Fortbildungstagung für Fischhaltung und Fischzucht
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- Tobias Neumann
- vor 6 Jahren
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1 Fortbildungstagung für Fischhaltung und Fischzucht am 10. und 11. Januar 2017 in Starnberg Elisabeth Pröll
2 Aktuelles aus der Fischereiverwaltung Baurecht im Außenbereich Betrieb der Binnenfischerei Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) und Kennzeichnungspflichten Nährwertkennzeichnung ab Invasive gebietsfremde Arten (VO (EU) 1143/2014) Folie 2 Januar 2017 Fischhaltung und Fischzucht Referat Z5
3 Baurecht im Außenbereich privilegierte Bauvorhaben nach BauGB Gemeinsame Bekanntmachung des StMI und StMELF zum Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ist seit Dezember 2016 aktualisiert. Berufsmäßigkeit im Haupt- und Nebenerwerb Voraussetzungen für die Anerkennung einer berufsmäßigen Binnenfischerei im Nebenerwerb sind i. d. R.: über 250 kg Fisch pro Jahr der Betrieb besteht seit mehreren Jahren spürbarer wirtschaftlicher Nutzen für den Inhaber gegeben - ggf. unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten - Die Rechtsprechung erkennt landwirtschaftliche Betriebe an, wenn eine gewisse Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit gegeben ist. Die in der aktualisierten GemBek genannten Kriterien und Mindestgrenzen dazu orientieren sich für die Binnenfischerei in Bayern an der hiesigen Praxis. Folie 3 Januar 2017 Fischhaltung und Fischzucht Referat Z5
4 Fischottermanagement Abwehrmaßnahmen Zäune können im Außenbereich grundsätzlich nur errichtet werden, wenn sie einem Betrieb der Binnenfischerei dienen. Betrieb der Binnenfischerei: mindestens 250 kg Fisch/Jahr, mehrjähriger Bestand des Betriebs, spürbarer wirtschaftlicher Nutzen - ggf. unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten - Folie 4 Januar 2017 Fischhaltung und Fischzucht Referat Z5
5 Fischottermanagement - Abwehrmaßnahmen Offene, sockellose Einfriedungen verfahrensfrei dienen einem Betrieb keine feste, dauerhafte Verankerung mit dem Boden (auch keine einbetonierten Zaunpfosten). Zäune mit fest verankerten Sockeln (Betonsockel) oder fest verankerten Zaunpfählen nur mit Baugenehmigung dienen einem Betrieb nehmen nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein öffentliche Belange stehen nicht entgegen Der Bau von Zäunen / Überspannungen zur Abwehr von Wildtieren und fischfressenden Vögeln kann für Betriebe der Teichwirtschaft aus EMFF-Mitteln gefördert werden. Folie 5 Januar 2017 Fischhaltung und Fischzucht Referat Z5
6 Lebensmittelinformationsverordnung- LMIV VO (EU) 1169/2011 vom Inhalt Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel ab u.a.: Allergenkennzeichnung Zutatenverzeichnis, MHD, Anschrift LU Nährwertdeklaration, neu ab Zweck Verbraucherschutz und -informationen Schutz der Gesundheit Schutz vor Irreführung Folie 6 Januar 2017 Fischhaltung und Fischzucht Referat Z5
7 Lebensmittelinformationsverordnung- LMIV Grundsatz: alle Lebensmittel Ausnahmen in Teilbereichen (s. nächste Folie): Nicht vorverpackt (keine Kennzeichnungspflicht, nur Allergene) Unverarbeitete Primärerzeugnisse (keine Nährwertdeklaration) Direktvermarktung (keine Nährwertdeklaration) Verpflichtete Lebensmittelunternehmer (Fischerzeuger) unter dessen Name vermarktet wird auf allen Stufen der Lebensmittelkette Wie und Wo auf der Verpackung (Art. 12, Art. 8 Abs. 7) durch Aushang od. sonst. schriftl./mdl. Hinweis (Art. 44, VorlLMIEV) Folie 7 Januar 2017 Fischhaltung und Fischzucht Referat Z5
8 Lebensmittelinformationsverordnung- LMIV Nährwertdeklaration - Ausnahmen (Art. 29 ff., 44 i.v.m Anhang V LMIV) Ausnahme, d. h. nicht verpflichtend für verpflichtend für nicht vorverpackte Lebensmittel lose Ware Kleinverpackung (größte Oberfläche weniger als 25 cm²) unverarbeitete Erzeugnisse aus nur einer Zutat Direktvermarktung in kleinen Mengen an Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte vorverpackte geräucherte Fische, die nicht nur in kleinen Mengen oder nicht nur lokal abgegeben werden im Hinblick auf ihren unmittelbaren Verkauf vorverpackt Fisch gekühlt, gefroren, gesäubert, ausgenommen, filetiert nicht: geräucherte und erhitzte Fische auch verarbeitete Produkte, z.b. geräucherte Fische Folie 8 Januar 2017 Fischhaltung und Fischzucht Referat Z5
