eine Geschäftsgebühr nach Nr VV RVG, eine außergerichtliche Vertretung die Geschäftsgebühr nach Nr VV RVG, die Vertretung in einem bürgerlichen Rechtsstreit vor dem Zivilgericht der ersten Instanz die Verfahrensgebühr Nr VV RVG und eventuell eine Terminsgebühr Nr VV RVG. Mandant und Rechtsanwalt schließen einen Geschäftsbesorgungsvertrag ( 675, 145 ff. BGB), der entweder als Dienstvertrag ( 611 ff. BGB): Rechtsanwalt schuldet bestimmte Dienste ohne für den Erfolg einstehen zu müssen, oder als Werkvertrag ( 631 ff. BGB): Rechtsanwalt garantiert einen bestimmten Erfolg (z. B. Erstellen eines Gutachtens), entgeltlich erbracht wird. Der Inhalt des Vertrages muss sich auf die berufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt beziehen. Die Geschäftsbesorgung ist jede selbstständige Tätigkeit wirtschaftlicher Art in fremdem Interesse durch einen Rechtsanwalt. In welcher Form die Dienstleistung im Auftrag des Mandanten vom Rechtsanwalt erbracht wird, z. B. mündlich, schriftlich, per , als Web-Formular, im Rahmen einer virtuellen Kanzlei oder einer Video-Konferenz, ist für den Gebührenansatz ohne Bedeutung. Anspruchsgrundlage für die Vergütungsforderung des Rechtsanwaltes ist der Mandatsvertrag. Die Höhe der Vergütung bemisst sich nach dem RVG. 51

7 Der Rechtsanwalt hat Anspruch auf Gebühren ( 612 II BGB), Ersatz der Aufwendungen ( 670 BGB), z. B. verauslagte Gerichtskosten, Vorschuss ( 9 RVG, 669 BGB). Nach 765 i. V. m. 663 BGB ist eine Ablehnung des Antrages zu einem Geschäftsbesorgungsvertrag dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Der Rechtsanwalt kann im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages von den Weisungen des Auftraggebers abweichen. Er muss aber in einem erkennbaren Interesse des Auftraggebers handeln und diesen nachträglich über eine Abweichung informieren ( 665 BGB). Der Rechtsanwalt hat im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages nach 666 BGB dem Beauftragten die erforderlichen Nachrichten zu geben Benachrichtigungspflicht, auf Verlangen über den Stand des Geschäftes Auskunft zu erteilen Auskunftspflicht, nach Ausführung des Auftrages Rechenschaft abzulegen Pflicht zur Rechenschaftslegung. Die Annahme eines Mandats kann z. B. beinhalten die Erstellung von Gutachten, Verträgen usw., die Abwicklung von Rechtsstreitigkeiten, z. B. Prozessen. Die Vergütung richten sich entweder nach dem Vergütungsverzeichnis RVG oder es ist eine Vergütungsvereinbarung getroffen worden. Rechtsanwalt (RA) Auftrag (Mandat) Mandat Geschäftsbesorgungsvertrag Vollmacht außergerichtliche gerichtliche Nach Ausführung der Geschäftsbesorgung hat der Rechtsanwalt dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung aus der Geschäftsbesorgung erlangt hat, herauszugeben ( 667 BGB, BRAO). 52 Pflichten des RA gegenüber Mandanten Ermächtigung, 80 f. ZPO Benachrichtigungspflicht zur Führung des Rechtsstreits in Auskunftspflicht allen Instanzen Pflicht zur Rechenschaftslegung zu allen Handlungen, die sich auf unverzügliche Weiterleitung von das Verfahren beziehen Fremdgeld 49 b BRAO zur Einlegung von Rechtsmitteln Hinweis auf Abrechnung nach zum gerichtlichen Vergleich, Gegenstandswerten 49 b V BRAO Anerkenntnis, Verzicht zur Unterbevollmächtigung zur Empfangnahme von Kosten, die der Gegner erstattet zur Vertretung in Kostenfestsetzungs-, PKH-, Arrest-, Einstweilige-Verfügungs-Verfahren

8 Nach 675 a BGB ist der Rechtsanwalt verpflichtet, den Auftrageber schriftlich zu informieren über Entgelte hier Gebühren oder vereinbarte Vergütung und Auslagen. Beachten Sie bitte: Die Tätigkeit als Notar ist keine Geschäftsbesorgung, sondern ein öffentliches Rechtsverhältnis. Für die Dienstleistung des Rechtsanwaltes gilt stillschweigend eine Vergütung als vereinbart ( 612 BGB). Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, in begründeten Fällen auf die Beratungs- und Prozesskostenhilfe hinzuweisen ( 16 BRAO). Der Vergütungsanspruch des Rechtsanwaltes entsteht mit der ersten Tätigkeit des Rechtsanwaltes. 1 Eine Beendigung des Auftrages vor Erledigung der Angelegenheit kann erfolgen durch Aufhebung des Vertrages. Die Aufhebung des Vertrages kann erfolgen durch Vertrag in beiderseitigem Einverständnis, durch einseitige Kündigung ( 627 BGB), dadurch, dass die Erfüllung für den Rechtsanwalt unmöglich wird. Der Rechtsanwalt hat nach 628 BGB Anspruch auf eine Vergütung für seine Tätigkeit bis zum Kündigungstermin. 1.6 Vergütungsschuldner Vergütungsschuldner ist aufgrund des abgeschlossenen Vertrages der Auftraggeber. Der Vergütungsanspruch des Rechtsanwaltes richtet sich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Wird der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig, so schuldet jeder Einzelne die Gebühren und Auslagen, die er schulden würde, wenn der Rechtsanwalt nur in seinem Auftrag tätig gewesen wäre ( 7 II RVG). Beachten Sie bitte: Ist der Mandant rechtsschutzversichert und erteilt die Versicherung Deckungszusage, so ist dennoch zu beachten, dass nur zwischen Mandant und Rechtsanwalt ein Vertragsverhältnis besteht. Rechtsfolgen: Schuldner der Vergütung bleibt der Mandant. Die Versicherung wird nur Schuldner, wenn sie Schuldbeitritt erklärt. Alle Rechnungen müssen auf den Mandanten ausgestellt werden. Keinen Vergütungsanspruch nach den Vorschriften des RVG hat der Rechtsanwalt, wenn er als Vormund, Betreuer, Pfleger, Verfahrenspfleger, Testamentsvollstrecker, Insolvenzverwalter, Sachwalter, Mitglied des Gläubigerausschusses, Nachlassverwalter, Zwangsverwalter, Treuhänder, Schiedsrichter oder in ähnlicher Stellung tätig wird ( 1 II RVG). 1 Gebauer/Schneider: RVG, Bonn 2004, S. 6, Rn

