Vernehmlassung zur Stundentafel Lehrplan 21 Kanton Baselland
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- Thilo Esser
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1 Fachschaften Bildnerisches Gestalten und Musik der fünf Baselbieter Gymnasien Laufen, Oberwil, Muttenz, Münchenstein, Liestal Vernehmlassung zur Stundentafel Lehrplan 2 Kanton Baselland Gegen den Abbau der Fächer BG und Musik Unvereinbarkeit des Lehrplan 2 mit den Sek-II-Stufen MAR- Gymnasium und FMS Die Stundentafel BL entspricht bei BG und Musik nicht den Vorgaben des Lehrplan 2! 2. Dezember 20! "!
2 Fachschaften Bildnerisches Gestalten und Musik der fünf Baselbieter Gymnasien Projektleitung Bildungsharmonisierung Rheinstrasse Liestal bildungsharmonisierung@bl.ch Laufen, Oberwil, Muttenz, Münchenstein, Liestal, 2. Dezember 20 Vernehmlassung zur Stundentafel Lehrplan 2 Gegen den Abbau der Fächer BG und Musik Unvereinbarkeit des Lehrplan 2 mit den Sek-II-Stufen MAR-Gymnasium und FMS Die Stundentafel BL entspricht bei BG und Musik nicht den Vorgaben des Lehrplan 2! Abkürzungen: BG (Bildnerisches Gestalten) TTG (Technisches oder Textiles Gestalten) SuS (Schülerinnen und Schüler) Antrag Sekundarschule: Aufgrund der Inkompatibilität der neuen Stundentafel Sek I mit der Sekundarstufe II, in der im MAR-Gymnasium die Fächer BG (Bildnerisches Gestalten) und Musik sowohl Grundlagen- als auch Schwerpunktfächer sind, sowie in der FMS, in der Musik und BG Pflichtfächer sind, verlangen wir folgende Änderung in den Niveaus E und P: BG und Musik bleiben im Niveau E und P Pflichtfächer bis Ende 9. Klasse. Technisches und Textiles Gestalten werden ab 8. Klasse als Wahl- oder Freifächer angeboten. So wird ein fliessender Übergang in die Grundlagen- oder Schwerpunktfächer BG und Musik ermöglicht. Gleichzeitig wird auch die Durchlässigkeit innerhalb der Niveaus E und P verbessert, was beim bisherigen Vorschlag nicht der Fall ist. Nur so bleibt die gesamte Laufbahn der Schülerinnen und Schüler mit der Sekundarstufe II abgestimmt, wie dies Regierungsrat Urs Wüthrich in seinem Begleitbrief speziell erwähnt, und nur so wird zu einer kohärenten, aufbauenden Bildung beigetragen. Antrag Primarschule: Die doppelte Verschlechterung des Faches BG/Zeichnen in der Primarschule ist aufzuheben. Wie Musik soll BG in 2 Lektionen pro Woche unterrichtet werden. Bildnerisches Gestalten, Musik und TTG werden somit gleichwertig mit je zwei Lektionen gewichtet. Die Vorgaben des LP 2 werden dadurch eingehalten.! #!
