1. Was ist der voraussichtliche Zeitplan? Wann beginnt die Annahmefrist und wie lange werden die Aktionäre ihre Aktien einreichen können?

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1 DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DARSTELLEN WÜRDE. Q&A zu dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Warwick Holding GmbH (die Bieterin ) für sämtliche Aktien der VTG Aktiengesellschaft ( VTG AG ), die nicht bereits unmittelbar von der Bieterin gehalten werden 1. Was ist der voraussichtliche Zeitplan? Wann beginnt die Annahmefrist und wie lange werden die Aktionäre ihre Aktien einreichen können? Der derzeitige Zeitplansieht wie folgt aus: o Wir veröffentlichten die Angebotsunterlage am 24. August o Das bedeutet, dass die Annahmefrist für das Angebot am 24. August 2018 begonnen hat und am 2. November 2018 enden wird. o Die Annahmefrist kann in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht verlängert werden. Die weitere Annahmefrist wird voraussichtlich am 8. November 2018 beginnen und am 21. November 2018 enden. Der Vollzug des Übernahmeangebots hängt von dem Erhalt bestimmter regulatorischer Freigaben und anderer Bedingungen ab, wie unter Ziffer 11 der Angebotsunterlage näher beschrieben. 2. Was ist der Angebotspreis und warum sollte ich meine Aktien einreichen? Der Angebotspreis beträgt EUR 53,00 pro Aktie. Dies entspricht dem Preis, der mit der Kühne Holding AG intensiv verhandelt und abschließend vereinbart wurde. Der mit der Kühne Holding AG vereinbarte und allen VTG-Aktionären angebotene Angebotspreis entspricht einem ca. 33-prozentigen Aufschlag im Vergleich zu dem Aktienkurs der VTG-Aktie ein Jahr vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots. Die Kühne Holding AG ist ein erfahrener Investor, dessen Investition in die VTG nicht kurzfristig ist, und der nach MSI der zweitgrößte Aktionär der VTG AG ist. Die Kühne Holding AG hat eine unwiderrufliche Vereinbarung unterzeichnet, ihre Aktien im Rahmen des Angebots anzudienen. 3. Was muss ich tun, um meine Aktien einzureichen? VTG-Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, sollten sich an ihre jeweilige Depotbank oder jedes andere Wertpapierdienstleistungsunternehmen wenden, bei denen ihre VTG- Aktien verwahrt werden. Diese Institute sind über die Handhabung der Annahme und die Abwicklung des Angebots gesondert informiert worden und werden jeden VTG-Aktionär, der VTG-Aktien in seinem Wertpapierdepot hält, über das Angebot und die zur Annahme erforderlichen Schritte informieren. VTG-Aktionäre können das Angebot annehmen, indem sie das von ihrer jeweiligen Depotbank bereitgestellte Formular ausfüllen und während der Annahmefrist oder der weiteren Annahmefrist einreichen im Einklang mit dem in der Angebotsunterlage beschriebenen Verfahren. Weitere Informationen hinsichtlich der Annahme des Angebots sind unter Ziffer 12 der Angebotsunterlage enthalten. 1