9 Lebensmittelinformationsverordnung- LMIV Nährwertkennzeichnung (Werte nur vorl. Beispiel) Lachsforelle geräuchert Energie Je 100 g 889,7 kj 212,5 kcal Datengrundlage: Analyse des LU akzeptierte Durchschnittswerte Fett 13,8 g davon: gesättigte Fettsäuren 13,8 g Kohlenhydrate 0,0 g davon: Zucker 0,0 g Abweichungen aufgrund naturbedingter Schwankungen: Eiweiß Salz Toleranzleitfaden der EU für Grenzwerte 22,3 g 1,5 g Folie 9 Januar 2017 Fischhaltung und Fischzucht Referat Z5
10 Lebensmittelinformationsverordnung- LMIV Allergenkennzeichnung Kennzeichnungspflicht für alle Lebensmittel, auch wenn nicht vorverpackt oder Abgabe in der Gastronomie Stoffe, die Allergien auslösen (Anhang II LMIV): Glutenhaltiges Getreide Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse Eier Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse Erdnüsse Sojabohnen Milch Schalenfrüchte Sellerie, Senf, Sesam... Wenn Bezeichnung eindeutig, keine Allergenkennzeichnung erforderlich z. B. Forelle, Saibling, Karpfen = Fisch Folie 10 Januar 2017 Fischhaltung und Fischzucht Referat Z5
11 Kennzeichnung frische ausgenommene Forelle GMO und LMIV GMO: Verbraucherinformation nach VO (EU) 1379/2013 Ausgenommene Forelle frisch lose Ware (GMO) Ausgenommene Forelle frisch vorverpackt Handelsbezeichnung Forelle - salmo trutta fario Produktionsmethode, Fanggebiet, Fanggerätekategorie Angabe, ob aufgetaut MHD Handels-/ Lebensmittelbezeichnung Forelle - salmo trutta fario Produktionsmethode, Fanggebiet, Fanggerätekategorie Angabe, ob aufgetaut; ggf. Datum des Einfrierens MHD oder Verbrauchsdatum Mittels Plakat/Poster möglich Ausnahme: kleine Mengen im Direktverkauf (50 / Tag) Nettofüllmenge bzw. Stückzahl Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers Aufbewahrungshinweise Folie 11 Januar 2017 Fischhaltung und Fischzucht Referat Z5
12 Kennzeichnungsübersicht Räucherfisch GMO und LMIV Räucherfisch lose Ware (GMO) Handelsbezeichnung Produktionsmethode, Fanggebiet, Fanggerätekategorie Angabe, ob aufgetaut Räucherfisch vorverpackt Handels-/ Lebensmittelbezeichnung Produktionsmethode, Fanggebiet, Fanggerätekategorie Angabe, ob aufgetaut, Einfrierdatum MHD Mittels Plakat/Poster möglich Ausnahme: kleine Mengen im Direktverkauf (50 / Tag) MHD oder Verbrauchsdatum Zutatenverzeichnis Nettofüllmenge bzw. Stückzahl ggf. Nährwertdeklaration Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers Aufbewahrungshinweise Folie 12 Januar 2017 Fischhaltung und Fischzucht Referat Z5
13 VO (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten zum Schutz und Erhalt der Biodiversität gilt für alle invasiven gebietsfremden Arten nicht nur Fische, nicht nur Aquakultur Ausnahme: Anhang IV der VO (EU) 708/2007 in der Aquakultur z. B: Karpfen, Seesaibling, Bachsaibling, Zander, Wels, Sterlet, Stör erste Unionsliste vom nennt 37 Arten, davon 6 Krebsarten (Kamberkrebs, Signalkrebs), 2 Fischarten (Blaubandbärbling, Amurgrundel) alle Bundesländer betroffen BY und NRW jew. 19 Arten Folie 13 Januar 2017 Fischhaltung und Fischzucht Referat Z5
14 VO (EU) 1143/2014 zum Teil bereits weit verbreitet d. h. die Population ist über die Etablierungsphase, in der die Population selbsttragend ist, bereits hinausgegangen effiziente Maßnahmen Möglichkeiten Lösungen? Pflichten der MS Prävention, Aktionspläne, Kontrollen, Beseitigung und Berichterstattung Managementmaßnahmen für bereits weit verbreitete invasive Arten Änderung BNatSchG: Entwurf eines 40a? Besatz mit invasiven gebietsfremden Arten kann nach den Fischereigesetzen der Länder verboten werden Dokumentationspflicht kann angeordnet werden Folie 14 Januar 2017 Fischhaltung und Fischzucht Referat Z5
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