3 . Sind Sie mit dem Vorschlag für die Stundentafel Sekundarschule einverstanden? Nein,... weil in der vorliegenden Stundentafel ein massiver Abbau der Fächer BG und Musik stattfindet und dies für die SuS des Gymnasiums und der FMS fatale Folgen haben wird. In der Planungstafel Sek I fallen die Fächer BG, TTG sowie Musik in den Bereich Wahlpflichtfach. Damit verlieren BG und Musik ab dem 8. Schuljahr ihren Status als Pflichtfach. Das bedeutet, dass an der Volksschule für mindestens eines der betreffenden Fächer keine durchgehende Vorbildung mehr garantiert wird, mit entsprechenden Konsequenzen für Mittelschulen wie Gymnasium und FMS. BG und Musik werden gleich behandelt wie die Fächer LINGUA, Italienisch, MINT und das Profilfach, die jedoch nicht als Fachbereiche des Lehrplans 2 ausgewiesen sind, sondern nur als spezifische Anliegen des Kantons bzw. des Bildungsraums auftreten. Um diesen Fächern Gewicht zu verschaffen, werden sie zusammen mit Musik und den gestalterischen Fächern zu Wahlpflichtfächern erklärt. Dieser Schachzug verletzt die Vorgaben des Grundlagenberichts zum Lehrplan 2 und wird von den Fachschaften Bildnerisches Gestalten und Musik zurückgewiesen. Das angestrebte Wahlpflichtsystem führt dazu, dass die Pflichtstundenzahl des gesamten Bildungsbereiches Musik, Kunst und Gestaltung im 3. Zyklus auf 8 Lektionen sinken kann. Das sind weniger als 50 Prozent der vorgesehenen Lektionen der Grundlagen für den Lehrplan 2, EDK. Die Zusammenführung bringt eine Konkurrenz unter den Fächern TTG und BG, obwohl diese nicht zusammengehören! Bereits im Bericht Auswertung zur Vernehmlassung Grundlagen für den LP 2 (Sept. 2009) wurde mehrmals darauf hingewiesen, dass sich bildnerisches und technisches Gestalten trotz vieler Gemeinsamkeiten in wesentlichen Zielen unterscheiden. Es erscheint daher wichtig, dass die Kinder und Jugendlichen sowohl im bildnerischen Ausdruck (BG) als auch im funktionalen, konstruktiven Gestalten (TTG) gebildet werden (und nicht entweder BG oder TTG). Schon die Schwierigkeit, für alle vier Fächer eine gemeinsame Bezeichnung zu finden, zeigt deren Verschiedenartigkeit. Man konnte bis jetzt keinen gemeinsamen Nenner finden, weil die Fächer eben so nicht zusammengehören. 2 Die neue Stundentafel der progymnasialen Abteilung P widerspricht in wesentlichen Teilen den Grundlagen für den Lehrplan 2 der EDK, obwohl die Kantone eine gewisse Flexibilität in der Ausgestaltung besässen. Weil BG und Musik im Gymnasium sowohl Grundlagen- als auch Schwerpunktfächer sind, dürfen diese in der Sek Niveau P nicht als Pflichtwahlfach abgewählt werden können. Ansonsten werden die Schülerinnen und Schüler an der Mittelschule wegen der Bildungslücke von 2 Jahren und den höheren Ansprüchen scheitern. Die vorliegende Stundentafel entspricht auch der Vorgabe Übergang zum Maturitätslehrgang in keiner Weise: Die Schülerinnen und Schüler werden auch im Niveau P nicht auf einen erfolgreichen Übergang in die Sekundarstufe II vorbereitet 3. Eine gezielte Vorbereitung auf eine allgemeinbildende Schule der Sekundarstufe 2 4 ist somit in der vorliegenden Stundentafel nicht ausgestaltet zumindest für die Fächer Musik und Bildnerisches Gestalten. Man muss darauf hinweisen, dass schon in der EDK-Vorgabe die Gesamtlektionen im Fachbereich Gestalten herabgesetzt wurden und zwar von 2.8 Lektionen im 3. Zyklus des gesamtschweizerischen Durchschnitts auf 2 vorgeschlagene Lektionen. Über die ganze Schulbildung wird somit die gestalterische Ausbildung reduziert (siehe Tabellen und 3, Seiten 4 und 5), obwohl wie unten beschrieben die visuell-gestalterische Grundbildung eigentlich gesteigert werden müsste. In Basel-Stadt und Baselland findet nun eine zusätzliche und noch grössere Reduktion dieses Fachbereiches statt und zwar zugunsten der kantonal neu generierten Fachbereiche LINGUA und MINT (siehe Tabelle 2, Seite 5).!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Seite Seiten Seiten Seite 2! $!