2 4. Wann werde ich das Geld für meine Aktien erhalten? Die Angebotsgegenleistung für die eingereichten VTG-Aktien wird den Depotbanken durch die Clearstream Banking AG veröffentlicht. Dies geschieht spätestens sieben Bankarbeitstage nach dem Tag, an dem die Bieterin veröffentlicht, dass alle Vollzugsbedingungen, einschließlich der regulatorischen Freigaben, eingetreten sind. Dies kann bis zum 17. April 2019 ausstehen, es sei denn, auf derartige Vollzugsbedingungen wurde verzichtet. Treten die regulatorischen Freigaben zum letztmöglichen Zeitpunkt (d.h. bis zum 17. April 2019) ein, würden die Bedingungen am 18. April 2019 bekannt gegeben werden. In diesem Fall würde der Wert für die eingereichten VTG-Aktien spätestens am 2. Mai 2019 gutgeschrieben. VTG-Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, sollten sich mit jeglichen Fragen hinsichtlich der technischen Abwicklung des Angebots an ihre jeweilige Depotbank oder das jeweilige andere Wertpapierdienstleistungsunternehmen wenden, bei denen ihre VTG-Aktien verwahrt werden. Diese Institute sind über die Handhabung der Annahme und die Abwicklung des Angebots gesondert informiert worden und werden jeden VTG-Aktionär, der VTG-Aktien in seinem Wertpapierdepot hält, über das Angebot und die für die Annahme erforderlichen Schritte informieren. Weitere Informationen hinsichtlich des Vollzugs des Angebots sind unter Ziffer 12.6 in der Angebotsunterlage enthalten. 5. Wann erhalte ich die Dokumente hinsichtlich des Angebots? Wo bekomme ich sie her? Die Bieterin hat die Angebotsunterlage am 24. August 2018 durch (i) Bekanntgabe im Internet in deutscher Sprache unter sowie (ii) Bereithalten zur kostenlosen Ausgabe durch die BNP Paribas Securities Services S.C.A., Zweigniederlassung Frankfurt, Europa-Allee 12, Frankfurt am Main (Anfragen per Telefax an oder per an an interessierte VTG- Aktionäre veröffentlicht. Außerdem hat die Bieterin den VTG-Aktionären eine unverbindliche englischsprachige Übersetzung zur Verfügung gestellt. Nur die deutschsprachige Angebotsunterlage, deren Veröffentlichung durch die BaFin am 23. August 2018 gestattet worden ist, hat bindende Wirkung für dieses Angebots. Nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Warwick Holding GmbH wurden die Depotbanken über das Angebot informiert. VTG-Aktionäre werden die Informationen und die jeweiligen notwendigen Dokumente und Formulare für die Annahme des Angebots direkt von ihrer Depotbank erhalten. 6. Können eingereichte Aktien gehandelt werden? Ja, die eingereichten VTG-Aktien werden unter der ISIN DE000VTG01V2 (WKN VTG01V) voraussichtlich ab dem dritten Bankarbeitstag nach Beginn der Annahmefrist zum Handel im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen. Der Handel mit eingereichten VTG-Aktien im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich nach dem regulären Handelsschluss an der Frankfurter Wertpapierbörse am dritten Bankarbeitstag vor der Abwicklung des Angebots eingestellt (siehe Frage 5 für weitere Informationen bezüglich des Zeitrahmens für die Abwicklung des Angebots). 2

3 Jeder Erwerber von eingereichten VTG-Aktien übernimmt sämtliche Rechte und Verpflichtungen aus der Annahme des Angebots, einschließlich der entsprechend in der Angebotsunterlage beschriebenen unwiderruflichen Erklärungen, Anweisungen, Aufträge und Vollmachten wie in der Angebotsunterlage dargelegt (Ziffer 12). Handelsvolumen und Liquidität der eingereichten VTG-Aktien werden von der jeweiligen Annahmequote abhängen und deshalb überhaupt nicht vorhanden oder gering sein und gegebenenfalls starken Schwankungen unterliegen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass mangels Nachfrage der börsliche Verkauf von eingereichten VTG-Aktien nicht möglich sein wird. VTG-Aktien, die nicht eingereicht wurden, werden weiterhin unter der ISIN DE000VTG9999 gehandelt. 7. Ist es US-Investoren erlaubt, an dem Angebot teilzunehmen? Das Angebot kann von allen in- und ausländischen VTG-Aktionären (einschließlich solchen mit Wohnsitz, Firmensitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder den Vereinigten Staaten) nach Maßgabe der Angebotsunterlage und den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften angenommen werden. Das Angebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und unterliegt den Rechtsvorschriften Deutschlands. Diese Rechtsvorschriften unterscheiden sich erheblich von den entsprechenden Rechtsvorschriften in den Vereinigten Staaten und anderen Rechtsordnungen. Zum Beispiel richten sich Zahlungs- und Abwicklungsverfahren nach den einschlägigen deutschen Rechtsvorschriften, die sich von den üblichen Zahlungs- und Abwicklungsverfahren in den Vereinigten Staaten oder anderen Rechtsordnungen unterscheiden. Weder die U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) noch eine andere Wertpapieraufsichtsbehörde eines U.S.-Bundesstaats haben dieses Angebot genehmigt oder untersagt oder die Angemessenheit und Vollständigkeit dieser Angebotsunterlage oder eines anderen Dokuments, das mit dem Angebot in Zusammenhang steht, genehmigt. Es könnte für VTG-Aktionäre mit Wohnsitz, Firmensitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten schwierig sein, ihre Rechte und Ansprüche nach U.S.-amerikanischem Wertpapierrecht durchzusetzen, da sowohl die VTG AG als auch die Warwick Holding GmbH ihren Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten haben. 8. Können Aktionäre, die ihre Aktien eingereicht haben, von ihrer Annahme zurücktreten? VTG-Aktionäre, die das Angebot angenommen haben, können nur im Fall einer Änderung des Angebots oder eines konkurrierenden Angebots von der Annahme des Angebots zurückzutreten. Weitere Informationen sind unter Ziffer 16 in der Angebotsunterlage enthalten. 9. Welche Kosten und Aufwendungen entstehen für Aktionäre, die ihre Aktien einreichen? Für diejenigen VTG-Aktionäre, die das Angebot annehmen und ihre VTG-Aktien in inländischen Depots halten, entstehen keine Kosten und Aufwendungen (abgesehen von den Kosten für die Übermittlung der Annahmeerklärung an die jeweilige Depotbank). Etwaige zusätzlich anfallende Kosten und Aufwendungen, die von Depotbanken oder ausländischen Wertpapierdienstleistungsunternehmen erhoben werden, sind jedoch von den 3