9 Bei diesen Tätigkeiten handelt es sich teilweise um Ehrenämter, teilweise um Tätigkeiten mit einer gesetzlichen Vergütung und teilweise um Tätigkeiten mit einer vertraglichen Vergütung. Diese Tätigkeiten sind keine ausschließlich anwaltlichen Tätigkeiten, sie können auch von Personen anderer Berufsgruppen ausgeübt werden. Ist der Rechtsanwalt im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnet oder im Rahmen der Beratungshilfe tätig, so richtet sich sein Gebührenanspruch grundsätzlich gegen die Bundes- oder Landeskasse. 1.7 Vergütungsgläubiger Vergütungsgläubiger ist der beauftragte Rechtsanwalt bzw. die Sozietät oder die Rechtsanwaltsgesellschaft. 1.8 Mehrere Auftraggeber 7 RVG Nr VV RVG Nach 7 II RVG schuldet jeder Auftraggeber die Gebühren und Auslagen, die er schulden würde, wenn der Rechtsanwalt nur in seinem Auftrag tätig geworden wäre. Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich die Gebühr des Rechtsanwaltes für jeden weiteren Auftraggeber nach Nr VV RVG. 1.9 Vergütung von Vertretern des Rechtsanwaltes Wenn sich ein Rechtsanwalt bei persönlichem Verhindern durch einen Assessor oder einen ihm zur Ausbildung zugewiesenen Referendar vertreten lässt, hat er regelmäßig Anspruch auf Vergütung in Höhe der vollen gesetzlichen Gebühren ( 5 RVG). Beispiel: In einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht wird ein Vergleich geschlossen. Der Kläger wird nicht durch den bevollmächtigten Rechtsanwalt, sondern durch einen ihm zur Ausbildung zugewiesenen Referendar vertreten. Es sind die vollen gesetzlichen Gebühren anzusetzen. 54

10 Übungen Fragen 1. Nennen Sie die Rechtsgrundlage für die Bestimmung der Vergütung von Rechtsanwälten. 2. Welche Bestimmungen finden Sie im Vergütungsverzeichnis? 3. Wie ist das Vergütungsverzeichnis gegliedert? 4. Wie werden die einzelnen Gebührentatbestände im Gebührenverzeichnis aufgeführt? 5. Wie werden Wertgebühren ermittelt? 6. Welche Vergütungen sind für Rechtanwälte zulässig? 7. Erklären Sie den Begriff Vergütung. 8. Was verstehen Sie unter gesetzlicher Vergütung? 9. Erklären Sie den Begriff Gebühren. 10. Was sind Gebühren nach RVG? 11. Wer kann Gebühren nach dem RVG abrechnen? 12. Welche Posten muss der Rechtsanwalt aus den Gebühren abdecken? 13. In welchen Fällen ist das RVG nicht anwendbar? 14. Welche Anforderungen sind an eine Vergütungsvereinbarung zu stellen? 15. Nennen Sie die Grundlage des Vergütungsanspruches nach RVG. 16. Nennen Sie die Voraussetzung für das Entstehen eines Vergütungsanspruches. 17. Nach welchen Rechtsgrundlagen wird ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Rechtsanwalt geschlossen? 18. In welcher Form kann der Auftrag an den Rechtsanwalt übermittelt werden? 19. Welche Ansprüche hat der Rechtsanwalt nach Erteilung des Auftrages? 20. Erklären Sie die folgenden Pflichten des Rechtsanwaltes aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag: a. Benachrichtigungspflicht, b. Auskunftspflicht, c. Pflicht zur Rechenschaftslegung. 21. Wer ist Vergütungsschuldner? 22. Wer ist Vergütungsschuldner, wenn die Rechtsschutzversicherung des Mandanten die Kostenübernahme zugesagt hat? 23. Warum kann der Rechtsanwalt für die Tätigkeit als Vormund keine Gebühren nach RVG abrechnen? 24. Wer ist Vergütungsgläubiger? 55

Vorwort... 5 Bearbeiterverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis... 23

Vorwort... 5 Bearbeiterverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis... 23 Vorwort... 5 Bearbeiterverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 15 Literaturverzeichnis... 23 Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften... 25 1 Geltungsbereich... 25 2 Höhe der Vergütung... 96 3 Gebühren in

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... XVII

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... XVII Vorwort... V Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... XVII Abschnitt 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich (Enders)... 1 2 Höhe der Vergütung (Enders)... 36 3 Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten

Mehr

... Revision,

... Revision, Revision Teil A. Text Rechtsanwaltsvergütungsgesetz... 1 Vergütungsverzeichnis... 24 Teil B. Kommentar zum RVG Einleitung (Müller-Rabe)... 57 Abschnitt 1. Allgemeine Vorschriften 01 Geltungsbereich (Müller-Rabe)...

Mehr

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Kommentar Von Dr. Wolfgang Hartung Rechtsanwalt in Mönchengladbach Herbert P. Schons Rechtsanwalt und Notar in Duisburg Vorsitzender der Gebührenreferententagung der Bundesrechtsanwaltskammer

Mehr

... Revision,

... Revision, Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe: RVG... Revision, 30.05.2008 Druckerei C. H. Beck Medien mit Zukunft Inhaltsverzeichnis K 28 Gegenstandswert im Insolvenzverfahren (Madert)... 400 29 Gegenstandswert

Mehr

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RVG

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RVG Kommentar von Dr. Wilhelm Gerold, Dr. Herbert Schmidt, Wolfgang Madert, Dr. Steffen Müller-Rabe, Dr. Hans-Jochem Mayer, Hans-Jochem Burhoff, Detlef Burhoff 18., überarbeitete

Mehr

Inhaltsverzeichnis. I. Anwaltliche Vergütungsrechnung

Inhaltsverzeichnis. I. Anwaltliche Vergütungsrechnung Vorwort... 7 Wichtige Hinweise... 9 I. Anwaltliche Vergütungsrechnung Kapitel 1 Grundsätze der anwaltlichen Vergütung 1. Geltungsbereich des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)............. 21 2. Vorschuss...

