Hintergrundinformation zur Gruppenarbeit Gesetze im Überblick
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- Sophie Otto
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1 Hintergrundinformation zur Gruppenarbeit Gesetze im Überblick LÖSUNGS- HINWEISE Lösungshinweise zur Gruppe 1. Zulassung und Aufsicht der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) und der Verwahrstelle durch die BaFin KWG Ziele: Aufsicht über Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (Banken, Verwahrstelle u.a.), d.h. vor allem ob Bankgeschäfte (Einlagengeschäft, Kreditgeschäft, Depotgeschäft u.a.) ordnungsgemäß durchgeführt werden und die Sicherheit der den Instituten anvertrauten Vermögenswerte nicht gefährdet wird (Solvenzaufsicht). Inhalte: Regelungen zur Zulassung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute und der laufenden Überwachung. Geltungsbereich: Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute wie beispielsweise die Verwahrstelle (Zulassung, Verhaltens- und Organisationspflichten), BaFin ( Zulassung und laufende Überwachung (Solvenzaufsicht) KAGB Ziele: einheitliches Regelwerk für offene und geschlossene Investmentvermögen Inhalte: Allgemeine Regelungen für Investmentvermögen und Verwaltungsgesellschaften ( Aufgaben der KVG und der Verwahrstelle, Erstellung von Jahresberichten, Regelungen zur Rücknahme von Anteilen u.a.) Regelungen zu Publikumsinvestmentvermögen ( Mindestangaben in Verkaufsprospekten, Inhalt und Form der wesentlichen Anlegerinformation) Geltungsbereich: Kapitalverwaltungsgesellschaften KVG (Erlaubnis, Verhaltens- und Organisationspflichten), Verwahrstellen (Aufgaben) und die BaFin (Zulassung der KVG, Genehmigung der Verkaufsunterlagen, Aufsicht über KVG und Investmentvermögen) 1
2 Lösungshinweise zur Gruppe: 2. Anlagerichtlinien und weitere Regelungen für das Produkt offener Investmentvermögen KWG Ziele: Aufsicht über Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (Banken, Verwahrstelle u.a.), d.h. vor allem ob Bankgeschäfte (Einlagengeschäft, Kreditgeschäft, Depotgeschäft u.a.) ordnungsgemäß durchgeführt werden und die Sicherheit der den Instituten anvertrauten Vermögenswerte nicht gefährdet wird (Solvenzaufsicht). Inhalte: Begriffsdefinition für Finanzinstrumente ( 1 Absatz 11 KWG) Geltungsbereich: Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute wie beispielsweise die Verwahrstelle (Zulassung, Verhaltens- und Organisationspflichten), BaFin ( Zulassung und laufende Überwachung (Solvenzaufsicht) der Verwahrstelle KAGB Ziele: einheitliches Regelwerk für offene und geschlossene Investmentvermögen Inhalte: Regelungen zu Publikumsinvestmentvermögen ( Mindestangaben in Verkaufsprospekten, Inhalt und Form der wesentlichen Anlegerinformation, Verschmelzung offener Publikumsinvestmentvermögen, Anlagerichtlinie für OGAW und offene inländische Publikums-AIF Geltungsbereich: Kapitalverwaltungsgesellschaften KVG (Erlaubnis, Verhaltens- und Organisationspflichten), Verwahrstellen (Aufgaben) und die BaFin (Zulassung der KVG, Genehmigung der Verkaufsunterlagen, Aufsicht über KVG und Investmentvermögen) 2
3 EStG Ziele: Regelungen für die Einkommensbesteuerung Inhalte: steuerliche Behandlung von Einkünften und Erträgen z.b. Einkünfte aus Kapitalvermögen Geltungsbereich: Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren ständigen Aufenthalt haben AVmG Ziele: staatliche Förderung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge. Dazu wurden entsprechende Regelungen neu im Einkommensteuergesetz aufgenommen: Zusätzliche Altersvorsorge ( 10a EStG) und Regelungen zur Altersvorsorgezulage (Abschnitt XI EStG) Inhalte: Regelungen zu: Anbieter, Zulagen, Mindesteigenbeitrag, schädliche Verwendung, Übertragbarkeit, Sonderausgabenabzug u.a. Geltungsbereich: Steuerpflichtige, die zum begünstigen (zulagenberechtigten) Personenkreis gehören 5.Vermögensbildungsgesetz (5.VermBG) Ziele: staatliche Förderung für die Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch vereinbarte vermögenswirksame Leistungen der Arbeitgeber ( 1 5.VermBG) Inhalte: Regelungen zu vermögenswirksamen Leistungen, Anlageformen, vermögenswirksame Leistungen für Angehörige, Überweisung durch den Arbeitgeber, Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage, Sperrfrist, vorzeitige prämienunschädliche Verfügungen u.a. Geltungsbereich: Arbeitnehmer, d.h. Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte und in Heimarbeit Beschäftigte ( 1 Absatz 2 5.VermBG) 3