4 betreffenden VTG-Aktionären selbst zu tragen. Dies gilt auch für gegebenenfalls außerhalb Deutschlands anfallende Aufwendungen. 10. Was sind die steuerlichen Auswirkungen der Einreichung der Aktien? Die Bieterin empfiehlt, dass VTG-Aktionäre steuerliche Beratung einholen, die ihre persönlichen Umstände bezüglich der steuerlichen Folgen, die sich aus der Annahme des Angebots ergeben, berücksichtigt. 11. Wann ist der beste Zeitpunkt, um meine Aktien einzureichen? Die Einreichung ist jederzeit während der Annahmefrist und der weiteren Annahmefrist möglich. 12. Wird die Hauptversammlung der VTG AG diesem Angebot zustimmen müssen? Nein, eine Zustimmung der Hauptversammlung der VTG AG ist nicht erforderlich. 13. Gibt es irgendwelche Annahmeschwellen für ein erfolgreiches Angebot? Nein, der Vollzug der Transaktion hängt nicht von irgendeiner Mindestannahmeschwelle ab. 14. Was ist die Schwelle für einen potenziellen Squeeze-Out? Nach der erfolgreichen Durchführung des Angebots stehen der Bieterin möglicherweise verschiedene Verfahren zur Verfügung, um eine Übertragung der VTG-Aktien, die von den verbleibenden VTG-Aktionären gehalten werden, auf die Bieterin zu übertragen (ein sogenannter Squeeze-Out). Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Ziffer 15.5 der Angebotsunterlage. Unter bestimmten Voraussetzungen könnte die niedrigste für einen Squeeze-Out erforderliche Schwelle bei 90 Prozent liegen (Squeeze-Out nach dem Umwandlungsgesetz; siehe Ziffer der Angebotsunterlage). 15. Würden Sie, wenn Sie die benötigte Annahmeschwelle erreichen, einen Squeeze-Out in Erwägung ziehen? Wie in der Angebotsunterlage dargestellt, beabsichtigt die Bieterin, einen Squeeze-Out oder andere mögliche Strukturmaßnahmen zu prüfen, wenn sie nach dem Abschluss des Angebots die jeweiligen Schwellen erreicht hat. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Ziffer 8.5 der Angebotsunterlage. Jegliche Entscheidungen in Bezug auf mögliche Strukturmaßnahmen werden zu einem späteren Zeitpunkt gefasst und hängen von der endgültigen Annahmequote ab. 16. Kann ich im Fall eines Squeeze-Outs einen besseren Preis für meine Aktien erwarten? Die im Rahmen eines Squeeze-Outs an die ausscheidenden VTG-Aktionäre zu zahlende Abfindung könnte wertmäßig der Angebotsgegenleistung entsprechen, sie könnte aber auch einen niedrigeren oder höheren Wert haben. Die Bedingungen für einen Squeeze-Out sowie weitere Details sind unter Ziffer 15.5 der Angebotsunterlage erklärt. 17. Welche Auswirkungen wird das Angebot auf die Aufnahme der VTG-Aktien in den einschlägigen Indizes haben? Die Auswirkungen des Angebots auf die Indexzugehörigkeit der VTG-Aktien kann nicht 4

