Einleitung. Empfehlungen und Sicherheitsregeln für höhere Bildungs- und Forschungseinrichtungen
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- Annegret Kurzmann
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1 Einleitung Empfehlungen und Sicherheitsregeln für höhere Bildungs- und Forschungseinrichtungen
2 Warum ein solches Werk? Die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz, die beide zu den Kernbereichen der Gesetzgebung über den Arbeitnehmerschutz gehören, beruhen auf zwei Gesetzen: Bundesgesetz vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung (Unfallversicherungsgesetz, UVG) (SR ) [Vorschriften über Unfallverhütung und Berufskrankheiten] Bundesgesetz vom 13. März 1964 über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG) (SR ) [Vorschriften über den betrieblichen Gesundheitsschutz] Gemäss Artikel 11a ff. der Bundesverordnung vom 19. Dezember 1983 über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (Verordnung über die Unfallverhütung, VUV) (SR ) müssen sowohl die öffentlichen Verwaltungen als auch alle anderen Unternehmen die Richtlinie Nr der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) anwenden sowie Arbeitsärzte und andere Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) beiziehen. Das angestrebte Ziel besteht darin, in den Betrieben und in der öffentlichen Verwaltung ein globales Konzept zu fördern, mit dem die am Arbeitsplatz bestehenden Risiken und Gefahren beurteilt und geeignete Massnahmen getroffen werden können, um am Arbeitsplatz negative Auswirkungen auf die Gesundheit und die Sicherheit zu vermeiden. Es ist möglich, gemeinsame Lösungen (pro Branche) zu erarbeiten, um so Synergien zu schaffen und die Kosten zu senken. In diesem Zusammenhang kommt insbesondere folgenden Punkten, die Bestandteil des 10- Punkte-Konzepts der EKAS sind (vgl. Anhang), besondere Aufmerksamkeit zu: Ausbildung, Instruktion, Information Sicherheitsregeln, Sicherheitsstandards Notfallorganisation Gesundheitsschutz Das vorliegende Werk entspricht im Grossen und Ganzen den oben erwähnten Punkten, einschliesslich bei der Branchenlösung der Kantons- und Bundesverwaltungen (vgl. Anhang), und kann als Arbeitsgrundlage für eine detailliertere Ausarbeitung von spezifischen Kapiteln dienen. CUSSTR / Januar 2005 Es gilt die jeweils aktualisierte Internetversion. 2
3 Was enthält dieses Dokument? Dieses Dokument beantwortet die Fragen, die sich in einer höheren Bildungs- und Forschungseinrichtung im Zusammenhang mit den verschiedenen Aspekten des Gesundheitsund Umweltschutzes stellen können. Es behandelt die Aspekte in Bezug auf den gesetzlichen Rahmen, die Gefahren sowie die allgemeinen und besonderen Empfehlungen und gibt die für nähere Informationen nützlichen Quellen und Links an. Das Dokument enthält folgende Kapitel: 1. Einleitung 2. Rechtsgrundlagen 3. Ergonomie (Einrichtung des Arbeitsplatzes): Lastenhebung und Körperhaltung Bildschirmarbeit Allgemeine Einrichtung von Arbeitsplätzen Lasten und Gewichte Beleuchtung 4. Arbeitshygiene (physikalische und chemische Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Arbeitsumgebung): Lärm Erschütterungen Raumklima Lüftung Luftverunreinigungen Sonneneinwirkung und Wärmestrahlung 5. Ionisierende Strahlen 6. Nichtionisierende Strahlen: Magnetfelder und Radiofrequenzen Mikrowellen Laser- und UV-Strahlen 7. Chemikalien: Säuren und Basen Brennbare Stoffe Giftstoffe 8. Druck/Vakuum: Druckgeräte Verdichtete Gase Kryogene 9. Elektrogefahren 10. Brandgefahr 11. Gefährliche Maschinen und Geräte 12. Biologische Risiken und Gefahren 13. Erste Hilfe 14. Abfallentsorgung 15. Psychosoziale Belastungen am Arbeitsplatz 16. Mutterschaftsschutz CUSSTR / Januar 2005 Es gilt die jeweils aktualisierte Internetversion. 3
