Hintergrundinformation zur Gruppenarbeit Gesetze im Überblick

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Hintergrundinformation zur Gruppenarbeit Gesetze im Überblick"

Transkript

1 Hintergrundinformation zur Gruppenarbeit Gesetze im Überblick LÖSUNGS- HINWEISE Lösungshinweise zur Gruppe 1. Zulassung und Aufsicht der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) und der Verwahrstelle durch die BaFin KWG Ziele: Aufsicht über Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (Banken, Verwahrstelle u.a.), d.h. vor allem ob Bankgeschäfte (Einlagengeschäft, Kreditgeschäft, Depotgeschäft u.a.) ordnungsgemäß durchgeführt werden und die Sicherheit der den Instituten anvertrauten Vermögenswerte nicht gefährdet wird (Solvenzaufsicht). Inhalte: Regelungen zur Zulassung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute und der laufenden Überwachung. Geltungsbereich: Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute wie beispielsweise die Verwahrstelle (Zulassung, Verhaltens- und Organisationspflichten), BaFin ( Zulassung und laufende Überwachung (Solvenzaufsicht) KAGB Ziele: einheitliches Regelwerk für offene und geschlossene Investmentvermögen Inhalte: Allgemeine Regelungen für Investmentvermögen und Verwaltungsgesellschaften ( Aufgaben der KVG und der Verwahrstelle, Erstellung von Jahresberichten, Regelungen zur Rücknahme von Anteilen u.a.) Regelungen zu Publikumsinvestmentvermögen ( Mindestangaben in Verkaufsprospekten, Inhalt und Form der wesentlichen Anlegerinformation) Geltungsbereich: Kapitalverwaltungsgesellschaften KVG (Erlaubnis, Verhaltens- und Organisationspflichten), Verwahrstellen (Aufgaben) und die BaFin (Zulassung der KVG, Genehmigung der Verkaufsunterlagen, Aufsicht über KVG und Investmentvermögen) 1

2 Lösungshinweise zur Gruppe: 2. Anlagerichtlinien und weitere Regelungen für das Produkt offener Investmentvermögen KWG Ziele: Aufsicht über Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (Banken, Verwahrstelle u.a.), d.h. vor allem ob Bankgeschäfte (Einlagengeschäft, Kreditgeschäft, Depotgeschäft u.a.) ordnungsgemäß durchgeführt werden und die Sicherheit der den Instituten anvertrauten Vermögenswerte nicht gefährdet wird (Solvenzaufsicht). Inhalte: Begriffsdefinition für Finanzinstrumente ( 1 Absatz 11 KWG) Geltungsbereich: Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute wie beispielsweise die Verwahrstelle (Zulassung, Verhaltens- und Organisationspflichten), BaFin ( Zulassung und laufende Überwachung (Solvenzaufsicht) der Verwahrstelle KAGB Ziele: einheitliches Regelwerk für offene und geschlossene Investmentvermögen Inhalte: Regelungen zu Publikumsinvestmentvermögen ( Mindestangaben in Verkaufsprospekten, Inhalt und Form der wesentlichen Anlegerinformation, Verschmelzung offener Publikumsinvestmentvermögen, Anlagerichtlinie für OGAW und offene inländische Publikums-AIF Geltungsbereich: Kapitalverwaltungsgesellschaften KVG (Erlaubnis, Verhaltens- und Organisationspflichten), Verwahrstellen (Aufgaben) und die BaFin (Zulassung der KVG, Genehmigung der Verkaufsunterlagen, Aufsicht über KVG und Investmentvermögen) 2

3 EStG Ziele: Regelungen für die Einkommensbesteuerung Inhalte: steuerliche Behandlung von Einkünften und Erträgen z.b. Einkünfte aus Kapitalvermögen Geltungsbereich: Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren ständigen Aufenthalt haben AVmG Ziele: staatliche Förderung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge. Dazu wurden entsprechende Regelungen neu im Einkommensteuergesetz aufgenommen: Zusätzliche Altersvorsorge ( 10a EStG) und Regelungen zur Altersvorsorgezulage (Abschnitt XI EStG) Inhalte: Regelungen zu: Anbieter, Zulagen, Mindesteigenbeitrag, schädliche Verwendung, Übertragbarkeit, Sonderausgabenabzug u.a. Geltungsbereich: Steuerpflichtige, die zum begünstigen (zulagenberechtigten) Personenkreis gehören 5.Vermögensbildungsgesetz (5.VermBG) Ziele: staatliche Förderung für die Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch vereinbarte vermögenswirksame Leistungen der Arbeitgeber ( 1 5.VermBG) Inhalte: Regelungen zu vermögenswirksamen Leistungen, Anlageformen, vermögenswirksame Leistungen für Angehörige, Überweisung durch den Arbeitgeber, Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage, Sperrfrist, vorzeitige prämienunschädliche Verfügungen u.a. Geltungsbereich: Arbeitnehmer, d.h. Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte und in Heimarbeit Beschäftigte ( 1 Absatz 2 5.VermBG) 3

4 Lösungshinweise zur Gruppe: 3. Rechtliche Grundlagen für die Beratung/Vermittlung KWG Ziele: Aufsicht über Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (Banken, Verwahrstelle u.a.), d.h. vor allem ob Bankgeschäfte (Einlagengeschäft, Kreditgeschäft, Depotgeschäft u.a.) ordnungsgemäß durchgeführt werden und die Sicherheit der den Instituten anvertrauten Vermögenswerte nicht gefährdet wird (Solvenzaufsicht). Inhalte: Bereichsausnahme für Finanzanlagevermittler gemäß 34f GewO und gebundene Vermittler. Bereichsausnahme bedeutet, dass hinsichtlich der Aufsicht und Zulassung nicht die BaFin sondern die Gewerbeaufsicht zuständig ist. Finanzanlageberater die bei einer Bank angestellt sind unterliegen dem KWG und der dort geregelten Zulassung und Aufsicht durch die BaFin. Geltungsbereich: Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute wie beispielsweise die Verwahrstelle (Zulassung, Verhaltens- und Organisationspflichten), BaFin ( Zulassung und laufende Überwachung (Solvenzaufsicht) der Verwahrstelle KAGB Ziele: einheitliches Regelwerk für offene und geschlossene Investmentvermögen Inhalte: Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von Investmentvermögen: Verkaufsunterlagen (Verkaufsprospekt, Jahres- bzw. Halbjahresbericht, wesentliche Anlegerinformationen) und Hinweispflichten, Widerrufsrecht, Prospekthaftung, Vertriebsanzeige an und Vertriebszulassung durch die Bundesanstalt (BaFin), Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb in Bezug auf Privatanleger bzw. semiprofessionelle und professionelle Anleger u.a. Geltungsbereich: Kapitalverwaltungsgesellschaften KVG (Erlaubnis, Verhaltens- und Organisationspflichten), Verwahrstellen (Aufgaben) und die BaFin (Zulassung der KVG, Genehmigung der Verkaufsunterlagen, Aufsicht über KVG und Investmentvermögen) 4

