Erteilung von Bescheinigungen über die Übereinstimmung von Online-Sammelsystemen mit der Verordnung (EU) Nr. 211/2011. Verfahrensbeschreibung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Erteilung von Bescheinigungen über die Übereinstimmung von Online-Sammelsystemen mit der Verordnung (EU) Nr. 211/2011. Verfahrensbeschreibung"

Transkript

1 Erteilung von Bescheinigungen über die Übereinstimmung von Online-Sammelsystemen mit der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 Verfahrensbeschreibung Version 1.2 Stand

2 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Postfach Bonn Tel.: +49 (0) Internet: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 2012

3 Vorwort Vorwort Mit dem Vertrag von Lissabon wurde eine neue Form der Bürgerbeteiligung an der Politikgestaltung der Europäischen Union (EU) eingeführt die Europäische Bürgerinitiative (EBI). Gemäß EU-Vertrag verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat am 16. Februar 2011 die Verordnung (EU) Nr. 211/2011, in der Vorschriften und Verfahren für dieses neue Instrument festgelegt sind. Ziel ist es, EU-Bürgern/-innen ein Mitspracherecht bei der Gesetzgebung der EU zu ermöglichen. Mit einer erfolgreichen Bürgerinitiative können EBI-Organisatoren/-innen die Europäische Kommission (KOM) auffordern, dem Gesetzgeber im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht der Organisatoren/-innen und EU- Bürger/-innen eines Rechtsakts der Union bedarf. Zunächst benötigen die Organisatoren/-innen hierzu jedoch die Unterstützung von mindestens einer Million EU-Bürgern/-innen aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten (gegenwärtig sieben Mitgliedstaaten). Für die Sammlung der erforderlichen Anzahl Unterstützungsbekundungen haben die Organisatoren ein Jahr Zeit. Die Sammlung kann dabei sowohl in Papierform als auch elektronisch über ein Online-Sammelsystem (online collection system, OCS) erfolgen. Bevor Unterstützungsbekundungen für eine Bürgerinitiative mit Hilfe eines OCS gesammelt werden dürfen, müssen die Organisatoren/-innen der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem das System betrieben wird, gegenüber nachweisen, dass es die (Sicherheits-) Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 erfüllt und eine entsprechende Bescheinigung erhalten. In Deutschland wird diese vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erteilt. Diese Druckschrift richtet sich an EBI-Organisatoren/-innen, die für ein von ihnen betriebenes OCS die Erteilung einer Bescheinigung über dessen Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 durch das BSI anstreben. Sie beschreibt den Ablauf und die Rahmenbedingungen des Bescheinigungsverfahrens und gibt einen Überblick über die beim BSI im Zuge der Antragstellung einzureichenden Unterlagen, Nachweise und Erklärungen. Weitergehende Informationen sind auf der Internet-Seite des BSI ( erhältlich. Für eine erste Kontaktaufnahme mit dem BSI können sich Interessenten an die folgende Adresse wenden: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Referat S 24 Postfach Bonn Telefon (Infoline): +49 (0) ebi@bsi.bund.de Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 3

4 4 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

5 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort Organisatorische & Rechtliche Rahmenbedingungen Rechtsgrundlagen Rollen, Aufgaben & Pflichten Antragsteller/-in Zuständige Behörde Datenschutz Zuständigkeit des BSI Antrag Kosten Gültigkeit erteilter Bescheinigungen Veröffentlichung von Verfahrensergebnissen Technische Rahmenbedingungen Zustand des OCS bei Antragstellung Bestandteile des OCS Open Source Software der KOM Das Bescheinigungsverfahren beim BSI Erforderliche Nachweise zum OCS Nachweise zu (Geschäfts-) Prozessen & Personal Nachweise zur Technischen Plattform Weitere Beispiele geeigneter Nachweisdokumente Wiederverwendung eines OCS Verfahrensablauf Vorbesprechung mit BSI Vorbereitung der Antragstellung Antragseingang BSI Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen Verfahrenseröffnung Prüfung der Nachweise Erteilung der Bescheinigung...21 Literaturverzeichnis...22 Stichwort- und Abkürzungsverzeichnis...23 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 5

6 Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Verfahrensablauf Bescheinigung Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

7 1 Organisatorische & Rechtliche Rahmenbedingungen 1.1 Rechtsgrundlagen Organisatorische & Rechtliche Rahmenbedingungen 1 Das Verfahren und die Regeln der Europäischen Bürgerinitiative sind in der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürgerinitiative [EBI-VO] festgelegt. Die Vorgaben für Online-Sammelsysteme sind in Artikel 6 enthalten. Zur Umsetzung von Artikel 6 Absatz 4 der EBI-VO wurde die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1179/2011 der Kommission vom 17. November 2011 zur Festlegung der technischen Spezifikationen für Online- Sammelsysteme gemäß der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bürgerinitiative [EBI-DVO] verabschiedet. Diese enthält im Anhang die technischen Spezifikationen für Online- Sammelsysteme. Die gemäß EBI-VO national zu bestimmenden Zuständigkeiten, Verfahren und Sanktionen sind in Deutschland im Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürgerinitiative vom 7. März 2012 Artikel 1 Gesetz zur Europäischen Bürgerinitiative [EBIG] festgelegt. Zuständige Behörde für die Erteilung von Bescheinigungen über die Übereinstimmung eines Online-Sammelsystems mit der EBI-VO ist gemäß EBIG 1 Absatz 2 das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). 1.2 Rollen, Aufgaben & Pflichten Beteiligt am Verfahren der Erteilung von Bescheinigungen über die Übereinstimmung eines OCS mit der EBI-VO sind: Antragsteller/-in EBI-Organisatoren/-innen vertreten durch den/die Vertreter/-in des Bürgerausschusses der Bürgerinitiative die zuständige Behörde BSI Antragsteller/-in Gemäß EBI-VO Artikel 6 Absatz 2 müssen EBI-Organisatoren/-innen, bevor sie mit der Online- Sammlung von Unterstützungsbekundungen für eine Bürgerinitiative beginnen, für das von ihnen betriebene OCS eine Bescheinigung über dessen Übereinstimmung mit der EBI-VO von der zuständigen Behörde erhalten. Hierzu stellen sie zunächst durch technische und organisatorische Maßnahmen sicher, dass ihr OCS sämtliche Anforderungen der technischen Spezifikationen erfüllt Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 7

8 1 Organisatorische & Rechtliche Rahmenbedingungen und beantragen anschließend beim BSI die 'Erteilung einer Bescheinigung über die Übereinstimmung eines Online-Sammelsystems mit der Verordnung (EU) Nr. 211/2011'. Mit dem Antrag verpflichtet sich der/die Antragsteller/-in, dem BSI alle für die Erteilung der Bescheinigung benötigten Informationen (Nachweise) zum OCS zur Verfügung zu stellen einschließlich notwendiger Nachbesserungen, falls bei der Überprüfung sicherheitsrelevante Mängel festgestellt werden oder vom BSI Ergänzungen zu gelieferten Nachweisen gefordert werden. Das BSI kann bei Bedarf zusätzlich zur Prüfung der eingereichten Nachweise Vor-Ort Audits beim Antragsteller bzw. bei der Antragstellerin oder dem Hosting-Provider ansetzen und/oder nach Ankündigung praktische Tests mit dem OCS (z.b. Schwachstellen-/Penetrationstests) durchzuführen. Der/die Antragsteller/-in verpflichtet sich, dem BSI hierzu die benötigte(n) Unterstützung und Informationen bereitzustellen sowie alle erforderlichen Zugänge zu ermöglichen. Der/die Antragsteller/-in kann einen gestellten Antrag jederzeit zurückziehen. Der/die Antragsteller/-in steht für die Richtigkeit der gemachten Angaben ein. Bei fehlenden oder unzureichenden Nachweisen kann ein Bescheinigungsverfahren durch das BSI mit negativem Ergebnis beendet werden. Mit dem Antrag stimmt der/die Antragsteller/-in zu, dass die dem BSI bereitgestellten Unterlagen und die BSI-internen Verfahrensakten durch das BSI entsprechend der geltenden Bestimmungen archiviert werden. nach positivem Abschluss des Verfahrens das Ergebnis und die erteilte Bescheinigung durch das BSI veröffentlicht werden. personenbezogene Daten, die aus dem Antrag resultieren, durch das BSI zum Zwecke der Durchführung des beantragten Verfahrens erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Mit dem Antrag versichert der/die Antragsteller/-in außerdem, dass er/sie für das im Antrag genannte OCS in Verbindung mit der im Antrag genannten Bürgerinitiative nicht bereits in einem anderen Mitgliedstaat einen Antrag auf Bescheinigung gestellt hat und/oder die Erteilung einer Bescheinigung nicht bereits von der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats abgelehnt wurde. Bei positivem Abschluss des Verfahrens, ist der/die Antragsteller/-in verpflichtet, die Erfüllung der Anforderungen der EBI-DVO im bescheinigten Umfang über die gesamte Laufzeit der Bürgerinitiative sicherzustellen Zuständige Behörde Das BSI überprüft als zuständige Behörde in Deutschland auf Antrag die Konformität von Online- Sammelsystemen zur EBI-VO und bestätigt diese durch die Ausstellung entsprechender Bescheinigungen, wenn die mit dem System gesammelten Daten in Deutschland gespeichert werden. Im Rahmen des Bescheinigungsverfahrens überprüft das BSI die vom Antragsteller bzw. der Antragstellerin eingereichten Nachweise zunächst auf Vollständigkeit d.h. ob sämtliche 8 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

