Machbarkeitsstudie zur Entwicklung einer Integrierten Ausbildungsstatistik am Beispiel Hessen

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1 EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT Europäischer Sozialfonds Projekt-Endbericht Machbarkeitsstudie zur Entwicklung einer Integrierten Ausbildungsstatistik am Beispiel Hessen Projekt-Endbericht an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Autoren: Dr. Christina Anger Dr. Michael Tröger Dipl.-Volksw. Hendrik Voß Dipl.-Volksw. Dirk Werner Köln, im Mai 2007

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3 Inhalt Management Summary Ausgangslage und Ziele der Studie Ausgangslage Ziele der Machbarkeitsstudie Institutionen und Ausbildungsgänge im hessischen beruflich orientierten Ausbildungssystem Unternehmen und Behörden Schulen Bundesagentur für Arbeit Weitere Ausbildungsgänge Fazit Anforderungen an eine Integrierte Ausbildungsstatistik für Hessen und Voraussetzungen der Machbarkeit Anforderungen an eine Integrierte Ausbildungsstatistik Anforderungen an die Datenbasis einer Integrierten Ausbildungsstatistik Die gegenwärtig verfügbare Datenbasis Defizite der gegenwärtig verfügbaren Datenbasis Fazit und Handlungsempfehlungen Das IW-Konzept als Lösungsansatz für eine Integrierte Ausbildungsstatistik Das Grundkonzept der drei Zielbereiche mit Zuordnung aller beruflich orientierten Bildungsgänge in Form von Einzelkonten Veröffentlichungszeitpunkte und Stichtage Indikatorik zur Differenzierung des Grundkonzepts Umsetzung der Integrierten Ausbildungsstatistik anhand der gegenwärtig verfügbaren Datenbasis Erweiterungen des Grundkonzepts Umsetzung der Kohortenbetrachtung als Erweiterungen der Integrierten Ausbildungsstatistik anhand der gegenwärtig verfügbaren Datenbasis Beispielrechnungen und Interpretation der Daten Vorteile und Mehrwert des IW-Konzepts im Vergleich zum Status quo Fazit und Handlungsempfehlungen...95 Projekt-Endbericht Mai 2007 Seite 1

4 5 Einbettung des IW-Konzepts in die bestehende Berichterstattung zur Berufsausbildung Berichterstattung zur Berufsausbildung in Deutschland Vergleich des IW-Konzepts mit dem nationalen Bildungsbericht Präsentation des IW-Konzepts im Rahmen einer Fachtagung Fazit Perspektiven und Potenziale des IW-Konzepts Bevorstehende Änderungen der amtlichen Statistik und ihre Perspektiven für eine künftige Erweiterung des vorgeschlagenen Konzepts Ansatzpunkte zur Verbesserung der Datenlage im Bereich der Ausbildungsstatistik Übertragbarkeit des Ansatzes auf andere Bundesländer und auf die Bundesebene Fazit und Handlungsempfehlungen Zusammenfassung und Ergebnisse der Machbarkeitsstudie Untersuchungsgegenstand und Ziele der Studie Prüfung von Möglichkeiten zur Umsetzung der Projektziele Das IW-Konzept für eine Integrierte Ausbildungsstatistik am Beispiel Hessen Erreichungsgrad der theoretischen Anforderungen (Prüffragen) Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Datenlage Fazit und Ausblick Tabellenanhang Literatur Abkürzungsverzeichnis Übersichtsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis Verzeichnis für den Tabellenanhang Fachbeirat: Teilnehmerverzeichnis Fachtagung: Programm Projekt-Endbericht Mai 2007 Seite 2

5 Management Summary Die Zukunft der jungen Generation wird entscheidend durch deren Bildungschancen geprägt. Ihr Bildungserfolg stellt wiederum eine wesentliche Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft dar. Daher stehen die Übergangsprozesse von der Schule in die Ausbildung und später in die Arbeitswelt nicht nur in Hessen zu Recht stark im Fokus des öffentlichen Interesses. Für die Berufsausbildung der jungen Generation stellt dabei nach wie vor das duale System den mit Abstand wichtigsten Bereich dar. So werden in Hessen derzeit vier von fünf Jugendlichen, die eine anerkannte Berufsausbildung aufnehmen, von Unternehmen und Berufsschulen ausgebildet. Darüber hinaus gibt es jedoch zahlreiche weitere Ausbildungs- und Qualifizierungsangebote. Über die Voraussetzungen, Prozesse und Ergebnisse der beruflichen Ausbildung soll die Ausbildungsstatistik Auskunft geben. Von ihr wird erwartet, eine verlässliche Datengrundlage zur Beurteilung der Situation von jungen Menschen in diesem Übergangsprozess zu liefern. Für den interessierten Beobachter stellt sich die Ausbildungsstatistik gegenwärtig jedoch recht unübersichtlich dar. Zahlreiche Einrichtungen erheben Daten, verschiedene Institutionen sind bei deren Aufbereitung involviert und veröffentlichen ihre jeweiligen Ergebnisse zu unterschiedlichen Stichtagen. So verteilen sich derzeit die Erhebungszeiträume in der Berufsausbildungsstatistik über das gesamte Ausbildungs- und Kalenderjahr. Um die Entwicklungen im gesamten Ausbildungssystem und die Funktion und Qualität der einzelnen Ausbildungsgänge einschätzen zu können, sind insbesondere die Nahtstellen am Übergang zwischen Schule und Ausbildung einerseits sowie zwischen den verschiedenen beruflichen Ausbildungsangeboten andererseits zu betrachten. Eine solche detaillierte Analyse scheitert gegenwärtig insbesondere daran, dass keine differenzierte Gesamtschau aller Ausbildungs- und Qualifizierungsangebote im Ausbildungssystem erfolgt. Es wird zu häufig vornehmlich auf die Bewerberstatistik der Bundesagentur für Arbeit sowie auf die Prozesse am Ausbildungsstellenmarkt fokussiert. Ergebnisse der Schulstatistik hingegen werden öffentlich kaum wahrgenommen. Eine verbesserte Datenlage, mithin eine Integrierte Ausbildungsstatistik, die alle relevanten Ausbildungs- und Qualifizierungsangebote in den Blick nimmt, ist somit dringend erforderlich, um die Ausbildungssituation der Jugendlichen fundierter einschätzen zu können. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hat gefördert vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und vom Arbeitgeberverband Gesamtmetall, unterstützt durch einen hochkarätig besetzten Fachbeirat 1 und in Kooperation mit der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) ein solches Konzept für eine Integrierte Ausbildungsstatistik am Beispiel Hessen entwickelt und auf seine Machbarkeit geprüft. Ergebnis dieser Prüfung ist, dass sich bereits jetzt das Potenzial einer solchen Gesamtschau realisieren lässt und zu neuen Erkenntnissen führen kann. Das Drei-Zielbereiche-Modell der beruflichen Ausbildung sortiert siebzehn berufliche Ausbildungsmöglichkeiten als Einzelkonten nach ihrer vorrangigen bildungspolitischen Zielsetzung und umfasst: 1. Anerkannte Berufsabschlüsse: Der Erwerb eines Berufsabschlusses stellt das oberste Bildungsziel in der Berufsausbildung dar. Neben der quantitativ bedeutsamsten dualen Ausbildung zählen hierzu Berufsfachschulen und Höhere Berufsfachschulen, Schulen des Gesund- 1 Teilnehmerkreis: siehe Anhang. Projekt-Endbericht Mai 2007 Seite 3

