Inhouse-Fortbildung Inklusive Psychoanalytische Heilpädagogik 2015/2016

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1 FAPP Frankfurter Arbeitskreis für Psychoanalytische Pädagogik e.v. Institut für Weiterbildung und Forschung in Psychoanalytischer Pädagogik und Sozialer Arbeit Inhouse-Fortbildung Inklusive Psychoanalytische Heilpädagogik 2015/2016 Der Frankfurter Arbeitskreis für Psychoanalytische Pädagogik e.v. (FAPP) bietet für die Mitarbeiter/innen des Kinderhauses Mainkrokodile eine Fortbildung in Inklusiver Psychoanalytischer Heilpädagogik an. Der FAPP entwickelt den organisatorischen und inhaltlichen Rahmen der Fortbildung. Mit dem Träger Mainkrokodile wird ein Fortbildungsvertrag auf der Grundlage des vorliegenden Curriculums geschlossen. Das Konzept der Fortbildung teilt sich in einen theoretisch-fallorientierten Teil mit verschiedenen Themenblöcken und einen Teil der emotional-thematischen Reflexion, in dem die persönlichen Erfahrungen mit der Fortbildung und ihren Themen behandelt wird. Das heißt, in der Fortbildung wird auf eine psychoanalytische Selbsterfahrung im üblichen Sinn verzichtet, damit auch Fachkräfte aus einer Einrichtung teilnehmen können. Auf Supervision wird auch verzichtet, da diese vom Träger angeboten wird. Curriculum und organisatorischer Rahmen Thematische Ausrichtung Fortbildung in Psychoanalytischer Heilpädagogik mit dem Schwerpunkt Inklusion behinderter und nicht behinderter Kinder Präambel Inklusion bedeutet, dass alle Kinder, ob sie behindert, gesund oder sozial auffällig sind, miteinander spielen und lernen. Sie beruht auf Einigungsvorgängen zwischen den Kindern, aber auch mit den Bezugspersonen. Dafür ist es notwendig, dass die Fachkräfte eine offene Haltung einnehmen, die sich einerseits an der Eigenaktivität der Kinder, andererseits an der Unterschiedlichkeit ihrer Fähigkeiten sowie der Ungleichzeitigkeit ihrer Entwicklung orientiert. Gemeinsame Erziehung fördert die wechselseitige soziale und individuelle Anerkennung und Verantwortung füreinander. Ziele der Fortbildung Die Fortbildung hat den Erwerb von Grundkenntnissen einer psychoanalytisch-pädagogischen Wahrnehmungs- und Reflexionshaltung zum Ziel. Dazu gehören: Einnehmen einer reflektierenden und klärenden Haltung gegenüber beruflicher Praxis Erkennen der eigenen Rolle und ihre Bedeutung für die professionelle Beziehung Nutzung der persönlichen Gedanken, Phantasien und Gefühle der Pädagogen als Erkenntnisinstrumente Erkennen der Bedürfnisse der Klienten sowie der bewussten/unbewussten Motive ihres Handelns dialogische Aushandlung von Perspektiven der Förderung das Verhältnis von konkretem pädagogischem Handeln und psychoanalytisch-pädagogischer Reflexion Ziele im Einzelnen Theoretisches und methodisches Wissen Psychosoziale und pädagogische Handlungskompetenzen Empathie und Introspektion als Teil eines reflexiven Arbeitskonzeptes Verstehen individueller und interpersoneller Konflikte in sozialen und pädagogischen Kontexten Umgang mit Normalität und Behinderungen in den vielschichtigen Beziehungsfeldern inklusiver pädagogischer Praxis. Dauer: Maximal 15 Monate / Gruppengröße: 8 Personen bis 14 Personen / Ort: Frankfurt am Main 1