4 Branchenlösung der Verwaltungen der Westschweizer Kantone und des Bundes im Hinblick auf die Umsetzung der ASA-Richtlinie Berufsunfälle und Berufskrankheiten stellen in den Verwaltungen je nach Tätigkeitsbereich zwischen 5 und 10 Prozent dar. Zahlreiche gesundheitliche Beeinträchtigungen werden durch Arbeitsbedingungen hervorgerufen, die in den Statistiken des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) nicht erfasst sind. Sie führen aber zu einer hohen Abwesenheitsquote. Mit Präventivmassnahmen ist es möglich, die Zahl der Berufsunfälle und Berufskrankheiten wesentlich zu reduzieren. Die Universitäten stellen in der Organisation der Branchenlösung von Bund und Kantonen eine bedeutende Untergruppe dar, da sie Risiko- und Gefahrenherde enthalten, die in ihren Kantonen meistens zu den erheblichsten gehören. Da die Universitäten die Branchenlösung von Bund und Kantonen anwenden, müssen sie sich eine Struktur geben, in der die Ausschüsse für Arbeitshygiene und Arbeitssicherheit, die Ausschüsse für Strategie und Politik (auf Stufe Rektorat) sowie die operationellen Ausschüsse auf der Stufe der Fakultäten und Abteilungen, die in erster Linie besondere Gefahren aufweisen, vertreten sind. Die Spezialisten gemäss ASA-Richtlinie, die Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Einheiten, aber auch die Personalvertretungen müssen in diesen Ausschüssen für Arbeitshygiene und Arbeitssicherheit vertreten sein. Diese Einheiten müssen namentlich folgende Gefahren- und Risikobereiche abdecken: Mechanik, Physik, Elektrizität, Chemie, Biologie, Gefahren im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz (Körperhaltung, Arbeitszeit, Druck), Gebäudegefahren sowie Gesundheitsrisiken (u.a. psychoaffektive Risiken). CUSSTR / Januar 2005 Es gilt die jeweils aktualisierte Internetversion. 4
5 Zusammenarbeit der Universitäten Kontext und Ziele 1999 wurde im Rahmen der Umsetzung der EKAS-Richtlinie 6508 in den Kantons- und Bundesverwaltungen eine Arbeitsgruppe gebildet, in der die Sicherheitsverantwortlichen der Westschweizer Universitäten vertreten sind. Es ging darum, die Zahl und die Tragweite der in diesen grossen Einheiten vorhandenen Gefahrenherde zu ermitteln, um ein Branchenlösungskonzept zu erarbeiten, das den Besonderheiten dieser grossen Verwaltungsstrukturen Rechnung trägt. Die bei dieser Gelegenheit eingeleiteten Schritte haben den Kontakt zwischen den Sicherheitsverantwortlichen an den Universitäten gefördert und einen wertvollen Informationsund Erfahrungsaustausch erlaubt. Nachdem die Ausarbeitung der Branchenlösung abgeschlossen war, haben die Mitglieder der Arbeitsgruppe beschlossen, ihre Arbeit und ihren gegenseitigen Austausch fortzusetzen. Sie gründeten dazu die Westschweizer Hochschulkommission für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, die so genannte CUSSTR (Commission Universitaire de Sécurité et Santé au travail Romande). Diese informelle Kommission verfolgt folgende Ziele: Fördern der Kontakte und des Informationsaustauschs im Zusammenhang mit den gemeinsamen Problemen an Hochschulen Vernetzen der Fachkompetenzen und Erfahrungen der einzelnen Mitglieder Entwickeln gemeinsamer und an die Problematik der Hochschulen angepasster Instrumente, um die Branchenlösung in diesen Einheiten umzusetzen Vertreterinnen und Vertreter der ETH Lausanne und der Universitätsspitäler Lausanne und Genf wurden eingeladen, sich an den Aktivitäten der Arbeitsgruppe und der CUSSTR zu beteiligen, da sie in Bezug auf den Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit mit ähnlichen Problemen konfrontiert sind. Aktivitäten im Rahmen der Branchenlösung Aufgrund der Vielfalt und Besonderheit der an den Hochschulen vorkommenden Gefahren hatten die meisten dieser Einrichtungen schon vor der Einführung der Branchenlösung Verantwortliche für Sicherheitsfragen. Diese haben im Wissen um die Verbindlichkeit der Branchenlösung für ihre jeweiligen Verantwortungsbereiche mit den Umsetzungsarbeiten begonnen. Bis heute wurden im Rahmen der CUSSTR folgende Hauptarbeiten durchgeführt, um das mit der Branchenlösung verabschiedete Konzept in der Praxis umzusetzen: Ausarbeitung von gemeinsamen Empfehlungen und Sicherheitsregeln (vorliegendes Dokument) Ausarbeitung einer zwischen den verschiedenen Hochschuleinrichtungen harmonisierten gemeinsamen Risikoanalysemethode Obwohl diese Arbeiten in erster Linie für die Universitäten und Hochschulen bestimmt sind, können sie auch für die anderen Organisationseinheiten der Verwaltungen von Interesse sein (insbesondere bezüglich der Empfehlungen und Sicherheitsregeln). Die Mitglieder der CUSSTR befürworten selbstverständlich eine Öffnung dieses Dokuments auf weitere Kreise, wenn dies für sinnvoll und zweckmässig erachtet wird. CUSSTR / Januar 2005 Es gilt die jeweils aktualisierte Internetversion. 5