4 Abbau in der Primarschule und die Folgen Geht man davon aus, dass das Niveau P (von Progymnasium) die Vorbereitungsstufe für das anschliessende Gymnasium darstellt, ist es unverständlich, dass für den obligatorischen Unterricht in den Fächern Bildnerisches Gestalten sowie Musik nur gerade ein Schuljahr im Progymnasium vorgesehen ist, und das in Klassen von bis zu 26 SuS. Mit dem 6/3-Modell bringen die Primarschülerinnen und -schüler bereits schlechtere Vorbedingungen mit in die 7. Klasse als vorher: Wie Abbildung zeigt, werden die Stundenansätze im neuen Lehrplan im visuellen Bereich des Bildnerischen Gestaltens reduziert. Im Gegensatz zu Musik verliert das Fach Bildnerisches Gestalten Stunden und der bisherige Fachunterricht in der 6. Klasse (Sek I) fällt ganz weg. Erst in der 7. Klasse erhalten die SuS einen gestalterischen Unterricht durch Fachlehrpersonen. Die 3-jährigen Schülerinnen und Schüler werden nun gerade ein Semester Zeit haben, sich zu entscheiden, ob der Unterricht im BG oder in Musik für sie richtungsweisend ist. So früh und nach einem halben Jahr an einer neuen Schule mit neuen Strukturen hat noch kein Kind vernünftige Entscheidungsgrundlagen für seinen persönlichen Weg im Gymnasium. Tabelle : Fachunterricht BG und Musik für SuS mit Niveau P. Zyklus 2. Zyklus ehem. Sek 3. Zyklus bisher BG neu BG WP 2 WP 2 WP bisher Musik neu Musik WP WP 2 WP Bei der neuen Stundentafel LP 2:. u. 2. Zyklus: BG: Minus 2 Lektionen Musik: Plus 2 Lektionen 3. Zyklus: BG: 0 bis minus 4 Lektionen Musik: 0 bis minus 4 Lektionen In der Primarschule erfährt nur BG einen doppelten Abbau:. Die Anzahl Lektionen wird reduziert. 2. Diese dauern nur noch 45 Minuten.! %!
5 Abbau in der Sekundarschule und die Folgen Die Herabstufung von BG und Musik zu einem Wahlpflichtfach kann dazu führen, dass die beiden Fächer ganz abgewählt werden können. Vor allem für die SuS im Niveau P ist dies fatal, da beide Fächer im MAR-Gymnasium Grundlagenfächer mit maturrelevanten Noten sind. Da zudem für die beiden Schwerpunktfächer Z und Musik sowohl BG als auch Musik besucht werden müssen, verunmöglicht der vorliegende Stundentafelentwurf für viele SuS die Wahl dieser Schwerpunktfächer (siehe Fallbeispiele, Seite ). Musik und BG sind in der FMS Pflichtfächer. Schon jetzt ergeben sich massive Probleme, weil die SuS eines der beiden Fächer im letzten Jahr Sekundarschule abwählen mussten. Mit der neuen Regelung reduziert sich ihre Vorbildung noch stärker, was ihre schulische Laufbahn verschlechtern wird. Würde man z. B. im Fach Deutsch eine Lücke von 2 Jahren zulassen? Weiter ist anzuführen, dass eine fundierte und nahtlose Grundbildung in Musik und BG besonders für die angehenden Primarlehrerinnen und -lehrer genauso wichtig ist wie in den naturwissenschaftlichen und sprachlichen Fächern. Der Weg zur Primarlehrperson führt notabene nur über den Weg der FMS oder der MAR-Matur. Dasselbe gilt für den Besuch der Ausbildungsgänge an der Schule für Gestaltung Basel. Tabelle 2: Stundenverluste Musik und Gestalten für SuS mit Niveau P LP 2 Fachbereiche Vorgaben LP 2 EDK Grundlagenbericht Wenn Musik als Wahlpflichtfach gewählt wird: Wenn BG als Wahlpflichtfach gewählt wird: Gestalten (BG und TTG) Musik Fazit: Die Stundentafel BL entspricht bei BG und Musik nicht den Vorgaben des LP 2! Die kantonseigene Neuschöpfung von MINT und LINGUA als obligatorische Wahlpflichtfächer geht zulasten des ganzen Bildungsbereiches Musik, Kunst und Gestaltung und reduziert die Erfolgschancen der SuS in den gestalterischen Fächern und gleichzeitig die Qualität von Musik und BG im Gymnasium. Tabelle 3: Planungsannahme für 9 Schuljahre ( Grundlagen S. 3) W.-Lekt. J.-Lekt. J.-Stunden neu bisher Gestalten % 3.8% Musik % 5.6 % Fazit: Schon in der EDK-Vorlage erhält BG weniger Stunden. In Baselland wird der Abbau also noch verstärkt. Weil die 3.4 Prozent Gestalten zudem noch in drei Fächer aufgeteilt werden müssen, wird diese Situation zusätzlich verschlechtert. Kein anderes Fach wird im LP 2 so stark zurückgebunden wie das Bildnerische Gestalten!! &!