9 Organisatorische & Rechtliche Rahmenbedingungen 1 Anforderungen der technischen Spezifikationen vom Antragsteller durch geeignete Nachweise belegt wurden und führt anschließend eine inhaltliche durch. Falls erforderlich ist das BSI berechtigt, vom Antragsteller vor Antragsannahme oder im Rahmen der durchgeführten Prüfung, zusätzliche Unterlagen oder Ergänzungen/Nachbesserungen an bereits eingereichten Nachweisen einzufordern. Bei positivem Abschluss des Bescheinigungsverfahrens erteilt das BSI die beantragte Bescheinigung. 1.3 Datenschutz Antragsteller/-innen bzw. EBI-Organisatoren/-innen sind für den Schutz der von Ihnen gesammelten, personenbezogenen Daten verantwortlich. Sie müssen hierzu die geltenden Rechtsvorschriften einhalten. Es wird empfohlen, dass Organisatoren/-innen sich diesbezüglich im Vorhinein bei den nationalen, für den Datenschutz zuständigen Behörden informieren. In Deutschland sind dies die in den jeweiligen Bundesländern zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörden (für den nicht-öffentlichen Bereich). Eine Übersicht der Kontaktdaten aller Aufsichtsbehörden befindet sich auf der Internetseite des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) unter der Rubrik Anschriften und Links. Artikel 12 der EBI-VO beinhaltet darüber hinaus weitere spezifische Vorgaben zum Datenschutz: EBI-Organisatoren/-innen müssen sicherstellen, dass die für eine bestimmte Bürgerinitiative gesammelten personenbezogenen Daten für keinen anderen Zweck als die angegebene Unterstützung für diese Initiative verwendet werden. EBI-Organisatoren/-innen müssen alle gesammelten Unterstützungsbekundungen sowie etwaige Kopien spätestens einen Monat nach Einreichung der Initiative bei der Kommission bzw. 18 Monate nach dem Datum der Registrierung vernichten. EBI-Organisatoren/-innen müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um personenbezogene Daten vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung, zufälligem Verlust, unberechtigter Änderung, unberechtigter Weitergabe oder unberechtigtem Zugang und vor jeder anderen Form der unrechtmäßigen Verarbeitung zu schützen. Die zuständigen Behörden dürfen die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Überprüfung der Unterstützungsbekundungen nutzen und vernichten sämtliche Unterstützungsbekundungen spätestens einen Monat nach der Ausstellung der Bescheinigungen. Aus dem Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung resultierende personenbezogene Daten werden durch das BSI zum Zwecke der Durchführung des beantragten Verfahrens erhoben, verarbeitet und genutzt. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 9

10 1 Organisatorische & Rechtliche Rahmenbedingungen 1.4 Zuständigkeit des BSI Bescheinigungen über die Übereinstimmung eines OCS mit der EBI-VO werden gemäß EBI-VO Artikel 6 Absatz 1 von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats erteilt, in dem die mit dem OCS gesammelten Daten gespeichert werden. Bescheinigungen können beim BSI nur beantragt werden, wenn eine Speicherung der mit dem OCS gesammelten Daten in Deutschland erfolgt. 1.5 Antrag Die Erteilung von Bescheinigungen über die Übereinstimmung eines OCS mit der EBI-VO wird im BSI als Antragsverfahren durchgeführt. Für die Antragstellung ist ein standardisiertes Antragsformular zu verwenden, welches über die Internet-Seite heruntergeladen werden kann. Mit dem Antragsformular werden sämtliche Angaben, die für den Start des Verfahrens und seine Abwicklung benötigt werden, erfasst. Es werden folgende Daten abgefragt: Antragsteller/-in Name, Anschrift, Kontaktdaten des/der Vertreters/-in des Bürgerausschusses Name, Kontaktdaten des/der technischen Ansprechpartners/-in beim Antragsteller bzw.der Antragstellerin Angaben zum Online-Sammelsystem Internetadresse des OCS Wird die von der Europäischen Kommission bereitgestellte 'Software für die Online- Sammlung von Unterstützungsbekundungen' in unveränderter Form eingesetzt? Ja/Nein + ggf. Version Weitere Angaben zum OCS z.b.: Produktbezeichnung, Version, (insb. erforderlich, wenn nicht die Software der KOM verwendet wird) Die im Rahmen der Durchführung der Bürgerinitiative mit dem OCS gesammelten Daten und Unterstützungsbekundungen werden ausschließlich in Deutschland gespeichert? Ja/Nein Name, Anschrift, Kontaktdaten des Hosting-Partners des OCS (falls zutreffend) Name, Kontaktdaten des/der Ansprechpartners/-in beim Hosting-Partner (falls zutreffend) Die Übereinstimmung des OCS mit der EBI-VO wurde bereits im Rahmen einer anderen Bürgerinitiative bescheinigt. Ja/Nein Angaben zur Bürgerinitiative Bezeichnung der Bürgerinitiative Die Registrierung der Bürgerinitiative bei der KOM ist bereits abgeschlossen. Ja/Nein Dem Antrag sind Nachweise beizulegen, die für das OCS die Erfüllung sämtlicher Anforderungen der 'technischen Spezifikationen für Online-Sammelsysteme', wie sie im Anhang zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1179/2011 der KOM festgelegt sind, belegen. 10 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

11 Organisatorische & Rechtliche Rahmenbedingungen 1 Darüber hinaus sind, teils abhängig von den zuvor gemachten Angaben, weitere Anlagen einzureichen: Erklärung des/der Antragstellers/-in, dass er die Erfüllung der Anforderungen der EBI-DVO über die gesamte Laufzeit der Bürgerinitiative sicherstellen wird. Frühere Bescheinigung (falls vorhanden) mit Änderungsbeschreibung Ist die Registrierung der Bürgerinitiative noch nicht erfolgt d.h. die Bürgerinitiative ist noch nicht im Online-Register der KOM unter gelistet ist dem Antrag das ausgefüllte Formblatt 'Angaben zur geplanten Bürgerinitiative' beizulegen. Sämtliche Formblätter können ebenso wie das Antragsformular über die Internet-Seite heruntergeladen werden. Der/Die Antragsteller/-in kann vom BSI aufgefordert werden, weitere Unterlagen bereitzustellen. Der Antrag muss handschriftlich unterzeichnet werden. Der Antrag ist in schriftlicher Form an folgende Adresse zu senden: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Referat S 24 Postfach Bonn Vorab kann der Antrag per an folgende Adresse gesendet werden: ebi@bsi.bund.de 1.6 Kosten Gemäß EBIG 1 Absatz 2 erhebt das BSI für die Prüfung der mit dem Antrag eingereichten Unterlagen und das Ausstellen der Bescheinigungen keine Gebühren oder Auslagen. 1.7 Gültigkeit erteilter Bescheinigungen Die für ein OCS erteilte Bescheinigung ist immer nur für die Sammlung von Unterstützungsbekundungen für eine konkrete Bürgerinitiative gültig. Soll ein OCS, dessen Übereinstimmung mit der EBI-VO bereits im Rahmen einer früheren Bürgerinitiative bescheinigt wurde, für eine andere Initiative wieder verwendet werden, muss eine erneute Bescheinigung bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 11

12 1 Organisatorische & Rechtliche Rahmenbedingungen 1.8 Veröffentlichung von Verfahrensergebnissen Veröffentlichung durch das BSI Mit der Antragstellung erklärt sich der/die Antragsteller/-in mit der Veröffentlichung des Verfahrensergebnisses und der erteilten Bescheinigung durch das BSI einverstanden. Eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich nach positivem Abschluss des Verfahrens. Informationen zu erteilten Bescheinigungen werden vom BSI auf der Internet-Seite veröffentlicht. Veröffentlichung durch den/die Antragsteller/-in EBI-Organisatoren/-innen sind gemäß EBI-VO Artikel 6 Absatz 2 dazu verpflichtet, eine Kopie der Bescheinigung auf der für das OCS verwendeten Internet-Seite zu veröffentlichen. 12 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