Mehr

Berufsschule. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r. Vorläufiger Rahmenplan. Kostenrechnen. (Stand: )

Berufsschule. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r. Vorläufiger Rahmenplan. Kostenrechnen. (Stand: ) Berufsschule Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r Vorläufiger Rahmenplan Kostenrechnen 1/10 Kosten- und Gebührenrecht des Rechtsanwalts Lernziel 1. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und das

Mehr

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Kommentar begründet von Dr. jur. Wilhelm Gerold fortgeführt von Dr. jur. Herbert Schmidt bearbeitet von Dr. Steffen Müller-Rabe Richter am OLG a. D., Starnberg Dr. Hans-Jochem

Mehr

Praxiskommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RVG

Praxiskommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RVG Praxiskommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RG von Dr. Wolfgang Hartung, Dr. olker Römermann, Herbert P. Schons RA und Notar Herbert P. Schons ist izepräsident der RA Düsseldorf und durch zahlreiche

Mehr

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Kommentar Fritz Riedel Ministerialdirigent im Bundesministerium der Justiz Begründet von Heinrich Sußbauer Oberregierungsrat im Bundesministerium der Justiz Sabine Ahlmann

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Textteil. 1. Steuerberatungsgesetz (StBerG) 165 Auszug 9-9a

INHALTSVERZEICHNIS. Textteil. 1. Steuerberatungsgesetz (StBerG) 165 Auszug 9-9a INHALTSVERZEICHNIS Praktikerteil P I - Allgemeine Vorschriften 3 P 2 - Umsatzsteuer und Auslagenersatz 11 P 3 - Zeitgebühr 17 P 4 - Pauschalvergütung 23 P 5 - Buchführung 27 P 6 - Lohnbuchführung 33 P

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Teil 1 Anwaltliche Vergütungsrechnung

Inhaltsverzeichnis. Teil 1 Anwaltliche Vergütungsrechnung Vorwort der Herausgeberinnen mit Prüfungshinweisen.... Vorwort.... Wichtige Hinweise.... V IX XI Teil 1 Anwaltliche Vergütungsrechnung Kapitel 1 Grundsätze der anwaltlichen Vergütung 1. Geltungsbereich

Mehr

Praxiskommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RVG

Praxiskommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RVG Praxiskommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RG von Dr Wolfgang Hartung, Dr olker Römermann 1 Auflage Praxiskommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RG Hartung / Römermann schnell und portofrei

Mehr

Lerngebiete: 4 Gebühren in ausgewählten Verfahren 18 Std. 5 Gebühren der besonderen Vertreter 10 Std. 6 Kostentragungspflicht, Kostenfestsetzung und

Lerngebiete: 4 Gebühren in ausgewählten Verfahren 18 Std. 5 Gebühren der besonderen Vertreter 10 Std. 6 Kostentragungspflicht, Kostenfestsetzung und 1 Jahrgangsstufe 12 Fachbetreuung: V. Dives Lerngebiete: 4 Gebühren in ausgewählten Verfahren 18 Std. 5 Gebühren der besonderen Vertreter 10 Std. 6 Kostentragungspflicht, Kostenfestsetzung und Kostenausgleichung

Mehr

LERNZIELE Std: LERNINHALTE Hinweise zum Unterricht 1. Grundlagen der Kosten und Gebührenberechnung (14 Stunden)

LERNZIELE Std: LERNINHALTE Hinweise zum Unterricht 1. Grundlagen der Kosten und Gebührenberechnung (14 Stunden) 1 Jahrgangsstufe 11 Fachbetreuung: V. Dives Lerngebiete: 1 Grundlagen der Kosten- und Gebührenberechnung 14 Std. 2 Gebühren in Straf- und Bußgeldverfahren 14 Std. 3 Gegenstandswerte und Gebühren in Zivilsachen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort der Herausgeberinnen mit Prüfungshinweisen... Vorwort... Wichtige Hinweise... Teil 1 Anwaltliche Vergütungsrechnung

Inhaltsverzeichnis. Vorwort der Herausgeberinnen mit Prüfungshinweisen... Vorwort... Wichtige Hinweise... Teil 1 Anwaltliche Vergütungsrechnung Inhaltsverzeichnis Vorwort der Herausgeberinnen mit Prüfungshinweisen... Vorwort... Wichtige Hinweise... V IX XI Teil 1 Anwaltliche Vergütungsrechnung Kapitel 1 Grundsätze der anwaltlichen Vergütung 1.

Mehr

Seit dem 1. Juli 2004 ist es da: das Rechtanwaltsvergütungsgesetz (RVG,) das die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung

Seit dem 1. Juli 2004 ist es da: das Rechtanwaltsvergütungsgesetz (RVG,) das die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Gabriele Kraft, Juristin, Dettenheim Seit dem 1. Juli 2004 ist es da: das Rechtanwaltsvergütungsgesetz (RVG,) das die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)

Mehr

Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG

Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG Engels/Kaiser/Kotz Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG Praxishandbuch zum anwaltlichen Vergütungsrecht 33. Aktualisierungs- und Ergänzungslieferung Juni 2012 Rechtsstand Mai 2012 Herausgegeben

Mehr

Sonderbeilage. Neues anwaltliches Vergütungsrecht: Paragrafensynopse altes Recht (BRAGO) neues Recht (RVG)

Sonderbeilage. Neues anwaltliches Vergütungsrecht: Paragrafensynopse altes Recht (BRAGO) neues Recht (RVG) 58. Jahrgang Sonderbeilage Neues anwaltliches Vergütungsrecht: Paragrafensynopse altes Recht (BRAGO) neues Recht (RVG) Zusammengestellt von Dipl.-Rpfl. Peter Mock, Koblenz 2 Paragrafensynopse BRAGO RVG

Mehr

Gebührenabrechnung nach dem neuen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Gebührenabrechnung nach dem neuen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Gebührenabrechnung nach dem neuen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Einführung mit Berechnungsbeispielen nach BRAGO und RVG-E im Vergleich Bearbeitet von Anton Braun 1. Auflage 2003. Buch. 262 S. Broschiert

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Teil I. Texte. 1. Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)... 21

Inhaltsverzeichnis. Teil I. Texte. 1. Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)... 21 Revision Vorwort zur 6. Auflage... V Vorwort zur 1. Auflage... VI Bearbeiterverzeichnis... VII Abkürzungsverzeichnis und Literaturnachweis...XVII Teil I. Texte 1. Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)...

Mehr

Merkblatt Allgemeines zu Anwaltsgebühren

Merkblatt Allgemeines zu Anwaltsgebühren Merkblatt Allgemeines zu Anwaltsgebühren Inhalt 1 Was ist meine Ausgangssituation? 2 Auf welche Abrechnungsmöglichkeiten kann ich mich einstellen? 2.1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 2.2 Pauschalvereinbarungen

Mehr

Was kostet Sie Ihr Recht?