5 WpHG Ziele: Anlegerschutz durch festgelegte Verhaltens- und Organisationsregeln und Überwachung des börslichen und nicht börslichen Wertpapierhandels Inhalte: Aufgaben der BaFin (Bekämpfung von Insiderhandel und Marktmanipulation und die Überwachung der verschiedenen Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten von Unternehmen und Aktionären..Die BaFin kontrolliert darüber hinaus, ob die Kredit und Finanzdienstleistungsinstitute die im WpHG festgelegten Verhaltens- und Organisationsregeln beachten), Verhaltens- und Organisationsregeln für die Anlageberatung und vermittlung (u.a. die so genannten WpHG-Fragen ) Geltungsbereich: Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Mitarbeiter von Kredit- und Finanzdienstleistungen, sofern sie nicht unter die Bereichsausnahme des KWG fallen. FinVermV Ziele: Verbesserung des Anlegerschutzes hinsichtlich der Beratung und des Vertriebs von Finanzanlageprodukten und Detailregelungen in Ergänzung zu den in 34f GewO festgelegten Pflichten des Finanzanlagenberaters/- vermittlers. Inhalte: Regelungen zur Sachkundeprüfung, Angaben zur Speicherung im Vermittlerregister, Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung, Informations-, Beratungsund Dokumentationspflichten, Ordnungswidrigkeiten, Werbung, Regelungen für Beschäftigte Geltungsbereich: Für Finanzanlagenberater bzw. vermittler gemäß 34f GewO 5

6 34f GewO Ziele: Schaffung eines eigenständigen Erlaubnistatbestandes für die Berufsausübung für Finanzanlagenvermittler Inhalte: Pflichten des Finanzanlagenvermittlers: Erlaubnispflicht: Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Berufshaftpflichtversicherung, Sachkundenachweis und Registrierungspflicht) Geltungsbereich: gewerbliche Vermittler von Finanzanlagen im Sinne dieses Gesetzes (offene Investmentvermögen, geschlossene Investmentvermögen, Vermögensanlagen im Sinne 1 Absatz 2 Vermögensanlagengesetz) 6

7 Lösungshinweise zur Gruppe: 4. Rechtliche Grundlagen im Zusammenhang mit der Depoteröffnung und dem Kauf von Investmentanteilen KAGB Ziele: einheitliches Regelwerk für offene und geschlossene Investmentvermögen Inhalte: Widerrufsrecht bei mündlichen Verhandlungen außerhalb der ständigen Geschäftsräume ( 305 KAGB). Aufgrund der täglichen Anteilspreisschwankungen gibt es kein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht bei Fernabsatzgeschäften (Verhandlungen, die lediglich mit Mitteln der Fernkommunikation wie beispielsweise am Telefon geführt wurden). Geltungsbereich: Kapitalverwaltungsgesellschaften KVG (Erlaubnis, Verhaltens- und Organisationspflichten), Verwahrstellen (Aufgaben) und die BaFin (Zulassung der KVG, Genehmigung der Verkaufsunterlagen, Aufsicht über KVG und Investmentvermögen) GWG Ziele: Das GWG bekämpft die Überführung von Gewinnen aus Straftaten (z.b. Steuerhinterziehung) in den legalen Geldkreislauf und die Finanzierung des internationalen Terrorismus. Ziel der Geldwäschebekämpfung durch die BaFin ist es, Geldwäscheaktivitäten im Banken- und Finanzdienstleistungssektor zu verhindern. Inhalte: Sorgfalts- und Identifikationspflichten (z.b. des wirtschaftlich Berechtigten). Geltungsbereich: Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Lebensversicherer und Unfallversicherer mit Prämienrückgewähr müssen mit geeigneten Systemen ausgestattet sein, die einen möglichst wirksamen Schutz vor kriminellen Geldwäscheaktivitäten bieten. 7

8 BGB Ziele: Das Zivil- bzw. Privatrecht (oder bürgerliches Recht) regelt die rechtlichen Beziehungen der einzelnen Menschen zueinander. Inhalte: Das BGB ist in 5 Teile aufgeteilt: Teil 1: Allgemeiner Teil Teil 2: Recht der Schuldverhältnisse (u.a. Regelungen zur Geschäftsfähigkeit und zu Widerrufs- bzw. Rücktrittrechten im Zusammenhang mit Haustür- und Fernabsatzgeschäften, Allgemeine Geschäftsbedingungen) Teil 3: Sachenrecht Teil 4: Familienrecht Teil 5: Erbrecht Geltungsbereich: Das BGB regelt die Rechtsbeziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Rechtsträgern (Privatpersonen und Unternehmen). AO Ziele: Die Abgabenordnung (AO) ist Teil des deutschen Steuerrechts und enthält die grundlegenden und für alle Steuerarten geltenden Regelungen über das Besteuerungsverfahren (im Gegensatz zum Einkommensteuergesetz, dass die Entstehung und Berechnung der Steuern regelt). Inhalte: Besteuerungsgrundlagen (Festsetzung und Entrichtungszeitpunkt von Steuern), Regelungen zur Identitätsprüfung im Rahmen von Kontoeröffnungen ( 154 AO) Geltungsbereich: Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren ständigen Aufenthalt haben 8