13 2 Technische Rahmenbedingungen 2.1 Zustand des OCS bei Antragstellung Technische Rahmenbedingungen 2 Sobald das OCS vollständig eingerichtet ist und alle technischen Spezifikationen erfüllt sind, können EBI-Organisatoren/-innen bei der zuständigen Behörde die Bescheinigung dessen Übereinstimmung mit der EBI-VO beantragen. 2.2 Bestandteile des OCS Gemäß EBI-DVO umfasst ein OCS die technische Plattform (Hardware, Software, Hosting-Umgebung) Geschäftsprozesse Personal sowohl bei den EBI-Organisatoren/-innen als auch beim Hosting-Provider. Die erforderlichen Nachweise (siehe Kapitel 3.1) über die Übereinstimmung eines OCS mit der EBI-VO sind vom Antragsteller bzw. von der Antragstellerin für sämtliche Bestandteile des OCS zu erbringen. 2.3 Open Source Software der KOM Die KOM stellt eine Open Source Software (OSS) für die Sammlung von Unterstützungsbekundungen (Online Collection Software) zur Verfügung, die bereits die Anforderungen der technischen Spezifikationen auf funktioneller und Anwendungsebene erfüllt. Die OSS verfügt über alle Funktionen, die für die Online-Sammlung von Unterstützungsbekundungen, deren sichere Speicherung und Export erforderlich sind. Die OSS kann kostenfrei über die Internet-Seite bezogen werden. Wird die OSS der KOM in unveränderter Form verwendet, müssen Antragsteller/-innen die Erfüllung der Punkte 1, 2.3 bis 2.14 und 3.1 bis 3.3 der Technischen Spezifikationen nicht mehr durch Nachweise belegen. Die KOM stellt außerdem die Dokumentation einer Risikoanalyse der OSS bereit, sodass diese vom Antragsteller bzw. von der Antragstellerin ebenfalls nicht erneut durchgeführt werden muss. 1 1 Die bereitgestellte Risikoanalyse deckt ausschließlich die OSS der KOM ab. Darüber hinaus gehende organisatorische oder personelle Aspekte sowie Aspekte der Physischen- und Netzwerksicherheit des OCS müssen von den EBI-Organisatoren/-innen in einer eigenen Risikoanalyse betrachtet werden. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 13

14 3 Das Bescheinigungsverfahren beim BSI 3 Das Bescheinigungsverfahren beim BSI 3.1 Erforderliche Nachweise zum OCS Um eine Bescheinigung vom BSI zu erhalten, ist vom Antragsteller bzw. von der Antragstellerin, für das von ihm/ihr betriebene OCS, die Erfüllung sämtlicher Anforderungen der technischen Spezifikationen für Online-Sammelsysteme, wie sie im Anhang zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1179/2011 festgelegt sind, durch geeignete Nachweise zu belegen. Die EBI-DVO erfordert hier insbesondere einen Nachweis der EBI-Organisatoren/-innen, dass ihr OCS die Anforderungen der Norm ISO/IEC [27001] erfüllt. Die eingereichten Nachweise sind den einzelnen Anforderungen der technischen Spezifikationen, deren Erfüllung sie belegen sollen, eindeutig zuzuordnen. Die Nachweise müssen in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden Nachweise zu (Geschäfts-) Prozessen & Personal Unabhängig von der für ihr OCS gewählten technischen Lösung müssen EBI-Organisatoren/-innen nachweisen, dass ihre interne Organisation (Geschäftsprozesse & Personal) die Anforderungen der Norm ISO/IEC erfüllt. Hierzu sind immer mindestens folgende Nachweise vorzulegen: Business Impact Analysis Identifikation der relevanten Prozesse, Funktionen; Herausstellung der Geschäftsauswirkungen im Falle von Verstößen im Bereich der Informationssicherheit Organiser Security Scope Identifikation der für das OCS relevanten Organisationsteile beim EBI-Organisator bzw. der EBI-Organisatorin; Festlegung klarer Rollen und Verantwortlichkeiten sowie Benennung der zuständigen Personen Organiser Risk Analysis Identifikation und Bewertung der relevanten organisatorischen Risiken Organiser Risk Treatment Plan Definition von (Gegen-) Maßnahmen zur Behandlung der identifizierten Risiken Organiser Statement of Applicability Erklärung, welche die Entscheidungen und Methoden der EBI-Organisatoren/-innen zur Risikobehandlung sowie die Auswahl bzw. Nicht-Auswahl der Maßnahmen zusammenfasst und begründet; eindeutige Zuordnung der Maßnahmen zu Risiken, denen sie entgegenwirken sollen 2 Oder einer vergleichbaren/gleichwertigen Norm. 14 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

15 Das Bescheinigungsverfahren beim BSI Nachweise zur Technischen Plattform In welchem Umfang Nachweise zur technischen Plattform einzureichen sind, ist abhängig von der von den EBI-Organisatoren/-innen gewählten technischen Lösung/Implementierung. Hier ist insbesondere ausschlaggebend, ob die EBI-Organisatoren/-innen für ihr OCS die OSS der KOM nutzen und ob die Hosting-Umgebung bzw. der Hosting-Provider über eine Zertifizierung nach der Norm ISO/IEC verfügt. Tabelle 1 zeigt die vier möglichen Konfigurationen. Hosting Environment ISO 27k certification No ISO 27k certification Other EU-Commission OSS Online Collection Software Tabelle 1: Konfigurationsmöglichkeiten der technischen Plattform Konfiguration 1 Das OCS basiert auf der OSS der KOM und wird in einer ISO zertifizierten Hosting-Umgebung betrieben Durch die Verwendung der OSS der KOM werden in dieser Konfiguration sowohl die funktionalenals auch die Sicherheitsanforderungen der EBI-DVO als erfüllt betrachtet (siehe Kapitel 2.3). Es sind mindestens folgende Nachweise zur Hosting-Umgebung vorzulegen: Hosting Vertrag (Hosting Contract) ISO Zertifikat der Hosting-Umgebung bzw. des Hosting-Providers; das Zertifikat muss mindestens die Anforderungen der EBI-DVO an die Physische- und Netzwerksicherheit des OCS abdecken Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 15

16 3 Das Bescheinigungsverfahren beim BSI Konfiguration 2 Das OCS nutzt eine andere Online Collection Software als die OSS der KOM und wird in einer ISO zertifizierten Hosting-Umgebung betrieben Zusätzlich zu den Nachweisen zur Hosting Umgebung Hosting Vertrag (Hosting Contract) ISO Zertifikat der Hosting-Umgebung bzw. des Hosting-Providers; das Zertifikat muss mindestens die Anforderungen der EBI-DVO an die Physische- und Netzwerksicherheit des OCS abdecken müssen EBI-Organisatoren/-innen bei dieser Konfiguration nachweisen, dass die eingesetzte Online Collection Software die funktionalen- und Sicherheitsanforderungen der EBI-DVO erfüllt. Hierzu sind mindestens folgende Nachweise vorzulegen: Funktionsanalyse (Software functional analysis) die belegt, dass die eingesetzte Online Collection Software die Anforderungen 3 der EBI-DVO erfüllt Risikoanalyse (Software Risk Analysis) Vollständige Risikoanalyse der Online Collection Software 4 Konfiguration 3 Das OCS basiert auf der OSS der KOM und wird in einer nicht ISO zertifizierten Hosting-Umgebung betrieben Durch die Verwendung der OSS der KOM werden in dieser Konfiguration sowohl die funktionalenals auch die Sicherheitsanforderungen der EBI-DVO als erfüllt betrachtet. Um die Konformität der Hosting-Umgebung zu den Anforderungen der EBI-DVO zu belegen, sind mindestens folgende Nachweise vorzulegen: Hosting Vertrag (Hosting Contract) Hosting Security Scope Identifikation der für das OCS relevanten Organisationsteile der Hosting-Umgebung bzw. des Hosting-Providers; Festlegung klarer Rollen und Verantwortlichkeiten sowie Benennung der zuständigen Personen Hosting Risk Analysis Identifikation und Bewertung der relevanten Risiken hinsichtlich der Hosting-Umgebung Hosting Risk Treatment Plan Definition von (Gegen-) Maßnahmen zur Behandlung der für die Hosting-Umgebung identifizierten Risiken Hosting Statement of Applicability Erklärung, welche die Entscheidungen und Methoden zur Risikobehandlung hinsichtlich der Hosting-Umgebung sowie die Auswahl bzw. Nicht- Auswahl der Maßnahmen zusammenfasst und begründet; eindeutige Zuordnung der Maßnahmen zu Risiken, denen sie entgegenwirken sollen 3 Dies betrifft mindestens die Punkte 1, 2.3 bis 2.14 und 3.1 bis 3.3 der Technischen Spezifikationen. 4 Nach dem Vorbild der von der KOM bereitgestellten Risikoanalyse für die OSS, gemäß ISO/IEC 27005, BSI-Standard oder einer vergleichbaren Risikobewertungsmethode. 16 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