6 2. Haben Sie Alternativvorschläge? Ja, wobei die Variante A als einzige LP-2-konform wäre. A Beste Vorbereitung auf die Sek-II-Stufe BG und Musik bleiben in den Niveaus E und P Pflichtfächer und zwar bis Ende 9. Schuljahr. Im Niveau P werden Technisches und Textiles Gestalten ab 8. Klasse zum Freifach. Die Gesamtwochenstunden müssten angehoben werden. 7. Klasse: wie im Entwurf = 34 Wochenlektionen 8. Klasse: mit Musik und BG als Pflichtfach = 36 Wochenlektionen 9. Klasse: mit Musik und BG als Pflichtfach = 36 Wochenlektionen Die solothurnische Kreisschule Bättwil hat sich beispielsweise bei der Harmonisierung LP 2 als Zulieferschule an den Kanton Baselland angepasst: In Bättwil werden BG und Musik bis Ende 9. Klasse als Pflichtfächer geführt. Die drei Niveaus unterscheiden sich entsprechend auch in den Wochenstunden. Es funktioniert tadellos! Fazit: Die Stundenvorgaben des LP 2 für Musik (5) und Gestaltung (2) können knapp eingehalten werden. Die Wochenlektionen steigen im Niveau P stark an, jedoch nicht wegen Musik und BG, sondern wegen der kantonseigenen Fächer LINGUA und MINT! B Kompromiss BG und Musik bleiben in den Niveaus E und P wie bisher weiterhin Pflichtfächer bis Ende 8. Klasse. In der 9. Klasse wird eines davon obligatorisches Wahlpflichtfach analog MINT oder LINGUA. Technisches und Textiles Gestalten werden ab 8. Klasse zum Freifach. Die Gesamtwochenstundenzahl im Niveau P müsste leicht angehoben werden. 7. Klasse: wie im Entwurf = 34 Wochenlektionen 8. Klasse: mit Musik und BG als Pflichtfach = 36 Wochenlektionen 9. Klasse: entweder Musik oder BG als Pflichtfach = 34 Wochenlektionen Fazit: Die Stundenvorgaben des LP 2 für BG und Musik werden auch so nicht eingehalten. Die Wochenlektionen bleiben für die SuS immer noch im Rahmen.! '!
7 3. Sind Sie mit dem Entwurf der Revision der Verordnung für die Sekundarschule vom 3. Mai 2003 einverstanden? Nein,... Die in den, 2, 6, 8 und 54 geplanten Änderungen des Begriffs Anforderungsniveaus zu Leistungszügen verhindern die Profilierung der einzelnen Niveaus. Bei Kurs- und Abteilungsgrössen und a Lektionen für Praktika sind die Maximalgrössen der Leistungszüge Niveau E und P für das Fach Bildnerisches Gestalten viel zu hoch. BG wird namentlich nicht speziell aufgeführt, weshalb für den BG-Unterricht meist mehrere Parallelklassen zusammengeführt werden, obwohl der betreuungsintensive Unterricht als Praktikum geführt werden müsste. Bei Klassengrössen von SuS verbleiben für die persönliche Unterstützung pro Kind noch maximal 3 bis 4 Minuten. Frontalunterricht senkt die Qualität der Arbeiten und persönlichen Fortschritte massiv! Das Niveau P als progymnasiales Bildungsprofil muss erhalten bleiben. Die maximale Gruppengrösse im BG-Unterricht ist herabzusetzen. 4. Haben Sie Änderungsvorschläge? Ja,... denn genauso, wie der Unterricht in TTG in Halbklassen geführt wird, sollen Halbklassen im BG möglich sein oder die Höchstzahl von 20 SuS darf zumindest im 8. und 9. Schuljahr nicht überschritten werden. Klassenzusammenlegungen wären nur noch bis max. 20 SuS möglich. Ebenso ist die Minimalzahl von 2 SuS im vorgesehenen Wahlpflichtbereich definitiv zu hoch. So könnten einige Kurse wegen der zu geringen Schülerzahl nicht oder nur selten zustande kommen. Dies wiederum schränkt die Laufbahn der SuS in der Sek-II-Stufe ein. Die minimale Gruppengrösse für das Zustandekommen eines Kurses ist herabzusetzen.! (!
