Fragen und Antworten zur MIT-Steuerbremse und zur Kalten Progression

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1 Stand: Fragen und Antworten zur MIT-Steuerbremse und zur Kalten Progression 1. Was genau verbirgt sich hinter dem MIT-Modell Steuerbremse? Die Steuerbremse ist ein Vorschlag, die automatische Besteuerung von Lohnerhöhungen, die nur dem Inflationsausgleich und damit dem Erhalt der Kaufkraft dienen, zu verhindern. Die Progression im Steuertarif führt bisher dazu, dass die Kaufkraft der Steuerzahler bei solchen inflationsausgleichenden Lohnerhöhungen sogar sinkt. Die Steuerbremse soll diesen Effekt abschaffen. Bestandteile der Steuerbremse: (1) Die Steuerbremse ist kein Einmal-Effekt, sondern eine dauerhafte Korrektur des Einkommensteuertarifverlaufs. (2) Der Einkommensteuertarifverlauf wird automatisch an die Inflationsrate gekoppelt. Dies erfolgt durch die regelmäßige Anpassung des Grundfreibetrags und der Verschiebung des gesamten Steuertarifverlaufs vom Eingangs- bis zum Spitzensteuersatz analog zur Inflationsrate. (3) Der Startschuss muss noch in der aktuellen Wahlperiode erfolgen, so dass der Tarifverlauf bis spätestens 2017 zum ersten Mal angepasst wird. (4) Die Festlegung zur Abschaffung der Kalten Progression muss gesetzlich fest verankert werden, damit ein beliebiges Aussetzen der Steuerbremse durch die Politik verhindert wird. Nur in Ausnahmefällen (z.b. Haushaltsnotlage) kann der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates den Automatismus für ein Jahr aussetzen. (5) Da zumindest für 2017 bereits die Kalte Progression in den mittelfristigen Finanzplanungen von Bund und Ländern als Einnahmeschätzung berücksichtigt ist, müssen diese Finanzplanungen insoweit angepasst werden. Die wegfallenden Einnahmen können durch zusätzliche konjunkturell bedingte Steuereinnahmen oder durch allgemeine Ausgabenkürzungen kompensiert werden. Eine Gegenfinanzierung durch Steuererhöhungen an anderer Stelle lehnen wir ab. Der Staat muss lernen, mit dem Geld auszukommen, welches ihm zusteht. Die Zuwächse aus der Kalten Progression sind ab 2018 in der Mittelfristigen Finanzplanung nicht mehr zu berücksichtigen. Die mittelfristige Finanzplanung ab 2017 ist ebenfalls zu ändern. 2. Worum geht es beim Abbau der Kalten Progression konkret? In Deutschland wird die Einkommensteuer nach einem progressiven Tarif erhoben. Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen. Wer mehr verdient, muss also einen größeren Anteil seines Verdienstes an den Fiskus abführen als ein Steuerzahler mit einem geringeren Einkommen. Diese Tarifgestaltung folgt dem Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit und ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Sie führt jedoch dazu, dass die Bürger auch dann stärker besteuert werden, wenn sie gar nicht leistungsfähiger sind: nämlich dann wenn diese Einkommenssteigerungen lediglich dazu dienen, den allgemeinen Preisanstieg also die Inflationsrate - auszugleichen. Durch die überproportional wachsende Steuerlast sinkt dann das reale Netto-Einkommen. Da der Tarifverlauf bei der Einkommensteuer im Anfangsbereich sehr steil ist, tragen die unteren und mittleren Einkommen die Hauptlast der Kalten Progression. Gleichzeitig erhält der Staat durch diesen Effekt eine stetig wachsende Einnahmequelle, ohne dass die Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft tatsächlich zunehmen müsste oder der Bundestag diese stetige Steuererhöhung beschließen müsste. Dies hat über die Jahre dazu geführt, dass immer mehr Steuerzahler in die Nähe des Spitzensteuersatzes rücken musste man 20mal so viel wie ein Durchschnittsverdiener