6 heitswesens, die Beamtenausbildung für den mittleren Dienst, ausbildungsintegrierte duale Studiengänge sowie branchen- und unternehmensspezifische Ausbildungsangebote Studienqualifizierende berufliche Schulen: In Hessen führen berufliche Gymnasien zur allgemeinen Hochschulreife und Fachoberschulen der Form A zur Fachhochschulreife. 3. Ausbildungs- und Berufsvorbereitung: Hierzu zählen die einjährige und die zweijährige Berufsfachschule, das Berufsgrundbildungsjahr in vollzeitschulischer und kooperativer Form, Einstiegsqualifizierungen für Jugendliche, die Besonderen Bildungsgänge an beruflichen Schulen in Teil- (darunter EIBE) oder Vollzeitform (Berufsvorbereitungsjahr) sowie die berufsvorbereitenden Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden alle verfügbaren Statistiken geprüft, die für den Aufbau einer solchen Integrierten Ausbildungsstatistik herangezogen werden können. Wichtigste Kriterien waren dabei eine hohe Belastbarkeit und zeitnahe Verfügbarkeit von Daten, da das Einmündeverhalten des jeweils aktuellen Schulabsolventenjahrgangs abgebildet werden muss. Eine geeignete Datengrundlage für eine Integrierte Ausbildungsstatistik stellen vor allem die amtlichen Statistiken zu beruflichen Schulen und zur dualen Berufsausbildung dar, da sie sich aufgrund ihrer zumeist hohen Qualität und des hohen Abdeckungsgrads der erhobenen Daten vielfach bewährt haben. Die Einführung gänzlich neuer Erhebungen ließe sich auch innerhalb der interessierten Öffentlichkeit angesichts der Erfordernisse zum Bürokratieabbau kaum durchsetzen. Aus den geeigneten vorhandenen Datenquellen wurde ein Datensatz aus mehreren Statistiken zusammengesetzt und analysiert. Betrachtet werden die jährlichen Einmünder, Bestände und Absolventen/Abgänger in den einzelnen Ausbildungsbereichen. Die Datenquellen lassen sich überwiegend nach verschiedenen soziodemographischen Merkmalen, wie Alter, schulische Vorbildung oder Nationalität differenzieren. Die Merkmalsausprägungen und ihre Kombinationen werden für die Berechnung zahlreicher Ausbildungsindikatoren, wie Übergangs- oder Erfolgsquoten, herangezogen, die zur vergleichenden Bewertung und Analyse der einzelnen Ausbildungsgänge dienen. Diese Indikatorik soll maßgebliche Entwicklungen im Ausbildungsbereich abbilden und anhand von zentralen Kennziffern verdichten. Die so gewonnenen Erkenntnisse können die Grundlage für bildungspolitische Interpretationen bilden. Die vorgeschlagene Indikatorik stellt somit ein weiteres Kernelement des IW-Konzepts dar. Beispielrechungen veranschaulichen dabei einerseits das Potenzial der Integrierten Ausbildungsstatistik, sie beleuchten andererseits aber auch die derzeit (noch) bestehenden Datenprobleme. Die Werte der einzelnen Ausbildungsindikatoren lassen teilweise bildungspolitische Rückschlüsse zu, müssen jedoch künftig durch eine verbesserte Datenlage noch verfeinert werden. Dazu wurde ein Anforderungskatalog von Merkmalen entwickelt, die künftig in Schul- und Kammerstatistik sowie weiteren Statistiken erhoben werden sollten. Die Empfehlungen beziehen sich auch auf die Erhebung von Daten: So sollten in Hessen zukünftig auch an Schulen des Gesundheitswesens sowie in der Beamtenausbildung landesweit zentralisierte Daten in differenzierter Form erhoben werden. 2 Die Erhebung von Informationen zu branchen- und unternehmensspezifischen Ausbildungen (z. B. Luftverkehr, Medien, künstlerische Berufe) ist extrem aufwändig und führt derzeit nicht zu einer belastbaren Datengrundlage. Aufgrund des geringen quantitativen Umfangs von höchstens einem Prozent aller Teilnehmer im Bereich anerkannter Berufsabschlüsse wird die Erhebung aktuell nicht empfohlen. Projekt-Endbericht Mai 2007 Seite 4

7 Zahlreiche Verbesserungen der Datenlage sind durch bereits beschlossene Umstellungen in der amtlichen Statistik in naher Zukunft zu erwarten, wodurch sich das Analysepotenzial einer Integrierten Ausbildungsstatistik weiter erhöht. Doch auch darüber hinaus besteht noch Handlungsbedarf in Bezug auf eine weiter zu verbessernde Schulstatistik und im Hinblick auf die Pendlerproblematik. Zur Veröffentlichung werden konkrete Vorschläge formuliert: So sollte jeweils im Dezember eines Ausbildungsjahres ein erstes internes Berichtswesen erfolgen, das sich vor allem auf die Analyse der Einmünderzahlen beschränkt. Im März/April des Folgejahres nach umfangreichen Kontrollen und Korrekturen könnte die Integrierte Ausbildungsstatistik dann veröffentlicht werden. Die amtlichen Statistiken erlauben derzeit überwiegend nur jährliche Erhebungen, dessen ungeachtet sind unterjährig weitere Auswertungen der Integrierten Ausbildungsstatistik denkbar, beispielsweise im Hinblick auf aktuelle bildungspolitische Fragestellungen. Gleichsam als Plausibilitätsprüfung wurde zudem eine Kohortenbetrachtung durchgeführt: Als Bezugsgröße dient dabei die 16- bis 25-jährige hessische Gesamtbevölkerung nach Altersjahrgängen, die nach sämtlichen verfügbaren Verbleibsstationen differenziert wird. Dadurch wird erkennbar, wie sich ein Altersjahrgang auf die verschiedenen Bildungsgänge verteilt. Eine Übertragbarkeit des Konzepts für eine Integrierte Ausbildungsstatistik auf andere Bundesländer und auf die Bundesebene ist machbar, ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die bildungspolitisch entschieden werden müssen. Darüber hinaus ist mit einer sehr unterschiedlichen Datenqualität in den einzelnen Bundesländern zu rechnen. Projekt-Endbericht Mai 2007 Seite 5

8 1 Ausgangslage und Ziele der Studie 1.1 Ausgangslage Die Ausbildungsstatistik wird gegenwärtig stark durch die monatlichen Meldungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu (noch nicht vermittelten) Bewerbern und (noch unbesetzten) angebotenen Ausbildungsstellen in der dualen Ausbildung geprägt. 3 Eine Gesamtschau aller Ausbildungsmöglichkeiten gibt es derzeit nicht (Bellmann, 2004, 67). Für das Ausbildungsjahr 2005/06 kommt erschwerend hinzu, dass die Daten der BA aufgrund der Umstellung des entsprechenden Fachverfahrens nicht mit dem Vorjahr vergleichbar sind. Zwar werden Bewerber um eine Berufsausbildungsstelle, die für eine Qualifizierungsmaßnahme oder eine alternative Ausbildung vorgesehen sind oder diese bereits begonnen haben, erst zum Stichtag Ende September umgebucht. Hierdurch soll die Zahl der noch unversorgten Bewerber mit dem Vorjahr vergleichbar gemacht werden. Dies führt allerdings im Laufe des Beratungsjahrs dazu, dass die Zahl der noch unversorgten Bewerber deutlich höher liegt was auch in den kommenden Jahren berücksichtigt werden muss. Für eine Gesamtausbildungsstatistik ist als Grundproblem der Bewerberstatistik zum einen zu sehen, dass diese sich nur auf die Berufsausbildung im dualen System bezieht und andere Ausbildungen oder Qualifizierungen, etwa an beruflichen Schulen oder in Unternehmen, ausblendet. Zum anderen besteht für Anbieter und Nachfrager keine Meldepflicht. Der Einschaltungsgrad variiert somit über die Jahre auf beiden Seiten des Ausbildungsmarktes deutlich. Die Bewerberstatistik ist also in doppelter Hinsicht unvollständig: Sie erfasst von allen Berufsausbildungsmöglichkeiten nur die duale Ausbildung und diese auch nur ausschnittsweise. Als Vorteile sind hingegen die regelmäßige Fokussierung der öffentlichen Aufmerksamkeit auf die berufliche Qualifizierung der jungen Generation sowie die Dokumentation der Beratungs- und Vermittlungsleistungen der regionalen Agenturen für Arbeit zu sehen. Den zweiten wichtigen Datenbereich in der Ausbildungsstatistik stellen die Kammerstatistiken dar. Zum einen führt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) jährlich zum Stichtag eine Erhebung bei den Kammern für den Zeitraum vom des Vorjahres bis zum durch, deren Ergebnisse im Dezember veröffentlicht werden. Allerdings umfasst diese Erhebung lediglich neu abgeschlossene Ausbildungsverträge. Zum anderen dokumentieren die statistischen Landesämter sowie das Statistische Bundesamt für den Stichtag Daten für den Zeitraum Januar bis Dezember in den entsprechenden Fachserien zur beruflichen Bildung. Dabei werden neben den Neuverträgen auch Bestände, Lösungen und Absolventen sämtlicher Ausbildungsberufe erhoben. Veröffentlicht werden diese Zahlen bundesweit jedoch erst jeweils zur Mitte des Folgejahres, wenn alle Landesämter ihre Daten geliefert haben. 4 Diese beiden Auswertungen der Kammerstatistik geben einen Überblick über die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge und damit die Zahl der erfolgreichen Einmündungen in die duale Ausbildung. Die Daten ergeben zusammen mit den Ende September noch unversorgten Bewerbern bzw. den dann noch unbesetzten Berufsausbildungsstellen die Gesamtnachfrage bzw. das Gesamtangebot am Ausbildungsstellenmarkt nach Definition des Berufsbildungsgesetzes ( 86 Abs. 2 BBiG). Vor allem der Vorjahresvergleich die- 3 In vorliegenden Bericht wird die männliche Schreibweise verwendet; allerdings sind durchgängig beide Geschlechter angesprochen. 4 Die Aufbereitung der Daten dauert in Hessen lediglich etwa drei Monate. Einzelne Länderergebnisse liegen demnach bereits sehr zeitnah vor und werden veröffentlicht; die bundesweite Veröffentlichung ist jedoch erst nach Vorliegen der Daten aus allen Bundessländer möglich. Projekt-Endbericht Mai 2007 Seite 6