Was kostet Sie Ihr Recht? Was kostet Sie Ihr Recht? Carsten Jahn Rechtsanwalt und Maître en droit Lehrbeauftragter der Wirtschaftsakademie Blieskastel Seite 1 / 8 1. Wo sind die Kosten für den Rechtsanwalt geregelt? Die Höhe der

Mehr

DIE ERSTEN 100 TAGE D.3 DAS VERGÜTUNGSRECHT RECHTSANWALT NORBERT SCHNEIDER, NEUNKIRCHEN MITGLIED DES AUSSCHUSSES RVG UND GERICHTS-

DIE ERSTEN 100 TAGE D.3 DAS VERGÜTUNGSRECHT RECHTSANWALT NORBERT SCHNEIDER, NEUNKIRCHEN MITGLIED DES AUSSCHUSSES RVG UND GERICHTS- DIE ERSTEN 100 TAGE D.3 DAS VERGÜTUNGSRECHT RECHTSANWALT NORBERT SCHNEIDER, NEUNKIRCHEN MITGLIED DES AUSSCHUSSES RVG UND GERICHTS- KOSTEN DES DAV I. Grundlagen des Vergütungsanspruchs 1. Gesetzliche Regelung

Mehr

Wie berechnen sich die anwaltlichen Gebühren in Straf- und Bußgeldsachen?

Wie berechnen sich die anwaltlichen Gebühren in Straf- und Bußgeldsachen? Wie berechnen sich die anwaltlichen Gebühren in Straf- und Bußgeldsachen? Wie viele andere gesetzliche Regelwerke auch ist das anwaltliche Gebührenrecht (leider) eine recht komplexe Angelegenheit. Die

Mehr

Welp Schimmöller Strauß, Niedersachsenstraße 13, Osnabrück

Welp Schimmöller Strauß, Niedersachsenstraße 13, Osnabrück Vollmacht Der Sozietät von Rechtsanwälten wird hiermit in Sachen: wegen: die Vollmacht erteilt Welp Schimmöller Strauß, Niedersachsenstraße 13, 49074 Osnabrück 1. zur Prozessführung (nach 81 ff. ZPO) einschließlich

Mehr

RVG Schwierigkeitsstufe: Abschlussprüfung

RVG Schwierigkeitsstufe: Abschlussprüfung Prüfe Dein Wissen RVG Schwierigkeitsstufe: Abschlussprüfung Lösungen 1. Aufgabe a) mündlichen Auskunft gebührenpflichtigen Gebührenvereinbarung Gutachtens Vergütungsverzeichnisses Vereinbarung bürgerlichen

Mehr

1 Jahrgangsstufe 11 (2005/2006) 16. September 2005/V. Dives

1 Jahrgangsstufe 11 (2005/2006) 16. September 2005/V. Dives 1 Jahrgangsstufe 11 (2005/2006) 16. September 2005/V. Dives Lerngebiete: 1 Grundlagen der Kosten- und Gebührenberechnung 14 Std. 2 Gebühren in Straf- und Bußgeldverfahren 14 Std. 3 Gegenstandswerte und

Mehr

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RVG

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RVG Kommentar Bearbeitet von Dr. Wilhelm Gerold, Dr. Herbert Schmidt, Dr. Steffen Müller-Rabe, Dr. Hans-Jochem Mayer, Detlef Burhoff 23. Auflage 2017. Buch. XXIV, 2392 S.

Mehr

Erläuterung zum Lehrplan Gebührenrecht, Jahrgangsstufe 12 maßgeblich für das Schuljahr 2004/2005

Erläuterung zum Lehrplan Gebührenrecht, Jahrgangsstufe 12 maßgeblich für das Schuljahr 2004/2005 Erläuterung zum Lehrplan Gebührenrecht, Jahrgangsstufe 12 maßgeblich für das Schuljahr 2004/2005 Im Hinblick auf die nur einjährige Unterrichtszeit zum RVG für die jetzigen 12. Klassen soll die Erläuterung

Mehr

Beratung und Vertretung im Insolvenzverfahren (bitte zurück an)

Beratung und Vertretung im Insolvenzverfahren (bitte zurück an) Beratung und Vertretung im Insolvenzverfahren (bitte zurück an) Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Prinzenallee 15 40549 Düsseldorf Ich/wir, Vorname/n Nachname/n Straße und Hausnummer PLZ

Mehr

Bernd E. Fuchs Rechtsanwalt

Bernd E. Fuchs Rechtsanwalt Bernd E. Fuchs Rechtsanwalt 55606 Kirn Binger Landstr.35a Tel.: 06752/94094 Fax: 06752/94096 Belehrung / Hinweis / Auftragsbedingungen In Sachen./... Anschrift: Anschrift:.. wegen: wird in Verbindung mit

Mehr

as neue Gebührenrecht n der anwaltlichen Praxis

as neue Gebührenrecht n der anwaltlichen Praxis r. Hans-Jochem Mayer echtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht chanwalt für Verwaltungsrecht as neue Gebührenrecht n der anwaltlichen Praxis ebührentatbestände Berechnungsbeispiele 3 a Vergütungsvereinbarung

Mehr

Das Rechtsanwaltshonorar im Arbeitsrecht

Das Rechtsanwaltshonorar im Arbeitsrecht Das Rechtsanwaltshonorar im Uwe Jahn Rechtsanwalt für für Medizinrecht Vortrag im Rahmen einer Dienstbesprechung der Arbeitsrichter in MV, Rostock-Warnemünde April 2009 1. Rechtsgrundlage Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Mehr

Das neue Kostenrecht in Arbeitssachen

Das neue Kostenrecht in Arbeitssachen Das neue ostenrecht in Arbeitssachen von Rolf Schaefer, Dagmar Göbel Rolf Schaefer ist als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht ein Fachmann insbesondere im Bereich ündigungsschutz 1 Auflage Das

Mehr

Lernakte Kostenrecht. Gerichtliches Mahnverfahren. Zivilrechtliches Verfahren I. Instanz

Lernakte Kostenrecht. Gerichtliches Mahnverfahren. Zivilrechtliches Verfahren I. Instanz Gerichtliches Mahnverfahren Lernakte Kostenrecht 1. Gerichtlicher Auftrag 2. Außergerichtlicher Auftrag gerichtlicher Auftrag 3. Außergerichtlich Teilzahlung gerichtlich 4. Gerichtlicher Auftrag Teilzahlung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Text der Verordnung... 27

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Text der Verordnung... 27 Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 Literaturverzeichnis... 19 Text der Verordnung... 27 Einführung in das Vergütungsrecht... 53 I. Die Rechtsgrundlagen... 53 1. Der Steuerberatervertrag... 53 2.