9 AGB Ziele: Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt( 305 BGB). Das Ziel ist somit die Standardisierung von Massenverträgen. Inhalte: allgemeine Anforderungen an die AGB. Detailinhalte hängen vom jeweiligen Vertrag ab und können individuell vom Vertragspartner festgelegt werden. Individuelle Abreden haben Vorrang vor den AGB. Geltungsbereich: siehe BGB, da die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Teil des BGB sind. BDSG Ziele: Dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird ( 1 Absatz 1 BDSG) Inhalte: Rechte des Betroffenen, Vorhandensein eines Datenschutzbeauftragten u.a. Geltungsbereich: Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen des Bundes und nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben, es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten. ( 1 Absatz 2 BDSG) 9

Gesetze rund um die Anlage in offene Investmentvermögen

Gesetze rund um die Anlage in offene Investmentvermögen Gesetze rund um die Anlage in offene Investmentvermögen Rund um den Finanzanlagenvermittler bzw. Honorar-Finanzanlageberater: Gewerbeordnung 34f Gewerbeordnung (GewO): Die GewO enthält Regelungen zu Inhalten

Mehr

Marc Simon Wetzig. Die Regulierung des. Grauen Kapitalmarkts. durch die Novellierung des. Finanzanlagenvermittler- und. Vermögensanlagenrechts sowie

Marc Simon Wetzig. Die Regulierung des. Grauen Kapitalmarkts. durch die Novellierung des. Finanzanlagenvermittler- und. Vermögensanlagenrechts sowie Marc Simon Wetzig Die Regulierung des Grauen Kapitalmarkts durch die Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts sowie durch das Kapitalanlagegesetzbuch Verlag Dr. Kovac Hamburg

Mehr

Honorar-Finanzanlagenberater

Honorar-Finanzanlagenberater Ihr Ansprechpartner Honorar-Finanzanlagenberater Müller, Christoph (Rechtsassessor) E-Mail: c.mueller@reutlingen.ihk.de Tel. 07121 201-198 Zum 1. August 2014 wird zu den bereits bestehenden Regelungen

Mehr

natürliche Person/geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GbR)

natürliche Person/geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GbR) Industrie- und Handelskammer Aachen Finanzanlagenvermittlerregister Theaterstr. 6 10 52062 Aachen 4. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und auf Eintragung in das

Mehr

Die Prüfung der Finanzanlagenvermittler

Die Prüfung der Finanzanlagenvermittler Die Prüfung der Finanzanlagenvermittler Erstellung eines Prüfungsberichtes nach 24 Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) Veranstaltungsort: 6. November 2015 in München Armin Heßler Wirtschaftsprüfer,

Mehr

MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. ERGO Vermögensmanagement Flexibel (ISIN DE000A2ARYP6)

MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. ERGO Vermögensmanagement Flexibel (ISIN DE000A2ARYP6) MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München ERGO Vermögensmanagement Flexibel (ISIN DE000A2ARYP6) Besondere Hinweise an die Anteilinhaber: Änderung der Besonderen Anlagebedingungen Mit Genehmigung

Mehr

Das Haftungsdach als Alternative zum neuen 34 f GewO

Das Haftungsdach als Alternative zum neuen 34 f GewO Das Haftungsdach als Alternative zum neuen 34 f GewO Der neue 34 f GewO Verabschiedung des Gesetzentwurfes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts (06.04.2011) Regulierung

Mehr

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München Rechtsanwälte Steuerberater Berlin Frankfurt München Produkt-, Management- und Vertriebs- REGULIERUNG 2012/2013 5. Hamburger Fondsgespräch Mittwoch, 7. November 2012 Uwe Bärenz, EU-Richtlinie zur Regulierung

Mehr

FONDS ALS ALTERNATIVE LENDERS

FONDS ALS ALTERNATIVE LENDERS FONDS ALS ALTERNATIVE LENDERS Bödecker Ernst & Partner Steuerberater. Rechtsanwälte 2. März 2016 www.bepartners.pro AGENDA BANKEN- MONOPOL PAUKENSCHLAG OGAW V- UMSETZUNG 2 BANKENMONOPOL 1 3 KREDITVERGABE

Mehr

Merkblatt zum Kleinanlegerschutzgesetz Welche Änderungen ergeben sich für Finanzanlagenvermittler?

Merkblatt zum Kleinanlegerschutzgesetz Welche Änderungen ergeben sich für Finanzanlagenvermittler? Merkblatt zum Kleinanlegerschutzgesetz Welche Änderungen ergeben sich für Finanzanlagenvermittler? Informationen für Vermittler von partiarischen Darlehen, Nachrangdarlehen und bestimmten Arten von Direktinvestments

Mehr

Antrag auf eine Erlaubnis nach 34f GewO Finanzanlagenvermittlung

Antrag auf eine Erlaubnis nach 34f GewO Finanzanlagenvermittlung IHK zu Lübeck Existenzgründung und Unternehmensförderung Antrag auf eine Erlaubnis nach 34f GewO Finanzanlagenvermittlung Für eine natürliche Person, z. B. Einzelfirma, Personenhandelsgesellschaft, welche

Mehr

Finanzanlagenvermittler i.s.d. 34f GewO. Stand: Januar 2015

Finanzanlagenvermittler i.s.d. 34f GewO. Stand: Januar 2015 Finanzanlagenvermittler i.s.d. 34f GewO Kurze Darstellung wesentlicher Pflichten sowie Inhalte der Prüfung Stand: Januar 2015 Vorbemerkungen und Haftungsausschluss Diese Präsentation geht auf die wesentlichen

Mehr

Industrie- und Handelskammer Aachen Finanzanlagenvermittlerregister Theaterstr Aachen

Industrie- und Handelskammer Aachen Finanzanlagenvermittlerregister Theaterstr Aachen Industrie- und Handelskammer Aachen Finanzanlagenvermittlerregister Theaterstr. 6 10 52062 Aachen 1. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und auf Eintragung in das

Mehr

PROSPEKT ODER KEIN PROSPEKT, DAS IST DIE FRAGE

PROSPEKT ODER KEIN PROSPEKT, DAS IST DIE FRAGE PROSPEKT ODER KEIN PROSPEKT, DAS IST DIE FRAGE ETAGE 15 22. MÄRZ 2018 DR. ROBERT OPPENHEIM, LINDENPARTNERS AGENDA (1) BEDEUTUNG DER FRAGE NACH DER PROSPEKTPFLICHT (2) AUFSICHTSRECHTLICHE EINORDNUNG DER