9 ser Größen wird zur bildungspolitischen Bewertung der Situation am Ausbildungsstellenmarkt herangezogen. Doch auch in den Kammerstatistiken bleiben wichtige Bereiche des Berufsbildungssystems unberücksichtigt. Der Kern der gegenwärtigen Ausbildungsstatistik geht sogar zunehmend an der tatsächlichen Situation in der Ausbildung vorbei, da in den vergangenen Jahren alternative Ausbildungsangebote in Unternehmen und an beruflichen Schulen an Bedeutung gewonnen haben. Bei der Frage der beruflichen Qualifizierung der nachwachsenden Generation wird zu eng auf die betriebliche Ausbildung im dualen System und das diesbezüglich gemeldete Angebot bei der BA fokussiert. Eine fundierte Betrachtung des Übergangsverhaltens von der Schule über die Ausbildung in die Erwerbstätigkeit erfordert jedoch eine umfassende Berücksichtigung aller Ausbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten sowie eine möglichst detaillierte Differenzierung der individuellen Voraussetzungen, Merkmale und Performance der Bildungsteilnehmer. Leitgedanke hierbei muss sein, ein möglichst aussagekräftiges und differenziertes Bild über die berufliche Ausbildung der jungen Generation zeichnen zu können. Dazu sind alle relevanten Bereiche des Berufsbildungssystems einzubeziehen, über die Informationen vorliegen oder erhoben werden können. Oberstes Bildungsziel im Berufsbildungssystem ist die Vermittlung beruflicher Kompetenzen. Dies führt im Idealfall zum Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses, auf den entsprechende Teilqualifikationen hinführen können. 1.2 Ziele der Machbarkeitsstudie Ziel des Projekts war es, eine neue Konzeption für eine Integrierte Ausbildungsstatistik zu entwickeln und deren Machbarkeit zu testen. Eine solche Integrierte Ausbildungsstatistik muss daher die vorhandenen beruflichen Ausbildungsoptionen möglichst umfassend beinhalten, auch wenn diese bislang noch nicht oder nicht vollständig berücksichtigt werden. Durch eine solche Erweiterung der Ausbildungsstatistik soll letztlich die Transparenz über das tatsächliche Übergangsverhalten von Jugendlichen an der ersten Arbeitsmarktschwelle also dem Übergang von allgemeinbildenden Schulen in Ausbildung und Beschäftigung erhöht und so ein zuverlässigeres Bild über die derzeit publizierten Daten hinaus so zeitnah wie möglich realisiert werden. Die Machbarkeitsstudie verfolgt somit die beiden Oberziele Vollständigkeit und Transparenz durch eine Zusammenführung und Integration vorhandener Datenquellen sowie durch die Erfassung und Aufbereitung der relevanten Daten. Eine derart gestaltete Ausbildungsstatistik kann zu einer differenzierteren Informationsbasis und in der Folge auch zu einer sachlicheren und tiefer fundierten Diskussion über die Bildungswege von Jugendlichen und deren Nachfrageverhalten einerseits und über die Ausbildungsleistungen und Aufgabenstellungen von Unternehmen, beruflichen Schulen und anderen Ausbildungseinrichtungen andererseits beitragen. Im Mittelpunkt der Machbarkeitsstudie und somit auch der zu entwickelnden Integrierten Ausbildungsstatistik stehen amtliche Statistiken. Dadurch soll die Akzeptanz für das neue Konzept sichergestellt werden. Die beschränkt jedoch gleichzeitig die Möglichkeiten der Studie. Denn amtliche Statistiken erlauben lediglich Aussagen über Strukturen, nicht aber über die qualitativen Ver- Projekt-Endbericht Mai 2007 Seite 7

10 änderungsprozesse im Bereich der beruflichen Bildung (BMBF, 2003, 47). Solche Betrachtungen können demnach nicht Gegenstand dieser Machbarkeitsstudie sein. Die geplante Machbarkeitsstudie wird beispielhaft für das Bundesland Hessen durchgeführt, soll aber Modellcharakter für die Bundesebene haben. Sie wird vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und vom Arbeitgeberverband Gesamtmetall gefördert. Mit der Studie wird auch ein Beitrag zur Erreichung des erklärten Ziels im Ausbildungskonsens des Landes Hessen geleistet, wonach eine vollständige Erfassung und Darstellung der vielfältigen Ausbildungsleistungen durch den Einbezug aller relevanten Ausbildungsgänge in eine Berufsbildungsstatistik erreicht werden soll (HMWVL, 2005, 8). Im vorliegenden Abschlussbericht des Projekts werden zunächst alle Ausbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten im hessischen beruflichen Ausbildungssystem an der ersten Arbeitsmarktschwelle dargestellt (Kapitel 2). Es folgt eine Beschreibung der Anforderungen und Voraussetzungen einer erweiterten Integrierten Ausbildungsstatistik für Hessen sowie die Beschreibung der gegenwärtig verfügbaren Datenbasis. Daraus lassen sich die derzeitigen Grenzen der Machbarkeit einer Integrierten Ausbildungsstatistik sowie die vorhandenen Datenprobleme ableiten (Kapitel 3). In Kapitel 4 wird das IW-Konzept einer Integrierten Ausbildungsstatistik in Hessen als Lösungsansatz präsentiert. Dazu wird das Grundkonzept des Drei-Zielbereiche-Modells der beruflichen Ausbildung mit seiner Kontenbetrachtung aller beruflich orientierten Bildungsgänge erläutert. Neben potenziellen Veröffentlichungszeitpunkten und Stichtagen werden die vorgeschlagene Indikatorik zur Differenzierung des Konzepts sowie mögliche Erweiterungen erläutert. Daran schließt sich eine Darstellung des Mehrwerts des vorgeschlagenen Konzepts gegenüber dem jetzigen Status quo der Ausbildungsstatistik an. Soweit die Datenlage es zulässt, werden exemplarische Berechnungen für das Bundesland Hessen zur Verdeutlichung der Funktionsweise und der Erkenntnispotenziale des Ansatzes durchgeführt. Ein Überblick über die Bildungsberichterstattung in Deutschland wird in Kapitel 5 dargestellt. Darin wird auch ein Vergleich des IW-Konzepts zum Bildungsbericht für Deutschland vorgenommen. Es schließen sich in Kapitel 6 Ausführungen zu den Perspektiven und Potenzialen des vorgeschlagenen Konzepts an. Dabei werden zum einen die Auswirkungen bevorstehender Änderungen in der amtlichen Statistik und zum anderen Ansatzpunkte und Vorschläge zur Verbesserung der Datenlage im Bereich der Ausbildungsstatistik diskutiert. Überlegungen zur Übertragbarkeit des Ansatzes auf die Bundesebene runden dieses Kapitel ab. Im Anschluss an jedes Kapitel werden kurze Zwischenfazits gezogen. Diese beinhalten auch Handlungsempfehlungen, die zur Umsetzung des vorgeschlagenen IW-Konzepts in die Praxis und zur künftigen Verbesserung der Datenlage zur beruflichen Ausbildung in Hessen dienen. Abschließend wird die Machbarkeitsstudie in Kapitel 7 noch einmal zusammengefasst. Projekt-Endbericht Mai 2007 Seite 8