17 Das Bescheinigungsverfahren beim BSI 3 Konfiguration 4 Das OCS basiert auf einer anderen Online Collection Software als dem OSS der KOM und wird in einer nicht ISO zertifizierten Hosting-Umgebung betrieben Um die Konformität der eingesetzten Online Collection Software zu den Anforderungen der EBI-DVO zu belegen, sind mindestens folgende Nachweise vorzulegen: Funktionsanalyse (Software Functional Analysis) die belegt, dass die eingesetzte Online Collection Software die Anforderungen 5 der EBI-DVO erfüllt Software Risikoanalyse (Software Risk Analysis) Vollständige Risikoanalyse der Online Collection Software 6 Um die Konformität der Hosting-Umgebung zu den Anforderungen der EBI-DVO zu belegen, sind mindestens folgende Nachweise vorzulegen: Hosting Vertrag (Hosting Contract) Hosting Security Scope Identifikation der für das OCS relevanten Organisationsteile der Hosting-Umgebung bzw. des Hosting-Providers; Festlegung klarer Rollen und Verantwortlichkeiten sowie Benennung der zuständigen Personen Hosting Risk Analysis Identifikation und Bewertung der relevanten Risiken hinsichtlich der Hosting-Umgebung Hosting Risk Treatment Plan Definition von (Gegen-) Maßnahmen zur Behandlung der für die Hosting-Umgebung identifizierten Risiken Hosting Statement of Applicability Erklärung, welche die Entscheidungen und Methoden zur Risikobehandlung hinsichtlich der Hosting-Umgebung sowie die Auswahl bzw. Nicht- Auswahl der Maßnahmen zusammenfasst und begründet; eindeutige Zuordnung der Maßnahmen zu Risiken, denen sie entgegenwirken sollen Weitere Beispiele geeigneter Nachweisdokumente Neben den in Kapitel und explizit geforderten Nachweisen können zusätzlich weitere unterstützende Unterlagen eingereicht werden. Geeignet sind hier beispielsweise: Dokumentation zu bereits erhaltenen Zertifizierungen z.b. ISO/IEC 27001, IT-Grundschutz, o.ä. Dokumentation durchgeführter Risikoanalysen z.b. gemäß ISO/IEC [27005], BSI-Standard [BSI 100-3] oder einer vergleichbaren Risikobewertungsmethode Dokumentation weiterer umgesetzter Sicherheitsmaßnahmen z.b. gemäß ISO/IEC [27002] oder dem 'Standard of Good Practice' [SoGP] des Information Security Forum (ISF) Sicherheitskonzepte oder -policies Dokumentation/Prüfberichte zu durchgeführten Schwachstellenanalysen, Penetrationstests oder Web-Scans Dokumentation/Prüfberichte zu durchgeführten Funktionstests, insb. der Online Collection Software oder ggf. weiterer Komponenten des OCS 5 Dies betrifft mindestens die Punkte 1, 2.3 bis 2.14 und 3.1 bis 3.3 der Technischen Spezifikationen. 6 Nach dem Vorbild der von der KOM bereitgestellten Risikoanalyse für die OSS, gemäß ISO/IEC 27005, BSI-Standard oder einer vergleichbaren Risikobewertungsmethode. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 17

18 3 Das Bescheinigungsverfahren beim BSI Dokumentation der Sicherheitsleistungen des Hosting-Providers, z.b. in Form von Auszügen des Service Level Agreements (SLA) Unterlagen zu ISO/IEC , IT-Grundschutz- oder anderen vergleichbaren IT- Sicherheits-Zertifizierungen des Hosting-Providers Dokumentation/Beschreibung, wie einzelne Anforderungen der Technischen Spezifikationen umgesetzt wurden Erklärungen des Antragstellers bzgl. der Erfüllung einzelner Anforderungen der Technischen Spezifikationen 3.2 Wiederverwendung eines OCS Soll ein OCS, für das bereits eine Bescheinigung erteilt wurde, zur Durchführung einer anderen Bürgerinitiative wiederverwendet werden, ist es nicht erforderlich, sämtliche Nachweise bei der Antragstellung erneut einzureichen. In diesem Fall ist es ausreichend, beim BSI eine Kopie der letzten für das OCS erteilten Bescheinigung vorzulegen. Wurden seitdem Änderungen an dem OCS vorgenommen, sind diese detailliert zu beschreiben und die Übereinstimmung der geänderten Teile mit der EBI-VO mit entsprechend aktualisierten Nachweisen zu belegen. Wurden keine Änderungen am OCS vorgenommen, ist dies vom Antragsteller bzw. von der Antragstellerin durch Abgabe einer Erklärung zu versichern. Weitere Nachweise müssen nur nach Aufforderung durch das BSI eingereicht werden. Die Wiederverwendung eines OCS kommt z.b. zur Anwendung, wenn verschiedene Organisatoren/-innen dasselbe von einem spezialisierten Hosting-Provider betriebene OCS für ihre Bürgerinitiativen nutzen. 18 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

19 Das Bescheinigungsverfahren beim BSI Verfahrensablauf Der schematische Ablauf des Verfahrens zur Erteilung von Bescheinigungen über die Übereinstimmung von Online-Sammelsystemen mit der EBI-VO ist in Abbildung 1 dargestellt. Vorbesprechung mit BSI (optional) Vorbereitung der Antragstellung Antragseingang BSI Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen fehlende Unterlagen anfordern ok? Nein Nein Eingangsbestätigung Verfahrenseröffnung Verfahrenseröffnung (Beginn Monatsfrist) Prüfung der Nachweise zusätzliche Unterlagen anfordern ok? Nein Nein Bescheinigung Ablehnung Abbildung 1: Verfahrensablauf Bescheinigung Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 19

20 3 Das Bescheinigungsverfahren beim BSI Vorbesprechung mit BSI Vor der Antragstellung kann eine gemeinsame Vorbesprechung im BSI durchgeführt werden. Im Rahmen dieses Gesprächs wird der genaue Ablauf des Bescheinigungsverfahrens vorgestellt, es wird erläutert, welche Nachweise für die Erteilung einer Bescheinigung vorzulegen sind und bei Bedarf werden weitere offene Fragen geklärt. Insbesondere wenn ein OCS, für welches bereits in Verbindung mit einer früheren Bürgerinitiative eine Bescheinigung erteilt wurde, wiederverwendet werden soll, kann im Rahmen der Vorbesprechung mit dem BSI abgestimmt werden, inwieweit die erneute Vorlage von Nachweisen erforderlich ist und welche Nachweise in aktualisierter Form vorzulegen sind Vorbereitung der Antragstellung Vor der Antragstellung beim BSI sind vom Antragsteller bzw. von der Antragstellerin umfangreiche Vorarbeiten zu leisten. Der/die Antragsteller/-in hat sicherzustellen, dass das OCS vollständig eingerichtet ist das OCS über angemessene Sicherheits- und technische Merkmale gemäß EBI-VO verfügt, d.h. sämtliche Anforderungen der technischen Spezifikationen erfüllt sind die Erfüllung sämtlicher Anforderungen der technischen Spezifikationen durch geeignete Nachweise belegt ist Antragseingang BSI Der Antragseingang wird vom BSI formal bestätigt. Mit der Eingangsbestätigung werden dem Antragsteller die Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners im BSI mitgeteilt. Der Erhalt der Eingangsbestätigung bedeutet jedoch nicht, dass der Antrag vom BSI offiziell angenommen und ein Bescheinigungsverfahren eröffnet wurde Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen Nach Antragseingang werden die eingereichten Unterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit geprüft, d.h. es wird sichergestellt, dass alle Antragsdaten vollständig vorliegen die aufgrund der im Antrag gemachten Angaben ggf. erforderlichen Anlagen vollständig vorliegen sämtliche gemäß Antrag erforderlichen Erklärungen und Formblätter vorliegen alle Anforderungen der technischen Spezifikationen durch Nachweise abgedeckt sind Anhand des Antragsformulars werden die Zulässigkeit des Antrags und die Zuständigkeit des BSI sichergestellt. Es erfolgt noch keine inhaltliche Prüfung der eingereichten Nachweise. Die offizielle Eröffnung eines Bescheinigungsverfahrens durch das BSI erfolgt, sobald sämtliche Antragsunterlagen vollständig vorliegen. Unvollständige oder fehlende Unterlagen werden vom BSI 20 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