2 Fragen und Antworten zur MIT-Steuerbremse und zur Kalten Progression bekommen, um Spitzensteuersatz zu zahlen. Inzwischen muss man nur noch 1,3mal so viel wie ein Durchschnittsverdiener bekommen und ist schon im Spitzensteuersatz. Würde die Entwicklung so weitergehen, würde schon in wenigen Jahren ein Durchschnittsverdiener den Spitzensteuersatz zahlen müssen. 3. Soll auch der sog. Mittelstandsbauch abgeflacht werden? Der Mittelstandsbauch beschreibt eine Besonderheit des Steuertarifs: Gerade in bei unteren und mittleren Einkommen steigt der Tarifverlauf sehr stark an, bei Einkommen zwischen dem Grundfreibetrag und Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen etwa vier mal so stark wie in den Einkommensbereichen darüber. Die Kalte Progression verstärkt diesen Effekt. Da der Grundfreibetrag aus verfassungsrechtlichen Gründen regelmäßig angepasst wird (eine Art Grundfreibetrag auf Rädern ), die Steuertarife aber gleich bleiben und nicht an die Inflationsrate angepasst werden, verläuft der Tarif immer steiler. Im Extremfall ohne weitere Anpassung müsste in vielen Jahren direkt nach dem Grundfreibetrag der Spitzensteuersatz gezahlt werden. Der Abbau des Mittelstandsbauch ist ein weiteres Ziel guter Finanzpolitik, wäre aber deutlich teurer und ist derzeit nicht leistbar. Immerhin: Die Abschaffung der Kalten Progression würde dazu führen, dass der Mittelstandsbauch nicht weiter wächst, mithin der Steuertarif zwar im unteren Bereich steil bleibt, aber nicht bei jeder Grundfreibetragsänderung steiler wird. 4. Wer ist von der Kalten Progression betroffen? Die Kalte Progression belastet jedes Jahr jeden Steuerzahler, der Lohn- bzw. Einkommensteuer zahlt: Also alle Personenunternehmen, Freiberufler, Angestellte, Beamte und inzwischen auch Rentner. 5. Nach dem Vorschlag der MIT soll mit der Einführung der Steuerbremse künftig eine automatische Anpassung des Einkommensteuertarifes an die Inflation erfolgen. Könnte diese Indexbindung nicht dazu führen, dass sie die Inflation beschleunigt? Die MIT schlägt mit der Steuerbremse ein Modell für Deutschland vor, welches in seinen Grundzügen bereits in anderen Ländern erfolgreich praktiziert wird. Vorbilder dafür gibt es in der Schweiz, in den Niederlanden und in Großbritannien. Ohne einen solchen Automatismus müsste man jedes Jahr aufs Neue um den Ausgleich der ungerechtfertigten (weil eben nicht auf höherer Leistungsfähigkeit beruhenden) Besteuerung ringen. Welchen Erfolg dieser Weg hat, hat sich 2013 gezeigt. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hatte 2013 einen Entwurf in den Bundesrat eingebracht, der eine einmalige Entlastungswirkung von gut 6 Mrd. Euro für den deutschen Steuerzahler zum Ausgleich der Kalten Progression der Vorjahre vorsah. Der Bundesrat hatte diesen Vorstoß abgelehnt, sogar dann als Schäuble den Ländern einen finanziellen Ausgleich zugesagt hatte. Die Beseitigung der bestehenden Gerechtigkeitslücke sollte nicht einer politischen Willkür je nach Mehrheitsverhältnissen im Bundestag und Bundesrat ausgesetzt sein. Ein Automatismus ist zwingend erforderlich. Im Übrigen gibt es ohnehin das verfassungsmäßige Gebot des Inflationsausgleichs beim Grundfreibetrag. Eine Anpassung des Tarifverlaufs ist dann nur konsequent und in der jährlichen automatischen Form am unbürokratischsten. Die Steuerbremse verteilt Kaufkraft zugunsten der Steuerzahler und zu Lasten des Staates um, so dass grundsätzlich keine Inflationseffekte zu erwarten sind