11 2 Institutionen und Ausbildungsgänge im hessischen beruflich orientierten Ausbildungssystem Nach Beendigung der Sekundarstufe I, die die Schüler in Hessen an verschiedenen allgemeinbildenden Schulen (Gymnasium, Gesamtschule, Realschule, Hauptschule und Förderschule) durchlaufen können, stehen zahlreiche weiterführende Bildungswege der Sekundarstufe II zur Auswahl. Bildungsanbieter sind dabei üblicherweise Schulen, Unternehmen, Arbeitgeber im öffentlichen Dienst sowie die Bundesagentur für Arbeit bzw. von den Agenturen für Arbeit beauftragte Bildungsträger. 2.1 Unternehmen und Behörden Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber beteiligen sich in vielfältiger Weise an der Ausbildung und Qualifizierung Jugendlicher. Ihr Engagement erstreckt sich vor allem auf die duale Berufsausbildung, duale Studiengänge, Einstiegsqualifizierungen und die Beamtenausbildung. Doch auch zahlreiche andere Ausbildungsgänge beinhalten betriebliche Ausbildungsphasen auch wenn Betriebe in diesen Fällen nicht hauptverantwortlich sind (Tabelle 1). Duale Berufsausbildung: Voraussetzung für die Aufnahme einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag zwischen Betrieb und Auszubildendem. Dieser wird auf der Grundlage des BBiG geschlossen, das zuletzt im März 2005 aktualisiert wurde. Es regelt u. a. die Rechte und Pflichten des Auszubildenden. Die Unternehmen tragen den größten Teil der Ausbildungsleistung im Rahmen der dualen Berufsausbildung, in dem sie die praktische Ausbildung übernehmen und den Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung bezahlen. Diese betriebliche Investition in die Ausbildung der Jugendlichen ist teilweise mit erheblichen Nettokosten verbunden. Pro Jahr bringen die Unternehmen bundesweit etwa 27,7 Mrd. Euro für die duale Ausbildung auf (BMBF, 2004a, 546). Für Betriebe ist die duale Ausbildung vorteilhaft, da sie auf diesem Weg Nachwuchskräfte bedarfsgerecht und praxisorientiert ausbilden können. Sie profitieren von den Auszubildenden, die während der Ausbildung produktiv tätig sind und von den Ausgebildeten, die bei einer Übernahme schnell und sinnvoll eingesetzt werden können (Walden/Herget, 2002, 32). Die Auszubildenden in einer dualen Berufsausbildung werden in der Kammerstatistik der statistischen Landesämter und des BIBB sowie in der Berufsschulstatistik der statistischen Landesämter erfasst. Daher ist zu klären, welche der beiden Datenquellen zu welchem Zeitpunkt für welchen Zweck genutzt werden soll. Duale Studiengänge: Ausbildungsintegrierte duale Studiengänge verknüpfen ein grundständiges Universitäts-, Fachhochschul- oder Akademiestudium (Bachelor oder Diplom) mit einer anerkannten Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder einer äquivalenten betrieblichen Ausbildung (Waldhausen/Werner, 2005, 26). Sie werden auch als Abiturientenausbildung der Wirtschaft bezeichnet (Klein, 2006). Zahlreiche hessische Unternehmen kooperieren in der Berufsausbildung beispielsweise mit Berufsakademien in Baden- Württemberg. Studierende absolvieren die praktische Ausbildung im Betrieb und die theoretische Ausbildung in der Hochschule oder Akademie. Zugangsvoraussetzung ist neben der Fachhochschulreife oder Hochschulreife ein Ausbildungs- oder Praktikantenvertrag zwischen Student und Betrieb. Meist besteht darüber hinaus ein Kooperationsvertrag zwischen Betrieb und Hochschule oder Akademie. Im Jahr 2004 beteiligten sich etwa 600 Betriebe an dualen Studiengängen in Projekt-Endbericht Mai 2007 Seite 9

12 Hessen, zwei Jahre später waren es bereits In einem erweiterten Ansatz zählen zu den dualen Studiengängen auch die Studierenden an Verwaltungsfachhochschulen, die in Vorbereitung auf den gehobenen Dienst ebenfalls dual qualifiziert werden. Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ): Die Spitzenverbände der Wirtschaft haben sich 2004 im Rahmen des gemeinsam mit der Bundesregierung verantworteten Ausbildungspakts verpflichtet, bundesweit jährlich Plätze für betrieblich durchgeführte Einstiegsqualifizierungen bereit zu stellen. Im Hessischen Pakt für Ausbildung wird das Ziel von Plätzen vorgegeben (Hessische Landesregierung, 2004, 5). Die betrieblichen Sach- und Personalkosten tragen die Betriebe, der Bund trägt die monatliche Praktikantenvergütung in Höhe von 192 sowie die pauschalierten Gesamtsozialversicherungsbeiträge in Höhe von 99 (Art. 1 (2), Art 4 (1) EQJR). Eine Förderung wird seit Oktober 2004 für sechs bis höchstens zwölf Monate gewährt (Art. 5 (1) EQJR). Der Pakt wurde im Oktober 2006 bis 2008 verlängert und auf Plätze ausgedehnt. 6 Die Dauer der Einstiegsqualifizierung kann bei einer entsprechenden anschließenden Berufsausbildung angerechnet werden (Art. 2 (7) EQJR). Dies planen etwa 47 Prozent der Betriebe, die Jugendliche übernehmen wollen (GIB, 2006, 43). Branchen- und unternehmensspezifische Ausbildungen: Ein weiterer Ausbildungsbereich hessischer Betriebe sind branchen- und unternehmensspezifische Ausbildungsgänge, die nicht nach BBiG oder HwO geregelt sind und auch nicht in einen der bereits genannten Ausbildungsbereiche einzuordnen sind. Dazu zählen beispielsweise Berufe der Luftverkehrsbranche (Piloten, Fluglotsen, etc.) aber auch solche der Medienbranche (Kameraleute, Mediendesigner, etc.) oder künstlerische Berufe (Sänger, Schauspieler, etc.). Auch das Volontariat im Bereich der Journalistenausbildung zählt hierzu. Es ist über solche etablierten Ausbildungen hinaus ein Trend zu firmenspezifischen Ausbildungen in Unternehmen festzustellen. So gaben beispielsweise 26 Prozent der vom IW Köln im Jahr 2006 befragten Unternehmen an, firmeninterne Ausbildungen anzubieten (Werner, 2006, 4). In einem weiteren Verständnis sind solchen Ausbildungsmodellen auch Stipendienprogramme zuzuschreiben, bei denen Unternehmen Studierende fördern, ohne allerdings eine vertragliche Grundlage in Form eines Ausbildungsvertrags abzuschließen. Einige dieser Förderprogramme sehen im Verlauf oder gegen Ende der Studienphase also vor Beschäftigungseintritt in das Unternehmen eine Kammerprüfung vor, so dass bei diesen Modellen zumindest die Absolventen in der Statistik erfasst werden. Beamtenausbildung im mittleren nicht-technischen Dienst: Als Sonderform der Berufsausbildung kann die Beamtenausbildung (Vorbereitungsdienst) für den mittleren Dienst angesehen werden. Die Ausbildung ist dual organisiert. Die praktische Qualifizierung erfolgt durch öffentliche Einrichtungen und der theoretische Teil der Ausbildung findet an Verwaltungsschulen statt. Die Ausbildung dauert im allgemeinen Verwaltungsdienst, im mittleren Justizdienst, im Bibliotheksdienst, im Verwaltungsdienst bei den Trägern der Sozialversicherung und im technischen Dienst in der Straßenbauverwaltung zwei Jahre, im technischen Dienst in der Eichverwaltung und in der Gewerbeaufsicht lediglich ein Jahr ( 13 HLaufbahnVO). Mit Ausnahme der Ausbildung im technischen Dienst müssen für eine Zulassung der Abschluss einer Realschule oder der Abschluss einer Hauptschule in Verbindung mit einer abgeschlossenen förderlichen Berufsausbildung nachgewiesen werden. Zudem darf der Bewerber nicht älter als 35 Jahre sein ( 3 APOmD). Nach Ab- 5 Quelle: Stand: jeweils April. 6 Beschluss des Bundeskabinetts vom 27. September Projekt-Endbericht Mai 2007 Seite 10