Mehr

MiFID II: Vertrieb von geschlossenen Fonds und FinVermV

MiFID II: Vertrieb von geschlossenen Fonds und FinVermV MiFID II: Vertrieb von geschlossenen Fonds und FinVermV MiFID II: Vertrieb von geschlossenen Fonds 13. Funds Forum Frankfurt, Literaturhaus Frankfurt Norman Mayr, LL.M. Berlin Frankfurt a. M. München www.pplaw.com

Mehr

Neue Erlaubnispflicht nach 34 i GewO-E (Immobiliardarlehensvermittler)

Neue Erlaubnispflicht nach 34 i GewO-E (Immobiliardarlehensvermittler) Seite 1 / 5 Bisher war die gewerberechtliche Erlaubniserteilung für die Kreditvermittlung insgesamt über den 34 c der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Wer speziell Kredite für Immobilien vermittelt, benötigt

Mehr

Antragsteller/in: Natürliche Person / Geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (bspw. GbR, OHG)

Antragsteller/in: Natürliche Person / Geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (bspw. GbR, OHG) Absender IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern Katharinenstraße 48 17033 Neubrandenburg Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler gem. 34f Abs. 1 GewO oder Erteilung

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 h Abs. 1 GewO sowie Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11 a GewO

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 h Abs. 1 GewO sowie Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11 a GewO IHK zu Essen Am Waldthausenpark 2 45127 Essen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 h Abs. 1 GewO sowie Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11 a GewO 1. Antragsteller/in Familienname

Mehr

- der Einfügung des 5a in die Wertpapierdienstleistungs- Verhaltens- und Organisationsverordnung (WpDVerOV)

- der Einfügung des 5a in die Wertpapierdienstleistungs- Verhaltens- und Organisationsverordnung (WpDVerOV) 01.06.2011 GZ: WA 36-Wp 2002-2010/0002 (bitte stets angeben) Wertpapieraufsicht Asset-Management Rundschreiben 6/2011 (WA) Hausanschrift: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Lurgiallee 12 60439

Mehr

Landkreis St. Wendel Kreisordnungs- und Straßenverkehrsamt

Landkreis St. Wendel Kreisordnungs- und Straßenverkehrsamt Landkreis St. Wendel Kreisordnungs- und Straßenverkehrsamt A14-03111-34f-SSchn Eingang am: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Natürliche Person/Geschäftsführender

Mehr

MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. MEAG MM-Fonds 100 (ISIN DE )

MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. MEAG MM-Fonds 100 (ISIN DE ) MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München MEAG MM-Fonds 100 (ISIN DE0009782722) Besondere Hinweise an die Anteilinhaber: Änderung der Besonderen Anlagebedingungen Mit Genehmigung der Bundesanstalt

Mehr

34 f GewO - Regeln für Finanzanlagenvermittler

34 f GewO - Regeln für Finanzanlagenvermittler MERKBLATT 34 f GewO - Regeln für Finanzanlagenvermittler Ansprechpartner: Karen Genßler Simon Alex Abteilung Recht & Handel Abteilung Recht & Handel Innovation & Umwelt Innovation & Umwelt Tel. 04921 8901-29

Mehr

Landkreis St. Wendel Kreisordnungsamt

Landkreis St. Wendel Kreisordnungsamt Landkreis St. Wendel Kreisordnungsamt Eingang am: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Natürliche Person/Geschäftsführender Gesellschafter einer

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 h GewO sowie Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11 a GewO

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 h GewO sowie Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11 a GewO IHK zu Essen Am Waldthausenpark 2 45127 Essen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 h GewO sowie Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11 a GewO 1. Angaben zum Antragsteller (juristische

Mehr

34 f GewO- Regelungen für Finanzanlagenvermittler

34 f GewO- Regelungen für Finanzanlagenvermittler MERKBLATT 34 f GewO- Regelungen für Finanzanlagenvermittler Stand: 11/2017 Ansprechpartner: Julian Kohl Tel.: 0371 / 6900-1350 Fax: 0371 / 6900-1399 E-Mail: julian.kohl@chemnitz.ihk.de Hinweis: Das Merkblatt

Mehr

Wolfgang Krämer dipl. Bankbetriebswirt (Bankakademie) Elsa - Brandström - Str Cham

Wolfgang Krämer dipl. Bankbetriebswirt (Bankakademie) Elsa - Brandström - Str Cham Krämer Finanz Consult Elsa - Brandström - Str. 39 93413 Cham Wolfgang Krämer dipl. Bankbetriebswirt (Bankakademie) Elsa - Brandström - Str. 39 93413 Cham Tel.: +49 (0) 99 71 / 76 03 43 Fax: +49 (0) 99

Mehr

Antrag auf Erweiterung bzw. Reduzierung der Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/ - berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO

Antrag auf Erweiterung bzw. Reduzierung der Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/ - berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO IHK Karlsruhe Geschäftsbereich 5 - Recht Postfach 3440 76020 Karlsruhe Antrag auf Erweiterung bzw. Reduzierung der Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/ - berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO - Antragsteller:

Mehr

Handout zum Webinar: Honorarberater als Alternative zum klassischen Anlageberater Referent: Herr Dr. Mayinger

Handout zum Webinar: Honorarberater als Alternative zum klassischen Anlageberater Referent: Herr Dr. Mayinger Handout zum Webinar: Honorarberater als Alternative zum klassischen Anlageberater Referent: Herr Dr. Mayinger I. Allgemeines 1. Hintergründe und Gesetzgebungsverfahren 1.1. Motiv des Honorarberatungsgesetzes

Mehr

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße Wiesbaden

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße Wiesbaden Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f / h Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN

Mehr

Anforderungen gem. WpHG an Dokumentation + Information im Rahmen der Anlageberatung. Anlageberatung

Anforderungen gem. WpHG an Dokumentation + Information im Rahmen der Anlageberatung. Anlageberatung Anforderungen gem. WpHG an Dokumentation + Information im Rahmen der Anlageberatung Geeignetheitserklärung (Gesprächsdokumentation) Geeignetheitsprüfung 1. Finanzielle Verhältnisse: Einkommen, Verpflichtungen,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. A. Allgemeiner Überblick 9/1. B. Gesetzliche Grundlagen des Investmentgeschäfts 9/9. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. A. Allgemeiner Überblick 9/1. B. Gesetzliche Grundlagen des Investmentgeschäfts 9/9. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis A. Allgemeiner Überblick 9/1 B. Gesetzliche Grundlagen des Investmentgeschäfts 9/9 I. Investmentgesetz (InvG) 9/9 1. Allgemeines 9/9 2. Besondere Vorschriften für

Mehr

Erteilung einer Erlaubnis nach 34h Abs. 1 GewO für eine juristische Person Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a Abs.