3 Fragen und Antworten zur MIT-Steuerbremse und zur Kalten Progression Die Gefahr der Inflationsbeschleunigung, wie sie noch in den 70er Jahren gesehen wurde, besteht heute kaum noch. Die Welt hat sich gewandelt. Damals waren Lohnabschlüsse von bis zu 12 % gängige Praxis. Die Inflationsraten liegen heute teils deutlich unter 2 %. Die EZB skizziert gar die Gefahr einer Deflation. Die Einkommensteuer hat heute zudem nicht mehr die Bedeutung wie vor 40 Jahren. Heute ist die Umsatzsteuer mit wachsender Tendenz die aufkommensstärkste Steuer. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass die damals von einigen Ökonomen beschriebenen Gefahren auch heute noch aktuell sein könnten. Auch in anderen Bereichen sind Index-Automatismen üblich, ohne dass daraus preissteigernde Wirkungen, die für die Volkswirtschaft schädlich sein können, nachweisbar sind: z. B. bei der Berechnung von Vermögensansprüchen beim Zugewinnausgleich, bei der Wertsicherungsklausel beim Erbbauzins, bei der Wertbestimmung im Erbrecht, bei der Bestimmung des Kindesunterhalts, bei Index-Mietverträgen, beim steuerlichen Grundfreibetrag und nicht zuletzt bei der jüngst verabschiedeten Reform zur regelmäßigen Anpassung der Abgeordneten-Diäten. 6. Würde ein Automatismus zur Anpassung des Einkommensteuertarifverlaufs nicht dazu führen, dass die Politik Gestaltungsmacht verliert? Es ist verständlich, dass die Finanzminister von Bund und Ländern zurückhaltend sind. Denn sie würden auf eine sicher sprudelnde Einnahmequelle und damit natürlich Gestaltungsspielräume verzichten. Außerdem hätten sie weniger Möglichkeiten, mit großer Geste Steuersatzsenkungen als Wahlgeschenke zu verteilen, die in Wirklichkeit durch die Kalte Progression (und damit durch die Steuerzahler selbst) bezahlt wurden. Aber bei der Abschaffung der Kalten Progression geht es um mehr Gerechtigkeit für die Arbeitnehmer und dies sollte über jedem politisch-taktischen Kalkül stehen. Die Festlegung zur Abschaffung der Kalten Progression muss daher gesetzlich fest verankert werden, damit ein beliebiges Aussetzen der Steuerbremse durch die Politik verhindert wird. Gleichwohl muss natürlich die Politik in unvorhergesehenen Haushaltsnotlagen reagieren können. Nach dem MIT-Modell der Steuerbremse kann der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates daher in absoluten Ausnahmefällen (z.b. Haushaltsnotlage) den Automatismus für ein Jahr aussetzen. Gestaltungsmacht in der Steuerpolitik bleibt selbstverständlich enthalten. Es können die Steuersätze bewusst (über den Inflationsausgleich hinaus) gesenkt oder auch erhöht werden je nach politischer Ausrichtung. Dies muss dann in einem ordentlichen parlamentarischen Verfahren mit öffentlicher Debatte geschehen. Der Kaufkrafterhalt durch automatische Tarifanpassung hat damit nichts zu tun. 7. Die Mittelfristige Finanzplanung ist im Bund und in den Ländern bis 2017 bereits aufgestellt. Würde der Abbau der Kalten Progression nicht neue Löcher in die Haushalte reißen? Das MIT-Modell Steuerbremse sieht einen Einstieg in den Abbau der Kalten Progression noch in dieser Wahlperiode vor, also spätestens zum Jahresbeginn Für das erste Einstiegsjahr fällt ein niedriger einstelliger Milliardenbetrag an, der auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt würde. Die Finanzwirkung für das Jahr 2017 könnte nur grob geschätzt werden, weil sie sich an der Inflationsrate des jeweiligen Vorjahres bemisst und die Inflationsrate vom Jahre 2016 heute nicht seriös vorausgesagt werden kann. Aber zur Orientierung: Für das Jahr 2014 hätten sich aus dem Einstieg in den Abbau der Kalten Progression nach dem MIT-Modell Steuerbremse 2,2 Mrd. Euro Mindereinnahmen ergeben (Berechnung IW Köln). Je geringer die Inflationsrate, desto geringer die Einnahmeausfälle des Staates. Sofern sich finanzielle Spielräume im Bund ergeben, könnte der Bund die Mindereinnahmen im Einstiegsjahr sogar vollumfänglich übernehmen, um Länder und Gemeinden nicht unerwartet zu belasten