Mehr

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RVG

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RVG NomosKommentar Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RVG Handkommentar Bearbeitet von Herausgegeben von Dr. Hans-Jochem Mayer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, und

Mehr

Kosten. Rechtsanwaltsvergütung

Kosten. Rechtsanwaltsvergütung RA Foos - Vordruck - Hinweise Kosten (6S) - 6 A 2017, weiß Kosten Guter Rat ist nicht umsonst. Doch die Höhe von Anwaltshonoraren wird häufig überschätzt. Zudem lohnt es sich in der Regel, für einen Anwalt

Mehr

VOLLMACHT. wird hiermit in Sachen./. MST wg. Schadensersatz

VOLLMACHT. wird hiermit in Sachen./. MST wg. Schadensersatz VOLLMACHT Den Rechtsanwälten KMP Klamert, Mahr + Partner, Pettenkoferstr. 37, 80336 München wird hiermit in Sachen./. MST wg. Schadensersatz wegen Schadensersatz MST Beteiligungs-Nr.: von Vollmacht erteilt

Mehr

Die Vergütung des Steuerberaters im finanzgerichtlichen Verfahren und das Kostenrecht

Die Vergütung des Steuerberaters im finanzgerichtlichen Verfahren und das Kostenrecht Die Vergütung des Steuerberaters im finanzgerichtlichen Verfahren und das Kostenrecht 1 2 Überblick 1. Einführungsfall 2. 45 StBVV 3. Die Gebühren im Klageverfahren 1. Verfahrensgebühr 2. Terminsgebühr

Mehr

Vergütungsvereinbarung. zwischen. - nachfolgend genannt Mandant - und

Vergütungsvereinbarung. zwischen. - nachfolgend genannt Mandant - und Vergütungsvereinbarung zwischen - nachfolgend genannt Mandant - und Herrn Rechtsanwalt Michael Ott-Eulberg, Ludwigstr. 22, 86152 Augsburg - nachfolgend genannt Rechtsanwalt in der Angelegenheit I. Vergütungsvereinbarung

Mehr

RVG für Anfänger. Horst-Reiner Enders. von. 14., überarbeitete und erweiterte Auflage

RVG für Anfänger. Horst-Reiner Enders. von. 14., überarbeitete und erweiterte Auflage RVG für Anfänger von Horst-Reiner Enders 14., überarbeitete und erweiterte Auflage Verlag С H. Beck München 2008 Vorwort Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Rdnr. Seite VII XXIII XXV A. Einführung

Mehr

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Dr. Hans Jochem Mayer / Dr. Ludwig Kroiß (Hrsg.) Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Handkommentar Uwe Dinkat, Rechtsanwalt, Lörrach Dr. Johannes Ebert, Richter am Oberlandesgericht Bamberg WalterGierl, Richter

Mehr

Beratung und Vertretung im Insolvenzverfahren

Beratung und Vertretung im Insolvenzverfahren Beratung und Vertretung im Insolvenzverfahren (bitte zurück an) Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Prinzenallee 15 40549 Düsseldorf Ich/wir, Vorname/n Nachname/n Straße und Hausnummer Postleitzahl

Mehr

RVG professionell Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2010

RVG professionell Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2010 RVG professionell A Abtrennung, Verfahrens- Befriedungsgebühr auch bei Einstellung eines abgetrennten Verfahrens 3/10 40 Abtretung Strafverfahren: Abtretung von Kostenerstattungsansprüchen 4/10 57 Adhäsionsverfahren

Mehr

PKH-Gebühren so hoch wie möglich halten

PKH-Gebühren so hoch wie möglich halten PROZESSKOSTENHILFE PKH-Gebühren so hoch wie möglich halten von Dorothee Dralle, Lehrbeauftragte an der Beuth Hochschule Berlin, geprüfte Rechtsfachwirtin, geprüfte Bürovorsteherin (RAK Berlin) Der Unterschied

Mehr

Lösungen zu den Übungsaufgaben RENOpraxis 7/2014

Lösungen zu den Übungsaufgaben RENOpraxis 7/2014 Lösungen zu den Übungsaufgaben RENOpraxis 7/2014 Prüfe Dein Wissen Kostenrecht Schwierigkeitsstufe: Abschlussprüfung 1. Aufgabe 1. Instanz 1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG 725,40 (Wert: 10.000 ) 1,2

Mehr

OLG Schleswig - 15 WF 9/08 -

OLG Schleswig - 15 WF 9/08 - OLG Schleswig Beschluss vom 03.03.2008-15 WF 9/08 - Tenor Die sofortige Beschwerde der Bezirksrevisorin bei dem Landgericht Itzehoe vom 28. Dezember 2007 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Familiengericht

Mehr

Helga Hünnekens Oberregierungs rätin, Diplom-Rechtspflegerin, Dozentin an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen

Helga Hünnekens Oberregierungs rätin, Diplom-Rechtspflegerin, Dozentin an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen NOMOSPRAXIS Helga Hünnekens Oberregierungs rätin, Diplom-Rechtspflegerin, Dozentin an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen Kostenrecht im Zivilprozess und in Familiensachen Nomos Teil

Mehr

Informationsblatt für Verbraucher

Informationsblatt für Verbraucher Informationsblatt für Verbraucher nach Maßgabe des 312a BGB, Art 246 EGBGB, 246a EGBGB i.v.m. der DL-InfoV Ihre Vertragspartner: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 196/500/122 Die 1 sind Mitglieder

Mehr

Steuerberatervergütungsverordnung

Steuerberatervergütungsverordnung Eckert Steuerberatervergütungsverordnung mit Rechtsanwaltsgebührenrecht, Gebühren für Vereinbare Tätigkeiten, Steuerliches Kostenrecht Kommentar bearbeitet von Heinrich Winkler Assessor und Geschäftsführer

Mehr

Kurzbeschreibung Anwaltsmodule DAI Deutsches Anwaltsinstiut e.v.