2 Teilnehmer/innen Mitarbeiter/innen von inklusiv ausgerichteten Kindertagesstätten mit einschlägigen abgeschlossenen Ausbildungen und Berufspraxis (z.b. Krabbelstuben, Kindergärten, Horte). Umfang Eine Einführungsveranstaltung vor Beginn der Einheiten Theorie/Fallreflexion für die Fortbildungsgruppe (90 Min.) 35 Einheiten Theorie und Fallreflexion (je 90 Min.) 10 Einheiten emotional-thematische Reflexion (je 90 Min.) Eine Kolloquiumsberatung für die Fortbildungsgruppe (90 Min.) Die Termine werden vor dem Beginn der Fortbildung bekannt gegeben. Didaktik/Lernmethode Alle Einheiten haben einen ausgewiesenen Praxis- und Fallbezug; die didaktische Vermittlung muss so gestaltet werden, dass die TN ihre eigenen Themen einbringen können. Bei der Durchführung der Einheiten muss auf eine didaktisch-methodische Vielfalt geachtet werden (z. B. Arbeit im Plenum, Kleingruppe, Vortrag, Video u.ä.) Thematische Aufteilung der Theorieblöcke: (Die Referenten/innen werden gesondert bekannt gegeben.) 1. Block: Psychoanalytisch-pädagogisches Verstehen und Handeln Reflexion gesellschaftlicher und institutioneller Rahmenbedingungen Beziehung und Person als Zentrum psychoanalytisch-pädagogischen Handelns Wirksamkeit und Umarbeitung früherer Beziehungen in der aktuellen Begegnung (Stichwort: Übertragung) Verstehen verborgener Botschaften (Stichwort: szenisches Verstehen) Einfluss unbewusster Prozesse Eigene Emotionen als Erkenntnisinstrument nutzen (Stichwort: Gegenübertragung) Psychoanalytisch-pädagogische Haltung und Vermittlung alternativer Erfahrungen Selbstreflexion eigener Emotionen, Reaktionen und Bedürfnisse in der pädagogischen Beziehung (Stichwort: Abstinenz) Gruppenprozesse verstehen und gestalten Verstehen als Grundlage für Veränderungen und Verständigungen 2. Block: Psychoanalytische Entwicklungstheorie Pränatale Aspekte Das Baby in Interaktion mit seiner Umwelt Affektabstimmung und Mentalisierung Bindungstheorie Triangulierung die Rollen der Dritten (z.b. Vater) Ablösung und Individuation Bedeutung des kindlichen Symbolspiels Geschlechtsidentität und Rollenverhalten Entwicklung unter erschwerten Bedingungen Psychodynamische Voraussetzungen der Übergänge von Familie zu Krabbelstube, Kindergarten- Schule bzw. Hort 2

3 3. Block Psychoanalytische Traumatheorie Anlass, Entstehung und Ausdrucksformen von Traumatisierungen, besonders bei Kindern und jungen Jugendlichen Behinderungen und psychische Auffälligkeiten unter dem Aspekt der kumulativen Traumatisierung Psychodynamisch-interaktionelle Erscheinungsformen traumatischer Konstellationen: Macht- Ohnmacht, Schuld-Wiedergutmachung, Scham- Heilung des Selbst Traumatisierung von Eltern behinderter und psychisch auffälliger Kinder Unterschiede der Traumatisierung zwischen behinderten / auffälligen Menschen und den sogenannten Normalen 4. Block: Psychoanalytisch-pädagogische Elternarbeit Aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen für Familie und professionelle Erziehung/Betreuung Rolle und Funktion von Kindern in der Beziehung zu ihren Eltern Die besondere Situation von Eltern mit beeinträchtigten und behinderten Kindern Widersprüche und Konflikte, die aus der professionellen Aufgabe der Erziehung und Betreuung der Kinder einerseits und Beratung und Zusammenarbeit mit den Eltern entstehen Dialogische Kooperation mit Elternarbeit Schwierige bzw. konfliktreiche Begegnungen mit Eltern im Gruppenalltag Psychoanalytisch orientierte Entwicklungs-,Konflikt- und Beratungsgespräche 5. Block: Inklusive Erziehung und psychoanalytisch-pädagogische Heilpädagogik Inklusion aus psychoanalytischer-pädagogischer Sicht Beziehungen der Kinder in inklusiven Gruppen und das individuelle Kind in inklusiven Gruppen Exemplarische Darstellung von Behinderungen und psychischen Auffälligkeiten: z.b.: Down-Syndrom, Einnässen, Aggressivität, Hyperaktivität, Passivität, Depression u.