8 5a. Wie beurteilen Sie die Wahlmöglichkeit der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe? Es wäre grundsätzlich eine gute Idee, die jedoch im Zusammenhang mit den weiterführenden Schulen so nicht funktionieren kann. Erster Grundsatz des LP 2 soll eine breite Allgemeinbildung sein, die unterschiedlich schnell erreicht werden kann, um gegen Ende der Volksschule die eigenen Stärken weiter zu entwickeln. Wenn die Wahlmöglichkeiten ganz offenblieben, könnten sich die SuS ihren Neigungen entsprechend beruflich orientieren. Doch weil in weiterführenden Schulen wie dem MAR- Gymnasium und der FMS auf alle Grundlagenfächer aufgebaut wird BG und Musik gehören dazu, funktioniert dieser Ansatz nicht. Die SuS müssen in allen Grundlagenfächern eine durchgehende Ausbildung erhalten. Um eine scheinbar progymnasiale Bildung zu erhalten, werden im Baselland MINT und LINGUA als obligatorische Wahlpflichtfächer hinzugefügt, was jedoch dazu führt, dass die SuS im zukünftigen Niveau P nur noch eines aus den restlichen sieben Wahlpflichtfächern wählen können (siehe Fallbeispiele, Seite ). Zum Wahlpflichtsystem wird zudem in den begleitenden Erläuterungen (S. 5) verlangt: Alle Schülerinnen und Schüler belegen in der 8. und 9. Klasse zwei Angebote aus dem Wahlpflichtbereich; mindestens eines gehört zum Fachbereich "Musik, Kunst, Gestaltung" oder ist schulspezifisches Profilfach. Nach der Wahl von MINT oder LINGUA dürfen die 7.-Klässler nur noch ein Fach unter sechs verbliebenen Wahlpflichtfächern wählen. Da auch die Wahl eines nicht definierten schulspezifischen Profilfaches vorgeschrieben ist, wird die Abwahl von BG und Musik zusätzlich gefördert. So sehr wir schulspezifische Profilfächer begrüssen, dürfen diese nicht in einen Topf mit den musischen Fächern geworfen werden! Fazit: Man kann nicht von Wahlmöglichkeiten sprechen. Deshalb muss besser von Anfang an eine klare Profilierung der Niveaus definiert werden. 5b. Wie stehen Sie zum Vorschlag, dass alle Leistungszüge dieselben Stundentafeln und Fächerangebote haben? Gäbe es allenfalls Verbesserungsvorschläge? Wir stellen uns gegen diesen Vorschlag, weil diese Gleichschaltung einen Abbau der Vorbildung für die Sek-II-Stufe und vor allem für das MAR-Gymnasium darstellt. Im Grundlagenbericht der EDK wird für jeden Fachbereich der Kompetenzaufbau in Stufen und Zyklen eingeordnet und soll zusammen mit einer gleichgeschalteten Stundentafel eine bessere Durchlässigkeit für einzelne SuS ermöglichen. Was man mit derselben Stundentafel hingegen aufgibt, ist die bewusste Hinführung zu einer allgemeinbildenden Mittelschule. Mit der gleichzeitigen Erweiterung des Wahlpflichtbereiches entstehen in einzelnen Fächern und ganz besonders in BG und Musik grosse Lücken im Aufbau der Kompetenzen, die im Gymnasium oder der FMS nie mehr aufgeholt werden können (siehe Fallbeispiele, Seite ). Fazit: Die bisherige gute Vorbereitung auf die Mittelschule darf auf keinen Fall durch eine Kompromisslösung ersetzt werden. Für das Gymnasium und die FMS braucht es in den Niveaus E und P der Sek-I-Stufe auch BG und Musik als Grundlagenfächer!! )!