21 Das Bescheinigungsverfahren beim BSI 3 nachgefordert. Stellt der/die Antragsteller/-in diese nicht innerhalb einer gesetzten Frist bereit, kann der Antrag abgelehnt werden. Ein Bescheinigungsantrag wird außerdem abgelehnt, wenn dieser nicht zulässig oder das BSI nicht zuständig ist Verfahrenseröffnung Wurde die Zulässigkeit und Vollständigkeit des Antrags festgestellt, wird der/die Antragsteller/in vom BSI über die Eröffnung des Bescheinigungsverfahrens informiert. Mit der Verfahrenseröffnung (Datum) beginnt die gemäß EBI-VO Artikel 6 Absatz 3 vorgeschriebene Monatsfrist zur Ausstellung der Bescheinigung durch die zuständige Behörde Prüfung der Nachweise Innerhalb der Monatsfrist führt das BSI eine inhaltliche Prüfung der vom Antragsteller bzw. von der Antragstellerin eingereichten Nachweise zum OCS durch. Es wird sichergestellt, dass die eingereichten Nachweise die Erfüllung aller Anforderungen der technischen Spezifikationen in angemessener Weise belegen. Reichen die Nachweise hierfür nicht aus, können vom BSI sofern dies innerhalb der verbleibenden Zeit ( Monatsfrist) möglich ist zusätzliche oder überarbeitete Unterlagen angefordert werden. Werden gravierende Mängel festgestellt, kann eine Bescheinigung umgehend abgelehnt werden. Das BSI behält sich vor, bei Bedarf zusätzlich zu der rein dokumentenbasierten Prüfung Vor- Ort Audits / Site-Visits beim Antragsteller bzw. bei der Antragstellerin oder dem Hosting-Provider und/oder Schwachstellen-/Penetrationstests mit dem OCS durchzuführen Erteilung der Bescheinigung Wurde die Erfüllung aller Anforderungen in angemessener Weise nachgewiesen, erteilt das BSI die beantragte Bescheinigung. Ist dies nicht der Fall, wird die Erteilung abgelehnt. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 21

22 Literaturverzeichnis Literaturverzeichnis DIN EN ISO/IEC 27001:2005 Information Technology - Security Techniques - Information Security Management Systems - Requirements" ISO/IEC 27002:2005 "Information Technology - Security Techniques - Code of Practice for Information Security Management" ISO/IEC 27005:2011 "Information Technology - Security Techniques - Information Security risk Management" BSI BSI-Standard Risikoanalyse auf der Basis von IT-Grundschutz EBI-DVO Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1179/2011 der Kommission vom 17. November 2011 zur Festlegung der technischen Spezifikationen für Online- Sammelsysteme gemäß der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bürgerinitiative EBI-VO EBIG SoGP Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürgerinitiative Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürgerinitiative vom 7. März 2012, Artikel 1 - Gesetz zur Europäischen Bürgerinitiative (EBIG) Information Security Forum - The 2011 Standard of Good Practice for Information Security; Juni Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

23 Stichwort- und Abkürzungsverzeichnis Stichwort- und Abkürzungsverzeichnis BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)..3, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 16, 17, 18, 20, 21 (Electronic Mail)...2, 3, 11 EBI (Europäische Bürgerinitiative)...3, 7, 8, 10, 11, 12, 13, 18, 19, 20, 21 EBI-DVO (Durchführungsverordnung EU Nr. 1179/2011 der Kommission vom 17. November 2011 zur Festlegung der technischen Spezifikationen für Online-Sammelsysteme)...8, 11 EBI-VO (Verordnung EU Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürgerinitiative)...7, 8, 10, 11, 12, 13, 18, 19, 20, 21 EBIG (Gesetz zur Europäischen Bürgerinitiative)...7, 11 EU (Europäische Union)...1, 3, 7, 8, 10, 14 IEC (International Engineering Consortium)...17, 18 ISF (Information Security Forum)...17 ISO (International Organization for Standardization)...17, 18 IT-Grundschutz...17, 18 KOM (Europäische Kommission)...3, 10, 11, 13 OCS (Online-Sammelsystem, Online Collection System)...3, 7, 8, 10, 11, 12, 13, 14, 18, 20, 21 OSS (Open Source Software)...13 Penetrationstest...17 Risikoanalyse...13, 17 Schwachstelle...17 Sicherheitskonzept...17 SLA (Service Level Agreement)...18 SoGP (Standard of Good Practice)...17 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 23

Maintenance & Re-Zertifizierung

Maintenance & Re-Zertifizierung Zertifizierung nach Technischen Richtlinien Maintenance & Re-Zertifizierung Version 1.2 vom 15.06.2009 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Postfach 20 03 63 53133 Bonn Tel.: +49 22899 9582-0

Mehr

BSI-IGZ-0052-2009. zum. Phoenix Videokonferenzsystem. der. Phoenix Software GmbH

BSI-IGZ-0052-2009. zum. Phoenix Videokonferenzsystem. der. Phoenix Software GmbH zum Phoenix Videokonferenzsystem der Phoenix Software GmbH BSI - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Postfach 20 03 63, D-53133 Bonn Telefon +49 (0)228 9582-0, Fax +49 (0)228 9582-5477,

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

nach 20 SGB IX" ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX).

nach 20 SGB IX ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX). Information zum Verfahren zur Anerkennung von rehabilitationsspezifischen Qualitätsmanagement- Verfahren auf Ebene der BAR (gemäß 4 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB

Mehr

Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE)

Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) ABSCHLUSSPRÜFERAUFSICHTSKOMMISSION AUDITOROVERSIGHTC OMMISSION Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) Formular zur Registrierung von Prüfungsunternehmen aus einem Drittland

Mehr

Sicherheitsbewertungsbericht

Sicherheitsbewertungsbericht Sicherheitsbewertungsbericht auf Basis der "Verordnung (EG) Nr. 352/2009 der Kommission vom 24. April 2009 über die Festlegung einer gemeinsamen Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von

Mehr

Zertifizierungsprogramm

Zertifizierungsprogramm Zertifizierungsprogramm Software-Qualität (Stand: Oktober 2004) DIN CERTCO Burggrafenstraße 6 10787 Berlin Tel: +49 30 2601-2108 Fax: +49 30 2601-1610 E-Mail: zentrale@dincertco.de www.dincertco.de Zertifizierungsprogramm

Mehr

Elektronische Unterstützung der Antragsstellung in Erasmus+ www.eu.daad.de/datenbanken

Elektronische Unterstützung der Antragsstellung in Erasmus+ www.eu.daad.de/datenbanken Elektronische Unterstützung der Antragsstellung in Erasmus+ www.eu.daad.de/datenbanken 1 Schritte zum Mobilitätsantrag Beantragung der ECHE (Erasmus Charter for Higher Education 2014-2020) Registrierung

Mehr

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 VERORDNUNG (EG) Nr. 780/2009 DER KOMMISSION vom 27. August 2009 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zu Artikel 28a Absatz 2 Unterabsatz 3 sowie

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Akkreditierung gemäß De-Mail-Gesetz

Akkreditierung gemäß De-Mail-Gesetz Akkreditierung gemäß De-Mail-Gesetz B S I - D e M a i l - 0 0 0 7-2 0 1 5 De-Mail-Dienstanbieter T-Systems International GmbH Akkreditierte Dienste: Postfach- und Versanddienst Verzeichnisdienst Registrierte

Mehr

GW 103. Reglement zur Auftragsabwicklung bei der Zertifizierung der Fachkundigkeit von Personen. GW 103 d Ausgabe Januar 2007 REGELWERK

GW 103. Reglement zur Auftragsabwicklung bei der Zertifizierung der Fachkundigkeit von Personen. GW 103 d Ausgabe Januar 2007 REGELWERK Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches Société Suisse de l Industrie du Gaz et des Eaux Società Svizzera dell Industria del Gas e delle Acque Swiss Gas and Water Industry Association SVGW SSIGE

Mehr

Agenda: Richard Laqua ISMS Auditor & IT-System-Manager

Agenda: Richard Laqua ISMS Auditor & IT-System-Manager ISMS Auditor & IT-System-Manager IT-Sicherheit Inhaltsverzeichnis 1 Ziel der Schulung Werte des Unternehmens Datenschutz und IT-Sicherheit 2 Gesetze und Regelungen Mindestanforderungen der IT-Sicherheit