13 schluss des Vorbereitungsdienstes erfolgt die Laufbahnprüfung an der Verwaltungsschule, in der die Anwärter die Befähigung für den mittleren Dienst unter Beweis stellen müssen. Je nach Fachrichtung erhalten Absolventen im nicht-technischen Dienst die Titel Verwaltungswirt/in, Finanzwirt/in oder Justizfachwirt/in. 2.2 Schulen Jugendliche, die über die Zugangsvoraussetzung für die gymnasiale Oberstufe verfügen, haben die Möglichkeit, eine studienqualifizierende allgemeinbildende Schule zu besuchen. Studienqualifizierende Ausbildungsgänge können aber auch an beruflichen Schulen absolviert werden. Darüber hinaus bieten hessische Schulen berufsqualifizierende und berufsvorbereitende Bildungsgänge an. Im Folgenden werden unter anderem die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen und die zu erlangenden Abschlüsse beschrieben. Studienqualifizierende allgemeinbildende Schulen: Eine Studienzugangsberechtigung kann an den allgemeinbildenden Gymnasien in der gymnasialen Oberstufe erworben werden. Um zur gymnasialen Oberstufe zugelassen zu werden, müssen mindestens die mittlere Reife abgeschlossen und weitere Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein, die in 3 (2) VOGO/BG festgelegt sind. Die gymnasiale Oberstufe erstreckt sich momentan auf die Klassenstufen 11, 12 und 13. An die Stelle des Klassenverbandes treten halbjährige Kurse, die den Schülern umfangreiche Möglichkeiten der individuellen Schwerpunktlegung eröffnen. Das Lernangebot wird durch Grund- und Leistungskurse nach Niveau strukturiert. Am Ende der Einführungsphase in Klasse 11 müssen Schüler zwei Leistungskurse wählen, davon muss einer entweder Mathematik, eine Naturwissenschaft oder eine Fremdsprache sein ( 18 (1) VOGO/BG). Seit dem Schuljahr 2005/06 wird beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 die Schulzeit im gymnasialen Bildungsgang in Hessen um ein Jahr verkürzt. Das Abitur wird somit letztmalig 2014 nach 13 Jahren absolviert. Der Besuch der gymnasialen Oberstufe ermöglicht nach Klasse 12 den Erwerb der allgemeinen Fachhochschulreife, wenn zusätzlich eine mindestens einjährige berufliche Qualifikation nachgewiesen ist ( 47 VOGO/BG). Die allgemeine Fachhochschulreife berechtigt neben einem Fachhochschulstudium auch zum Studium einzelner gestufter Studiengänge an hessischen Hochschulen ( 63 HochschulG). Mit dem Bestehen der Abiturprüfung nach Jahrgangsstufe 13 (zukünftig 12) wird die Allgemeine Hochschulreife erworben, die zur Aufnahme eines Studiums an einer Universität berechtigt. Die gymnasiale Oberstufe zählt nicht zum beruflich orientierten Ausbildungssystem, wird hier aber als Äquivalent zu den beruflichen Schulen aufgeführt. Studienqualifizierende berufliche Schulen: Eine Hochschulzugangsberechtigung kann auch an beruflichen Gymnasien und Fachoberschulen erworben werden. An diesen beruflichen Schulen werden ausschließlich allgemeinbildende und keine beruflichen Abschlüsse vergeben, die Bildungsgänge weisen aber einen fachrichtungsspezifischen beruflichen Bezug auf. - Berufliche Gymnasien: Berufliche Gymnasien führen zur allgemeinen Hochschulreife. Die angebotenen Fachrichtungen erstrecken sich auf die Bereiche Wirtschaft, Technik, Ernährung, Hauswirtschaft und Agrarwirtschaft (HSchG 35 (1)). In der gewählten Fachrichtung werden Teile einer Berufsausbildung vermittelt (VOGO/BG 2 (6)). Hinsichtlich der Zugangsvoraussetzungen und der Organisation des Unterrichts gibt es keine Unterschiede zu den allgemein- Projekt-Endbericht Mai 2007 Seite 11

14 bildenden Gymnasien. Berufliche Gymnasien sind von der Schulzeitverkürzung ab 2005 allerdings nicht betroffen. Eine anschließende Berufsausbildung kann wie beim Vorliegen der allgemeinen Hochschulreife üblich in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb verkürzt werden. - Fachoberschulen Form A: Fachoberschulen (FOS) bauen auf dem mittleren Bildungsabschluss auf und führen zur allgemeinen Fachhochschulreife. Gleichzeitig findet eine berufliche Qualifizierung in einer der Fachrichtungen Wirtschaft, Technik, Gestaltung, Gesundheit oder Sozialwesen statt. Fachoberschulen lassen sich in zwei Formen unterteilen: die zweijährige Form A sowie die einjährige Form B. Die Fachoberschule Form A richtet sich an Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Neben der mittleren Reife wird die Zusage zu einem Praktikum vorausgesetzt ( 5 (1) VO FOS), da die Schüler im ersten Schuljahr ein ganzjähriges Teilzeitpraktikum absolvieren. Berufsqualifizierende Schulen mit anerkannten Abschlüssen: Ein erster berufsqualifizierender Abschluss kann in Hessen an Berufsschulen innerhalb des dualen Systems, Berufsfachschulen mit Berufsabschluss, Höheren Berufsfachschulen für Assistentenberufe, Schulen des Gesundheitswesens und im Rahmen der Beamtenausbildung an Verwaltungsschulen erworben werden. - Berufsschulen im dualen System: In der dualen Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) tragen Berufsschulen und Ausbildungsbetriebe zur Ausbildung der Jugendlichen bei. Die Berufsschule übernimmt den theoretischen Teil der Ausbildung und im Betrieb werden parallel dazu praxisbezogene Kompetenzen erworben. Mit der Aufnahme eines Berufsausbildungsverhältnisses unterliegt jeder Auszubildende unabhängig von Alter und Vorbildung der Berufsschulpflicht ( 62 (2) HSchG). Zulassungsvoraussetzung für die Berufsschule ist ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb oder einem öffentlichen Arbeitgeber. Ein allgemeinbildender Schulabschluss wird in keinem anerkannten Ausbildungsberuf vorgeschrieben, jedoch von vielen Unternehmen für den Ausbildungsvertrag vorausgesetzt. Einzelne Berufe, darunter insbesondere die so genannten zweijährigen oder praxisorientierten Ausbildungsberufe, richten sich stärker an Hauptschulabgänger mit und ohne Abschlusszeugnis. Neben der Vermittlung beruflicher Kenntnisse haben die Berufsschulen im dualen System auch die Aufgabe, die Allgemeinbildung der Jugendlichen zu erweitern. Daher können an der Berufsschule neben dem schulischen Teil des berufsqualifizierenden Abschlusses auch allgemeinbildende Abschlüsse erworben werden. Sofern ein Abgangszeugnis der Klasse 8 vorliegt, erhalten erfolgreiche Absolventen der dualen Berufsausbildung automatisch den Hauptschulabschluss ( 8 VO BS). Unter bestimmten Voraussetzungen wird mit dem Berufsabschluss gleichzeitig die mittlere Reife erworben 7 ( 9 VO BS) und durch zusätzlichen Unterricht kann die Fachhochschulreife absolviert werden ( 11 VO BS). - Zweijährige Höhere Berufsfachschulen für Assistentenberufe: Anerkannte Berufsabschlüsse können auch in vollzeitschulischen Ausbildungsgängen erworben werden. Höhere Berufsfachschulen vermitteln innerhalb von zwei Jahren vollzeitschulische Abschlüsse außerhalb des BBiG und der HwO in fünfzehn so genannten Assistentenberufen. Zugangsvoraussetzung für die Höhere Berufsfachschule ist die mittlere Reife, die Versetzung in die gymna- 7 Die Voraussetzungen dafür sind der Nachweis eines Hauptschulabschlusses, umfangreiche Fremdsprachenkenntnisse, mindestens 80 Deutschstunden mit ausreichendem Erfolg sowie Gesamtnotendurchschnitt an der Berufsschule von mindestens 3,0. Projekt-Endbericht Mai 2007 Seite 12