Erteilung einer Erlaubnis nach 34h Abs. 1 GewO für eine juristische Person Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a Abs. (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Dortmund Märkische Str. 120 44141 Dortmund Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Erteilung einer Erlaubnis nach 34h Abs. 1 GewO für eine juristische Person

Mehr

Bürgerwindparks Rechtliche Grundlagen Informationsveranstaltung Steuerberater Günter Gottkehaskamp

Bürgerwindparks Rechtliche Grundlagen Informationsveranstaltung Steuerberater Günter Gottkehaskamp Bürgerwindparks Rechtliche Grundlagen Informationsveranstaltung 27.03.2013 Steuerberater Günter Gottkehaskamp Steuerberatungsgesellschaft mbh Beratungsstelle Heide Fon: 0481-8588 10 Fax: 0481 8588 29 Mail:

Mehr

Allgemeine Bestimmungen für Investmentvermögen und Verwaltungsgesellschaften

Allgemeine Bestimmungen für Investmentvermögen und Verwaltungsgesellschaften Allgemeine Bestimmungen für Investmentvermögen und Verwaltungsgesellschaften Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften 28 1 Begriffsbestimmungen 28 2 Ausnahmebestimmungen 43 3 Bezeichnungsschutz 52 4 Namensgebung;

Mehr

Anforderungen an die Dokumentation und Information im Rahmen einer Anlageberatung. Anlageberatung

Anforderungen an die Dokumentation und Information im Rahmen einer Anlageberatung. Anlageberatung Anforderungen an die Dokumentation und Information im Rahmen einer Anlageberatung Geeignetheitsprüfung WpHG-Fragen 1. Finanzielle Verhältnisse: Einkommen, Verpflichtungen, Vermögen 2. Anlageziele: Anlagedauer,

Mehr

MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. MEAG FairReturn (Anteilklasse A: ISIN DE000A0RFJ25, Anteilklasse I: ISIN DE000A0RFJW6)

MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. MEAG FairReturn (Anteilklasse A: ISIN DE000A0RFJ25, Anteilklasse I: ISIN DE000A0RFJW6) MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München MEAG FairReturn (Anteilklasse A: ISIN DE000A0RFJ25, Anteilklasse I: ISIN DE000A0RFJW6) Besondere Hinweise an die Anteilinhaber: Änderung der Besonderen

Mehr

Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)

Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) Vorwort 5 Bearbeiterverzeichnis 29 Abkürzungs Verzeichnis 31 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) Einleitung 35 Vor S 1 36 Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen für Investmentvermögen und Verwaltungsgesellschaften

Mehr

Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Honorar-Finanzanlagenberater

Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Honorar-Finanzanlagenberater MERKBLATT Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Honorar-Finanzanlagenberater Stand 05.08.2014 EINLEITUNG Mit Wirkung zum 01.08.2014 ist das Honoraranlageberatungsgesetz in Kraft getreten. Mit 34h wurde

Mehr

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater Berlin Frankfurt München AIF- STRUKTUREN II GP PERSPEKTIVE - MARKETING UND VERTRIEB - 7. Hamburger Fondsgespräch Hamburg, 6. November 2014 Dr. Sebastian

Mehr

Vorname (Rufname bitte unterstreichen) Hauptwohnsitze in den letzten fünf Jahren (von bis: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort):

Vorname (Rufname bitte unterstreichen) Hauptwohnsitze in den letzten fünf Jahren (von bis: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort): (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Finanzanlagenvermittlerregister Postfach 11 10 41 19010 Schwerin Finanzanlagenvermittler Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung

Mehr

XVIII. Inhaltsverzeichnis LF 14. Abbildungsverzeichnis LF 11. Literaturverzeichnis. Englische Fachbegriffe LF 11. Abkürzungsverzeichnis

XVIII. Inhaltsverzeichnis LF 14. Abbildungsverzeichnis LF 11. Literaturverzeichnis. Englische Fachbegriffe LF 11. Abkürzungsverzeichnis VII Abbildungsverzeichnis Literaturverzeichnis Englische Fachbegriffe XIII XVII XVIII 14 Abkürzungsverzeichnis XIX Lernziele 2 1. Allgemeine Kenntnisse für die Beratung und den Vertrieb von Finanzanlage

Mehr

AIFM Umsetzungsgesetz

AIFM Umsetzungsgesetz AIFM Umsetzungsgesetz unter Berücksichtigung des AnsFuG Dr. Rolf Kobabe Hannover, 12. September 2013 Rechtsberatung. Steuerberatung. Luther. AIFM -Rechtsgrundlagen (1/3) Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen

Mehr

Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Honorar- Finanzanlagenberater

Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Honorar- Finanzanlagenberater MERKBLATT Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Hnrar- Finanzanlagenberater Stand: Juli 2016 Ansprechpartner: Julian Khl Tel.: + 49 371 6900-1350 Fax: + 49 371 6900-1399 E-Mail: julian.khl@chemnitz.ihk.de

Mehr

auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 34f/h Abs. 1 der Gewerbeordnung (Finanzanlagenvermittler)

auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 34f/h Abs. 1 der Gewerbeordnung (Finanzanlagenvermittler) Handelskammer Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven Einzelhandel, Existenzgründung, Unternehmensförderung Am Markt 13 28195 Bremen Antragsteller: Antrag einer juristischen Person (z.b. GmbH, AG, KGaA)

Mehr

APP STATT BANK WAS DARF NUR DIE BANK? Dr. Frank Zingel, lindenpartners

APP STATT BANK WAS DARF NUR DIE BANK? Dr. Frank Zingel, lindenpartners APP STATT BANK WAS DARF NUR DIE BANK? Dr. Frank Zingel, lindenpartners 1. BANKGESCHÄFTE, FINANZDIENSTLEISTUNGEN, ZAHLUNGSDIENSTE 1 Einlagengeschäft = Annahme von Einlagen oder anderen unbedingt rückzahlbaren

Mehr

Gegenüberstellung PALADIN ONE und OGAW (UCITS)

Gegenüberstellung PALADIN ONE und OGAW (UCITS) Gegenüberstellung PALADIN ONE und OGAW (UCITS) Seite 2 von 6 Art des Investmentvermögens: Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie; Sonstiges Investmentvermögen; Ja, aber zu großen Teilen vergleichbar

Mehr

Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Ernst-Schneider-Platz Düsseldorf

Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Ernst-Schneider-Platz Düsseldorf Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Ernst-Schneider-Platz 1 40212 Düsseldorf Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und auf Eintragung in das Vermittlerregister

Mehr

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater Berlin Frankfurt München 6. Hamburger Fondsgespräche Hamburg, 7. November 2013 Patricia Volhard, LL.M. (LSE) AIFM / KAGB IN DER PRAXIS PRAXISFRAGEN UND

Mehr

1 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 34 c Gewerbeordnung (GewO)

1 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 34 c Gewerbeordnung (GewO) Absender ANLAGE 1 Zutreffendes bitte ausfüllen oder ankreuzen! 1 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 34 c Gewerbeordnung (GewO) 2 Angaben zur Person (bei juristischen Personen des gesetzlichen Vertreters)

Mehr

Industrie- und Handelskammer Fulda Heinrichstraße Fulda

Industrie- und Handelskammer Fulda Heinrichstraße Fulda (Absender) Industrie- und Handelskammer Fulda Heinrichstraße 8 36037 Fulda ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 Gewerbeordnung ANTRAGSTELLER: NATÜRLICHE PERSON / GESCHÄFTSFÜHRENDER GESELLSCHAFTER

Mehr

HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg

HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg Wichtige Mitteilung an unsere Anleger Änderung der Besonderen Anlagebedingungen für das Sondervermögen WWAM Marathon Balance (künftig: Wallrich Marathon

Mehr

- Das Ordnungsamt informiert! -

- Das Ordnungsamt informiert! - - Das Ordnungsamt informiert! - Sie möchten ein Makler-, Bauträger- oder Baubetreuergewerbe betreiben ( 34c Gewerbeordnung GewO )? Die Erlaubnis kann folgende Tätigkeitsbereiche umfassen: 1. Vermittlung

Mehr

Gewerbeordnung 34f Finanzanlagenvermittler

Gewerbeordnung 34f Finanzanlagenvermittler GewO - Einzelnorm Seite 1 von 2 I Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz JUriS zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Gewerbeordnung 34f Finanzanlagenvermittler (1) Wer im Umfang der

Mehr

Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg - Finanzanlagenvermittler - Kurfürstenstraße Kassel

Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg - Finanzanlagenvermittler - Kurfürstenstraße Kassel (Absender) PLZ Ort Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg - Finanzanlagenvermittler - Kurfürstenstraße 9 34117 Kassel ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAGSTELLER:

Mehr

Anlage 7 Beiblatt für unmittelbar mitwirkende Arbeitnehmer/innen

Anlage 7 Beiblatt für unmittelbar mitwirkende Arbeitnehmer/innen (Absender) Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Recht und Steuern Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Anlage 7 Beiblatt für unmittelbar mitwirkende Arbeitnehmer/innen Hinweis: Nach 34f Absatz

Mehr

Antragsteller/in: Natürliche Person / Geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG, KG)

Antragsteller/in: Natürliche Person / Geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG, KG) (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Finanzanlagenvermittlerregister Postfach 11 10 41 19010 Schwerin Finanzanlagenvermittler Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung

Mehr

Neue Regeln für partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen und bestimmte Arten von Direktinvestments

Neue Regeln für partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen und bestimmte Arten von Direktinvestments Stand: Mai 2017 Neue Regeln für partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen und bestimmte Arten von Direktinvestments Das Kleinanlegerschutzgesetz ist mit Wirkung zum 10. Juli 2015 in Kraft treten und bringt

Mehr

Vorname/n (Rufname bitte unterstreichen):

Vorname/n (Rufname bitte unterstreichen): (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Dortmund Märkische Str. 120 44141 Dortmund Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 GewO für eine natürliche Person

Mehr

Datenschutzhinweise. Die nachfolgenden Datenschutzhinweise geben einen Überblick über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten.

Datenschutzhinweise. Die nachfolgenden Datenschutzhinweise geben einen Überblick über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten. Datenschutzhinweise Sofern Sie als Anwalt Empfänger dieses Schreibens sind und Ihr Mandant eine natürliche Person ist, leiten Sie dieses Schreiben bitte an Ihren Mandanten weiter. Die nachfolgenden Datenschutzhinweise

Mehr

IHK-Merkblatt: Finanzanlagenvermittler- und Honorar-Finanzanlagenberater INFORMATIONEN POSITIONEN FAKTEN UMFRAGEN ZAHLEN PROGNOSEN

IHK-Merkblatt: Finanzanlagenvermittler- und Honorar-Finanzanlagenberater INFORMATIONEN POSITIONEN FAKTEN UMFRAGEN ZAHLEN PROGNOSEN Stand 21.02.2018 IHK-Merkblatt: Finanzanlagenvermittler- und Honorar-Finanzanlagenberater INFORMATIONEN POSITIONEN FAKTEN UMFRAGEN ZAHLEN PROGNOSEN Neue Regelungen für Finanzanlagenvermittler und Honorar-

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 GewO sowie Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a GewO

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 GewO sowie Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a GewO (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Dortmund Märkische Str. 120 44141 Dortmund Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 GewO sowie Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach

Mehr

Datenschutzhinweise für Versicherungsmakler Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO

Datenschutzhinweise für Versicherungsmakler Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO Datenschutzhinweise für Versicherungsmakler Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

Mehr

Die Genossenschaft im öffentlichen Vertrieb

Die Genossenschaft im öffentlichen Vertrieb Die Genossenschaft im öffentlichen Vertrieb Unser Know-how verschafft Ihnen Kapital mzs Rechtsanwälte berät Unternehmensgründer bei der Wahl der geeigneten Rechtsform für das Unternehmen. Dabei muss jede

Mehr

Neue Regeln für Immobiliendarlehensvermittler gemäß 34i GewO

Neue Regeln für Immobiliendarlehensvermittler gemäß 34i GewO Neue Regeln für Immobiliendarlehensvermittler gemäß 34i GewO Stand: September 2017 Seit dem 21. März 2016 benötigen Vermittler von grundbuchlich abgesicherten Immobiliardarlehen aufgrund von europrechtlichen

Mehr

Gewerbliche Niederlassungen in den letzten fünf Jahren (von bis, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort):

Gewerbliche Niederlassungen in den letzten fünf Jahren (von bis, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort): Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Ernst-Schneider-Platz 1 40212 Düsseldorf Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und auf Eintragung in das Vermittlerregister

Mehr

Hinweise zur Datenverarbeitung bei der PROAKTIVA AG im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Hinweise zur Datenverarbeitung bei der PROAKTIVA AG im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Hinweise zur Datenverarbeitung bei der im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 1. Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen Stelle Telefon: +49 40 41 32 61-10 Telefax: +49 40 41 32 61-32 E-Mail:

Mehr

Regelungen für Finanzanlagenvermittler

Regelungen für Finanzanlagenvermittler Regelungen für Finanzanlagenvermittler Grundsätzliches Seit dem 1. Januar 2013 benötigen Finanzanlagenvermittler eine gewerberechtliche Erlaubnis für die Beratung zu bzw. die Vermittlung von Finanzanlagen

Mehr

Rechtsgrundlagen für die Erlaubnis- und Registrierungspflicht sind. - für Honorar-Finanzanlagenberater: 34h i. V. m. 34f GewO, 11a GewO.

Rechtsgrundlagen für die Erlaubnis- und Registrierungspflicht sind. - für Honorar-Finanzanlagenberater: 34h i. V. m. 34f GewO, 11a GewO. MERKBLATT Recht und Steuern FINANZANLAGENVERMITTLUNG UND HONORAR-FINANZANLAGEN- BERATUNG INFORMATION FÜR DEN VERBRAUCHER Finanzanlagenvermittler benötigen seit dem 01.01.2013 eine gewerberechtliche Erlaubnis

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 c Gewerbeordnung (GewO)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 c Gewerbeordnung (GewO) Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 c Gewerbeordnung (GewO) Angaben zum Antragssteller bzw. des Vertreters der juristischen Person Name, Vorname, Geburtsdatum

Mehr

Firma. - Antragsteller: Natürliche Person - (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter)

Firma. - Antragsteller: Natürliche Person - (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter) Firma Firmenanschrift PLZ Ort IHK Region Stuttgart Referat 44 Jägerstr. 30 70174 Stuttgart Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater gemäß 34 h GewO unter Vorlage einer Erlaubnis

Mehr

Inhaltsverzeickis. Teilband 2 (Fortsetzung) Abschnitt 2 Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie. Abschnitt3

Inhaltsverzeickis. Teilband 2 (Fortsetzung) Abschnitt 2 Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie. Abschnitt3 Inhaltsverzeickis Teilband 2 (Fortsetzung) Abschnitt 2 Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie 192 Zulässige Vemögensgegenstande... 2409 193 Wertpapiere... 2414 194 Geldmarktinstrumente... 2429 195

Mehr

MERKBLATT Recht und Steuern

MERKBLATT Recht und Steuern MERKBLATT Recht und Steuern Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie Aktuelle Infos zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens UMSETZUNG DER WOHNIMMOBILIENKREDITRICHTLINIE Die Richtlinie 2014/17/ЕU des

Mehr

Anlage 5 Beiblatt für weitere gesetzliche Vertreter/-innen juristischer Personen

Anlage 5 Beiblatt für weitere gesetzliche Vertreter/-innen juristischer Personen (Absender) Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Recht und Steuern Kerschensteinerstraße 9 Anlage 5 Beiblatt für weitere gesetzliche Vertreter/-innen juristischer Personen Angaben zur Person des/der

Mehr

Neue Regeln für Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister

Neue Regeln für Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister Neue Regeln für Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister Sylva Gäbler Geschäftsführerin Recht & Fairplay IHK Trier Beatrice Weidemann Referentin Recht IHK Koblenz 12. Mai 2011 Agenda Teil 1: Neues

Mehr

Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Finanzanlagenvermittler

Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Finanzanlagenvermittler Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Finanzanlagenvermittler EINLEITUNG Finanzanlagenvermittler benötigen seit dem 1. Januar 2013 eine gewerberechtliche Erlaubnis für die Beratung zu bzw. die Vermittlung

Mehr

- für juristische Personen -

- für juristische Personen - Absender / Antragsteller: Telefon: Ort/Datum: Industrie- und Handelskammer Siegen Frau Marion Dickel Koblenzer Str. 121 57072 Siegen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 f Abs. 1 Gewerbeordnung

Mehr

Legal Update Vermögensanlagengesetz

Legal Update Vermögensanlagengesetz Legal Update Vermögensanlagengesetz Regulierung geschlossener Fonds durch das neue Vermögensanlagengesetz DR. KARLA GUBALKE, RECHTSANWÄLTIN PARTNERIN DR. OLIVER ZANDER, RECHTSANWALT PARTNER Berlin, 10.02.2012

Mehr

HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH Hamburg

HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH Hamburg HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH Hamburg Wichtige Mitteilung an unsere Anleger Änderungen der Besonderen Vertragsbedingungen (künftig Besondere Anlagebedingungen ) für das OGAW-Sondervermögen Konzept

Mehr

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH Jahres- und Halbjahresbericht sowie wesentliche Anlegerinformationen können bei UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, kostenlos

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Allianz Global Investors GmbH. Wichtige Mitteilung und Erläuterungen für die Anteilinhaber. der OGAW-Sondervermögen

BEKANNTMACHUNG der Allianz Global Investors GmbH. Wichtige Mitteilung und Erläuterungen für die Anteilinhaber. der OGAW-Sondervermögen BEKANNTMACHUNG der Allianz Global Investors GmbH Wichtige Mitteilung und Erläuterungen für die Anteilinhaber der OGAW-Sondervermögen Allianz Corps-Corent Allianz Euro Rentenfonds Allianz Euro Rentenfonds

Mehr

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße Wiesbaden

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße Wiesbaden Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f / h Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN

Mehr

Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform

Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform Industrie- und Handelskammer Aachen Finanzanlagenvermittlerregister Theaterstr. 6-10 52062 Aachen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 h Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) als Honorarfinanzanlagenberater

Mehr

Erteilung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach 34f Abs. 1 GewO. Eintragung in das Vermittlerregister nach 34f Abs.

