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1 Hansestadt Stralsund 13. Änderung des Flächennutzungsplanes und Anpassung des beigeordneten Landschaftsplans der Hansestadt Stralsund B-Plan Nr. 64 "Wohngebiet nördlich der Studentensiedlung Holzhausen" der Hansestadt Stralsund Feldlerchenkartierung Regionalplanung Umweltplanung Landschaftsarchitektur Landschaftsökologie Wasserbau Projekt-Nr.: Immissionsschutz Fertigstellung: Mai 2015 Hydrogeologie GmbH Stralsund Geschäftsführerin: Dipl.-Geogr. Synke Ahlmeyer Sitz Hansestadt Stralsund Projektleiter: Mitarbeit: Dipl.-Ing. Karlheinz Wissel Landschaftsarchitekt Dipl. Biol. Andreas Kaffke Tribseer Damm Stralsund Tel / Fax / Niederlassung Güstrow Speicherstraße 1b Güstrow Tel / Fax / Außenstelle Greifswald Bahnhofstraße Greifswald Tel / Fax / Geschäftsführerin Dipl.-Geogr. Synke Ahlmeyer Zertifikate Qualitätsmanagement DIN EN 9001:2008 TÜV CERT Nr Familienfreundlichkeit Audit Erwerbs- und Privatleben

2 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung Methodik Ergebnisse Quellenverzeichnis... 8

3 1 Aufgabenstellung Die Hansestadt Stralsund plant die Entwicklung eines neuen Wohngebietes nördlich der Studentensiedlung Holzhausen. Zur Schaffung des Baurechtes wird der Flächennutzungsplan der Hansestadt Stralsund geändert und der B-Plan Nr. 64 "Wohngebiet nördlich der Studentensiedlung Holzhausen" aufgestellt. Im Rahmen des Scopings zu den o.g. Bauleitplanverfahren wurde von der UNB des Landkreises Vorpommern-Rügen nur für die Feldlerche als einzige artenschutzrechtlich relevante Art ein Lebensraumpotential im Geltungsbereich der Änderung bzw. des B- Plangebietes benannt. Anhand einer Kartierung sollte geklärt werden, ob tatsächlich Feldlerchen vorkommen. Zur Klärung dieser Fragestellung wurde das gesamte Ackerland zwischen der Parower Chaussee, der Ortslage Parow, der Studentensiedlung Holzhausen und dem Sund betrachtet. 2 Methodik Die oben benannte Ackerfläche wurde an drei Terminen im Zeitraum Mitte April bis Anfang Mai 2015 flächendeckend durch Andreas Kaffke () kartiert. Dazu wurde der Acker streifenförmig entlang mindestens jeder zweiter Fahrspuren abgegangen. Der Abstand zwischen zwei Fahrspuren betrug ca. 35 m. Die abgelaufene Strecke kann den Ergebniskarten entnommen werden. Während der Begehung wurden alle Vögel, für die ein Brutvorkommen auf dem Acker nicht ausgeschlossen werden konnte, in Feldkarten eingezeichnet, einschließlich einer Signatur für deren Verhalten. Alle sonstigen Beobachtungen wurden ebenfalls notiert, ebenso die Begleitumstände der Beobachtungen, z.b. ob es sich um nahrungssuchende Tiere handelte oder um reine Überflüge. Es wurde ausschließlich an Tagen mit günstigen Erfassungsbedingungen kartiert. Alle Begehungen starteten gegen 8 Uhr und waren spätestens 11 Uhr beendet. Die Beobachtungstage und Witterungsbedingungen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Tabelle 1: Begehungstermine und Witterungsbedingungen lfd. Nr. Datum Temperatur Bewölkung Niederschlag Sicht Wind (in bft) ca C 2/8 keiner >10 km ca. 12 C 6/8 keiner >10 km ca. 14 C 0/8 keiner >10 km 1 Der gesamte Acker war mit Raps bestellt, der beim 3. Begehungstermin in voller Blüte stand und eine Höhe von ca. 1,60 bis 1,70 m aufwies. 2