15 siale Oberstufe, der Abschluss der zweijährigen Berufsfachschule oder das Zeugnis der Fachschulreife ( 2 VO Hö BFS). Höhere Berufsfachschulen vermitteln Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die erforderlich sind, um im Assistentenberuf der gewählten Fachrichtung tätig zu sein ( 1 (2) VO Hö BFS). Wird die Abschlussprüfung erfolgreich bestanden, so kann die Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte Assistentin / Staatlich geprüfter Assistent mit dem Zusatz der jeweiligen Fachrichtung geführt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, durch zusätzlichen Unterricht und durch eine ausreichende berufliche Tätigkeit die Fachhochschulreife zu erwerben (Vierter Teil VO Hö BFS). - Berufsfachschulen mit Berufsabschluss nach BBiG oder HwO: Vollzeitschulische berufliche Bildungsgänge nach BBiG und HwO werden an mehrjährigen Berufsfachschulen absolviert. Je nach Berufsziel dauert die Ausbildung drei bis dreieinhalb Jahre. Voraussetzung für den Besuch der mehrjährigen Berufsfachschule ist die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht von 9 Schuljahren. Bewerber, die ein Berufsgrundbildungsjahr des entsprechenden Berufsfeldes erfolgreich abgeschlossen haben oder sich bei Nachweis einer mindestens einjährigen beruflichen Tätigkeit einer Aufnahmeprüfung erfolgreich unterziehen, können direkt in das zweite Jahr der Ausbildung aufgenommen werden ( 3 VO BFS BBiG). Einzelne berufliche Schulen in Hessen haben eine besondere Organisationsform für Ausbildungsmöglichkeiten an mehrjährigen Berufsfachschulen gewählt. Im ersten Jahr besuchen Teilnehmer ohne mittlere Reife das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ). Anschließend erfolgt eine zweijährige vollzeitschulische Ausbildung an der Berufsfachschule, die mit der Abschlussprüfung nach BBiG oder HwO endet. Die mehrjährige Berufsfachschule endet mit dem Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses, allgemeinbildende Abschlüsse können nicht erworben werden. - Schulen des Gesundheitswesens: Neben den Gesundheitsberufen innerhalb der dualen Berufsausbildung vor allem in der so genannten Primärversorgung (Medizinische Fachangestellte) und den medizinischen Hochschulstudiengängen werden im Bereich des hessischen Gesundheitswesens auch Ausbildungsgänge in so genannten nicht-ärztlichen Gesundheitsfachberufen angeboten. Die meisten sind durch Verordnungen des Landes Hessen geregelt, etwa ein Drittel unterliegt bundesweit einheitlichen Rechtsnormen (Becker, 2006, 4). Die Qualifizierung wird von staatlich anerkannten Schulen des Gesundheitswesens durchgeführt, die entweder als Privatschulen geführt werden oder an Krankenhäuser angegliedert sind. Innerhalb jeder einzelnen Schule des Gesundheitswesens wird in der Regel nur ein Ausbildungsberuf angeboten. Allerdings können mehrere Schulen unter gleicher Trägerschaft organisiert sein. Altenpflege- und Krankenpflegeschulen bieten als einzige Schulen des Gesundheitswesens jeweils zwei Ausbildungsgänge an. Zugangsvoraussetzung ist üblicherweise die mittlere Reife oder der Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer einschlägigen Berufsausbildung (siehe z. B. ErgThG 4 (2); HAltPflG 6 (1); KrPflG 5). Die Ausbildungen dauern in der Regel zwei bis drei Jahre. Für vier Fachberufe gelten abweichende Regelungen. Die Ausbildungen Altenpflegehelfer/in und Krankenpflegehelfer/in dauern lediglich ein Jahr. Als Zugangsvoraussetzung genügt der Hauptschulabschluss ( 8a (4) HAltPflG; 5 HKPHG). Um für die zweijährige Ausbildung Rettungsassistent/in zugelassen zu werden, ist die Hauptschulreife oder eine abgeschlossene Ausbildung erforderlich ( 5 RettAssG). Dagegen wird für die Ausbildung der Medizinischen Dokumentare die Hochschulreife oder die mittlere Reife in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen beruflichen Tätigkeit vorausgesetzt ( 4 AOMD). Der Erwerb allgemeinbildender Abschlüsse ist an diesen Schulen nicht möglich. Projekt-Endbericht Mai 2007 Seite 13

16 - Verwaltungsschulen: Lehrgänge für Auszubildende sowie für Beamtenanwärter im mittleren Dienst der allgemeinen Verwaltung werden an hessischen Verwaltungsschulen innerhalb des Verwaltungsschulverbandes absolviert ( 2 SO VS). Ausbildungs- und Berufsvorbereitung an beruflichen Schulen: Die bisher aufgeführten Bildungsgänge führen zu anerkannten Berufsabschlüssen oder vermitteln studienqualifizierende Abschlüsse. Berufliche Schulen bieten darüber hinaus aber auch Möglichkeiten zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung. Diese Qualifizierungsmaßnahmen finden an Berufsfachschulen, im Berufsgrundbildungsjahr und im Rahmen so genannter Besonderer Bildungsgänge statt. - Zweijährige Berufsfachschule: Zweijährige Berufsfachschulen sind nach Berufsfeldern gegliederte Vollzeitschulen. Sie haben den Auftrag, durch eine berufsfeldbezogene Grundbildung auf die berufliche Ausbildung vorzubereiten und führen dabei zum Erwerb der mittleren Reife ( 1 (1) VO 2j BFS). Dreizehn verschiedene Berufsfelder stehen zur Auswahl. Die Schulform richtet sich an qualifizierte Hauptschulabsolventen 8 ohne abgeschlossene Berufsausbildung ( 4 VO 2j BFS). Wird die Zweijährige Berufsfachschule erfolgreich beendet, so kann der Übergang in eine betriebliche Berufsausbildung, in die Jahrgangsstufe 11 einer Fachoberschule oder auf ein berufliches Gymnasium erfolgen. Die Dauer der betrieblichen Berufsausbildung kann dabei in bestimmten Berufen um ein Jahr verkürzt werden ( 1 (2) VO 2j BFS). - Einjährige Berufsfachschule: In Hessen gibt es einjährige Berufsfachschulen in den Bereichen Wirtschaft (Höhere Handelsschule) oder Ernährung/Hauswirtschaft. Die Ausbildung vermittelt fachtheoretische Kenntnisse und fachpraktische Fertigkeiten in Vorbereitung auf mehrere Ausbildungsberufe und fördert die Allgemeinbildung ( 3 VO 1j BFS). Zugangsvoraussetzung für die einjährige Berufsfachschule ist der mittlere Bildungsabschluss, die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe oder der Abschluss der zweijährigen Berufsfachschule in Hessen ( 4 (1) VO 1j BFS). Erfolgreiche Absolventen erhalten ein Abschlusszeugnis, davon über 95 Prozent das der Höheren Handelsschule. Dieses beinhaltet jedoch nicht den Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung und umfasst auch keinen allgemeinbildenden Abschluss. Der erfolgreiche Besuch der Höheren Handelsschule kann jedoch als erstes Jahr der Berufsausbildung in einigen kaufmännischen Berufen anerkannt werden ( 9 (1) VO 1j BFS), der erfolgreiche Besuch der einjährigen Berufsfachschule für Ernährung / Hauswirtschaft bei Ausbildungen im Gastronomie- und Hotelbereich ( 9 (2) VO 1j BFS). - Berufsgrundbildungsjahr, vollzeitschulisch: Das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) in vollzeitschulischer Form vermittelt eine berufsfeldbezogene Grundbildung, erweitert die Allgemeinbildung, eröffnet die Möglichkeit einer gestuften Berufswahlentscheidung und soll auf diese Weise den Übergang zwischen Schule und Arbeitswelt sichern ( 1 VO BGJ). Die Qualifizierungsmaßnahme kann in einem von dreizehn Berufsfeldern absolviert werden, im August 2006 kam Fahrzeugtechnik als vierzehntes Berufsfeld hinzu. Der Bildungsgang richtet sich an Schüler, die die gesetzliche Vollzeitschulpflicht erfüllt und eine Berufsfeldentscheidung getroffen haben ( 3 (1) VO BGJ). Schülern ohne Schulabschluss wird nach erfolgreichem Bestehen des BGJ ein Hauptschulabschluss zuerkannt ( 9 VO BGJ). Seit August 2006 muss der Hauptschulabschluss jedoch bereits vor Beginn des BGJ nachgewiesen werden, außerdem dürfen Bewerber noch kein BGJ absolviert haben und noch nicht 18 Jahre alt sein ( 4 (1) VO 8 Ein qualifizierter Hauptschulabschluss umfasst mindestens befriedigende Leistungen in zwei der drei Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik, in keinem der drei Fächer schlechtere als ausreichende Leistungen sowie in allen übrigen Fächern im Durchschnitt befriedigende Leistungen. Projekt-Endbericht Mai 2007 Seite 14