ä. Stigmatisierung und Ausgrenzung versus Inklusion Emotional-thematische Reflexion Die Selbsterfahrung wird als emotional-thematische Reflexion gestaltet. Diese stellt eine handlungsorientierte und praxisnahe Form der berufsbezogenen Selbsterfahrung dar. Diese Form der Selbstreflexion erlaubt auch, dass TN, die in einem Betrieb arbeiten, gemeinsam daran teilnehmen können, weil die Grenzen zwischen den Phantasie- und Realitätsebenen eingehalten werden und die individuellen Lebensgeschichten nur eine untergeordnete Rolle spielen. In den Einheiten der emotional-thematischen Reflexion stellen die Themen der jeweiligen Theorieblöcke, die eine hohe Praxisrelevanz haben, das Zentrum des Nachdenkens über das persönliche Erleben der Einzelnen und der Gruppe dar. Mit anderen Worten: Die szenische Gestalt des Gruppenprozesses wird auf der Folie der jeweiligen Themen in der Theorievermittlung reflektiert. Leitfrage an die TN wird sein: Was hat das Thema in mir ausgelöst und was bedeutet dies für meine Berufspraxis und berufliche Identität? In diesem Konzept wird die Reflexion von Empathie und Introspektion vor dem Hintergrund der beruflichen Erfahrungen gesehen und kann dadurch zu einem Instrument werden, dass berufliche Handlungsformen differenzierter umgesetzt werden können. 3

4 Damit die emotional-thematische Reflexion konkret und praxisnah durchgeführt werden kann, soll der Ausgangspunkt der Sitzungen jeweils eine für das behandelte Thema prägnante Skizze eines Fallbeispiels sein. Es soll damit gewährleistet sein, dass das behandelte Thema noch einmal in einer emotional dichten Form von der Fortbildungsgruppe im Hinblick auf seine Bedeutung für die pädagogische Praxis reflektiert werden kann. Referenten/innen Die Theorie-/Praxisblöcke werden von unterschiedlichen Personen, die emotional-thematische Reflexion von einer Person durchgeführt. Alle Referenten/innen sind in ihren Gebieten ausgewiesen. Aufteilungsschema Fünf thematische Blöcke mit jeweils sieben Theorieeinheiten und acht emotional-thematische Reflexionseinheiten werden wie folgt aufgeteilt: An 6 Wochentagen abends ( z.b. Montag von bis 19:30), findet jeweils eine Theorieeinheit statt; diesen 6 Einheiten folgt ein Block an einem Samstag. Es findet eine weitere Einheit Theorie statt und im Anschluss daran gibt es zwei Einheiten thematische Selbstreflexion (9:00 bis 10:30, 11:00 bis 12:30, 13:00 bis 14:30). Schweigepflicht Die Teilnehmer/innen und die Referenten/innen stehen im Zusammenhang mit allen berufsbezogenen Angelegenheiten, die ihnen im Rahmen der Fortbildung bekannt werden, unter Schweigepflicht. Davon unberührt bleiben die Regelungen des 203 STGB. Die Schweigepflicht gilt ebenfalls im Hinblick auf die Prozessrückmeldungen und Abstimmungen der Referenten/innen untereinander und die in diesem Zusammenhang bekannt werdenden Daten und Informationen. Eine Schweigepflicht bzgl. Daten und Informationen aus den Seminaren besteht auch für den FAPP gegenüber dem Träger. Für die Evaluation der Fortbildung werden ausschließlich anonymisierte Daten verwendet und nur Aussagen getätigt, die nicht auf einzelne Teilnehmer/Innen rekonstruierbar sind. Zertifikat und Kolloquium