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Angenommen am 14. April 2005

Angenommen am 14. April 2005 05/DE WP 107 Arbeitsdokument Festlegung eines Kooperationsverfahrens zwecks Abgabe gemeinsamer Stellungnahmen zur Angemessenheit der verbindlich festgelegten unternehmensinternen Datenschutzgarantien Angenommen

Mehr

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 13.1.2010 K(2010)19 endgültig EMPFEHLUNG R KOMMISSION vom 13.1.2010 für den sicheren elektronischem Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zur Überprüfung der Einzigkeit

Mehr

Muster mit Beispiel Verifikation des Basis-Sicherheitschecks im Rahmen der Zertifizierung nach ISO 27001 auf der Basis von IT- Grundschutz

Muster mit Beispiel Verifikation des Basis-Sicherheitschecks im Rahmen der Zertifizierung nach ISO 27001 auf der Basis von IT- Grundschutz Muster mit Beispiel Verifikation des Basis-Sicherheitschecks im Rahmen der Zertifizierung nach ISO 27001 auf der Basis von IT- Grundschutz Antragsteller: Zertifizierungskennung: BSI-XXX-XXXX Der Inhalt

Mehr

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal Informationen zur Zertifizierung von QM-Fachpersonal Personenzertifizierung Große Bahnstraße 31 22525

Mehr

Leitfaden zur Anlage einer Nachforderung. Nachforderung. 04.04.2013 Seite 1 von 11 RWE IT GmbH

Leitfaden zur Anlage einer Nachforderung. Nachforderung. 04.04.2013 Seite 1 von 11 RWE IT GmbH Leitfaden zur Anlage einer 04.04.2013 Seite 1 von 11 Inhaltsverzeichnis 1 Aufruf des RWE smanagements...3 2 Eingabe der Benutzerdaten...4 3 Erfassen der...5 4 Neue...6 4.1 Allgemeine Daten...7 4.2 Beschreibung...7

Mehr

Sicherheitstechnische Qualifizierung (SQ), Version 10.0 Security Assurance Level SEAL-3

Sicherheitstechnische Qualifizierung (SQ), Version 10.0 Security Assurance Level SEAL-3 Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen Deutsche Telekom AG Products & Innovation T-Online-Allee 1 64295 Darmstadt für das IT-System Developer Garden

Mehr

Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000

Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000 Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000 Dr. Martin Czaske Sitzung der DKD-FA HF & Optik, GS & NF am 11. bzw. 13. Mai 2004 Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung der ISO/IEC 17025 an ISO 9001:

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

Sicherheitstechnische Qualifizierung (SQ), Version 10.0 Security Assurance Level SEAL-3

Sicherheitstechnische Qualifizierung (SQ), Version 10.0 Security Assurance Level SEAL-3 Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen Agfa HealthCare GmbH Konrad-Zuse-Platz 1-3 53227 Bonn für das IT-System IMPAX/web.Access die Erfüllung aller

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

Antrag auf Erteilung eines ISO 27001-Zertifikats auf der Basis von IT-Grundschutz durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Antrag auf Erteilung eines ISO 27001-Zertifikats auf der Basis von IT-Grundschutz durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Antrag auf Erteilung eines ISO 27001-Zertifikats auf der Basis von IT-Grundschutz durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Für den unter Ziffer 3 genannten Untersuchungsgegenstand

Mehr

Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler / -berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO

Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler / -berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO Firma Firmenanschrift PLZ Ort IHK Region Stuttgart Referat 43 Jägerstr. 30 70174 Stuttgart Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler / -berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO - Antragsteller:

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION L 247/22 Amtsblatt der Europäischen Union 24.9.2011 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. September 2011 zur Änderung von Anhang D der Richtlinie 88/407/EWG des Rates hinsichtlich des Handels innerhalb

Mehr

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Logo Apotheke Planung, Durchführung und Dokumentation von QM-Audits Standardarbeitsanweisung (SOP) Standort des Originals: Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Nummer der vorliegenden Verfaßt durch Freigabe durch Apothekenleitung

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

BSI Technische Richtlinie

BSI Technische Richtlinie BSI Technische Richtlinie Bezeichnung: IT-Basisinfrastruktur Funktionalitätsspezifikation Anwendungsbereich: De-Mail Kürzel: BSI TR 01201 Teil 1.1 Version: 1.2 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Mehr

1 De-Mail-Dienste. 2 Zuständige Behörde

1 De-Mail-Dienste. 2 Zuständige Behörde De-Mail-Dienste-Gesetz Im Bundesgesetzblatt (I 666 ff.) vom 02.05.2011 wurde das Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 28.04.2011 verkündet. Tag des Inkrafttretens:

Mehr

BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie

BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Paradiesstraße 208 12526 Berlin Tel.: 030/616957-0 Fax: 030/616957-40 ANTRAG AUF AUDITIERUNG

Mehr

DATEV eg, 90329 Nürnberg. Betrieb der DATEV Rechenzentren. Anforderungsprofil Business Continuity

DATEV eg, 90329 Nürnberg. Betrieb der DATEV Rechenzentren. Anforderungsprofil Business Continuity Z E R T I F I K A T Die Zertifizierungsstelle der T-Systems bestätigt hiermit der, für den Betrieb der DATEV Rechenzentren (Standorte DATEV I, II und III) die erfolgreiche Umsetzung und Anwendung der Sicherheitsmaßnahmen

Mehr

S TAND N OVEMBE R 2012 HANDBUCH DUDLE.ELK-WUE.DE T E R M I N A B S P R A C H E N I N D E R L A N D E S K I R C H E

S TAND N OVEMBE R 2012 HANDBUCH DUDLE.ELK-WUE.DE T E R M I N A B S P R A C H E N I N D E R L A N D E S K I R C H E S TAND N OVEMBE R 2012 HANDBUCH T E R M I N A B S P R A C H E N I N D E R L A N D E S K I R C H E Herausgeber Referat Informationstechnologie in der Landeskirche und im Oberkirchenrat Evangelischer Oberkirchenrat

Mehr

Abschluss und Kündigung eines Vertrages über das Online-Portal der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh

Abschluss und Kündigung eines Vertrages über das Online-Portal der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh Abschluss und Kündigung eines Vertrages über das Online-Portal der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh 1 Welche Verträge können über dieses Portal abgeschlossen werden? Lieferantenrahmenvertrag Strom Zuordnungsvereinbarung

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

Geprüfter Datenschutz TÜV Zertifikat für Geprüften Datenschutz

Geprüfter Datenschutz TÜV Zertifikat für Geprüften Datenschutz www.tekit.de Geprüfter TÜV Zertifikat für Geprüften TÜV-zertifizierter Der Schutz von personenbezogenen Daten ist in der EU durch eine richtlinie geregelt. In Deutschland ist dies im Bundesdatenschutzgesetz

Mehr

Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) nach der Feuerwaffenverordnung der EU

Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) nach der Feuerwaffenverordnung der EU Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) nach der Feuerwaffenverordnung der EU Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) 2 Allgemeine Hinweise Wenn Sie eine Nationale Ausfuhrgenehmigung oder eine

Mehr

1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach

1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach 1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach Für die Registrierung zum Elektronischen Postfach melden Sie sich bitte über die Homepage der Sparkasse Schweinfurt (www.sparkasse-sw.de) mit Ihren

Mehr

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen BGBl. III - Ausgegeben am 9. März 2015 - Nr. 32 1 von 7 (Übersetzung) Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem

Mehr

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten Fragen und Antworten im Umgang mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren eanv in Bezug auf die ZKS-Abfall -Allgemeine Fragen- www.zks-abfall.de Stand: 19.05.2010 Einleitung Auf den folgenden Seiten

Mehr

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern

Mehr

Sicherheitstechnische Qualifizierung (SQ), Version 9.0

Sicherheitstechnische Qualifizierung (SQ), Version 9.0 Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen Atos Worldline GmbH Hahnstraße 25 60528 Frankfurt/Main für das PIN Change-Verfahren Telefonbasierte Self Selected

Mehr

Telekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick

Telekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick Telekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick Inhalt Bestands- und Verkehrsdaten 5 Vertragsschluss 6 Bonitätsabfrage 7 Telefonbuch und Auskunft 8 Rechnung und Einzelverbindungsnachweis 9 Auskunftsrecht

Mehr

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden

Mehr

Datenschutzhinweise zum VAPIANO PEOPLE Programm

Datenschutzhinweise zum VAPIANO PEOPLE Programm Datenschutzhinweise zum VAPIANO PEOPLE Programm Stand: 30. August 2013 Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig. Daher möchten wir Sie ausführlich und verständlich über die Verarbeitung Ihrer Daten

Mehr

Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen und Konformitätsnachweise gemäß Signaturgesetz. datenschutz cert GmbH Version 1.

Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen und Konformitätsnachweise gemäß Signaturgesetz. datenschutz cert GmbH Version 1. Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen und Konformitätsnachweise gemäß Signaturgesetz (SigG) datenschutz cert GmbH Version Inhaltsverzeichnis Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen

Mehr

Bundesgesetz über die Durchführung von Europäischen Bürgerinitiativen (Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz EBIG)

Bundesgesetz über die Durchführung von Europäischen Bürgerinitiativen (Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz EBIG) Bundesgesetz über die Durchführung von Europäischen Bürgerinitiativen (Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz EBIG) Inhaltsverzeichnis 1. Begriffsbestimmungen 2. Online-Sammelsysteme 3. Überprüfung und Bescheinigung

Mehr

Antrag auf Förderung eines Forschungs- bzw. Entwicklungsprojektes durch die ADAC Stiftung Gelber Engel ggmbh Hansastraße 19, 80686 München

Antrag auf Förderung eines Forschungs- bzw. Entwicklungsprojektes durch die ADAC Stiftung Gelber Engel ggmbh Hansastraße 19, 80686 München Antrag auf Förderung eines Forschungs- bzw. Entwicklungsprojektes durch die ADAC Stiftung Gelber Engel ggmbh Hansastraße 19, 80686 München 1. Angaben zum Institut / zum Antragsteller Name des Instituts

Mehr

Teilnahmebedingungen VAPIANO PEOPLE

Teilnahmebedingungen VAPIANO PEOPLE Teilnahmebedingungen VAPIANO PEOPLE 1. Teilnahme am VAPIANO PEOPLE Programm Die Vapiano International Marketing GmbH mit Sitz in der Kurt-Schumacher-Str. 22 in 53113 Bonn betreibt das VAPIANO PEOPLE Programm.

Mehr

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz Tabelle: Maßn und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz (Verweis aus Maß M 7.5) Basierend auf den IT-Grundschutz-Katalogen Version 2006 Stand: November 2006, Stand der Tabelle: 22.08.07

Mehr

Datenschutzvereinbarung

Datenschutzvereinbarung Datenschutzvereinbarung Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen dem Nutzer der Plattform 365FarmNet - nachfolgend Auftraggeber genannt - und

Mehr

SiMiS-Kurzcheck zur Informationssicherheit nach ISO/IEC 27001 bzw. Datenschutz nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

SiMiS-Kurzcheck zur Informationssicherheit nach ISO/IEC 27001 bzw. Datenschutz nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Unternehmen: Branche: Ansprechpartner: Position: Straße: PLZ / Ort: Tel.: Mail: Website: Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter: Fax: Sicherheitspolitik des Unternehmens JA NEIN 01. Besteht eine verbindliche

Mehr

Angaben zur Person (bei juristischen Personen Angaben des/der gesetzlichen Vertreter):

Angaben zur Person (bei juristischen Personen Angaben des/der gesetzlichen Vertreter): (zurück an) Industrie- und Handelskammer Potsdam Breite Straße 2 a - c 14467 Potsdam HINWEIS: Bei Personengesellschaften (z.b. BGB-Gesellschaft, OHG, GmbH & Co. KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte

Mehr

Registrierung am Elterninformationssysytem: ClaXss Infoline

Registrierung am Elterninformationssysytem: ClaXss Infoline elektronisches ElternInformationsSystem (EIS) Klicken Sie auf das Logo oder geben Sie in Ihrem Browser folgende Adresse ein: https://kommunalersprien.schule-eltern.info/infoline/claxss Diese Anleitung

Mehr

Mitteilung Änderung der Registerdaten

Mitteilung Änderung der Registerdaten IHK Heilbronn-Franken Finanzvermittler Ferdinand-Braun-Str. 20 74074 Heilbronn Mitteilung Änderung der Registerdaten Dieses Formular nur verwenden, wenn Sie bereits im Register eingetragen sind und diese

Mehr

Homebanking-Abkommen

Homebanking-Abkommen Homebanking-Abkommen Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Bonn, Bundesverband deutscher Banken e.v., Köln, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.v., Bonn Deutscher

Mehr

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione Compliance-Reglement 1. Grundsätze und Ziele Compliance ist die Summe aller Strukturen und Prozesse, die sicherstellen, dass und ihre Vertreter/Vertreterinnen alle relevanten Gesetze, Vorschriften, Codes

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

Sanktionsreglement zu den Richtlinien für Regionalmarken. Eigentümer: IG Regionalprodukte Letzte Aktualisierung: 20.11.2014 Version: 4.

Sanktionsreglement zu den Richtlinien für Regionalmarken. Eigentümer: IG Regionalprodukte Letzte Aktualisierung: 20.11.2014 Version: 4. Sanktionsreglement zu den Richtlinien für Regionalmarken Eigentümer: IG Regionalprodukte Letzte Aktualisierung: 20.11.2014 Version: 4.00 INHALT 1 Zielsetzung / Geltungsbereich... 3 2 Erläuterungen und

Mehr

Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497

Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Baden-Württembergische Wertpapierbörse - Geschäftsführung - c/o Listing Department Börsenstraße 4 D-70174 Stuttgart Antrag auf Zulassung von Schuldverschreibungen

Mehr

61a - 61h Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten

61a - 61h Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten Aufenthaltsverordnung TK Lexikon Arbeitsrecht 61a - 61h Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten HI2176383 mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium

Mehr

Vorschläge, die die externe Qualitätssicherung betreffen, sollten mit der dafür zuständigen Organisation abgestimmt werden.

Vorschläge, die die externe Qualitätssicherung betreffen, sollten mit der dafür zuständigen Organisation abgestimmt werden. Änderungsvorschlag für den OPS 2017 Bearbeitungshinweise 1. Bitte füllen Sie für inhaltlich nicht zusammenhängende Änderungsvorschläge jeweils ein eigenes Formular aus. 2. Füllen Sie dieses Formular elektronisch

Mehr

Prozessbewertung und -verbesserung nach ITIL im Kontext des betrieblichen Informationsmanagements. von Stephanie Wilke am 14.08.08

Prozessbewertung und -verbesserung nach ITIL im Kontext des betrieblichen Informationsmanagements. von Stephanie Wilke am 14.08.08 Prozessbewertung und -verbesserung nach ITIL im Kontext des betrieblichen Informationsmanagements von Stephanie Wilke am 14.08.08 Überblick Einleitung Was ist ITIL? Gegenüberstellung der Prozesse Neuer

Mehr

Datenschutzconsulting.info. Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht

Datenschutzconsulting.info. Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht Diplom-Informatiker Werner Hülsmann Konradigasse 24-78462-Konstanz Tel.:7531 / 365 90 5-4; FAX: -7 E-Mail: info@datenschutzconsulting.info

Mehr

Deutsche Rentenversicherung

Deutsche Rentenversicherung Deutsche Bund Hotline 030 865-78586 Zentrale Stelle für Pflegevorsorge 030 865-79 41046 zfp@drv-bund.de www.zfp.deutsche-rentenversicherung-bund.de Postanschrift: 10868 Berlin Deutsche Aktenzeichen 1 Eingangsstempel

Mehr

G L E I C H B E H A N D L U N G S B E R I C H T. Vorgelegt durch. Susanne Jordan (Gleichbehandlungsbeauftragte) für

G L E I C H B E H A N D L U N G S B E R I C H T. Vorgelegt durch. Susanne Jordan (Gleichbehandlungsbeauftragte) für G L E I C H B E H A N D L U N G S B E R I C H T Vorgelegt durch Susanne Jordan (Gleichbehandlungsbeauftragte) für Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH Gasversorgung Bad Bramstedt GmbH Berichtszeitraum Juli 2005

Mehr

Datenschutz und IT-Sicherheit in. Smart Meter Systemen. Unser Angebot für Smart Meter Gateway Administrator und Smart Meter CA

Datenschutz und IT-Sicherheit in. Smart Meter Systemen. Unser Angebot für Smart Meter Gateway Administrator und Smart Meter CA Datenschutz und IT-Sicherheit in Smart Meter Systemen Unser Angebot für Smart Meter Gateway Administrator und Smart Meter CA Smart, sicher und zertifiziert Das Energiekonzept der Bundesregierung sieht

Mehr

Ein Gesuch erfassen und einreichen

Ein Gesuch erfassen und einreichen Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Kultur BAK Förderplattform (FPF) - Anleitung Ein Gesuch erfassen und einreichen Seit Mitte September 2014, bietet das BAK für die Eingabe von Gesuchen

Mehr

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses. Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für

Mehr

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen IT-Sicherheit Schaffen Sie dauerhaft wirksame IT-Sicherheit nach zivilen oder militärischen Standards wie der ISO 27001, dem BSI Grundschutz oder der ZDv 54/100.