5 vorhergesagt werden. Die Durchführung des Angebots, insbesondere die voraussichtlich erhebliche Verminderung des Streubesitzes in VTG-Aktien, kann dazu führen, dass VTG nicht mehr die entsprechenden Indexkriterien für den Verbleib der VTG-Aktien im SDAX und bestimmten anderen Indizes erfüllen kann. Dies kann zu einem Ausschluss der VTG-Aktien aus dem SDAX und bestimmter anderer Indizes führen. Dadurch ist zu erwarten, dass Indexfonds und institutionelle Investoren, die den SDAX und/oder diese anderen Indizes in ihren Portfolios abbilden, keine weiteren VTG- Aktien erwerben und ihre gehaltenen VTG-Aktien nach Abschluss des Angebots veräußern werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Ziffer 15.1 der Angebotsunterlage. 18. Was passiert mit dem Aktienkurs, wenn das Angebot fehlschlägt? Der jetzige Aktienkurs könnte positiv davon beeinflusst worden sein, dass die Bieterin ihre Entscheidung zur Abgabe Angebotsabgabe am 16. Juli 2018 bekannt gegeben hat. Es ist ungewiss, ob der Kurs der VTG-Aktien nach dem Vollzug des Angebots auf seinem vorherigen Stand bleiben, steigen oder fallen wird. Dies gilt auch für den Fall, dass das Angebot scheitert. 19. Würden Sie den Preis erhöhen, wenn die Aktionäre ihre Aktien nicht zu diesem Preis einreichen? Wir haben bei der Ermittlung der Angebotsgegenleistung insbesondere die historische Entwicklung des Börsenkurses der VTG-Aktie berücksichtigt. Der Börsenkurs stellt einen weithin anerkannten Faktor zur Ermittlung der Angemessenheit der Gegenleistung für börsennotierte Aktien dar. Unter Ziffer 9 der Angebotsunterlagen finden Sie weitere Informationen hierzu. Der Preis von EUR 53,00 pro Aktie entspricht dem Preis, der mit der Kühne Holding AG vereinbart wurde. Die Kühne Holding AG ist ein erfahrener Investor, dessen Investition in die VTG nicht kurzfristig ist, und der nach MSI der zweitgrößte Aktionär der VTG AG ist. Die Kühne Holding AG hat eine unwiderrufliche Vereinbarung unterzeichnet, ihre Aktien im Rahmen des Angebots anzudienen. 20. Was sind die Vollzugsbedingungen? Der Vollzug des Übernahmeangebots steht unter dem Vorbehalt der Erfüllung bestimmter Bedingungen, die unter Ziffer 11 der Angebotsunterlage näher erläutert werden. 21. Was passiert, wenn eine der Vollzugsbedingungen nicht rechtzeitig eintritt? Wenn die regulatorischen Freigaben (das heißt die kartellrechtlichen Freigaben und die deutsche außenwirtschaftsrechtliche Freigabe) nicht spätestens bis zum 17. April 2019 eingetreten sind oder wenn eine der anderen Vollzugsbedingungen nicht bis zum Ablauf der Annahmefrist eingetreten ist und die Bieterin nicht auf die entsprechenden Vollzugsbedingungen verzichtet hat (siehe Frage 22), erlischt das Angebot. In dem Fall, dass das Angebot erlischt, wird die Abwicklungsstelle die Rückbuchung der eingereichten VTG-Aktien durch die Depotbanken veranlassen. 5

6 Wichtiger Hinweis: Dieses Dokument dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der VTG Aktiengesellschaft (im Folgenden die "Gesellschaft") dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Wertpapieren der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden. Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmten wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika zu grenzüberschreitenden Übernahmeangeboten, durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der Gesellschaft können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in der dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde. Die Warwick Holding GmbH (im Folgenden Bieterin ) behält sich das Recht vor, soweit gesetzlich zulässig, unmittelbar oder mittelbar weitere Aktien der Gesellschaft außerhalb des Angebots börslich oder außerbörslich zu erwerben. Finden solche Erwerbe statt, werden Angaben über diese Erwerbe unter Mitteilung der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Aktien der Gesellschaft und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung unverzüglich veröffentlicht. Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen übernehmen keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren. 6

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