4 Fragen und Antworten zur MIT-Steuerbremse und zur Kalten Progression Selbst wenn es im ersten Jahr wenig kostet, über die Jahre summiert sich das. Ist das auf Dauer für die Länder und den Bund leistbar? Die Steuereinnahmen werden bei einer konstanten wirtschaftlichen Entwicklung weiter steigen, auch ohne den Effekt der Kalten Progression. Der Staat muss lernen, mit dem Geld auszukommen, das ihm zusteht. Das gilt von der Kommune über die Länder bis hin zum Bund. Die Einnahmen aus der Kalten Progression sind ungewollte, heimliche Steuereinnahmen. Es ist unverantwortlich, dass dieser staatliche Lohndiebstahl am Arbeitnehmer überhaupt solange praktiziert wurde. Noch fataler wäre es, wenn der Staat auch weiterhin daran verdient, dass die allgemeinen Preise ansteigen. Bei der Neuaufstellung der Mittelfristigen Finanzplanung im Bund und in den Ländern ab 2018 müssen die Einnahmen aus der Kalten Progression unberücksichtigt bleiben und die öffentlichen Haushalte ab diesem Zeitpunkt ohne die Einnahmen aus der heimlichen, ungewollten Steuererhöhung auskommen. Im Übrigen würde auch mit der Steuerbremse der Staat weiter steigende Einnahmen haben: Statistik Inflation vs. Lohnsteigerung Nominallohn/ Reallohn Die Nominallöhne waren im 1. Quartal 2014 um 2,6 % höher als im Jahr zuvor. Die Verbraucherpreise legten dem gegenüber um 1,2 % zu. Außerdem wurde durch die steigende Zahl der Beschäftigten auch die Zahl der Steuerzahler ausgeweitet. (Quelle: Destatis). Jede Lohnerhöhung, die über die Inflationsrate hinaus geht, wird auch bei einer funktionierenden Steuerbremse künftig stärker besteuert, da sich damit ja auch die Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers erhöht. D. h. von solchen Lohnerhöhungen profitiert der Staat auch künftig stärker als der Steuerzahler. 9. Sind die Entlastungswirkungen beim Bürger nicht viel zu gering, um darüber jetzt eine so intensive Debatte zu führen? Beim Abbau der Kalten Progression geht es nicht um Steuerentlastungen. Durch die Kalte Progression wird der Leistungsfähigkeitsgedanke ad absurdum geführt. Wir wollen durch den Abbau der Kalten Progression dem Grundsatz Gleiche Steuerbelastung für gleiche Arbeit wieder Geltung verschaffen. Wir wollen, dass den Arbeitnehmern in diesem Land der Lohnanteil zurückgegeben wird, der ihnen zusteht und der derzeit vom Staat heimlich kassiert wird. Bei niedriger Inflationsrate sind die Wirkungen der Kalten Progression natürlich geringer als bei hohen Inflationsraten. Beispiele: Im ersten Jahr bringt die Berücksichtigung der Inflation (angenommene Inflationsrate: 1,8 %) bei der Einkommensteuer insgesamt für eine alleinerziehende Krankenschwester mit einem Kind bei einem Bruttojahreseinkommen von Euro ca. 75 Euro Ersparnis, für einen alleinstehenden Fachingenieur ohne Kinder mit einem Bruttojahreseinkommen von Euro ca. 150 Euro und für eine Doppelverdiener-Familie mit zwei Kindern mit einem Gesamtjahreseinkommen von Euro ca. 200 Euro (Quelle: Berechnung des Deutschen Steuerzahlerinstituts). Diese Zahlen sind grob geschätzt und betrachten nur das Einstiegsjahr. In den Folgejahren werden diese Beträge proportional ansteigen. Im vierten Jahr der Steuerbremse liegen die Wirkungen in den meisten Fällen schon bei mehr als 1000 Euro pro Jahr. 10. Werden durch den Abbau der Kalten Progression nicht vor allem die ohnehin Besserverdienenden überdurchschnittlich entlastet? Nein. Von der Entlastung durch die Abschaffung der Kalten Progression profitieren Einkommensbezieher am unteren Ende des Steuertarifs verhältnismäßig am stärksten. Zwar ist - 4 -