6 Schlussfolgerung Dieses Werk, das in regelmässigen Abständen aktualisiert wird, ist ein guter Aufhänger für die Ausbildungs-, Sensibilisierungs- und Informationspolitik aller Bereichsverantwortlichen, die darüber wachen müssen, dass dessen Inhalte umgesetzt werden, und die dafür zu sorgen haben, dass jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter Zugang zu den Kapiteln erhält, die den eigenen Tätigkeitsbereich betreffen. Die Mitglieder der CUSSTR machen die Leserinnen und Leser darauf aufmerksam, dass nur die Internetversion aktuell und gültig ist, und hoffen, dass alle Nutzerinnen und Nutzer in diesem Werk die gesuchten Hinweise und Informationen finden werden. Mitglieder der CUSSTR: Universität Freiburg: Universität Genf: Universität Lausanne: Universität Neuenburg: ETH Lausanne: CHUV Lausanne: Herr Vitus Dietrich Herr Michel Buttin Herr Jean- Paul Dutoit Herr Patrick Michaux Herr Pascal Baehler Herr Carlos Beck Herr Daniel Bilat Herr Jean-Luc Marendaz Herr Jean-Michel Poffet Herr Alessandro Foletti Mit der wertvollen Mitarbeit von Frau Vera Bustamante, Arbeitspsychologin, und Herrn Jean-Claude Suard vom Institut universitaire romand de Santé au Travail (IST) in Lausanne. Achtung: Die teilweise oder vollständige Reproduktion dieses Dokuments ist nur mit der vorgängigen Einwilligung der CUSSTR erlaubt. CUSSTR / Januar 2005 Es gilt die jeweils aktualisierte Internetversion. 6
7 Anhänge CUSSTR / Januar 2005 Es gilt die jeweils aktualisierte Internetversion. 7
8 Konzept «Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz» der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) Dieses Konzept (Sicherheitshandbuch) muss folgende Punkte beinhalten: 1. Sicherheitsleitbild, Sicherheitsziele Engagement der Leitung, Statistiken, Ermittlung der Ziele und Ergebniskontrolle 2. Sicherheitsorganisation Organisation, Pflichtenhefte, Qualifikation der ASA, Organigramme 3. Ausbildung, Instruktion, Information 4. Sicherheitsregeln, Sicherheitsstandards 5. Gefahrenermittlung und Risikobeurteilung 6. Massnahmenplanung und -realisierung Information, Personalschulung, neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Temporärarbeit, Spezialausbildung und Ausbildung der Sicherheitskoordinatoren (Ansprechpersonen) Allgemeine Sicherheitsregeln, Verhaltensregeln, besondere Gefahren und Bewilligungen, Arbeitsweisungen, Empfehlungen Methode der Risikobeurteilung, Methode der Ereignisanalyse, Aufgaben, Rechte und Pflichten Auswahlkriterien, Realisierungskonzepte, Verantwortlichkeiten bezüglich Realisierung 7. Notfallorganisation Unfall, Brand, Katastrophe, Erste Hilfe, Intervention 8. Mitwirkung Garantie der Mitwirkung des Personals, Organisation der Mitwirkung 9. Gesundheitsschutz Anforderungen gemäss UVG und ArG, Personalinformation, ärztliche Untersuchungen 10. Kontrolle, Audit Verfahren, Prioritäten, Termine, Audit-Plan, Statistiken, Betreuung CUSSTR / Januar 2005 Es gilt die jeweils aktualisierte Internetversion. 8
9 Aufbau der Gesundheits- und Sicherheitshandbücher in der Branchenlösung der Kantons- und Bundesverwaltungen 1. Allgemeine Informationen 2. Informationen Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz 3. Richtlinien Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz 4. Gefahrenverzeichnis 5. Aufsicht 6. Personalschulung 7. Verzeichnis der Leistungsindikatoren 8. Formulare und Checklisten CUSSTR / Januar 2005 Es gilt die jeweils aktualisierte Internetversion. 9
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