4 Lösungshinweise zur Gruppe: 3. Rechtliche Grundlagen für die Beratung/Vermittlung KWG Ziele: Aufsicht über Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (Banken, Verwahrstelle u.a.), d.h. vor allem ob Bankgeschäfte (Einlagengeschäft, Kreditgeschäft, Depotgeschäft u.a.) ordnungsgemäß durchgeführt werden und die Sicherheit der den Instituten anvertrauten Vermögenswerte nicht gefährdet wird (Solvenzaufsicht). Inhalte: Bereichsausnahme für Finanzanlagevermittler gemäß 34f GewO und gebundene Vermittler. Bereichsausnahme bedeutet, dass hinsichtlich der Aufsicht und Zulassung nicht die BaFin sondern die Gewerbeaufsicht zuständig ist. Finanzanlageberater die bei einer Bank angestellt sind unterliegen dem KWG und der dort geregelten Zulassung und Aufsicht durch die BaFin. Geltungsbereich: Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute wie beispielsweise die Verwahrstelle (Zulassung, Verhaltens- und Organisationspflichten), BaFin ( Zulassung und laufende Überwachung (Solvenzaufsicht) der Verwahrstelle KAGB Ziele: einheitliches Regelwerk für offene und geschlossene Investmentvermögen Inhalte: Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von Investmentvermögen: Verkaufsunterlagen (Verkaufsprospekt, Jahres- bzw. Halbjahresbericht, wesentliche Anlegerinformationen) und Hinweispflichten, Widerrufsrecht, Prospekthaftung, Vertriebsanzeige an und Vertriebszulassung durch die Bundesanstalt (BaFin), Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb in Bezug auf Privatanleger bzw. semiprofessionelle und professionelle Anleger u.a. Geltungsbereich: Kapitalverwaltungsgesellschaften KVG (Erlaubnis, Verhaltens- und Organisationspflichten), Verwahrstellen (Aufgaben) und die BaFin (Zulassung der KVG, Genehmigung der Verkaufsunterlagen, Aufsicht über KVG und Investmentvermögen) 4
5 WpHG Ziele: Anlegerschutz durch festgelegte Verhaltens- und Organisationsregeln und Überwachung des börslichen und nicht börslichen Wertpapierhandels Inhalte: Aufgaben der BaFin (Bekämpfung von Insiderhandel und Marktmanipulation und die Überwachung der verschiedenen Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten von Unternehmen und Aktionären..Die BaFin kontrolliert darüber hinaus, ob die Kredit und Finanzdienstleistungsinstitute die im WpHG festgelegten Verhaltens- und Organisationsregeln beachten), Verhaltens- und Organisationsregeln für die Anlageberatung und vermittlung (u.a. die so genannten WpHG-Fragen ) Geltungsbereich: Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Mitarbeiter von Kredit- und Finanzdienstleistungen, sofern sie nicht unter die Bereichsausnahme des KWG fallen. FinVermV Ziele: Verbesserung des Anlegerschutzes hinsichtlich der Beratung und des Vertriebs von Finanzanlageprodukten und Detailregelungen in Ergänzung zu den in 34f GewO festgelegten Pflichten des Finanzanlagenberaters/- vermittlers. Inhalte: Regelungen zur Sachkundeprüfung, Angaben zur Speicherung im Vermittlerregister, Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung, Informations-, Beratungsund Dokumentationspflichten, Ordnungswidrigkeiten, Werbung, Regelungen für Beschäftigte Geltungsbereich: Für Finanzanlagenberater bzw. vermittler gemäß 34f GewO 5