Kurzbeschreibung Anwaltsmodule DAI Deutsches Anwaltsinstiut e.v. Kurzbeschreibung Anwaltsmodule DAI Deutsches Anwaltsinstiut e.v. Anwaltliches Berufsrecht In diesem Modul lernen Sie die rechtlichen Grundlagen des anwaltlichen Berufsrechts kennen. Sie beschäftigen sich

Mehr

Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13

Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Teil I: Das Verfahrensrecht 15 1. Aufbau und Aufgaben der Gerichtsbarkeit 15 1.1 Übersicht 15 1.2 Die sachliche, örtliche und funktionelle Zuständigkeit

Mehr

Bevollmächtigter: Der Vollmachtgeber erteilt dem Bevollmächtigten hiermit in Sachen V O L L M A C H T

Bevollmächtigter: Der Vollmachtgeber erteilt dem Bevollmächtigten hiermit in Sachen V O L L M A C H T Bevollmächtigter: Vollmachtgeber: Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbb Kurfürstendamm 102 10711 Berlin Der Vollmachtgeber erteilt dem Bevollmächtigten hiermit in Sachen wegen: außergerichtliche und gerichtliche

Mehr

VOLLMACHT. 1. zur Prozessführung (u. a. nach 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen;

VOLLMACHT. 1. zur Prozessführung (u. a. nach 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen; wird hiermit in Sachen wegen VOLLMACHT Vollmacht erteilt. 1. zur Prozessführung (u. a. nach 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen; 2. zur Antragstellung in

Mehr

Landgericht Essen Beschluss

Landgericht Essen Beschluss 7 T 305/15 LG Essen 4 UR 11 613/15 AG Bottrop Beglaubigte Abschrift L. Landgericht Essen Beschluss In dem Beratungshilfeverfahren betreffend der Angelegenheit "Abmahnungen wegen angeblich unerlaubter Verwertung

Mehr

Vergütungs- und Kostenrecht im FG- und BFH-Verfahren

Vergütungs- und Kostenrecht im FG- und BFH-Verfahren Vergütungs- und Kostenrecht im FG- und BFH-Verfahren Ratgeber für Steuerberater und Rechtsanwälte Von Dipl.-Finanzwirt Walter Jost Kostenbeamter und Geschäftsstellenleiter des Finanzgerichts des Saarlandes

Mehr

Informationen zu den entstehenden Anwaltsgebühren:

Informationen zu den entstehenden Anwaltsgebühren: Fritz-Frey-Str. 17 69121 Heidelberg Traitteuerstr. 28 68256 Mannheim Tel.: 06221 / 65 9 400 Tel.: 0621 / 44 58 11 13 Informationen zu den entstehenden Anwaltsgebühren: Über Geld spricht man nicht. Falsch!

Mehr

Oberlandesgericht Braunschweig 2 W 18/11 8 O 884/08 (078) Landgericht Braunschweig. Beschluss. In dem Beschwerdeverfahren

Oberlandesgericht Braunschweig 2 W 18/11 8 O 884/08 (078) Landgericht Braunschweig. Beschluss. In dem Beschwerdeverfahren Leitsätze: 1. Eine Zahlung, die der im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt von seinem Mandanten oder einem Dritten auf den Teil der Geschäftsgebühr erhalten hat, der auf die Verfahrensgebühr

Mehr

F. Auslagen und allgemeine Geschäftskosten in Teil 7 des RVG 110 I. Einleitung 112 II. Einzelheiten Post-und Telekommunikationspauschale 114

F. Auslagen und allgemeine Geschäftskosten in Teil 7 des RVG 110 I. Einleitung 112 II. Einzelheiten Post-und Telekommunikationspauschale 114 Vorwort...,_-..; geübten Anwender - auch bei den Fachangestellten - den gebührenrechtlichen Einstieg zu erleichtern, freue ich mich. Verbesserungsvorschläge für weitere Grafiken nehme ich deshalb gerne

Mehr

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RVG

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RVG Kommentar von Fritz Riedel, Heinrich Sußbauer, Karljosef Fraunholz, Dr. Hans-Ludwig Keller, Diethard Schmahl, Horst Schneider 9., völlig neubearbeitete Auflage Rechtsanwaltsvergütungsgesetz:

Mehr

Erläuterung zum Lehrplan im Fach Kosten- und Gebührenrecht 1

Erläuterung zum Lehrplan im Fach Kosten- und Gebührenrecht 1 Erläuterung zum Lehrplan im Fach Kosten- und Gebührenrecht 1 Im Hinblick auf Neueinführung des RVG soll die Erläuterung den Lehrkräften eine Hilfe sein, in der Fülle des neuen Lehrstoffs die nach dem Lehrplan

Mehr

Lösungshinweise Abschnitt B I (Besitz) 1. Materielles Recht

Lösungshinweise Abschnitt B I (Besitz) 1. Materielles Recht Lösungshinweise Abschnitt B I (Besitz) 1. Materielles Recht B/I a) Gem. 854 856 BGB definiert man den Besitz als tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache, die von einem Herrschaftswillen getragen

Mehr

Vermieterpool Schlecker

Vermieterpool Schlecker vorab per Fax: (0 69) 95 92 91 91-0 resp. Mail: fragen@recht-hilfreich.de elixir rechtsanwälte martens & partner Falkensteiner Str. 27 60322 Frankfurt am Main Bevollmächtigung der elixir rechtsanwälte

Mehr

2 Struktur und Grundlagen des RVG

2 Struktur und Grundlagen des RVG 2 Struktur und Grundlagen des RVG Rdnr. I. Anwendungsbereich des RVG... 1 18 1. Persönlicher Anwendungsbereich... 2 7 2. Sachlicher Anwendungsbereich... 8 15 3. Territorialer Anwendungsbereich... 16 18

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2016/2017

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2016/2017 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Winter 2016/2017 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwaltsgebührenrecht

Mehr

Folie 1. Folie 2. Folie 3. Berufsfeld Anwaltschaft. Gebühren- und Kostenrecht. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Folie 1. Folie 2. Folie 3. Berufsfeld Anwaltschaft. Gebühren- und Kostenrecht. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Folie 1 Berufsfeld Anwaltschaft Gebühren- und Kostenrecht (Schwerpunkt: Rechtsanwaltsgebührenrecht) Franz Lutz, Rechtsanwalt, Augsburg, 11. Januar 2017 Folie 2 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Ziele

Mehr

Gebührentabellen. mit Erläuterungen, Berechnungsmustern und Arbeitshilfen. von Norbert Schneider. 4. Auflage. Gebührentabellen Schneider

