Was das Etikett verrät Die Lebensmittelinformations- Verordnung
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- Annegret Schmid
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1 Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Fachbereich Lebensmittelsicherheit Was das Etikett verrät Die Lebensmittelinformations- Verordnung Halle (Saale), Tag der offenen Tür
2 (Quelle: Bundesarchiv) Einkaufen früher Weitergabe von Informationen durch direkten Kontakt vom Hersteller zum Verbraucher Volker Charné Folie 2
3 (Quelle: de.wikipedia.org) Einkaufen heute kein direkter Kontakt mehr vom Hersteller zum Verbraucher Volker Charné Folie 3
4 Informationsweitergabe heute Telefon-Hotline Hersteller Etikett Verbraucher Internet Volker Charné Folie 4
5 Verbraucherleitbild Maßstab für die Beurteilung von Angaben in der Lebensmittelinformation ist der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher gemäß der regelmäßigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) Volker Charné Folie 5
6 VO (EU) Nr. 1169/2011 DES EURO- PÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2011 (ABl. L 304/18) betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments oder kurz: LMIV Volker Charné Folie 6
7 Zielsetzung der LIMV Artikel 1 (1) Diese Verordnung bildet die Grundlage für die Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus in Bezug auf Informationen über Lebensmittel unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Erwartungen der Verbraucher und ihrer unterschiedlichen Informationsbedürfnisse bei gleichzeitiger Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarktes. Volker Charné Folie 7
8 Chronologie der LMIV Jan erster Vorschlag der Kommission Nov Veröffentlichung im ABl der EU + 20 Tage Inkrafttreten Dez.2016 vollständige Geltung nach erster Lesung im EP >1.000 Änderungsanträge Okt VO (EU) Nr. 1169/2011 beschlossen Dez Geltungsbeginn (außer Pflicht zur Nährwertkennzeichnung) Abverkauf der Bestände Volker Charné Folie 8
9 Struktur der VO allgemeine Vorschriften - Ziele/Begriffsbestimmungen allgemeine Prinzipien der Lebensmittelinformation - faire Informationspraxis, Verantwortlichkeit Verpflichtende Informationen - Inhalt, Art und Weise, Details, Nährwertdeklaration freiwillige Informationen nationale Vorschriften Schlussvorschriften Volker Charné Folie 9
10 Lauterkeit der Informationspraxis (Art. 7) Informationen über Lebensmittel dürfen nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, insbesondere in Bezug auf Art, Identität, Eigenschaften, Zusammensetzung, Menge, Haltbarkeit, Ursprungsland oder Herkunftsort und Methode der Herstellung oder Erzeugung indem dem Lebensmittel Wirkungen oder Eigenschaften zugeschrieben werden, die es nicht besitzt indem zu verstehen gegeben wird, dass sich das Lebensmittel durch besondere Merkmale auszeichnet, obwohl alle vergleichbaren Lebensmittel dieselben Merkmale aufweisen Volker Charné Folie 10
11 Verantwortlichkeit (Art. 8) Die Verantwortlichkeit für die Information über ein Lebensmittel liegt beim Lebensmittelunternehmer (Hersteller und/oder Inverkehrbringer). Er gewährleistet - Richtigkeit und Rechtskonformität - keine Weitergabe von Lebensmitteln die nicht rechtskonform sind - keine Änderung von Informationen zu einem Lebensmittel Volker Charné Folie 11
12 Art und Weise der Angabe (Art. 13) Verpflichtende Informationen dürfen in keiner Weise durch andere Angaben oder Bildzeichen oder sonstiges eingefügtes Material verdeckt, undeutlich gemacht oder getrennt werden, und der Blick darf nicht davon abgelenkt werden. Schriftgröße ( x-höhe ) mind. 1,2 bzw. 0,9 mm: Volker Charné Folie 12
13 Pflichtangaben (Art. 9 und 10) Bratheringe nach Hausfrauenart in würziger Marinade Inhalt: 375g e Mindestens haltbar bis: Fisch Feinkost Werner Fisch GmbH Lübeck DE SH-EFB 1212 EG Zutaten: 60% Heringe (Clupea harengus), Wasser, Branntweinessig, Sonnenblumenöl, Weizenmehl, Zwiebel, Zucker, Tomatenmark, Rotwein, Speisewürze (enthält Soja, Aroma) Fanggebiet: Nordostatlantik (FAO 27), Norwegische See, Fangart: pelagische Fischerei Brennwert Fett gesättigte Fettsäuren Kohlenhydrate Zucker Eiweiß Salz 756 kj/ 181 kcal 9,8 g 7,5 g 3,9 g 3,0 g 18,9 g 2,5 g Bezeichnung des Lebensmittels Verzeichnis der Zutaten allergene Zutaten Menge bestimmter Zutaten ( Quid ) Nettofüllmenge Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatum Anschrift des Lebensmittelunternehmers ggf. Herkunft Nährwertdeklaration Volker Charné Folie 13