9 5. Haben Sie weitere Anliegen und Bemerkungen? Es ist uns ein Anliegen, darauf hinzuweisen, dass im Kanton Baselland das Verständnis für das Fach Bildnerisches Gestalten überholt ist. Es geht im BG nicht mehr nur um das persönliche Wohlbefinden und um eine Bereicherung des Lebens (nachzulesen im Sek-I- Lehrplan BL auf der Webseite) 5, sondern um grundlegende Kompetenzen und Problemlösungsfähigkeiten, die für die Allgemeinbildung essenziell sind. Das projektartige Arbeiten und die gleichwertige Gewichtung von Produkt und Prozess, speziell im Fach BG gefördert, gehören zu den wichtigsten Grundkompetenzen, wie sie in der Berufsbildung, an Fachhochschulen und Hochschulen verstärkt gefordert werden. Die heute verstärkte Verpflichtung zu prozessorientierten Kompetenzen in allen Fachbereichen ist unseres Wissens die Basis des Lehrplans 2 und wird im jüngsten EDK-Dokument Grobstruktur LP 2 als erste Kompetenz im Fach BG aufgeführt 6! Die Prozessorientierung ist im Fach BG keine Neuerfindung sie wurde immer schon praktiziert, weil sie das Wesen kreativer Vorgänge ist. Hingegen wurde dies in den meisten Lehrplänen bis jetzt nicht so beschrieben, das Gewicht wurde bisher vor allem auf den handwerklichtechnischen Aspekt gelegt was nur einem kleinen Teil des Faches entspricht, wie z. B. die Rechtschreibung und Grammatik in den Sprachfächern. Es ist höchste Zeit, die Wichtigkeit von Bildkompetenzen in der Visuellen Kommunikation und die Prozessorientierung des Faches anzuerkennen und damit auch die Notwendigkeit, BG als Pflichtfach für die Primar- und Sekundarschule definitiv festzuschreiben! In einer Zeit der visuell dominierten Kommunikationsformen wird die Fähigkeit, die optischen Reize zu ordnen und kritisch zu hinterfragen, zu einer Grundkompetenz des täglichen Lebens. Bildnerisches Gestalten ist ein anspruchsvolles Kommunikationsfach, da es um Bildsprache geht. Wer hier zweijährige Bildungslücken mit ins Gymnasium bringt, kann den Rückstand im vorgegebenen Rahmen nicht mehr aufholen. Wie Roland Schaub (Geschäftsleitung LBG CH) und Edith Glaser (Fachdidaktikerin BG/FHNW) an den LCH schreiben: In unserer stark visualisierten Welt kommt dem Bildverständnis eine Schlüsselrolle zu. Entsprechend müsste dem Umgang mit Bildern grösste Aufmerksamkeit zukommen. Wie das Sprachverständnis, so ist auch das Bildverständnis eine Basiskompetenz. Sie ermöglicht den Kindern und Jugendlichen, den Anforderungen einer von Bildern und Zeichen geprägten Lebens- und Arbeitswelt gewachsen zu sein. Die dafür notwendige Vertiefung gewinnen wir allein durch kontinuierliches Üben in angemessenem Zeitrahmen. Der Erkenntnis geht bewusstes Sehen voraus. Es kann allein durch Erfahrung erlernt werden und braucht angemessenen Zeitraum zur praktischen Übung. BG ist das explizite Grundlagenfach für bildnerisches Denken und Basis für alle gestalterischen Fächer! Im BG wird die Wahrnehmung nicht nur beansprucht und gefördert wie in Werken/TTG und den Naturwissenschaften, sondern der Wahrnehmungsprozess selbst wird zum zentralen Inhalt. Die für die Mittelschulen vorbereitende Schulung im Fach BG fördert eine visuell-ästhetische Bildung von Kindern und Jugendlichen, wie sie dem Kreativwerkplatz Schweiz mit seinen Architekten, Designern und Kunstschaffenden angemessen ist. Dafür müssen Grundsätze festgelegt werden, welche der visuell-ästhetischen Bildung ein Minimum von 2 Lektionen pro Woche garantiert und darin ist der vorwiegend funktional orientierte Unterricht in Technischem und Textilem Gestalten nicht mit eingeschlossen.!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Seite 2-3! *!