Gebührentabellen. mit Erläuterungen, Berechnungsmustern und Arbeitshilfen. von Norbert Schneider. 4. Auflage. Gebührentabellen Schneider Gebührentabellen mit Erläuterungen, Berechnungsmustern und Arbeitshilfen von Norbert Schneider 4. Auflage Gebührentabellen Schneider Thematische Gliederung: Vergütungsrecht Verlag C.H. Beck München 2014

Mehr

S T E U E R B E R A T U N G S - V E R T R A G

S T E U E R B E R A T U N G S - V E R T R A G S T E U E R B E R A T U N G S - V E R T R A G Zwischen sowie Herrn / Frau, Unternehmer-in Herrn / Frau, Ehepartner (Straße und Hausnummer) (PLZ, Ort) (im Folgenden Auftraggeber genannt) und dem Steuerberater

Mehr

Beauftragungsformular Tauschbörsen (Filesharing)

Beauftragungsformular Tauschbörsen (Filesharing) Beauftragungsformular Tauschbörsen (Filesharing) 1/6 1. Kontaktdaten: Herr [ ] Frau [ ] Vor- und Nachname: Straße: PLZ u. Ort: Telefon: E-Mail: 2. Information zur Abmahnung: Abmahnende Kanzlei: Höhe der

Mehr

Vollmacht. K a n z l e i R u l a n d. Rechtsanwalt Felix Ruland. Obergasse 26 a Usingen. Fon: / Fax: /

Vollmacht. K a n z l e i R u l a n d. Rechtsanwalt Felix Ruland. Obergasse 26 a Usingen. Fon: / Fax: / Vollmacht K a n z l e i R u l a n d Rechtsanwalt Felix Ruland Obergasse 26 a 61250 Usingen Fon: 06081 / 91 20 25 0 Fax: 06081 / 91 20 25 9 wird hiermit in Sachen:. (Mandant) gegen (Gegner) wegen Vollmacht

Mehr

Lösungen zu den Prüfungsaufgaben der RENOpraxis 10/2015

Lösungen zu den Prüfungsaufgaben der RENOpraxis 10/2015 Lösungen zu den Prüfungsaufgaben der RENOpraxis 10/2015 Prüfe Dein Wissen Lernfeld 9: Kostenrechtliche Prüfungsfragen zum Mahnverfahren Schwierigkeitsstufe: Abschlussprüfung Lösungen & 1. Aufgabe Außergerichtliche

Mehr

Gebührentabellen. mit Erläuterungen, Berechnungsmustern und Arbeitshilfen. von Norbert Schneider. 2., überarbeitete Auflage

Gebührentabellen. mit Erläuterungen, Berechnungsmustern und Arbeitshilfen. von Norbert Schneider. 2., überarbeitete Auflage Gebührentabellen mit Erläuterungen, Berechnungsmustern und Arbeitshilfen von Norbert Schneider 2., überarbeitete Auflage Gebührentabellen Schneider ist ein Produkt von beck-shop.de Thematische Gliederung:

Mehr

Für die Beratungstätigkeit soll der Rechtsanwalt nach 34 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auf den Abschluß einer Gebührenvereinbarung hinwirken.

Für die Beratungstätigkeit soll der Rechtsanwalt nach 34 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auf den Abschluß einer Gebührenvereinbarung hinwirken. Wir sind nach 49b Abs. 5 Bundesrechtsanwaltsordnung gesetzlich verpflichtet, vor Übernahme des Mandates darauf hinzuweisen, dass sich die Vergütung des Rechtsanwaltes nach dem Gegenstandswert der Sache

Mehr

Kostenfestsetzungsbeschluss

Kostenfestsetzungsbeschluss 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Kostenfestsetzungsbeschluss Az.: VK 2 LVwA LSA 04/06 In dem Nachprüfungsverfahren - Antragstellerin - gegen das - Vergabestelle - zur Vergabe des

Mehr

Vollmacht. Dr. Höll + Tauer l Rechtsanwälte l Medizinrecht l Versicherungsrecht. wird hiermit in der Rechtssache ./. wegen

Vollmacht. Dr. Höll + Tauer l Rechtsanwälte l Medizinrecht l Versicherungsrecht. wird hiermit in der Rechtssache ./. wegen Vollmacht Dr. Höll + Tauer l Rechtsanwälte l Medizinrecht l Versicherungsrecht Biebergasse 2, 60313 Frankfurt am Main, Hohenzollernring 103, 50672 Köln, wird hiermit in der Rechtssache./. wegen unter anderem

Mehr

Prozeßvollmacht Herren Rechtsanwälten P.F. Plotz und Dr. W. Frisch Cecilienallee 17 D 40474 Düsseldorf 0211/434235 wird hiermit in Sachen wegen Prozeßvollmacht erteilt. Die Vollmacht ermächtigt zu allen

Mehr

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2014/15

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2014/15 Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2014/15 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum: 19.11.2014 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel: Gebührenrecht 90 Minuten -Gesetzessammlung

Mehr

STEUERBERATER- VERGÜTUNGSVERORDNUNG LESEPROBE. StBVV 2016/RVG Textausgabe mit Praktikerteil sowie Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

STEUERBERATER- VERGÜTUNGSVERORDNUNG LESEPROBE. StBVV 2016/RVG Textausgabe mit Praktikerteil sowie Rechtsanwaltsvergütungsgesetz STEUERBERATER- VERGÜTUNGSVERORDNUNG StBVV 2016/RVG 2016 Textausgabe mit Praktikerteil sowie Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Anhang: Vereinbare Tätigkeiten Herausgegeben von der Bundessteuerberaterkammer

Mehr

(1) Der Mandant beauftragt die Rechtsanwältin als Rechtsanwältin in folgender Angelegenheit mit seiner Vertretung:

(1) Der Mandant beauftragt die Rechtsanwältin als Rechtsanwältin in folgender Angelegenheit mit seiner Vertretung: ANWALTSVERTRAG 1 Vertragspartner 1. Rechtsanwältin Samirah Schumacher, Bendhecker Straße 64, 41236 Mönchengladbach Im Folgenden: Rechtsanwältin 2. Herr/Frau Im Folgenden: Mandant. 2 Rechtsdienstleistung

Mehr

RA-MICRO Arbeitsbuch Band 2 Lösung zu Seite 9

RA-MICRO Arbeitsbuch Band 2 Lösung zu Seite 9 RA-MICRO Arbeitsbuch Band 2 Lösung zu Seite 9 Erläutern Sie anhand des unten abgebildeten Forderungskontos die bisherige Entwicklung und den derzeitigen Stand des Rechtsstreits. RA Dr. Recht hat von der