14 Einfrierdatum (Art. 10 Anhang III) Hamburger -Tiefgekühlt- Inhalt: 500g e Bei -18 C mindestens haltbar bis: Eingefroren am: McDonalds An der Friteuse Halle Zutaten: Rindfleisch, Salz, Gewürze Herkunft: Brasilien Brennwert Fett gesättigte Fettsäuren Kohlenhydrate Zucker Eiweiß Salz DE EV 0815 EG 494 kj/ 116 kcal 4,4 g 2,2 g 0 g 0 g 19,2 g 2,5 g Eingefrorenes Fleisch, eingefrorene Fleischzubereitungen und eingefrorene unverarbeitete Fischereierzeugnisse: Anzugeben ist gemäß Anhang X Nummer 3 das Datum des Einfrierens oder das Datum des ersten Einfrierens in Fällen, in denen das Produkt mehr als einmal eingefroren wurde Volker Charné Folie 14
15 Bezeichnung (Art. 17) Imitate (Anhang VI Teil A) Sauce Hollandaise mit Sonnenblumenöl Zutaten: Trinkwasser, Sonnenblumenöl, 5% Eigelb, modifizierte Stärke, Zucker, Jodsalz, Zitronensaft Aroma (mit Hühnerei, Milch, Senföl), Verdickungsmittel: Xanthan Inhalt: 200ml e Mindestens haltbar bis: Saucenland OHG Bahnhofstrasse 5 Hamburg Im Falle von Lebensmitteln, bei denen eine Zutat, von dem die Verbraucher erwarten, dass sie normalerweise verwendet wird oder von Natur aus vorhanden ist, durch einen eine andere Zutat ersetzt wurde, muss die Kennzeichnung - zusätzlich zum Zutatenverzeichnis - in unmittelbarer Nähe zum Produktnamen mit einer deutlichen Angabe der Zutat versehen sein, die für die teilweise oder vollständige Ersetzung verwendet wurde. Volker Charné Folie 15
16 Bezeichnung (Art. 17) Fremdwasser (Anhang VI Teil A) Bei Fleischerzeugnissen* und Fleischzubereitungen, die als Aufschnitt, am Stück, in Scheiben geschnitten, als Fleischportion oder Tierkörper angeboten werden, enthält die Bezeichnung des Lebensmittels die Angabe, dass Wasser zugesetzt wurde, wenn das zugesetzte Wasser mehr als 5 % des Gewichts des Enderzeugnisses ausmacht. * gilt nicht für Brühwurst Schweinebraten mit 7% Wasser Zutaten: Schweinefleisch, Wasser Inhalt: 500g e Bei +7 C mindestens haltbar bis: Schwein & Co KG Ackerstrasse 7 Lemgo DE EV EG Volker Charné Folie 16
17 Schweineschnitzel aus Fleischstücken zusammengefügt Inhalt: 500g e Bei +7 C mindestens haltbar bis: Schnitzelwirtin GmbH Thekenstrasse 34 Oberhäslich DE EV 0121 EG Bezeichnung (Art. 17) Klebefleisch (Anhang VI Teil A) Fleischerzeugnisse und Fleischzubereitungen, die den Anschein erwecken könnten, dass es sich um ein gewachsenes Stück Fleisch handelt, die jedoch tatsächlich aus verschiedenen Stücken bestehen, die durch andere Zutaten, einschließlich Lebensmittelzusatzstoffe und Enzyme, oder durch andere Mittel zusammengefügt sind, tragen den entsprechenden Hinweis: aus Fleischstücken zusammengefügt Volker Charné Folie 17
18 Allergenkennzeichnung (Art. 21) Sauce Hollandaise mit Sonnenblumenöl Zutaten: Trinkwasser, Sonnenblumenöl, 5% Eigelb, modifizierte Stärke, Casein (Milch), Zucker, Jodsalz, Zitronensaft, Aroma (Milch, Senföl), Verdickungsmittel: Xanthan Inhalt: 200ml e Mindestens haltbar bis: Saucenland OHG Bahnhofstrasse 5 Hamburg Im Zutatenverzeichnis wird die in Anhang II aufgeführte Bezeichnung des Stoffs oder Erzeugnisses durch einen Schriftsatz hervorgehoben, durch den sie sich von dem Rest des Zutatenverzeichnisses eindeutig abhebt, z. B. durch die Schriftart, den Schriftstil oder die Hintergrundfarbe. ggf. ist eine Mehrfachnennung von ein und demselben Allergen bei versch. Zutaten erforderlich. Volker Charné Folie 18
19 Herkunftsangabe (Art. 26) Schweinegulasch Ursprung: Deutschland Inhalt: 1000g e Bei unter +4 C mindestens haltbar bis: Schwein & Co KG Ackerstrasse 7 Lemgo DE EV EG in folgenden Fällen schon jetzt verpflichtend: b) bei Fleisch, das in die Codes der Kombinierten Nomenklatur (KN) fällt, die in Anhang XI aufgeführt sind. 0203: Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren 0204: Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren Ex0207: Fleisch von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren Volker Charné Folie 19