10 Abschliessend möchten wir festhalten, dass im Lehrplan 2 ursprünglich alle musischgestalterischen Fächer hätten aufgewertet werden sollen. Im Kanton Baselland hingegen werden neu alle in den Wahlpflichtbereich degradiert. Dieser Rückschritt ist unbedingt aufzuheben. Bildnerisches Gestalten und Musik sollen auch im Kanton Baselland nicht nur ein Ausgleich sein, sondern eine Ausbildung! Wir bedanken uns für die Möglichkeit einer Stellungnahme und hoffen, dass unsere Forderungen und Überlegungen in die neue Stundentafel einfliessen werden. Freundliche Grüsse i. V. aller BG-Fachschaften i. V. aller Musik-Fachschaften Martin Meury, Laufen Luigi Pecora, Münchenstein Kontaktadresse BG: Kontaktadresse Musik: Martin Meury Luigi Pecora Regionales Gymnasium Laufental-Thierstein Gymnasium Münchenstein Steinackerweg 7 Baselstrasse Laufen 442 Münchenstein 06/ martin.meury@gymlaufen.ch luigi.pecora@sbl.ch Kopie an: Niggi Thurnherr, Mandatsleitung Primarstufe, Tel , niggi.thurnherr@bl.ch Urs Zinniker, Mandatsleitung Sekundarstufe I, Tel , urs.zinniker@bl.ch Stephan Zürcher, Verantwortlicher Schulentwicklung, , stephan.zuercher@bl.ch AKK, Amtliche Kantonalkonferenz, Ernst Schürch, geschaeftsleitung@akkbl.ch GLK, Gymnasiallehrerkonferenz, Evelyne Balsiger, balsiger.e@gym-muttenz.educanet2.ch LCH / Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer LVB, Lehrerinnen- und Lehrerverein Baselland, Christoph Straumann, christoph.straumann@lvb.ch GBL, Gymnasiallehrerinnen und lehrer Baselland, Didier Moine, didier.moine@gymliestal.ch LBG Schweizerischer Verband der Lehrerinnen und Lehrer für Bildnerische Gestaltung und Kunst! "+!
11 Die neue Stundentafel Sek I mit Fallbeispielen Anja, Beat und Corinne treten im 7. Schuljahr ins Niveau P ein. Sie erhalten zum ersten Mal BG- und Musikunterricht von spezialisierten Fachpersonen (jedoch ein Jahr später als vor Harmos). Nach dem ersten Halbjahr müssen sie sich bereits entscheiden, welche gestalterischen Fächer sie abwählen. Anja ist gut in Mathematik, sehr kreativ und gestalterisch interessiert. Sie möchte vielleicht sogar das Schwerpunktfach Z besuchen und wählt deshalb MINT und BG. Musik interessiert sie zwar auch, doch kommt an ihrer Schule kein Freifach Musik zustande. Weil Musik und BG pro Klasse stundenplantechnisch immer parallel geführt werden, ist es Anja auch nicht möglich, Musik auf diese Weise als Freifach zu besuchen. Ende der Sek I erfährt sie, dass man im Schwerpunktfach Z auch Musik als Grundlagenfach belegen muss. Weil Anja die fehlenden zwei Jahre Musik nicht wird kompensieren können, kann sie ihre Qualitäten im Schwerpunktfach Z leider nicht verwirklichen und wählt einen anderen Schwerpunkt. (Schon jetzt ist die vorgeschriebene Ergänzung Musik als Grundlagenfach oft ein Grund zur Wahl eines anderen Schwerpunktfaches, weil bereits einjährige Lücken bestehen. In Zukunft wird dies noch verschlimmert. Kein anderer Fachbereich besitzt eine solche Einschränkung!) Beat ist technisch interessiert, liebt Mathematik, Physik und Informatik. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass er die Schwerpunkte A oder B besuchen möchte. Er wählt logischerweise MINT und Technisches Werken. Dass er nun weder Musik noch BG wählen kann, stört ihn im Moment nicht. Im MAR- Gymnasium hingegen muss er entweder Musik oder BG als Grundlagenfach besuchen, steht aber in seiner gestalterischen Entwicklung immer noch auf dem Stand eines Dreizehnjährigen. Die zwei fehlenden Jahre in Musik und BG wird er während seiner ganzen Maturzeit kaum mehr aufholen können. (Schon jetzt haben SuS der FMS, die an der Sek I im Niveau E und P während ein oder zwei Jahren keinen Musik- oder BG-Unterricht besuchen konnten, massive Probleme. Sie haben grosse Schwierigkeiten, dem Unterricht zu folgen und schneiden im Vergleich zum Rest der Klasse schlechter und meist ungenügend ab. Ausserdem wird dadurch das Leistungsniveau der ganzen