Mehr

Kostenrecht kompakt. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Verstehen Lernen Anwenden. 1. bis 3. Ausbildungsjahr

Kostenrecht kompakt. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Verstehen Lernen Anwenden. 1. bis 3. Ausbildungsjahr EUROPA-FACHBUCHREIHE für wirtschaftliche Bildung Kostenrecht kompakt Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Anwenden 1. bis 3. Ausbildungsjahr Berthold Hauger VERLAG EUROPA-LEHRMITTEL Nourney, Vollmer GmbH

Mehr

B e s c h l u s s. Geschäftszeichen: 3 WF 36/08 30 F 418/06 Amtsgericht Salzgitter. In der Familiensache. der X, Klägerin,

B e s c h l u s s. Geschäftszeichen: 3 WF 36/08 30 F 418/06 Amtsgericht Salzgitter. In der Familiensache. der X, Klägerin, Geschäftszeichen: 3 WF 36/08 30 F 418/06 Amtsgericht Salzgitter B e s c h l u s s In der Familiensache der X, Klägerin, Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt gegen Y Beklagten, Verfahrensbevollmächtigte:

Mehr

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS 4 Ca 509/10 (Arbeitsgericht Bamberg - Kammer Coburg -) Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren U G - Kläger - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S & L - Beschwerdeführer -

Mehr

sowohl Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung aller Art als auch Prozessvollmacht für alle Verfahren in allen Instanzen erteilt.

sowohl Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung aller Art als auch Prozessvollmacht für alle Verfahren in allen Instanzen erteilt. Rechtsanwalt Dr. Roland Müller-Jena Vollmacht Hohe Str. 15 40213 Düsseldorf Tel. 0211/ 32 22 33 Fax 0211/ 32 22 23 wird hiermit in Sachen wegen: sowohl Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung aller

Mehr

Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (DZA)

Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (DZA) Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (DZA) Vorlesung im Wintersemester 2009 / 2010 9. Vorlesungstag Montag, den 07.12.2009 Wiederholung: Verfahrensablauf II. Das Erkenntnisverfahren Einleitung des

Mehr

INHALT. I. Beratung, Gutachten und Mediation 55. Bibliografische Informationen digitalisiert durch A.

INHALT. I. Beratung, Gutachten und Mediation 55. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch A. INHALT A. GRUNDSÄTZLICHES 1 I. Die Vergütungsvereinbarung 1 1. Grundsätzliches 1 2. Die Vereinbarung von»erfolgshonorar«2 n. Anforderungen an die Gebührenrechnung, 10 RVG 5 lu. Auslagen 5 1. Dokumentenpauschale

Mehr

NomosKommentar. Nomos. Mayer Kroiß [Hrsg.] RVG. mit Streitwertkommentar und Tabellen. Handkommentar. 5. Auflage

NomosKommentar. Nomos. Mayer Kroiß [Hrsg.] RVG. mit Streitwertkommentar und Tabellen. Handkommentar. 5. Auflage NomosKommentar Mayer Kroiß [Hrsg.] RVG mit Streitwertkommentar und Tabellen Handkommentar 5. Auflage Nomos NomosKommentar Dr. Hans-Jochem Mayer Dr. Ludwig Kroiß [Hrsg.] Rechtsanwaltsvergütungsgesetz mit

Mehr

... Revision,

... Revision, Verzeichnis der abgedruckten Gesetzesvorschriften... XV Revision Benutzungshinweise... XIII Abkürzungsverzeichnis XIX Einleitung... 1 I. Die Entwicklung der ostengesetze seit der Vorauflage... 1 II. Gemeinsames

Mehr

- bei Haftpflichtversicherungen nach dem Pflichtversicherungsgesetz oder - bei Insolvenz des Gegners oder - bei unbekanntem Aufenthalt des Gegners.

- bei Haftpflichtversicherungen nach dem Pflichtversicherungsgesetz oder - bei Insolvenz des Gegners oder - bei unbekanntem Aufenthalt des Gegners. Nimmt der Anwalt im Auftrag des Mandanten nicht nur den Gegner, sondern auch einen Versicherer in Anspruch, der für die betreffende Forderung einstehen muss, können für diese Tätigkeit gesonderte Gebühren

Mehr

JÖeckTcbc lkun ^Kommentare) Band 2. Kostengesetze

JÖeckTcbc lkun ^Kommentare) Band 2. Kostengesetze JÖeckTcbc lkun ^Kommentare) Band 2 Kostengesetze Gerichtskostengesetz, Kostenordnung und Kostenvorschriften des Arbeitsgerichts-, Sozialgerichts- und Landwirtschaftsverfahrensgesetzes, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz,

Mehr

Jahresupdate Version 8.0. Anwendungsbeschreibung. Textverarbeitung - Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, Pflichtverteidigung

Jahresupdate Version 8.0. Anwendungsbeschreibung. Textverarbeitung - Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, Pflichtverteidigung Jahresupdate 2011 Version 8.0 Anwendungsbeschreibung Textverarbeitung - Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, Pflichtverteidigung Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1 Fallbeispiele... 3 1.1 Beratungshilfe...

Mehr

Allgemeine Mandatsbedingungen

Allgemeine Mandatsbedingungen Allgemeine Mandatsbedingungen Stand: 11.06.2010 1. Geltungsbereich Unsere Allgemeinen Mandatsbedingungen (im Folgenden Mandatsbedingungen ) gelten für alle Verträge, die als Gegenstand die außergerichtliche

Mehr

Berufsfeld Anwaltschaft. Gebühren- und Kostenrecht

Berufsfeld Anwaltschaft. Gebühren- und Kostenrecht Berufsfeld Anwaltschaft Gebühren- und Kostenrecht (Schwerpunkt: Rechtsanwaltsgebührenrecht) Franz Lutz, Rechtsanwalt, Augsburg, 15./16. Januar 2018 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Ziele des Gesetzes:

Mehr

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RVG

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RVG NomosKommentar Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RVG Handkommentar Bearbeitet von Dr. Hans-Jochem Mayer, Prof. Dr. Ludwig Kroiß 6. Auflage 2013. Buch. 1867 S. Gebunden ISBN 978 3 8329 7971 3 Recht > Zivilverfahrensrecht,

Mehr

Kostengesetze: KostG

Kostengesetze: KostG Beck`sche urz-ommentare Band 2 ostengesetze: ostg urz-ommentar von Dr. Dr. Peter Hartmann 37., völlig neubearbeitete Auflage ostengesetze: ostg Hartmann schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr