Gesetze rund um die Anlage in offene Investmentvermögen

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1 Gesetze rund um die Anlage in offene Investmentvermögen Rund um den Finanzanlagenvermittler bzw. Honorar-Finanzanlageberater: Gewerbeordnung 34f Gewerbeordnung (GewO): Die GewO enthält Regelungen zu Inhalten und Beschränkungen der Gewerbefreiheit in Form von Bestimmungen für einzelnen Gewerbe in Deutschland: Anforderungen an die Zulassung für Finanzanlagenvermittler 34h Gewerbeordnung (GewO): Hier sind geregelt: Anforderungen an die Zulassung von Honorar- Finanzanlageberater (Finanzanlageberatung ohne von einem Produktgeber Zuwendungen zu erhalten oder von ihm in einer anderen Weise abhängig zu sein) Finanzanlagenvermittlungsverordnung Die FinVermV verfolgt das Ziel, Beratungsabläufe nachvollziehbarer zu machen, den Auftritt von Finanzanlageunternehmen zu verbessern und den Anleger vor für ihn ungeeigneten Finanzanlageprodukten zu schützen. Die FinVermV enthält unter anderem Vorschriften für Finanzanlagenvermittler und Honorar- Finanzanlagenberater: Details zu Anforderungen, die sich aus 34f GewO ergeben: Sachkundeprüfung, Vermittlerregister und Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung Informations-, Dokumentations- und Beratungspflichten Ordnungswidrigkeiten 1 von 7

2 Prüfbericht: 24 FinVermV schreibt jährliche Prüfberichte vor und ersetzt die bisherigen Anforderungen nach 16, 17 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Reine Abschlussvermittlung ist Finanzanlagenvermittlern (gem. 34f) verboten und fällt nicht unter die Bereichsausnahme. Hierfür ist eine Zulassung nach 32 KWG erforderlich Kreditwesengesetz Das Kreditwesengesetz (KWG) enthält Regelungen zur Zulassung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute und deren laufender Überwachung. Ebenso enthält es Regelungen für die bei diesen Instituten angestellten Anlageberater mit einer Zulassung nach 32 KWG und die der Aufsicht der BaFin unterliegen. Für Finanzanlagenvermittler gilt die nachfolgende Regelung: Bereichsausnahme für Finanzanlagevermittler gemäß 34f GewO und gebundene Vermittler. Bereichsausnahme bedeutet, dass hinsichtlich der Aufsicht und Zulassung nicht die BaFin sondern die zuständige Erlaubnis- und Registrierungsbehörde für Finanzanlagenvermittler zuständig ist. 2 von 7

3 Rund um die Beratung: Finanzanlagenvermittlungsverordnung Die FinVermV enthält unter anderem Vorschriften für gewerbliche 34f GewO Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater: Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten Erstellung eines Beratungsprotokolls über jede Anlageberatung Wertpapierhandelsgesetz Neben Regelungen für den börslichen und nicht börslichen Wertpapierhandel enthält das WpHG die Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten für Mitarbeiter von Unternehmen (in der Regel Kreditinstitute) die der Aufsicht durch die BaFin unterliegen und eine Zulassung gemäß 32 KWG benötigen: Geeignetheitsprüfung (Beratung) bzw. Angemessenheitsprüfung (Vermittlung) Anleger- und anlagegerechte Beratung inclusive Geeignetheitsprüfung basierend auf den WpHG- Fragen zur Risikobereitschaft und Risikotragfähigkeit des Anlegers Erstellung einer Geeignetheitserklärung und Durchführung eines Zielmarktabgleiches 3 von 7

4 Rund um die Depotkontoeröffnung: Geldwäschegesetz Das GWG dient der Bekämpfung und Überführung von Gewinnen aus Straftaten (z.b. Steuerhinterziehung) in den legalen Geldkreislauf und die Finanzierung des internationalen Terrorismus. Sorgfaltspflichten Identifikationspflichten (Vertragspartner und wirtschaftlich Berechtigter) Abgabenordnung Die AO ist Teil des deutschen Steuerrechts und enthält neben den grundlegenden Regelungen über das Besteuerungsverfahren auch Regelungen zur Identitätsprüfung im Rahmen von Kontoeröffnungen ( 154 AO). Die Identitätsprüfung dient der Kontenklarheitund Wahrheit, d.h. zur Überprüfung der Legitimation und zur Identifizierung des Kunden. Legitimationsprüfung Bürgerliches Gesetzbuch Das Zivil- bzw. Privatrecht wird auch als bürgerliches Recht bezeichnet und regelt die Rechtsbeziehungen einzelner Menschen zueinander Recht der Schuldverhältnisse, darunter fallen unter anderem die Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Widerrufsrechte im Zusammenhang mit außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen Allgemeine Geschäftsbedingungen Familien- und Erbrecht BDSG und DSGVO Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und übergeordnet die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)sorgen mit ihren Regelungen für den Datenschutz von natürlichen Personen und Verbrauchern unter anderem im Zusammenhang mit der Depotkontoeröffnung. 4 von 7

5 Rund um die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) und die Verwahrstelle: Kreditwesengesetz Das KWG enthält Regelungen zur Zulassung der Kreditund Finanzdienstleistungsinstitute (dazu gehören auch Verwahrstellen) und deren laufender Überwachung: Verhaltens- und Organisationspflichten Zulassung und laufende Überwachung (Solvenzaufsicht) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Kapitalanlagegesetzbuch Das KAGB enthält die entsprechenden Regelungen für die Kapitalverwaltungsgesellschaft: Verhaltens- und Organisationspflichten Zulassung und laufende Überwachung (Solvenzaufsicht) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 5 von 7

6 Rund um das Investmentvermögen: Kapitalanlagegesetzbuch Das KAGB ist das einheitliche Regelwerk für offene und geschlossene Investmentvermögen, die sich diesen Regelungen unterwerfen. Es enthält unter anderem: allgemeine Regelungen für Investmentvermögen Regelungen zu Verkaufsunterlagen (Mindestangaben in Verkaufsprospekten, Inhalt und Form der wesentlichen Anlegerinformationen) Aufgaben der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) und der Verwahrstelle Aufgaben der BaFin im Zusammenhang mit den Investmentvermögen: Genehmigung der Verkaufsunterlagen Einkommensteuergesetz Das EStG enthält Regelungen für die Einkommenbesteuerung (Entstehung und Berechnung von Steuern) natürlicher Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren dauernden Aufenthaltsort haben über die: steuerliche Behandlung von Einkünften und Erträgen z.b. Einkünften und Erträgen aus Kapitalvermögen 5. Vermögensbildungsgesetz Das 5. VermBG zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer enthält Regelungen rund um das Thema: Vermögenswirksame Leistungen (VL-Sparen) Investmentsteuergesetz Das InVStG enthält Regelungen zur: Besteuerung von in- und ausländischen offenen Investmentvermögen 6 von 7

7 Altersvermögensgesetz Das AVmG regelt die staatliche Förderung der zusätzlichen privaten (kapitalgedeckten) Altersvorsorge. Dazu enthält das Einkommensteuergesetz Regelungen ( 10a EStG Altersvorsorge und im Abschnitt XI EStG Regelungen zur Altersvorsorgezulage. Es enthält Regelungen für Altersvorsorgeverträge (benannt nach dem damals zuständigen Minister "Riesterrente") unter anderem zu: Anbieter Zulagen und Sonderausgabenabzug Mindesteigenleistungen schädliche Verwendung und Übertragbarkeit begünstigtem (zulagenberechtigtem) Personenkreis 7 von 7

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