20 Nährwertdeklaration (Art. 30) Ab Dezember 2016 verpflichtend für alle vorverpackten Lebensmittel (Fertigpackungen). Verpflichtend: Brennwert Fett gesättigte Fettsäuren Kohlenhydrate Zucker Eiweiß Salz Freiwillig: einfach ungesättigte Fettsäuren mehrfach ungesättigte Fettsäuren mehrwertige Alkohole Stärke Ballaststoffe Vitamine Mineralstoffe Volker Charné Folie 20
21 Ausnahmen von der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung (Art. 16) Ausnahmen in Anhang V: Kaffee, Tee, Salz, Wasser, Getränke mit > 1,2 vol% Alkohol, Kaugummi Lebensmittel, einschließlich handwerklich hergestellter Lebensmittel, die direkt in kleinen Mengen von Erzeugnissen durch den Hersteller an den Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgegeben werden, die die Erzeugnisse unmittelbar an den Endverbraucher abgeben. Volker Charné Folie 21
22 Fernabsatz (Art. 14) Verpflichtende Informationen über Lebensmittel (mit Ausnahme des Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatums) müssen vor dem Abschluss des Kaufvertrages verfügbar sein und auf dem Trägermaterial des Fernabsatzgeschäfts erscheinen oder durch andere geeignete Mittel, die vom Lebensmittelunternehmer eindeutig anzugeben sind, bereit-gestellt werden. Volker Charné Folie 22
23 Internetshops Für Internetshops gilt eine generelle Verpflichtung der Bereitstellung der Pflichtinformationen nach LMIV bei vorverpackter Ware. Ausnahme bildet hier die Angabe des Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatums. Volker Charné Folie 23
24 Kontrolle des Internethandels Durch die Bundesländer wurde im Juli 2013 die gemeinsame Projektzentralstelle "Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse" eingerichtet. soll entsprechende Informationen zu den Online- Anbietern an die zuständigen Behörden weiterleiten, so dass vor Ort Probenahmen vorgenommen werden können. Sollte eine Probenahme vor Ort nicht möglich sein, können über Testkäufe im Internet durchgeführt werden. Volker Charné Folie 24
25 Freiwillige Information (Art. 36) Freiwillig bereitgestellte Informationen über Lebensmittel müssen den folgenden Anforderungen entsprechen: a) sie dürfen für die Verbraucher nicht irreführend im Sinne des Artikels 7 sein; b) sie dürfen für Verbraucher nicht zweideutig oder missverständlich sein; und c) sie müssen gegebenenfalls auf einschlägigen wissenschaftlichen Daten beruhen. Durchführungsrechtsakte, beispielhaft genannt: - Vegetarier / Veganer - Referenzmengen für spezif. Bevölkerungsgruppen Volker Charné Folie 25
26 Nationale Vorschriften Einige Vorschriften sind in die Verantwortung der Mitgliedsstaaten verwiesen worden, z.b.: Festlegung einer verbindlichen Sprache (Art. 15 Abs.2) Referenzmengen der Nährwertkennzeichnung für spezifische Bevölkerungsgruppen (Art. 43) Zutatenverzeichnis für Getränke mit > 1,2 vol% Alkohol, also z.b. Bier (Art. 42, befristet) Kennzeichnung von allergenen Zutaten bei unverpackten Lebensmitteln (Art. 44) Volker Charné Folie 26
27 Nationale Vorschriften (Art. 44) In der vorläufigen Lebensmittelinformationsverordnung- Ergänzungsverordnung (VorlLMIEV) wird festgelegt: Kennzeichnung von losen und von im Hinblick auf ihren unmittelbaren Verkauf vorverpackter Lebensmittel Kennzeichnung von allergenen Zutaten bei unverpackten Lebensmitteln kann an der Ware erfolgen oder in schriftlicher oder elektronischer Form ( Kladdenlösung ), wenn darauf hingewiesen wird und diese leicht zugänglich ist unter bestimmten Bedingungen (geänd. Rezeptur, handwerkl. Herstellung, Abgabe spätestens am Tag nach Herstellung, Dokumentation) auch mündlich durch Personal Volker Charné Folie 27
28 Früher Je weniger die Leute davon wissen, wie Würste und Gesetze gemacht werden, desto besser schlafen sie! Otto von Bismarck, Reichskanzler Volker Charné Folie 28
29 Heute Je mehr die Leute davon wissen, wie Lebensmittel und Gesetze gemacht werden, desto besser schlafen sie! Jerzy Buzek, EU-Parlamentspräsident Volker Charné Folie 29
30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Eine Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft mit allen wichtigen Informationen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln liegt für Sie am Ausgang zum Mitnehmen bereit! Volker Charné Folie 30
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