6 34f GewO Ziele: Schaffung eines eigenständigen Erlaubnistatbestandes für die Berufsausübung für Finanzanlagenvermittler Inhalte: Pflichten des Finanzanlagenvermittlers: Erlaubnispflicht: Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Berufshaftpflichtversicherung, Sachkundenachweis und Registrierungspflicht) Geltungsbereich: gewerbliche Vermittler von Finanzanlagen im Sinne dieses Gesetzes (offene Investmentvermögen, geschlossene Investmentvermögen, Vermögensanlagen im Sinne 1 Absatz 2 Vermögensanlagengesetz) 6
7 Lösungshinweise zur Gruppe: 4. Rechtliche Grundlagen im Zusammenhang mit der Depoteröffnung und dem Kauf von Investmentanteilen KAGB Ziele: einheitliches Regelwerk für offene und geschlossene Investmentvermögen Inhalte: Widerrufsrecht bei mündlichen Verhandlungen außerhalb der ständigen Geschäftsräume ( 305 KAGB). Aufgrund der täglichen Anteilspreisschwankungen gibt es kein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht bei Fernabsatzgeschäften (Verhandlungen, die lediglich mit Mitteln der Fernkommunikation wie beispielsweise am Telefon geführt wurden). Geltungsbereich: Kapitalverwaltungsgesellschaften KVG (Erlaubnis, Verhaltens- und Organisationspflichten), Verwahrstellen (Aufgaben) und die BaFin (Zulassung der KVG, Genehmigung der Verkaufsunterlagen, Aufsicht über KVG und Investmentvermögen) GWG Ziele: Das GWG bekämpft die Überführung von Gewinnen aus Straftaten (z.b. Steuerhinterziehung) in den legalen Geldkreislauf und die Finanzierung des internationalen Terrorismus. Ziel der Geldwäschebekämpfung durch die BaFin ist es, Geldwäscheaktivitäten im Banken- und Finanzdienstleistungssektor zu verhindern. Inhalte: Sorgfalts- und Identifikationspflichten (z.b. des wirtschaftlich Berechtigten). Geltungsbereich: Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Lebensversicherer und Unfallversicherer mit Prämienrückgewähr müssen mit geeigneten Systemen ausgestattet sein, die einen möglichst wirksamen Schutz vor kriminellen Geldwäscheaktivitäten bieten. 7
8 BGB Ziele: Das Zivil- bzw. Privatrecht (oder bürgerliches Recht) regelt die rechtlichen Beziehungen der einzelnen Menschen zueinander. Inhalte: Das BGB ist in 5 Teile aufgeteilt: Teil 1: Allgemeiner Teil Teil 2: Recht der Schuldverhältnisse (u.a. Regelungen zur Geschäftsfähigkeit und zu Widerrufs- bzw. Rücktrittrechten im Zusammenhang mit Haustür- und Fernabsatzgeschäften, Allgemeine Geschäftsbedingungen) Teil 3: Sachenrecht Teil 4: Familienrecht Teil 5: Erbrecht Geltungsbereich: Das BGB regelt die Rechtsbeziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Rechtsträgern (Privatpersonen und Unternehmen). AO Ziele: Die Abgabenordnung (AO) ist Teil des deutschen Steuerrechts und enthält die grundlegenden und für alle Steuerarten geltenden Regelungen über das Besteuerungsverfahren (im Gegensatz zum Einkommensteuergesetz, dass die Entstehung und Berechnung der Steuern regelt). Inhalte: Besteuerungsgrundlagen (Festsetzung und Entrichtungszeitpunkt von Steuern), Regelungen zur Identitätsprüfung im Rahmen von Kontoeröffnungen ( 154 AO) Geltungsbereich: Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren ständigen Aufenthalt haben 8
9 AGB Ziele: Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt( 305 BGB). Das Ziel ist somit die Standardisierung von Massenverträgen. Inhalte: allgemeine Anforderungen an die AGB. Detailinhalte hängen vom jeweiligen Vertrag ab und können individuell vom Vertragspartner festgelegt werden. Individuelle Abreden haben Vorrang vor den AGB. Geltungsbereich: siehe BGB, da die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Teil des BGB sind. BDSG Ziele: Dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird ( 1 Absatz 1 BDSG) Inhalte: Rechte des Betroffenen, Vorhandensein eines Datenschutzbeauftragten u.a. Geltungsbereich: Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen des Bundes und nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben, es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten. ( 1 Absatz 2 BDSG) 9
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