5 Fragen und Antworten zur MIT-Steuerbremse und zur Kalten Progression die Entlastung der Besserverdienenden in absoluten Zahlen am höchsten, sie erfolgt aber nur in dem Maße, wie momentan die ungerechtfertigte Belastung vollzogen wird. (vgl. Beispiele unter Punkt 9). 11. Kaum einer versteht, was es mit der Kalten Progression auf sich hat. Warum sollte dann eine Partei auf dieses Thema setzen, wenn es die Wähler nicht honorieren werden? Wenn in der Debatte statt des Entlastungseffektes der Gerechtigkeitsaspekt in den Vordergrund gerückt wird, kann auch die Union von diesem Schritt profitieren. Der Vergleich mit der Debatte um das Rentenpaket zeigt, dass eine für gerecht empfundene Anpassung (Mütterrente, obwohl viel teurer) deutlich weniger im Feuer steht als eine Priorisierung von Zielgruppen (Rente mit 63, obwohl viel kostengünstiger). Vielleicht verstehen einige nicht genau, was die Kalte Progression bewirkt und was damit gemeint ist. Jeder kennt aber seine Gehaltsabrechnung und weiß, wie viel ihm von 3 Prozent mehr Lohn am Ende bleibt. Wenn er dies ins Verhältnis zu den Preissteigerungen bei normalen Gebrauchs- und Konsumgütern setzt, empfindet er dies als Ungerechtigkeit. Die Politik sollte sich parteiübergreifend verpflichten, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen. 12. Die SPD hat das bislang im Bundesrat stets abgelehnt, warum sollte sie diesmal zustimmen, und gibt es den Abbau der Kalten Progression dann nur im Gegenzug zu Steuererhöhungen? Die Union hat ihr Wahlversprechen gehalten: In dieser Wahlperiode wird es keine Steuererhöhungen geben. Gegen den Widerstand der SPD konnte man dies bei den Koalitionsverhandlungen Ende 2013 durchsetzen. Die MIT lehnt grundsätzlich eine Steuererhöhung im Gegenzug zur Abschaffung der Kalten Progression ab. Die Mindereinnahmen müssen durch eine kluge Ausgabenpolitik ausgeglichen werden. Zudem wäre es widersprüchlich, die Abschaffung der heimlichen Steuererhöhung durch die Steuererhöhung an anderer Stelle zu kompensieren. Begrüßenswert waren die Äußerungen des SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel, der sich für die Abschaffung der Kalten Progression in den Medien ausgesprochen hat. Zudem hat er für die SPD und die SPD-Fraktion erklärt, dass die noch im SPD-Wahlprogramm geforderte Gegenfinanzierung durch die Erhöhung des Spitzensteuersatzes nicht mehr infrage kommt. Auch ein Veto der SPD-regierten Bundesländer wie in der vergangenen Legislaturperiode hält der SDP-Chef heute für unwahrscheinlicher. Für die SPD-Länder wäre es heute viel schwieriger, das zu verweigern, so Gabriel (Quelle: WiWo ). Verschiedene SPD- Politiker haben ihn seither in dieser Meinung öffentlich unterstützt. Auch Vertreter der Gewerkschaften haben sich inzwischen verschiedentlich kritisch zur Kalten Progression geäußert und deren Abschaffung gefordert. Allerdings haben die SPD-geführten Länder (21.Juli 2014, Die Welt) zwischenzeitlich den Vorschlag unterbreitet, als Ersatz für den Solidaritätszuschlag (Soli) die Steuern zu erhöhen und hierfür im Gegenzug die Kalte Progression abzubauen. Dies findet keine Zustimmung der MIT. Die MIT lehnt jede Steuererhöhung ab. 13. Wie und wann soll die Steuerbremse umgesetzt werden? Die MIT wird mit Unterstützung zahlreicher CDU Kreis-, Bezirks- und Landesverbände den Antrag zur Einführung der Steuerbremse auf dem CDU-Bundesparteitag im Dezember in Köln stellen. Wenn der Parteitag dem Antrag zustimmt, wird die MIT über ihre Vertreter in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen entsprechenden Gesetzentwurf versuchen, ins Parlament bzw. in Verhandlungen mit dem Koalitionspartner einzubringen. Der Gesetzentwurf könnte 2015 beraten und beschlossen werden und 2016 oder spätestens 2017 in Kraft treten

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