Klasse beeinträchtigt.) Corinne hat Glück. Sie nimmt LINGUA" und BG als Wahlpflichtfächer. Chorsingen findet als Freifach statt, doch wird dort nur gesungen und keine Theorie geübt. Dennoch kann sie im Gymnasium das Schwerpunktfach Z wählen, weil sie auch in der Freizeit Klavier in der Musikschule spielt und dadurch eine gute Basis in der Musiktheorie mitbringt. Den fehlenden Rest wird sie gut nachholen können. Zum Glück war sie eine super Schülerin! (In der Freizeit musisch Geförderte haben es oft leichter im Gymnasium. Somit haben Schülerinnen und Schüler aus eher bildungsfernen Elternhäusern mit der neuen Regelung die geringeren Chancen und Möglichkeiten für eine breite Allgemeinbildung. Auch das im Begleitbrief erwähnte grosse Angebot an Freifächern entspricht nicht mehr der Realität, da diese in den letzten Jahren wegen Sparmassnahmen Kursreduktion und Anhebung der Klassengrössen immer seltener zustande gekommen sind. Die gestalterischen Ausbildungswege sind für viele Interessierte nurmehr schwer möglich.) Michael besucht das Niveau E der ersten Sekundarklasse und wählt Musik nach einem halben Jahr ab. Der einsetzende Stimmbruch verunsichert ihn und überhaupt scheint ihm das Singen zur Zeit uncool. Dadurch verpasst er nebst dem praktischen musikalischen Training auch alle Grundlagen der Musiklehre, die in den kommenden zwei Jahren gelegt werden. An der FMS wird Musik wieder ein obligatorisches Grundlagenfach. Die entstandene Wissenslücke kann er hier wenn überhaupt nur mit grossem Aufwand schliessen. Er muss enorm kämpfen, um eine genügende Note zu erreichen. Fazit: Eine fundierte musisch-gestalterische Grundbildung darf nicht in die Freiwilligkeit verschoben werden.! ""!
12 ANHANG Auszüge von Grundsatzfragen (aus Grundlagen für den Lehrplan 2, ) 7. Ausgangslage und Ziele Kantonale Hoheit Der Lehrplan beschreibt die umfassenden inhaltlichen Vorgaben für den Pflicht- und Wahlpflichtbereich der obligatorischen Schulzeit. Die Kantone bestimmen jedoch weiterhin, was als Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlfach gilt. (S. 7) Die Festlegung unterschiedlicher Leistungsanforderungen für die Niveaus der Sekundarstufe I bleibt Sache der Kantone. (S. 7) Die Festlegung der Stundentafeln ist Sache der Kantone. (S. 7).3 Schulstrukturen dritter Zyklus Die Kantone haben im dritten Zyklus unterschiedliche Strukturen. Alle Schultypen verfolgen das Ziel, die Schülerinnen und Schüler auf einen erfolgreichen Übergang in die Sekundarstufe II vorzubereiten, sei dies eine Berufsbildung oder eine allgemeinbildende Schule wie zum Beispiel das Gymnasium. (S. ) Übergang zum Maturitätslehrgang Der Lehrplan 2 muss so ausgestaltet sein, dass ein Übertritt in den Maturitätslehrgang nach dem 8. oder 9. Schuljahr möglich ist. (S. ) Es liegt in der Zuständigkeit der Kantone, den Lehrplan 2 auch für Untergymnasien oder progymnasiale Schulformen anzuwenden und wo nötig anzupassen. (S. ).4 Entwicklungen in den Kantonen Übergang zur Sekundarstufe II Das Ende der obligatorischen Schule soll so gestaltet werden, dass die Jugendlichen gezielt auf den Einstieg in die Berufsausbildung und in allgemeinbildende Schulen vorbereitet werden. Die Bemühungen zielen darauf, den Stand der erworbenen Kompetenzen der Jugendlichen in Bezug auf die Ausbildungswünsche und -möglichkeiten zu setzen. Allfällige Lücken sollen geschlossen, Stärken gestärkt und die schulische Motivation aufrechterhalten werden. Schülerinnen und Schüler erhalten in dieser Phase mehr Selbständigkeit, können projekt- und problemorientiert arbeiten und gewisse Angebote auswählen. (S. 2) Gegen Ende der obligatorischen Schule wird das Pflichtangebot des Lehrplans zurückgenommen zugunsten des frei wählbaren Angebots. Die berufliche Orientierung ist ein zentrales Thema im Unterricht. (S. 2)!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! 7 "#!
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