4 3 Ergebnisse Alle bei den Begehungen festgestellten potenziellen Brutvögel sind in den Abbildungen 1 bis 3 dargestellt. Im Zuge der Begehungen wurde nur ein einziges Mal eine Feldlerche 1 nachgewiesen (1 singendes Individuum am ). Das mögliche Revier lag ca m nördlich der B-Plangrenze. An weiteren möglichen Brutvögeln wurden Wiesenpieper 2 und Rohrammer 3 an allen drei Begehungsterminen nachgewiesen. Aufgrund der Verteilung der Beobachtungen ist von 2-3 Revieren der Rohrammer auf dem Rapsacker auszugehen. Ein Revier davon liegt innerhalb des Baugebiets. Die Beobachtungen zu diesem Revier konzentrierten sich auf eine kleine Nass-/Freistelle im Rapsacker. Typischerweise brüten Rohrammer eher in Röhrichten oder Staudenfluren. Rapsäcker gehören eigentlich nicht zu den bevorzugten Bruthabitaten. Alle Nachweise des Wiesenpiepers lagen außerhalb des B-Plangebiets. Für den gesamten Acker können etwa 3 Reviere angenommen werden. Brutreviere des Wiesenpiepers auf einem Rapsacker sind eher untypisch. Das bevorzugte Habitat stellt Grünland dar. Die Nachweise von Grünfink und Heckenbraunelle im nördlichen Bereich der Ackerfläche deuten auf mögliche Reviere hin. Es ist aber eher wahrscheinlich, dass die Brutplätze im naheliegenden Siedlungsbereich liegen. Am konnten 4 Braunkehlchen (2 Männchen und 2 Weibchen) unmittelbar nördlich der B-Plangrenze nachgewiesen werden (vgl. Abbildung 3). Als Revier werden diese Nachweise jedoch nicht gewertet. Es wird vielmehr davon ausgegangen, dass es sich um durchziehende Tiere handelte. Begründet wird das mit fehlendem Reviergesang und dem engen Zusammenhalt der vier Individuen ohne jeden Hinweis auf Revierverteidigung. Die Hauptdurchzugsperiode des Braunkehlchens liegt zwischen Ende April und Mitte Mai. Der mit Raps bestellte Acker wird von sehr wenigen Brutvögeln besiedelt. Die Revierdichte ist extrem niedrig. 1 Die Feldlerche ist nach der neuen Roten Liste von M-V (Vökler et al. 2014) gefährdet (Kategorie 3) 2 Der Wiesenpieper ist nach der neuen Roten Liste von M-V (Vökler et al. 2014) stark gefährdet (Kategorie 2) 3 Die Rohrammer wird in der neuen Roten Liste von M-V (Vökler et al. 2014) auf der Vorwarnliste geführt 3

5 Im Zuge der drei Begehungen wurden auch mehrere nahrungssuchende bzw. das Gebiet überfliegende Arten festgestellt: Nahrungsgäste Bluthänfling (einmalig Einzeltiere), Dorngrasmücke (einzelne), Feldsperling (einmalig kleiner Trupp), Haussperling (einmalig Einzeltiere), Rauchschwalbe (mehrfach einzelne), Singdrossel (mehrfach Einzeltiere), Überflug (ohne Bindung zum Kartiergebiet) Bachstelze (einzelne), Bluthänfling (mehrfach), Höckerschwan (mehrfach einzelne), Kolkrabe (einmalig), Kuckuck (einmalig), Stieglitz (mehrfach), Stockente (einzelne) Zusammenfassung Im Bereich des B-Plangebiets konnte ein Revier der Rohrammer nachgewiesen werden. Außerhalb des B-Plangebiets gibt es Hinweise auf weitere 1-2 Reviere der Rohrammer, etwa 3 Reviere des Wiesenpiepers und ggf. 1 Revier von Grünfink und Heckenbraunelle. Der Acker, auch Teile des B-Plangebiets, werden teilweise zur Nahrungssuche von benachbart brütenden Vogelarten genutzt. Die dabei festgestellten Bestände waren jedoch eher gering. 4

6 Abbildung 1: Nachweise potenzielle Brutvögel Begehung 1 ( ) 5

7 Abbildung 2: Nachweise potenzielle Brutvögel Begehung 2 ( ) 6

8 Abbildung 3: Nachweise potenzielle Brutvögel Begehung 3 ( ) 7

9 4 Quellenverzeichnis VÖKLER, F., HEINZE, B., SELLIN, D., ZIMMERMANN, H. (2014): Rote Liste der Brutvögel Mecklenburg-Vorpommerns. 3. Fassung, Stand Juli Herausgeber: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin. 8

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