Erteilung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach 34f Abs. 1 GewO. Eintragung in das Vermittlerregister nach 34f Abs. (Absender) Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum Am Schäferstieg 2 21680 Stade Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Erteilung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach

Mehr

HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH Hamburg

HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH Hamburg HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH Hamburg Wichtige Mitteilung an unsere Anleger Änderungen der Besonderen Vertragsbedingungen (künftig Besondere Anlagebedingungen ) für das OGAW-Sondervermögen Konzept

Mehr

Häufige Fragen zum Vertrieb und Erwerb von Investmentvermögen nach dem KAGB

Häufige Fragen zum Vertrieb und Erwerb von Investmentvermögen nach dem KAGB Häufige Fragen zum Vertrieb und Erwerb von Investmentvermögen nach dem KAGB Geschäftszeichen WA 41-Wp 2137-2013/0293 4. Juli 2013 In diesem Schreiben werden häufig gestellte Fragen zum Vertrieb und Erwerb

Mehr

Merkblatt Sachkundeprüfung Finanzanlagenvermittler

Merkblatt Sachkundeprüfung Finanzanlagenvermittler Dieses Merkblatt wurde auf Basis des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vom 6.12.2011 (BGBl. I Nr. 63 vom 12.12.2011) und der Verordnung zur Einführung einer

Mehr

Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Ausübung der Verwahrstellentätigkeit gem. KAGB durch die Sparkasse KölnBonn

Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Ausübung der Verwahrstellentätigkeit gem. KAGB durch die Sparkasse KölnBonn Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Ausübung der Verwahrstellentätigkeit gem. KAGB durch die Sparkasse KölnBonn Information für Kunden und Mitarbeiter der Sparkasse KölnBonn Stand:

Mehr

Dr. Gregor Scheja. Einführung in das Datenschutzrecht

Dr. Gregor Scheja. Einführung in das Datenschutzrecht Dr. Gregor Scheja Einführung in das Datenschutzrecht Inhalt I. Gegenstand des Datenschutzrechts 1 II. Beginn der Datenschutzdiskussion 1 III. Datenschutzgesetzgebung 2 IV. Ziel des Datenschutzrechts 5

Mehr

Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler ab f GewO

Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler ab f GewO Die Vermittlung von Finanzanlageprodukten wird ab dem 1.1.2013 neu geregelt. Die entsprechende Erlaubnis nach 34 c erlischt automatisch. Die Vermittlung von Finanzanlagen wird künftig in 34 f der Gewerbeordnung

Mehr

Erlaubnis-und Registrierungspflicht für Finanzanlagenvermittler/ Honorar-Finanzanlagenberater

Erlaubnis-und Registrierungspflicht für Finanzanlagenvermittler/ Honorar-Finanzanlagenberater Erlaubnis-und Registrierungspflicht für Finanzanlagenvermittler/ Honorar-Finanzanlagenberater Finanzanlagenvermittler benötigen seit dem 1. Januar 2013 eine gewerberechtliche Erlaubnis für die Beratung

Mehr

IHK Frankfurt am Main Geschäftsfeld Finanzplatz Unternehmensförderung Starthilfe Team Vermittler Börsenplatz Frankfurt am Main

IHK Frankfurt am Main Geschäftsfeld Finanzplatz Unternehmensförderung Starthilfe Team Vermittler Börsenplatz Frankfurt am Main (Absender) PLZ Ort IHK Frankfurt am Main Geschäftsfeld Finanzplatz Unternehmensförderung Starthilfe Team Vermittler Börsenplatz 4 60313 Frankfurt am Main ANTRAG AUF (Zutreffendes bitte ankreuzen) ERTEILUNG

Mehr

- für natürliche Personen -

- für natürliche Personen - Absender / Antragsteller: Telefon: Ort/Datum: Industrie- und Handelskammer Siegen Geschäftsstelle Olpe Seminarstr. 36 57462 Olpe Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 h Abs. 1 Gewerbeordnung und

Mehr

Kreditklemme durch die Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Hans-Joachim Beck Leiter Abteilung Steuern

Kreditklemme durch die Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Hans-Joachim Beck Leiter Abteilung Steuern Kreditklemme durch die Wohnimmobilienkreditrichtlinie Hans-Joachim Beck Leiter Abteilung Steuern Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum Kabinettsbeschluss

Mehr

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8105 19. Wahlperiode 04.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter

Mehr

Erklärung nach 24 Absatz 1 Satz 5 FinVermV für das Tätigkeitsjahr (Negativerklärung) für natürliche Personen

Erklärung nach 24 Absatz 1 Satz 5 FinVermV für das Tätigkeitsjahr (Negativerklärung) für natürliche Personen (Absender) Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Recht und Steuern Kerschensteinerstraße 9 Erklärung nach 24 Absatz 1 Satz 5 FinVermV für das Tätigkeitsjahr (Negativerklärung) für natürliche Personen

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater gemäß 34h Abs. 1 GewO unter Vorlage einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 S.

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater gemäß 34h Abs. 1 GewO unter Vorlage einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 S. Firma Firmenanschrift IHK Rhein-Neckar Bereich 3.3 Postfach 101661 68016 Mannheim IHK Mitgliedsnummer PLZ Ort Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater gemäß 34h Abs. 1 GewO

Mehr

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße Wiesbaden

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße Wiesbaden Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS

Mehr

Handelskammer Hamburg GI/3 Adolphsplatz Hamburg

Handelskammer Hamburg GI/3 Adolphsplatz Hamburg Handelskammer Hamburg GI/3 Adolphsplatz 1 20457 Hamburg ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 34f Abs. 5, 11a GEWERBEORDNUNG

Mehr