Mehr

Geschäftsordnung zur Zertifizierung von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen

Geschäftsordnung zur Zertifizierung von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen Geschäftsordnung zur Zertifizierung von Fachunternehmen 1 Geltungsbereich Diese Geschäftsordnung gilt für das Verfahren zur Zertifizierung von Fachunternehmen für die

Mehr

Notifizierung von Zertifizierungsstellen

Notifizierung von Zertifizierungsstellen Notifizierung von Zertifizierungsstellen PEFC Austria stellt auf Grundlage eines schriftlichen Notifizierungsvertrags mit der Zertifizierungsstelle die Einhaltung der folgenden Anforderungen sicher: Die

Mehr

Anleitung für IQES-Verantwortliche Persönliche Konten verwalten

Anleitung für IQES-Verantwortliche Persönliche Konten verwalten Anleitung für IQES-Verantwortliche Persönliche Konten verwalten Tellstrasse 18 8400 Winterthur Schweiz Telefon +41 52 202 41 25 info@iqesonline.net www.iqesonline.net Anleitung Konto verwalten Seite 2

Mehr

Zahlung und Zahlungsnachweis. Hinweise

Zahlung und Zahlungsnachweis. Hinweise Zahlung und Zahlungsnachweis Hinweise Zahlung und Zahlungsnachweis 2 Zahlung Bevor Sie den Verwendungsnachweis einreichen, müssen Sie mindestens Ihren Eigenanteil an den entstandenen Beratungskosten bezahlt

Mehr

proles-login. Inhalt [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014]

proles-login. Inhalt [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014] proles-login. [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014] Inhalt 1. Einleitung 2 2. email-adresse registrieren 2 3. Benutzerinformationen des Mitarbeiters 3 4. Passwort-Rücksetzung 4 5. Passwort ändern

Mehr

PUBLIC LIMITE DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) 8935/1/07 REV 1. Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD)

PUBLIC LIMITE DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) 8935/1/07 REV 1. Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD) Conseil UE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) PUBLIC Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD) 8935/1/07 REV 1 LIMITE JUSTCIV 110 CODEC 421 DOKUMENT TEILWEISE ZUGÄNGLICH

Mehr

Stempel und Unterschrift der Behörde

Stempel und Unterschrift der Behörde Anmeldende Behörde Ansprechpartner Straße Telefon PLZ, Ort Fax E-Mail Thüringer Verwaltungsschule Hinter dem Bahnhof 12 99427 Weimar I. Anmeldung zum spätester Anmeldetermin: 3 Monate vor Lehrgangsbeginn

Mehr

8. 1. 2013 Wie stelle ich fest, ob mein Antrag erfolgreich in dem Mautrabattsystem zugestellt wurde?

8. 1. 2013 Wie stelle ich fest, ob mein Antrag erfolgreich in dem Mautrabattsystem zugestellt wurde? Mautrabattsystem Aktualitäten 14. 1. 2013 Wie bei der Verlust oder Entwendung des Nummernschilder fortzugehen, um das Anrecht auf Mautrabatt nicht zu verlieren oder das Mautrabatt zu reduzieren. Wurde

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH, AG)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH, AG) (Absender) Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH, AG) 1. Antragsteller/in IHK Ident-Nr. (soweit vorhanden) Im Handels-

Mehr

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand

Mehr

18.11.2015. Deutscher Krankenhaustag. ASV - Praxishilfe Zulassung

18.11.2015. Deutscher Krankenhaustag. ASV - Praxishilfe Zulassung 18.11.2015. Deutscher Krankenhaustag ASV - Praxishilfe Zulassung Rechtsanwalt Matthias Wallhäuser Fachanwalt für Medizinrecht Busse & Miessen Rechtsanwälte Bonn/Berlin Herausgeber der Zeitschrift Der Krankenhaus-JUSTITIAR

Mehr

Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat

Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat aus Kundenprojekten Frankfurt 16.06.2015 Thomas Freund Senior Security Consultant / ISO 27001 Lead Auditor Agenda Informationssicherheit Outsourcing Kandidat

Mehr

Fragebogen für Franchise-Interessenten

Fragebogen für Franchise-Interessenten Fragebogen für Franchise-Interessenten Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Franchise-Partnerschaft mit foxberry Frozen Yogurt interessieren. Um mehr über Sie zu erfahren, bitten wir Sie, diesen Fragebogen

Mehr

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände

Mehr

Kapitel I: Registrierung im Portal

Kapitel I: Registrierung im Portal Kapitel I: Registrierung im Portal Um zu unserem Portal zu gelangen, rufen Sie bitte die folgende Internetseite auf: www.arag-forderungsmanagement.de Bei Ihrem ersten Besuch des ARAG Portals ist es notwendig,

Mehr

Ausbildungs- und Zertifizierungssystem für Value Management/Wertanalyse

Ausbildungs- und Zertifizierungssystem für Value Management/Wertanalyse Ausbildungs- und Zertifizierungssystem für Value Management/Wertanalyse VDI-Gesellschaft Produkt- und Prozessgestaltung Fachbereich Value Management/Wertanalyse Produkte und Prozesse optimieren: Qualifizierung

Mehr

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar

Mehr

Anhang G: Fragebogen zur Herstellungsqualität

Anhang G: Fragebogen zur Herstellungsqualität Anhang G zu LTH 17b Anhang G: Fragebogen zur Herstellungsqualität 1 Grundlage Gemäß ZLLV 2005 53 darf die Entwicklung und Herstellung eines Ultraleichtflugzeuges nur von einem von der zuständigen Behörde

Mehr

Verbraucherkreditrichtlinie Änderungen zum 11.06.2010

Verbraucherkreditrichtlinie Änderungen zum 11.06.2010 Verbraucherkreditrichtlinie Änderungen Begriffserklärungen: VKR = Verbraucherkreditrichtlinie Umsetzung der neuen VKR tritt in Kraft VVI = Vorvertragliche Informationen Vergütungsinformation & Stand des

Mehr

Wärmepumpenförderung Leitfaden zur Antragstellung

Wärmepumpenförderung Leitfaden zur Antragstellung Wärmepumpenförderung Leitfaden zur Antragstellung Wärmepumpenförderung: Leitfaden zur Antragstellung 2 Wärmepumpenförderung: Leitfaden zur Antragstellung Hier finden Sie Hinweise und Tipps, die Sie dabei

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Noch Fragen? Möchten Sie die über Sie für das Kindergeld gespeicherten Daten einsehen oder verbessern?

Noch Fragen? Möchten Sie die über Sie für das Kindergeld gespeicherten Daten einsehen oder verbessern? Antrag auf Adoptionsbeihilfe Kontakt Telefon Fax E-Mail Aktenzeichen Mit diesem Formular können Sie die Adoptionsbeihilfe beantragen als: - Arbeitnehmer (oder Beamter) - Selbständiger - Arbeitsloser -

Mehr

Bedienungsanleitung. Matthias Haasler. Version 0.4. für die Arbeit mit der Gemeinde-Homepage der Paulus-Kirchengemeinde Tempelhof

Bedienungsanleitung. Matthias Haasler. Version 0.4. für die Arbeit mit der Gemeinde-Homepage der Paulus-Kirchengemeinde Tempelhof Bedienungsanleitung für die Arbeit mit der Gemeinde-Homepage der Paulus-Kirchengemeinde Tempelhof Matthias Haasler Version 0.4 Webadministrator, email: webadmin@rundkirche.de Inhaltsverzeichnis 1 Einführung

Mehr

Vorläufige Regeln für die Zuteilung von Herstellerkennungen für Telematikprotokolle

Vorläufige Regeln für die Zuteilung von Herstellerkennungen für Telematikprotokolle Vorläufige Regeln für die Zuteilung von Herstellerkennungen für Telematikprotokolle Verfügung 030/2000 vom 22.03.00 (Reg TP Amtsbl. 6/2000) 1. Nummernart Gegenstand dieser Regeln ist die Zuteilung von

Mehr

Verlängerung Ihrer ARCHICAD Seriennummer für ein Jahr

Verlängerung Ihrer ARCHICAD Seriennummer für ein Jahr Verlängerung Ihrer ARCHICAD Seriennummer für ein Jahr Ab dem ersten Tag nach der Installation erscheint bei jedem Start der ARCHICAD Studentenversion eine Meldung, die anzeigt, in wie vielen Tagen Ihre

Mehr