17 BGJ VZ). Der erfolgreiche Besuch des BGJ in vollzeitschulischer Form kann auf eine anschließende entsprechende Ausbildung angerechnet werden ( 8 (1) VO BGJ; 17 (2) VO BGJ VZ). - Berufsgrundbildungsjahr, kooperativ: Das kooperative unterscheidet sich vom vollzeitschulischen BGJ in erster Linie durch seine Organisationsform. Wie bei der dualen Berufsausbildung teilen sich Unternehmen und Berufsschule in diesem Bildungsgang die Ausbildung. Es stehen dreizehn verschiedene Berufsfelder zur Auswahl. In das kooperative BGJ wird aufgenommen, wer seine gesetzliche Vollzeitschulpflicht absolviert und eine Berufsfeldentscheidung getroffen hat ( 3 (1) VO BGJ). Bei erfolgreichem Besuch kann das BGJ in kooperativer Form vollständig auf eine anschließende Ausbildung angerechnet werden ( 8 VO BGJ). Ein Ausbildungsvertrag über die gesamte (mehrjährige) Ausbildung ist nicht erforderlich, wird jedoch von zahlreichen Berufsschulen für die Aufnahme in das kooperative BGJ verlangt. Dieser ist jedoch für den Ausbildungsbetrieb hinsichtlich einer anschließenden Übernahme des Auszubildenden nicht bindend zumal von Berufsschulen auch Vorverträge anerkannt werden, die lediglich Bedingungen für eine anschließende Übernahme in die anerkannte Ausbildung enthalten. Seit August 2006 gilt die neue Verordnung über das Berufsgrundbildungsjahr vom 18. Mai Diese enthält nur noch das vollzeitschulische BGJ. Die kooperative Form wird in die neue Berufsschulordnung aufgenommen. - Besondere Bildungsgänge, Vollzeitform (Berufsvorbereitungsjahr): Bei den Besonderen Bildungsgängen in Vollzeitform handelt es sich in erster Linie um das ehemalige Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) sowie die Programme Fit für Ausbildung und Beruf (FAUB) und Eingliederung in die Berufs- und Arbeitswelt (EIBE). Diese richten sich an Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss und ohne Ausbildungsverhältnis sowie an Abgänger von Förderschulen. Da diese Bildungsmaßnahme vollzeitschulisch an Berufsschulen absolviert wird, ist es erforderlich, dass die Jugendlichen der verlängerten Vollzeitschulpflicht unterliegen ( 2 (2) VO BB). Die Maßnahme erstreckt sich über eine Zeitdauer von einem Jahr ( 3 (1) VO BB). Auch die Besonderen Bildungsgänge in Vollzeitform schließen ohne Prüfung ab. Es wird somit kein Ausbildungsabschluss vergeben und es erfolgt auch keine Anrechnung bei einer späteren Berufsausbildung. Bei ausreichenden Leistungen wird jedoch der Hauptschulabschluss zuerkannt ( 8 (7) VO BB). - Besondere Bildungsgänge, Teilzeitform: Besondere Bildungsgänge bereiten auf eine Berufsausbildung vor oder qualifizieren für einen Beruf. Jugendliche sollen in diesen Bildungsgängen soweit gefördert werden, dass sie ihre beruflichen Neigungen und Fähigkeiten besser erkennen. Die Schwerpunkte der Förderung liegen daher im Bereich der Berufsorientierung, der Berufsfindung, des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens sowie der Allgemein- und Persönlichkeitsbildung ( 1 (2) VO BB). In Besonderen Bildungsgängen in Teilzeitform können Jugendliche gefördert werden, die bereits die verlängerte Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen ( 2 (3) VO BB). Die Dauer dieser Bildungsmaßnahme erstreckt sich in der Regel auf zwei Jahre ( 4 (1) VO BB). Die Ausbildungsgänge werden ohne Prüfung beendet und die Bildungsmaßnahmen werden auch nicht auf eine berufliche Ausbildung angerechnet. Es ist jedoch möglich, im Rahmen Besonderer Bildungsgänge in Teilzeitform durch zusätzlichen Deutsch- und Mathematikunterricht sowie insgesamt ausreichende Leistungen den Hauptschulabschluss zu erwerben ( 8 (7) VO BB). Projekt-Endbericht Mai 2007 Seite 15

18 Ersatz und Ergänzungsschulen: Als Sonderformen sind hier zudem Ersatz- und Ergänzungsschulen zu nennen, die sich inhaltlich unter den oben beschriebenen Bildungsgängen wieder finden, organisatorisch jedoch abweichenden Regelungen unterliegen. Diese Schulen sind Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft. Sie können von natürlichen und juristischen Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts, nicht jedoch vom Land Hessen, von seinen Gemeinden oder Gemeindeverbänden errichtet und betrieben werden ( 166 (2) HSchG). Somit handelt es sich um private Schulen, die der staatlichen Schulaufsicht unterliegen. Ersatzschulen entsprechen in den angebotenen Lehr- und Erziehungszielen den staatlichen Bildungsgängen, Ergänzungsschulen erweitern dagegen das Bildungsangebot um gesetzlich nicht vorgeschriebene Bildungsgänge und verbreitern dadurch das berufliche Bildungssystem in Hessen. Für Ersatzschulen besteht eine staatliche Genehmigungspflicht. Ergänzungsschulen unterliegen lediglich der Meldepflicht beim Schulamt, eine Genehmigungspflicht kann allerdings eingeführt werden, wenn der Schulbesuch für die Ausübung eines Berufes vorausgesetzt wird ( 175 (4) HSchG). 2.3 Bundesagentur für Arbeit Jugendliche ohne Hauptschulabschluss oder ohne Ausbildungsvertrag können von den unterschiedlichsten Bildungsträgern in verschiedenen Maßnahmen auf eine Berufsausbildung vorbereitet werden. Für diese Bildungsangebote können sich die Träger in jährlichen regionalen Ausschreibungsrunden um Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit bewerben. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen: Zu den berufsvorbereitenden Maßnahmen zählen mehrere Einzelbausteine, deren Zusammensetzung sich jährlich ändert. Die Dauer der einzelnen Maßnahmen beträgt zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten, die maximale Förderdauer beträgt 10 Monate, bzw. für junge Menschen mit Behinderung 18 Monate (BA, 2004, 13; BA, 2006b, 13). In einigen Fällen durchlaufen einzelne Teilnehmer innerhalb vergleichsweise kurzer Zeit mehrere Maßnahmen. Bei der Darstellung dieses Bildungsbereiches im Rahmen der Bildungsberichterstattung werden daher üblicherweise nur die gesamten Bestände am Jahresende betrachtet und nicht die Summe der Ein- und Austritte eines Jahres (KBB, 2006a, 258). Nach Einführung des SGB II zum Januar 2005 können auch Arbeitsgemeinschaften aus Arbeitsagenturen und Kommunen die Berufsausbildung Benachteiligter fördern, die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen werden jedoch weiterhin von den Arbeitsagenturen beaufsichtigt (BA, 2005). Die Teilnehmer der Maßnahmen haben in Absprache mit dem Berufsberater die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss nachzuholen. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen können mit einem nach 235b SGB III staatlich geförderten Betriebspraktikum verbunden werden. Sie führen jedoch nicht zu einem Berufsabschluss und können bei einer entsprechenden späteren Ausbildung auch nicht angerechnet werden. 2.4 Weitere Ausbildungsgänge Die bisher genannten Bildungseinrichtungen und Ausbildungsangebote geben das hessische Schulsystem in der Sekundarstufe II noch nicht vollständig wider. Es gibt weitere berufliche Schu- Projekt-Endbericht Mai 2007 Seite 16

19 len, die aber keine Erstausbildung vermitteln, sondern eine solche bereits voraussetzen. Schulabgängern an der ersten Arbeitsmarktschwelle stehen diese Bildungsgänge somit nicht offen. Fachoberschulen (Form B): Diese einjährige Schulform setzt neben der mittleren Reife eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige Tätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf voraus ( 5 (3) und (4) VO FOS). Sie ist daher dem Bereich der Weiterbildung zuzuordnen. Nach einem vollzeitschulischen Ausbildungsjahr in einer der Fachrichtungen Wirtschaft, Technik, Gestaltung, Gesundheit oder Sozialwesen wird die allgemeine Fachhochschulreife erworben. Fachschulen: Zu den beruflichen Schulen, die einen anerkannten Berufsabschluss vermitteln, werden auf Bundesebene üblicherweise auch Fachschulen gezählt. In Hessen sind diese Einrichtungen jedoch zum Bereich der beruflichen Fort- und Weiterbildung zu zählen, da sie grundsätzlich eine Erstausbildung voraussetzen ( 42 (1) HSchG). Hessische Fachschulen können zwar in Ausnahmefällen auch Erstausbildungen vermitteln, allerdings ist dafür eine mindestens siebenjährige Berufserfahrung erforderlich. Sie bieten somit faktisch keine Bildungsoptionen für Jugendliche an der ersten Arbeitsmarktschwelle und werden im vorliegenden Gutachten nicht weiter berücksichtigt. Beamtenausbildung außerhalb des nicht-technischen mittleren Dienstes: Die Ausbildung im einfachen Dienst wird in Hessen seit mehreren Jahren nicht mehr angeboten. Bewerber für die Laufbahn des mittleren technischen Dienstes müssen die vorgeschriebenen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten durch eine Gesellenprüfung oder den Besuch einer Fachschule oder eine berufliche Tätigkeit von mindestens drei Jahren nachweisen ( 13 HLaufbahnVO) und stehen damit nicht mehr an der ersten Arbeitsmarktschwelle. Bewerber für den gehobenen Dienst werden an Verwaltungsfachhochschulen qualifiziert, die ein Äquivalent zu dualen Studiengängen darstellen, und Bewerber für den höheren Dienst müssen ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorweisen. Beide sind dem tertiären Bereich zugeordnet und werden hier ebenfalls nicht berücksichtigt. Förderung der Berufsausbildung Benachteiligter Außerbetriebliche Ausbildung: Die Agentur für Arbeit bietet spezielle Förderprogramme für die Berufsausbildung Benachteiligter nach 241 SGB III an. Die Teilnehmer absolvieren eine betriebliche Ausbildung und erhalten ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) oder sie befinden sich in außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnissen nach BBiG oder HwO in Form einer Berufsausbildung in außer- oder überbetrieblichen Einrichtungen (BaE bzw. BüE). Außerdem hat die BA seit 1999 ausbildungsfähige Jugendliche in außerbetrieblichen Ausbildungen nach Artikel 4 der Richtlinie zum Jugendsofortprogramm gefördert, wenn sie als noch nicht vermittelte Bewerber des vergangenen Ausbildungsjahres geführt wurden (Dietrich, 2003, 7). Die Unterstützung bezog sich auf das erste Ausbildungsjahr mit dem Ziel, die außerbetriebliche Ausbildung frühzeitig in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis zu ü- berführen. Sie wurde mit dem Ausbildungsjahr 2005 bundesweit vollständig eingestellt (BMBF, 2006, 52). Das Land Hessen ergänzt das betriebliche Ausbildungsangebot ebenfalls durch einige Sonderprogramme, die das Ziel haben, Jugendliche in betriebliche Ausbildungsverhältnisse zu bringen (Hessische Landesregierung, 2004, 7). Die Teilnehmer in außerbetrieblichen Ausbildungen und die Auszubildenden, die abh erhalten werden hier nicht gesondert berücksichtigt, da sie bereits innerhalb der entsprechenden Ausbildungsinstitutionen (Kammerstatistik) erfasst sind. Die außerbetriebliche Ausbildung wird daher in dieser Machbarkeitsstudie auch nicht namentlich als eigenständiger Bildungsbereich geführt. Projekt-Endbericht Mai 2007 Seite 17

20 2.5 Fazit Sämtliche Ausbildungsgänge in Hessen, die im Rahmen einer Integrierten Ausbildungsstatistik berücksichtigt werden sollten, sind in Tabelle 1 aufgeführt. Tabelle 1: Relevante Ausbildungsgänge der Integrierten Ausbildungsstatistik in Hessen sowie Beteiligung hessischer Unternehmen und Behörden im Bereich der beruflichen Ausbildung Ausbildungsgang Anerkannte Berufsabschlüsse Duale Ausbildung Zweijährige Höhere Berufsfachschule Berufsfachschule nach BBiG und HwO Duales Studium Schulen des Gesundheitswesens Beamtenausbildung Studienqualifizierende berufliche Schulen Berufliches Gymnasium Fachoberschule Form A Ausbildungs- und Berufsvorbereitung Zweijährige Berufsfachschule Einjährige Berufsfachschule Berufsgrundbildungsjahr (BGJ), Vollzeit Berufsgrundbildungsjahr (BGJ), kooperativ Einstiegsqualifizierungen für Jugendliche (EQJ) Besondere Bildungsgänge, Vollzeit Besondere Bildungsgänge, Teilzeit Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit Betriebliche Praxisphasen in der beruflichen Ausbildung dual (bis zu zwei Drittel betrieblich) i. d. R. 160 Stunden Betriebspraktikum keine betriebliche Praxis dual (bis zu zwei Drittel betrieblich) verschiedene Anteile praktischer Ausbildung dual (bis zu zwei Drittel behördlich) keine betriebliche Praxis ein Jahr Teilzeitpraktikum (an drei Wochentagen) i. d. R. 160 Stunden Betriebspraktikum keine betriebliche Praxis i. d. R. 160 Stunden Betriebspraktikum dual (bis zu zwei Drittel betrieblich) dual (bis zu zwei Drittel betrieblich) i. d. R. 160 Stunden Betriebspraktikum i. d. R. 160 Stunden Betriebspraktikum können mit einem staatlich geförderten Betriebspraktikum verbunden werden Quellen: Verordnungen, Richtlinien sowie Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der entsprechenden Ausbildungsgänge. Stand: Januar 2007 Außerdem wird dort der Anteil der betrieblichen Ausbildung aufgeführt. Im Zuge zahlreicher neuer Ausbildungs- und Prüfungsordnungen zu Beginn des laufenden Ausbildungsjahres im August 2006 ist eine Vereinheitlichung zu beobachten: Während die Dauer der betrieblichen Ausbildung zuvor sehr unterschiedlich geregelt war, wird nun vielfach eine Gesamtdauer von 160 Stunden als obligatorisch vorgegeben. Diese Entwicklung ist umso bedeutender, als aktuelle Studien ergeben haben, dass eine größere Betriebsnähe in Ausbildungsgängen einen positiven Effekt auf den anschließenden Übergang in Ausbildung und Beschäftigung hat (Beicht / Berger, 2005, 10). Projekt-Endbericht Mai 2007 Seite 18

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