Die Fortbildung kann mit einem Zertifikat abgeschlossen werden. Die Termine der Abschlusskolloquien für den Erwerb des Zertifikats werden rechtzeitig bekannt gegeben und liegen innerhalb eines Zeitfensters von ca. zwei bis drei Monaten nach Beendigung der Fortbildung. Von dieser Regelung kann nur in Ausnahmefällen abgewichen werden (z.b. nachgewiesene Erkrankung). Über Ausnahmefälle entscheidet ausschließlich der FAPP. Das Kolloquium wird von zwei Gutachtern durchgeführt, die jeweils an vorab festgelegten Terminen zur Verfügung stehen (s.o.): ein/e Referent/in und ein Mitglied des Fort- und Weiterbildungsausschusses des FAPP, das vom Ausschuss ausgewählt wird. Dieses Mitglied führt ein Kurzprotokoll, das von beiden Gutachtern unterschrieben wird. Das Protokoll muss kurz über Verlauf, Inhalt und die Qualität des Kolloquiums Auskunft geben. Das Kolloquium gilt dann als erfolgreich absolviert, wenn beide Gutachter zu einem zufriedenstellenden Urteil kommen. Für das Zertifikat sind Leistungen in folgender Form zu erbringen: a) Einzel-Abschlusskolloquium (mindestens 45 Minuten) über ein frei gewähltes Thema aus dem Curriculum, dieses muss fall- bzw. praxisorientiert sein; dazu Vorlage eines Thesenpapiers, dass die Eckdaten des Falles, die Art der Konflikte, Fragestellungen, Interpretationsansätze und Hypothesen enthält (max. 2 Seiten). Das Thesenpapier muss beim FAPP mindestens drei Wochen vor dem Kolloquiumstermin eingereicht werden. oder: 4

5 b) Gruppenkolloquium von maximal 2 Personen über neunzig Minuten; die Einzelleistungen müssen im Thesenpapier ausgewiesen sein und im Verlauf des Kolloquiums deutlich erkennbar werden; ansonsten wie a) Die Anmeldung zum Kolloquium muss schriftlich (formlos per Post oder per ) unter Nennung des Wunschtermins und des Namens des jeweiligen Wunschgutachters beim Sekretariat des FAPP erfolgen. Das Zertifikat bzw. die Teilnahmebescheinigung wird vom FAPP ausgestellt und von zwei Vorstandsmitgliedern unterschrieben; das Zertifikat bzw. die Teilnahmebescheinigung enthalten eine Auflistung der Einheiten der Theorie und der Thematischen Selbstreflexion, die nachgewiesene Stundenzahl und ggf. das Thema des Kolloquiums. Voraussetzung für den Erwerb eines Zertifikates oder Teilnahme-Bescheinigung Der FAPP führt eine Anwesenheitsliste. Die Anwesenheit ist für die Teilnehmer/innen verbindlich. Punkte-System: Maximale Punktzahl 45 Punkte (pro Einheit ein Punkt) Mindestpunktzahl für den Erwerb des Zertifikates: Abschlag ca. 10 %, d.h. 40 Punkte; wer diese Punktzahl nicht erreicht, erhält ausschließlich eine Teilnahmebescheinigung. Es wird nur die nachgewiesene Stundenzahl (vgl. Anwesenheitslisten) unabhängig von den Gründen für die Fehlzeiten bescheinigt. Inhouse-Fortbildung: Vertrag und Verbindlichkeiten Der FAPP schließt für diese Inhouse-Fortbildung mit dem Träger einen Vertrag über die gesamten Leistungen, Kosten und wechselseitigen Verpflichtungen während der Fortbildung. Das Curriculum ist Teil dieses Vertrages. Die Teilnahme an der Fortbildung ist eine dienstliche Veranstaltung Dem Arbeitgeber werden deswegen die Anwesenheits- bzw. Fehlzeiten mitgeteilt. Zusätzlich zu dem Vertrag zwischen dem FAPP und dem Träger wird mit den jeweiligen Teilnehmern/innen eine Fortbildungsvereinbarung getroffen, die die Rechte und Pflichten der Teilnehmer/innen und des FAPP umfasst. 5

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